Nr. SS 1 Zweites Blatt. Sonntag dm 4. März 1Ä Eichener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. > Vureaur Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. über das Gesetz, betreffend Aeuderungen -er Wehrpflicht. Vom 11. Februar 1888 @8 lautet: . _____ * it Militair-Paß gelegentlich, jedoch spätestens bis zum 13. März 1888 an den zuständigen Bezirksfeldwebel zwecks Einhesten» der neuen Be- strmwungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstander persönlich abzugeben oder durch die Post zuzusenden. 3) Die Ersa«.Reservisten ersterClasse gehören fortan zu den Mannschaften des Beurlaubtenstandes. Dieselben werden hierdurch ang wiesen, ihren Erfatz-Reserve-Paß beziehungsweise Ersatz-Reserve-Schein dem zuständigen Bezirksseld- webel gelegentlich, spätestens bis zum 13. März 1888 abzu- liefern ; für die abgegebenen Päffe beziehungsweise Scheine werden den Ersatz-Reservisten andere Müitairpapiere (Ersatz-Reserve-Pässe) spätestens bis -zur Frühjahrs-Controlversammlung dieses Jahres eingehändigt werden. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinperlobn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. § 1. Die Landwehr wird in zwei Aufgebote eingetheilt. 8 2. Die Verpflichtung zum Dienst in der Landwehr ersten Aufgebots ist von fünfjähriger Dauer. Es wird schon jetzt ausdrücklich daraus hingewiesen, daß die Ersatz-Reservisten als Mannschaften des Beurlaub- tenstandes fortan der Frühjahrs-Controlversamm- lung jeden Jahres beizuwohnen haben werden- Die bisher der Seewehr zweiter Klaffe angehörigen Mannschaften gehören fortan der Marine-Ersatz-Reserve an und unterliegen dieselben den vorstehenden Bestimmungen. 4) Sämmtliche Mannschaften des Beurlaubtenstandes haben sich baldigst mit den „neuen Bestimmungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes" genau bekannt zu machen, damit Zuwiderhandlungen gegen dieselben thunlichst vermieden werden. 5) Angehörige der Ersatz-Reserve zweiter Klasse sind nunmehr Angehörige .des Landsturmes ersten Aufgebots und bienen die diesen Mannschaften seiner Zeit ertzeilten Ersatz-Reserve-Mheine zweiter Claffe denselben als Ausweis ihrer Zugehörigkeit zum Landsturm. 6) Auf Landsturmpflichtige finden bereits im Frieden nachstehende Be- stimmungen Anwendung: a. Landsturmpflichtige, welche durch Consulats-Atteste nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihren Unterhalt sichernde Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender u. s. w. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Befolgung des Aufrufs entbunden werden. Bezügliche Gesuche sind an den Civil-Vorsitzenden derjenigen Ersatz-Commission zu richten, in deren Bezirk die Gesuchsteller nach abgeleisteter Dienstpflicht im Heere ober in ber Flotte zum Landsturm entlassen beziehungsweise von vornherein (bisher der Ersatz-Reserve zweiter Claffe) dem Landsturm überwiesen sind. ' d. Der Uebertnlt aus dem Landsturm ersten Aufgebots in den des zweiten Aufgebots erfolgt mit dem 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit dem vollendeten 45. Lebensjahre, ohne daß es dazu einer besonderen Verfügung bedarf. 7) Es wird nochmals ausdrücklich hervorgehoben, daß vorstehende Bestimmungen auf die Mannschaften des Beurlaubten- standes der Marine und Seewehr zweiter Claffe gleiche Anwendung finden. nr, Casvary, Obersmeutenant und Commandeur des Landwehr-Bataillons-Bezirks Gießen. in den Provinzen Starkenburg und Oberbeffen bestehenden Gesetze auf die durch den Friedensvertrag vom 3. September 1866 erworbenen Gebietsthetle betr. Darmstadt. Das Großhsrzogliche Rsgierungrbiatt iBeilage Nr. 4) enthält: 1. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1887 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in der israelitischen Religions-Gemeinde Heppenheim. 2. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz Betreffend: Aenderungen der Wehrpflicht. Gießen, am 16. Fedruar 1888. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an di- Grotzh-r-,gttchen Bürgermeistereien des Kreises, bringen Äe“11^6" MMenbe Bekanntmachung des Landwehr-Bezirks-Kommando'- Gießen alsbald auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntnij Dr. Boekmann. Der Eintritt in die Landwehr ersten Aufgebots erfolgt nach abgeleisteter Dienstpflicht im stehenden Heere..... S 3. Die Verpflichtung zum Dienst in der Landwehr zweiten Aufgebot- dauert bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Der Eintritt in die Landwehr zweiten Aufgebots erfolgt: a. nach abgeleisteter Dienstpflicht in der Landwehr ersten Aufgebot»; d. für Ersatz'Reservisten, welche geübt haben, nach abgeleisteter Ersatz- Reservepflicht ...... § 11. Die der Ersatz-Reserve überwiesenen Personen gehören zu den Mannschaften des Beurlaubtenstandes und sind allen für die letzteren — insbesondere den für Reserve- und Landwehr — gültigen Bestimmungen unterworfen, insoweit nicht besondere Festsetzungen getroffen sind. § 19. Die bisherige Einteilung in Ersatz-Reserve erster und zweiter Klaffe wird aufgehoben. Sämmtliche bisher der zwetten Klaffe zu überweisenden Mannschaften sind fortan dem ersten Aufgebot des Landsturms zuzutheilen. Hierzu bemerkt das Bezirks-Kommando: 1) Dw im Jahr 1850 und später geborenen Personen — Unter* officiere, Mannschaften und untere Militärbeamten — welche nach abgeleisteler gesetzlicher Dienstpflicht im stehenden Heere und in der Landwehr (Flotte und Seewehr) beziehungsweise als geübte Ersatz- Reservisten nach Ablauf der Ersatz-Reserve-Pflicht bereits zum Landstürme entlassen waren, werden hierdurch angewiesen, sich bis spätestens zum 13. März 1888 unter Vorlage ihrer Militärpapiere (Paß und Führungs-Attest) bei dem zuständigen Bezirks- felbiuebel dehusü erneuter Ausnahme in die Controle anzumelden. Für diejenigen Personen, welche sich außerhalb Deutschlands \ beziehungsweise auf Seereisen befinden, wird die Meldefrist bis zum 30. September 18 88, beziehungsweise wenn dieselben vor diesem Zeitpunkte nach Deutschland zurückkehren oder bei einem Seemanns- amt des Inlandes abgemustert werden, bis 14 Tage nach ,*erfolgter Rückkehr beziehungsweise Abmusterung verlängert. Im Unterlassungsfälle kommen die Strafbestimmungen des §. 67 des Reichs-Militair-Gesetzes zur Anwendung. Diejenigen zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes bereits dem Landsturm angehörigen Personen, welche nicht unter vorstehende Bestimmungen fallen, treten je nach ihrem Lebensalter zum Landsturm ersten beziehungsweise zweiten Aufgebots über. Auf Offiziere, Sanitätsossiziere und obere Mili- tairbeamten finden vorsteheiche Bestimmungen gleiche Anwendung; die bezüglichen Meldungen sind jedoch beim Bezirks-Commando direct anzubringen. 2) Alle gegenwärtig der R? r^e urv Landwehr angehörigen, i sowie alle zur Dispo sition der Trupp entheile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften haben ihren ' Darmstadt, 2. März. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: 6 B Am 24. Februar dm Kanzler der Landes-Universität und ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät derselben, Dr. Karl Gar eis, auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. Avril b. Js. an, zu entlassen. Da rmstadt, 2. März. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 7 enthält: Bekanntmachung Großh. Ministerium» bes Innern unb der Justiz, die Ausdehnung der über das Pfandrecht und andere Vorzugsrechte der Gläubiger für das Etatsjahr 1888/89 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Cornmunal- Bedürfnisse der israelitischen Religion« • Gemeinden des Kreises G.eßen. 3. Verzeichniß der Vorlesungen, Hebungen und Praktika, welche im Sommer-Semester 1888 in den 6 Fachabtheilungen der Großherzoglichen !ech- nischen Hochschule zu Darmstadt gehalten werden. 4. Ordensverleihungen. 5. Ermächtigungen zur Annabme und zum Tragen fremder Orden. 6. NamenSoeränderungen. 7. Dicnstnachrichlen. 8. Dienstentlassung. 9. RuhestanvSosrsetzungen. 10. Concurrenzerüffnungen: Erledigt sind : Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende dritte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Reeder-Weisel mit einem jährlichen Gehalt von 900 JL Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Heuchelheim mit einem nach dem Dienstatter sich bemessenden jährlichen Gehalt von 900 bis 1000 11. Sterbefälle: Gestorben sind: Arn 24. December 1887 der Schullehrer Phil. Steffan zu Armsheim; am 26. December 1887 der Schullehrer Karl Eschbach zu Dudenhosen; am 1. Januar 1888 der Schullehrer i. P. Johs. Quetsch zu Darmstadt ; am 2 Januar der LarwgerichtS-Actuar i. P. Johannes Schäfer daselbst; am 5. Januar der Poltzerrath i. P. Lorenz Nover daselbst; am 10. Januar der Ehausseebauausseher t. P. Franz Kneib zu Laubenheim; am 12. Januar der' Collegienhauswärter Karl Lau zu Darmstadt; am 14. Januar der Schullehrer Georg Heinrich Wämser zu Heuchelheim; am 17. Januar der Rendant i P. Daniel Wehn zu Darmstadt; am 21. Januar der Steuerausseher t. P. Adolph Vigeftus zu Mainz; am 