Nr. SL Samstag den 3. März ichener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Bnreaur Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. >urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. KSBKaanrass^KKctHBgaaMMnm^^ Amtlicher HHeil. Betreffend: A-nderungen der Wehrpflicht. Gießen, am 16. Februar 1888. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreise». bringen ®*e nad)fie^nbe Bekanntmachung de» Landwchr.BezirkS.Nommando's Gießen alsbald auf ortsübliche Weise zur öffenllichen Kenntuiß Dr. Boekmann. Bekanntmachung über das Gesetz, betreffend Aendermrgerr -er Wehrpflicht. Bom 11. Februar 1888 Es lautet; s l. Die Landwehr wird in zwei Aufgebote eingekeilt. 8 2. Die Verpflichtung zum Dienst in der Landwehr ersten Aufgebots ist von fünfjähriger Dauer. Der Eintritt in die Landwehr ersten Aufgebots erfolgt nach abgeleisteter Dienstpflicht im stehenden Heere 8 3. Die Verpflichtung zum Dienst in der Landwehr zweiten Aufgebots dauert bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Der Eintritt in die Landwehr zweiten Aufgebots erfolgt: a. nach ^geleisteter Dienstpflicht in der Landwehr ersten Aufgebots; b. für Ersatz-Reservisten, welche geübt haben, nach abgeleisteter Ersatz- Reservepflicht...... 8 11. Di- der Ersatz-Reserve überwiesenen Personen gehören zu den Mannschaften des B e u r l a u b t e n st a n d e s und sind allen für die letzteren — insbesondere den für Reserve' und Landwehr — gültigen Bestimmungen unterworfen, insoweit nicht besondere Festsetzungen getroffen sind. 8 19. Die bisherige Eintheilung in Ersatz-Reserve erster und zweiter Klaffe wird aufgehoben. Sämmtliche bisher der zweiten Klaffe zu überweisenden Mannschaften sind fortan dem ersten Aufgebot des Landsturms zuzutheilen. Hier'.'n bemerkt das Bezirks-Kommando: ij D.e im Jahr 1850 und später geborenen Personen — Unter» offreiere, Mannschaften und untere Militärbeamten — welche nach abgeleisteler gesetzlicher Dienstpflicht im stehenden Heere und in der Landwehr (Flotte und Seewehr) beziehungsweise als geübte Ersatz- Re evisten nach Ablauf der Ersatz-Reserve-Pflicht bereits zum Land- ftuime entlassen waren, werden hierdurch angewiesen, sich dis spätestens zum 13. März 1888 unter Vorlage ihrer Militärpapiere (Paß und Führungs-Attest) bei dem zuständigen Bezirks- fetbinebel behufs erneuter Aufnahme in die Controle anzumelden. Für diejenigen Personen, welche sich außerhalb Deutschlands bezieuungs weise auf Seereisen befinden, wird die Meldefrist bis zum 30. September 1 8 88, beziehungsweise wenn dieselben vor diesem Zettpunkle nach Deutschland zurückkehren ober bei einem Seemaims- amt des Inlandes abgemuftert werden, bis 14 Tage nach erfolgter Rückkehr beziehungsweise Abmusterung verlängert. Im Unterlaffungsfalle kommen die Strafbestimmungen des §. 67 des ReichS'Militair.Gesetzes zur Anwendung. Diejenigen zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes bereits dem Landsturm angehörigen Personen, welche nicht unter vorstehende Bestimmungen fallen, treten je nach ihrem Lebensalter zum Landsturm ersten beziehungsweise zweiten Aufgebots über. Aus Offiziere, Sanitätsoffiziere und obere Mili- tairbeamten finden vorstehende Bestimmungen gleiche Anwendung; die bezüglichen Meldungen sind jedoch beim B^irks-Commando birect anzubringen. 2) Alle gegenwärtig der Reserve und Landwehr angehörigen, sowie alle zur Dispo jition der Trupp entheile undder Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften haben chren Milttair-Paß gelegentlich, jedoch spätestens bis zum 13. März 1888 an den zuständigen Bezirksfeldwebel zwecks Einheftens der neuen Be- ftimmungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes persönlich abzugeben oder durch die Post zuzusenden. 