Amts- und Anzkigcblatt für den Kreis Gießen. JLooo< Bnreanr Schul st raße 7. Lokale-. Gießen, 6. October. (Sitzung der Stadtverordneten vom 4. October.] Anwesend: Herr Oberbürgermeister Bramm, Herren Beigeordneten Gnauth und Gelier, Seitens der Stadtverordneten die Herren Baist, Georgi, Grüneberg, Hoch, Homberger, Jughardt, Ad. Noll, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schovbach, Simon, Vogt und Wallenfels. Herr Oberbürgermeister Bramm theilt vor Eintritt in die Tagesordnung mit, daß der s Z. gefaßte Beschluß, für den Sitzungssaal der Stadtverordneten die Büsten Kaiser Wilhelms II. und unseres Großherzogs anzusckaffen, mit Bezug auf letztere Büste (die erstere ist inzwischen aufgestellt worden), bezüglich deren es zweifelhaft war, ob dieselbe in der gewünschten den bereits vorhandenen entsprechenden Große zu bekommen sei, dadurch seine Erledigung finde, daß Se. Königl. Hoheit sich entschlossen, der Stadt eine Büste zum Geschenk zu machen. Der Herr Oberbürgermeister bittet, hierfür Namens der Stadt Sr. Königl. Hoheit den Dank der Versammlung abstatten zu dürfen. — Tas Schreiben des Vorstandes des Allgemeinen Vereins für Armen- und Krankenpflege, in welchem derselbe für den von dec Stadtverord- neten-Versammlung bewilligten Zuschuß zu den Unterhaltungskosten des Schwesternhauses seinen Dank ausdrückt, wird zur Kenntniß der Versammlung gebracht. — Weiter berichtet der Herr Vorsitzende, daß auf die von ihm bei Großh. Kreisamte gestellte Anfrage über den Stand der Verhandlungen wegen des Ankaufs des alten Hofgerichtsgebäudes mitgetheilt worden sei, daß ein Beschluß Großh. Ministeriums hierüber noch nicht vorliege. „ r , c „ Der erste Punkt der Tagesordnung, Gesuch des Herrn P. L. Herchenroder um Ertheilung der Eoncession zum Wirthschaftsbetrieb (Petent ist Pächter des „Hessischen Hofes") wird durch Bejahung der Bedürfnißfrage erledigt; in gleichem Sinne wird über das Gesuch des Herrn Ph. Rühl (Pächter der „Germania") beschlossen. — Das s. Z. dem Gabelsberger Stenographen-Veretn zwecks Ertheilung von Unterricht bewilligte Lokal in einem Knabenschulgebäude ist nach einem neuerlich vorliegenden Gesuche nicht zu diesem Zwecke geeignet, da in demselben Gebäude auch Fortbildungs- schulunterricht ertheilt wird. Da der Verein auch einen Damencursus eröffnet hat, so sucht er um Ueberlassung eines Schulsaales in der höheren Mädchenschule nach. Es wird dem Vorschläge des Directoriums der höheren Mädchenschule entsprechend beschlossen, nach welchem dem Gabelsberger Stenographen-Verein ein Saal für den Damencursus überlassen werden könne, wogegen für den Herrencursus ein anderes Lokal in einem der Knabcnschulgebäude in Vorschlag zu bringen sei. — Die Kellerräume im neuen Mädchenschulgebäude sollen, da der seitherige Pachtvertrag abgelaufen, neu verpachtet worden. In den Pachtbedingungen soll festgesetzt werden, daß übelriechende oder feuergefährliche Gegenstände, desgl. Spiritus, Branntwein rc. in denselben nicht aufbewahrt, desgleichen auch darin aufzubewahrende sonstige Vorräthe während der Unterrichtszeit nicht verladen werden sollen. — Betreffs der Vertretung der Bürgermeisterei bei den Holzversteigerungen wird beschlossen, mit dieser für das folgende Jahr Herrn Oberförster Block resp. dessen Sohn zu betrauen. Der von Herrn Vogt gestellte Antrag, wie seither aus der Mitte der Stadtverordneten einen Vertreter des Bürgermeisters bei den Holzversteigerungen zu ernennen, wird, nachdem die Herren Vogt. Simon, Petri und Jughardt sich bereit erklärt, je bei einigen Holzversteigerungen