23. Jan der Bahnwärter Jak. Schmidt zu Langsdorf; am 24. Januar der Major i. P Gustav v. Lyncker zu Darmstadt; an dems. Lag: der Oderstlieutenant i. P. O. v. Stulpnagel daselbst; am 25. Januar der Geheime Baurath i. P. August Eickemeyec zu Gießen; sm 27. Januar der Schullehrer VAmtin Frank zu Nierstein; am 29. Januar der Realgymnasiallehrer Proseffor Kölsch zu Mainz; am 31. Januar der Brückengelderheber i. P. Ludwig Schranz oaselbst; an bemi. Tage der Major i. P. Konrad Lein zu Ober^Osteid.n; am 12. Februar der Ober-Steuermspector, Steuerath Schäffer zu Worms. Praktische Vorschläge zur Beglückung von Unternehmern und Arbeitern. Unser Erwerbsleben ist dem verwickelten Bau des menschlichen Körpers ver- aleichbar, in welchem alle Glieder einträchtig Zusammenwirken müssen, um dem Körper Leben und Bewegung zu erhalten. Jede Erkrankung eines Thelles schadet dem ganzen Körper. Wenn einige Glieder ihren Dienst versagen, io wird die Entwickelung des ganzen Körpers gehemmt oder vielleicht völlig gelähmt. Jeder Erwerbszweig und jede Erwerbsstätte stellt wieder emen besonderen Gltederbau dar, in welchetn alle großen, mittleren und kleinen Theile zu einander passen, sich geduldig ineinander fügen und ihre Funktionen gewissenhaft erfüllen müssen. In der Wirklichkeit fehlt es im Erwerbsleben noch sehr an der nöthtgen Harmonie. Es finden neben Den nothwendtgen Reibungen auch g^nz unnöthtge Schädigungen, Störungen und Zerstörungen statt und es bedarf noch sehr der gegenseitigen Verständigung über die Aufgaben und Pflichten, welche alle Betheiligten erfüllen müssen. Die großen Unternehmer sind in erster Linie berufen, nau) den richtigen Grundsätzen für die Leitung industrieller Betriebe zu forschen und ihre Erfahrungen zur öffentlichen Kunde zu bringen. Einen musterhaften Versuch in dieser Richtung macht die Schrift: „Keramische Tagesfragen". Besprochen und den Arbeitsgenossen, Freunden, Förderern und Gönnern keramischer Gewerbe gewidmet von Max Rößler. (Verlag von Muller u. Schmidt in Coburg. 1888.) Diese Schrift, welche unter einem unscheinbaren Titel eine Fülle allgemeiner Lehren bietet, rührt von Dem Direktor einer großen Steingutfabrik her, welcher die technischen, kaufmännischen und socialen Aufgaben eines Jndustrieverwalters zwar zunächst nur von seinem eigenen, eng begrenzten Gewerbe aus praktisch beleuchtet, aber gerade dadurch nach vielen Richtungen hin bahnbrechend wirkt, indem er die Leiter anderer Betriebe zu ähnlichen Darlegungen auf- sordert und gleichzeitig selbst hochwichtige allgemeine Fragen sachgemäß bespricht. I Ter Grundgedanke der Schrift ist, daß jeder Leiter eines gewerblichen Betriebes Verpflichtungen gegen die Arbeitskräfte und gegen den ganzen Erwerbszweig übernimmt. Jeder mutz in erster Linie richtig kalkuliren. „Man soll nichts verkaufen, von dem man nicht weiß, was es einem kostet . . „Wer die Verzinsung und Abnutzung seiner Kapitalien außer Acht läßt und in der Preisbildung von Arbeitserzeugnissen das nicht rechnet, was der das Gefühl der Pflicht und Verantwortlichkeit Besitzende rechnen mutz, der beraubt seine gewissenhafteren Nachbarn, er beraubt seine Nachkommen, er ist eine Reblaus am Weinstock des Nationalvermögens." In der That, das Erwerbsleben würde weniger Ruinen zeigen, wenn nicht so viele Geschäftsleute aus Mangel an Wissen oder Gewissen mit Schleuderpreisen sich selbst und ihre Gewerbsgenossen schädigten." Der Verfasser zeigt an seinem Gewerbe, wie man kalkuliren mutz, um sich und seine Umgebung geschäftlich sicher zu stellen. Mögen andere Unternehmer das nun auch in Betreff ihres Geschäftes nachweisen und zugleich Vorschläge machen, wie sich die Kalkulationsarbeit vielleicht noch vereinfachen läßt. Die gewerbliche Betriebslehre, welche erst in neuester Zeit von den technischen Hochschulen aus die Fabrikanten darüber belehrt, wie sie mit Hilfe von Natur- und Kapitalkräften und mit lebendigen Arbeitsgehilfen Güter zum eigenen Vortheil und zum allgemeinen Besten Herstellen und verkaufen sollen, bedarf recht vieler solcher im praktischen Erwerbsleben wurzelnden Ausführungen, wie sie Max Rößler in der Schrift „Keramische Tagesfragen" geliefert hat. Wir hätten nur gewünscht, daß auch die Lohnfrage von dem Verfasser ebenso eingehend behandelt worden wäre, wie die Frage der Kalkulation; dagegen sind die moralischen Verpflichtungen des Unternehmers gegenüber den Arbeitern treffend gezeichnet. „Wir müssen aufbereiten, wir müssen erziehen, fortwährend, wie an uns selbst, so