3) Die Ersatz-Reservisten ersterClasse gehören fortan zu den Mannschaften des Beurlaubtenstandes. Dieselben werden hierdurch ong?wiesen, ihren Ersatz-Reserve-Paß ' beziehungsweise Ersatz-Reserve-Schein dem zuständigen Bezirksseld- ' webet gelegentlich, spätestens bis zum 13. März 1888 afyiu 1 liefern; für die abgegebenen Pässe beziehungsweise Scheine werden den Ersatz-Reservisten andere Militairpapiere (Ersatz-Reserve-Päffe) spätestens bis zur Frühjahrs-Controlversammlung dieses Jahres ein- gehändigt werden. Es wird schon jetzt ausdrücklich daraus hingewiesen, daß bk Ersatz.Reservisten als Mannschaften des Beurlaub-! tenstandes fortan der Frühjahrs-Controlversammlung jeden Jahres beizuwohnen haben werden- Die bisher der Seewehr zweiter Klaffe angehörigen Mannschaften 1 gehören fortan der Marine-Ersatz-Reserve an und unterliegen diesel- , den den vorstehenden Bestimmungen. > 4) Sämmtliche Mannschaften des Beurlaubtenstande» haben sich baldigst mit den „neuen Bestimmungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes" genau bekannt zu machen, damit Zuwiderhandlungen gegen dieselben thunlichst vermieden werden. 5) Angehörige der Ersatz-Reserve zweiter Klasse find nunmehr Angehörige des Landsturmes ersten Aufgebots und dienen die diesen Mannschaften seiner Zeit ertheilten Ersatz-Reserve-Scheine zweiter Claffe denselben als Ausweis ihrer Zugehörigkeit zum Landsturm. 6) Auf Landsturmpflichtige finden bereits im Frieden nachstehende Bestimmungen Anwendung: s. Landsturmpflichtige, welche durch ConsulatS-Atteste nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihren Unterhalt sichernde Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender u. f. w. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Befolgung des Aufrufs entbunden werden. Bezügliche Gesuche sind an den Civil-Vorsitzenden derjenigen Ersatz-Commission zu richten, in deren Bezirk die Gesuchsteller nach abgeleisteter Dienstpflicht im Heere oder in der Flotte zum Landsturm entlaffen beziehungsweise von vornherein (bisher der Ersatz-Reserve zweiter Claffe) dem Landsturm überwiesen finb- b. Der Hebertritt aus dem Landsturm ersten Aufgebots in den bei zweiten Aufgebots erfolgt mit dem 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit dem vollendeten 45. Lebensjahre, ohne daß es dazu einer besondere« Verfügung bedarf. 7) Es wird nochmals ausdrücklich hervorgehoben, vorstehende Bestimmungen auf die Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Marine und Seewehr zweiter Classe gleiche Anwendung finden. Casvary, Oberstlieutenant und Commandeur des Landwehr-Bataillons-Bezirks Gießen- Betreffend: Die Anschaffung und Unterhaltung des Faffelviehs. Bekanntmachung. Zur Ausführung des Gesetzes vom 26. October 1887 über die Anschaffung und Unterhaltung deS Faffelviehs (Regierungsblatt vorr 1887, S. 273) hat der Kreistag des Kreises Gießen am 18. I. Mts. beschlossen: I. Der Kreis Gießen wird in zwei Körcommissionsbezirke so getheilt, daß die zum Kreisveterinärbezirke Gießen gehörigen Orte den einen, die zum Kreisveterinärbezirk Grünberg gehörigen Orte den anderen Körcommissionsbezirk bilden. TL gewählt. III. regelmäßigen Die Abgesehen von den kraft Gesetzes zu den betr. Commissionen gehörigen Kreisveterinärärzten werden in die Roreomrssion Gießen als Mitglieder: Rentner Rudolf Güngexich in Gießen und Bürgermeister Bopp in Bellersheim- M Stellvertreter: Bürgermeister Köhler in Langsdorf und Heinrich Velten HL in Großen-Linden:' «orcommrsfion Grunberg als Mitglieder: Bürgermeister Faulstich in Weitershain und Müller Ernst Zimmer in Lauter „ Stellvertreter: Administrator Hermann in Winnerod und Oeconom Jean Wolf in Villingen Den gewählten Mitgliedern bezw Stellvertretern sollen für ihre Dienstgeschäste in allen Fällen die Transportkosten vergütet und außerdem bei Rundgangen 6 Jt, bei einzelnen Besichtigungen 3 JL Diäten gewährt werden. D Dienstbezirke der Gr- Kreisveterinärämter Gießen und Grünberg und damit der beiden Körcommissionen umfasien solgende Orte: Dienstbezirk des Kreisveterinäramts und der Körcommisston Gieße«. Grünberg. 1. Albach. 2. AUendorf a. d. Lahn. 3. Alten-Buseck. 4. Annerod. 5. Bellersheim. 6. Bettenhausen. 7. Birklar 8. Burkhardsfelden. 9. Daubringen. 10. Dorsi Gill. 11. Eberstadt. 12. Garbenteich. 13. Gießen. 14. Großen-Buseck. 15. Großen-Linden. 16. Grüningen. 17. Hausen. 18. Heuchelheim. 19. Holzheim. 20. Hungen. 21. Inheiden. 22. Klein-Linden. 