A?r. IS7 Zweites Blatt. Sonntag den 8. Juli 1888. Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. “ ~ ” " " ' (- .. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf mit Bringerlohru Vureaur Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. $Urcb die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pfj Lokales. Gieße«, 7. Juli. sSitzung der Stadtverordneten vom 5. 3uli.] Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, Herren Beigeordneten Keller und Gnauth, bettens der Stadtverordneten die Herren Baist, Georgi, Grüneberg, Dr. Gutfletsch, Hanstein, Hornberger, Jughardt, Ad.Noll, Dr. Ploch, Scheel, Schopbach, Simon, Vogt und Wallenfels. Die auf die s. Z. an Ihre Majestät die Kaiserin-Wittwe Victoria und Seine Königliche Hoheit den Großherzog aus Anlaß des Ablebens des Kaisers Friedrich von dem Stadtvorstande Namens der Stadt abgesandten Betleidsadressen eingegangenen Dankschreiben, ersteres unterzeichnet von Freiherrn v. Seckendorff, letzteres von Dr. Becker, werden durch Verlesen zur Kenntntß der Versammlung gebracht. Von den städtischen Schuldverschreibungen werden im Gesammtbetrage von 6000 st. die folgenden Nummern zur Rückzahlung gezogen: Lit. A Nr. 1, 9, 15, 22, 23, Lit. B Nr. 6, 15. — Der Beschluß über die Abhaltung des diesjährigen Jugend fest es wurde in der Sitzung vom 14. Juni d. I. angesichts der vorliegenden schlimmen Nachrichten über das Befinden des am folgenden Tage verstorbenen Kaisers Friedrich ausgesetzt. In einer späteren Sitzung des Curatoriums und der Schuldeputation waren die Meinungen über die Abhaltung eines Jugendfestes in diesem Jahre gelheilt und lag lediglich die Entscheidung über diese Frage tn den Händen der Stadtoerordneten-Versammlung, welche, nachdem sich Niemand gegen das Jugendfest, die Herren Grüneberg, Wallenfels und Hanstein aberdahinausgesprochen, daß das in Rede stehende Fest ein unschuldiges Vergnügen der Kinder bilde, welches man diesen wegen der Trauer, zumal bis zur Abhaltung des Festes Immer noch einige Wochen Zeit seien, nicht nehmen solle, beschloß, das Fest noch vor Eintritt der Schulferien (11. August) abzuhalten und die näheren Bestimmungen dem Comitö zu übers lassen. — Zu dem Gesuche des Drechslermeisters Jakob Häuser um Erlaubnißzum Wirthschaflsbetrieb in seinem Neubau an der Ludwigstraße beschließt die Versammlung, nachdem Großh. Polizeiamt berichtet, daß es noch nicht in der Lage sei, sich über das Gesuch zu äußern, da die Wirthschaftsräume noch nicht fertig, Befürwortung der Be- Bedürfnißfrage zum Ausschank von Branntwein, sofern die Concession zum Wirth- schaftsbetrieb überhaupt ertheilt würde. — Mit der Erhebung der alljährlich stattfindenden statistischen Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernte-Ertrages wird die seither im Bereich der städtischen Gemarkung thättge Commission wieder betraut. — Das Einquartterungswesen betreffend wurde neulich beschlossen, die Frage, ob es zulässig sei, bei Vertheilung der Etnquar- tterungslasten auch die Kapitalrentensteuer heranzuziehen, der juristischen und Finanz- Commission zu überweisen. Diese Commission hat tn gemeinschaftlicher Sitzung diese Frage verneint, sowohl tn Betreff der Heranziehung der ganzen Steuer wie in Betreff nur eines Theils derselben. Die juristische Commission hatte