1887. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. 120 Erstes Blatt. Donnerstag den 26. Mai Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Bureau: Schulstraße 7. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. GHntabuna mr Wahl des Vorstandes der israelitischen Uelisionsgemeinde m «esten. m.b >.. «-»».Mi d-- 3»».«°. JÄISfÄÄS»;« LNSM SSÄ -U Vormittags von 9-12 und Nachmittags von 3-5 Uhr, im Saal des alten Rathhauses dahier Wben' Sämmtliche nach § 2 der genannten Wahlordnung Stimmberechtigte werden zur Wahl mit dem Bemerken eingeladen, daß das Vorstandsmitglied Joseph Stern wieder wählbar ist. Der Wahlcommissär: Gießen, am 24. Mar 1887. Römheld, Regierungsassessor. 400 12. Zur 1271,60 13. Reservefonds Zur Zur 8. Zur 9. Zur 2500 2400 1000 1000 100 160 100 600 JL 1711,60 6000 1000 1. 2. 3. 4. 5. 6. 10. 11. VetHnd^^Das Budget dUndwirthschastlichen Vereins für die Provinz Oberhessen pro 1887/88. 1 Bureau, Kaste und Rechnungswesen . 2 Unterstützung der landw. Bezirksvereme . 3. Kosten der Zeitschrift für die landw. Vereine 4 Gehalt des Wiesenbaumeisters . - - • 5. Für die Ackerbauschulen zu Alsfeld, Büdingen und ^riedbera ,.•••• 6. Beitrag zu den Kosten des Deutschen Landwirth- schastsraths . . - • • , • 7. Beitrag zu den Kosten der Vertretung des Vereins bei den verschiedenen Eisenbahnbeiräthen Hebung der Viehzucht durch Preisoertheilungen Unterstützung der Vereine für Züchtung des reinen Vogelsberger Viehes Unterstützung der Provinzialfohlenweide Honorirung der Wanderlehrerthätigkelt . Unterstützung der chemischen Untersuchung von Landesproducten und Düngemitteln . Zusammen: 7000 8901,60 landwirthschaftlichen Vereins von Oberheffen pro 1887/88 sestgestellte Budget Bemerkungen. a. Zur Einnahme. pos. 6. Wiewohl bis zur Budgetausstellung eine BenachrichtigungI der Direction der Aachen-Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellschast über die Hohe des pro 1887 zu gewährenden Zuschusses noch nicht emgetroffen war, wurde doch der vorjährige Beitrag in der Annahme >n Einnahme gestellt, daß bte genannte Gesellschaft auch in diesem Jahre den Verein m gleicher Höhe bedenken werde, wie im abgelausenen Jahre- b. Zur Ausgabe. pos. 5. Aus diesem Betrag sollen die Ackerbauschulen zu Alsfeld und Friedberg je 1100 X. diejenige zu Büdingen 200 X erhalten. pos. 8. Diese 600 X werden den landw. Bezirksvereinen zu gleichen Theilen Übermacht zur theilweisen Deckung der Kosten der Beschickung ge- nanntet Ausstellung aus den einzelnen Kreisen. pos. 9. Ueber die Verwendung der hier vorgesehenen 1000 M. bleibt nähere Bestimmung vorbehalten. nos 11. Dieser Betrag wird zunächst den sämmtlichen Bezirksvereineu zu gleichen Theilen zur Verfügung gestellt- Nicht verwendete Betrage können auf andere Bezirksoereine übertragen werden- vos 12. Aus diesem Betrag wird Landwirthen nach der Priorität der Anmeldungen die Hälfte der Kosten von Untersuchungen von Producten und künstlichem Dünger, insoweit der Betrag ausrercht, zuruckersetzt- pos. 13. Von dem Reservefonds sind 682 X 24 H noch zur Honon. runa von Wandervorträgen verwendbar und zu anderen Zwecken mcht d>s- ponibd; 400 X werden ferner noch pro 1887—88 aus dem Fonds dem Curatorium der Ackerbaufchule zu Büdingen zur Verfügung gestellt. Der wirkliche verfügbare Reservefonds stellt sich darnach aus zusammen 189 X 36 H. Überschüsse aus vorderen Jahren - - . - Zuschuß aus Gr. Hauptstaatskasse im Ordmanum Zuschuß aus derselben für Honorirung der Wayder- lehrerthätigkeit - • • • • Beitrag der Aachen-Münchener FeuerversicherungS- gesellschaft • • • • ♦. . * Beitrag des Landespserdezuchtverems zur Provmzral- sohlenweide...... Beiträge der Vereinsmitglieder . . * Zusammen: B. Ausgabe: Nachdem Großh. Ministerium des Innern das vom Ausschüsse des o-nehmiqt hat, wird dasselbe hiermit zur öffentlichen Kenntnrß gebracht- 6 A. Einnahme: Staats- Vereins- sonds: sonds: — 750 — 200 — 6240 7000 8901,60 — 1270 — 2100 — 3000 Berlin, den 5. März 1887. Betreffend: Den Ankauf von Remonten pro 1887. Bereiche des GroßherzogthumS Hessen für dieses Jahr n ff 4. f/ w n Die von der 2. 