23. Langd. Gießen, 22. Februar 1888. 24. Lang-Göns. 25. Langsdorf. 26. Leihgestern. 27. Lich. 28. Lollar. 29. Mainzlar. 30. Muschenheim. 31. Obbornhofen. 32. Ober-Hörgern- 33. Oppenrod. 34. Rabertshausen. 35. Reiskirchen. 36. Rodheim. 37. Rödgen. 38. Ruttershausen. 39. Staufenberg. 40. Steinbach. 41. Steinheim. 42. Trais-Horloff. 43. Trohe. 44. Utphe. 45. Watzenborn. 46. Wieseck. 1. Mendorf a. d. Lda. 2. Albertshausen. 3. Bellersheim. 4. Bersrod. 5. Beuern. 6. Climbach. 7. Ettingshausen. 8. Geilshausen. 9. Göbelnrod. !<'- Grünberg. 11. Harbach. 12. Hattenrod. 13. Kesselbach. 14. Lauter. 15. Lindenftruth. 16. Londorf. 17. Lumda. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann. 18. Münster. 19. Rieder-Bessingen. 20. Ronnenrolh. 21. Ober-Bessingen. 22. Odenhausen. 23. Queckborn. 24. Reinhardshatn. 25. Röthges. 26. Rüddmgshausen. 27. Saasen. 28. Stangenrod. 29. Stockhausen. 30. Treis a. d. Lda. 31. Villingen 32. Weickartshain. 33. Weitershain. 34. Winnerod. Betreffend: Wie oben. Gießen, 22. Februar 1888.---------- Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Trotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreise-. Nach dem Gesetz oom 26. Oktober 1887 über die Anschaffung und Unterhaltung der Faselvieh» dürfen nur solche Faselochsen gehalten werden für welche wir auf Antrag von Sachverständigen - stehe: die vorstehend angegebenen Körcommissionen - die Erlaubniß zur Benutzung erthellt haben ' ° . e„ wollen sich daher für die Folge bei Anschaffung neuer Bullen zunächst an das Gr. Kreisveterinäramt mit dem Ersuchen wenden, das Gutachten der Körcommisston zu erwirken und dieses an uns weiter zu besördern. ' ^uiacyreR .. . „Weiter bedürfen alle mit den Faselochsenhalter abzuschließenden Verträge in Zukunst unserer Genehmigung. Wir beauftragen Sie daher dieselbe in biejen Vertragen vorzubehalten und uns den Vertrag tu vierfacher Ausfertigung (je ein Exemplar für uns, für Sie, für den Rechner und den Halters vor- zulegen. Wrr bemerken daber, daß rn allen Fallen der Faselochse Eigenthum der Gemeinde sein muß, ausgenommen wo eine Privatperson, etwa der Eigen- chumer einer Gutsherrschast, zur Stellung des Faselviehs für die Gemeinde besonders rechtlich verpflichtet ist. 9 n • ®nb?$ Fn b“ ^eTinbun bei ber “nmaI beschlossenen Zuchtrichtung verbleiben, also mit den Rassen der Bullen nicht wechseln. Sie werden daber angewiefen, den Gememderath darüber zu vernehmen, von welcher Rasse die Faselochsen in Zukunft sein sollen. Das Protokoll über den ergehend n Beschluß des Gememderathes wollen Sie uns binnen 14 Tagen mit Bericht darüber vorlegen: «eicymy 1) wie viele Bullen dermalen in Ihrer Gemeinde gehalten werden; 2) von welcher Rasse dieselben sind; 3) in wessen Eigenthum sie stehen; M wie viele Mutterthiere sich durchschnittlich im Jahre in Ihren Gemeinden befinden mögen; 5) wie die dermaligen Halter heißen; 6) wie lange der mit denselben abgeschlossene Vertrag noch läuft. _ ____________vr. Boekmann. Politische Woche« -Ueberstcht. m . Gießen, 2. März. Don den in Karlsruhe anläßlich der Beifetzungs Feierlichkeiten an» wesend gewesenm süistlichm Persönlichkeiten bat Prinz Wilhelur von Preußen zuerst die badsiche Hauptstadt wieder verlassen, jedoch nicht, um birect nach Berlin lurückzukehren sondern um zunächst seinen Eltern in San Remo einen Besuch abzustatten. G.genüber den sich theilweise widersprechenden Gerüchten, welche in cen Itfcren Tagen abermals über den Gesundheitszustand des Kron« prinzen verbreitet waren, wird man es sich versagen müssen, über die nähere Veranlassung der Reise des Prinzen nach San Remo ein testimmter Urtheit zu Men und kann man nur öer Hoffnung Ausdruck verleihen, daß Prinz Wilhelm M't günstigeren Nachrichten hinsichtlich des Befindens seines erlauchten Vaters heimkehcen möge. Uncontrolirbar sind auch die in Berlin couzfirenben Gerüchte, nionad) Die Kaiserin beabsichtigen sollte, sich demnächst nach San Remo zu be< geben und wonach Kaiser Wilhelm selbst sich mit dem Gedanken tragen solle, bei Eintritt wärmerer Witterung se nen kranken Sohn zu