an unseren Leuten." . . . Beim Einstellen eines jeden Lehrlings sollten wir uns fragen: „Kannst du dem Ausgelernten dereinst auch Arbeit, der Familie, die er gründen will, dauernd sicheres Brod geben? . . . Gar Manche schneiden ihre Preise auf Kinder- und Lebrltngsarbeit zu und stoßen rücksichtslos später die Heranwachsenden Arbeitskräfte ab, wenn dieselben naturgemäß anspruchsvoller im Lohn werden. Sie schaden der Gesammtheit und können weder Freude, noch auf die Dauer Erfolg von ihrem Thun haben, sind sie doch nichts als rücksichtslose Ausbeuter der Arbeitskräfte, welche sich vertrauensvoll an sie wendeten oder welche sie zum Betreiben ihrer Beschäftigung veranlaßten." Der Verfasst verlangt von seinen Berufsgenossen eine Thätigkcit, die nicht bloS des Gelderwerbs wegen arbeitet, sondern „uns selbst zur innersten Befriedigung, Andern zum Segen gereichend". Er will bei allen Betheiligten „Standesehre", kunstgewerblichen Sinn und Geschmack und „Achtung vor der fleißigen Arbeit unterer strebenden Fachgenosfen" verbreiten und schlägt vor, in jeder Fabrik lebendigen Anschauungsunterricht zu pflegen und Sammlungen von hervorragenden konkurrirenden Fabrikaten des Inlandes und Auslandes anzulegen, „welche wir beileibe nimmermehr koviren, denen wir aber nacheifern und die wir womöglich überbieten sollen und wollen." Möchten recht viele deutsche Fabrikanten ähnliche Rathschläge mittheilen und ihre Fachgenossen mit einem gesunden Wetteifer zur ökonomischen Einrichtung des Betriebes, zur Verbesserung der Fabrikate und zur Hebung des Looses ihrer Mitarbeiter erfüllen. Dann brauchen wir keine Concurrenz des Auslandes und auch keine focialistische Wühlerei im Innern zu fürchten. Literarische-. — Die Pflichten jedes Deutschen in Krieg und Frieden. Das neue Wehrgesetz. Mir etnem Auszug aus der deutschen Wehrordnung, der Landwehr- ordltung, den wichtigsten Bestimmungen der Rekrutirungsordnung, dem Gesetze, betr. die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften und' einer tabellarischen Darstellung der Dienstpflicht nach dem Lebensalter. Für den praktischen Gebrauch dargestellt und erläutert. (Düsseldorf. Felix Bagel. 50 H) Das neue Wehrgesetz, welches von dem Deutschen Reichstage nach eingehender Berathung einstimmia angenommen wurde, stellt an jeden Deutschen erhöhte Pflichten und Jedes Aufgabe ist es, sich mit denselben genau bekannt zu machen. In obiger Broschüre, deren schnelles Erscheinen wir mit Freuden begrüßen, ist eine eingehende Darstellung der Pflichten jedes Deutschen in Krieg und Frieden enthalten. an cSrtfwof bat sich als unübertroffen u. zum täglichen Gebrauch statt 1 Oel od. Pomade, das staatlich geprüfteu. vegutachtete Haarwasser v. Retter i. München bestens bewährt. Z. h. um 40Hund vH. 1.40, bei I. H. 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Ein Hans in bester Geschäftslage, zwei Laden für jedes Geschäft geeignet, zu verkaufen. Auskunft in der Exped. d. Bl. [420 Holzverstcigerung in den Waldungen der Gemeinde Wieseck. Donnerstag den 8. und Freitag den 9. März 1888, jedesmal von Vormittags 9 Uhr an, soll im hiesigen Gemeindewald in den Districfen Heegwald, Klaus, Essigpsad, Kornberg und Teufelspsütze nachverzeichnetes Holz versteigert werden: A. Bau-, Werk- und Nutzholz. 299 Eichenstämme mit 104,72 Festm., 2 Buchenstamme mit 1,41 Festm., 17 Nadelstämme mit 5,05 Festm., 135 Eichenderbstangen mit 8,04 Fstm., 1946 Nadelderbstangen mit 78,10 Fstm. B. Brennholz. Scheilh. Knüppelh Stockh. Reish. Rmtr. Rmtr. Rmtr. Wellen Buchen 322,2 69 48 4430 Eichen 52 113,8 31 4980 Nadel 10 .27,2 2 1320 Bemerkt wird, daß das Brennholz am ersten Tage und das Bau-, Werk- und Nutzholz am zweiten Tage zur Versteigerung kommt. Die Zusammenkunft ist jedesmal oberhalb der Sandgrube. Wieseck, am 2. März 1888. Großh. Bürgermeisterei Wieseck. 1769 Sommerlad.____ Hotzversteigenmg in der Mrftl. Gberförsterei Hohensolms am Dienstag, den 6. März er , in den Districten ELchelsberg, Altenberg, Gruudwald und Auvewalv 43 Raummeter Buchen- und Nadel- Prügelholz, 66 Raummeter deSgl. Stockholz, 6200 Wellen deSgl. Reisholz I. El-, 3400 „ desgl. „ I. und II. Elaste, 2 Stück KieferN'Bauholz-Stämme. Der Anfang der Versteigerung ist Morgens 10 Uhr im Distritt Gichelsbergzunächst demTeich und wird Mittags gegen 1 Uhr im Distritt Grundwald fortgesetzt. Hohensolms, den 28. Febr. 1888. Fürstliche Oberförstern. __ Rietsch. 