1888 Freitag den 13. Juli Nr. 161 Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Vnreaur Schul st raße 7. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf, Keutschlaud. Darmstadt, 12. Juli. sMilitärbienstnachrtcht.j General-Major v. Werder, seither Kommandeur der 50. Infanterie-Brigade, ist zmn Commandeur der 1. Division (Königsberg i. P.) ernannt worden. c Darmstadt, 11. Juli. Se. König!. Hoheit der Erb großherzog ist gestern Abend zum Besuche des Prinzen und . der Prinzessin Heinrich von Preußen nach Kiel abgereist. — Das Großherzogliche Hoflager wird im Laufe des heutigen Nach- mittags nach Jagdschloß Wolfsgarten verlegt. München, 11. Juli. Die Regierungen von Bayern, Sachsen, Baden, Württemberg, Hessen und Braunschweig-Lüneburg haben ein Abkommen dahin getroffen, daß das Studium auf den technischen Hochschulen München, Dresden, Karlsruhe, Stuttgart, Darmstadt und Braunschweig für etwaige Zulassung zu den Staatsprüfungen für Hochbau- und Jngenieurwesen und für Maschinentechnik in den vertragschließenden Staaten als gletchwerthig anzuerkennen sei. Politische Rundschau. Gießen, 12. Juli. Am Donnerstag Abend findet bei den kaiserlichen MajefiLten im Marmor- schlofie zu Potsdam das herkömmlich- Botschaster - Dine r statt. Demselben wohnen die am Berliner £>ofe beglaubigten Botschaster, Gesandten, Minister-Resldenten und Geschäftsträger, serner Staatssecretair Gras Herbert Bismarck und andere drstrnguirte Persönlichkeiten bei. ,, r . . . Die Abreise des Reichskanzlers Fürsten BiSmarck von Berlin nach Friedrichsruhe verzögert sich von einem Tag zum andern; vermuthlich wird der Kanzler erst nach der Abreise des Kaisers sein lauenburgisches Tusculum aufsuchen. Die Großherzogin von Vaden hat ein erneutes Verfahren zur Beseitigung ihres Augenleidens unter Leitung des Hofraths Dr. Maier begonnen und wird die hohe Frau sich während dieser Zett völliger Ruhe und Zurückgezogenheil hingeben. Der Besuch, den Prinz-Regent Luitpold von Bayern in diesen Tagen dem würltembergischen Köngspaare in Friedrichshafen abgestattet, trug einen un- gemein herzlichen Character. Dem Prinz-Regenten wurde vom Könige Karl das 2 württembergische Feldartillerie-Regiment Nr. 29 verliehen. Mit dem nunmehr erfolgten Rücktritte General v. Caprivi'S von der Leitung unseres Marinewesens und der provisorischen Ernennung des Vice-Admirals Grasen Monts zum Ehef der Admiralität haben die Veränderungen in verschiedenen hohen Posten des Heeres und der Marine, welche als eine Folge der Thronbesteigung Kaiser Wilhelms II. signalisirt wurden, ihren Anfang genommen. Welchen Umfang dieselbm erreichen werden, darüber läßt sich zur Stunde indessen nichts Bestimmtes sagen, als sicher gilt bis jetzt nur, daß Herr v. Caprivi das Eommando eines Armeecorps übernehmen wird, und ebenso General v. Albedyll, der bisherige Chef des Militaircabinets. In Frankreich ist der Ex-General Boulanger auf einer oratorischen Rundreise durch die Bretagne, die engere Heimath des „berühmten" Mannes, begriffen. Am Sonntag sprach er in Rennes und ließ er in seiner Banketrede, wie zu erwarten stand, an der gegenwärtigen Deputirtenkammer kein gutes Haar. Am nächsten Tage hielt Boulanger in dem Städtchen St. Servan eine Banketrede, in welcher er die Hoffnung aussprach, daß ihm noch vor Ablauf des Jahres der Degen zurückgegeben werden würde, eine Hoffnung, die vorerst freilich auf sehr schwachen Füßen steht. Am Donnerstag gedachte der Ex-General nach Paris zurückzukehren, um einem anläßlich der französischen Nationalfeier von seinen Anhängern geplanten großen Festessen am Freitag zu