9a Zweites Blatt. Sonntag de» 24. April 18L7. Weßmer Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Bureanr Schn Istra ße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des MontsgS. Preis Vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlobn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. i i nm rn Woche« «Ueberficht Gießen, 23. April. Der Ablaus der parlamentarischen Osterpause hat das Getriebe des innerpolitischen Räderwerkes nunmehr wieder in vollen Gang gebracht und „aus der ganzen Linie" herrscht wiederum emsige Thätigkeit. Im preußischen Finanzministerium und in den bezüglichen Reichsrefforts ist man emsig mit der Fertigstellung der neuen Steuervorlagen beschäftigt, über deren muthmaß- lichen Inhalt aber noch immer der Schleier de- Geheimnisses ruht. Auch der Bundesrath tritt nunmehr den Steuerprojecten näher, wenigstens bieß es, daß am Freitage die Berathungen der zuständigen Bundesraths-Aucschüsie über die Branntweinsteuer beginnen würden und wird denselben wahrscheinlich der bayerische Finanzminister beiwohnen. Wann jedoch der neue Branntweinsteuer- Entwurf an den Reichstag gelangen wird, erscheint noch sehr ungewiß, da sich die Dauer der Vorberathung im Bundesrathe durchaus noch nicht übersehen läßt, derselbe wird indessen schwerlich vor Ende dieses Monats mit der Vorlage fertig werden. Im Reichstage selbst hat die Fortsetzung der Session einstweilen noch nicht viel Interessantes gebracht; am Dienstag wurde das Haus durch die Verhandlungen über die Regierungs-Darlegungen beschäftigt, betr. die Verhängung des Kleinen Belagerungszustandes über Stettin und Offenbach, und über den Singer'schen Antrag, die Regierung zu ersuchen, dem Hause nochmals den Rechenschaftsbericht betreffs der gleichen in Berlin, Frankfurt a. M. und Hamburg-Altona verfügten Maßregel vorzulegen. Die Debatte brachte von socialdemokratischer Seite die alten bekannten Klagen über die angebliche Polizeiwillkür, über die Ausweisungen von Socialisten und Aehnliches mehr, gleichzeitig aber auch unverblümte, drohende Hinweise aus die sociale Revolution, welche Drohungen jeooch im Hause keinen besonderen Eindruck machten; der Singer'sche Antrag wurde schließlich abgelehnt. Die Mittwochs-Sitzung erwies sich al- ganz belanglos; debattelos genehmigte das Haus die Novelle zum Reichsbeamtengesetz in dritter Lesung und überwies ebenso debattelos den Entwurf, betr. die Errichtung eines orientalischen Sprachen-Seminar-, an die Budget-Commission. Am Schluffe richtete der Präsident an die Vorsitzenden der verschiedenen Commissionen die Bitte, für möglichst beschleunigte Erledigung der Commission-geschäste zu sorgen, da augenblicklich nur wenig Material für die Plenarverhandlungen zur Verfügung stehe. Am Freitag beschäftigte sich der Reichstag mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfes, betr. die Abänderung de» Gerichtskostengesetzes und der Gebührenordnung für Rechtsanwälte, und dürfte die Discussion über diesen nicht unwichtigen Gegenstand eine lebhaftere Färbung angenommen haben, als in den beiden vorausgegangenen Sitzungen. Auf dem Gebiete der Parteibewegung ist eine sehr interessante Nachricht zu verzeichnen. Es hat sich nämlich innerhalb der deutsch-freisinnigen Partei eine „freie Commission" gebildet, welche die Ausstellung praktischer Reformoorschläge auf jocialpolitischem Felde vorbereiten und zur Kenntniß der in dieser Beziehung »bwaltenden Verhältniffe Material sammeln soll. Die Commission will zunächst, wie das „Berl. Tagbl." meldet, die Jnnungssrage in Verbindung mit der gesetzlichen Anerkennung der Berussvereine in Angriff nehmen und soll sür letztere durch ein Normatiogesetz ein Rechtsboden geschaffen werden, wie ihn die meisten anderen wirthschaftlichen Verbände längst besitzen. In München