Ar. 300 Samstag den 24. December 1887. Meßmer Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Schulstraße 7. ' Erscheint «Lglich mit Ausnahme d-s Montag«. L^rAl^A-VilchrWsoVk Amtticher HHeiü Betreffend: Die Beförderung portopflichtiger Packetsendungen. Gießen, am 21. December 1887. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Kirchen- und Schulvorstände und die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nach den bestehenden Vorschriften hat bei Packetbesördemngen in Staatsdienstangelegenheiten auch in allen denjenigen Fällen eine Erhöhung de» "Porto's (Zuschlagporto) einzutreten, in denen "die Begleitadreffe nicht vorschriftsmäßig ausgefertigt war. Nach der Vorschrift über die Behandlung der Postsendungen — Seite 288 de» Küchler'schen Handbuchs — soll bezüglich der nicht ftankirten portopflichtigen Postsendungen die Adresse mit dem Vermerk „Portopflichtige Dienstsache ' und außerdem mit dem Dienstsiegel der absendenden Stellen versehen sein und von einzelstehenden Beamten, welche ein Dienstsiegel nicht führen, unter dem bezeichneten Vermerk die „Ermangelung eines Dienstsiegels" mit der Unterschrift des Namens und Beisetzung des Amtscharacter» bescheinigt werden. Gegen diese Vorschrift wird bei Sendungen der gedachten Art von Bürgermeistereien, Kirchenvorständen, Rechnern rc. vielfach in der Weise gefehlt, daß sich der Vermerk und der Dienstsiegelabdruck nicht auf der Packet-Adresse, sondern auf dem Abschnitt zu derselben befinden oder auch, daß dem auf der Packet-Adresse vorgetragenen Vermerk der Abdruck des Dienstsiegels nicht beigefügt ist. Damit für die Folge Anstände der vorbezeichneten Art und Nachforderungen von Porto vermieden werden, weisen wir Sie hierdurch zur genauen Befolgung der angegebenen Vorschriften an. Zugleich beauftragen wir Sie von dem Inhalte dieses Ausschreibens auch die Gemeinde-Einnehmer und Kirchenrechner in Kenntniß zu setzen. _______________________________________________________________I V.: Jost.__ Bekanntmachung. Als Gerichtstage für 1888 sind bestimmt: Dienstag und Donnerstag. Die Gerichtsschreiberei ist täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage van Vormittags 10—12 Uhr für die Rechtssuchenden geöffnet. — Der Richter ist — dringende Fälle ausgenommen — nur an den Gerichtstagen zu sprechen. Lich, den 17. December 1887. Großherzogliches Amtsgericht Lich. Langermann. Politische Neberstcht. Gieße«, 23. December. Abermals steht das schönste Fest der Christenheit vor der Thür und schon vor Eintritt desselben hat sich sein Einfluß in unserem öffentlichen Leben bis zu einem gewissen Grade bemerklich gemacht. Allenthalben ruht die parlamentarische Thätigkeit und auch die Discusston über verschiedene Fragen der inneren Politik ist zum Theil gänzlich verstummt, zum Theil wenigstens vertagt. Was wir als besonders geeignet zur Erhöhung der Festessreude betrachten müssen, ist das Zurücktreten der Parteileidenschaften, wie sie sich namentlich im Reichsparlamente früher manchmal in geradezu häßlicher Weise zu offenbaren pflegten. Wohl platzten auch in der neuen Session des Reichstages, deren erster Abschnitt nun vollendet ist, die Geister manchmal heftig auseinander, aber im Allgemeinen wog doch ein maßvoller, ruhiger Ton in den Verhandlungen der Reichsboten vor und auf allen Seiten war man beflissen, den Ernst der gesetzgeberischen Arbeit nicht noch durch die Härte der politischen Leidenschaften verschärfen zu lassen. Aus diesem Bestreben darf man gewiß die Erwartung herleiten, daß auch im neuen Jahre der Parteigeist in möglichst enge Kreise ge» bannt sein und somit die parlamentarische Thätigkeit einen ersprießlichen Fortgang nehmen werde und so kann das deutsche Volk wenigstens nach dieser Richtung hin eine fröhliche Weihnachten feiern. Etwas anderes ist es freilich, wenn wir tuf die Weltlage zur heurigen Weihnachtszeit schauen, denn sie nimmt sich ernst, sehr ernst aus, daran werden die augenblicklich wieder etwas beruhigender klingenden Nachrichten