präsidiren, wobei es an gewaltigen Reden natürlich nicht fehlen wird. Die Ehescheidungsangelegenheit des serbischen KönigSpaareS nimmt eine immer interessantere Wendung. Die serbische Regierung hat für ihre an die Königin Natalie nach Wiesbaden geschickten Abgesandten um Unterstützung für Rückführung des Kronprinzen Alexander nach Belgrad amtlich nachgesucht und konnte diese Unterstützung von der deutschen Regierung nicht verweigert werden. Nur haben die serbischen Abgesandten von dieser Zusage noch keinen Gebrauch gemacht, da sie noch immer auf eine gütliche Verständigung mir der Königin Natalie hoffen, obwohl sich dieselbe geweigert hat, den Bischof Dimitrije zu empfangen. Fürst Ferdinand hat seine Mutter, Prinzessin Clementine, welche wieder heimwärts nach Schloß Ebenthal reist, nach Burgas geleitet und sich dann nach Varna zur Besichtigung der dortigen Garnison begeben. Die Krankheit Kaiser Kiedrichs. (Fortsetzung.) Heber die Krebsdiagnose berichtet Prof. Dr. Gerhardt in der Einleitung daß gutartige Geschwülste der Stimmbänder, Polypen, sog. Fibrome rc. häusig an dem vorderen Theil der Stimmbänder zur Entwicklung kommen, allein bei der Krankheit des Kronprinzen war schon der Sitz des Gebildes ein auffälliger. Das Aussehen der Geschwulst war anders als das gewöhnlicher Papillome, bet der galvanokaustischen Behandlung erwies sie sich hart und wechselte, wie dies bet gutartigen Geschwülsten nie gesehen, von Tag zu Tag ihr Aussehen. Trotzdem ging Prof. Gerhardt in der Ueberzeugung, eine gutartige Geschwulst vor sich zu haben, an die Arbeit und faßte erst Bedenken, als das, was der Glühdraht an einem Tage zerstörte, bis zum folgenden wieder anwuchs. Gutartige Geschwülste könnten wohl auch wieder wachsen, aber sie heilen zunächst, wenn weggebrannt, für kürzere ober längere Zett und dann kommt höchstens ein Neuwachsen langsam zu Stande; hier aber sei die Sache eine andere gewesen, denn unter dem Aetzschorf wuchs die Geschwulst wieder. Die Bedenken, daß also von einer gutartigen Geschwulst nicht die Rede sein könne, wurden dem Leibarzt Dr. Wegener in ernstester Weise vorgetragen. Nach zwei Wochen Ruhezeit in Ems werde man wissen, ob eine neue Wucherung emporwächst oder nicht. Für die Diagnose sollte eine andere Erscheinung noch entscheiden. Die Krebsentwicklung am Stimmbande führe zumeist sehr früh zu auffälliger Starre desselben, bis dahin habe er sorgfältig auf die Bewegung der Stimmbänder geachtet, beide bewegten sich gleich; wurde aber mit dem Wiederanwachsen der Geschwulst die Bewegungsfähigkeit des linken Stimmbandes sich mindern, dann müßte eine bösartige Neubildung etntreten. Einige Tage nach der Rückkehr des Kronprinzen aus Ems wurde Prof. Gerhardt die Mittheilung, daß man noch einen Kehlkopfspeztaliften wünsche, worauf er den Wunsch äußerte, daß man nur noch einen Chirurgen nehmen möge, der in dem vorausgesetzten Falle noch allein helfen könne. Auch nach der vereinten Besprechung über die Vergangenheit des Kronprinzen ergab sich, daß alle Befürchtungen über das Vorhandensein einer ^n= fectionskrankheit ebenso auszuschließen seien, wie Tuberkulose. So blieb denn nur Die engere Wahl zwischen Polyp ober Krebs. Aber der Gedanke an Krebs ängstigte Prof. Gerhardt schon seit Wochen und er war entschlossen, daß wenn die Geschwulst nach Wochen der Ruhe in Ems rasch gewachsen, die Beweglichkeit des linken Stimmbandes gemindert war, nur dann von ihm das entscheidende Wort gesprochen werden sollte, dann aber auch bestimmt und unverzagt. Am Tage der Rückkehr des Kronprinzen nach Potsdam war die Stimme heiser, die