1689 | DieilStäg, dm 6. Mär; d I., Nachmittags 3 Uhr, sollen auf dem hiesigen OrtSgericht die den Erben des David Schneider von Gießen gehörigen Immobilen: Flur 40 Nr. 221 - 1694 Meter Acker auf dem Gartfeld, Flur 40 Str. 222,3 — 419 Meter Acker daselbst, öffentlich meistbietend versteigert werden- Gießen, 27. Februar 1888- Großh- Ortsgertcht Gießen- Lüdekirrg. 1638 Jeilgeöotenes. Depesche. Z Neu eingetroffen: große Sendung Spazterstöcke und Regenschirme, leh tere von 1 JL 50 4 an- — Reparirer» und Ueberziehen sofort und billig. Jean Häuser, Neuen Baue 12. . g tzerrenhemaen nach Maaß. | p p ,nd Küche mit Wasser- leirunq und allen dazu gehörigen Bequemlichkeiten, ganz neu renovirt, ist sofort oder später zu vermiethen Chr. PH. Euler, Ludwigsstraße 14. 1661 Ein Logis zu vermiethen. ISchützenstraße 5. 1666 Das seither von Frau von Gehren bewohnte Logis, bestehend aus 3 Zimmern mit Zubehör, ist per 1. Juni anderweit [ zu vermiethen. L. Kohlermann, Bleichstr. 12. I 86] Wohnung in schönster Lage, 6 Zimmer mit allem'Zubehör und Garten- antheil zum 1. April an ruhige Familie zu vermiethen. Frankfurterftraße 53. 1332 Ein kleines Logis im Hinterhaus zu vermiethen. Neuenweg 40.______ 1562 Der 1. Stock mit Zubehör zu vermiethen. Licherstraße 9, „zu den drei Hasen". Nedaction: Zur grsi. Beachtung. Mit dem 13. März beginnt in meiner Arbeitsschule der !!■ Bügelcursus. Anmeldungen hierzu, sowie Anmeldungen zum Nähen, Sticken, Kneten u. s. ». nehme jeher Zeit entgegen. Lina Moeser, gepr. Lehrerin, 1727 kl Garteusiraße. Bonntag den 4. März 1888, Abends 7 Uhr präcise: 1692 Dritter Ditettanten-Abend in der großen Aula der Universität. Während der einzelnen Vorträge bleiben die Thüren geschloffen. keinen Zutritt UHtCr 3a$ren haben mit Rücksicht auf den beschränkten Raum HU—millflTI !!■■■!■ II Stein’s Garten. Sonntag den L. März: GROSSES COiXCERT ^rsgesiihrt vom Trompctercorp« des 2. Heffifcken Hufaren- Regiments Nr. 13 ans Hockenheim, unter persönlicher Leitung oes Herrn Stabstrompeter Heeht (mit ganz neuen Instrumenten). Anfang 5 Uhr. Ende 11 Uhr. Cntree 40 Pfg. — Bier im Glas. 1761 Der weitere Verkauf meiner noch vor- rüthigen Waaren geschieht im 1. Stock. Eingang durch den Laden. F. Helberg, Kirchenplatz 8. Sonntag den 4. März: Großes Concert und Vorftellung. Auftreten des rühmlichst bekannten Charakter-Komikers Herrn Matthias mit ßuftn- schaft (2 Damen, 3 Herren). Programm neu, u. 91.: Die ftiegenden Polaken — Neterl und Seppel, komisches Duell, u. s. w. V Anfang Nachmittag 4 Uhr und Abends 8 Uhr. Eintritt frei 1738 Wirthsehafts-Uebernahme und Empfehlung. ,, .. Einem hiesigen und auswärtigen Publikum die ergebene Nachricht, daß !.$ die Wirthschaft des Herrn Mülbach, Licherstraße 9 übernommen habe und unter dem Namens „Zu den drei Hasen" weiter- suyE Eve Ich empfehle ein vorzügliches Glas Frankfurter Bier, sowie einen guten Mlttagstisch zu 50 H. Restauration » la carie zu jeder Tages- zeit. ^zch lade zu zahlreichem Besuche ergebenst ein- 42 Die Wohnung im 3. Stock meiner 5 Zimmer mit Zubehör, neben etetn s Gatten, ist wegzugshalber sofort zu vermiethen. Ernst «oefer. Im Burkhardt'schen Hause, Neuen Wohnung von 5 Zimmern per 15. 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In dem Vor- anschlag ist eine Mehrausgabe von 6995 jl vorgesehen, welche zu einem geringeren c rv.aU " c „Heizung" und „Beleuchtung", zum größten Theil auf das Kapitel „Besoldungen" kommt, letztere resulttrend aus der beantragten Vermehrung der Schutz- manmchast und des Bureaupersonals. In dem dtesbezüglrchen Berichte Großh. Poliztramts wird ausgeführt, daß das Entgegenkommen, welches die Stadt bei der im Jahre 1878 stattgehabten Reorganisation des PolizetwesenS gezeigt, allenthalben gewürdigt und dankbar anerkannt worden sei. Allein man habe Seitens der Polizet- verwaitung schon damals darauf htngewtcsen, daß die zur Verfügung sichende Anzahl Schutzleute jedenfalls zu gering sei, um allen an die Polizei gestellten Anforderungen zu entsprechen, so zeige sich die Zahl der Offizianten jetzt um soviel kleiner, als die Einwohnerzahl Gießens um ca. 6000 zugenommen habe. Aber nicht nur an Einwohnerzahl habe Gießen so zugenomwen, auch in Bezug auf die äußere Vergrößerung sei dies der Fall; denn die tn den äußeren Stadtthetlen wohnenden Leute verlangten denselben Schutz wie die im Innern der Stadt wohnenden. Von den 15 Schutzmännern wird einer im Crimtnalfache verwendet, 13 versehen den äußeren, einer den inneren Dienst. Bei eintretenden Krankheitsfällen sei die Zahl der Schutzmänner eine noch viel geringere, die ganze Last des