sand am Mittwoch das Begr äbniß des so plötzlich aus dem Leden geschiedenen verdienten bayerischen Justizministers Dr. v. Fäustle unter großer Betheiligung statt. Der ernsten Feier wohnten u. A. der Vertreter des Prinz-Regenten, General-Adjutant v. Freyenstein, sämmtliche Minister, die Spitzen der Behörden, die Generalität u. s. w., bei; Stistsdecan Türk hielt die Grabrede, Der lange Streit zwischen den beiden Hälften der österreichischungarischen Monarchie über die Regelung der beiderseitigen Beiträge (Quoten) zu den gemeinsamen Ausgaben hat in dieser Woche seinen vorläufigen Abschluß gesunden. Die bezüglichen Ausschüffe de» österreichischen Reichsrathes und des ungarischen Reichstages haben sich dahin geeinigt, Alles beim Alten zu lassen und trägt hiernach Oesterreich 70 Procent, Ungarn 30 Procent der Ausgaben, wobei im ungarischen Beitrag noch die Lasten für die Einverleibung der Militärgrenze in Transleithanien mit inbegriffen sind. Da der österreichische ReiLsrath Ende dieser Woche zusammengetreten ist, so findet er die Beschlüsse der Quoten-Deputationen bereits vor; natürlich werden dieselben einsach sanctio- nirt werden. Aus Frankreich sind als bemerkenswerthere Wochenereignisse die Eröffnung der Session der Generalräthe und der Rücktritt Paul Döroulede's von der Leitung der Patriotenliga zu verzeichnen. Von speciellerem Interesse ist das Verschwinden des „Nevanchedichtecs" von dem Schauplatz seiner bisherigen Thätigkeit, da die Amtsniederlegung Döroulöde's direct auf Schwierigkeiten zurückgeführt wird, welche in den Pariser Regierungskreisen selbst seiner „Mission" als Chef der Patriotenliga in den Weg gelegt worden sein sollen. Unter diesen Umständen steht die Auflösung der Patriotenliga zu erwarten, die seit ihrem Bestehen Frankreich wahrhaftig keine ersprießlichen Dienste geleistet hat. In der obersten Polizeiverwaltung Petersburgs ist ein Personalwechsel zu verzeichnen, welcher unzweifelhaft mit dem nihilistischen Mordanschlage vom 13. März in Verbindung steht. Generallieutenant Or- fchewski, oberster Chef der Hauptstädtischen Polizei, wurde aus sein Ansuchen angeblich „häuslicher Verhältnisse" wegen dieser Stellung enthoben; es ist indessen öffentliches Geheimniß, daß die mangelhafte Geheimpolizeiorganisation, die auch bei dem Verbrechen des 13. März schlecht fungirte, der Hauptgrund für die Entlassung Orschewski's abgegeben hat. Daß der nihilistische Anschlag rechtzeitig entdeckt wurde, kann der Petersburger Stadthauptmann, General Gresser, als ein Verdienst seiner Detectiv-Abtheilung in Anspruch nehmen und wenn man Gresser nicht so nöthig als Stadthauptmann brauchte, würde man ihn gewiß zum Nachfolger Orschewski's ernannt haben. Statt dessen ist nun Generalmajor Schebeko zum Haupt der Petersburger Polizeiverwaltung, gleichzeitig aber auch zum Commandeur des Gensdarmerie-Corps und zum Gehilfen des Ministers des Innern ernannt worden. Nach langwierigen und an aufregenden Zwischenfällen reichen Verhandlungen ist Anfang dieser Woche die irische Zwangsbill im englischen Unter Hause in der Specialberathung angenommen worden. Es steht noch die dritte Lesung aus, die aber natürlich die definitive Annahme des ganzen Gesetzes ergeben wirb und somit hat die bis auf's Aeußerste getriebene Verschleppungspolitik der Gladstonianer und Parnelliten das Zustandekommen des Gesetzentwurfs doch nicht zu hindern vermocht. Freilich, wie sich die Zwangsbill aus den parlamentarischen Beschlüssen in die praktische Wirklichkeit übertragen lassen wird, das dürfte bei der in Irland herrschenden erregten Stimmung eine sehr heikle Aufgabe werden. Statuten der Zlnterstiihungskasse für bedürftige Pfleglinge der Croßhrr?og- lichen Landes-Irrenanstalt und^des Größtmöglichen Landes- Hospital,. Unterm 25. October 1886 