Geschwulst größer als zuvor, die Bewegung des linken Sttmmbandes träger: die schlimmsten Befürchtungen waren etn- getroffen. Dem Wunsche des Patienten gegenüber, daß sofort mit der galvanokaustrschen Behandlung begonnen werden möge, bat Prof. Gerhardt um Aufschub, ferner um die Zuziehung eines ober mehrerer Larynthologen und darum, daß ein Chirurg, und zwar Prof. v. Bergmann zugezogen werde, da es sich um eine Geschwulst handle, die ein Chirurg zu beurteilen helfen müßte, v. Bergmann untersuchte den Kronprinzen am 16. Mai 1887 und sprach sich sofort für Spaltung des Kehlkopfes aus. Nachdem die Frage der Heranziehung eines weiteren Kehlkopfspezialisten erwogen, u. A. auch Mackenzre genannt worden, fand am 18. eine größere Consultation der Aerzte statt, an welcher v. Lauer, Tobold, Wegner, Schrader, v. Bergmann und Gerhardt theilnahmen. Rach der durch Tobold vorgenommenen genauen Besichtigung des Kehlkopfes des "!>attenten mittels Spiegels erklärt derselbe, eS könne sich mit Ausschluß jeder anderen Diagnose nur um KrebS handeln. Dieser Aussage stimmten sämmtliche Aerzte bei. Diese Diagnose stützte sich auf das rasche Wiederwachsen der Geschwulst, die Harte uno Unebenheit derselben, auf das Wundbleiben der Innenseite der Geschwulst, auf die Schwerbeweglichkeit des Stimmbandes und auf die Sicherheit, daß Tuberkulose und andere JnfectionSkrankheiten ausgeschlossen seien, und schließlich auf eine Reihe von zutreffenden 9tebenumftänben. . r Zu letztem sind zu rechnen das Alter des Kranken, Sitz und Aussehen des Gewächses, der Umstand, baß bie Verletzung weber in eigentliche Eiterung überging, noch auch heilte, unb noch eine Anzahl kleinerer ätiologischer Züge unb biagnosttscher Beobachtungen, bie biesem Falle eigen waren. Die Diagnose war hier früher als in manchem anbern Falle gestellt, und schien so sicher, als in diesem Stadium möglich ist, begründet zu sein, jedenfalls fo sicher, daß sämmtliche versammelten Aerzte bie Verantwortung für die praktischen Folgerungen, bie sich hieraus ergaben, zu übernehmen bereit waren. Wenn auch einige Fälle von Kehlkopfssarmom unb einer von Kehlkopfskrebs durch Entfernung der Geschwulst vom Munde aus geheilt worden waren so lag doch bei einer so stachen und mit dem Stimmbande in solcher Breite ohne irgend sichtbare Begrenzung zusammenhängenden Geschwulst, bei der man sagen konnte, daß sie aus dem Innern des geschwollenen Sttmmbandes sich heroordränge, keine Möglichkeit vor, vom Munde aus HeUung zu erzielen, wenn die Annahme des Krebses sicher stand. In diesem Falle mußte von jeder Operation vom Munde her abgesehen werden und durfte nur nach den schon vor 18 Jahren von Desormeaux so klar bargelegten Grundsätzen verfahren werden. Man mußte den Kehlkopf spatten. Das ist bet den heutigen Hülfsmitteln eine fast gefahrlose Operation, die man selbst wegen gutartiger Geschwülste, selbst an Kindern unb Greisen unbedenklich vornimmt. Nur auf diesem Telegraphische Pcpeschen. fiSolfl’d ielcgr. (Korrespondenz - Bureau. Berlin, 11. Juli. Der Kaiser besichtigte Vormittags auf dem Bornstedter Reibe bas 3. Garbe - Ulanenregiment unb ernannte nach Schluß bes Exercirens ben Herzog Friebrich Ferbtnand von Schleswig - Holstein zum Rittmeister bes hessischen Husarenregiments Nr. 14. Nach seiner Rückkehr nahm ber Kaiser Vorträge entgegen, arbeitete mit bem Civilkabinet unb ertheilte Audienzen. Berlin, 11. Juli. Der Kaiser wird nicht über Hamburg, sonbern über Schwarzenbeck unb Olbesloe birect nach Kiel sich begeben. Berlin, 11. Juli. Der russische Botschafter Schuwalow begibt sich mit bem russischen