Dienstag dm 24 Mai 1887. Nr. US Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Dureanr Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Deutschland. Darmstadt, 21. Mai. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 14. Mai dem Ministerialrath i. P. Freiherrn Friedrich von Preu- schen >u Darmstadt den Charakter als „Geheimerath" zu verleihen. Darmstadt, 21. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 14 enthält: Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, tue Umrechnung der gesetzlich festgestellten Geldsätze in Feldrügesachen in die Reichs- Markrechnung betreffend. Darmstadt, 21. Mai. Mit Genehmigung Sr. König!. Hoheit des Grvßhsrzogs ist der Entwurf eines Gesetzes, die Vorbilvung und Anstellung der Geistlichen betr., an die zweite Kammer der Stände gelangt. — (Militärdienst-Nachrichten). Es wurden: Greifenhagen, Assistenz- Arzt 2. Kl. vom 2. Großh. Heff. Jnf.-Rgt. (Großherzog) Nr. 116, zur Dienstleistung bei der Kaiser!. Marine commandirt; Hirsch, Kasernen-Jnspector aus Probe in Darmstadt, Below, Kasernen-Jnspecror aus Probe in Mainz — definitiv angestellt. Berlin, 21. Mai. Der dem Reichstage heute zugegangene Entwurf der Zuckersteuer weist gegenüber dem ursprünglich dem Bundesrath zugegangenen und von uns mitgetheilten Entwurf außer einigen redacttonellen folgende materielle Abänderungen auf. Es sollte nach dem ursprünglichen Entwurf Melasse zur Branntweinbereitung unter amtlicher Controls der Verwendung zollfrei eingehen. Diese Bestimmung fehlt in dem jetzt vorliegenden Entwurf. Demnach zahlt Melaffe auch zur Branntweinbereilung den Zoll von 15 X Ferner enthielt der ursprüngliche Entwurf im § 6, der über die Rückvergütung der Steuer handelt, besondere Bestimmungen für den Monat August 1888. Für diesen Monat sollten nämlich die alten Rückoergütungssätze noch gelten. Im jetzigen Entwurf ist dies weggefallen und der § 6 lautet jetzt: „Für Zucker, welcher über die Zollgrenze ausgesührt oder in öffentliche Niederlagen oder Privalnieder- lagen unter amtlichem Mitverschluß, seien es besondere oder zur Lagerung ausländischer unverzollter Maaren bestimmte, ausgenommen ist, wird, wenn die Menge wenigstens 500 Kilogramm beträgt, vom 1. August 1888 an eine Vergütung der Materialsteuer nach folgenden Sätzen für 100 Kilogramm gewährt: a) für Rohzucker von mindestens 90 pCt. Polarisation und für rasstnirten Zucker von unter 98, aber mindestens 90 pCt. Polarisation X 10,00; b) für Kandis und für Zucker in weißen vollen harten Broden, Blöcken, Platten, Stangen oder Würfeln, oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert, ferner für andere vom Bundesrath zu bezeichnende Zucker von mindestens 99 V2 P®t. Polarisation X 12,50; c) für alle übrigen harten Zucker, sowie für alle weißen trockenen (nicht über 1 pCt. Wasser enthaltenden) Zucker in Krystall-, Krümel- und Mehlform von mindestens 98 pCt. Polarisation, soweit auf dieselben nicht der Vergütungssatz unter b Anwendung findet X 11,70. Bis zum 1. October 1888 kann für Zucker der Klaffe a die Vergütung von X 18,25, für Zucker der Klassen b und c die Vergütung von X 21,50, bezw. X 20,15, gewährt werden, wenn der Zucker vor dem 1. August 1888 der Steuerbehörde vorgeführt und die Identität bis zur Ausfuhr oder Niederlegung amtlich festgehalten wird." (Fr. Ztg.) — Ein Gesetzentwurf, betr. die Ernennung und Besoldung der Bürgermeister und Beigeordneten in Elsaß-Lothringen, hebt die Bestimmung auf, wonach die Bürgermeister und Beigeordneten dem Gemeinderath zu entnehmen sind, sowie die Bestimmung, wonach dieselben vor ihrer Ernennung in die Wählerliste oder in die Rolle der vier directen Steuern eingetragen sein müssen. Das Ministerium kann anordnen, daß die Stellen des Bürgermeisters und der Beigeordneten mit Besoldung und Repräsentations-Kosten