Nr. 103 Zweites Blatt. Donnerstag den 3. Mai 1Ä, id>ciwr Ümeiner I XJ ____Z \JF Amts- und Anzeigeblatt für btii Kreis Gießen. f ^ur-an- Schulstr-ß- 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Amtlicher eiL Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Grobherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz dem Centralcomitö der III. internationalen und Jubiläums - Kunstausstellung und dem Directorium der deutschnationalen Kunstgewerbeausstellung zu München 1888 die Erlaubnis erthellt hat, die Loose einer längstens Ende December d. I. gemeinsam zu veranstaltenden Verloosung von Werken der Kunst, des Kunstgewerbes und von Kunstblättern innerhalb des Großherzogthums zu vertreiben. Zugleich bemerken wir, daß nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verloosungsplan 300 000 Loose ä 2 ausgegeben werden dürfen und 280 000 JL zum Ankauf von Gewinnsten verwendet werden müffen. Gießen, den 1. Mai 1888. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ____________________________________________________Dr. Boekmann.____________________________________________________ Betreffend: Die Ausführung des Reichsmilitärgesetzes. Gießen, den 30. Aprll 1888. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzherzogltcherr Bürgermeistereien des Kreises. Nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Landwehr-Bezirks-Commandos Gießen wollen Sie alsbald auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen lassen. Dr. Boekmann. Bekanntmachung. Diejenigen Mannschaften des Beurlaubtenstandes — wozu auch die Ersatz-Reservisten gehören — welche sich noch nicht im Besitz der veränderten beziehungsweise neuen Militär-Papiere — namentlich nicht der neuen Bestimmungen — befinden, werden hierdurch aufgefordert, bei Meidung der im § 67 des Reichs-Militär-Gesetzes angedrohten Strafen unverzüglich ihre Papiere behufs Abänderung beziehungsweise Austausch an den zuständigen Bezirksfeldwebel, abzugeben beziehungsweise einzusenden. Caspary, Oberstlieutenant und Kommandeur des Landwehr-Bataillons-Bezirks Gießen. Darmstadt, 1. Mai. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Aller- gnädigfl geruht: Am 25. April den Baumeister Heinrich Moritz Reinhardt aus Worms zum 'Eulturingenieur zu ernennen; am 1. Mai den Rechtsanwalt Dr. Emil Dittmar zu Gießen, mit Wirkung Dom 15. Mai ds. Js., zum Ministerialrath in dem Ministerium des Innern und der Justiz zu ernennen. Darmstadt, 1. Mai. Ernannt wurden: Am 25. April der Musikdirector Adolph Felchner zu Gießen, unter Belassung des Charakters „Musikdirector" zum Musiklehrer bei der Landes-Universität, mit Wirkung vom 1. April 1888 an; an demselben Tage der Secretariats - Assistent bei der vormaligen Centralstelle für die Landwirthschaft und die landwirthschaftlichen Vereine, Carl Petri, zum Secretär bei der Oberen landwirthschaftlichen Behörde, mit Wirkung vom 1. April lfd. Js. an. Darmstadt, 2. Mai. sCommission für die Revision der Verwaltungsgesetze.f Das Grotzherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz Hal eine aus höheren Verwaltungsbeamten und Mitgliedern der Kreis- und Provinzialausschüsse zusammengesetzte Commission für die Revision der im Jahre 1874 erlassenen Verwaltungsgesetze bestellt. Wie wir hören, sind folgende Herren in diese Commission berufen worden: Geh. Slaatsrath Dr. v. Knorr in Darmstadt als Vorsitzender, Ministerialrath Rothe in Darmstadt, Provinzialdirector Geheimerath Küchler in Mainz, Provinzialdirector Dr. Boekmann in Gießen, Provinzialdirector v. Marquard in Darmstadt, Kreisrath Freiherr v. Gagern in Worms, Kreisrath Dr. Wolf in Lauterbach, Oberbürgermeister Ohly in Darmstadt, Geh. Commercienrath St. K. Michel in Mainz, Dr. Georg Freiherr v. Wedekind in Darmstadt und Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch in Gießen. _____________ Lokale-. Gießen, 2. Mai. Die diesjährige Delegirten - Versammlung des hessischen Landeslehrer-Vereins und die General-Versammlung des