zugegen zu sein, abgelehnt. Die Versammlung erachtet es für vorteilhafter, wenn iäwmttiche Versteigerungen unter einer Leitung abgehalten werden, als daß in dieser oft Wechsel eintritt, wie dies, wenn mehrere Herren damit betraut werden, naturgemäß der Fall ist. — Den mit Erweiterung der städtischen Anlagen und demgemäß größeren Bedarf an Pflanzen motioirten Antrag auf Erbauung eines städtischen Gewächshauses hat die Baudeputation nicht befürwortet, indem sie der Ansicht ist, daß mit dem Betrieb eines Gewächshauses auf städtische Kosten bei Berücksichtigung aller Nebenumstände nichts gespart werde; trotzdem hat man in der Baudeputation die Sacke nickt ganz abzuweisen beschlossen und beantragt, hierüber weitere Vorlagen des Stadtgärtners und des Stadtbauamtes einzufordern. Es wird dementsprechend beschlossen. Der die Pflasterung des Brandplatzes betreffende Beschluß der Sitzung vom 20. Septbr. enthielt auch den Antrag, die Bepflanzung der südwestlichen Seite des Brandplatzes, entlang der Universitätsbibliothek rc., in Erwägung zu ziehen, nachdem die Bepflanzung der nordwestlichen Seite, resp. auch das Belassen der vor dem Hofgerichtsgebäude befindlichen alten Bäume beschlossen worden war. Nachdem die Baudeputatton sich mit der Frage beschäftigt, erklärt sie, das Bepflanzen der südwestlichen Seite mit Bäumen verneinen zu müssen, nachdem sich ergeben, daß an dieser Sette, in derselben Entfernung vom Trottotrrande, in welcher die Bäume gepflanzt werden müssen, die Röhren der Gas- und der Wasserleitung liegen. Weiter aber, als ursprünglich angenommen, etwa 2—2Vz Meter vom Trottoirrande abstehend Bäume zu pflanzen, hält die Baudeputation nicht für räthlich, um der Straßenbreite keinen Abbruch zu ihun. Sie schlägt deßhalb vor, an dieser Seite von der Bepflanzung mit Ltnden- oäumen abzufehen, dagegen auf der nordwestlichen Seite die zwischen und neben den alten Bäumen bestehenden Lücken mit jungen Bäumen zu bepflanzen. Herr Sckop- bad) erklärt, daß, nachdem nun einmal die Bepflanzung der anderen Seite nicht angängig, er sich auch für Entfernung der alten Bäume, die der schönen Straße gewiß nicht zur Zierde gereichten, aussprechen müsse, um an deren Stelle eine Reihe junger Bäume pflanzen zu können; dieselben würden nach wenigen Jahren auch Schatten spenden, man habe aber dann eine gerade Reihe gleichgroßer Bäume. Die Herren Petri und Wallenfels sprechen sich für Belassung der alten Bäume aus, man solle froh sein, daß man an dieser Stelle, die dem Marktverkehr diene, einige schattenspendende Bäume besitze, an die Entfernung derselben könne immer noch gedacht werden, wenn die anzupflanzenden groß genug seien. Herr Scheel schließt sich dem Anträge des Herrn Schopbach an; in zwei Jahren seien die schnellwachsenden Bäume gewiß schon so weit, daß sie die alten einigermaßen ersetzen, man solle aber darauf sehen, daß nun wenigstens auf dieser Seite eine gerade Baumreihe entstehe. Herr Baist bittet, die alten Bäume so lange zu belassen, bis sich die jungen soweit entwickelt haben, daß sie die ersteren annähernd ersetzen. Seien die alten Bäume auch nicht schön, so seien sie doch nützlich, auch dürfe man nicht nur die während der Markttage unter denselben haltenden Händler, sondern man müsse auch das kaufende Publikum berücksichtigen. Herr Hornberger spricht ebenfalls für das Bestehenlassen der alten Bäume und Annahme des Baudeputationsantrages. Es wird dem Anträge entsprechend beschlossen. — Der weiter gefaßte Beschluß, die Ueberwölbung des an der nordwestlichen Seite des Feidel'schen Restaurants am