aucgestattet werden, deren Höhe der Beztrkspräsident festsetzt. — Durch Ministertab Erlaß von gestern wird der Kleine Belagerungs- Zustand für Spremberg aus ein Jahr verlängert. — Der „National-Zeitung" zufolge erstattete General Kaulbars nach seiner Rückkehr dem Kaiser Bericht über seine Reise nach Berlin, insbesondere über feine Unterredung mit Bismarck und sprach nach der Audienz beim Kaiser die Überzeugung aus, die bulgarische Angelegenheit werde friedlich beigelegt werden. Berlin, 21. Mai. Der Kaiser empfing Mittags den Generaladjutant v. Loö und begab sich Nachmittags nach Potsdam, um einer Einladung der Osficiere des Garde-du-Corps-Regiments zum Dejeuner zu entsprechen. Die Besichtigung der Potsdamer Garde-Infanterie-Brigade ist der ungünstigen Witterung wegen verschoben worden. Der Kaiser und die Großherzogin von Baden werden morgen einem Familien-Diner beim Prinzen Wilhelm in Potsdam beiwohnen. Die Großherzogin von Baden erhielt gestern Nachmittag den Besuch des Reichskanzlers, der darauf auch vom Kronprinzen in längerer Audienz empfangen wurde. Berlin, 21. Mai. Die Branntweinsteuer-Commission nahm in der heutigen Sitzung die Absätze 3 bis 4 des § 38 unverändert an, sowie den Absatz 5 mit dem Zusatze, daß die Rückvergütung der Maischbottichsteuer auch für gewerbliche Brennereien und für den als Putzmittel verwendeten Branntwein eintreten kann. Aus den Antrag Hüne's wird danach ein neuer Paragraph eingeschoben, wonach in landwtrthschastltchen Brennereien, welche mehr als 10,000, jedoch nicht über 20,000 Liter Bottichraum täglich einmaischen, von dem hergestellten und der Verbrauchsabgabe unterliegenden Branntweine ein Zuschlag von 2 Pfennigen pro Liter reinen Alkohols erhoben wird, der für Brennereien, die täglich mehr als 20,000 Liter Bottichraum einmaischen, auf 4 Pfennig pro Liter steigt. $ 39 wird mit dem Anträge Huene angenommen, wonach bei land- wirthschaftlichen Brennereien, welche Getreide verarbeiten und nicht mehr als 100 Hektoliter in der Brennperiode erzeugen, nur ein Zuschlag von 12 Pfennigen, von denjenigen, welche mehr als 100, aber nicht über 150 Hektoliter erzeugen, ein Zuschlag von 14 Pfennig erhoben wird. § 40 wird unverändert angenommen. § 41 (Zoll und Uebergangsabaabe) wird in folgender Fassung angenommen: Von den aus dem Zollauslande in Fässern eingehenden Branntwein, ausgenommen Liqueur, werden vom 1. October 1887 ab 120 JL, für eingehenden Liqueur und in Flaschen eingehenden Liqueur werden 180 Ji, für 100 Kilogramm erhoben, welche nicht mehr als 60 pCt. Alkohol haben; bei höherem Alkoholgehalte wird ein Zuschlag erhoben. Die 88 42 und 36 werden unverändert genehmigt. Die Berathung der Paragraphen, betreffend die Nachsteuer und die Uebergangsbestimmungen, wird einer besonderen Sitzung vorbehalten. ArankreiH. Paris, 21. Mai. Grevy ersuchte, von der Erwägung ausgehend, daß das Cabinet in Folge der Budgetfrage zurückgetreten ist, den Präsidenten der Budget-Commission, Rouvier, innerhalb der Commission Elemente zu einem neuen Cabinete zu suchen. Rouvicr versprach, morgen zu antworten. — Nachdem alle Versuche, Freycinet zur Zurücknahme seines Entschlusses zu bewegen, gescheitert waren, bot Grevy Ferry und Raynal die Regierung an; beide erklärten, nach dem Votum der Kammer sei Rouvier der geeignetere Candidat, Grevy bot hierauf Rouvier die Regierung an, der 24 Stunden Bedenkzeit forderte. Wahrscheinlich wird auch er ablehnen. Als Möglichkeit gilt noch ein Cabinet Deves mit Beibehaltung einer möglichst großen Zahl der bisherigen Minister. Man spricht heute ernstlich von der Auflösung der Kammer, doch meinen viele gemäßigte Deputirte, zuvor solle Clemenceau die Regierung übertragen werden, damit er vor den Wählern nicht behaupten könne, man habe ihn verhindert, zu zeigen, was er als leitender