.. zu Nr. M. I- ... und nach Zustimmung Burearrr Schul st raße 7. bekannt machen zu lasten. Gießen, am 3. Januar 1888. Großberzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Jost. ^Berlin, 19. Januar. Das Socialistengesetz wird auch in diesem Jahre LÄML Äck» werden, um so mehr da e. aus eine W Sdt be» antraet ist und einschneidende Verschärfungen enthält. Dar letztemal ist da«Socia Uftßioefefc bekanntlich zu Stande gekommen, weil ein ausreichender Theil M Centrums dafür stimmte. Die Conseroativen und NationEberalen hatten auf ftnemR-ichrtag- die Mehrheit nicht, und die conservaltv < klerikaieBe-einiguug, unter deren Zeichen seine Arbeiten standen, hatte vor dem Soc alistengesetz n cht Stand gehalten.^ Herr Windthorst ließ aber, weil gerade in seiner Partei ein einflußreicher Theil für da, Socialistengesetz war, d>- nKh ge Mannschaft zur Mittelpartei abschwenken. Heute dürste er dazu wenig Neigung mehr haben denn an dem jetzigen Reichrtaz hat er überhaupt kein Gefallen, und ,e früher er demselben ein Ende bereiten könnte, ze lieber würde er es thun. Darum t e8 mehr als wahrscheinlich, so bemerkt die „Köln. Ztg. , daß da« Sentrum vte vorgeschlagene Verschärfung des Gefetze« zum »orwand der ^nmüthigen Ableh nung nehmen wird, wonach alfo auch die Eentrums-Mitglleder,^di<- da«vorig- Mal für das Besetz waren, jetzt dagegen stimmen müßten. Eine Mehrheit wäre a so : für das Gesetz nur dann vorhanden, wenn mit dm c°nserv-tiven Fro nen ' die Nattonalliberalen geschloffen vorgingen. Daß da« zu Gunsten der vv änderten Vorlage (mit der Auswei ung«bestimmung) nicht geschehen wr v . m ; fiX bereit« gewiß Er wird sich sonach nur noch darum handeln, ob die Regierungen einer Abänderung der jetzigen Vorlage «iAt onMiA der Versuck aemacht wird, durch Einführung ronqamei gestillt Xen K Strosgesetzbuch da? von Zeit zu Zeit unter allgemeiner Aufregung | zu erneuernde Ausnahmegesetz ein» für allemal unnöthig ^er Social- den letztgenannten Weg grundsätzlich für den richtigen. FtMÄnnli* feßae» bemokratie ist durch richterliche Entscheidungen heute bereit» hirlänglich ftstg- stellt, um in's Strafgesetzbuch übernommen werden zu können, man kenm ryre r>e möaen e naestanden oder verschleiert werden - wie auch die Mittel, st! zu erreichen^hinlänglich, um ste straftechtlich zu beschreiben. Wir meinen, e» müsse nicht allzuschwer sein, etwa hinter die strafgesetzlichen Kimmung, , die ssck mit dem Aufruhr beschäftigen, diejenigen zu setzen, welche die Umt zum Sturz der bestehenden gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung ?u ahn c » -------------------- Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brin-erloA Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. B-tr-sf-nd: Llphabelischer V-cieichnib der Wohnplätze im BroßherMlhum HMn. Gleben, am 18. Jannll Das Großherzogliche Kreisamt Gießen Wir machen Sie darauf aufmeiksam, daß in dem Verlage der Iongh^auAschen H°^uchh°"dlung^^ fomie'b« Gemarkungen, Gemeinden, Rentämter (Ober-Einnehmereien), «e verschiedenen Zweige der öffentlichen Verwaltung, der jeder einzelne Wohnplatz gehört Nebst em er Uebecsicht der a«tgüuw «« Centralstelle für die Landesstatistik", zu dem Subscrrptio ns-Preise «->»-» m ”■4-50 «°ld --»» Polizei -Reglement »*, bla ,« d-, ItaW—' «-do V-lm- * “b“ «» *“ theilnimmt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 JL bestraft. . U-S iÄÄ * Gegenwärtige« Polizeireglement tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft. Gießen, den • Grobherzogliches Kreisamt Gießen. 19 Zweites Blatt. Sonntag den 22. Januar EL. Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Betreffend: Das Ersatz-Gefchäfr für 1888 Bekanntmachung. Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr-Ordnung sordern wrr alle ,m Ja^r: 18 68 S^ormen Mllrtärpfllchtrge^^ s BefteMng vom Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung haben, oder in demselben °ls Stu euten Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder nn Kreffe o b n^yre $anbIungäbiener> Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus »orzulogon^ m zugloich boiauf aufmerkfäm. daß ™.e^e aO^ßbofung aulgWofien“ unbarer -lwaigon AnsprÄch- auf Zmtzckstollung 1C. 30 M»,I ob« mit Ml M« >u brei Zage» belegt, «an bet Th-Mahm- a» »« "*»*'*> m.t- ”*• ÄÄ*.«wm “* M *** «*■ * — *”■ =*•• ** s ' Mrg«m.„.--l-» de. tolf.« »«de» KtrnftW. W*»« «--- . . Gießen, am 17. Januar 1888. Betreffend: Die Beaufsichtigung der Sprnnstuben. Das Grobherzogliche Krersamt Gießen Da Klagen und Befchwerden darüber emgelausen find, b $ Beseitigung dieses Unfug» nachstehendes Localreglement zu erlassen. — -8ttdx*-■ b" “*b" b“ Gestreifte u. karr. Seidenstoffe v. Mk. 1 as 6,8 ®.,SO p Mtr. lca. 250 versch. Dcss.) - GriaallleB, Armurea, Criatallique Louiaine, Claae, Mille-Carroaux, Changeant etc — „,r[ robena und stückweise zollfrei in's Haus das Seidenfabrik-Depot G ftentuhJi»! (fi. u. K. Hoflies.) Zürich. Muster umgch-nd. Sri'fc föft™ 2O ®'43odo "17 Öaben würden. Wenn man so dehnbare Begriffe, wie Beschimpfung der Ein- richtungen oder Gebräuche einer Religionrgesellschaft, in'« Strafgesetzbuch bringen kounle, so wird er doch wohl auch angängig sein, die Socialdemokratie uud ihre Umtriebe ein- für allemal zu treffen. Man wende nicht ein, daß die Social- demokrat e eine Aurnahme-Erschemung sei und al« solche dauernde Vorkehrung im S rasgesetzbuch nicht erheische: die besten Bestimmungen im Strafgesetzbuch welche am seltensten zur Anwendung kommen, und wenn wir die Seil erleben sollten wo die Bestimmungen gegen die Socialdemokratie überffüssia waren, so würden wir uns dann gewiß Glück wünschen, ste zur rechten Seit getroffen zu haben. Nach menschlicher Voraussicht aber wird unser Strafaesetz- vuch in mancher andern Bestimmung geändert werden, bevor eine Gesetzgebung gegen die Socialdemokratie überflüsstg wird. Die am Socialistengesetz herum- nörgelnden Wertungen und Parteien thäten wohl, start unfruchtbare Kritik einmal befummle Vorschläge zum Ersatz des Socialistengesetzes zu machen. Literarisches. Volktbibli.th-k-n gibt es bereits eine sehr große Ainabl aber hl, verdienen diesen Namen kaum. Die billigen Ausgaben baden fast h »en !JS”ca,ss;,Äfä;S ^stentyp^rap^chen'Ausstatt^ SMZMWZZiSs ^icJf Querung ist sehr wichtig und vielleicht mehr als jedes andere Mittel geeignet, the ©anberlaoer und ähnliche unsolide Concurrenz in ihrem Treiben zu ^n?Jrannnh Sa Wn letzthin die preußischen Minister des Innern und des Handels bet den Bezirksregierungen darauf hingewirkt, daß die Be- r.un? tatkräftige Handhabung der bestehenden Anordnungen diese Schädigung des stehenden Gewerbes zu verhindern suchen sollen. Es soll dabei hauptsächlich auf die Versuche zur Steuerhinterziehung geachtet werden, welche diese Geschäfte dadurch zu Stande bringen, daß sie ihre Maaren ortsansässigen Firmen oder gewerbsmäßigen Versteigerern übergeben. Ucberhaupt sind die Polizeibehörden ange; 6el Versteigerungen und Ausverkäufen hervortretenden strafrechtlichen Ausschreitungen zu lenken. AÜe diese Maßnahmen finden durch die ®ntfd)etbung eine wirksame Unterstützung und die solide Geschäftswelt wird davon mit Genugthuung Kenntniß nehmen. , . 