haben die General-Versammlung der Unterstützungskasse sür bedürftige Pfleglinge der Grotzh. Landes-Irrenanstalt zu Heppenheim und die Verwaltung der Unterftützungskasse für bedürftige Pfleglinge des Großh. Landes- Hospitals zu Hoiheim die Vereinigung dieser beiden seither von einander getrennten Kassen beschlossen und sodann die Statuten der vereinten Kassen festgeftellt. Nachdem Großb. Ministerium des Innern und der Justiz durch Verfügung vom 28. Januar l. I. diese Maßnahmen genehmigt hat. werden die erwähnten Statuten hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht und der wohlwollenden Aufmerksamkeit aller Derjenigen empfohlen, welche die Verpflichtung in sich fühlen, auf die Noth ihrer Nebenmenschen zu achten und aus eigner Kraft wie im Verein mit Gleichgesinnten diese Noth zu lindern, sowie der Wiederkehr und Ausbreitung derselben möglichst vorzubcuge». Heppenheim an der Bergstr., 8. März 1887. Die Verwaltung der Unterstützungskasse für bedürftige Pfleglinge der Großh. Landes- Irrenanstalt und des Großh. Landes-HoSpitals. Dr. Ludwig. Dr. Wittich. Dr. Stühlinger. Schaum. Landcs- wendet Bestreitung des an die Kasse niemals statt. S 4. Die dem Sitz in der Landes-Hospital. Unterstützungsrasse besteht aus zwei Theilen: aus der Hauptkasse mit Landes-Irrenanstalt und aus der Nebenkasse mit dem Sitz in dem 8'5. ' Die unmittelbare Geschäftsführung der Unterftützungskasse wird durch die gemeinschaftliche Thätigkeit der Beamten der Landes-Irrenanstalt, bezw. der provisorischen Inhaber dieser Stellen vollzogen. Dieselben vertreten die Unterstützungskasse unter dem Titel: „Verwaltung der Unterstützungskasse für bedürftige Pfleglinge der Großh. Landes-Irrenanstalt und des Großh. Landes-Hospitals." 8 6. Der Director der Großh. Landes-Irrenanstalt ist der ständige Vorsitzende der Verwaltung. In Verhinderungsfällen tritt für denselben der zweite Arzt der 8 1. Die Unterstützungskasse für bedürftige Pfleglinge der Großh. Irrenanstalt zu Heppenheim und des Großh. Landes-Hospitals zu Hofheim ihre Fürsorge in erster Linie den bedürftigen, aus der Anstalt entlassenen, dann aber auch in den geeigneten Fällen den noch in der Anstalt befindlichen Pfleglingen, sowie den bedürftigen Angehörigen der Pfleglinge zu. 8 2. Neben dem soeben angeführten Zweck sollen die Mittel und Kräfte der Kasse dazu dienen, das richtige Verständniß des Irreseins und der Irrenanstalten zu erleichtern und zu verallgemeinern, das Interesse für die Irrenanstalten des Landes und deren zweckmäßige Benutzung überall zu wecken und zu fördern, und die Aufmerksamkeit und Thätigkeit immer weiterer Kreise der Bevölkerung auf das Wohl der Irren zu richten und an der sachgemäßen Fürsorge für dieselben zu betheiligen. 8 3. Eine Verwendung der Mittel der Kasse zur vorlagsweisen oder definitiven * “ nach den bestehenden Verordnungen für jeden Pflegling der Anstalt derselben zu entrichtenden jährlichen Verpflegungsgeldes findet Anstalt ein. _ ,, _ r„ . . 8 7. Die Oberaufsicht über die Verwaltung fuhrt die vorgesetzte Behörde der Landes-Irrenanstalt, die Großh. Provinzial-Direction Starkenburg zu Darmstadt. Dieselbe ist zur Revision der Geschäftsführung der Unterstützungskasse zu jeder Zeit und nach jeder Richtung hin befugt und überwacht insbesondere den Bestand des Reservekapitals und die Verwaltung des Vermögens. 8 8. Die Führung der Hauptkasse steht dem Rechner der Großh. Landes- Irrenanstalt, diejenige der Nebenrasse dem Rechner des Landes-Hospitals zu. Der Rechner der Landes-Irrenanstalt hat die Rechnung über die sämmtlichcn Einnahmen und Ausgaben der Hauptkasse sowohl wie der Nebenkasse zu stellen und die entsprechenden Bücher zu führen. Beide Rechner beziehen eine jährliche Remuneration aus der Unterstützungskasse. 