besuchen. Der Reichstag befinde sich offenbar bereits in der „Schlußstimmuna", denn seine Schurz n wessen immer bedenklichere Lücken auf. Zn dieser Woche E* ?aS-®uau? *°9” °n zwei Tagen hintereinander seine Verhandlungen wegen Beichiußunsähigkeit abbrechen, am Montag bei der zweiten Lesung des Gesetz» entwurses, betr. dte unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichts. Verhandlungen und am Dienstag bei der zweiten Berathung der Vorlage, betr bie Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten- Freilich sind die Reichs- boten selbst Schuld daran, wenn fich die Session durch diese mangelhatte Besetzung des Hauses nnnöthig in die Länge zieht. Am Mittwoch einem . "Schw-rmitage", zeigte sich das Haus eher beschlußsähig und dem entsprach auch bie Erledigung der Tagesordnung. Aus derselben standen zunächst die An- ttäge Munckel, betr. bie Zuflänb'gkeit ber Schwurgerichte bei politischen und Preßv-rgehen, sowie Munckel unb Reichensperger, betr. bie Wiebereinsühruna ber Berufung in Strafsachen. 5 B 1 „ ®ie Mte? Zeben worden. Berlin, 1. März. Die heute hier vorliegenden Privat-Nachrichten hoch- | stehender Personen aus San Remo über den Zustand des Kronprinzen lauten recht betrübend. (Fr. Ztg.) — Die Aerzle in San Remo sind seit heute verpflichtet worden, den dortigen Correspondenten keinerlei Mitthellungen mehr über das Befinden des Kronprinzen zu machen. (Fr. Ztg.) — Die dem Reichstage möglicherweise noch zugehende Forderung für strategische Bahnbauten dürste wohl hauptsächlich die Legung zweiter Geleise aus schon bestehenden Linien im Osten bezwecken. — Die Anhänger der Aushebung des Identitäts-Nachweises wollen für den Fall der Ablehnung ihres Antrages beantragen, daß den Mühlen die Vergünstigung der zollfreien Einfuhr gegen entsprechende Mehlausfuhr entzogen wird. Diese Ankündigung soll wohl eine Pression sein. Nach der Geschäftslage des Reichstages dürfte aber die Angelegenheit wohl überhaupt nicht mehr erledigt werden. (Fr. Ztg.) — Außer der Eifenbahn-Vorlage, die etwa 20 Millionen betragen dürfte, sollen dem Reichstage noch drei kleinere Vorlagen zugehen, wodurch der Sesfions- schluß eine kleine Verzögerung erleidet. (Fr. Ztg.) Arankreich. Paris, 1. März. Das Gericht verurtheilte Wilson zu zwei Jahren Gesängnttz, 3000 FrS. Geldstrafe und fünf Jahren Verlust der Ehrenrechte, Hebert zu 1 Monat, SDubreutl zu 4 Monaten, Ribaudeaa zu 8 Monaten Gefängniß und sprach die Rattazzi frei. Im Erkenntnisse werden Hebert, Dubrcull und Ribaudeau mildernde Umstände zuerkannt, während da« Straf- Wab für Wllson durch erschwerende Umstände begründet wird. Die Ange- llagten find nur wegen Betruges gegen CreSpin de la Jeanniere verurthellt; §egen Belloc und Legrand liegt kein Betrug vor. Wllson und sein Advokat waren bei der Unhelle verkündlgung nicht zugegen. (Fr. Ztg.) Paris, L März. Die Kammer hat nach höchst erregter Debatte die non Rache beantragte und nach einigem Zögern vom Marinenminister unterstützte Dringlichkeit für ein Gesetz, dessen Urheber ersterer ist und das bestimmt, den Marineminfter zu beauftragen, die Befestigung der Kriegshäfen Cherbourg, Brest und Toulon zu vollenden, mit 334 gegen 224 Stimmen abgelehnt. — Frebault und viele Deputirte der äußersten Linken brachten einen Gesetzentwurf auf Abschaffung der Todesstrafe ein. (Fr. Ztg.) Deutscher Reichstag: 50. Sitzung oom 1. März 1888. Die zweite Berathung der Anträge Ackermann-Hitze betr. den Besahigungs- viachweis wird beim S fortgesetzt. Abg. v. Kardorff (Rchsp.) erklärt, daß seine Freunde den Antrag auf Ein- iührung des Befähigungsnachweises beim Baugewerk stellen würden, im Uebrigen aber die vorliegenden Anträge als völlig aussichtslos betrachteten. S 14d bestimmt, datz der Nachweis der Befähigung in Ermangelung geeigneter Innungen vor besonderen Commissionen stattfinden kann. Derselbe wird mit 124 gegen 115 Stimmen angenommen, desgleichen $ 14e ohne Hammelsprung. § 14f bestimmt, daß der zu Prüfende das 24. Lebensjahr überschritten und drei Jahre als Lehrling, sswie drei Jahre als Gehülfe gearbeitet haben mutz. Derselbe