Eanzleiberg befindlichen Zuganges zum Stadtbad) bei Behandlung der Canalisattonsfrage später mit in Erwägung zu ziehen, hat Herrn Fei del veranlaßt, unter Hinweis auf verschiedene Uebelstände, wie schädliche Gerüche, Gefahr für Kinder rc., um alsbaldige Ueberwölbung nachzusuchen. Der Annahme, daß die Anwohner des -anzleibergs von jeher aewohnt gewesen, ihren Bedarf an Waschwaffer aus dem Bache zu decken und die Ueberdeckung des Zuganges von denselben schwer empfunden werden würde, wird von anderer Sette entgegengehalten, daß dieser Stadtlheil zur Zett reichlich Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. mit Ventilbrunnen versehen sei, ein Bedürsniß zur Wasserentnahme aus dem Stadtback nicht mehr vorliege. Die Baudeputation beantragt, auf dem Beschlüsse der Stadtoerordnetensitzung vom 20. September zu beharren, im Uebrigen aber Herrn Feidel zu gestatten, auf seine Kosten nach Angabe des Stadtbauamtes den Bachzugang überdecken zu lassen. Ein Ausfchreiben des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz in Betreff der Landesflagge an die Kretsämter hat diese benachrichtigt, daß bei Festlichkeiten und an Gedenktagen auf öffentlichen Gebäuden die (in einer besonderen Anlage bezeichnete) vorgeschriebene Flagge auszuhängen, und daß bei Neuanschaffungen von Flaggen das bezeichnete Muster als maßgebend zu betrachten ist. Zum Beflaggen von Ruinen oder sonstigen alten Gebäuden genüge indeß eine einfache roth-weiße Flagge. In allen Fällen von Neuanschaffungen von Flaggen ist die Genehmigung des Kreisamtes einzuholen. Es wird beschlossen, als öffenliche Gebäude im Sinne obiger Verfügung das alte Rath- Haus, das Bürgermeiftereigebäude und den Stadtthurm zu bezeichnen, für welche neue Flaggen beschafft werden sollen, nachdem die vorerst anzufertigende Probefahne vorschriftsmäßig hergestellt ist. Mit Anfertigung der letzteren fall Herr Schulze hier beauftragt werden, da man, entgegen der geäußerten Ansicht, die Flagge in Bonn zu bestellen, glaubte, daß sie hier eben so gut hergestellt wird. — In Folge eines vorliegenden Baugesuchcs des Herrn I. Happel hat die Baudeputation die Festsetzung der Baufluchtlinie für die Neustadt beantragt, das betr. Baugesuch aber beanstandet, da die projectirten Baulichkeiten nicht dem § 16 des Localreglements entsprechen, wonach mindestens ein Fünftel des vorhandenen Geländes unbebaut bleiben und zwischen Hauptgebäude und Hintergebäude ein ^entsprechend großer Hof angelegt werden muß. Die Persammlung ist mit dem Deputationsantrag einverstanden. — Herr Güterexpeditor Zöckler hat s. Z. den Graben vor seinem Haufe auf Grund Vertrags überwölbe» und ein Spalier errichten lassen, bezüglich dessen es aber zweifelhaft erschien, ob es das Eigenthum des Genannten von demjenigen der Stadt trennt; es wurde deshalb definitive Festsetzung der beiderseitigen Grenzen vorbehalten, sobald die Westanlage audgebaut werden würde ober Herr Zöckler ein anderes Spalier zu errichten beabsichtige. Der Zeitpunkt, an welchem dieser Frage näher zu treten ist, ist gekommen und beantragt die Baudepujation, indem sie der Ansicht ist, daß zwischen der Ausstetnung und der Annahme des Feldrechts eine Abweichung vorliegt, Festsetzung der Eigenthumsgrenzen mit 5 Mtr. Abstand parallel zu dem Zöckler'schen Hause. Der Antrag des Herrn Simon, die Ausmessung nochmals durch einen anderen Sachverständigen vornehmen zu lassen, wird adgelehnt, der Baudeputationsantrag angenommen. — Der Voranschlag über die Errichtung einer Freibank im Schlachthause, welche bereits in Angriff genommen ist, beziffert