3. ff ___Kaufpreises und den Depots als solche erweisen. — L i, sind von „ Alsfeld, „ Rieder-Wöllstadt, 7. 13. 14. Zum Ankäufe von Remonten im Alter von drei und ausnahmsweise vier Jahren sind im nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden und zwar am 6. Juli in Nidda, Die von der Remonte-Ankauss-Commission erfaßten Pferde Erstattung des Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf g g 9 . ~ n nQl Einlieferung m L._ - r . der Unkosten zurückzunehmen, ebenso, der Commission °°rgestellt werden Pferde, welche den Verkäufern mcht eigenthumlich gehören, oder durch eenen n j y o cr, ... r nnrI fitber oder dem Kauf ausgeschloffen. , b. eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einer Kopfhals »»» SmfttVin&St S »-I--!»»«-» di, D-«I« Dkrt*«: Adalbert Freiherr Nordeck zur ^avenau- Darmstadt, 24, Mai. Se. Königs, Hoheit der Großherzoq haben Allergnädigst geruht: y Am 21. Mai dem Lehrer an der Taubstummen-Anstalt zu Friedberg Georg Rühl das Ritterkreuz 2. Klaffe des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen. — Durch Verfügung Großh. Ministeriums des Innern und dec Justiz wurden die Gerichts-Accesststen Albert Bleyler aus Mainz, Eduard Carle- bach aus Mainz, Johann Erbes aus Neu-Bamberg, Ferdinand Frey aus Woogsdamm, Dr. Theodor Fuchs aus Darmstadt, Karl Fuhr aus Gießen, Wilhelm Krämer aus Kohden, Ludwig Lang aus Gießen, Ferd. Schmidt aus Gießen, Christian Steinberger aus Gießen, Franz Karl Walter aus Darmstadt, Hermann Welcker aus Darmstadt, zu Gerichts-Assessoren ernannt. Darmstadt, 24. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 15 enthält: Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, den Locomotivbetrteb auf dem zwischen dem Bahnhof Offenbach a. M. und der Cementfabrik der Firma Gotthard u. Comp. hergestellten Geleise betreffend. Darmstadt, 22. Mai. Wie bereits gemeldet, ist der zweiten Kammer der Stände ein Gesetzentwurf zugegangen, womit die Durchsicht der kirchenpolittschen Gesetze vom 23. April 1875 beginnen soll. Die Begründung erwähnt den passiven Widerstand, welchem insbesondere das Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen begegnete und wie es nur „durch eine sehr weitgehende Auslegung und Handhabung des Gesetzes bisher gelungen ist, der katholischen Bevölkerung eine wenigstens noth- I dürftige Seelsorge zu erhalten." Das Bedürfniß einer Ausgleichs-Gesetzgebung wurde schon wiederholt von der Regierung anerkannt; einem Vorgehen in diesem Sinne, — unter dem mitbestimmenden Einfluß des Ganges der preußischen Gesetzgebung mußte die Wiederbesetzung des Mainzer Bischofsstuhles vorausfolgen, weil hieran 'erst die Aussicht auf ein friedliches Zusammengehen von Staat und Kirche sich knüpfen konnte Die seitdem geführten Verhandlungen zielten darauf ab, „ein Einvernehmen über diejenigen Voraussetzungen herbeizuführen, unter welchen die katholische Kirche bereit sein würde, den von ihr geübten passiven Widerstand aufzugeben, insbesondere die ständige Erfüllung der bisher unterbliebenen Anzeige der anzustellenden Geistlichen eintreten zu lassen." Ein solches Einvernehmen ist genau in der Weise erzielt worden wie es dem preußischen Kirchengesetz vom vorigen Jahre zu Grunde lag. Zunächst soll das Gesetz über die Vorbildung in dem mit Rom vereinbarten Umfang geändert und von der Regierung den Ständen gegenüber eine Aenderung des Gesetzes überden Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt in Aussicht genommen werden. Ist das erstere Gesetz beschlossen und die letztere „Ansinnung", wie es in der Begründung heißt erfolgt, so wird auch die Erfüllung der Anzeige eintreten und zwar, wie in Preußen' ohne Rückhalt oder Einschränkung. An Stelle der Änderungen des Vorbildungsgesetzes hat aber der Großherzog die Einbringung eines