»«S Freitag Len 21. October *»«'• «ncluner itnunnct ™^r Y T ▼ r qY Y T T (J Y Y bD Amts- und Anzeigcblatt für den Kreis Gießen. » [ R ): l 1 L t. 5 ] t i fr .1 « ist U । i I ! । 3 >e f» Vureaur Schulstraße 7. halten. § 6. Zeit gestattet. S 7. in macht werden wird. Gießen, den 12. October 1887. Das mm Schlachten nöthige kleinere Geschirr, als Zuber, Schüsseln, Beile, Messer und dergleichen, haben die Schlächter zu stellen und zu unter» Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. Localreglement. n, , . etahfpnrhmtna wird nacb Anhörung der Stadtverordnetenversammlung mit Genehmigung der Gewerbeordnung und Art. ^^der^Stadtwrdnung ^"21979 für die Provinzialhauptstadt Gießen verordnet wie folgt: Das Schlachten des Hornviehs kann den Tag über stattfinden: a. vom 1. April bis 30. September von 4 Uhr Morgens bis b. von?^ Oktober gl Don 5 uhr Morgens bis und der Justiz festfetzt. § o. An Sonn- und Feiertagen ist das Schlachten nicht gestattet. An zweiten Feiertagen kann jedoch mit besonderer Erlaubniß der Ortspolizeibehor Schlachten außerhalb der Stunden des gewöhnlichen Gottesdienstes stattfinden. § 9 Das zum Schlachten bestimmte Vieh darf Der Schlachthausaufseher wohnt in der Anstalt, hat daselbst ständig anwesend zu sein, und nach besonderer Anweisung Großherzoglicher Bürgermeisterei die Aussicht, Bücher und das Jnventarmm zu fuhren. Er hat insbesondere ein Buch zu führen, worin alles geschlachtete Weh, die Namen der Metzger, die Viehgattung und Schlachtzeit bezw. das von auswärts e.nge- brachte und untersuchte Schweinefleisch, die Namen der Embnnger bezw. Transportanten und Namen der Empfänger genau eingetragen werden. Die Einsicht dieses Buches ist den Octroi- und Polizeiaufsichtsbeamten zu zeder tiauna ist eine Gebühr zu entrichten, welche der Stadtvorstand mit Genehmigung des Grobherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz festsetzt. / § 5- ------■ Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinflerlohn. Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pst Das Schlachten des Viehs: 1) Rindvieh jeden Alters, 2) Pferde jeden Alters, 3) Schafvieh I Ausnahme der Säuglämmer, 53 Schweine, mit Ausnahme der Span- event. „Mllchserkel , das Abhäuten, Brühen und Ausnehmen derselben, sowie‘ Fleisches der Eingeweide und Gedärme darf sowohl von ... § 2. Es ist gestattet, verunglücktes Vieh, insofern dasselbe der Genießbarkeit des Fleisches halber augenblicklich getödtet werden muß, sowie Weh von Privaten, die außerhalb des städtischen Bauplanes wohnenun^wUch^fur den eigenen Bedarf geschlachtet werden soll, en• $ „ . Scblacbthauses Fällen mit Genehmigung der Ortspolizeibehorde außerhalb des Schlachtyaufi iU '^E?finden aber die Bestimmungen des § 3 bezüglich der Fleischbeschau auf diese Fälle Anwendung. Bezüglich der in dem Schlachthaus »usMbenden Fleischbeschau^ die in der 316x^6^rbe^UT^adaß vor beendigter Besichtigung L7L" Ä"'S: Swi. »*»-« - d" anstalt weggebracht werden dürfen. § 4. Sm ... .»-» ««"ftÄSK S WWp«i<« ««täte* BW A /Z,7„chl wirb. /->»- e» ZSs’**.«.»*« ww WMschriebmen Flchchbeschau unterlegen «Wsttt se^m L »ans hä; 8« dich » --7 aFeT? nntmachung. sollt MMHt “f Wi s-d-tti-bl-»»«« to SroSlroWtn «LL - —— -""" --"""*- " Auf Grund des § 23 . Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom § 1. Das Schlachten der Schweine hat zu denjenigen Stunden zu geschehen, welchen für Brühwasser mittelst Dampfheizung gesorgt wird, nämlich: a vom 1. April bis 30. September Vormittags zwischen 5 und ' 9 Uhr und Nachmittags zwischen 5 und 8 Uhr, b. vom 1. October bis 31. März Vormittags zwischen 6 und 10 Uhr und Nachmittags zwischen 3 Md 6 Uhr. . Sollten dringende Umstände das Schlachten außer diesen Zeitemtheilungen nothwendw machen, so hat der das Schlachthaus Benutzende für jebe weitere Stunde außer dem Schlachtgeld eine Gebühr zu entrichten, welche der Stadt- vorstand mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern Betreffend: Die Veranstaltung einer Enquete über Abzahlungsgeschäfte. . ©lefeen, Das Großhcrzogliche Krctsamt Gießen ...» - - - Erledigung mit Frist von 5 Tagen erinnert. Dr Boekmann. __—-------- "-----Belresfend: Die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen. G,eßen, am 20 Oclob Das Großherzogliche Krelsamt^Gießm Den für Ihre Bibliothek anzuschaffen. Dr. Boekmann. § 13. Fleisch auch von der Räume und Reihenfolge Namensver- § 15. Das Vieh darf weder mit Hunden oder in sonstiger Weise zum Schlacht- hause gehetzt, noch geknebelt herangefahren, überhaupt nicht in erhitztem Zustande geschlachtet werden, es ist vielmehr vor dem Schlachten an den bierru bestimmten Stellen zu befestigen. § 16. auch innerhalb dieser Zeit auf Anfordern allen mit der Aufsicht beauftragten Personen vorgezeigt werden. § 10. Als Beiträge zu den Betriebs- und Verwaltungskosten der Schlachthaus- anlage haben die Schlachtenden außer den vorgeschriebenen Taxen für Schlachtscheine für jedes Stück Vieh noch eine Schlachtgebühr zu entrichten, welche der Stadtvorstand mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz festsetzt. S 1L Vieh, welches nicht sofort geschlachtet wird, muß in die Stallungen gebracht und dort befestigt werden. . Das freie Herumlaufen jeder Art von Vieh auf dem Hofe oder in den inneren Räumen ist verboten. Wird Vieh in die Stallungen gebracht, so hat der Einsteller bezw. der Eigenthümer des Viehs die Fütterungs- und Wartekosten zu bestreiten und wenn die Einstellung länger als 12 Stunden dauert, so ist pro Tag für jedes Stück Großvieh eine Gebühr zu entrichten, welche der Stadtvorstand mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz festsetzt. § 12. In die eigentlichen Schlachträume darf das Vieh erst gebracht werden, wenn die Vorbereitungen zum Schlachten auf den dazu angewiesenen Stellen vollständig getroffen sind. Das Schlachten muß in gewerbsüblicher Weise, eventuell nach den etwa noch erlassen werdenden Vorschriften, schnell, ohne Quälerei und mit der nöthigen Vorsicht geschehen. Vor der Tödtung muß das Thier mit Stricken an die hierfür bestimmten Vorrichtungen genügend befestigt werden. Das als genießbar befundene Fleisch, sowie die zur weiteren Verwendung geeigneten Abfälle müssen alsbald weggebracht werden und es haben die betreffenden Schlachtenden die Böden und Wände der benutzten Plätze der Nachfolger Zur Verhütung von Streitigkeiten über den Gebrauch Einrichtungen werden vom Schlachthausaufseher die Plätze der nach den Metzgern nach deren im Schlachthause aufgehängten zeichniffe überwiesen und es wird (Feiertage ausgenommen) derart abgewechselt, daß jeder Metzger täglich eine Nummer weiter rückt. Sollte indessen ein Metzger von der ihm hiernach zukommenden Reihenfolge keinen Gebrauch machen, so kommt der Nachfolger an die Reihe. Eine