8 9. Die Geldmittel der Hauptkasse werden gebildet: . . a) durch freiwillige Spenden und Vermächtnisse und insbesondere durch die Ergebnisse einer alljährlich wiederkehrenden allgemeinen Sammlung, b) durch Beiträge aus Staats-, Kreis- oder Gemeindekasfen, Sparramn rc. einschließlich der regelmäßigen Zuschüsse zu den Kosten, welch cv dauernde Versorgung entlassener Pfleglinge außerhalb der Ans Unterstützungskasse entstehen; d-r Unterftützungs- c) durch das Reservekapital, d. h. die seit der Rechnungsjahre kasse nach Befriedigung der Ausgaben am.Schluß verbliebenen und zukünftig verbleibenden Restbeträge der 1 nahmen, sowie durch die Zinsen dieses Kapitals. Allgemeiner Anzeiger Möbelfabrik und «Lager IB79 S 10. Das Reservekapital (Werthpapiere, Sparkassebücher rc.) befindet sich in der Verwahrung der Verwaltung und zwar unter specieller Verantwortlichkeit des Großh., Directors und des Großh. zweiten Arztes der Landes-Irrenanstalt. 8 11. Die Geldmittel der Nebenkasse werden gebildet durch Zahlungen, welche die Nebenkasse auf jedesmalige schriftliche Anforderung aus der Hauptkasse empfängt. § 12. Die Verwendung der Mittel der Hauptkasse zu dem unter 8 1 der Statuten angegebenen Zweck und zwar zur Unterstützung der bedürftigen Pfleglinge der Landes-Irrenanstalt, fowie der Angehörigen dieser Pfleglinge, ist dem Sachver- ständniß und der Gewissenhaftigkeit der Verwaltung unbeschränkt überlassen und erfolgt auf Grund durch Stimmenmehrheit gefaßter Beschlüsse derselben. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. S 13. Die Verwendung der Mittel der Nebenkasse zu demselben Zweck und in Bezug auf die bedürftigen Pfleglinge des Landes-Hospitals und deren Angehörige bleibt in gleicher Weise den Beschlüssen der Großh. Beamten des Landes-Hospitals bezw. der provisorischen Inhaber dieser Stellen, unter dem Vorsitz des Großh. Directors des Landes-Hospitals, oder dessen Stellvertreters, anvertraut, welcher bei Stimmengleichheit ebenfalls den Ausschlag gibt. S 14. „ Die unter den SS 12 und 13 erwähnten Beschlüsse werden in den geeigneten Fällen vorbereitet und zur Ausführung gebracht durch in oder nahe bei dem Wohnort der zu unterstützenden Pfleglinge domtciltrte und mit den betreffenden lokalen und persönlichen Verhältnissen bekannte Vertrauensmänner. Hierbei verkehrt jede Kasse mit den betreffenden Vertrauensmännern direct. § 15. Die Verwaltung wählt und inftruirt die Vertrauensmänner und stellt dle denselben zu überweisenden Bezirke fest. In dem Personal der Vertrauensmänner eingetretene Veränderungen sind von dem Vorsitzenden der Verwaltung alsbald zur Kenntniß des Großh. Directors des Landes-Hospitals zu bringen. S 16. Alle drei Jahre, und zwar in der Regel im Monat October, findet die Generalversammlung der Vertrauensmänner statt. . § 17. In der Generalversammlung wählen die erschienenen Vertrauensmänner für die Zeit bis zur nächsten Generalversammlung aus der Zahl der anwesenden oder entschuldigt abwesenden activen und inactioen (früher actioen) Vertrauensmänner: neun Abgeordnete. S 18. Scheidet während der angegebenen dreijährigen Wahlperiode ein Abgeordneter dauernd aus, so hat der Vorsitzende der Verwaltung das Recht, aus den Reihen der Vertrauensmänner einen Ersatzmann einzuberufen. Dasselbe Recht steht dem Vorsitzenden im Falle der vorübergehenden Verhinderung eines Abgeordneten zu. S 19. Alljährlich einmal, und zwar in der Regel im Monat Mai, versammeln sich die neun Abgeordneten in der Großh. Landes-Irrenanstalt zu einer gemeinschaftlichen Berathung mit der Verwaltung der Kasse. An dieser Versammlung nehmen ferner als ständige Mitglieder Theil' der evangelische und der katholische Geistliche der Landes-Irrenanstalt, der Großh. Director und der Großh. Rechner, sowie der evangelische und der katholische Geistliche des Landes-Hospitals