gänzlich umgearbeiteten also neuen Gesetzes befohlen, welches folgenden Inhalt hat: Artikel 1. Ein Kirchenamt, welches mit einem Geistlichen zu besetzen ist darf in einer der christlichen Kirchen nur einem Deutschen übertragen werden, welcher seine wissenschaftliche Vorbildung nach den Vorschriften dieses Gesetzes dargethan hat und gegen dessen Anstellung kein Einspruch von Seiten der Staatsregierung erhoben worden ist. (Artikel 9.) lieber die Form, in welcher der Besitz der vorerwähnten Eigenschaften darzuthun ist, wird, soweit nicht dieses Gesetz darüber Vorschriften enthält, Unser Ministerium des Innern und der Justiz das Erforderliche bestimmen. I Artikel 2. Der Geistliche, welchem ein Kirchenamt übertragen wird, ist ver- I Kunden, vor Uebernahme desselben den Verfassungseid zu leisten, sofern er dies nicht schon früher gethan hat. Artikel 3. Die Vorschriften über das Erforderniß der deutschen Staatsangehörigkeit und über die wissenschaftliche Vorbildung der Geistlichen kommen zur Anwendung ohne Unterschied, ob das Amt dauernd oder widerruflich übertragen worden oder nur eine Stellvertretung oder Hilfeleistung in demselben stattfinden soll Artckel 4. Zum Nachweis der wissenschaftlichen Vorbildung wird die Vorlage von Zeugnissen über das Bestehen der Reifeprüfung auf einem deutschen Gymnasium Wie über die Zurücklegung eines dreijährigen theologischen Studiums an einer deutschen Staatsuniversität erfordert. w I , Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist ermächtigt, aus besonderen Gründen von dem Erfordernisse des dreijährigen Studiums an einer deutschen Staatsuniversität ganz oder theilweise zu dispensiren; insbesondere soll demselben diese Ermächtigung in Betreff solcher Kandidaten oder Priester zustehen, welche seit dem Gesetze vom 23. April 1875 über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen eine andere wissenschaftliche Vorbildung genossen haben. I Artikel 5. Das theologische Studium kann auch, statt an einer deutschen I Staatsuniversität, an einem innerhalb des Großherzogthums errichteten, von Unserem Minrsterium des Innern und der Justiz zur wissenschaftlichen Vorbildung der Geistlichen geeignet erklärten kirchlichen Seminar zurückgelegt werden. I -n t, Voraussetzungen der Zulassung und Fortführung einer solchen Anstalt sind: 1) daß Unserem Ministerium des Innern und der Justiz die Statuten und der Lehrplan eingerctcht und die Namen der Leiter und Lehrer, welche Deutsche sein müssen mitgetheilt werden; 2) daß der Lehrplan dem Lehrplan deutscher Staatsunioersitäten «l-ichartig gestaltet,sl; 3) daß die an dem Seminar anzustellenden Lehrer die wissenschaftliche Befähigung besitzen, an einer deutschen Staatsuniversttät in der Disclplin zu lehren, für welche die Anstellung erfolgt. I Artikel 6. Die Kirchen sind befugt, Anstalten zur theologisch-praktischen Vor- I bildung der künftigen Geistlichen zu unterhalten. 8 W P WR *or' Unserem Ministerium des Innern und der Justiz sind die Statuten biebr Anstalten und die für dieselben geltende Hausordnungeinzureichen , owiebie Ä der Lehrer und Letter, welche Deutsche sein müssen, mttzutheilen. Artikel 7. Di- kirchlichen Oberen sind befugt, Alumnate oder Pensionate (Lonvicte) für Zöglinge welche Gymnasien oder das kirchliche Seminar besuchen ru ernchten und zu unterhalten. 1 ' 6 I Unserem Ministerium des Innern und der Justiz sind die für solche Anstalten g-lt-nden Statuten und die aus die Hausordnung bezüglichen Vorsibriiten -in I »ur-ich-n, sowie die Namen der Leiter und Erzieher, welche Deutsche sein müssen, mit- I unterfa8tnabCn,eminarC anbcre aIä bic in Absatz 1 erwähnten Conoicte bleiben I ... Artikel 8. Neben den in Artikel 5, 6 und 7 enthaltenen besonderen Vorschriften blnbt in Ansehung der kirchlichen Lehr- und Erzicbungsanstalten das allgemeine Auf sichtsrecht, welches dem Staate bezüglich aller Bildungsanstalten zusteht sii Wstfe I Reichstag. (35 Sitzung s' ' 241 mai 1887- ,®’.e Rechnung der Kasse der Oberrechnungskammer für das Etatsiabr 1884/85 SrMt ,@Ä b A-ichso-r^altung b-tM LA Mu.rx Bericht der Reichsschulden-Eornrniffion über die Verwaltung der Reichsschuld re. wird gleichfalls durch Dechargeertheilung erledigt. Dem Anträge der Geschäftsordnungscommission (Referent: Aba v Kebler'i entsprechend wird beschlossen, die beantragte Genehmigung zur Einleitung des Strctt- ?rab ^egen 23eleibigung fce?