sich auf JL 2330. Die Baulichkeit wird sich den bereits vorhandenen in Form und Aussehen anschließen. — Bei der abgehaltenen Versteigerung des Ealdaunendüngers ist als Höchstgebot 30 H pro Wagen erzielt worden. Herr Vogt empfiehlt wiederholt, um für diese Art Dünger höhere Preise zu erzielen, Anlage besonderer Gruben und Vermischung des Ealdaunendüngers mit festen Dnngstoffen, Kehricht, Torfstreu rc. Diese Art Dünger sei besser zu transportiren und bei den Landwirthen auch beliebter. Er beantragt, dem Steigerer für den Monat October den Dünger zum gebotenen Preise zu überlassen, vom November ab aber nach der von ihm angegebenen Weise zu verfahren. Es wird dem entsprechend beschlossen. — Die Freiw. Gail'sche Feuerwehr hat um leihweise Ueberlassung einer Feuerspritze für die Zeit nachgesucht, welche zur durchgreifenden Herstellung ihrer Spritze erforderlich ist. Aus Vorschlag des Feuerwehr-Eommandos wird ihr die Aachener Spritze überwiesen. — Dem Gesuche der Herren Gebr. Schmidt um Erlaubniß zur Anbringung eines Firmenschildes mit einem Meter Ausladung soll widerruflich statt- gegeben werden, sofern das betr. Schild in 4 Meter Höhe vom Straßenniveau aus angebracht wird. Ebenso wird die Anbringung eines gleich großen Firmenschildes Herrn Kaufmann Carl Bieler gestattet, wenn derselbe das Schild in gleicher Höhe mit Ausladung nach dem Kreuzplatz zu anbringt. — Das Gesuch des Herrn Wilh. Gail um Erlaubniß zur Errichtung eines Hühnerhauses an der das Eigenthum des Gesuchstellers nach dem Oswald's Garten hin abschließenden Wand wird nicht beanstandet; bezüglich der in der Wand befindlichen Thüren soll auf das Fortbestehen des darüber vorhandenen Reverses hingewiesen werden. — Gegen das Gesuch des Herrn Commerzienrath A. 9toll um Erlaubniß zur Pflasterung der Einfahrt seines Hauses an der Ostanlage werden Einwendungen nicht erhoben. — Ein Schreiben Kgl. Intendantur des 11. Armeecorps theilt mit, daß auf dein Platze hinter der Zeughauskaserne die Erbauung eines Schuppens zur Aufnahme von 46 Feldfahrzeugen beabsichtigt sei. Welcher der §§ 14, 20, 26 der Localbauordnung bestimmt zur Anwendung zu kommen habe, hat die Baudeputation nicht bestimmt, sie schlägt aber vor, mit Rücksicht auf die städtischen Anlagen hinter der Kaserne für projectirten Bau eine gefällige Fachwerks- conflruction zu verlangen. Das Gesuch wird unter Annahme des Baudeputationsantrages befürwortet. — Dem Gesuche mehrerer Hausbesitzer der Brandgasse resp. Wallthorstraße um Anlage erhöhter Trottoirs wird unter den üblichen Bedingungen entsprochen. — Das Gesuch von Frau Joh. Dietrick Wwe. um Erlaubniß zur Erweiterung ihres bintei dem Nahrungsberg gelegenen Wohnhauses wird nicht befürwortet; dasselbe ist unter Anwendung des § 5 des Localbaustatuts, wonach außerhalb des Stadtbauplans gelegene Grundstücke nicht bebaut werden dürfen, zu beanstanden. — Dem Gesuche der Hausbesitzer im Gäßchen zwischen den Häusern der Frau Mann- berger Wwe. und Drechslermeister Häuser um Pflasterung dieser Straße soll laut Beschluß einer früheren Sitzung stattgegeben werden, wenn die Betreffenden keinerlei Eigenthumsansprüche an dieses Gäßchen erheben. Die Anlieger, mit Ausnahme von Frau Mannberger Wwe., sind damit einverstanden; letztere beansprucht den Platz vor ihrem Nebenhaufe als Eigenthum. Es soll nunmehr die Pflasterung des Gäßchens nur vorgenommen werden, wenn Frau Mannberger Wwe. auf die östliche Seite der Gosse als Eigenthümerin verzichtet. — Das Gesuch der Israelitischen Religionsgesellschaft um Ueberlassung städtischen Geländes am Friedhof