wird nach kurzer Debatte angenommen, ebenso § 14g. S 14gg fordert den Befähigungsnachweis für Frauen, welche selbstständig ein «Gewerbe betreiben wollen. Nachdem Abg. Goldschmidt (freis.) denselben bekämpft, die Abgg. Hitze und Ackermann rhn befürwortet, wird er mit 130 gegen 119 Stimmen angenommen. Die übrigen Paragraphen werden debattelos angenommen. Es folgt die Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs betr. die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattftndenden Gerichtsverhand- llungen. S 173 bestimmt, daß die Oeffentlichkeit ausgeschlossen ist, wenn sie eine Gefährdung Der öffentlichen Ordnung, insbesondere der Staatssicherheit oder eine Gefährdung der Sittlichkeit besorgen läßt. Abg. Dr. Meyer-Jena vertheidigt seine zustimmende Stellungnahme zur Negierungsoorlage gegen die neulichen Angriffe des Abg. Meyer-Halle. Abg. Meyer-Halle (freis.) vermißt in der Vorlage die ausdrückliche Anführung der Hoch- und Landesoerralhsproceffe und wünscht, datz für dieselben die Ausschlietzung "her Oeffentlichkeit in die Facultät des Gerichtes gelegt würde. Die Fortschrittspartei habe 1879 mit Freuden die Justizgesetze mit der Einführung der Oeffentlichkeit angenommen, um so weniger könne sie jetzt eine Vorlage annehmen, welche die Ausschlietzung der Oeffentlichkeit noch mehr dem discretionären Ermessen des Richters überlasse. Abg. Ku lern a nn (natl.) verwahrt sich entschieden gegen den Vorwurf des Abg. Dr. Meyer-Halle, datz er in seiner Montagsrede Bezug auf ein Prioatgespräch freisinniger Abgeordneter genommen hätte. Redner stellt in Abrede, datz durch dieses Gesetz die Fälle, in denen der Ausschlutz der Oeffentlichkeit statthaft sei, vermehrt würden. Abg. Gröber (Centr.) warnt davor, über eine so wichtige Materie mit hochtönenden Phrasen statt reiflicher Ueberlegung zu entscheiden. Die Begriffe Gefährdung der Sittlichkeit, der Staatssicherheit seien so dehnbar, datz man damit alles Mögliche machen könne. Der S 174 der Vorlage wolle nur die Publikation der Urtheilsformel gestatten, im Volke werde man sich sagen, wo keine Gründe für das Urtheil angeführt würden, gäbe es auch keine ober doch nur solche, welche das Licht zu scheuen hätten. Abg. Kräcker (Soc.) verweist auf den Breslauer Socialistenprocetz. Wäre derselbe öffentlich gewesen, so hätte er unmöglich zu 7monatlicher Gefängnihstrafe ver- urtheilt werden können. Redner verspricht bei der dritten Beratlmng dem Hause weiteres Material beizubringen. Abg. Hahn (cons.) eonstatirt, datz seine Freunde sich bemüht hätten, in der Commission den Bedenken anderer Parteien möglichst gerecht zu werden. Die Discussion wird geschlossen und § 173 gegen die Stimmen der Freisinnigen, des Centrums und der Socialdemokraten angenommen. S 174 besagt: „Die Verkündung der Urtheilsformel erfolgt in jedem Falle öffentlich." Abg. Munckel beantragt für § 174 folgende Fassung: Die Verkündung des Urtheils erfolgt in jedem Falle öffentlich. Durch einen besonderen Beschluß des Gerichts kann für die Verkündung der Urtheilsgründe oder eines Theiles derselben die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, wenn sie eine Gefährdung der Staatssicherheit besorgen läßt. Abg. R inte len (Centr.) beantragt hinter dem Worte „Staatssicherheit" einzuschalten „dem Auslande gegenüber ober eine Gefährbung ber Sittlichkeit." Geh. Ober-Reg.-Rath Lenthe bittet bie Abänderungsanträge abzulehnen, schon mit Rücksicht auf die Personen, welche Opfer von Sitllichkeitsverbrcchen geworden sind. Eine Veröffentlichung der Gründe fei bedeutungslos. S 174 wird hierauf in der von den Abgg. Munckel-Riirtelen beantragten Fassung angenommen. Morgen 1 Uhr: Fortsetzung und Rest der heutigen Tagesordnung (Rechtspflege in den deutschen Schutzgebieten, Sonntagsruhe), Wahlprüfungen. Telegraphische Depesche«. Wolffs lelegr. tifornffoimfrena * ~ Berlin, 1. März. Professor Bergmann verbleibt auf Befehl des Kaisers in e>fln Remo bis zur Ankunft des Prinzen Wilhelm, der heute früh I V, Uhr von Karls ruhe dorthin abgereist ist. y — Professor Waldeyer ist nach San Remo abgereist. Berlin, 