Lehrer-Waisenstists und des Unterslützungsoereins provisorisch angestellter Lehrer in Krankheitsfällen wird am Montag den 2. Juli in Stetn's Gartensaal dahier abgehalten werden. Auf der Tagesordnung stehen Feststellung der verschieoenen Jahresberichte, Rechnungsablage, Voranschlag, Wahl des Obmannes des Landeslehrer-Vereins und Ergänzungswahl der ausgeloosten Vorstandsmitglieder (Seminarlehrer Dr. Heid-Friedberg, Oberlehrer Stenner-Mainz, Redacteur Schmitt-Darmstadt). — Die Section Gießen des Deutschen und Oesterreichischen Alpenoereins wird ihre letzte Monatsoersammlung vor Beginn der Reisezeit am 4. Mai im Vereinslocale (Hotel Victoria) abhalten. Auch für weitere Kreise mag es nicht ohne Interesse sein, zu erfahren, daß der genannte Verein, welcher im März 1884 die Gründung seiner 100. Section feierte, nach dem neuesten Bestands-Verzeichnitz gegenwärtig, also nach nur 4 weiteren Jahren, bereits 162 Sectionen mit einem Mitgliederstand von 21,130 Personen aufzuweisen hat. Gewiß ein Beweis dafür, daß die Bestrebungen des Vereins, der den Zweck hat, die Kenntniß der Alpen Deutschlands und Oesterreichs zu erweitern und zu verbreiten, sowie ihre Bereifung zu erleichtern, immer weiter in den deutschen Landen werkthätige Theilnahme findet. — Im Monat April wurden im hiesigen Schlachthause an Vieh geschlachtet: W Ochsen, 10 Fasselochsen und Kühe, 113 Rinder, 574 Kälber und Hammel, 571 Schweine und 4 Pferde. Hiervon wurden 2 Rinder für perlsüchtig erkannt und dem Etgenthümer für nicht ladenretn wieder überwiesen. Gietzen, 2. Mai. Wie aus dem in Nr. 5 der „Verwaltungs- blätter" veröffentlichten Protokoll der letzten Sitzung des Provinzialtages .der Provinz Oberhessen hervorgeht, hat derselbe beschlossen, einer von dem . Provinzialingenieur mitgetheilten Uebersicht über die finanziellen Wirkungen des Weggesetzes thunlichste Verbreitung in der Provinz zu verschaffen. Mit Rücksicht darauf bringen wir den fraglichen Aufsatz aus den Verwaltungsblättern auch hier zum Abdruck: Die finanziellen Wirkungen des Weggesetzes. Die Beurtheilung des Weggesetzes und seiner Erfolge in der Ausführung hängt zu einem guten Theil ab von der Erkenntniß der finanziellen Wirkungen dieses Gesetzes; diese aber ist im Allgemeinen noch selten und für den ferner Stehenden schwer zu gewinnen. Bei der großen Bedeutung, welche das Weggesetz gerade für Oberhessen gewonnen hat, habe ich es darum des Versuchs werth gehalten, zunächst für Oberhessen aus den mir zur Verfügung stehenden Zahlen ein. möglichst übersichtliches Bild jener Wirkungen zu entwerfen. Zur Erläuterung der dafür ausgestellten Tabellen schicke ich Folgendes voraus: Die Leistungen der Provinz aus eigenen Mitteln zur Unterhaltung und Erbauung von Kreisstraßen setzen sich zusammen aus der Hälfte der Unterhaltungskosten und aus rund einem Viertheil der Neubaukosten aller Kreisstraßen; erstere sind in Tabelle II und zwar für 1882/87 nach den Rechnungen, für 1887/89 nach den Voranschlägen der Provinzialkasse, letztere in Tabelle III ausschließlich nach den Voranschlägen zusammengestellt. Da diese Leistungen der Provinz aus eigenen Mitteln in der Hauptsache wieder durch einen Ausschlag der Provinz auf die einzelnen Kreise, nach deren Steuerkapital aufgebracht werden müssen, so erhält man dem finanziellen Gewinn oder Verlust des einzelnen Kreises, wenn man die Beiträge der Provinz zur Unterhaltung (II) oder zur Erbauung von Kreis- straßen (III) vergleicht mit dem Antheil am Steuerausschlag der Provinz welchen zu diesem Zweck der einzelne Kreis zu leisten hat. Dieser Antheil läßt sich mit Hülfe der Tabelle I, welche die Vertheilung der gesammten Ausschlüge der Provinz aus die einzelnen Kreise seit Inkrafttreten des Weggesetzes angibt, leicht nnd ohne nennenswerthe Fehler ermitteln, wenn man annimmt, daß die Beiträge der Provinz nach II und HL von den einzelnen Kreisen in demselben Verhältnis aufzubringen waren^ wie der Gesammtausschlag in I. Danach