Nr. 64 Zweites Blatt. Donnerstag den 15. März 1888. Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. kfareaitr Gchulstraße 7. Hrscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloß». Durch die Post bezvgen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher Hhei5 Bekanntmachung. In Gemäßheit der $ 6 der Gesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermit nachstehende Durchschnittsmarktpreise vom Monat Februar 1888 veröffentlicht: v Hafer JL 13.83, Heu 7.75, Stroh /- Uhr fand im Hotel Drexel dabier die diedjShrige ordentliche Secttonsversammlung der Section XI der Müllcrei-Berussgenossenichaft, umsas,end das «r°bb-r,->,thumHcffen, Hessm- Nasiau, Waldeck und den «reis Wetzlar statt Nachdem der Vorsitzende Hm Heinrich Gregory, des betrübenden Ereigniffes gedacht, das im Augenblick alle Gemuther bewegt und die Versammlung sich zum Zeichen der Trauer von d«i Sltzm erhoben hatte wurde das Protokoll der letzten Sitzung verlesen und genehmigt und hterauf in die Tagesordnung eingetreten. Aus dem vom Vorsitzenden "statteten Geschäftsbericht ist zu entnehmen, daß z. Z. 2302 Betriebe mit 5083 DtTfi4crun0§pfIi4ti0en ^rtonm angemeldet sind. Die Verwaltungskosten betrugen im We L25 X pro Kopf, d. h. 6172.95 X insgesammt. Im Jahre 1886 hatte dieser Titel 6742.32 X erfordert. Die Section XI. nimmt hinsichtlich der Berwaltungskosten die achte Stelle ein. Am wenigsten Verwaltungskosten hat die Section Sachsen mit 97 pro Repl Geh. Staatsrath v. Knorr tritt mit warmen Worten für die Regierungsforderung ein. Es sei der Regierung unmöglich, während man auf den Bau der Volksschulhäuscr in hygienischer Beziehung den größten Werth lege, daß man eine Anstalt in der Weise wciterdestehen lasse, welche nach den angcstellten Erhebungen dte Ursache einer ganzen Anzahl Erkrankungen rc. von Schülern ergeben habe. Die Abgeordneten Bcrgsträßer, Friedrich, Osann, Reinhardt, Ohly, Heinzerling, Hermann, Wolfskehl, Metz-Darmstadt sprechen sich für dar Neubau aus. Dte Abgeordneten Jöst, Jöckcl, Pfannstiel, Schönberger, Ullrich Kredel, v. Rabenau, Vogt gegen dte Anforderung. Rach erfolgter Abstimmung wird die Forderung der Regierung mit 24 gegen 6 Art 15 bis 18, Ausschlag und Erhebung der Beitrage, veranlaßt eine Meinungsverschiedenheit bezüglich Derjenigen, von denen ein Beitrag erhoben werden soll. Art. 16 bestimmt : Ein Beitrag wird nicht erhoben 1) von denjenigen Grundbesitzern, welche ausschließlich von der Grundfläche ihrer Wohn- und Nebengebäude nebst Hofräumen oder von den dazu gehörigen Haus- und Ziergärten Grundsteuer entrichten, 2) von demjenigen im Großherzogthum gelegenen Grundbesitze, welcher zu emem Betriebe gehört, dessen Sitz außerhalb des Großherzogthums gelegen ist. Hierzu werden eine Reihe Abänderungsanträge cingebracht. Wegen vorgerückter Stunde wird dte Debatte abgebrochen, um heute Mittag Uhr fortgesetzt zu werden. Sitzung vom 13. März. Die Kammer genehmigte in heutiger Sitzung für dm Neubau eines Hastlokals zu Langen dte Summe von 45,600 X und trat sodann in die Berathung über den Gesetzentwurf, belr. dte Ausführung der Unfall- und Krankenversicherung der ix land- und forstwtrthschastlichen Betrieben beschäftigten Personen auf Grund des Retchs- gesetzes vom 5. Mat 1886. .... . , . £ Art. 1 