nichts zu ändern vermögen. Noch ist es aber nicht so wett, daß von der einen oder der andern Seite das Wort gesprochen werden müßte, welches gleichbedeutend mit der endlichen Entscheidung über Krieg und Frieden ist und noch darf die Hoffnung nicht aufgegeben werden, daß, wenn nicht ein Ausgleich, so doch eine Milderung der vorhandenen internationalen Gegensätze erfolgen wird. Wenn in dieser Beziehung die Bemühungen der Staatsmänner und Diplomaten vom Erfolg gekrönt werden, so wäre dies gewiß das herrlichste Geschenk zum Feste der christlichen Liebe und Versöhnung für die Völker Europas und daß dem so sein möge, darin begegnen sich die Wünsche aller Friedensfreunde. Die vom Erzbischof Dr. Dinder von Posen zu Gunsten der Ver- deut sch ung des Religionsunterrichtes an den Volksichulen der Erzdiöcese Posen-Gnesen verfügten Maßregeln stoßen beim dortigen Clerus auf Hindernisse. Durch ein erzbischöfliches Rundschreiben waren sämmtliche Decane der Erzdiöcese Posen-Gnesen angewiesen worden, die ihnen unterstellten Pfarrgeistlichen zu ver- anlassen, bei den Staatsbehörden dahin vorstellig zu werden, daß ihnen auf Grund des Artikels 24 der Verfassungsurkunde die Beaufsichtigung des plan, mäßigen Religionsunterrichts in den Volksschulen wieder übertragen und den , Geistlichen zugleich gestattet werde, die Confirmanden nicht mehr in den Kirchen, wie bisher, findern in den Schulhäusern vorzubereiten. Wie man dem „B. T." au« Posen schreibt, sollen 39 Decane der erzbischöflichen Aufforderung nachge- kommen sein, dagegen weigern sich die übrigen Decane — und das ist der überwiegende Theil — ihre Pfarrgeistlichen von dem Inhalt des erzbischöflichen Rundschreibens in Kenntniß zu setzen. Als Beweggrund dieser Weigerung wird die Anschauung der betreffenden Decane angeführt, daß es mit dem Amte eines Geistlichen nicht vereinbar fei, wenn er mit der Leitung eines Religionsunterrichtes betraut werden solle, der den polnischen Kindern nicht in polnischer, sondern in deutscher Sprache zu ertheilen sei. Zur Klärung der Angelegenheit findet »nächster Tage eine Conferenz der Decane der Erzdiöcese statt. An leitender Stelle der Diöcesanverwaltung soll man, wie versichert wird, in der Angelegenheit dem Grundsatz huldigen, von zwei Uebeln da» kleinere zu wählen, somit es für oortheilhafter halten, wenn die Psarrgeistltchen den Religionsunterricht leiten — auch wenn es in deutscher Sprache geschehen muß — als wenn sie von der Beaufsichtigung dieses Unterrichtsgegenstanoes überhaupt ausgeschlossen wären. Man glaubt, dadurch den Geistlichen wieder den Weg in die Schule zu ebnen. Der Beschluß des Wiener Kronrathes, wegen der russischen Truppenrüstungen die Delegationen vorläufig noch nicht einzuberusen, hat seitens der öffentlichen Meinung des Donaureiches allgemeine Billigung gefunden. Man bezeichnet es allseitig als richtig, daß die österreichische Negierung durch Vermeidung von Uebereifer die Lage nicht verschärfen will, ohne doch zugleich die nöthi- gen Vorsichtsmaßregeln außer Acht zu lassen. Es sollen lediglich 20 oder 22 Millionen Gulden zu gewissen Maßnahmen aufgewendet werden und dies deutet allerdings nicht darauf hin, daß man in den Wiener leitenden Kreisen den Stand der Dinge besonders tragisch auffaßt; ob Oesterreich vielleicht nicht zu vorsichtig und zurückhaltend auftritt, wird sich ja aus der weiteren Entwickelung des österreichisch-russischen Zwischenfalles erkennen lassen. In Frankreich hat sich, noch ehe der Schluß der Parlamentssession erfolgte, eine neue Kammergruppe gebildet, jedenfalls, um einem „tiefgefühlten Bedürfntß" abzuhelfen. Die neue Gruppe stellt sich als einen Ablenker der äußersten Linken dar und umfaßt 19 socialistisch angehauchte Deputirte, welche selbstverständlich die Welt auch mit einem Programm beglückt haben, wie es sich die Schwärmer für den großen socialistischen Zukunftsmusterstaat immer nur wünschen mögen. Selbstredend wird indessen die neue Fraction bei ihrer Kleinheit einen nennenSwerthm