Dienstes ruhe dann auf den übrigen Offizianten. Daß dies die Ausübung eines ersprießlichen Sicherheitsdienstes beeinträchtige, liege auf der Hand. Bei der großen Ausdehnung der Dtstrtcte, welche begangen werden müßten, sei es nicht möglich, dieselben mehrere Male täglich zu begehen, gerade um dieses zu erreichen, sei die Verkleinerung der Dtsiricle nöthtg. Das Entstehen neuer, die Erweiterung bestehender Erwerbsetablissements und der damit in Zusammenhang stehende Zuzug von Arbeitern, die Eröffnung neuer Wirthschaften in den äußctsten Stadttheilcn, die mit der Zunahme der Frequenz der Universität zusammenhängende und sich mehrende Anzahl studentischer Verbindungen, der durch Verlegen zweier Bataillone Militär in die neue Easerne auf der Grünberger- und Ltcherstraße und deren Umgebung gesteigerte Verkehr in diesen Stadttheilcn erhielten das Interesse der Polizei rege, nicht minder die Aufsicht über die Einhaltung und Befolgung neu ein- geführier Gesetze und Verordnungen, der Zuzug von Elementen, die infolge des Unter - stützunzswohnsttzgesetzes der Stadt zur Last zu fallen drohen u. s. w. Auch Social- demok alte und Anarchie erhöben kühner ihr Haupt und erforderten die ganze Aufmerk iamkeit der Polizei. Auch bei Anstellung eines Vergleiches mit anderen hessischen Städten ergäbe sich zur Evidenz, daß die Polizeimacht in Gießen in keinem Verhätlntß weder zur Einwohnerzahl noch zur räumlichen Ausdehnung stehe. Darmstadt z. B., welches Gießen an räumlicher Ausdehnung nicht übertreffe, habe bet ca 43 000 Einwohnern über 50 Schutzleute (mit Einschluß der Vorgesetzten), Mainz bei 66 000 Einwohnern ca. 80 (welche Anzahl übrigens noch erhöht werden solle), Offenbach bei 31000 Einwohnern 32. Unter den dargelegten Verhältnissen habe Großh. Poltzeraml sich entschließen müssen, bet der Stadtoerorbneten-Veisammlung die Anstellung weiterer 4 Schutzmänner zu beantragen. Großh. Polizeiamt halte außerdem die Errichtung einer Revierwache in dem rechtsseitigen Thorhause tn der Neustadt für nölhig des- gleichen die Einstellung eines wetteren, mit 1400 JL zu salarirenden Gehilfen für das Polizeibureau. Die Errichtung einer Revierwache an der bezeichneten Stelle sei noch wendig geworden infolge des seit der Eröffnung des Schlachthauses erheblich gesteigerten Verkehrs durch die Neustadt, auch lasse die Lage der Märkte dieselbe für wünschenswert erscheinen. Was die Anstellung eines zweiten Bureau-Gehilfen betreffe, so sei dieselbe in Anbetracht der sich steigernden Arbeitslast des Bureaupersonals nöthtg. Der Zuzug solcher Personen, deren Erwerbsunfähigkeit etntrete, sobald sie zwei Jahre in der Stadl wohnten, müßte ganz besonders überwacht werden, zu welchem Zwecke man auch die Einrichtung von Niederlassungsoerhandlungen, tn denen sich die Anziehenden genau über ihre Erwerbs- und sonstigen Verhältnisse auszuwetsen hätten, im Auge habe Diese Maßnahmen erforderten aber eine Kraft, die die Qualtfication eines Poltzet- EommtssärS besitze und mittelst welcher es möglich sei, daß dem Zuzug fubsistenzloser Elemente vorgebeugt und dadurch die Stadt vor Schaden bewahrt würde. — Der hierzu von der Finanzdeputation gestellte Antrag geht dahin, die Anstellung von wetteren zwei Schutzmännern sowie eines mit 600 zu salarirenden dritten Gehilfen zu genehmigen, die Errichtung einer Revierwache vor dem Neustädler Thor abzulehnen. — Zu den Anträgen Großh. Poltzetamts ergreift zunächst Herr Georgi das Wort. Er sei durch die tn dem Schreiben Großh. Poltzeiamts angeführten Gründe nicht überzeugt wo.den, daß eine Vermehlung der Schutzmannschaft nöthtg, es sei auch die Zahl der Hilfsschutzmänner größer als tn anderen Städten. Kämen Krankheitsfälle vor, durch welche der polizeiliche Apparat ins Stocken gerathen könne, so könnten die Hilfsschutzmünner yerangezogen, natürlich auch besonders honorirt werden. Die Frequenz der Universität sei auch nicht tn dem Maße gewachsen, wie angenommen. Die Fabrikitadt Gießen sei nicht größer wie vorher auch, die von hiesigen Industriellen errichteten Fabriken befänden sich meist auf den umliegenden Ort- > schäften, eine Zunahme des Verkehrs von Arbeitern lasse sich nicht erblicken. Er bitte, die beantragte Anstellung von Schutzmännern abzulehnen und nöthigenfalls die Hülfsschutzmänner heranzuziehen. Herr Bürgermeister Bramm ist lediglich der äußeren Ausdehnung der Stadl wegen, welche derjenigen Darmstadts gleichkomme, für Vermehrung der Schuhmannschaft. Herr Georgi meint, Darmstadt sei Residenz und schon