ist für die Leistungen der Provinz in II, III und IV der Antheil der einzelnen Kreise an dem entsprechenden Ausschlag berechnet, und der Unterschied zwischen dem letzteren 11116 der Gesammtleistung der Provinz für den einzelnen Kreis stellt eben den Gewinn oder Verlust des Kreises aus dem betreffenden Theil des Weggesetzes, beziehungsweise daraus dar, daß die Kreise die aus der Unterhaltung und Erbauung ihrer Kreisstraßen erwachsenden Lasten nicht allein, sondern unter ebenmäßiger Heranziehung der Provinz auszubringen haben. Danach zeigen die folgenden Tabellen in vielfach überraschender Weise, wie bedeutsam gerade diese finanzielle Seite des'Weggesetzes ist, und in welch erheblichem Umfang die auf dem Gebiet der Nachbarschaftsstraßen gewollte Entlastung der Aermeren durch die Reicheren ebenso wie bezüglich der Landgemeinden durch die Städte so bezüglich der armen durch, die reichen Kreise der Provinz erreicht worden ist. Jahr Alsfeld Büdingen Friedberg Gießen Lauterbach Schotten Provinz 1 JL cX AL JL AL AL AL i. Ausschlag der Provinz auf die Kreise: 1882/3 13042 15024 28806 25435 8713 8050 99070 1883/4 18019 20783 40149 36622 11997 11030 138600 1884/5 18480 21215 41300 36316 12244 11245 140800 1885/6 17940 20422 40195 39112 11667 10664 140000 1886/7 19322 22160 43630 42684 12629 11575 152000 1887/8 24023 27747 54349 53564 15741 14576 190000 1888/9 26414 30490 59907 59853 17261 16075 210000 1882/9 137240 157841 308336 293586 90252 83215 1070470 II. Beiträge der Provinz zur Unterhaltung der Kreisstraßcn: 1882/3 1002 20279 20227 22903 6046 4488 74945 1883/4 17333 23087 23306 24157 5859 10921 104663 1884/5 21313 21935 22500 25755 10104 12155 113762 1885/6 23116 20701 23548 29283 13733 17935 128316 1886/7 26956 19708 24154 31912 14373 18852 135955 1887/8 25968 23220 29746 34889 15652 20375 149850 1888/9 27200 24708 28875 37623 16107 20843 155356 1882/9 Antheil 142888 153638 172356 206522 81874 105569 862847 des Kreises am Ausschlag: 110622 127226 248530 236648 72747 67074 ergibt für + 9127 Kreis: + 32266,4-26412 — 76174 — 30126 + 38495 — III. Beiträge der Provinz ans eigenen Mitteln zur Erbauung von Kreisstraßen: 1882/9 Antheil 20913 46922 50613 30212 13044 14167 175871 des Kreises am Ausschlag: 22547 25932 50658 48234 14828 13672 eratbt für + 20990 — 18022 Kreis: —1634, —45 — 1784 + 495 — IV. Beiträge der Provinz zur Erbauung und Unterhaltung. Beiträge in II.: 142888! 153638 172356 206522 81874 105569 862847 „ „HL: | 20913l 46922 50613 30212 13044 14167 175871 Summe: Antheil 163801 200560 222969 236734 94918 119736 1038718 des Kreises am 80746 Ausschlag: 133169 153158 299188 284882 87575 ergibt für Kreis: + 30632| + 47402 —76219 —48148 + 7343 + 38990 - dazu V. Beiträge aus dem Staatszuschutz zur Erbauung von Kreisstraßen: 1882/9 19850 33737 46198 29305 16704 10515 156309 ergu-t für Kreis: + 50482, +81139 —30021 — 18843j + 24047 + 49505 + 156309 Danach ergeben die Tabellen für die einzelnen Kreise Folgendes: Durch die Heranziehung der Provinz haben bei der Unterh altun g der Straßen gewonnen Schotten 38 495 Alsfeld . . 32 266 „ Büdingen 26 412 „ Lauterbach . 9 127 „ verloren Friedberg . 76 174 „ Gießen . 30126 „ während bei der Erbauung der Kreis st raßen gewonnen haben Büdingen . . 20 990 M. Schotten. . . . 495 „ verloren haben Gießen . . . 18 022 „ Lauterbach . . 1 784 „ Alsfeld . . . . 1 634 „ Friedberg . . . 45 sodaß bei Erbauung und Unterhaltung zusammen gewonnen haben Büdingen . 47 402 Schotten . . . . 38 990 „ Alsfeld . . 30 632 „ Lauterbach . . . 7 343 „ verloren haben Friedberg 76 219 „ Gießen . . 48 148 „ 1 auf rogenlxa>3^ca.lvLXLg von Otto Schaaf, Seltersweg 39. Mein Eiswagen geht tnm 1. Mai ab täglich. Ich mache hierdurch die geehrten Abnehmer meines Eises aufmerksam, daß ich nur reines klares Krystalleis 20—25 Ctm- stark eingeerntet habe. Abonnenten berechne äußerst billige Preise. Auch für Kranke wird zu jeder Stunde Nachts abgegeben. 3537 Jakob Helfenbein.