Einfluß in der französischen Deputirtenkammer nicht auszuüben vermögen, während ihre Bildung anderseits nur ein neue« Anzeichen für die in der republikanischen Partei Frankreichs mehr und mehr um sich greifende innere Zersetzung ist. Die Studentenunruhen, welche vor einiger Zeit an der Universität Kasan stattfanden, haben noch ein Nachspiel gefunden. Der Student Alexejeff, welcher den Unioersilätsinspector thätlich beleidigt hatte, ist auf 3 Jahre dem Disciplinarbataillon überwiesen worden, eine harte Strafe für einen gebildeten Menschen. Dieselbe tritt um so schärfer hervor, als Alexejeff zu feinem Thun durch den Jnspector erst gereizt worden war. Wahrscheinlich wird der Nihilis- rnus durch Die Verurtheilung Alexejeffs einen neuen Anhänger gewinnen! In Nord-Arnerika wächst die Bewegung zur möglichsten Einschränkung der Einwanderung. Es soll sogar dem Präsidenten Vollmacht zur Auslassung anstößiger Fremder ertheilt werden und findet dieser Vorschlag im amerikanischen Congreß selber immer mehr Anhänger. Zum Mindesten steht in der gegenwärtigen Session die Annahme eines Gesetzes gegen die Einwanderung mit Sicherheit zu erwarten. _________________________ Aus Hessen, 20. December. Die bei den Landständen beantragte Neuordnung des Flußbauwesens wird im hessischen. Stc-atsbauwesen verschiedene Aenderungen mit sich bringen. Für die Wafferbau-Jnspection Mainz ck, wie mit Sicherheit verlautet, der Großh. Baurath, Kreisbaumeister Herr Schöneck zu Groß-Gerau, bekanntlich eine Autorität im Strombau, in AMcht genommen. Für dis zweite Wasserbau»Jnspection zu Worms soll der dortige Kreisbaumeister ■ Herr Groß als Vorstand bestellt werden. Die Wasserbaume,ster werden später, nach Bestellung der JnspectionLvorstände, ernannt. Mit der Errichtung einer Wasserbau»Jnspection zu Worms soll das dortige Kreisbauamt eingehen. Die Arbeten, welche nicht naturgemäß der neuen Wasserbau-Jnspectton -»fallen, würden dann den Kreisbauämtern von Alzey und Mainz überwiesen werden. Darmstadt, 22. December. Das gestern ausgegebene Grobherzogliche Regierungsblatt, Beilage Nr. 32, enthält: 1. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Nachweisungen der Regie-Bauarbeiten betreffend. 2. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Heppenheim, die Vergütung der Brandschäden in Heppenheim a. B. betreffend. Aus Veranlassung der häufigen und umfangreichen in neuerer Zeit in Heppenheim zum Ausbruch gekommenen Brände und in Berücksichtigung der dieselben begleitenden Umstände, welche die Vermulhung rechtfertigen, daß in diesem Orte entweder vorsätzliche Brandstiftungen tu dec Absicht startfinden, durch die für den Brandschaden nach gesetzlicher Bestimmung aus der Großh. Brandoer- ficherungskasse zu zahlende Entschädigung Vorthell zu ziehen, oder doch, daß daselbst eine mit den Interessen der Großh. Brandverstcherungsanstalt unverträgliche Fahrlässigkeit in Bezug auf Feuersgefahr obwalte, hat Großh. Ministerium des Innern und der Justiz durch Verfügung vom 15. November 1887 auf Grund des Art. 23 Pos. 1 und 2 des Gesetzes vom 6. Juni 1853, betreffend die Versicherung der Gebäude gegen Feuergefahr und die Vergütung der Brandschäden, angeordnet, daß die vom Augenblick dieser Bekanntmachung an in Heppenheim entstehenden Brandschäden nur nach Verhällniß des wahren Werthes Der betroffenen Gebäude unmittelbar vor dem Branoe vergütet, und bei den jährlichen Ausschlägen fünf Jahre lang die Verficherungskapitalien der oben bezeichneten Gemeinde in einem um ein Fünftel erhöhten Betrag in Rechnung gebracht werden sollen. 3. Ordensverleihung. 4. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Am 15. December wurden die Gerichtsassessoren Dc. Joseph Kuhn und Dr. Otto Lichten, beide zu Mainz, zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgericht der Provinz Rheinhessen zugelassen. Diese Zulassungen enthalten zugleich, gemäß der Bekanntmachung vom 20. Juni 1879, die Rechtsanwaltsordnung sür das Deutsche Reich betreffend, die Zulassung zur Vertretung der Parteien vor dem Oberlandesgericht. 