Staatsmann zu leisten vermöge. — Die Lösung der Krisis macht keine Fortschritte. Rouvier soll durch eine Unterhaltung mit Clemenceau allen Muth verloren haben. Dian spricht von einem Cabinet Deves mit Beibehaltung aller bisherigen Minister außer Goblet und Dauphin, der durch Rouvier ersetzt würde. Grevy hat die Demission Goblet's noch nicht angenommen und wird vielleicht versuchen, ihn zu halten. Boulanger beabsichtigte, die in Frkdenszeit Dienstfreien auf sechs Wochen einzuberusen und wird dies auch durchführen, wenn er Minister bleibt. Heute sammelten sich wiederholt Gruppen Neugieriger vor dem Kriegsministerium und dem Elysse. Die Polizei zerstreute dieselben, obschon keine Demonstrationen vorfielen. Mehrere Blätter sagen, Freycinet habe nie daran gedacht, ein Cabinet ohne Boulanger zu bilden. „Temps" wirft Clemenceau vor, durch übertriebene radikale Forderungen die Bildung eines Cabinets zum Vortheil Cer Rechten zu verhindern, sonst wäre nach „Temps" die Bildung eines Cabinets für nichtpolitische Reformen leicht möglich. (F. Z.) Paris, 21. Mai. Mehrere Municipalräthe, darunter die von Lyon, Rennes, Montpellier und Puy beschlossen, Grevy zu ersuchen, den General Boulanger bei- zudehalten. Grevy conferkte gestern Abend mit Ferry und Raynal und wird heute mit mehreren anderen Persönlichkeiten conferiren, bevor er Jemand mit der Cabinets- btldung beauftragen wird. Die „Repub. fr." tadelt Clemenceau, daß er durch seine Haltung Freycinet von der Cabinetsbildung abgehalten habe, und hofft, Freycinet werde seinen Entschluß zurücknehmen. England. London, 21. Mai. Im Oberhaus wurden die beiden Bills über Connaught's Urlaub und über die Convertirung der 4procentigen indischen Staatsschuld in allen Stadien erledigt. — Der „Times" wird aus Philadelphia gemeldet, daß in den Kohlendistrikten von Pennsyloanien Ruhestörungen vorgekommen sind. In der Nähe von Eoerson wurden Arbeiter, welche sich dem Strike nicht angeschlossen haben, von Strikenden angegriffen, wobei 6 Personen, darunter einige tödtlich, verletzt wurden. Der Sheriff hat sich mit einer Truppe Polizei dorthin begeben, um die Ordnung wieder herzustellen. (F. Z.) London, 21. Mai. Das Unterhaus verhandelte gestern über den zweiten Artikel der irischen Slrafrechtsbill. Ein von Ruffel beantragtes Amendement, welches Verbindungen der Pächter gegen die Zahlung von Pachtzins verhindern soll, wurde angenommen und die Weiterberathung sodann vertagt. — Die Bill, betreffend die Beurlaubung des Herzogs von Connaught während der Feier des Regierungs-Jubiläums der Königin, ist in dritter Lesung genehmigt worden, ebenso die Bill über die Convertirung der 4procenttgen indischen Staatsschuld. — Eine gestern abgehaltene Conferenz der liberalunionistischen Abgeordneten ermächtigte Lord Hartington, die Regierung zu verständigen, daß die liberal-unionistische Partei sich einstimmig gegen jenen Artikel der irischen Strafrechtsbill entschieden habe, wonach die Verlegung gewisser Processe von Irland nach England erfolgen kann. Ausland. Petersburg, 21. Mai. Der kaiserliche Sonderzug traf Vormittags 11 Uhr in Tula ein. Der Kaiser und die Kaiserin nahmen die Kathedrale und die Gewehrfabrik in Augenschein, später hielt der Kaiser eine Truppenschau ab. Gegen 2 Uhr Nachmittags begab sich das Kaiserpaar, geleitet von den Spitzen der Behörden und unter den jubelnden Zurufen einer großen Volksmenge, nach dem Bahnhofe zurück. Petersburg, 21. Mat. Der „Regierungsanzeiger" meldet, daß gestern das Todesurtheil an Generalow, Andrejuschkow, Ossipanow, Schewyrew und Uljanew vollzogen worden ist. Petersburg, 21. Mai. Der „Regierungsanzeiaer" meldet: Auf kaiserlichen Befehl vom 9. April wurde die Angelegenheit, betreffend das am 13. März gegen die Person des Kaisers entdeckte Complot, zur Aburtheilung