0" ^^^^ß^^eschäfte bilden den Gegenstand eingehendster Erörterungen bei Interessenten und Nlchttnteressenten. Nicht alle stimmen ohne Weiteres dagegen < hoch der Nürnberger Polizeisenot darüber günstig geäußert und gesagt ^e?e^en 00N 6 Abzahlungsgeschäften in Nürnberg seien viele Geschäftsleute genothigt worden, ebenfalls das Abzahlungssystem einzuführen. Mißstände seien dabet nicht zu Tage getreten. Ein gänzliches Verbot der Abzahlungsgeschäfte erscheine nicht «ngezei^, dies wurve einem Verbot des Creditirens überhaupt gleichkommen. , . können wir aber doch nicht beipflichten und möchten uns ^;n ^"^^uhrungen anschließen, welche das „Süddeutsche Bank- und Handels- blatt in einer hemerkenswerthen Studie über die Abzahlungsgeschäfte macht. , ^te bÄluM0efd,aftc Werden in dem betr. Artikel allgemein behandelt und literarische Werke rc. unter denselben Gesichtspunkt gestellt und dabei hauptsächlich Folgendes hervorgehoben: befaßten sich die Teilzahlungsgeschäfte mit dem Vertrieb von Gegen- bestimmten produktiven Zwecken dienten, d. h. in ihrer Gebrauchsart Nutzen abwarfen und, wie man zu sagen pflegt, in kurzer Zeit sich selbst bezahlt machten. Hier kam die geschäftliche Spekulation welche Waare auf Credtt die Beschaffung derselben ermöglicht, dem Käufer , Denn denken wir nur an die Nähmaschinen, die Mäh-, U b Maschinen. Hier konnte der Käufer während der Zeit, daß toh«n bcr 2Baar£ cinc Steigerung seines Erwerbes burd); bat einer Credtt^L^gen heute ganz anders Der berechtigte Theilzahlungsmodus nnln erroetterunfl^laft gemacht, welche in solchem Maßstabe den tbatfäcb^ indem ^d7r wPil Vermogensoerhältnissen des Ereditnehmers total zuwiderläuft, 1 r*c DHeilzahlung ganz allgemein angewendet und sogar auf Waaren erstreckt wrrd, welche^ reine Consumartrkel sind, die also an sich keinen positiven Nutzer» obwerfen, sondern höchstens ein momentanes Bedürfniß befriedigen (Kleidung Lraus- etirrichtuug) oder Unterhaltungs- und Vergnügungs-Wecken dienen (literarische Werke' Musikgegenstände). Hier wird also die Waare schon abgenutzt, unter Umständen wertb- |S? tift i0^n3m^ "Och ehe sie vollständig bezahlt ist, d. h. also ehe der J'SSäSl* bk »•««“ >- »-"»>-»«»» «« mugte benn bie Aussicht für den Käufer bestehen, einmal unoerhofft zu (Selb in kommen (Erbschaft, Heirath, Lotterie) und dann die rückständigen Schulden iu btiüHen Darauf kann ober doch der Verkäufer nie rechnen und er gibt daher kredtt, d l '"r Si?16 b°st-h»'de wirthschastiich- Finanzlage des Käufers, wo in 1^iata*$er6äOniVe‘b 6 DOr6anben foili,ern nur bie »rStzte Unwirthschaft der Während so auf einer Seit- für den Käufer in Abzahlungsgeschäft-» das Vrin-in aufgestell, wird daß es „unwirthschaftlich" fei, etwas zu vttbrauchen was man momentan nicht bezahlen kann, wird betreffs der Zulässigkeit der Abzablunasa.kaÜi?^ aus das Reichswuchergesetz von 1880 nerwiefen, weiches Dmjenigen mit Strafe bedroht 6er „unter Ausbeutung der Nothlage, Unerfahrenheit oder des Leichtsinnes eines Anderen demselben Gelddarlehen gewährt, welche in auffälligem Mißoerbäiinik n-a/» ,u den G-genl-istungen, di- dieser hi-,für zu macken Hai" und darausge °?akr/ böb in gewissen Fällen dieses Gesetz auf Abzahlungsgeschäfte Anwenbung finben konnte & (Jll. Ztg. f. B.-Jnb.) ' Landwirthfchaftliche Nachrichten. (Nachbruck verboten.) . np Ältere Obstbaume ftnb am besten bei strengem Frostwetter rii npt-s-ii-rr ^ebenfalls bann besser als zu irgenb einer anberen Seit wenn nurh „1*, "ersetzen, ä« aÄWÄX'S Baum einen tiefen Graben, "°n d-ss-n Sohl- an einer Stelle* ein fräaer^b-n « ÄMtf“ ÄW.mA®* eine längere oder kürzere Zeit erforderlich ist.' Es wird mff diese Weist erreiLt"dak WWWAAWSZ d„ÄÄttH'-si».fü*» w> damit eine zusagenbe Düngung zu gebeir Wir können unsere Pefir Xa” ®rbbeeren si- st-ll-n damit nicht nur" ih?e'nächste Er,tte sondern Pflanzungen überhaupt in Frage. Nichts kann für bie Erbbeere schlimmer fein «7» n’h r?Un0M0nni Chilisalpeter jetzt zu geben/ Das haben zahlreiche Versuche eraeben'' Ueberhaupt soll im Garten bie Anwenbung künstlicher Düngemittel möglichst vermiß«.» n*bCn