5. Eharacterertheilung. — Wie aus Militärkreisen verlautet, sollen die Zahlmeisterstellen der Armee wesentlich erhöht werden. Der Regimentszahlmeister in den Jnsant.-Regimentern führte seither auch die Geschäfte eines 1. Bataillons-Zahlmeisters, welche letztere et jedoch wegen Ueberbürdung im Amte in den meisten Fällen einem Aspiranten überlassen mußte. Nun soll bei jedem Infanterie-Regiment noch ein weiterer Zahlmeister für die ersten Bataillone eingestellt werden, was für die Beförderungs- Verhältnisse in dieser langwierigen Laufbahn von großer Bedeutung wäre. Berlin, 22. December. Der von San Remo zurückgekehrte Hosrath Dr. Telschoa thetlte dem „Berliner Tageblatt" mit, das Aussehen und Allge» meinbefinden des Kronprimen sei ein außerordentlich günstiges und gebe durchaus nicht zu Besorgniß Anlaß. Dis Stimme, die allerdings noch der Schonung bedürfe, habe erheblich an Kraft und Klangfülle zugenommen. Der Kronprinz selbst ersuchte Telschoa bringend, nach seiner Rückkehr nach Berlin dafür zu sorgen, daß diese Nachricht eine möglichst weite Verbreitung finde, damit dadurch allen anderen beunruhigenden Auslassungen entgegengetretsn werde. Telegraphische Depeschen Wolff'S telegr. Eoxrews«derrz-Bureau. Berlin, 22. December. Seine Majestät der Kaiser nahm im Laufe des Vormittags eine Reihe militärischer Meldungen entgegen, empfing später den Kriegsminister Bronsarl v. Schellendors, sowie den Vertreter des Militärcabinets, Oberst v. Brauchitsch, zum Vortrag. Berlin, 22. December. Der „Reichsanzeiger" erklärt, daß die Blättermeldung, Prinz Heinrich habe sich in einem Briese resigntrt über das Befinden des Kronprinzen ausgesprochen, auf Erfindung beruhe. — An Stelle des hierher zurückkehrenden Hofmarschalls Radolinski wird zu dessen Vertretung Major v. Lyncker sich zum Kronprinzen nach San Remo begeben. Berlin, 22. December. Das Gesetz über Abänderung des Zolltariss ist heute amtlich publicirt worden. Berlin, 22. December. Den „Berliner Politischen Nachrichten" zufolge liegen den jüngsten Artikeln der „Köln. Ztg." über den Prinzen von Coburg keinerlei offi- ciöse Inspirationen zu Grunde, dagegen sprächen schon die in dem Artikel enthaltenen persönlichen Beleidigungen. Es sei nicht unwahrscheinlich, daß man es dabei mit anonymen Gefühlsäußerungen zu thun habe, welche den Kreisen des früheren Fürsten von Bulgarien entstammten. Die deutsche Regierung, die an den bulgarischen Dingen formell nicht mehr als andere Großmächte und sachlich am wenigsten von allen in- teressirt sei, würde keinen Anlaß haben, sich in solchem Grade zu erhitzen. London, 22. December. Unter der Anschuldigung der Theilnahme an dem Dynamukomplott, dessenwegen Callan und Harkins kürzlich verhaftet wurden, sind heute auch Vorsührungsbefehle gegen einen gewissen Melville und einen General Millan erlassen worden. Dnblin. 22. December. In Ballymeely (Limerick) wurde heute der Priester Ryan zu einmonatlichem Gefängntß verurtheilt, weil er Pächter zur Nichtbezahlung der Pachtgelder aufaereizt habe. Bukarest, 22. December. Die Kammer bewilligte einstimmig den von der Regierung gesordeilen Credtt im Betiage von 10 Mill. Frcs. zum Ankauf von hunderttausend Repetirgewehren mit Munition. Lokales. Gießen, 23. December. (Aus dem Berichte Großh. Handelskammer.) Die Frage, ov den in vor. Nr. angeführten Nachtheilen bei Einführung des Branntwein- Monopols nicht bedeutende Vortheile als Aequioalent für die nachtheiligen Wirkungen gegenüberstehen, glaubt die Kammer entschieden verneinen zu müssen. Ist erster Linie handelt es sich hier um eine möglichst genaue Feststellung der aus dem Monopol erwarteten Einnahmen, welche den Betrag von 300 Millionen Mark erreichen sollen. Zu diesem Zwecke wird von dem annähernd festgestelllen Consum und dem festgestellten Preise auf die Bruttoeinnahme geschlossen und die muth- maßlichcn Ausgaben davon in Abzug gebracht. Von diesen drei Factoren der Berechnung dürste aber wohl nur