beantragt, durch Ortsstatut feststellen zu lassen, daß nur Grund-, Gewerbe- und Einkommensteuer bei Heranziehung der Einquartierungspfltcht berücksichtigt werden sollten, da der Ertrag der Kapitalrente schon in der Einkommensteuer mit einbegriffen jei. — Herr Georgi spricht sich für Heranziehung der Kapitalrentensteuer mit der Hälfte, wie dies bei der Einkommensteuer geschehe, aus, zieht aber einen diesbezüglichen Antrag, weil er von einer anderen Auffassung ausgegangen, wieder zurück. — Herr vr. G u t f l e i s ch erklärt, er könne sich nicht dazu entschließen, die Kapitalrentensteuer von der Heranziehung zu den Einquartierungslasten auszuschließen; die Mehrzahl aller Kapitalrentensteuerpsttchtigen könne diese Last ganz gut tragen, die Hauptsumme der Kapitalrente befinde sich im Besitze von Leuten, denen auch noch andere Einnahmequellen offen ständen, die Wittwen und Waisen, die auf eine kleine Kapitalrente angewiesen seien und Berücksichtigung verdienten, seien tn sehr geringer Zahl vorhanden, er werde gegen das beantragte Localstatut stimmen und auch dagegen, daß man die Kapitalrentensteuer von der Einquartierung befreie, man solle alle Steuerkapttalien berücksichtigen. — Herr Hanstein spricht sich für Befreiung derjenigen Leute aus, die nur auf den Ertrag ihrer Kapitalrente, soweit diese 1000 JL nicht übersteigt, angewiesen sind, stellt aber später den Antrag, Kapttalrentensteuerpsttchtige nur dann mit Einquartierung zu verschonen, wenn diese nur bis zu 500 JL. Rente beziehen, auch wenn sie Grundsteuer entricht^. — Herr Barst empfiehlt, bei Heranziehung der Kapitalrentensteuer nicht zu weit zu gehen, man solle nicht alle Lasten auf diejenigen wälzen, die ebenso gut irgend wo anders wohnen könnten. Ihm seien Fälle bekannt, in denen Kapitalrentner von Mainz nach Wiesbaden gezogen seien, um der hessischen Kapitalrentensteuer zu entgehen; er bitte, den Antrag der Finanzdeputation, die Kapitalrentensteuer von der Belastung mit der Quartiervfltcht auszuschlteßen, anzunehmen. — Herr Scheel bemerkt, daß man eine Last von einer auf die andere Schulter abzumälzen nicht beabsichtige, sondern nur die Kapitalbesitzer mit den Gewerbetreibenden auf eine Stufe stellen wolle. — Herr Belg. Gnauth glaubt, weder'diejenigen Kapitalrentensteuerpflichtigen, welche viel besitzen, noch diejenigen, welche wenig Rente beziehen, als Norm hinstellen zu können, um danach die Beschlüsse zu fassen; er glaube nicht, daß deshalb Leute die Lrtadt verlassen, weil sie einmal mit Einquartierung bedacht werden könnten, die Mehrzahl der Kapitalrentensteuerpflichtigen hätte noch andere Interessen an ihrem Verbleiben tn der Stadt. — Der Antrag der Finanzdeputation, die Kapitalrentenfteuer bei der Frage der Quartierleistungspflicht nicht mit heranzustehen, wird abgclehnt, desgleichen der von Herrn Dr. Gutfleisch gestellte Antrag auf Heranziehung der ganzen Kapt- talrentensteuer, dagegen der Antrag des Herrn Hanstein, ohne Rücksicht auf Grundbesitz die Kapitalrente bis zu 500 JL einschließlich von der Einquartierungspfltcht zu befreien, angenommen. — In Betreff des Begießens der Straßen war s. Z. beschlossen worden, an den städtischen Gießfässern die Einrichtung zu treffen, die es er- mögllcht, daß die Fässer, sobald sie leer sind, in einem beliebigen Stadttheil