behufs Herrichtung desselben zu Bcgräbnißplätzen für die Mitglieder der Israel. Religionsgesellschaft hat die Versammlung schon im Vorjahre beschäftigt, wurde aber zurückgestellt, weil die Israel. Religionsgemeinde den aus derselben ausgetretenen Mitgliedern der Religions- gesellschaft die Benutzung ihres Friedhofes noch auf zwei Jahre gestattet hatte. Eine weitere Frist beabsichtigt die Religionsgemeinde nicht zu gestatten. Es wird beschlossen, der Israel. Religionsgesellschaft ein ca. 130 m Meter großes Stück Gelände zum Preise von 8 Jt. pro Hi Meter unter Vorbehalt des Eigenthumsrechtes der Stadt zu überlassen. Dieser Satz entspreche den allgemein üblichen Gebühren für Erbbegräbnisse und sei gerechtfertigt, da man bei Eingehen deS Vertrages ebenso wenig über diesen Theil des Friedhofes verfügen könne, als bei Erbbegräbnissen. Im Uebrigen wird beschlossen, bei der llebergabe deS Geländes die Einhaltung aller den Friedhof betr. Verordnungen zur Bedingung zu machen. — Herr Baist weist bei dieser Gelegenheit auf seinen bereits früher gemachten Vorschlag hin, daß mit Verlegung der Kliniken nach den 9teu= bauten im Süden der Stadt ein Friedhof angelegt weiden möge; er wünscht, bafc diese Angelegenheit der Friedhoss-Eommission zur Vorberathung überwiesen wird. Erscheint täglich mit Ausnahme des MoutagS. Allgemeiner Der Verkehr der Radfahrer auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Straßen. Zu diesem Gegenstand der Tagesordnung hat Grotzh. PoUzeiamt d.n Entwurf eines Localrcglemenis eingeretcht, noch welchem auf Grund des 8 56 der Städteordnung der Radfahroerkehr auf den öffentlichen Straßen geregelt werden soll. Rach S 1 ist das Fahren mittelst Veloctpede nur au, Fahrwegen gestattet, aus Trottoirs, Fußwegen und innerhalb der städtischen Anlagen verboten. In 8 2 wird das Fahren mittelst Zweirad innerhalb der von den Anlagen eingeschlossenen Sladttheilc ohne polizeiliche Erlaubniß nicht gestattet. Herr Scheel tritt für Streichung dieses Paragraphen ein, da nach seinen Wahrnehmungen eine Gefahr für die Passanten nicht oor- vorlrege, da die Radfahrer des Pflasters wegen innerhalb der Stadt ohnedies langsamer fahren mußten,^event. bitte er zu bestimmen, daß nur in langsamerem Tempo gefahren werden dürfe, -ter Antrag des Herrn Scheel roirb abgelehnt, desgleichen derjenige des Herrn Homberger, auch das Fahren mit Dreirädern, sofern sie nicht Transportzwccken dienen, Innerhalb der Stadt, gleich wie mit Zweirädern, zu verbieten. Der Paiagraph 2 bleibt sonach in der Fassung des Entwurfs. In 8 3 wird bestimmt, daß beim Umkehren, Einbtegen in Straßen, an Straßenkreuzungen langsamer gefahren und mittelst der Stgnalglocke ein Zeichen gegeben werden muß. Nach S 4 haben die Radfahrer bei cin- tretender Dunkelheit die an ihren Fahrzeugen befindttchen Laternen anzuzünden und die nothigen Zeichen mit der Stgnalglocke zu geben. 8 5 bestimmt, daß bte Radfahrer beim Begegnen mit Fuhrwerken, Reitern und Fußgängern in angemessener Entfernung rechts auSzuweichen haben unter gleichzeitiger Warnung durch die Signalglocke. § 6 schreibt vor, daß beim Vorüberfahren nach gleicher Richtung mit Personen, Fuhrwerken und Rettern unter einem Glockenzeichen nach links auszuwetchrn ist. 8 7 lautet- Mehrere Fahrer, die denselben Weg fahren, müssen, wenn sie sich Fuhrwerken oder Rettern nähern, hintereinander fahren. 