deshalb einer stärkeren Schutzmannschast oedürftrg. Seines Dafürhaltens habe die Schutzmanuschafl Gießens noch nicht so viel gearbeitet, daß eine Vermehrung derselben nothig sei, wenigstens nicht in ihren eigentlichen dienstlichen Verrichtungen; allein die schutzmannschast würoe zu Arveuen benutzt, wofür dieselbe nicht da sei, z. B. fungirten Schutzleute bet dem Eisoerein als Billeteure. Herr Ad. Noll hält eine kleine Vermehrung der Schutzmänner für wünschenswerth. Herr Homberger ist lediglich angesichts der zunehmenden Einwohnerzahl für Anstellung weiterer zweier ! Schutzmänner. Güßen habe jetzt einen Zuzug an Publikum, an welches man früher I "cht gewohnt gewesen, die Leute, welche lediglich der Erlangung des Unterstützungs- woynfthes wegen nach hier zögen, seien meistens von einer Qualität, welche eine ganz besondere Fürsorge seitens der Polizei beanspruche. Für Heranziehung der Hülfs- schutzmanner könne er sich nicht aussprechen, dieselben könnten, da sie Nachts in Anspruch genommen würden, Tags über nicht tn dem Maße herangezogen werden, wie dies erforderlich sei. Er bitte, den Antrag der Eommtssion anzunehmen. Herr Bei- geordneter Gnauth hält es namentlich im Interesse der Bewohner des Distrikts Grunbergerstraße, Ltcherstraße und Umgebung, welcher durch die neue Kaserne neben seiner verhältnißmäßig großen Ausdehnung einen ziemlich regen Verkehr aufweise, für geboten, daß eine angemessene Vermehrung der Schutzmannschaft eintrete. Er halte die Hülfsschutzmänner doch nicht in dem Maße wie die ständigen Schutzmänner qualt- sicirt, um allen an sie gestellten Anforderungen zu entsprechen. Die Einrichtung einer Nevterwache am Neustädter Thor hält Herr Gnauth für nöthig, die Revierwachen seren die Punkte, an welchen man bestimmt einen Schutzmann finde, wenn sich das Einschretten eines solchen nöthig mache, in den Distrikten sei ein sofortiges Ausfinden ^nnes nichts möglich. Auf die Bemerkung des Herrn Baist, daß die Besoldung des in dem Schreiben Gr. Polizeiamts erwähnten Eriminalschutzmannes eigentlich von Staatswegen zu erfolgen habe, bemerkt Herr Bürgermeister Bramm' vag nach der Städteordnung die Gesammtkosten der Polizei von der Stadt aufzu- vringen seren, doch könne seitens der Polizei veranlaßt werden, daß ein Schutzmann, welcher tm Eriminalfache Verwendung finde, auf den Staat übernommen werde. — A/ie Versammlung beschließt hierauf tm Sinne des Eommissionsantrages und gend): gefeben ^°^lttoncn "Heizung" und „Beleuchtung", wie solche tm Voranschlag oor- Eine Eingabe der Hülfsschutzmänner um Aufbesserung ihrer Besoldung w rd nach längerer Debatte mit Bewilligung einer jährlichen Zulage von 20 X pro Mann erledigt. Zur Begründung ihrer Petition machen die Hülfsschutzmänner geltend, daß dte 35 lahrltch hier abgehalten werdenden Märkte, an denen sie von Morgens bis Nachmittags in Anspruch genommen, für sie insofern von Nachtheil wären, als sie an diesen Lagen vollständig auf das angewiesene Nebeneinkommen verzichten und außerdem noch besondere Aufwendungen machen müßten, abgesehen von der besonders starken Abnutzung ihrer Dienstkleidung, welche dem Wind und Wetter ausgesetzt sei. Unter Bezugnahme auf die vor Jahresfrist erfolgte Ablehnung eines ähnlichen Gesuches der ständigen L>chutzmannschaft ha^ die Finanzcommtssion die Entscheidung über das vorliegende Gesuch vollständig der Stadtoerordneten-Versammlung anheimgegeben. Während ein Theil der Herren Stadtverordneten gegen Gewährung einer Zulage sich ausspricht, empfiehlt der andere die Bewilligung derselben, theils in Form einer festen Zulage, theils in Form eines Kieidergeldzuschusses und theils tn der Weise, daß Gr. Polizei amt eine bestimmte Summe überwiesen wird, welche es je nach der gethanen Dienst- leistung der betr. Hülfsschutzmänner vertheilt. Die gegen diese Vorschläge erhobenen Bedenken einigten schließlich die Versammlung tn ihrer Majorität zu dem oben angeführten Beschluß. ö Das Gesuch des H^rrn Joh. Sieck um Erlaubniß zum Ausschank von Brannt- wem soll, nachdem Gr. Poltzeiamt erklärt, hiergegen nichts einzuwenden zu haben, die Bedurfmßirage aber verneinen zu müssen, befürwortet werden, sofern dem Gesuchsteller die Wirthschafls-Concession überhaupt crtheilt würde. Gegen die nicht auf der Tagesordnung stehenden Gesuche der Herren Louis Fel dH auS, welcher die frühere Pipp iche Wirlhschaft gepachtet und Heinr. S chmall, welcher in dem von ihm erworbenen Löber'schen Hause an der Grünbergerstraße Wirth- schaft und Metzgerei zu