einer befonderen Session des Senates überwiesen, welche dieselbe vom 27. April bis 10. Mai mit Hinzuziehung der Ständerepräsentanten verhandelte. Hierbei stellte sich ebenso wie bei der gerichtlichen Untersuchung Folgendes heraus: Die ehemaligen Studenten der Petersburger imrve - sität Donkosak, Generalow, der Bauer Anhrejuschkin, der Kleinbürger ^simar , Sohn des Beamten Kantscher, der Edelmann Gorkun, der Kaufmannssohn t c ' der Sohn des Beamten Uljanow, die Edelleute Ptlssuldski u"d t-ukaf n ^obn Kleinbürger Wolochow, der Edelmann und Apothekerlehrling Pafchkow , oworusiky eines Psalmmlcsers und Kandidat der Petersburger S"stltchen Akad-m,- N°w°rutzli>, die Bäuerin und Hebamme Ananjina und die Kleinbürgerin und Schmidowa gehörten der verbrecherischen Gesellschaft an, welche d g walzung der bestehenden staatlichen und kommunalen Ordnung anstrebte. Dieselben bildeten in der zweiten Hälfte des vorigen Jahres einen geheimen Bund zu einer terroristischen Thätigkeit und kamen im December überein, einen Anschlag auf das Leben des Kaisers auszuführen, zu welchem Zwecke sich Generalow, Andrejuschkin und Ossipanow mit Sprengwurfbomben versahen und in Begleitung Kantscher's, Gorkun's und Wolochow's, die sich verpflichtet hatten, die Bombenwerfer durch ein besonderes verabredetes Zeichen von der Vorbeifahrt des Kaisers zu benachrichtigen, am 13. März auf den Newski Prospekt begaben, in der Absicht, die Bomben unter den Wagen des Kaisers zu werfen. Gegen Mittag wurden dieselben jedoch von Polizeibeamten verhaftet, ohne daß es ihnen gelang, ihren Plan auszuführen. Es hat sich ferner herausgestellt, daß die Kleinbürgerin Sserdjakowa durch einen Theilnehmer von diesem Komplott erfuhr, dasselbe aber, trotzdem sie die Möglichkeit dazu hatte, nicht rechtzeitig zur Anzeige brachte. Durch Urthetl der besonderen Senatssession vom 27. April resp. 11. Mai wurde gegen Schewyrew, als Anstifter und Leiter des Verbrechens, Ossipanow, Generalow, Andrejuschkin, Uljanow, Kantscher, Gorkun Wolochow als DHeilnehmer an dem Komplot, wobei Uljanow sich am meisten, wie bei dem Komplot, so auch bei den Vorbereitungen zur Aufführung desselben bethätigte, Lukaschewitsch, Noworußky, Ananjina, Pilssudski, Paschowiski, Schmidowa als Helfer resp. Helferinnen, deren Mitwirkung bei Ausführung des Verbrechens mehr oder minder nöthig war, auf Tod durch den Strang erkannt. Unter Berücksichtigung milderner Umstände hinsichtlich Kantscher's, Gorkun's, Wolochow's, Ananjina's, Pilssudski's, Paschkowski's, Schmtdowa's Sserdjukowa's beschloß die Senatskommission beim Kaiser um Genehmigung zur Milderung des Urtheils gegen dieselben wie folgt einzukommen: Gorkun, Kantscher, Wolochow, Ananjina sollen mit 20jähriger, Pilssudski mit 15jähriger und Paschkowski mit lOjähriger Zwangsarbeit, Schmidowa mit Deportation in die entferntesten Gegenden Sibiriens, Sserdjukowa mit 2jährigem Gefängniß bestraft werden. Elf Verurtheilte reichten Gesuche beim Kaiser um Begnadigung oder Strafmilderung ein; die Gesuche Lukaschewitsch's, Kantscher's, Gorkun's und Wolochow's wurden von der Senatssession als der kaiserlichen Berücksichtigung werth befunden. Am 12. Mai unterbreitete der Justizminister die Angelegenheit dem Kaiser und genehmigte der Kaiser die Milderung der gegen Ananjina, Pilssodski, Paschkowi, Schmidowa, Sserdjukowa ausgesprochenen Strafen nach den Anträgen der Senatssession und befahl, Die gegen Lukaschcwisch, Noworußki, Kantscher, Gorkun und Wolochow verhängte Todesstrafe für die beiden ersten in Zwangsarbeit ohne bestimmte Zeit, für die übrigen in 10jährige Zwangsarbeit umzuwandelm Reichstag. P. Berlin, 21. Mai 1887. (33. Sitzung.) Eingegangen: Zuckersteuergesetzentwurf. Die 2. Berathung des Kunstbuttergesetzes wird bei dem von der Commission neu aufgenommenen § 2, welcher