8 8 verbietet das Wettfahren auf öffentlichen Sttaßen, das Umkreisen von Fuhrwerken, Reitern, Lasten, Personen :c. 8 9 besagt daß die auf das Radfahren bezüglichen polizeilichen Vorschriften auch auf Fußgänger, Reiter und Fuhrwerke Anwendung finden. Auf Antrag des Herrn Wallenfels wird als 8 9 eingefügk, daß die Radfahrer abzusteigen haben, wenn bet Entgegenkommen von Fuhrwerken das Vieh scheut. Rach 8 10 werden Zuwiderhandlungen gegen das Reglement auf Grund des 8 366 Pos. 10 des Reichsstraigesetzes bestraft. I Kemmerich’s oond. Bouillon i»t eingedickter reiner Fleischsaft ohne Zusatavon billigen Soppcn- kriutern. Bequem.Gebrauch, fein. Geschmack. s Die reichhaltigste und erste Modenzeitung ist Der Bazar. Tonangebend für Mode und nützlich für Handarbeit. Der -Bazar" bietet zur Selbstanfertigung der Garderobe doppelt so viele Schnittmusterbogen als irgend ein Modenblatt. Der Bazar erscheint in reichster Ausstattung und bringt Colortrte Modenkupfer, Schnittmuster zur Selbstanfertigung der Garderobe. Romane und Novellen. Prachtvolle Illustrationen. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen jederzeit Abonnements an. 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Reiber, Bahnhofstraße. 6141] Gartenstraße 27 mittlerer Stock 6 Zimmer u. s. w-, zu vermiethen. Gefchw. Gaguoin. 7779 Ein kleines Logis zu vermiethen. Näheres bei I. Blitz. 6941] Schöne Wohnung preiswürdig zu vermiethen. Grünbcrgerstraße 24- 7040] Seltersweg 24 itt der mittlere Stock, bestehend aus 4 Zimmern und allem Zubehör nebst Wasserleitung, anderweit zu vermiethen. 7168 Der unterste Stock meines Hauses, Schiffenbergerweg 14, neben Stein's Garten, ist zu vermiethen; der seitherige Schulsaal kann in zwei Zimmer getheilt werden. Ernst Moeser. 7804 Schönes Logis, 3 Zimmer, Küche und Zubehör, auf Wunsch mit Gartenantheil, per 15. November, eoent. früher zu vermiethen. ________K. Hamel, Asterweg 461_ 7875] Logis und ein Lagerraum zu vermiethen- Rittergasse 9. 7938 Zwei Mansardenwohnungen, je 2 Zimmer, 3 Kammern rc-, sowie eine Wohnung im 2. Stock, 2 Zimmer, Küche rc., zu vermiethen. Liebigstraße 35. 7948 Der 2. 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Tiefenweg 1O.__ 7385 In meinem Hause am Brandplatze ist der dritte Stock an eine ruhige Familie sehr preiswürdig zu vermiethen. __Heinrich Hoärstätter. 7000 In meinem neuen Hause, verläng- Bismarckstraße, ist der 2. Stock, 5 Zimmer mit Zubehör, Wasserleitung und Garten, zu vermiethen. Senßfelder, Bauaufseher. 5375] 3. Stock meines Hauses ist per sofort zu vermiethen. A. Wehn, Alicestraße 17. ' 4724] Süd-Anlage 7 IV St. (Vorder- haus), 4 Zimmer mit Wasserleitung und Zubeh-, für «X 280.— an ruhige Leute zu vermiethen. 4721] Marburgerstraße 13 part. eine Familienwohnung, 4—5 Ztmmer mit allem Zubehör, alsbald beziehbar, zu vermiethen- Rechtsanwalt Briel. ~4131~®?r mittlere Stock, 8 Zimmer nebst Zubehör, per sofort zu vernnethen. __________________Frankfurterstraße 43. 1010] Westanlage 1 ist die Wohnung im 3. 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Zimmer, 2 Mansardenzimmer rc., sofort, auch später zu vermiethen. 6975] Seltersweg 81: Logis von Vier Zimmern rc. zu vermiethen. Message zu Jlr. 235 Öcs „Mchener Anzeiger Politische Ueberficht. Gießen, 6. October. Zum Falle Gesicken liegt, was den Fortgang der gegen Professor Geffcken eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung anbetrifft, nur die eine neuerliche Nachricht vor, daß Ober-Reichsanwalt v. Tessendorf aus Leipzig in Berlin eingetroffen ist. Es deutet dies darauf hin, daß nunmehr das Reichsgericht selbst durch seinen ersten Anwalt die Untersuchung gegen Geffcken in die Hand genommen hat und dürfte deshalb nunmehr auch die Ueberführung des letzteren von Hamburg nach Berlin