@e^ean{enn§er beihäar %gegenwärtigen Sitzungsperiode nicht zu ertheilen. SS 1 3 werden debattelos angenommen. ?ti 8 4, den ausschlaggebenden des Gesetzes, legt Abg. Dr. Bartb (freiH hin dl.e Grunde dar, welche seine Freunde veranlassen, gegen das Gesetz zu stimmen Si Mpis/iü 7^'^?erÄ gewesen, die Unfallfürsorge zu bewilligen, aber die Art und ^sÄ^!Ri»^b^er dieses Ziel erreicht werden sollte, der Weg der Berussgenossenschaften rn^e^m»Hncn -a l sUr^-aJ!§kUni?ccfmä^i0 uni) heute mehr als je. Gerade diese Vorlage beweise, wie bedenklich der eingeschlagene Weg sei. ' r-t. sicher: Durchschlagende Gründe für seinen Standpunkt hab- der Vorredner nicht angeführt. Als in diese Gesetzgebung eingetreten wurde konnte man zweifelhaft darüber sein, ob der eingeschlagene Weg der richtige sei • beute ?Ar sei es unmöglich, zu behaupten, daß der Weg verfehlt, ein nicht zum 3ide 1 u* k.D^e Regelung der Unfallfürsorge für die Bauarbeiter habe besondere Seiten bereitet; er danke der Commission für ihre Erledigung der Angelegen- bu @tä!ibbeffonmmenl!l n’Un,cben' ba6 °uf Grund der Commifstonsbeschlüffe dos Gesetz mr u ®e£ (frelf.) erwidert, daß die Freisinnigen außer Stande seien die Wetterführung dieser Gesetzgebung zu verhindern, daß sie aber bet jedem Schritte' der Doriutrag’en20686 9elban roerbc- f‘* verpflichtet hielten, ihre Bedenken dagegm S 4 wird angenommen, desgleichen 88 5-9. v, it Abg. Dr. Barth (freis.) seine Befriedigung darüber aus daß sei 2) am t M e ?dnenCIV8Um Deckungsoerfahren übergeaangen worden roeifc für S 10 fiimmtn b ®rUBbla0e «ewonnm. Seine Freunde wurden ausnahms- ... .AA'kel 9. Die obere kirchliche Behörde ist verpflichtet, die Person, welcher ein kirchliches Amt bauernd übertragen werden soll, Unserem Ministerium des Innern der Stelle, für welche sie ausersehen ist, amm-ia-n Das Gleiche gilt bei Versetzung eines Geistlichen in ein anderes kirchliches Amt oder be, Umwandlung einer widerruflichen Anstellung in eine dauernde Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist berechtigt, innerhalb 4 Wochen nach der Anzeige gegen die beabsichtigte Anstellung Einspruch zu erheben wenn der Anzu tellende aus einem aus Thaisachen beruhenden Grunde, welcher dem bü"°er«chen oder staatsbürgerlichen Gebiet angehört, für die Steuer nicht geeignet ist ourßm,a)en D'e That achen, welche den Einspruch begründen, sind anzugeben.' X <. . u-bersteigt die Dauer der Verwesung eines Kirchenamts die Frist von 6 Monaten so hat die obere kirchliche Behörde sich mit Unserem Ministerium des -Innern zu"sttzen" ®ClrCff Anstände gegen di- Person des Pfarrverwesers ins Bemhmen Artikel 10. Die provisorische oder destnltive Errichtung neuer SKfnrrft,iT,„ forole die Aenderung bestehender Pfarrbezirke darf nur mit Genehmigung der S aat^ tegierung erfolgen. 0 U,UBW' . ®taa.^fecretär v. Bötticher: Das System des Umlageverfahrens sei damit ^rde"fö"feien"aus V-n "ufg-Seben. Wenn feier nicht ftricte daran festgeballen ©Äugen LÄ.°Or[ie8el,ben besonderen Verhältnissen sich ergebende praktische Der Rest der Vorlage wird debattelos angenommen. ■Sla^eIW)u^^gefe^^e§, sowie des Quartierleistungs- ^oftbampfergef® 6 8 b Zuckersteuervorlage, erste Berathung der Novell- zum dast er Moraes «SaT ^bg. Dr. Windthorst theilt Präsident v. Wedell mit., »orjuWagen gebenh? Za8e§0rbnunS erIcb,8‘ werde, Vertagung bis zum 7. Juni er. | . Artikel 11. Soweit die Mitwirkung des Staates bei Besetzung w dabeksein B-Wehdem bEfonber“ Rechtstitel and-rw-lt'ger?g-lt1^^äll'-7 werden die bestehenden Rechte des Staates bezüglich her yinn.u G-s-tz'nicht^rübr^ mUÜär unb “« «ffentlicfeen Anstalten Sg® SÄÄtt betr-stenän8Pf?