betreiben gedenkt, werden von der Versammlung Einwendungen nicht erhoben, nachdem auch Gr. Polizeiamt die Bedürfnißfrage hinsichtlich des Ausschanks von Branntwein bejaht. Die Direction der städtischen Schulen schlägt in einem diesbezüglichen unb von Herrn Director Vigeltus persönlich in der Sitzung erläuterten schreiben vor, die Trennung der Vorscvule für die höhere und erweiterte Mädchenschule oorzu- nehmen, außerdem das Schulgeld an der letzteren in den unteren Klassen zu erhöhen. Durch diese Maßregel beabsichtigt man, eincstheils der drohenden Ueberfullung der Vorschule zu begegnen, anderntheils gleich vom Beginn des Unterrichts an feststellen zu können, welche Kinder in der höheren und welche in der erweiterten Mäochenschule weiter unterrichtet werden können. Durch die Erhöhung des Schulgeldes um 16 hofft man die Anstellung eines weiteren Lehrers für die Vorschulen zu ermöglichen. Das Eutatarium hat sich mit der beabsichtigten Trennung einverstanden erklärt, wogegen die stadtoerordneien-Dersammlung, da verschiedene Einreden gegen die Trennung zur Geltung kamen, beschloß, die weitere Verhandlung hierüber auszusetzen. . Das Gesuch des Herrn Joseph Herz um Rückvergütung von Octrot auf Mehl und Hafer wird auf Antrag der Baudeputation nur in Bezug auf das von dem Petenten ausgeführte Mehl genehmigt und zwar mit Wirkung vom 1. Juli vor. Js. ab. Herr Sus mann Katzen ft ein beabsichtigt, seine durch das sog. Essiggäßchen getrennten Holjlagerplätze dmch ein ^chienengeleise zu verbinden und sucht um die erfmderltche Genehmigung nach. Dieselbe soll widerruflich crtheilt werden, wenn zwischen dem Gesuchsteller und der Siadt eine Einigung über den Preis für das demnächst zum Ausbau der Liebigstraße benöthigle, z. Z. dem Ersteren gehörige Gelände erzielt wird. Auf Anfrage Gr. Kreisamts in Betreff der Belegungsfähtgkeil der Stadt mit Miliärpcrsonen infolge der alljährlich stattfindenden Hebungen der Ersatzreserotsten wurde in der vorvorigen Vetsammlung beschlossen, Gr. Kreisamte zu berichten, daß die Stadt geeignete Locale zur Unteibringung von Mannschaften nicht besitze. Hierauf hat Gr. Kretsamt empfohlen, das Regie, ungsgebäude auf dem Brand hierzu mieth- weise zu benutzen. Die Versammlung beschließt, hierauf nicht einzugehen im Hinblick auf die großen Kosten, welche die Einrichtung des betr. Gebäudes als Quartierhaus verursache, ohne daß damit dem Zwecke vollständig gedient sei, weil das Gebäude nur jur Unterbringung von ca. 125 Mann Raum biete, während 700 Mann auf die Dauer von 10 Wochen untergedracht werden müßten. Die von Seiten der Gr. Bürgermeisterei Gießen erlassene Aufsordeluna an hiesige Einwohner, welche gewillt sind, Mannschaften gegen eine entsprechende Vergütung in Quartier zn nehmen, sich unter Angabe der Mietpreise zu melden, hat ergeben, daß die angemeldeten Quartiere für höchstens 60 'JJiann ausreichen. Die Annahme, daß nach der Verlegung zweier Bataillone in die neue Kaserne die seitherigen Quartiergeber sich veranlaßt finden würden, ihre freiwerdenden Raume zu Wohnungen unb möbltrten Zimmern einzurichten, hat sich demnach bestätigt. Allgemeiner Anzeiger. Kirchenrath Engel s Stiftung. Die Zinsen der Engel's Stiftung sollen am 24. d. Mts. an zehn arme und würdige Familien aus Gießen vertheilt werden. Die Familien, die sich um diese Stiftung bewerben wollen, mögen sich bis zum 1*2. d MtS« bei einem der drei evangelischen Pfarrer anmelden. Gießen, den 3. März 1888. Der evangelische Kirchenvorstand: Dr. Naumann. I. Hanstein. 1814 Ich wohne von jetzt ab Wolken- gafse 13 und empfehle mich im Aus- ( setzen jeder Art Feuerungen. 1763 Martin Melcher. I 2 Lehrmädchen für mein Prrtzgeschäft gesucht. 1673 Albert »ehrend. Geschäfts-Empfehlung. Unterzeichneter hat am hiesigen Platze ein Weiß Kinder- und Lackirer- - geschäft errichtet und empfiehlt sich in allen hierin vorkommenden Geschäften ° bestens. | Hch. Ruhl, 1813 Mühlgaffe 23 (Brauerei Von»). Ludwig Schmitt, Glaser, Kanzleiberg 7, empfiehlt sich im Gtnrahmen von Bildern und Spiegeln in allen denkbaren Rahmen« 477 1836 286 gegründet ä 23 Pfennige pr. Flasche 1837. 18 Neuenweg 86. 9 Taffe. 1564 bei 1652 Gesucht schreibung, Garderobe Bremen nach Amerika i ii 9 Tagen Bremen nach von Gebr. Köhrlc. 1708 o m c r t empfiehlt 1313 Carl Lehrmund, Neuenweg 36. Lumpensortirerinnen ; gesucht. | 1660 Redaction: A. Scheyda. — Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen. Hoflieferant, Pa. 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