und endlich die Vertrauensmänner der drei Provtnzialhauptstädte des Landes. Die erwähnten neun Abgeordneten, die Mitglieder der Verwaltung (§ 5) und die soeben genannten ständigen Mitglieder bilden zusammen das Euratorium der Unterstutzungskasse. S 20. Als ständiger Präsident des Curatoriums bestimmt der Vorsitzende der Verwaltung mindestens vier Wochen vorher Tag und Stunde der Versammlung des Curatoriums, sowie die Tagesordnung und läßt alsdann die Einladungen ergehen. Den auswärtigen Mitgliedern der Versammlung werden die Transportkosten aus der Hauptkasse vergütet. § 21. Die Verhandlungen des Curatoriums beschäftigen sich vor Allem mit oer Frage, inwiefern nach den vorliegenden Erfahrungen die allgemeinen Zwecke der .Unterstutzungskaste sachgemäß gefördert werden, bezw. gefördert worden sind, oder was Verwirklichung dieser Förderung zu geschehen habe und etwa bei der nächsten Generalversammlung in Antrag zu bringen sei. Die Verhandlungen werden durch emen Bericht über den Stand der Sache eingeleitet, welchen der Vorsitzende der Verwaltung m deren Namen zu erstatten hat. — Ferner wird der zur Bestreitung der in dem laufenden Rechnungsjahr entstehenden Verwaltungskosten der Haupt- und der Nebenkasse muthmaßlich erforderliche Geldbetrag berathen und festgestellt. — Den an- A r nden Mitgliedern des Curatoriums steht das Recht zu, sich von der Art der Geschäftsführung der Verwaltung nach jeder Richtung hin zu überzeugen und ist ihnen zu diesem Zwecke die Einsicht in die Bücher derselben gestattet. — Insbesondere ist die Haupt- wie die Nebenkasse verpflichtet, über die in dem letzten Geschäftsjahr von ihr verwilligten Unterstützungen, über die Principten, von welchen sie bei dieser Verwilligung rin Allgemeinen wie im Einzelnen ausgegangen sind und ausgehen, sowie über die E^lelten Erfolge auf Verlangen der Anwesenden Auskunft zu geben. Endlich werden die Mitglieder des Curatoriums am Schluffe der Sitzung zu einem Besuch der Anstalt eingeladen werden. § 22 Die Beschlüsse des Curatoriums werden im Allgemeinen mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. Das über die stattgehabte Berathung und die gefaßten Beschlüsfe geführte Protokoll ist zur Ken^iniß der nächsten General-Versammlung zu bringen, welche alsdann die Beschlüsse entweder verwirft oder genehmigt und zum Vollzug bringt. Ferner wird das Protokoll der Großh. Provinzial-Directton Starkenburg überreicht. Beschlüsse von besonderer Wichtigkeit und Dringlichkeit, die in dieser ihrer Eigenschaft durch mindestens 3/t Majorität des Curatoriums festgestellt worden sind werden von der Großh. Provinzial-Direction Starkenburg geprüft und können alsdann @<9$0r$C Seidenstoffe von Mk. 1.25 bis 18.«3 (tr sv"1 DerW- — Atlasse, Fallle Fran<;aise, Mosco- S llenV,e’ Ottoman> -Monopol-; Khadames, Grenadines, Surah, Satin merveilleux Satin Luxor, Damaste, Ripse, Taffete etc. vers. ro&err und stückweise zollfrei in's Haus das Seidenfabrik - Depot durch Verfügung dieser Behörde interimistisch und bis zum Zusammentritt der nächsten Generalversamm ung zur Ausführung bestimmt werden. Ebenso steht der Groß. ^r?£,niia^Jrec •?!! ^^rkenburg die vorläufige Entscheidung zu, wenn eine Meinunas- verschledenhelt zwischen den neun Abgeordneten der Vertrauensmänner einerseits und der Verwaltung andererseits sich ergeben haben sollte. nD - „ 2^ Tag.