ünde mit GÜd?ttaf-'bi7,uV^"b'-stra8fst'8' Übcn'Omm£I’ « Ä' kirchliche Obere, welcher einem Geistlichen mit Verletzung der gesetzliche ÄTÄ dnC8 kirch-'ch°n Amtes überträgt, 3,U6ÜbUng ®em Geistlichen, gegen welchen eine der in diesem Artikel bezeichneten Knt- scheidungen ergangen ist, ist ,-d- öffentliche Ausübung der Functionen eines kircklick-n kis'zu 3UÄ6eftr^miber,,anbIUn9en 8'8°" b*e,e Sdft Artikel 14. Die vorübergehende Ausübung einzelner kirckllickcr (SauMi,™.,, unterliegt den Strafbestimmungen dieses Gesetzes nicht ' n0en kE in Äraft.15" ®6S ^S-nwärtig- Gesetz tritt mit seinem Erscheinen im Rcgierungs- b^.rAÄrasttreten desselben tritt das Gesetz über di- Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom 23. April 1875 außer Wirksamkeit 8 0 4n' Urkundlich k. m 24. Mai. Der Kaiser nahm Vormittage Vorträge des Polizei. Präsidenten, des Oberstallmeistere Rauch und Perponcher'e entgegen, ließ sich arouf vom Krtegsminister im Hose dee Palaie einen neu eonstruirten Traim wagen vorstellen und fuhr alebamt mit der Großherzogin von Baden nach dem Na^d^°Rn^° 3Uct BEigung der zweiten Garde-Infanterie.Brigade. Nach der Rückkehr confer,rte der Koffer mit Albedyll und Caprivi. Am Diner hi.rot^6e* i-x®e Großherzogin von Baden, Prinz und Prinzessin Wilhelm nnn nl”0cn >$en und Hohenzolleru'schen Herrschaften, sowie Prinz Albrecht abgelegen^war^' ° ^ler eingetroffen und im königlichen Schlosse “ ®,e ^MiNtweinsteuer-Commission begann heute?die zweite Lesung und nahm noch zu § 2 den Antrag Sattler an, wonach bei gemischten Brennereien von beiden Betriebsarten die gezahlten Steuerbeträge nach dem Durch» schnttt der Ähre 1879/80 bis 1885/86 unter Weglassung der höchsten und der geringsten JahresMer verhältnißmäßig angerechnet werden, sowie mit dem Antrag Buhl, wmrach den Materialsteuer entrichtenden Brennereien nach der Be> stimmung des Bundesraths gestattet werden kann, ihre ganze Jahresmenae zu dem rttedrrgeren Steuersätze herzustellen. Zu dem eingeschobenen Paragraphen, wonach nur gereinigter Trinkbranntwein in Handel kommen darf, wird ein An« İkmm£' # bei der Rectification den einzelnen Bundes- staaten dar Recht der Einmischung giebt. Hinter dem § 10 wird auf Antrag Buhl ein neuer Paragraph eingeschoben, wonach bei her Auefuhr von Sabri« f. b,r im fre,lin Verkehr befindliche Branntwein verwendet worden oder bei Niederlegung solcher Fabrikate in Niederlagen nach der Bestimmung der Bunderrathr, pro Liter reinen Alkohols, der in den Fabrikaten enthalten ist, eine Vergütung von 50 H zu gewähren. Die übrigen Paragraphen bi« 38a werden unverändert oder mit wenig wesentlichen Veränderungen genehmigt Telegraphische Depeschen. Wolff'S telegr. Correspon-enz-Burcan. Stuttgart, 24. Mai. Kammer. Der Abgeordnete Göz beantragt, zwei Millionen direkte Steuern zu streichen, weil die Matrikularbeiträge voraussichtlich soviel weniger betragen würden. Minister Mittnacht verlas eine Erklärung der Regierung, die den Antrag für unannehmbar erklärt, weil die Zuckersteuererträge zu Weit ausstehend seien und das Reich möglicherweise dieselben selbst beanspruchen werde, die Branntweinsteuer aber eine Aenderung des Reservatrechts ooraussetze, worüber den Ständen Mittheilung zugehen werde; heute eine Erörterung darüber zu pflegen, widerstreite den Interessen des Landes. Der Antrag wurde mit 77 gegen 7 Stimmen verworfen. Hamburg, 24. Mai. Heute früh 53/< Uhr stürzte unter dem Drucke des Hochwassers ein Theil der früheren Chaussee nach Harburg auf dem jenseitigen Elbufer, welcher jetzt provisorisch als Damm für die neuen Hafenbauten verwendet wird, ein. Sämmtliche umfangreiche Baugruben sind mit Wasser angesüllt. Der Damm zeigt noch mehrfache Risse, die ein weiteres Einstürzen besorgen lassen. Ein Verlust von Menschenleben hat nicht stattgefunden. Bern, 