1. März. Der Bundesrath genehmigte heute den vom Reichstage angenommenen Gesetzentwurf wegen Verlängerung des Socialistengesetzes, sowie die Aus- schußberrchte über bie Freundschasts-, Handels-, Schifffahrls- und Consular-Verträae mit Honduras und über den Freundschaftsvertrag mit Ecuador. u San Remo, l.März. Der Kronprinz verbrachte einen guten Tag. Er beaab sich aut einmal aur den Balkon, wo er des schlechten Wetters wegen nur kurz verblieb Er war im klebrigen lange mit Schreiben und Lesen beschäftigt. _ i „ Marz. Bei der Wahl eines Mitgliedes des Unterhauses für Teptford ist an Stelle Evelyn's, welcher sein Mandat ntedergelegt hatte, Darling (con- servatrv) mit 4345 Stimmen gewählt worden. Wilfrid Blunt (Gladstonianer), welcher sich gegenwärtig im Gefängniß befindet, erhielt 4070 Stimmen. London, 1. März. Wie das Bureau Reuter erfährt, hätten alle Mächte nun- mehr auf die russischen Vorschläge in Betreff Bulgariens, welche jeder Macht besonders mrtge heilt waren, geantwortet- Rußland forderte nicht eine Kollektiverklärung der Machte, fonberit von jeber Macht eine seinen Schritt in Constantinopel unterstützende Erklärung. Es heißt, England habe sich dahin geäußert, daß es dem Sultan nicht anrathen könne, irgend einen Schritt zur Entfernung des Fürsten Ferdinand zu unter; nehmen, ohne vorher ausreichende Maßregeln für die Regelung der bulgarischen Sache nach der Abreise des Fürsten Ferdinand vorgeschlagen zu haben- Madrid, 1. März. Der Herzog von Monlpensier ist nach Sevilla abgereist. — 3m ecnai wurde die Regierung befragt über eine angeblich beabsichtigte Verfügung, betreffend die Kupferminen in Huelva, wodurch das Ausglühen des Kupfers in freier Lust verboten werden solle. Der anwesende Minister lehnte eine Beantwortung der Frage ab. Turin, 1. März. Heber Sparona im Thale del Orco ging eine Schneelawine nieder, wodurch an 30 Personen getödtet wurden. Washington, 1. März. Das Repräsentantenhaus hat einen Gesetzentwurf, nach welchem der Ueberschuß im Staatsschätze zum Ankauf von Obligationen verwandt werden soll, angenommen. Lokale». Gießen, 1. März. Die heute zur Ausgabe gelangte Nr. 3 der Verwaltungsbiälter hat folgenden Inhalt: 1. Emunbzwanzigste Sitzung des Kreistags des Kreises Gießen oom 18. Februar 1888. 2 Erbauung und Unterhaltung von Kreisstraßen nach den Erläuterungen zum Voranschlag der Kreiskasse des Kreises Gießen für 1888/89. 3. Entscheidung des Bundesamts für das Heimathwesen, in Sachen des Ortsarmenoerbandes Kassel gegen den Ortsarmenverband Kirtorf wegen Unterstützung der Dienstmagd Johanna Strempel. 4. Verpflegungsstationen. 5. Verschiedenes. Abonnements auf die Verwaltungsblätter nimmt die Expedition des Gießener Anzeigers entgegen und zwar für die Abonnenten letzteren Blattes zu» ermäßigten Preise von 50 H pro Quartal. Vermischte». △ Mainz, L März. Angeblich aus Schulkreisen schreibt man der hier erscheinenden „Zeit", daß es nun als sicher angesehen werden könne, daß mit Wirkung vom 1. April ab Realschuldirector Soldan bie Stelle des Geheimen Oberschulrathes Becker erhält. Zum Nachfolger Soidan's an der hiesigen Realschule und dem Realgymnasium sei Realschuldirector Schön, seither in Offenbach, ausersehen. - An dem roarnun Fiühstück, welches seit Januar armen Kindern an Schultagen Morgens vor Beginn des Unterrichts der hiesigen Volksschulen gereicht wird, nehmen 111 Knaben und 101 Mädchen Theil. Die Zahl der Kinder nahm von Woche zu Woche zu, anfangs waren es nur 133, heute sind es 212. Die Wohlthat währt bis zu dem Schlüsse des Schuljahres. — Die hiesigen Verehrer Heim ich Heine's sind auch zu einem Cemils zusammen- getreten, um das Project ber Errichtung eines Heine-Denkmals in Düsseldorf zu unterstützen. Das Comits wird am kommenden Samstag mit einem Ausruf um Zeichnung von Beiträgen vor die Oeffentlichkeit treten. Eingesandt. Gießen, 2. März 1888. Sehr geehrter Herr Redacteur. Gestatten Sie gütigst einem Fachmanne einige Worte über die Kritik der „Jahreszeiten" in Ihrem geschätzten Blatte. Das hiesige Orchester hat sich gelegentlich der Symphonie-Concer