die Vermischung von Butter mit Margarine oder anderen Speisefetten zum Zwecke des Handels mit diesen Mischungen verbietet, fortgesetzt. Graf Adel mann (Centr.) bedauert, daß die Regierung in der Commission nicht durch landwirthschaftliche Sachverständige vertreten war. Die Commissare seien unentwegt Schulter an Schulter mit den Freisinnigen für die Vorlage in ihrer ursprünglichen Fassung eingetreten. Er bittet, den von der Commission aufgenommenen S 2 anzunehmen. Es handle sich um den Schutz eines der ältesten Nahrungsmittel; da solle man vor einer entschiedenen Bestimmung nicht zurückschrecken. Staatssecretär v. Bötticher: Es handle sich hier um ein Nahrungsmittelgesetz, nicht um ein landwirthschaftliches Gesetz. Deshalb waren auch keine landwirth- schastlichen Commissare in der Commission vertreten. Das Gesetz sei bestimmt, das Publikum vor Täuschung zu bewahren, nicht eine lästige Concurrenz zu beseitigen. Durch den von der Commission aufgenommenen § 2 werde ein ganz neues Princip in die Gesetzgebung aufgenommen. Zu welchen Consequenzen würde man gelangen, wenn man hier daran ginge, die Mischbutter überhaupt zu verbieten! Durch Annahme des § 2 werde das Zustandekommen des Gesetzes überhaupt in Frage gestellt. Eine solche Bestimmung würde aber doch gar keinen Nutzen haben. Die Commission wolle einen Zusatz bis zu 4 Procent Butterfett zulasten; ein Zusatz unter 15 Procent sei chemisch gar nicht herzustellen. Die Vorlage gewähre ausreichenden Schutz gegen Täuschung; weiter könne man nicht gehen. Abg. Dr. Drechsler tritt als Berichterstatter der Commission für den $ 2 ein. Kunstbutter und Mischbutter seien zwei ganz verschiedene Dinge. Gerade der Mischbutter gegenüber sei ein Schutz dringend geboten. Abg. Peters (natlib.) bekämpft den § 2. Der Unterschied zwischen Margarine und Mischbutter sei in Wirklichkeit nur ein geringer. Dem verlangten Verbot stehe ein'sehr wesentliches Interesse des consumirenden Publikums entgegen. Der Commissionsbericht erkenne die Wichtigkeit der Margarine als Volksnahrungsmittel an; weshalb wolle man nun eine Verbesserung desselben verbieten? Abg. v. Wed ell-Malch o w (cons.) befürwortet den Commissionsantrag. Wenn nicht eine entsprechende Bestimmung in das Gesetz ausgenommen werde, sei es ihm zweifelhaft, ob das Gesetz überhaupt Werth habe. Abg. Witte (freis.) tritt für die Regierungsvorlage, also gegen den neuen § 2 «in. Es liege im Interesse der Landwirthschaft, durch die Aufrechterhaltung dieses Paragraphen das Zustandekommen dieses Gesetzes nicht zu vereiteln. Abg. Robbe (Reichsp.) hält diesen § 2 für das eigentlich Essentielle der Com- Mlssionsbeschlüste. Es handle sich hier um ein wichtiges landwirthschaftliches Interesse. Man solle doch endlich aufhören, die Verfolgung agrarischer Interessen als etwas Verwerfliches hinzustellen. Diese Interessen decken sich mit den Gesammtinteresten der Nation. Man solle doch nachweisen, daß die Interessen der Landwirthschaft mit denen der Gesammtheit in Widerspruch stehen! Die Commission sei bemüht gewesen, die Grenzlinien zwischen dem künstlichen Fabrikat und dem Naturproduct möglichst scharf zu ziehen; durch die Mischbutterfabrikation solle gewissermaßen eine Brücke geschaffen werben, auf welcher die Margarinefabrikation und die Production von Naturbutter in einander fließen. Hier liegt vor Allem die Gefahr der Täuschung des Publikums. W ??