24. Mai. Die Bundesversammlung wurde auf den 6. Juni einberusen. Der Bundesrath sucht einen Credit von 840,000 Fr. für Anschaffung einer größeren Anzahl von 8,4Centimeter-Ringgeschützen nach. London, 24. Mai. Das Unterhaus nahm mit großer Mehrheit den zweiten Artikel der irischen Strafrechtsbill an. Die Berathung darüber dauerte bis heute früh 5 Uhr, nachdem die Regierung eingewilligt batte, daß die Berathung des 5. Abschnitts bis zur Berathung des Berichts vertagt werde. — Nach einer Meldung aus St. Thomas (Golf von Guinea) ist die Expedition Stanley's zur Unterstützung Emin Pascha's am 30. April von Stanleypool in vier Dampfern congoaufwärts abgegangen. Einer der Dampfer schleppte mehrere Lichterschiffe. — Das Unterhaus hat sich bis 6. Juni vertagt. Paris, 24. Mai. Floquet schrieb gestern an Greoy, er erachte es nach reiflicher Ueberlegung für unmöglich, bei Freycinet Schritte zu thun, obgleich er die Bildung eines versöhnlichen Cabinets unter Freycinet mit Beibehaltung mehrerer früherer Minister lebhaft wünsche. Floquet fügte hinzu, er habe geglaubt, in schon begonnene Verhandlungen nicht eingreifen zu dürfen. Die meisten Blätter glauben eine Cabinets- hildung unter Freycinet nur hinausgeschoben. — Grauet, Lockroy, Boulanger und Berthelot konferiren gegenwärtig mit Floquet wegen Neubildung des Cabinets. Gutem Vernehmen nach beabsichtigt Floquet, diejenigen Mitglieder des bisherigen Cabinets, welche es wünschen, in das neue Cabinet cintreten zu lassen. Parlamentarische Kreise nehnten an, Deoelle, Goblet und Dauphin würden definitiv zurücktreten. llebei die Zusammensetzung des neuen Cabinets verlautet, daß Floquet das Innere übernehmen werde, die Finanzen sollen Rouvier an- geboten werden, obwohl derselbe bisher wenig geneigt zur Uebernahme erscheint. Flou- rens soll dringend ersucht werden, das Auswärtige zu behalten. Falls Flourens ablehnt, würde das Auswärtige Bourne, dem früheren Gesandten in China, angeboten werden. Für den Ackerbau werden Sansleroy oder Vielte, für die Justiz Boysset, für die Marine Aube oder Admiral Bourgeois in's Auge gefaßt. Die Gruppe der Opportunisten scheint dem projektirten Cabinet nicht günstig zu sein, dagegen sind die radikale Linke und die äußerste Linke bereit, dasselbe kräftig zu unterstützen. Die Rechte will das Cabinet bekämpfen. Die Verhandlungen wegen der Cabinctsbildung werden sich voraussichtlich bis morgen Abend hinziehen. Petersburg, 24. Mai. Das „Journal de St. Petersbourg" sagt anläßlich der Rede Tisza's, derselbe sei bei seinen Erklärungen nicht aus der Reserve heraus- getreten; es sei jedoch bedauerlich, daß Tisza, obwohl ihm selbst nicht der Augenblick gekommen zu sein schien, um ein Urtheil über die verschiedenen Phasen der Unterhandlungen abzugeben, doch aus parlamentarischen oder Wahlrücksichten Erklärungen abgegeben habe, die nothwendigerweise unvollständig und lückenhaft ausfallen mußten. Das Blatt will Tisza auf diesem Wege nicht folgen, es zieht vielmehr vor, von Neuem die Hoffnung auszusprechen, daß die Cabinete feiten Blickes den Weg verfolgen werden, auf den das allgemeine Bedürfniß nach Einmüthigkeit und Frieden hinweift. — Hiesige Blätter sprechen von dem dieser Tage bevorstehenden Eintreffen Peter Karageorgiewitsch's. Rom, 24. Mai. In den im gestrigen Consistorium gehaltenen Allokutionen sprach der Papft zunächst von dem religiösen Frieden mit Preußen, für welchen er alle Bemühungen eingesetzt und alles minder Wichtige bei Seite gelassen habe, um vor ’ur H"l der Seelen worzusorgen. „Wir waren von den Uebeln dieses religiösen Kampfes umsomehr in Anspruch genommen, als wir wegen vielfacher Be- hinderungen nicht allein denselben zu steuern vermochten. Wir riefen die Mitwirkung der Bischöfe und katholischen Deputirten an. Aus der Ausdauer und Eintracht derselben gewann die Kirche einen erheblichen Nutzen und erwartet davon noch größeren. £ u,nb friedlichen Gesinnungen des deutschen Kaisers und