einer, nämlich der angenommene Verkaufspreis, feststehen. Da durch die Vertheuerung des Branntweins der Consum sich mindern wird, kann man den bis jetzt festgestellten Verbrauch nicht mehr einer Berechnung zu Grunde legen: für den Umfang der Verminderung des Verbrauchs aber hat man keine sicheren Anhaltspunkte. Die finanzielle Seite des Monopols anlangend, glaubt die Kammer darauf Hinweisen zu müssen, daß die gebotenen Entschädigungen für die Privatgeschäfte viel zu gering angcsetzt zu sein scheinen. Abgesehen von den bereits erwähnten Verlusten , der Inhaber von Privatgeschäften, sei der im günstigsten Falle zu zahlende fünffache , Betrag entfernt keine enrsprechende Entschädigung, die Opfer an Arbeit z. B., welche in langen Jahren ausgewendet werden mußten, seien in keiner Weise berücksichtigt. Auch läßt uns der Entwurf über die Voraussetzungen der Entschädigungen in einer Hinficht im Unklaren. Es erscheint mindestens zweiselhaft, welche Auslegung man ber Bedingung des $ 81 Ads. 2 geben soll, wonach ein Geschäft die Bedeutung einer „selbständigen Nahrungsquelle" gehabt haben soll, damit ein Entschädigungsanspruch- geltend gemacht werden kann. Die meisten und auch die größten Liqueurgeschäfte haben den einen Betrieb nicht ausschließlich, sondern haben, wie dies hier beispielsweise der Fall ist, fast durchweg noch andere Geschäfte damit verbunden, welche an sich nicht unbedeutend sind. Darüber, ob diese Geschäfte leer ausgehen sollen und nur auf die in S 82 angegebene Gnadenunterstützung angewiesen sind oder nicht, gibt der Entwurf keine Auskunft. Wird nun auch diese Bestimmung wohl zu Gunsten der angeführten Geschäfte ausgelegt werden, so läßt sie doch hinsichtlich der Fixirung einer festen Grenze- einen sehr weiten Spielraum und gibt hierdurch zur größten Beunruhigung der Be- theiligten Veranlassung, die befürchten müssen, mit wohl berechtigten Ansprüchen nicht gehört zu werden. Endlich wird in den Motiven von dem Monopol ein günstiger moralischer Einfluß auf die vorzugsweise Branntwein consumirenden Volksklassen erwartet. Bezüglich dieses Punktes scheint uns der erwartete Erfolg mit dem Zwecke des Monopols in Widerspruch zu stehen. Denn wenn der Branntweingenuß eine Einschränkung erfährt, so wird weniger Branntwein abgesetzt und die Einnahmen werden um so viel geringer ausfallen. Die Vertheuerung des Branntweins trifft aber nicht nur den Gewohnheitstrinker, sondern auch den Arbeiter, der bei angestrengter körperlicher Thätigkeit des Stimulationsmtttels eines mäßigen Branntweingenusses nicht entbehren kann. Es ist anzunehmen, daß der solide Arbeiter zur Anregung und Förderung seiner Thätigkeit täglich für 10 H, das ist V* Liter Branntwein, consumtrt. Nach Einführung des Monopols wird er für ein gleiches Quantum nach genauer Berechnung 25 also 15 H mehr bezahlen müssen. Dies würde für den Monat ein Mehr von 3 JL 75 4 ausmachen, wenn man den Monat zu 25 Arbeitstagen rechnet, und für das ganze Jahr ein Mehr von 45 JL Vor Kurzem hat man erst das geringe Einkommen des Arbeiters in unserem Staate von der direeten Steuer entlastet. Durch Einführung des Monopols würde der Arbeiter aber wiederum mit einer indirecten Steuer, die das sechs- bis siebenfache der früher gezahlten directen Steuer beträgt, belastet werden, wodurch man sich . in den offenbarsten Widerspruch mit den Intentionen unserer Steuergesetzgebung setzen würde. Sollte es jedoch eine unabweisbare Nothwendigkeit sein, dem Reiche durch Besteuerung des Branntweins neue Einnahmequellen zu verschaffen, so könnte dies unserer Ansicht nach durch Einführung einer Fabrikatsteuer geschehen, bei welcher einerseits die vorhandenen Branntweingeschäfte erhalten blieben, der Arbeiter auch lange nicht in dem bedeutenden Maße wie durch das Monopol belastet würde. Eine der angeführten ähnliche Petition gegen die Einführung des Branntwein- Monopols richlete die Handelskammer auch an den Reichstags Auch nach Ablehnung/ des Monopol-Entwurfs wandte sich die Kammer aus Anlaß