und später nach Leipzig zu gewärtigen stehen. Im Weiteren wird die mehrfach dementirte Nachricht jetzt bestätigt , wonach die Familie des Verhafteten den Antrag auf Einleitung des Entmündigungsverfahrens gestellt hat; die Gründe für dieses Vorgehen liegen nahe genug. Die oieloerbreitete Annahme, das kronprinzliche Tagebuch von 1870/71 sei metallo- graphirt worden und es habe auch Professor Geffckm einen derartigen Abzug erhalten, wird jetzt bestimmt als unbegründet bezeichnet, so daß nun auch die Frage, woher Geffcken die Abschrift des Tagebuches hatte, eine neue Wendung und Gestalt eihält. Es liegt nunmehr die Möglichkeit vor, daß Geffcken das Tagebuch, resp. die Abschrift desselben vom Kaiser Friedrich zum Zwecke späterer Veröffentlichung selber bekommen hat, wonach sich allerdings die Schuld Gefscken's in etwas milderem Lichte darstellen würde. Auf alle Fälle bleibt aber auf Geffcken der Umstand schuldbelastend haften, seinen sensationellen schritt ohne Wissen und Genehmigung Kaiser Wilhelms II., als des jetzigen Chefs des preußischen Königshauses, unternommen zu haben und welche Eigenmächtigkeit sich Herr Geffcken bei der „Redaction" des kronprinzlicheu Tagebuches behufs desfen Veröffentlichung gestattet haben mag, wird sich wohl auch noch zeigen. Die Erkrankung der Prinzessin Ludwig von Bayern, der Gemahlin des ältesten Sohnes des Prinz-Regenten Luitpold, gerade während des Kaiserbesuches in München, warf leider einen, wenngleich kaum wahrnehmbaren, Schatten auf den Empfang Kaiser Wilhelms in der bayerischen Hauptstadt und mußten deshalb auch Prinz Ludwig und sein ältester Sohn, Prinz Rupprecht, den Münchener Empfangsfeierlichkeiten fern bleiben. Die Frau Prinzessin, welche kaum erst einen Dtphterie- Anfall überstanden hatte, war plötzlich aus's Neue erkrankt und zwar an Gelenk- Rheumatismus und erregte ihr Zustand anfänglich die ernstesten Besorgnisse. Inzwischen ist jedoch wieder eine Besserung eingetreten und hält dieselbe nach den jüngsten Nachrichten erfreulicher Weise auch an. Kaiser Wilhelm erkundigte sich während seines Aufenthaltes in München wiederholt in theilnehmendster Weise nach dem Befinden der hohen Frau. Heber den Aufenthalt Kaiser Wilhelms am Wiener Hofe berichtet der Telegraph fortgesetzt in so ausführlicher Weise, daß an dieser Stelle nur das Hauptsächlichste aus den betreffenden Berichten wiedergegeben werden kann. Im Mittelpunkte der Wiener Hoffestlichkeiten zu Ehren des kaiserlich n Gastes stand das große, am Donnerstag Abend im Redoutensaale der Hofburg stattgefundene Galadiner mit seinen zwischen den beiden Kaisern gewechselten Toasten. Dieselben eröffnete der österreichische Monarch mit einem Trinkspruch auf „seinen Freund und Bundesgenossen", den deutschen Kaiser, sowie auf dessen ganzes Haus. In seiner Erwiderung, die in einem Toaste auf das österreichische Kaiserpaar und Kaiserhaus gipfelte, betonte Kaiser Wilhelm, daß er in Wien kein Fremder sei und durch seinen Besuch nur das Vermächtniß Kaiser Wilhelms I. erfülle. Alsdann brachte Kaiser Franz Josef einen weiteren Toast auf die deutsche Musterarmee", „unsere Kameraden" aus, den Kaiser Wilhelm mit einem ^rtnkspruche auf dre österreichisch-ungarische Armee „unsere Kameraden" beantwortete. p i AschLbsAchaft brachte bei der ganzen bedeutungsvollen Scene stürmische Hymne ürtonirte 6 & e3Wu^C abwechselnd die österreichische und die preußische National- Von den sonstigen Festlichkeiten vom Donnerstag sind der Empfang der o . b I r e l ch r s ch e n Generalität, 38 actioe Generäle unter Führung des Kriegs- ®“ucr' Kaiser Wilhelm in der Hofburg, ferner der Empfang der Chefs der fremden Missionen seitens des deutschen Kaisers und das glänzende Dejeuner beim Botschafter Prinz Reuß, zu welchem zahlreiche Einladungen ergangen waren, zu erwähnen. Am Vormittag des Donnerstag hatte außerdem die gemeinschaftliche Besichtigung des neuen Hoftheaters seitens der beiden Monarchen stattgefunden. ®a.