Militärbevollmächtigten Kutusow am Samstag Morgen nach Petersburg, um Kaiser Wilhelm in Peterhof zu erwarten. Die Hofbeamten bes beutfchen Kaisers reisen unter Führung bes Hofmarschalls Lynker am Montag per Eilzug über Königsberg nad) Petersburgern Victoria Augusta empfängt morgen Mittag bas Staatsministerium im Marmorpalais. ttiel, 11 Juli. Laut allerhöchster Orbre vom 8. Juli sinb für bie Ankunft unb bie Abreise bes Kaisers Specialbefehle an ben Chef ber Abmiralität erlassen. Der Kaiser geht an Borb bes „Hohenzollern", begleitet von ber ersten unb zweiten Division ber Manöverflotte unb ber Torpedobootsflotille am 14. Juli Vormittags in See. Die Torpedobootsflotille kehrt von Bülk aus nach Kiel Aurütf. Straßburg, 11. Juli. Der „Temps" und andere französische Blätter, sowie einige deutsche Blätter brachten die Nachricht, daß am 1. Juli Karoline Staub aus Hagenau, in Nancy dienend, telegraphisch an das Sterbebett ihrer Mutter gerufen, aber in Aoricourt trotz flehentlicher Bitten nicht über die Grenze gelaßen worden. Aus Verzweiflung darüber sei sie in eine Ohnmacht gefallen. Dann habe sie die Kaiserin telegraphisch um Erlaubniß zur Weiterfahrt gebeten und dieselbe auch erhalten. Die kranke Mutter wäre aber inzwischen gestorben. Amtliche Erhebungen haben nach der „Straßburger Landeszeitung" ergeben, daß in Hagenau keine Familie Staub existtre unb überhaupt sei in Familien ähnlichen Namens in letzter Zeit kein Tobesfall vor- g.komm^^^^ Juli. Das Domkapitel wählte ben bisherigen Regens bes Priesterseminars in Luzern. Haas, zum Bischof von Basel. Haag, 11. Juli. Nach einem Telegramm bes hiesigen „Dagblab aus Batavia ist in ber Provinz Bantam ein Aufstand ausgebrochen; die Aufständischen plünderten Tjelegon und töbteten bie europäischen Einwohner unb mehrere Häuptlinge ber Eingeborenen. Von Batavia sinb Truppen zur Bekämpfung ber Aufstanbischen abgesendet WOrbCI$:->n einer Mark für bie Lieferung ein so äußerst mäßiger zu nennen, baß man wohl bie Erwartung aussprechen darf, bie Verlagshanblung möge sich bei ihren Voraussetzungen, bem Publikum eine wirklich gebiegene Arbeit zu billigem Preise zu bieten nicht getauscht sehen. 0 ' Gottesdienst der israelitischen Religionsgesellschaft. 4« U6r5r&§t«0C2lb6enb ^^ag 8« Uhr, Samstag Nachmittag Hande» und Verkehr. 11- Auli. Rother Weizen pro Malter JL 15.60, weißer Weizen •* " 25, Gerste * 910, Hafer 7.55, Erbsen OOM Kartoffeln je 0.00. * ™ 3uIL Auf dem heutigen Markt kosteten: Kartoffeln ver Malter JL 6-00—7.50, das Gescheid 12—14 Eier das Hundert JL 0.00—0.00, das St- .5-6 -A butter im Großen JL 000—000.00, im Detail das Pfund ,*0 90 ^.10, Weißkraut per Stück 2Y-25H Rothkraut per Stück 00-00 Kohlrabi L Ochsenfleisch per Pfund 45-70 H, Kuh- u. Rindfleisch 35-60 H Kalbfleisch 35—oO H, Schweinefleisch 00—00 H, Hammelfleisch 50—60 H 1 AaBn ^ 0.00-0.00, 1 Huhn ** 00-00, 1 Ente 0.Ö0-0.00 1 Taube 00—00 H, Welsche JL 00—00. Kirschen per Pfd. 6—15 ' Wärmegrade der Lahn und der Luft, nach Reaurnur gemessen zwischen 11 und 12 Uhr. Lust 12, Wasser 13 Gr. Gießen, den 12. Juli 1888. Rübsamen. Allgemeiner Anzeiger. Ordnung, Pünktlichkeit, Schnelligkeit rrn Ablegen der Briefe und Fakturen wird nur durch d. Haeckel und Schultheiss- Registrator erreicht. Derselbe ist ber einzig wirkliche solide unb elegante Apparat, ber für biefen Zweck benutzt werden kann, ganz aus Stahl hergestellt und vernickelt auf elegantem Brett- Die Handhabung ist eine Rothamel Petry, Lindenplatz 5. Guten bürgert Mittsnstisch. I 5708l Maurer u. 