wieder aus der Wasserleitung gefüllt werden können. Seitens des Wasserwerkes ist nun diesbezügliche Vorlage gemacht worden, mit deren Annahme die Versammlung sich einverstanden erklärt. Infolge dieser Neu-Einrichtung ist es ermöglicht, die Straßen ausgiebiger wie seither zu besprengen, da nicht mehr diejenige Zett verloren geht, welche die Wagen leer bis zur Füllstation zurücklegen mußten. Der Deputattonsoorschlag, mit Anwendung der neuen Fülleinrichtung gleichzeitig die Wasserentnahme am Bahnhofe, für welche ein bestimmter Betrag zu entrichten ist, einzustellen, findet ebenfalls Annahme. — In einer, die Besprengung der städtischen Anlagen verhandelnden Versammlung von Interessenten ist der Wunsch geäußert worden, das überfließende Wasser aus der städtischen Leitung zum Begießen der städtischen Anlagen, etwa durch Zuleitung aus den Hydranten mittelst Schläuchen, zu verwenden. Die Direction des Gas- und Wasserwerks hat ihr Einverständniß mit der Verwendung des Wassers geäußert, nicht aber mit der Art der Zuleitung mittelst Schläuchen; sie schlägt vielmehr die Anlage von Gartenhydranten und Herstellung der erforderlichen Zuleitungen vor. Nach den angestellten Ermittelungen würden ca. 15 Gartenhydranten nöthig sein und zwar 2 für den Ludwigsplatz, 4 für die Südanlage, 4 für die Nordanlage und 4 für die Ostanlage. Die Kosten incl. der Zuleitung und der nöthigen Schläuche sind auf vM 2018 veranschlagt. Die Baudeputation bezeichnet die Anlage von solchen Gartenhydranten für zweckmäßig, beantragt dagegen die Anschaffung von 3 selbstthätigen Sprengvorrichtungen, für welche 90 JL erforderlich sein würden, zu stretchen. Es wird dem Antrag der Baudeputation entsprechend beschlossen, mit dem Zusatze, daß versuchsweise ein automatischer Sprenger angeschafft werden soll, da man mehrfach der Ansicht ist, daß diese Art bcr Besprengung den Blumen zuträglicher sei. Von einer Anzahl Hausbesitzer der Frankfurter Straße wird die Ausdehnung derWasserlettung bis an das Pascoe'sche Haus angestrebt. lieber dieses Gesuch wurde schon im Vorjahre verhandelt, dasselbe mußte indeß zurückgestellt werden, da sich die Druckoerhältnisse noch nicht so bestimmt festsetzen ließen, um eine immerhin kostspielige Anlage zu unternehmen. Diese Zweifel sind jetzt durch die Thatsachen gehoben und beantragt die Deputation für das Gas- und Wasserwerk Fortsetzung der Rohrleitung bis an das Pascoe'sche Haus behufs Anschlusses der Häuser der Petenten, vorausgesetzt, daß der Wasserzins den Betrag von 300 • nilmann» 5414 Kirchenplatz 15. I^hncrbrlinnen Mineralquellen bei Echzell in Hessen. Natur- Mineralwasser im Einzelnverkauf. Hauptniederlage für Giessen und Umgegend bei Milchhändler Heinrich Rottl, Löwengasse 2 8. Verkaufsstellen: Jean Arnold, Brandgasse 6, H. Becker, Löwengasse 28, G. Bolz, Brandgasse 5, Christoph Bieker, Neustadt 55, J Georo, Ederstrasse 2, J. Hainbach, Marburgerstrasse 29, J. L. Hartmann, (Schlabachs Nachf.), Ludwigsplatz 4, Hansel, Asterweg 12, i E- Lenz, Ludwigstr. 62, C Möser, Alicestr. 20, E. Orbig, Bahnhofstr. 30, Carl Petri, Marktplatz 18, C. Roth II , Wallthorstr. 5, W. Schomber, Neuenbäue 5, Chr Ludw. Thomas, Neuenbäue 10, N. Weiler, Schulstrasse 5, Philipp Bob, Bahnhofstrasse 11, F. 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