bestimmt: Die Unfall-Versicherung wird auf die der land- und forst- wirthschaftltchen Berufsgenossenschaft für das Großherzogthum Hessen angehörig« Betriebsunternehmer, welche mit einem Einkommen von weniger als 900 X jur Staats- oder Communalsteuer eingeschätzt sind, ausgedehnt. Die Abgeordneten Gutfletsch und Genossen haben einen Antrag eingebracht, welcher die Unfallversicherung bis zu 2000 X Einkommen ausgedehnt und eine Beschränkung in der Altersgrenze, wie sie im S 2 des Entwurfs ausgedruckt, beseitigt wissen will. t , .. m . Der Ausschuß beantragt dagegen, nachdem auch noch die Großh. Regierung durch Staatsmintster Finger einen Aenderungsantrag cingebracht hat, daß Art. 1 da- lauttt. i Unfallversicherung erstreckt sich auf alle unter S 1 des Reichs- aesetzes fallende land- und forstwtrthschastlichen Betriebe, deren Sitz innerhalb des Großherzogthums gelegen ist. Ausgeschlossen von der Versicherung des Retchsgesetzes sind Familienangehörige unter 12 Jahren, welche im Betrrebe des Familtenhauptes beschäftig^ werden.^^ eine endlose Debatte, an welcher sich dte Abgeordneten Metz-Darmstadt, Wolz, Michel, Kredel,f Möhn, Böhm, Heinzerling, Erk, Ullrich und Arnold betheiligen. Bet der Abstimmung wird Artikel 1 in vorliegender Fassung mit fast allen ©timmenta odäu fiße Ausbringung der Mittel, Art. 3, Reservefond, Art. 4 u. 5, Bildung und Verwaltung der Berufsgenossenschaften, Art. 6 u. 7, Gmossenschafts- versarnmlung, Art. 8, Genossenschaftsvorstand, Art. 9, Genossenschaftsstatut, Art. 10, Vertrauensmänner, Art. 11, Zuständigkeit des Genossenschaftsoorstandes, Art. 12, Verwaltungskosten, Art. 13 u. 14, Entscheidung von Einsprüchen, werden ohne Debatte — ■- M. Darmstadt, 12. März. (Zweite Kammer der Stände.) Die am Freitag abgebrochenen Verhandlungen über daS Budget pro 1888—91 werden heute fortgesetzt. Dor Eintritt in die Debatte werden eine Reihe neuer Einläufe bekannt gegeben, darunter eine Eingabe des Mtttelrheinifchen KunstoeretnS wegen des Museumsneubaues, ferner eine Eingabe der Stadt WormS, wonach die dortige Stadtverordneten-Versamm- luna nunmehr zur Erbauung eines dort projecltrtcn Neubaues eines Amtsgerichts- gebäudes einen Bauplatz hierzu unentgeltlich zur Verfügung stelle. Sodann folgt Kap. 129, Staatszufchuß an die Actiengesellschaft „Mainkette" auf Grund der übernommenen Garantiepflicht. Es werden hierfür 60,000 X gefordert und diese Fordirung vom Ausschuß befürwortet. Abg. Frank fragt hierbei an, warum der Erfolg dieser Acttengesellschaft ein so Seitens Großh. Regierung wird darauf hingewiesen, daß durch die in Folge der Maincanalisation gegebenen Hindernisie und in der Vermehrung der Dampfschiffe auf dem Main dieser Rückgang zu suchen sei. Abg. Kugler befürwortet in warmen Worten die Annahme, drese wird hiernach einstimmig beschlossen. . . . < , . . c - c Kap. 130, evangelische Kirche. Seitens der Regrerung wird beantragt, daß daS sogen. Kirchengut zu Osthofen gegen eine dem Großh. Haus, Familieneigenthum, zu gewährende Entschädigung von 48,542 X an die evangelische Ktrchengemeinde überlassen werde und die obige Summe aus Staatsmitteln entnommen werde. Der Ausschuß beantragt, dte Kammer wolle ihre Zustimmung nicht dazu frt$eiIe~taat$mtnifter Finger empfiehlt die Forderung zur Annahme. Dieselbe