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Der Gesetz-Entwurf betreffend die Alters- und Invaliden- Derffcherung der Arbeiter. In Nachstehendem theilen wir die Grundzüge der Alters- und Jnvaliden- Versicherung der Arbeiter, wie sie von den Ausschüssen des Bundesraths fertig- gestellt sind und dem Reichstage höchst wahrscheinlich in seiner nächsten Session vor- gelegt werden, mit. Der Gesetzentwurf, in Ausführung der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 bearbeitet, dürfte den Reichstag jedenfalls sehr eingehend beschäftigen, denn wie bei allen derartigen, in das sociale Leben des deutschen Volkes tief einschneidenden gesetzgeberischen Schöpfungen sind auch diesem neuesten Gesetzentwürfe gegenüber die Gefühle sehr gemischte, indem es namentlich kein Leichtes ist, dle dabei in Frage kommenden Interessen der betheiligten drei Hauptfactoren, des Reiches, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in einen dem Zwecke des Gesetzes entsprechenden Einklang zu bringen. Gleich wie das „Krankenversicherungs-Gesetz" geschaffen wurde, um denjenigen unselbständigen Arbeitern, die eine sichere Einnahme nicht haben, in Krankheitsfällen eine bestimmte Einnahme zu sichern, so bezweckt auch die Jnvalidttäts- und Alters-Versicherung die Linderung von Noch und Entbehrungen, denen diejenigen Personen, die über einen bestimmten Jahresverdienst (2000 JL) nicht verfügen, mit Eintritt des Alters unb der damit naturgemäß verbundenen Verringerung ihrer Arbeitskräfte oder gänzlichen Arbeitsunfähigkeit entgegengehen. Wenn einerseits der Gesetzgeber das Ziel im Auge hatte, der Mehrzahl unserer wirthschaftlich abhängigen Arbeiter die drückende Aussicht auf im Alter eintretende Schwächung ihrer Arbeitskraft und der in deren Folge befindlichen Verminderung des Arbeitsverdienstes in Etwas zu mildern, indem er durch ein Gesetz Mittel und Wege vorzeichnete, auf welchen den Arbeitern ein etwas erträglicherer Lebensabend in Aussicht gestellt wird, indem er ihnen ferner durch deren Heranziehung zu den Lasten der Versicherung ein gewisses Recht auf den Bezug einer Rente verlieh, konnte er sich auch der Ansicht nicht verschließen, daß mit der Heranziehung der Arbeitgeber, d. h. der Industrie, die durch die Kranken-Versicherung und die Unfallversicherung schon belastet sind, auch wieder eine neue Last aufgebürdet würde. Auch diese Last in Etwas zu mildern, ist die Heranziehung des Reiches zu den Lasten der Alters-und Invalidenversicherung geplant und zwar derart, daß die Beiträge hierzu zu einem Drittel von dem Reich (mittelst Umlageverfahren), den Arbeitgebern und den Arbeitern (durch Prämienzahlung) getragen werden. Zur obligatorischen Versicherung können nach § 1 des Gesetz-Entwurfs herangezogen werden: a. Personen, welche als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden; >. Betriebsbeamte, sowie Handlungsgehilfen und -Lehrlinge (einschließlich der in Apotheken beschästtgten Gehilfen und Lehrlinge), welche Lohn oder Gehalt beziehen, deren regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt aber 2000 Jü nicht übersteigt, sowie c. die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen der Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge (§ 2 des Gesetzes vom 13. Juli 1887, Reichs-Gesetzbl. S. 329) und Flußfahrzeuge. Die Führung der Reichsflagge auf Grund der gemäß Artikel II, § 7 Absatz 1 des Gesetzes vom 15. März 1888 (Reichs- Gesetzbl. S. 71) erlheilten Ermächtigung macht das Schiff nicht zu einem deutschen Seefahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes. Personen, welche berufsmäßig einzelne persönliche Dienstleistungen bei wechselnden Arbeitgebern übernehmen, gelten