<6fen ,raf Begleitung zweier Flügeladjutanten am FreNag früh in e>d)onbrumi ein, um an den Hofjagden in der Steiermark theilzunehmen. Der französische Fremdenukas wird nun doch noch zur Durchführung ae- langen, da das Journal officiell" das betreffende Decret des Präsidenten Carnot bereits veröffentlicht hat. Das Ministerium Floquet hat sich also trotz der in der ein- Presse selber geltend gemachten Bedenken gegen das Project an der Ver- wrrkllchung desselben nicht irre machen lassen - jetzt wird das Cabinet Floquet auch alle Consequenzen dieser unerhörten Maßregeln tragen müssen! Die Herbstmanooer des zweiten rumänischen Armeecorps im Dtstricte von Prahova sind am Mittwoch Nachmittag mit einer großen Revue vor König Karl geschlossen worden. Nach der Revue sprach der König den commändirenden Officieren feine Anerkennung über die stetigen Fortschritte der rumänischen Armee aus und seh^befri^digt $flltung der Truppen und der Leitung der Operationen Vermischter. zn .rm A Mainz, 5. October. Die diesjährige General-Conferenz der evangelischen Gelstlicyen der Supermtendentur Mainz wird kommenden Montag hier abgebalten Außer der Tagesordnung wird Pfarrer Orth in Jugenheim einen Kortraa üb?r „Optimismus und Pessimismus im geistlichen Amt" halten. 0 Mainz, 5. October. Der Rhein ist auch heute im Laufe des Tages noch be- trächtlicy gestiegen, 1- Zentimeter. Von dem Oderrhein fehlen amtliche Nachrichten Maxau fW ** * * Rhein in Mannheim noch steigen, dagegen in „ A Mainz, 5 October. Der vor einem Jahr nach Verübung zahlreicher Betrügereien und mit Hinterlassung riesiger Schuldenmassen in Begleitung einer Kellnerw ^^bchause von hier flüchtig gegangene Juwelier und Silberwaaren- ^dler Boleg ift nach einer an die Staatsanwaltschaft hierher gelangten telegraphischen Mittheilung m Wien verhaftet worden. Da die von Boleg auf betrügerischem Weae werden^n ^uminen fo dürfte dessen Auslieferung hierher wohl betragt A Aus Rhein hessen, 5. October. Im Verlauf der gegen einen Bingener Wein- C "venalfchung eingeleiteten Untersuchung ist einem Weinhändler in Wallerthe m der Keller auf Anordnung der Staatsanwaltschaft geschlossen worden. In dem geschlossenen Keller soll eine schwungvolle Weinfabrik betrieben worden fein. Allgemeiner Anzeiger. [6387 H. van der Moolen, Geldern (Rheinpr.) fabricirt Tinten, Siegellack, fL Leim, Reissschienen, Wrciecke.^Idneale, Zeichenbretter, Raletten, Rücherträger, Pilanzenpressen, Peder- kasten, Töscher etc. etc., hält JEngros-M^ager in sammtlicheu Schreib- und Zeichnen- empfiehlt 7442 Ä. Docter, Seltersweg 57. in ofätief- u. dTCatien^otm. n^erde-n ezez. <&edld>un(jt>~ und <&ezincdi/unq5 - (StniA oo/tnedsiens anp in dct Die letzten Neuheiten in Damen- und Kinder Ftlzhütrn, Faxons, Federn, Bändern, Hutstoffen, Psiusche und Sammete trafen in großer Auswahl ein und empfehle solche zu billigsten Preisen. tsto A. Fangmann. ^jevuzity- \Ztnzetjen, O zaueidzte^e u. . ^infadunjs^azten eio. eio. GGOGOOGGOGOGGOGGGGGGGGGGGoGGGDGGDDddGOGGG^VGGGGGGGGG 8 Neuheiten in Kleiderstoffen und Regenmänteln 8 Deutsche Art, treu gewahrt. Erzählung von Stefanie Keyser. 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