• ^emm (natlib.) bekämpft $ 2 im Interesse der Consumenten. Abg. Graf Holstein tzons.) bestreitet, daß es den Anhängern des 8 2 nur um bte Beseitigung einer lästigen Concurrenz handle. Er hoffe, daß wenn 8 2 angenommen werde, die verbündeten Regierungen schließlich das bewilligen werden, was die Landwirthschaft zu fordern ein Recht habe. Staatssecretär v. Bötticher wiederholt, daß die von der Commission vor- geschlagene Bestimmung ihren Zweck ganz verfehle. Die Täuschung, die mit der Mischbutter getrieben werde, solle durch die Vorlage beseitigt werden. Stach derselben muß bei Strafe alle Butter als Margarin verkauft werden, die, wenn auch noch so wenig Margarin enthält. Eines Verbotes der Mischbutter überhaupt bedürfe es zu diesem Zwecke nicht. Ein solches Verbot würde einen nicht unwichtigen Exportzweig schwer Abg. Grub (natlib.) wird S 2 gerade im Interesse der Landwirthschaft adieynen. _ . Abg. Schreiner (natlib.) widerspricht der Behauptung, daß sich ein geringerer Satz als löpCt. Beimischung von Butterfett chemisch überhaupt nicht feststellen lasse. S 2 roirb mit knapper Mehrheit angenommen. , S 3 Aird mit folgender von den Abgg. v. Wedell-Malchow und Grafen v. Holstem für Absatz 3 beantragten Fassung angenommen: „Im gewerbsmäßigen E^lverkauf, muß Margarine an die Käufer in einer Umhüllung abgegeben werden welche eine die Bezeichnung „Margarine" und den Namen oder die Firma des Ver- kaufers enthaltende Inschrift trägt. Wird Margarine in regelmäßig geformten Stücken gewerbsmäßig verkauft oder fedgeboten, so müssen dieselben von Würfelform sein auch muß denselben die vorbezeichnete Inschrift eingedrückt sein, sofern sie nicht mit einer diese Inschrift tragenden Umhüllung versehen sind." kf ^L.^?^Eerungsvorlage soll das Gesetz am 1. Juli d. I., nach den Kom- missionsbeschlussen am 1- Oktober d. I., nach einem Antrag der Abgg. Witte und Maager am 1. Januar 1888 in Kraft treten. Der Antraa der Commission wird angenommen. Damit ist der Gegenstand erledigt. Montag: Literarconvention, Convention betreffend Schutz der überseeischen Telegraphenkabel, Novelle zum Nahrungsmittelgesetz, Quartierleistungsgesetz Wabl- prufungen. ü 1 9' v Telegraphische Depeschen.' Wolff'S telegr. Gortef 8 ® tttettu Paris, 22. Mai. Rouvier hatte im Laufe des Vormittags mit dem Vorsitzenden der radikalen Linken, Jullien, und mit Freycinet, und im Laufe des Nachmittags mit mehreren anderen politischen Persönlichkeiten Besprechungen. Die Journale bezweifeln, daß Rouvier die Bildung eines neuen Cabinets gelingen werde und Balten ein Cabinet Freycinet für das allein mögliche. — Die Zeitungen enthalten eine Mittheilung des Kriegsministeriums, in welcher es für unwahr bezeichnet wird, daß von Seiten irgend eines Deputirten bei dem Kriegsminister Boulanger Schritte wegen Zurückziehung des Gesetzentwurfs über die Mobili- sirung eines Armeekorps geschehen seien. Brüssel, 22. Mai. Gestern Abend hielten die hiesigen Arbeiter in der „Maison du Peuple" eine Versammlung ab zum Zwecke der Berathung über eine allgemeine Arbeitseinstellung. Die Mehrzahl der Delegirten sprach sich gegen eine allgemeine Arbeitseinstellung aus; sollte dieselbe aber doch beschlossen werden, so würden sie daran theilnehmen. Unterdessen sollen Kundgebungen in's Werk gesetzt werden, um das allgemeine Stimmrecht und Amnestie zu verlangen. Nach Schluß der Versammlung durchzog ein Haufen von etwa 600 Arbeitern die Straßen der Stadt unter Absingen der Marseillaise und unter dem Rufe: „Es lebe die Amnestie und die allgemeine Arbeitseinstellung!" Die Absicht des Arbeiterhaufens, bei dem königlichen Palaste vorüberzuziehen, wurde durch die Polizei ohne jeden Zwischenfall verhindert. Darmstadt, 23. Mai. sPrivatdepesche.j Der Gesetzentwurf betreffs Anstellung und Vorbildung katholischer Geistlichen, wodurch der kirchenpolitische Ausgleich herbeigeführt werden soll, gestattet die Errichtung eines kirchlichen Seminars, sowie von Alumnaten an Gymnasien und kirchlichen Seminaren. Knabenseminare bleiben untersagt. Von der Anzeigepflicht bleibt nur das Einspruchsrecht aufrechterhalten. , _ . ~. Prinzessin Victoria, welche an einem typhösen Fieber heftig erkrankt war, befindet sich heute auf dem Wege