dem Reichstage vor- gelegten Branntweinsteuer-Gesetzes an denselben in der Uebetzeugung, daß Gefahren für Handel, Industrie und Landwirthschaft durch wettere Besteuerung des Branntweins heraufbeschworen würden, wenn nicht durch sorgfältige Prüfung der Verhältnisse und eine wohleingeleitete Enquete die Frage nach der Art und der Höhe der Besteuerung gründlich erwogen worden sei. Auch mit dem zum Gesetze erhobenen Entwürfe hat sich die Kammer beschäftigt und ihre Ansichten und Wünsche in einer Petition dem Reichstage unterbreitet, welche sich in folgenden 7 Punkten ausgedrückt finden: 1. Eine einheitliche Verbrauchsabgabe wenn thunlich nur in Höhe von 0,25 jfc für das Liter reinen Alkohols festzusetzen und die projectirte Contingenttrung einer Kategorie von Brennereien abzulehnen. 2. Den Emgangszoll für Spirituosen in Fässern bei dem bestehenden Satze oon- 80 vtt für 100 Kilogr. zu belassen, denjenigen für Spirituosen in Flaschen, um den Betrag der Verbrauchsabgabe zu erhöhen. 3. Die vorgeschlagerre Nachoersteuerung in Wegfall kommen zu lassen. 4. Die bereits bezahlte Verbrauchsabgabe bei der Ausfuhr zurück zu vergüten. 5. Das Gesetz, betreffend den Verkehr mitNahrungs- und Genußmitteln, dahin zu ergänzen, daß der Verbrauch von ungereinigtem Branntwein zu Genußzwecken verboten wird. 6. Die Vorschriften, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken, dahin abzuändern, daß der Vertrieb von amtlich denaturirtem Branntwein sreigegeben wird. 7. Dem Gesetzentwurf darin rückhaltlos beizustimmen, daß die Verbrauchsabgabe nur bei Eintritt des Branntweins in den freien Verkehr erhoben werde. Diesen Wünschen fügte die Kammer eine sehr eingehende Motivirung bei und constatirt am Schlüsse derselben mit Vergnügen, daß den auch in ihrer früheren Eingabe an den Reichstag ausgesprochenen Anschauungen Rechnung getragen wurde dadurch, daß in dem neuen Gesetzentwurf das Princip festgehalten worden ist, wonach die Verbrauchsabgabe nur beim Eintritt des Branntweins in den freien Verkehr erhoben werden soll. Gießen, 23. December. sThierschutzverein Gießen.) Folgende Dienstboten und Schutzleute, welche sich im Laufe deS Jahres um den Thierschutz verdient gemacht haben, wurden zu Weihnachten mit Geldprämien bedacht und zwar die Dienste boten: I. Friedrich Müller, Justus Benner, Heinrich Adolph, Heinrich Schultheis, Spiritian Kräh, Adam Burk, Friederike Korbächer, Katharine Wenzel; — die Schutzleute: Heinrich Bommersheim, Louis- Weiß. Nächste Ausschußsihung: Dienstag den 10. Januar 1888, Abends 8 Uhr, im. „Postkeller". Gießen, 23. December. Bei den bevorstehenden Gottesdiensten wird auch in - diesem Jahre, der sangesreichen Festzeit entsprechend, der musikalische Theil bereichert werden. Während im Hauptgottesdienste des 1. Festtages zwei liebliche Weihnachtslieder bezw. Choräle durch den Kirchengesangverein gesungen werden, sollen im Nachmittagsgottesdienste des 2. Festtages Kirchengesangverein, Chorschule, Sologesang und Orgel mit der Gemeinde Zusammenwirken, um in liturgischer Form eine Reihe herrlicher Weihnachtsstücke zur Aufführung zu bringen, so daß das Ganze unter Zugrundelegung der Weihnachtsgeschichte ein mächtiger Lobgesang der feiernden Gemeinde werden wird. Gießen, 23. December. (Theater.) Thaliens Jünger halten ihre schöne Kunst gestern in den Dienst der Wohlthätigkeit gestellt und brachten rum Besten des hiesigen Vereins für freiwillige Armen- und Krankenpflege das effektvolle Drama „Ein Tropfen Gift" zur Aufführung, welches trotz der vorgeschrittenen Weihnachtszeit noch eine stattliche Anzahl Zuschauer in das Theater führte. Ta die gewöhnlichen Tages- kosten auf ein Minimum rebucirt waren unb auch Herr Musikbirector Krausse in liebenswürdiger Bereitwilligkeit seine Capelle gratis zur Verfügung gestellt hatte, so wird Herr Tirector Rudolph seinen Plan, hiesigen Hilfsbedürftigen eine stille Weih- nachtssreude zu bereiten, durch eine namhafte Summe zur Ausführung bringen können. Bis zum nächsten Mittwoch den 