te schon manches Unverdiente müssen sagen lassen, aber in solch verächtlicher Weise ist es noch nie besprochen worden. Der Herr D. schreibt: „In Ansoiderungen an die Leistungsfähigkeit des Orchesters muß man sich hier ja bekanntlich sehr bescheiben", einige Zeilen weiter spricht er von der bessernden Hand des- Herrn Musikbirector Krautze. Weitz Herr D. nicht, datz Herr Krauße dieses Orchester mit ganz geringen Ausnahmen stets unter sich hat? Ist Herr D. noch nie in der Lage gewesen, die Tüchtigkeit des Orchesters anzuerkennen, auch nicht in der vor 2 Jahren stattgefundenen Manfred-Aufführung oder bei der vorjährigen Weber Feier? Ferner würde es mich intereffiren, zu erfahren, wo die Hand des Herrn Musik- birector Krautze in das von Herrn Musikdirector Felchner so vorzüglich einftudirte Werk „bessernd" eingegriffen hat. Wie soll ich mir das erklären, daß der, sich als Kritiker berufen glaubende Herr D. nicht einmal davon Notiz nimmt, wer die Chöre eingeübt und die ersten Proben abgehalten hat, jedenfalls gebührt doch diesem das eiste Lob. Ob Herr D. beurtheilen kann, welche Mühe und Geduld gerade dieses Einüben erfordert, muß ich bezweifeln, glauben doch gar oft junge Leute, welche etwas Klavier spielen, Tannhäuser und Lvhengrin gesehen haben, ja sogar in Bayreuth gewesen sind berufen zu sein, die mühevolle Arbeit eines gereiften Fachmannes fritifiren zu können. Hier sei mir gestattet zu sagen, was auch der Recensent der „Oberh. Nachr." in Anerkennung der wahren Verdienste erwähnt hat, Herrn Musikdirector Felchner gebührt unbeschränkte Anerkennung für das Einstubiren der Jahreszeiten und ihm müssen wir in erster Linie dankbar sein für die gute Aufführung. F^rn sei es von mir durch Vorstehendes die Verdienste des Herrn Mnsik- bircctor Krauße nur irgendwie zu beschränken, im Gegentheil, hat er doch in wirklich vollkommener Weise es verstanden, sich in der einen Probe mit dem Werke sowohl als auch mit dem Chor vertraut zu machen und dadurch es überhaupt ermöglicht, daß das so gut oor bereitete Werk zur Aufführung kam. Auch ich bin ft ft überzeugt, daß mir Herr Musikdirector Krauße Dank weiß, daß ich die unleugbaren Verdienste des Herrn Musikdirektor Felchner hier erwähne. Hoffentlich verschont uns Herr D. in Zukunft mit seinen einseitigen nichts weniger als gerechten Kritiken. Zu vorstehendem „Eingesandt" bemerkt unser Herr Referent: Wir können dem gesunden Sinne eines billig denkenden Publikums die Beurtheilung und den Vergleich vorstehender Auslassung mit unserem Bericht in der Dienstagsnummer dieses Blattes um so eher getrost überlassen^ als ObigeS feine sachlich gehaltene Kritik unserer Kritik, sondern eine nach Ton und ^tyl nicht näher qualificirbare Kritik unseres persönlichen Verhaltens, unserer persönlichen musikalischen Bildung und Urtheilsfähigkeit enthält. Da wir es selbstverständlich ablehnen, dem anonymen musikalischen „Fachmann" unter der Maske auf dieses persönliche Gebiet zu folgen, begnügen wir uns hier mit der Bemerkung, daß wenn der unbekannte Einsender mit offenem Visir und gleichen flott, 31 838 35 Otto. 1742 Redaction: A. Schcyda. 170 650 32 124 24 14 82 78 4 29 Die grösste Auswahl in Eonfirmandenstiefeln für «naben und Mädchen empfiehlt zu billigsten Preisen 1758 Julius Buch, Ecke der MäuSburg. Holz - Versteigerung im Feldheimer Wald. ' Freitag, ben 9. März I. J„ joUen öffentlich versteigert werden: 5 Eichen-Stämme mit 0,80 fm von 16—20 cm Durchmesser (Wagnerholz), 1 Buchen-Stamm mit 0,43 fm von 35 cm Durchmesser, Fichten-Stämme mit 8,40 fm von 16—30 cm Durchmesser, Fichten - Derbholzstangen mit 35 lm (Leiterbäume, Gerüststangen u. s. w.), 3100 Buchen-Durchforstunaswellen, 550 Nadel-Reiser, 20 rm Buchen-Stöcke, 13 „ Nadel-Stöcke. Die Zusammenkunft ist oberhalb Fünshausen. Bemerkt wird, daß das Bau- und Werkholz zuerst zur Versteigerung kommt. Beuern, den 1. März 1888. Großh. Bürgermeisterei Beuern. rm Buchen-, 250 rm Eichen- und •t Nadelholz-Reiserholz. Anfang Vormittags 9 Uhr im District Scheibet. f 1741 Kaufliebhaber für das Reiserholz wollen dasselbe vorher einsehen. —Arnsburgs den 1. März 1888. 