der Besserung. Lokales. Gießen, 23. Mai. Se. Großh. Hoheit Prinz Heinrich von Hessen trifft heute Abend zur Jnspection des hiesigen Regiments hier ein. Gießen, 23. Mai. Die Generalversammlung der hiesigen Gewerbebank am Samstag Abend im Leib'schen Saale war nicht sehr besucht. Es fanden sich nur 75 Mitglieder ein. Dieselben genehmigten die Vorschläge des Aufsichtsrathes bezüglich der Rechnung rc. und stimmten dem Antrag auf Gewährung einer Dividende von 70/0 auf die Stammantheile der Mitglieder bei. Die ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrathes wurden mit 67 bezw. 70 Stimmen wiedergewählt. Gießen, 22. Mai. Im Anschlüsse an den Ausschuß des Verbandes deutscher ßiqueurfabrifanten und Branntweinbrenner, sandte der hiesige Zweigverein, in Verbindung mit dem zur Zeit der Monopolfrage constituirten Comitö, an unseren Reichstagsabgeordneten eine mit den Unterschriften hiesiger Interessenten versehene Petition gegen die Branntweinsteuer-Vorlage zwecks llebergabe an den Reichstag. In dieser vittd um eine einheitliche Festsetzung der Verbrauchsabgabe von höchstens 0,25 Mk. für das Liter reinen Alkohols, um Nichterhöhung des Zolles für die vom Ausland in Gebinden bezogenen Spirituosen, ferner um Ablehnung der im Gesetzentwürfe vorgesehenen Nachversteuerung und um Rückgabe der event. bezahlten Verbrauchsabgabe für den Fall des Exportes gebeten. Weiter ist dem Wunsche Ausdruck gegeben, es möge der Vertrieb des unter amtlicher Kontrole zu Genußzwecken unbrauchbar gemachten und zur Heizung rc. dienenden Branntweins freigegeben werden. Dagegen erklärten sich die Petenten für die Erhöhung des Zolles, in der Höhe der Verbrauchsabgabe für die aus dem Auslande in Flaschen bezogenen Spirituosen, und zwar mit Rücksicht darauf, daß die in Flaschen importirten Liqueure schon in Folge ihres hohen Preises meist von den wohlhabenden Konsumenten getrunken werden, wahrend die in Gebinden eingeführten Arac, Cognac und Rum zur Fabrikation bezw. zum Verschnitte verwandt werden. Schließlich wird noch um eine gesetzliche Bestimmung gebeten, wonach der Gebrauch von ungereinigtem Branntwein zu Genußzwecken verboten werde. Letzterer Umstand beweist wohl zur Genüge, daß die Liqueurfabrikanten selbst bemüht sind, den Konsumenten einen möglichst entfuselten Branntwein zugänglich und eine Gepflogenheit unmöglich zu machen, die zwar häufig in anderen Kreisen geübt, jedoch von den Mäßig- kertsvereinen mit Vorliebe als Agitationsmittel gegen die Liqueurfabrikanten benutzt wirb. L. L. Vermischte-. A Mainz, 21. Mai. Mainz, das trotz seiner Lage an einem Fluß bezüglich ferner Badeanstalten im Allgemeinen mit vielen anderen rheinischen Städten nicht con- curriren kann, wird demnächst ein Bad bekommen, wie ein solches nur ganz wenige Großstädte aufzuweisen haben. Es ist dies nämlich ein Warmwasser-Volksbad. Stach der den Stadtverordneten hierüber gemachten Vorlage soll das Bad nicht an den Rhein, sondern in einen oberen Stadttheil zu liegen kommen und wird dasselbe, ungerechnet das Terrain, einschließlich der Pumpe und sonstigen maschinellen Einrichtungen, etwa 100,000 X kosten. Die Wasserspeisung der Bäder wird durch die hiesige Actien- brauerei erfolgen, die sich bereit erklärt hat, der Stadt das heiße Ueberroaffer aus ihrem Betrieb unentgeltlich zuzuführen. In Verbindung mit dem Bade, in welchem ein Schwimmbassin mit warmem Wasser vorgesehen ist, soll eine allgemeine Waschanstalt für die ärmere Volksklasse errichtet werden. A Mainz, 22. Mai. Um unseren verdienstvollen städtischen Kapellmeister Herrn Emil Steinbach ganz an Mainz zu fesseln, ist jüngst im Schooße unserer städtischen Verwaltung der Gedanke aufgetaucht, Herrn Steinbach decretmäßig zum pensionsberechtigten städtischen Beamten zu ernennen. Dieser Gedanke ist in der hiesigen Presse