Rr. 7« Gureaur Schulstraße 7. «« Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preib vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlobn« Durch die Post bezogen vierteljähilich 2 Mark 50 Pi Aeutschland. Darmstadt, 29. Mär;. Nebertragen wurde: Am 18. März dem Dicefeldwebel im 3. Großh. Heff. Infanterie-Regiment Nr. 117, Wedel, die Stcüe eines zweiten Dieners bei der Landes-Universität nut Wirkung vom 1. April d. Js. an. x Darmstadt, 29. März. sZweite Kammer der Landstände.j Die Verhandlungen beginnen um 9 Uhr. Der Präsident Kugler gibt dem Hause Kenntniß von einer Reihe neuer Einläufe und Berichtsanzeigen. Ferner gibt derselbe Kenntniß von einem Protest der Stadtverordneten-Ver- sammlung zu Mainz, welche Verwahrung einlegt gegen die gefaßten Ausschuß-Anträge über Verwendung des Mainzer Universitäts-Fonds. Für den dringlichen Antrag der Abgg. Osann und Lautz, die Verlegung der Garnison zu Babenhausen nach Darmstadt betr., zeigt der Abg. v. Wedekind mündlichen Bericht an. Als 1. Punkt steht die Interpellation des Abg. Schröder betr. die Vergütung an Lehrer für Abhaltung von Lesegottesdiensten. Der Interpellant wünscht, daß die Vergütung an Lehrer für Abhaltung von Lesegottesdiensten festgesetzt oder geregelt würde. Staatsminister Finger beantwortet die Interpellation dahin, daß die Großh. Regierung es nicht für gerechtfertigt hält, daß eine derartige Vergütung bewilligt werde. Nach der Bestimmung des Volksschulgesetzes seien die Lehrer, welche Organisten- und Vorleserdienste thun, verpflichtet, bei eintretendem Fall unentgeltlich Aushülfe zu leisten und müsse die Regierung auf weitere Behandlung der Sache verzichten. Es folgt die Interpellation des Abg. Wasserburg wegen Errichtung von Schuhvorkehrungen für die lebensgefährlichen Stellen der Schießstände bei Gonsenheim und bezüglich der richterlichen Competenzen im Territorium der Festung Mainz. Der Interpellant berichtet, daß im November v. I. ein Mann, welcher von Mombach^nach Gonsenheim gehen wollte, an den fragt. Schießständen hinabstürzte und auf der stelle tobt geblieben sei. Nachdem das Gericht die Todesursache u. s. w. constatiren wollte, sei der merkwürdige Fall eingetreten, daß das Gericht Anstand nahm, Amtshandlungen ohne Ermächtigung Sr. Excellenz des Herrn Gouverneurs von Mainz vorzunehmen. Er halte diesen Zustand mit »der Würde eines hessischen Richters unverträglich. Staatsminister Finger beantwortet diese Interpellation in folgender Weise. Was den ersten Theil der Interpellation betrifft, so könne nach dem § 364 des Strafgesetzbuches die Militärbehörde nicht für verpflichtet gehalten werden, andere als die getroffenen Schutzmaßregeln zu leisten. Der betr. Mann sei in Folge von Trunkenheit hier hinabgestürzt. Auch der 2. Punkt sei nach den Erhebungen als nicht bestanden zu erklären und betrachte er diese Angelegenheit für erledigt. Abg. Wasserburg kann sich mit der Antwort Großh. Regierung nicht zufrieden erklären, sondern bedauert, daß, trotzdem diese Sache bereits von ihm vor l>/8 Jahren in dem Hause zur Sprache gebracht worden sei, heute noch immer dieselben Zustände herrschen, welche das Leben und die Sicherheit der Passanten an dieser Stelle auf das höchste gefährden. Er bittet Großh. Regierung- dringend um Abhülfe. Die Interpellation des Abg. Jöst-Mainz, das Verbieten und Auflösen von Volksversammlungen betreffend, ruft eine lebhafte Dtscussion hervor. Staatsminister Finger beantwortet zunächst die Interpellation dahin, da Seitens der Betheiligten eine Beschwerde bei Großh. Regierung nicht geführt worden, diese auch nicht in der Lage sei, der Angelegenheit näher zu treten. Abg. Jöst erwidert: Es sei Seitens des damaligen Bureaus allerdings Beschwerde geführt; diese sei aber ad acta gelegt worden, wie aus den Aeußerungen des Herrn Staatsministers Finger hervorgehe. Er müsse bei dieser Gelegenheit hervor- heben, daß gerade in Hessen bei der Abhaltung von Versammlungen Zustände ein- getreten seien, die in's Aschgraue gingen. Die Auflösung der Versammlung in Mainz habe ohne rede Veranlassung stattgefunden und er habe die feste Ueberzeugung, daß in Berlin eine Auflösung nicht bestimmt worden wäre. Nach seiner Ansicht solle was man in Berlin für,recht halte, auch in Hessen für billig erachtet werden. Erst neuerlich habe man eine Versammlung von Steinmetzen verboten und nach 24 Stunden wieder genehmigt. Er warne davor, daß man gerade in Hessen mit der Einschränkung der öOcittlbemoFratle weiter gehen wolle, als in allen anderen deutschen Staaten. Staatsminister Finger gibt noch die Erklärung, daß die Großh. Regierung ihre Wege in der Verfolgung der gemeingefährlichen Bestrebungen weiter schreiten Un^ = c .^c8 Abg. Jöst so lange zu diesen zu zählen sei, als sie den Ansichten des aus Zurich eingeführten und verbreiteten Parteiorgans „Der Social- Demokrat huldige. Er stelle noch strengere Mittel in Aussicht. . 'pichen noch die Abgg. Küchler und Racks gegen die Ansichten des Vorredners, indem sie in drastischer Weise die.Ausschreitungen bei den Versammlungen der Socialdemokratcn beleuchten. Hiermit ist Schluß der Interpellationen. rynte