seiner Nathe pflichtete die Regierung der Eliminirung der schwersten Mißstände bei und nahm verschiedene praktische ^riedensbedingungen an, so daß die früheren Kirchengesetze theils abgeichant. theils sehr gemildert wurden. Wenn auch noch Manches zu wünschen übrig ? s m doch über das Erlangte freuen, insbesondere, was die freie Aktion Papstes innerhalb der Kirche in Preußen betrifft. Wir verzweifeln nicht daran, noch bessere Resultate, selbst in anderen Theilen Deutschlands, namentlich in Hessen- Darmftadt zu erlangen. Gebe Gott, daß Italien, das uns besonders theuer ist, von Q)ntinnon i i . töHttC , wovon wir gegen alle Stationen beseelt sind. Wir wünschen lebhaft, daß Italien den verhängnißvollen Streit ^vnMPÄrunfert“a9n ist"* eines Zustandes der Dinge, w° d-o Bttmifdbte#. -0^i. , Bezüglich der Einhaltung der Sonntagsfeier hat das ÄTte sCn G-r'ch>s°°llziehern folgendes Rescrivt ,ugeden lassen: „Nach ”oU>i(ber "tn^ Swangt ,st da« in den Schreibstuben der Gerichts- u «än ? S°nn- und Festtagen gearbeitet wird, so finden wir uns die ' b~6, abflcf,f,S1en den Fällen besonderer Dringlichkeit, oie ^ericyt^oollzieher an den ^onn- und allgemeinen ftefttaaen Nerkebr mit hrm die Gehüfsen s-i 7s werden dürfen^ b @*re,b|lubr' von bcn Gerichtsvollziehern nicht beschäftigt Strif ^rtn*,;. biL ®laurer8ebü,feon Msbrercn Nachbarstädten mit ihren U 7e? xt\ .brr Besserung ihrer Lohnverhältnisse nichts erreicht haben besteht bei einem Thell der hiesigen Maurer die Absicht, die eben beaonnene ""rÄüer ^rUI¥ r.u benutzen. Vorgestern Abend hieltet" diesem Behuft r tn ^klcher allgemein das Verlangen Ausdruck fand daß die unb bafür die Stundenarbeit eingeführt werden soll. Als höchst zulässige Arbeitszeit wurden 10 Stunden fixirt und die sogenannte Accordarbeit ganz verworfen. Die Versammlung setzte eine Kommission nieder, die die Forderungen un° den Meistern unterbreiten soll. In Worms' beabfi5)tt0ten E rr k Weichem Zweck eine Versammlung einzuberufen, zu welcher sich aber außer den Emberufern, wie dortige Blätter melden, nicht ein Arbeiter einfand △ Born Rh ein, 24. Mai. An der Oberenwehrspitz unfern Coblenr sand Ä,$e,HVn A^"i die Leiche eines feingekleideten Mannes, mit dem Kops im Es lst h ^,^'selbe hatte sich anscheinend mit einer Wasserladung erschossen. Es ist bis letzt noch nicht festgestellt, wer der Verstorbene ist, und nur soviel ermittelt SnntTp' fbÄ b'C am Abend vorher in Koblenz Pistolenkugeln kaufen wollte. Papiere fand man bet der Lerche feine, dagegen trägt die Wäsche des Verstorbenen den Stempel Wilhelm Volk, Wäschefabrik in Bad Homburg". — Wie eben ankommende Bahnbeamten mittheilen, stießen gestern Nachmittag bei Opladen zwei Güter- zuge zusammen, wobei zwei Bremser ums Leben gekommen sind. —' —----------■■■■■ ___ Handel und Verkehr. 33cy.Iin' J?2. Mai. Von jetzt ab können Postpackete im Gewicht bis 3 Kg. gegen ermayigte ^axen rach Ceylon, Cypern, Neu-Fundland, Bittisch-Betschuanaland, Ascension, St. Helena, sowie nach den australischen Colonien Neu-Süd-Wales und Victoria versandt werden. Mainz, 24 Mai. Nach der von dem Konkursverwalter gemachten Auf- stellung belau'en sich bie Forderungcri an den flüchtig gegangenen Bijouteriewaaren- handler Levy & Cie. von hier auf 400 000, welchem Betrag Activen JL. 20 000 ge0enuberfteben. Hauptgläubiger sind 4 Engros-Geschäste in Paris, Mainz, Prag und Pforzheim. ' ö' * b Weiße Seidenstoffe v Mk.1.23 bis 18 20 p Met. (ca- ^20 versch. Qual.) 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Fuhr, Sonnenstraße 25, Gießen. 2W Möcherrtliche Ueberficht der TodesMe in der Ztadt Gießen. 20. Woche. Vom 15. Mai bis 21. Mai 1887. Einwohnerzahl: 19 001 (incl. 1600 Mann Militär). Sterblichkeitsziffer: 10,9°/«). fr o ri' r _ r _ Ä 1 tt b C V Es starben an: Zusammen: Erwachsene: im vom . „ , . , 1. Lebensjahr: 2.—15. Jahr: Entzunbung der Bronchien 1 1 _ v Lungenentzündung 1 (1) 1 (1) Lungenblutschlag 1 (1) 1 (1) _ Altersschwäche 1 i Summa: 4 4 II H----- . 