nicht als Arbeiter im Sinne dieses Gesetzes. Durch Beschluß des Bundesraths kann die Bestimmung des Absatzes 1 auch auf die im Absatz 2 bezeichneten Personen, auf BetriebLunternehmer, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen, sowie ohne Rücksicht auf die Zahl der von ihnen beschäftigten Lohnarbeiter auf solche selbständige Gewerbetreibende erstreckt werden, welche in eigenen Betriebsftätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibenden mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausgewerbetreibende), und zwar auf letztere auch dann, wenn sie die Roh- und Hilfsstoffe selbst beschaffen und auch für die Zeit, während welcher sie vorübergehend für eigene Rechnung arbeiten. Durch Beschluß des Bundesraths kann ferner bestimmt werden, daß und inwieweit Diejenigen, für welche die im Absatz 2 bezeichneten Personen Dienste verrichten, sowie Gewerbetreibende, in deren Auftrag und für deren Rechnung von Hausgewerbetreibenden (Abs. 3) gearbeitet wird, gehalten sein sollen, rücksichtlich dieser Personen, beziehungsweise der Hausgewerbetreibenden und ihrer Gehilfen, Gesellen und Lehrlinge die in diesem Gesetze den Arbeitgebern aufgelegten Verpflichtungen zu erfüllen. Die Wartezeit soll bei der Altersrente auf 30 Jahre, bet der Invalidenrente auf 5 Jahre festgesetzt sein. Die Aufbringung der Mittel soll zu drei Theilen und zwar durch das Reich im Wege des Umlageverfahrens, durch die Arbeitgeber und durch die Arbeitnehmer im Wege des Prämienverfahrens erfolgen. Die Beiträge für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden nach Wochen, nicht wie früher nach Tagesbeiträgen geleistet. Bis auf Weiteres soll die Feststellung dieser Beiträge 21 Pfg. für Männer, 14 Pfg. für Weiber pro Woche betragen. Der Arbeitgeber soll den Beitrag ganz bezahlen und kann bei jeder Lohnzahlung die für den Arbeiter ausgelegte Halste des Betrages etnziehen. Blauen 10 Jahren sollen für die einzelnen Leriichcrungsanstalten die Beiträge anderweitig festgesetzt werden Die Errichtung, von verschiedenen Beitragsstusen innerhalb der einzelnen Versicherunas- anstalten für die einzelnen Betriebe soll gestattet sein. ’ Hcherungs- .. „ Der Setraß der Rente soll bet Männern aus 120 jl , bei Weibern auf 80 ^gesetzt fein. Nach Ablaus der ersten 5 Jahre steigt die Invalid nren wahrend der nächsten 15 Jahre um jährlich 2 JL, von da ab umlährlich 3m Son d° bis 250ut um jährlich 4X; bei Weibern steigt die Rente um des a«enen B-rages; d.e Altersrente mit 120 JL beginnt mit dem 71. Lebensjahre Dieser Setraß der Rente wird nur dann gezahlt, wenn fortlaufend Beiträge entrichtet sind und zwar für sedes Kalenderjahr 47 Wochen. Ausfälle an Beiträgen bedingen eine Kürzung der Rente um den Verstcherungswerth des Ausfalles. Ausgefallene Betträ-e können von zwei zu zwei Jahren nachgezahlt werden, wobei aber zur antheiliaen Deckung des Reiches eine Erhöhung des Beitrages (Zufatzmarke) eintritt. P 0 °o,S cln” vcrsicherungsvfltchtißen Berufsart völlig aus- sthe den, bleibt d e b'sheriße Anwartfchaft auf die Rente für 5 Jahre vorb halten Tritt in dieser Zeit nicht wiederum eine versicherungspfltchtige Beschäftigungobereine freiwillige Fortzahlung der Beiträge nebst Zuschlägen ein, so erlischt die bisherige Anwartschaft und eS beginnt, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung von Neuem aufgenommen wird, ein neues Bersicherungsoerhällniß. 