derart übel ausgenommen worden, daß sich Herr Steinbach entschlossen hat, von der städtischen Verwaltung auf Ende Mai feine Entlassung zu begehren. Diese Entlassung wurde zwar von der Bürgermeisterei mit Rücksicht auf bestehende Vertrage nicht angenommen und Herrn Steinbach die Zusicherung gegeben, mit der Lösung der Theaterwnren auch diese Frage zu erledigen, aber nichtsdestoweniger ist Herr Steinbach, wie wir aus bester Quelle wissen, fest entschlossen, Mainz den Rücken zu kehren. Seitens der städtischen Verwaltung ist man eifrig bemüht, den bisherigen Dirigent unserer Kapelle von dem Entschluß abzubringen. Nach Lage der Sache wird man aber schwerlich mit den Bemühungen Glück haben, zumal Herr Steinbach schon eine Reihe glänzender Engagementsofferten erhalten hat. Frank en th al, 17. Mai. Der bekannte hiesige Glockengießer Herr Andreas Hamm hat, wie man dem „Pf. C." berichtet, vor etwa 8 Wochen seine tausendste Glocke, im Gewicht von 2400 Kg., zur Complettirung eines Geläutes in Sprottau in Schl, abgeliefert und etwa zur gleichen Zeit die fünfhundertste aus seiner Werkstätte hervorgegangene Schnellpresse in Berlin aufgestellt. Diese Leistung erscheint um so bedeutender, wenn man bedenkt, daß das Werk aus den denkbar kleinsten Anfängen hervorgegangen ist. Handel und Berketzr. Gießen, 21. Mai. Der Auftrieb zu unserem Viehmarkte am 17. und 18. d. Mts. war wieder sehr bedeutend. An Rindvieh waren 1696 Stück und Schweine 2487 Stück aufgetrieben. Der Handel war lebhaft. Nächster Markt Dienstag den 21. Juni d. I. Grünberg, 21. Mai. (Fruchtpreise.) Weizen X 19.40, Korn 14.50, Gerste X 13.00, Hafer JL 11.80, Erbsen JL 14 50, Linsen JL 00.00, Lein JL 24.00, Samen X 00.00, Kartoffeln X 4.00, Wicken 00.00. Briefkasten. Abonnent in Mainz. Wir haben, Ihrem Wunsche entspvechend, sofort das Nöthige veranlaßt und hoffen Ihnen binnen Kurzem die Zusendung machen zu. können. D. Red. Repertoir der vereinigten Stadttheater zu Frankfurt a. M. Opernhaus» Dienstag den 24. Mai: Favoritin. Mittelpreise. Mittwoch den 25. Mai: 3. Vorstellung im Göthe-Eyclus. Egmont. Er- mäßigte^Preift^ta^ 26. Mai: Zweites und letztes Gastspiel der Frau Marcella Sembrich. Barbier von Sevilla (mit neuen Einlagen). Rosine: Frau Marcella Sembrich.' Erhöhte Preise. Außer Abonnement. „ . Freitag den 27. Mai: 4. Vorstellung im Gothe-Cyclus. Clavrgo. Vorher: Die Geschwister. Ermäßigte Preise. Samstag den 28. Mai: Afrikanerin. Mittelpreise. Sonntag den 29. Mai: Neu einstudirt: DieWiderspänstige. Mittelpreise. Montag den 30. Mai: Der Prophet. Mittelpreise. Schauspielhaus. Dienstag den 24. Mai: Drei Paar Schuhe. Große Preise. Mittwoch den 25. Mat: Hanni weint, Hansi lacht. Hierauf: Die Zaubergeige. Zum Schluß: Flotte Bursche. Große Preise. Donnerstag den 26. Mai geschlossen. _______________________ Freitag den 27. Mai: Nanon. Große Preise. Samstag den 28. Mai: Der Bureaukrat. Sonntag den 29. Mai: Goldfische. Montag den 30. Mai: Neu einstudirt: Rosenmüller und Finke. Frau Marcella Sembrich, welche heute, Montag, im Opernhause die Traviatcr singt, hat nunmehr mit der Intendanz einen zweiten unv letzten Gastspielabend definitiv vereinbart. Frau Sembrich wird demnach Donnerstag den 26. Mai (außer Abonnement) nochmals auftreten und zwar als Rosine im „Barbier von Sevilla", in welcher Vorstellung die Künstlerin Gelegenheit findet, eine Anzahl neuer und brillanter Gesangs- Einlagen dem Publikum vorzuführen, welche dieselbe sonst auch in großen Concerten »u singen pflegt. — Die Preise für die Vorstellungen der Frau Sembrich sind wie bei den früheren Gastvorstellungen der Künstlerin festgesetzt und zwar: 1 Parquetplatz 8iuf jeder Flasche H die Sebutzmarke und das viereckige Etiquett mit dem H Faesimile d s Fabrikanten befinden. 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