1752) 25 Schafe mit u ohne Lamm. oerfauft Karl Wallenfels H,tr rm Fichten-Reiserstangen, „ Buchen-, 17 rm Eichen- Scheitholz, rm Buchen-, 20 rm Eichen- „ Weichholz-Prügelholz, „ Buchen-, 28 rm Eichen-Stock- holz, ~ Drua uho üJenafl der Brühl'schen Drrn> “ 'hierin .« '1 viel) d)) tu (Sieben. t,,utfae Nummer enthält 1 Blatt und 1 Beilage Aeilgeöotenes. Heute: la. Cabliau, Salm, Hecht, Lander. Schellfische, Capaunen, Hahnen, Puten, Enten rc. bei 1757 C. G. Kleinhenn. Todes-Anzeige. unfer®i?6er Joh^und Bmder nach kurzem schweren Leiden Ludwig int Atter von 8 Jahren, was wir Verwandten Freunden nnh Pfaff und Iamilie 15 Eichen-Stämme von 3,41 fm OK Nadel- „ „ 14,49 „ rm Buchen-Scheit, „ Nadel- , h Buchen-Knüppel, 20 „ Nadel- „ BemrisHie Knzeigeki. ■ ^8] «aminfeger Stauda» einen Gesellen. $ Nähere Auskunft ertheilt Landbriefträger Ruhl, Gießen ---Brandgasse 7. 1749 Dt^stüIädchUsHET- ---------g , Ludrvigsplatz 3. Gesucht 1753 -17^—0—— ---Alicestraße 11 n, 1755 Zwei moblirte Zimmeloder^ein Z'mmer mit Cabtnet bald " öu miethen gesucht. ^Udr. unter A, 5 an die Erveb d- Bl. Ich wohne von jetzt ab Woltem £®”e. ''nd empfehle mich im Aus. i^der Art Feuerungen. 1763 Martin Melcher. , P6ho ^'ne put gehende Bäckerei in Lage der Stadt, mit s-bönem Loais 3U S.erpad,fcn durch Wilhelm «rämer, Bahnhofstrake 61. Gesucht 7® ;Üm^'7d°v^Ap"ri^ 3i5r,C ber Astert- unter H. P. an die Exp. d. Bl- ei" Tasche,lmeffer. »aef. kann geg Vergüt. d- Manntm. in gmpj^Ogn. m. Rodbeimerstr. 56, Nebenb. S O ^klohnuitg^Dein- npHnrrn./« « jenigen, der Cid § Korallenarmband n der oedition d- Bl. abliefert. 173g flehet e'n mSbI- Simmet zu mitttai Off unter 100 an die Exped. b. Bl. ,a. . , Ha«b,l Mtib markte waren aüigettL! 1851 L Rinboieb^vb'17t ,aWeum Taue ÄfeV™V%ä V' am Mariens 8 U? W Ä Kirchliche Anzeigen der Gtabt Giesten Evangelisch? GenieinSr (S 0 t t c 8 b i r n ft .Sonntag Oculi, 4. Marr- TOontaur b«Äi?Schloss‘§b 1'nff Markus JCdp9,15,CnDon Vers 20 an^a/ Jesu Ä der Kleinkinderschule, Pfarrer Dr. Naumann ' ' J f ®att0 nad) und Kreuzigung. | Pfarre^/".^Na nm an 0 Uhr: I V. Passiv nsand acht in der Kirche. Katbalische Gemeinde, dritter Fasten-Sonntag. (Oculi) - Dan 7 UfÄiU” 5f‘trlh6C" Seit. -m -ä bcr 6 G—*- 8tm F"itag um 6^hr?Faste"n°Anb°cht unb Predigt. Mittag 3 Uhr, «m„Üebr.gen «'die'°Len r^7per Lichen Ä“ mi‘ «ufnebmen. Ta ' Aufführung, in welchem wirder Meinnnab-?Ä ^en unter Urthe.l über die ‘ uni) unabhängig urtheilendcn Publikumsf,c6 muslkoersländigen, fadtlidj in feinem Punkt? alteriit wirb föTatt n ±17w,Se0febern ju 6aben m,r w»klich sachliche .MmännV lan^autrecht, bis __ H. D. Holzversteigerung. Freitag. Den 9. Mär, er, Vormittags von 9 Uhr ab, im Lützel- lindener Markwald, Beginn an der Sandgrube. Eichen: 3 Stim me — 0,65 fm 37 rm Knüppel, 1600 Wellen, Nadel: 1 Stamm = 0,24 fm, 335 Neisstangen, 19 rm Knüppel 11400 Wellen und 4 rm Stöcke. Groß-Rechtenbach, 1. März 1888. 1743 Das Bürgermeister-Amt. Holzversteigerung? Dienstag, den 6. März I 3., von Morgens 9 Uhr an, soll im Beuerner Gemeindewalde folgendes Holz versteigert werden: Aermiethungm. 1740 Ein Logis zu vermiethen bei —- ----TH^Bogt, Löwengasse. ,?Jr°4 In der Süd-Anlage ist cirTfSS. mobl. Zimmer mit Cabtnet an ei? ruhigen Herrn zu vermiethen- n —Mo? sagt bie Expedition d. Bl. 1750 Ein Familienlc>gis -u veSth^. ^1760 Ein Familienlogis, bestehend"»,7s 4 Zimmern mit Zubehör, per 15 gl,;? e^ntuell früher, zu vetmi'ethcn H ,, .--Zrandgasse 5. zu vermiethen __——Aari^Enler, Ha mm st raß: 5. vermiethen!" 5Reffauratione _________Pfg- - Bier im ei**' " M^61 Stadt Marburg, /a A Sonntag den 4. März: ar Sofies Concert und Dorstelluna. ______»'»'"»«< üra «kS*8 ug1- ai,;;,, llnlerzeichneter em^fichlt sich zu? Äusfüh?un?v?n --------- Neu-Anlagen, Unterhaltung und Bepflanzung . „. , von Garten re. ” 1406 cp««# »etfer. norm. Gg. Becker's Wwe., xunp und Handelsgärtnerei. o n w»I«M Frankfurt a. M. Annahme von Annoncen für sämmtl. Zjßilungen d. Welt. Kataloge u. Kosten- Anschläge gratis u. franco. Prinzip: Reelle, pünktlichste und billigste Bedienung.