wird einstimmig abgelehnt. Es folgt Kap. 131, katholische Küche. Die Großh. Staatsregierung wünscht, nachdem bereits auf dem vorigen Landtag der kirchliche Friede herbeigeführt wurde, auch die Erledigung der noch vorhandenen Beschränkung bezüglich der Auszahlung des für den Bischof von Mainz persönlich sttpu- lirten jährlichen Betrags von 8000 fl. = 13714 X Abg. Frank ist erstaunt, daß man sich bei Erledigung dieser Frage etwas zu rigoros verhalten habe, denn die Gewährung der Regierungsforderung sei ja für eine Dotation und nicht für eine Gehaltsbewtlligung. Staatsminister Finger spricht für die Regierungsforderung. Die Großh. Staatsregierung fei von der Ansicht ausgegangen, das Werk des kirchlichen Friedens dadurch zu krönen, daß sie der Kammer die Bewilligung dieser seit 1880 zuruck- aehaltenen Dotation für den Bischof von Mainz zur Genehmigung vorlegen liefe. Eme Krönung dieses Friedenswerkes sei die Annahme der Regterungsforderung. Wenn auch der Ausschutz dte Ablehnung der Regierungsforderung befürworte, fo habe er die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dafe es gelingen werde, bafe das Haus die Ansicht empfange, dafe es polttifch recht und im Uebrigen billig fei, den Anträgen der Rc- gierung^zu ^s^cben^^ ben Ausführungen des Grohh. Staatsministers an Aus Gründen des Rechtsstandpunktes und aus Gründen der Verföhnung, und da'auch in anderen Staaten des Deutschen Reiches der kirchliche Friede hergeftellt sei, empfehle es sich, der Vorlage zuzustimmen. Er bitte als Protestant, den Ausschufe- antrag abzulehnen und die Regierungsfordermng zu genehmigen. Abg. Osann erklärt sich gegen bte Regierungsforderung, weil er den Rechtsstandpunkt, welchen der Ausschuß angenommen und in dem Bericht zum Ausdruck gebracht habe, für den allein richtigen anerkenne. Abg. Arnold spricht ebenfalls gegen dte Regierungsvorlage Nach weiteren lebhaften Debatten, an welchen sich die Abgeordneten Wolz, Heinzerling. Lautz, Bergsträfeer und Andere betheiligen, wird der Antrag Großh Regierung, „daß der vom 1. April 1880 an bis 10. Juni 1886 incl. vorbehaltene, für den Bischof von Mainz persönlich bestimmte Betrag von jährlich 8000 fl. oder 13,714 X nachträglich zur Auszahlung gelange", mit 17 gegen 17 Stimmen angenommen. Es folgt Kap. 132, Bauwesen im Ressort für innere Verwaltung. Tit. 1. Erbauung eines neuen Gymnasiums zu Darmstadt. Dte Großh. Regierung hatte schon auf dem vorigen Landtag für den Neubau eines Gymnasiums in Darmstadt eine Anforderung von 231,000 ** gestellt. Dieselbe würbe jeboch aus verfchtebenen Grünben abgelehnt. Heute tritt bie Regierung, von ber außerordentlichen Nothwendigkeit dieses Neubaues überzeugt, mit der Forderung von 233,000 X an die Kammer heran. Die Minorität des Ausfchuffes (Schröder und Schade) ist gegen die Ber- »tlligung der für diesen Neubau angeforberten Summe, weil sie benjclben nicht Mr uothwcnbig hält, vielmehr bei richtiger Organisation unb Lettuna ber L>chulerzahl (7oV) nicht zu grofe für eine Anstalt sei. Es sei ferner fraglich, ob die Frequenz des Gymnasiums zunehme wie seither, zumal bte beiden Gymnasien in Gießen unb Büdingen keineswegs an Schülern zugenommen haben. . . . „ Die Majorität beantragt Bewilligung der angeforberten 283,500 X. Die Revisionskosten — übrigens eine einmalige Ausgabe — beliefen sich auf 11330 Bemerkt fei bei dieser GelegenhcU, daß die Section XI die erste gewesen, welche eine Planmäßige Revision bei Betriebe durchgesührt hat, wofür sie Anerkennung verdient und auch vielfach gefunden hat. Sitzungen fanden im vorigen Jahre 4 statt. Gelegentlich der Erstattung des Geschäftsberichts streifte der Vorsitzende auch das Ver- HLltuiß der Sectionen zum Genossenschaftsvorstand und bedauerte, daß durch den Borsitzenden des letzteren der Verkehr zu einem recht unangenehmen geworden sei. Es mache sich seitens dieses Herrn eine Strömung nach Eentralisaiwn geltend, die in ein wahrhaft bureaukratisches Regiment auszuarten scheine. Die Behandlung der Secttons- vorstände durch den Vorsitzenden der Genossenschaft sei noch schlimme». als die des Rekruten durch den Unteroffizier. Dieses unangenehme Verkehrsoerhältniß sei lediglich der Grund zu dem Antrag Bayerns auf Bildung einer eigenen Berufsgenossenschaft. Falle aber erst Bayern ab, so würden Sachsen, Westfalen und die Rheinlande bald folgen. Die Berufungen an die Schiedsgerichte sind von einen Fall im Jahre 1886 . Clnc Prüfung ^cr.$r,a0c.ram Bratze, ob damit auch wirklich etwas erreicht wird. Denn wenn es auch richt.g ist, daß die Erbsenarien sehr wenig beständig sind ?uf kinem Felde, ja auf einer Pflanze unb selbst in einer Hülse ver- schiedene Varietäten antrifft, so kann doch sehr oft der Boden an der Verschlechterung der geernteten Fruchte Schuld sein und in solchem Fall würde mit einem Wechsel des werden. Das Hartkochen der Erbsen, das sie zum menschlichen toCnvLUP c * zu'" Marktverkauf unbrauchbar macht, ist oft die Folge eines Mangels von Phosphorsaure tm Boden oder auch eines Ueberschusses an Salpetersäure und Ur /^tere Stoffe in humusreichem, mit Stallmist viel gedüngten Boden sehr reich »enreten find, fo folgt daraus, daß Erbsen, wie bekannt, nicht auf stark gedüngtem Boden gebaut werden sollen, sonst entartet auch das beste Saatgut bald. CnnCt .Anbau von Erbten ein durchlassender, mergelhaltiger Lehmbodem Ungeeignet sind in jebem Fall schwere Lehm- und Thonböden, sowie auch *°cU bteie die Entwicklung der Pflanze zu sehr auf Kosten deS Fruchtansatzes begttnfttgm. Man baue daher die Erbsen erst in zweiter ober dritter Düngung mit Stallmist, gute Vorfrüchte für Erbsen n ^aktOld?‘ ®-a fie?u bcn Stickstoffbildnern geboren unb ben Boben "Äem Buftanb, bur« humose unb stickstoffhaltige Bettandtheile bereichert, hrnter- S aud? kine gute Vorfrucht für Roggen, namentlich auf leichtem Boden grebt es für Roggenwinterung keine bessere Vorfrucht. ♦ Cn r k ^01' ^ühe anzubauen, da ihnen Nachtfröste nicht Wnnnpn U ™ besonders günstigen Gegendeii sogar im Gemenge mit moggen als a,uitcrung. Auch kommt noch als Vortheil hinzu, daß man bei srühen Saa en .an Saatgut spart, für Breitsaat giebt Krafft bei früher Saat 2, bei später Ls/w" fllr den Hectar als Saatmenge an. Die Bestellung ist daher zweckmäßig Ende Marz oorzunehmen. Da die Erbse ohne Schaden ziemlich tief in den Boden zu liegen rommen kann, fo kann die Saat bei trockenem Boden untergcpflüat und nur tu feuchtem Boden untergeegt werden. Holzvcrsteigerung in der Oberförsterei Krofdorf. Freitag, 23. 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