- Ort und Tagesordnung der Generalversammlung der Vertrauensmänner werden tn der zuletzt vorausgehcnden Jahressitzung des Curatoriums sest- b'l ?rasldent desselben die Einladungen zur Generalversammlung ergehen zu lassen und gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben. Die ersten Nummern der letzteren beziehen sich auf die Berichte, welche der Präsiden! des E."r^orlums und der Rechner der Kaffe über die Ergebnisse der Geschäftsführung seit lloersammlung und den gegenwärtigen Stand der gesammten Sach- lage zu erstatten haben. Erlauben es die Verhältnisse der laufenden Einnahmen so sind diese Berichte fedem Mitglied der Generalversammlung gedruckt vorzulegen ' — ®in0elat>en zur Generalversammlung werden die activen und die sämmtlichen inact'iven • Orote nlcS? ^gleich als Vertrauensmänner fungirenden 9^11= T Sämmtlichen Mitgliedern der Generalversammlung werden die Transportkosten aus der Kaffe ersetzt. ö sT?er ^sident des Curatoriums präsidirt der Generalversammlung und mit f«rU* Die Beschlüße und Wahlen der Generalversammlung erfolgen mit den in dem folgenden Paragraphen gewahrten Ausnahmen durch einfache Stimmen- mehibeit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Jeder Vertrauensmann einerlei ob actio oder tnacttv, verfügt über eine Stimme. Eine Ver- tretung nicht anwesender Vertrauensmänner ist unzulässig. — Das Protokoll der Starkenbmg'mttg-th-il7?^ ”°n bEm ^räfibenten der Großh. Provinzial-Direction 9r„ar»,m«6;,n?Cs>fr*^f!.e der Generalversammlung, welche -in- Abänderung, authentische Auslesung und Aufhebung der Statuten oder das Reservekapital betreffen, setzen eine mmbceften§ 8/* der Stimmen voraus. Die Auflösung der Kasse kann s beschlossen werden, wenn mindestens die Hälfte aller activen Vertrauensmänner anwesend ist und drei Viertel der Anwesenden dem betreffenden 3.ufttI?mei.L c die Verfammlung weniger stark besucht, so entscheidet eine alsoald Elnzuberufende zweite Generalversammlung ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Zahl der Anwesenden. — Aber auch hier wird eine Majorität von 3/4 der A"^on 7c- ?inb- bie veranlassenden Verhältnisse nicht dringend, so Antraa ans JS9 ^^berufung der^ zweiten Versammlung abgesehen und der reproducirt Auslosung erst tn der nächsten ordentlichen Generalversammlung Em S 26 erwähnten Beschlüsse bedürfen der Genehmigung der Großh. Proomzial-Dtrection Starkenburg. . ?]• .Die Großh. Provinzial-Direction Starkenburg ist durch den Präsidenten Mittheilung der Tagesordnung von dem Termin der Jahressitzung und owo wie der Generalversammlung frühzeitig in Kcnntnih zu fetzen uno rann allen diesen Versammlungen beiwohnen. 2 2b-.,Alljährlich im Monat Mai und zwar mindestens 14 Tage vor dem Euratoriums veröffentlicht die Verwaltung einen gedruckten Auszug aus den Geschäftsbüchern des abgelaufenen Rechnungsjahres, welcher die stattgebabten uebersicke91 m6RV Aufführung bcr "uzelnen Geber, eine summarische noch I n/ p^uAaben die specificirte Angabe des Vermögensstandes und endlich noch eine kurze und übersichtliche Zusammenstellung der für die rechtzeitige und über ^o/vito?s^^p ®Cn ^oßb. Landes-Irrenanstalt und des Großh. Landes- Dorsp^.n^ *cn Abschriften und praktischen Verhaltungsregeln enthält. ProvknzläM-ction^be9lflu6ißeilbt Unt-rfchrist d-r Großh. » r?7-7ni.bcn. 9aPrcn' welchen die General-Versammlung der Vertrauens- ^2^der Station'Erwähnten Auszug in Ausführung der unter 8 2 der Statuten hervorgehobenen Tendenzen der Unterstützungskasse eine für ^eder- Abhandlung über allgemein wichtige Fragen der Jrrenheflkunde hi b"gegeben. Der specielle Gegenstand derselben wild tn dem Vorjabre durch das Euratorium festgestellt. Reservekavital^b« Unterfiüöunfl3faffe fällt das vorhandene b/m r(Ärnö n ber Großh. Landes-Irrenanstalt und zu einem Viertel lU u?b alsdann diese Mittel nach Maßgabe der EmA.nLA Oberbehorde der beiden Anstalten zu erlassenden näheren Be- verwendIwe^rden ^eamtcn b^ser Anstalten im Sinne der vorstehenden Statuten öffentlich^ckannt°gemachtz"' bU etmai0en Abänderungend-rfelb-nwerden von Carl Stisckratli empfiehlt größte Auswahl in 849 Möbeln jeder Art zu außergewöhnlich billigen Preisen. 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