28. December bleibt das Theater geschlossen. An diesem wird sodann die zweite Hälfte der diesjährigen Theatersaison mit dem Gesangsstück „Das Schützenlis'l" wieder eröffnet. ß. BerarischteS. △ Mainz, 22. December. Der verdienstvolle Leiter unserer städtischen Kovelle, Herr Emil Steinbach, ist durch gestern in geheimer Sitzung der Stadtverordneten gefaßten Beschluß in die Kategorie der städtischen Beamten eingeführt worden und somit dauernd an Mainz gefesselt. Herr Steinbach wird nach der gestern getroffenen Vereinbarung die städtische Capelle auf unbestimmte Zeit in der bisherigen Weise leiten unb empfängt hierfür ein Jahresgebalt von 5000 JL unb außerdem die Reineinnahme einer von ihm selbst zu wählenden Opernvorstellung, Nach zehnjähriger Dienstzeit erhält derselbe bei 1 unverschuldeter Invalidität 40 Procent seines Gehaltes und bei zwanzigjähriger Dienst- leit 42 Procent seines Gehaltes als Pension. Obgleich sich die Stadt wie auch Herr Steinbach Kündigung des Vertragsoerhältmsses Vorbehalten hat, so ist durch die Fixirung einer Pension doch die Hoffnung gegeben, da» Herr Steinbach Mainz nicht allzu rasch den Rücken kehren und unsere vorzügliche städtische Capelle noch auf unabsehbare Zeit ihren trefflichen Letter behalten wird. △ Ma t nV 22. December. Das Comits der „Narrhalla" hat die seither wegen des Unwohlseins des Kronprinzen gegen die Abhaltung des CarneoalSjubiläums gehegten Bedenken fehl vollständig fallen gelassen und ist nunmehr mit allen Vorbereitungen zur würdigen Veranstaltung beschäftigt. Heute hat der Kappenverkauf begonnen und trotz ber. vielen Klagen über schlechte Zeiten sind schon eine ziemliche Anzahl „Narren" zum Kauf herbeigeströwt. — Unsere kleinen Rathschläge. Der echte Benedietiner - Liqneur der Abtei zu Aecamp ist entschieden heute das Cordial ä la Mode geworden; sein Erfolg »st ein vollständiger. Er ist nicht nur der auserlesenste aller Liqueure, sondern auch der am meisten stärkende und die Verdauung befördernde. Wer hilft? Ein armes Mädchen aus Landenhausen, 17 Jahre alt, in den dürftigsten und schwierigsten Familienverhältnissen lebend, hat sich einer zweimaligen Operation am linken Bein unterziehen müssen. Bei der zweiten Operation wurde ihr das Bein unter dem Leib amputirt. Um sich nAn noch einigermaßen nützlich machen zu können, hat sie sich ein künstliches Bein angeschafft. Dasselbe kostet aber 160 und davon sind erst 80 bezahlt- Die Arme ist nicht im Stande, die Restsumme decken zu können und befindet sich in größter Verlegenheit. Wer Hilst die noch fehlenden 80 JL zu bezahlen, wer bereitet dem armen Mädchen diese süße Weihnachtsfreude? Etwaige Gaben nimmt die Redaction d. Bl. in Empfang. — r. Kirchliche Anzeige« der Stadt Wieste«. Evangelische Gemeinde. Gottesdienst. , Samstag den 24. December: Nachmittags 3'/, Uhr: Kinderkirche, Christbescheerungs-Feier, Pfarrer Schlosser. 1. Christfeiertaa, 25. December: vormittags 9'/, Uhr: Pfarrer Dr. Naumann. Nachmittags 8 Uhr: Pfarrer Dingeldey. Nach beiden Gottesdiensten Kollekte für die Kleinkind er. Bewahr an st alt- 2. Christfeiertaa, 26. December: Vormittags 91/» Uhr: Pfarrer Schlosser. Nachmittags 5 Uhr: Liturgische Andacht, Pfarrer Dingeldey. Nach beiden Gottesdiensten Kollekte für die Armen der Gemeinde. Am Samstag, den 31. December, Abends 6 Uhr: Sylveftergottesdienst, Pfarrer Dmgeldey Die Pfarrgeschäfte in ber Woche vom 25. bis 31. December besorgt Pfarrer Dr. Naumann. Katholische Gemeinde. Heiliges Weihnachtsfest. Um 5 Uhr: Chrin mette unb Prebigt. Um 8 Uhr: Frühmesse und Austheilung der h. „ ‘/elO Uhr: Hochamt unb Festpredigt. • 2 Uhr: Festanbacht; nach bei selben Beichte. Feier des fünfzigjährigen Priesterjubiläums Von 7 Uhr an Beichte. Um 8 Uhr: Frühmesse unb Austheilung ber h. „ VilO Uhr: Hochamt unb Festpredig!. u 2 Uhr: Andacht. Communion- Papst Leo XIII. Communion. Gottesdienst in der Synagoge. Freitag Abend 4°° Uhr, Samstag Morgen S3* Uhr, SamStag Mittag 3 Uhr, Samstag Abend 4^ Uhr. Allgemeiner Anzeiger. Versteigerung von Mostwaaren. Im Auftrag. Donnerstag, den 29. d. M., versteigere im Bramm'schen Local, Neustadt 55, von Nachmittags 2 Uhr an: 5 1 Parttzie schöner Kaputzen, i Tücher, Teppiche, Decken, Vorlagen, Hosen, Westen rc. Louis Rothenberger, < 9468 Auktionator. Aeilgeöotenes. C. G. Kleinhenn’s 55SS&T empfiehlt: Geflügel, frische und ger. Fische, ' div. Käse, Wurst- u. Fleischwaaren, Sämmtliche Eonserven, Südfrüchte und Delicatessen, 1 Lager in reingehaltenen Roth- und Weitz-Weine«. 