0 8 uem Zeiten befchetnigter Krankheit von mindestens 7tägiger Dauer aetten nfs m.i- tragszeiten Eine Kürzung der Rente wegen Ausfalls des^Beitrags in Fo"ge MUi'- tardienstes findet nicht statt; den aus diese Zeit entsallenden Beitragsausfall um "as Reich ° ' merbm "utzte, übernimmt bei Feststellung ber Renll Es können territoriale Versicherungsanstalten für einen oder mehrere ßon1InunaIOert>anbe, für einen oder mehrere Bundesstaaten errichtet werden und bedarf diese Errichtung der Genehmigung des Bundesraths. ' Die Versicherungsanstalten sollen den Charakter der juristischen Derfonen erhalten. Der Vorstand fall aus einem oder mehreren öffentlichen Beamtm besteben auch können in den Vorstand nach Bestimmung des Statuts ber Versicherungsanstall andere Personen berufen werden. Die Funktion der Generalversammlung versieht ein Ausscbuü vielen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. DieMitglieder !d"sÄussckm's?L von den. Vorständen der Orts- -c Krankenkassen, und zwar die Dertrellr der Arb " Arbeitnehmern ^5°"^ bi‘ Arbeitnehmer von dln " und Ausschuß können andere Organe bestellt werden nämlich örtliche Organe Vertrauensmänner) und ein Aufsichtsrath zur wachung der laufenden Geschäfte. ueoer- Der Aufsichtsrath soll ebenso zusammengesetzt werden wie der Ausschuß Für iede Versicherungsanstalt soll mindestens ein Schiedsgericht einaesekt Än WM 2Befen,l,d’en d°n bei ber Unfallversicherung fungirendln tffi Das S^ich hat für jebe Versicherungsanstalt einen Commiffar zu bestellen “Sen^ebnerFÄniftUn8en' auf 6ie Feststellung der ReL b^Ä Die Feststellung der Rente wird durch die untere Vermüll, uorbereitet; d'- F-sfft-llunß selbst erfolgt durch den Vorstand vmbehalllichberste schwerde an das Schiedsgericht. Gegen die Entscheidung des letzteren ift nur l Verletzung des Rechts Revision an das Reichs-, bezw. Lanbesverstcherungsamtlullissw Die Entrichtung der Beitrage erfolgt durch Einkleben LTw S in das Quittungsbuch. Jede Versicherungsanstalt gibt für sich Marken aus Di. Verwendung der Marken liegt dem Arbeitgeber ob. Fakultativ luflelafün ifl bT, }iebunß der Beiträge durch die Krankenkassen. Sobald die Ouittungsbücher^voll sind" Uebergangsbestimmung sorgt dafür, daß für jede De^-snn Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes das 40. Lebensjahr vollendet hat ff (oluirung ber 3Ojäbri0en 6arenjjeit die Altersrente gezahlt werden kann "fis ^bat in der Werse geschehen, datz Per onen, welche zur Zell des Inkrafttretens des ^t s- Lebensjahr vollendet haben, die' Alllrsrente fchonLnephattenLn sie nachweislich wahrend der unmittelbar vorangegangenen drei ealenheriL'n^ • 47 Wochen thatsächlich beschäftigt gewesen sind. Die thatfächlicheB-schLf»?un?Ä!.^ ! in diesem Falle den Nachweis der Beitragszahlung. '^'we ^eiqaftigung vertritt Sieben den gesetzlichen Versicherungsanstalten kann der Versicherungspfltcht aenüat werden durch Zugehörigkeit zu einer Pensions- rc. Kasse, falls dieselbe minbeftens selbe bretet wie die Versicherungsanstalten. Beim Uebertritt von ein^ Pensionskasse i Sur V-rficherungsanstal und umgekehrt sind beide in Wechselbeziehung zu einander u bringen. Reich und Staat können mit den von ihnen bescüäftiaten 3U Versicherungsanstalt beitreten, aber auch die Versicherung durch Ausfübiwnls^^^^ I ähnlich wie bei der Unfallversicherung, selbst durchstihren. Ausfuhrungsbehorden, Ie!kgeöoienes. 566) Ein noch neues eisernes Kinder« ‘ Wiegebett zu verkaufen- Asterweg 15 II. Stock. Irische Sendung Münchener Franziskaner, vorzüglicher Stoff, eingetroffen. [5665 Restaurant zum Löwen. Hausverkauf. Beabsichtige mein an der Lahn gelegenes Anwesen (Rodheimerstraße 6), die frühere Fries'sche Brauerei, unter günstigen Bedingungen zu verkaufen. 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