9,r”m- Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viele der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von Auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen Allgemeiner Anzeiger. Neuester Mat-Fahrplan aller in Gießen ankommenden und abgehenden Eisenbahn,;üqe in der Expedition des „Gießener Anzeiger", sowie bei den Zeitungsträgern zu haben- Preis 20 Psg. 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Im Concurse des Joseph Katz zu Gießen findet mit Genehmigung Gr. Amtsgerichts Gießen demnächst Schlußvertheilung statt. Die noch verfügbare Masse beträgt 104 Mark und ist auf Forderungen im Betrage von 6324 Mark 15 Pf. zu vertheilen Das Verzeichniß der zu berücksichtigenden Forderungen und die Schlußrechnung liegen während der gesetzmäßigen Frist auf der Gerichtsschreiberei offen Gießen, den 24. Mai 1887. K. Klees, 4073 Konkursverwalter. ' H. Rübsamen, Mäusburg 16 empfiehlt Oberhemden, Kragen, Manschetten, Chemisetts, Taschentücher (in Seide und Leinen), Wildleder-, Glac^- und Sommer-Sandschuhe, Hosenträger, (tzamaschen, alle Arten Lhlipse und (sravatten, Tonnen- und Regenschirme, Kragen- und Manschetten - Knöpfe, Hosenstrecker, alle Arten Mützen, Sut- unb Arm-Flore, sowie Normal Unterkleider für Damen und Herren (System Prof. Dr. Jäger) zu Original-Preisen, Rcform-Baumwoll-Hemden (System Pros. 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Jene haben mit den längst erprobten und bekannten Brunnen nur irgend welche Beziehung gemein, um sich an die anerkannte Güte der seit undenklichen Zeiten bestehenden Quellen anzulehnen und um hierdurch das minderwerthige oder in ganz anderer Weife wirkende Mineralwasser, billiger offerirend, einen Vortheil zu verschaffen — Der Konsument daher, welcher für seine Gesundheit den einen oder anderen Brunnen trinkt und sich der ihm durch Hausirer rc. billiger „fcil- gebotene", nicht einmal chemisch analysirte Miueralbrunnen bedient, wird zu eigenem Schaden bald gewahr werden, daß selbst der billigste Preis für jene Wasser noch zu hoch, ist. Da unsere Brunnen nur in Original-Krügen versandt werden, so bitten wir bei Bezug auf Krug, Kapsel und Stempel zu achten. Die Prüfung des Korkbrand bei Gebrauch schließt jedoch allein jede Fälschung aus. 4078 Laurenze & Comp., Grotzkarbm Hoflieferanten Geschäfts-Eröffnung. Ich eröffnete heute Löwengasse 1 2 eine Kinder- und Kälber-Mehgerei und werde bemüht sein, stets gute Waare zu liefern. 4077 Um geneigten Zuspruch bittet Franz Schmidt, Metzger. Gasthof zum Löwen. Von heute ab halte neben Gießener AcLie» Exportbier Freiherr!, v. Thüngen’sches Gebräu ; aus Thiingcn in Baiser». Dasselbe ist ein vorzüglich«» Vier und empfehle dasselbe als sehr | preiswerth. Auch gebe dasselbe in Gebinden ab. 3946 Otto Luft* i Geschäfts-Eröffnung. Einem hiesigen und auswärtigen Publikum sowie verehrlicher Nachbarschaft die ergebene Mittheilung, daß ich am Heutigen Neustadt 27 int Hause des Herrn I. Retter ein Kpecerei- und Flaschenbiergeschäst eröffnet habe und halte mich stets mit guten Maaren bestens empfohlen. Hochachtungsvoll 3892 Aug. Lang. Hierdurch die ergebene Mitthcilung, daß ich neben meinem seitherigen Geschäfte eine Bettftdern-Reinigungs-Anllatt errichtet habe. Durch Anschaffung einer beftconftruirten Maschine werden die Federn in kurzer Zeit gründlich gereinigt und vermittelst einer besonderen Vorrichtung gewünschten Falls auch desinficirt. Auch werde ich stets Lager in Barchent und Kedern in nur guten Qualitäten unterhalten. — Indem ich gleichzeitig mein Tapeziergeschäft in empfehlende Erinnerung bringe, sehe ich geneigten Aufträgen unter Zusicherung gewissenhafter und pünktlicher Ausführung gern entgegen. Hochachtungsvoll Heinrleh Hollmann, Tapezier, 3976 Neuen Baue 17. Redaclwn: A. Scheyda. — Druck und Lerlag der Brühl'fchm Sruderci (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen. Die heutige Nummer enthält 2 Blätter«