9473 Cigarrenlager. ! 9114 Einige Sopha'S sollen billig verkauft werden Alicenftraße 24. J. SB. Fuhr, 25 Lonnenstrabe 25 empfiehlt in großer Auswahl: Laterna magicas, Zauber-Apparate, Tivolis, F. A. 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Vor jeder Nachahmung oder Verkauf von Nachahmungen wird mithin ernstlich gewarnt und zwar nicht VERITABLE HQÜEÜR BENfcDICTINE Marques ddpos&s en France et ä l’fitranger allein wegen der zu gewärtigenden gesetzlichen Folgen, sondern auch hinsichtlich der für die Gesundheit zu befürchtenden Nachtheile. Man findet den echten Benedictiner Liqueur bei Nachgenannten, die sich schriftlich verpflichtet haben, keine Nachahmung zu verkaufen. 430 Emil Fischbach, Hr. Kinkel, Conditor; Carl Schwaab. Amerikaner Ofen der Buderus'schen Eisenwerke, schwär; u. vernickelt, schwarze und feuerbeständig gemalte Oefen von I. Wurm- bacb sowie Regulirfüllöfen und gewöhnliche Heiz- und Kochöfen empfiehlt in schöner Auswahl S9S2 1. Frön. 9414] Pferdeknecht mit guten Zeug- i 9162 Einer meiner Lüden zu verbissen findet Stelle b. Ang. Schlesinger. I miethen. S. Elsoffer. Eme parlhie Amder - Regenschirme oon Kesten schwarzer Zanella angefertigt, gebe zu sehr billigen Preisen ab. 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Bl_______ 8520] Laden zu vermiethen ______________________Wallthorftraße 6 8530] Bahnhofstraße 41 ist wegzugshalber der dritte Stock, 5 Zimmer mit Zubehör pr. April 1888 zu vermiethen. Julius Hoos. Bekanntmachung. Zur Empfangnahme bezw. Beischreibung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar« und Lethkaffe angelegten Capi- talien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Geschäststage festgesetzt und zwar: 1. Samstag den 24. Dezember 1887, 2. Dienstag „ 27. „ „ 3. Mittwoch , 28. 4. Donnerstag „29. „ „ 5. Samstag „ 31 „ „ sowie 6. Dienstag den 3. Januar 1888 7. Mittwoch „4. „ w 8. Donnerstag „ 5. „ „ 9. Samstag „7. „ „ 10. Dienstag „ 10. 11. Mittwoch „ 11- „ „ 12. Donnerstag „ 12. „ „ 13. Samstag „ 14. „ „ Die Einleger werden daher aufgefordert, ihre Schuldscheine vorzuleaen- Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen- Gießen, den 29. November 1887. Der Rechner der Spar- und Leihkasse. Kehr. Regenschirme werden bei mir sofort repa'rirt un- überzogen. J, Weitzenkom, 104 Schulftraße 9. ZuHchneide-Unterricht im Kleidermachen, Maaßnehmen, Freihandzeichnen, sowie Richte« und Reffen der Costüme nach neuester engl. - und franz Methode. Elegante Faeon und i gutsitzende Taillen zugesichert. Auch werden Coftüme, Paletots, Schlafröcke, Kin« . derkleider u. s. w. nach Bestellung prompt angefertigt. Der Cursus beginnt am ■ 2. Januar und können Theilnehmer ! Anfang jeden Monats eintreten. \ Auf Wunsch Pension im Hause. Achtungsvoll Johanna Vogel, Modes. Sonnenstraße 3, parterre. [9411 Coursbericht der frankfurter Börse. Reichsbank-Disconto 3% 22. December 1887. Franks. Bank-Disconto 3°/o 4% Preußische Consols 106 20 3Va% do. 100.- 4o/o Nassauer Oblig. 102.60 40/g Bayerische Oblig. 105.20 40/0 Badische Oblig. 104.50 4o/o Hessische Oblig. 104.70 4% Franks. Hypothbk.-Pfandbr. alte 100.90, neue 102.20 3Va% do. 97.30 41/a% Franks. Landwsch. Creditbk.- Oblig. 102.60 4% Hamb. Hypothbk.-Pfandbr. 102.00 31/2% do- 97.20 50/0 Buderus Oblig. 103.90 3l/,°/o Solms-Brauns. Oblig. 93 90 4% Gießener Oblig. 103.90 4% Oesterr. Goldrente 86 90 4V6°/o Oesterr. Silberrente 63.60 5% Portugiesen Oblig. 94 70 Darmst. Bank-Actien 134.90 Geld forte«. 20 Francs-Stücke 16.09-16.12 do. in