ausgefallene Nummer tritt übrigens wieder in die Reihe ein, sobald der betreffende Metzger sein Schlachtvieh bereit hat. ungesäumt vollständig zu reinigen und abzuflößen, damit Platz bekommt, der überdies durch allenfallsiges Nachwiegen nicht aufgehalten werden darf. § 14. statte zu verbringen, deren Inhalt zu Gunsten der Anstalt durck s;, Verwaltung alle 3 bi« 4 Tage fortgeschafft wird sowie d« Wände und die benutzten Vorrichtungen an der Arbeitsstelle van «r ble Unrath zu reinigen und namentlich Häute, Fett, Blutgefäße und Werkzeuge möglichst bald zu entfernen. 9 ' Be unb Schlacht. 8 17. In den Gebäulichkeiten der Schlachthausanlage darf nicht a,rn„xH werden. »crauHv > § 18. Das Mitbringen votl Hunden in die Anstalt ist untersagt § 19. In die zum Schlachten bestimmten Gebäude darf zum «wecke de« sr ■ ladens von Fleisch rc. nur mit Handkarren gefahren werden Aur* 8 20. Me Wagen, Karren rc. und das dazu gehörige Zugvieh müsse» Anordnung des Schlachthausaufsehers aufgestellt werden. nQ$ 8 21. unte f21?^ Särmen' @l^impfen unb Raufen in der Anstalt ist strengstens 8 22. Für das Verhalten der Gesellen, Lehrlinge und sonstigen Arbeite» der betreffende Meister oder Auftraggeber mit verantwortlich und bat durch seine Leute etwa zugefügten Schaden zu ersetzen. § 23. Jeder, der das Schlachthaus benutzt oder betritt, hat den Anordnung des Schlachthausaufsehers und den Vorschriften dieses Reglements unbedmm Folge zu leisten und, abgesehen von seiner Bestrafung, im Falle des n» gehorsams gegen die Bestimmung dieses Reglements, seine sofortige Em' fernung daraus zu gewärtigen. Insbesondere ist von Seiten derjenigen' welche die Schlachthaus-Anstalt benutzen, darauf zu sehen, daß die Einrich tungen in jeder Hinsicht geschont werden, widrigenfalls die Herstellungen von unnothigen oder muthwillig verübten Beschädigungen wie auch die unterlassene Reinigung auf Kosten und Gefahr der Betreffenden vollzogen werden wird Etwaige Beschwerden über den Schlachthausaufseher oder das übrige Personal sind bei Großherzoglicher Bürgermeisterei Gießen vorzubringen. § 24. . ®er ö" ben Schlachthausanlagen ist ohne besondere Erlaubnis des Schlachthausaufsehers nur Denjenigen gestattet, welche dort in Ausübung der Aufstcht (nue dem Octroi- und Polizeipersonal) oder in Ausübung des Schlachtens beschäftigt sind. Kindern unter 14 Jahren ist der Zutritt gämlicb untersagt. § 25. Der Transport des Fleisches rc. aus dem Schlachthause darf nur ent- weder in geschlossenem Fuhrwerk oder mit reinen Tüchern so überdeckt ae- schehen, daß das Fleisch rc. nicht sichtbar ist. § 26. _ Jede Uebertretung dieses Polizei-Reglements wird, insofern solche nicht bereits in bestehenden Gesetzen oder dem Octroi-Reglement mit Strafe bedroht ist, mit einer Geldstrafe bis zu dreißig Mark bestraft, welche im Falle qe- nchtlicher Beitreibung in die Stadtkaffe fließt. § 27. Dieses Localreglement tritt in Kraft, sobald die projectirte Schlachthausanlage gebrauchsfähig hergestellt sein wird, worüber 3 Monate vorher von Großherzoglicher Bürgermeisterei Gießen eine deßfallsige Bekanntmachung erlassen werden wird. Bei allen Arbeiten und Vorrichtungen in den verschiedenen Räumlichkeiten der Schlachthausanstalt ist die größte Reinlichkeit zu beobachten. Die Entleerung und Reinigung der Eingeweide darf nur in dem dafür bestimmten Gebäude stattftnden und sind insbesondere alle Abgänge alsbald in die Dung- Gießen, den 12. October 1887. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. _________ ______ Fres enius. Bekanritma ch u n g. Dbstbäume halten. ^Or^e Verwalters Schuchard einen Sortraö^über^Se^anblui^unb^u^der b.eJj S(lnbn’irt&fWt find hierzu freundlichst eingeladen. ß n, am 20. October 1887. Der Director des landwirthschaftlichen B-zirksvereins Gießen. Nover. Serbien. m October. Wie verlautet, sind die Verhandlungen in lF,r ba$ provisorische Finanzgesetz für das lausende Jahr mit 68 gegen 25 Stimmen abgelehnt. Der Reichstag wird wahrschein- lich morgen vertagt werden. y , . ~ brüte ©obn der Kaisers von Rußland, Großfürst Michael, ist ebenfalls an den Masern erkrankt. w Italien. Nom, 19 October. Die meisten Blätter brachten die sympathischsten Glückwunsch-Artikel für den deutschen Kronprinzen. Die „Riforma" sagt die Wünsche und Hoffnungen für den Kronprinzen seien in Rom die nämlichen' wie in Berlin; im entlegensten Dorfe Sicilienr wie in der niedrigsten Hütte Nom- mern« würden dieselben Wünsche gehegt. Der Kronprinz könne, getragen von der Liebe zweier Völker und begleitet von der Sympathie und Achtung der ganzen Welt, der Zukunft vertrauensvoll entgegengehen. Telegraphische Depeschen. Wolff's telegr. Corrcsvonden, < Bnrea«. hi, 4?*?a19' Oktober. Se. Majestät der Kaiser nahm heute Vormittag fuhr Mittags 1 Uhr aus, um bei der Herzogin 5?," L " . ÄÄ? Fürstlichkeiten Abschiedsbesuche zu machen. Nachmitlag! eraanaen 3U welchem besondere Einladungen ni-tz sestgesttzt. $t Abreise Sr. Maiestat bleibt aus morgen Nachmittag öalsleiden feit 20 Jahren bewährt, ebenso sind Loeftund SMalz- (-rlrakt-Bonbons als Hustenbonbons sehr beliebt Das Malr'Extrakt Mit Eisen wird bei Bleich'uckt nnb Blutarmuth, das mit Kalk bei engl. Krankheit, ba^ Malz- Ertrakt mit Leberthran für schwächliche Kinder empfohlen, die es gerne nehmen. V'rirort „L..; ...«KrnrFi;* ,,, von Ed. Loetlund m A Mainz 19. October. Der Gouverneur der Festung Mainz,_^neral- lieutenant Graf ° Schlippenbach, ist jetzi ihalfücklich °°n bie,em^^Posten »uruckg- rett» Wie bas neueste Miliiärwochenblait mittheili, ist Herr r, Schlipp-ndach^uM" V ri-wung bes Rathen Abl-r-Orbens 1. Elaste auf fein Nachfuchen zur Disposi w»^gest-lll^worben Als Nachfolger bcs Herrn ». Schlippenbach, ber erst im oerflopenen 3abie » ». Wopna als Gouoerneur ber Festung Mainz erfetz e, nennt man in militärischen Kreisen den Gouverneur einer großen preußischen Festung. ,» icht Laien, sondern medicinische Autoritäten, deren hohe, sanitats- 6-menschatt über alle Zweifel erhaben, betonen nachdrücklichst, daß bte Sodener Mine r ab Pastil I en unter den Heilmitteln der Gegenwart eine sehr hervorragende Stellung ri mebnten äßer sein Blut verbessern, die Lungen heilen, die Brustorgane purgiren, Leberanfchwellungen beseitigen, wer Hämorrhoidalleiden heben und Verdauungsstörungen , n U nnterüebe sich einer Sodener Pastillenkur, deren wohlthaliger Heil- regeln m U, m„ufsstörung ohne großen Geldaufwand — ein unausbleiblicher unb ein dop^ Für nur 85 4 pro Schachtel sind die Pastillen fallen Apotheken zu haben. _____________________ J' - Lokale-. Gießen, 20. October. Der gestrige Jahrmarkt, n)eld)er aI3 eine größere Ausdehnung wie gewöhnlich annahm, war namentlich auch von^der.tarib- beoDlferuna recht gut besucht und verlief ausnahmsweise ohne ben vn^ Markttagen üblichen Regen. Bis zum Eintritt ber Dunkelheit herrschte auf bem Marktplatze rege ^eben. Etatsjahre 1886/87 würben in ber Gemeinde Gießen 540 Hunde gehalten, welche bet Stabtkasse an Steuer eine Einnahme von zusuhrten. — Der in biesem Jahre begonnene Neubau bes chemischen Laboratoriums in ?ber Ludwigsstraße, welcher sich stattlich neben bem UniversitatsgebLuee erhebt, ist ir Aeußeren fertiggestelll unb wirb zur Zett unter ^ach gebracht. , »i » i ul 1 ti j' 1 I 4 V- 1 n Allgemeiner Anreiger, Größte Auswabl . in den so sehr beliebten ächten Schweizer Stickereien ohne Appret . .... 6085 bei J. Kaan jun., Kreug'latz- ScisaiikiiweisÄ-lielierei Gebr. Feist & Söhne, Frankfurt a. M., gegründet 1828. Deutsche Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in lübeck. Gegründet 1828. Vermögen Ende 1886: Mk. 34567 609.96- Die Vertretung unserer Gesellschaft für Obbornhofen, Hung-n und Umgegend ist dem Herrn H. Hepler, Lehrer in Obbornhofen übertragen worden. Lübeck, im Oetober 1887. # Die Deutsche Kebens-Versicherungs-GeseUschaft tn Mbeck. Der Director: Bernh. Sydow. Unter Bemanahme auf vorstehende Bekanntmachung gestatte ich mir, die gedachte im Jahre 1828 errichtete Gesellfchast zum Abschluß von L«b«ns-, Aussteuer-,4 Sparkassen - Renten-Versicherungen bestens zu empfehlen, indem ich mich zugleich bereit erkläre, jede gewünschte nähere Auskunft zu ertheilen. 7flS7 Obbornhofen, im October 1887. H. Hessler, Lehrer, Vertreter der Deutschen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in Lübeck. aooocoooEOOoaaaoa Rheiusect O PrLmiirt mit dem großen ö ö Ehrenpreis deS , g der Berliner Gaftwirthe" q für besten Schaumwein. aoaaooQQioDaoDQao Vertretung und Niederlage: , Carl Schwaab, Deiicatessen- & Wcinhandlung, ©ttftm- Verkauf iu «riginalpreisen ö liaieinsect (ertw Qual.) itebengold — (CabinetSwein). Aufgebot. Der Oberroßarzt Maier zu Szurlauhen hat durch den Rechtsanwalt Dr. Dittmar zu Gießen als letzter Inhaber der Partialobligationen der Actien-Gesellschaft „Eisenwerke Buderus" de dato Main-Weser- Hütte bei Lollar 20. April 1884 Lit. A Nr. 3298 zu 1000 „ B „ 1184 „ 500 „ „ B „ 3216 „ 500 „ sämmtlich verzinslich zu ö% jährlich und lautend auf die Mitteldeutsche Creditbank als Gläubigerin und von letzterer mit Blanko-Indossement weiter begeben unter der Angabe, daß diese Werthpapiere ihm abhanden gekommen, das Aufgebotsverfahren beantragt. Der Inhaber dieser Werthpapiere wird daher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine Mittwoch d. 21 Dezember 1887, Vormittags 9 Uhr, feine Rechte bei Gericht anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Krastloserklärung erfolgen würde. Gießen, den 10. October 1887. Großh. Amtsgericht. Gebhardt. 7683 Versteigerung. SamStag den 22. October l. Nachmittags 3 Uhr werden im Pfandlocale 2 Sopha's, Kommode mit Aufsatz, 1 Consolschränkchen, 1 Standuhr, 1 Spiegel, 2 Kleiderschränke, 1 ilhr, 1 Nahmaschine, Bilder, Lampen und 6 Schafe gegen Baarzahlung ver- steigert. ^85 Horn. 7877 7893 Entree 25 Pfg. Der Vorstand. fic 5 rr o Cotw* Heller 5185 Metzsteingasse 48, im Hause des Herrn Dr. Weber alte 101.00, neue 102.20 Telegraphischer Coursbericht vom 20. Oktober 1887. Tendenz: fest; besonders Ungar. Gold-Rente und Egypter- Redaction: A. Scheyda. Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen. ■- Wagner, Schriftführer. 97.30 103.00 102.00 97.40 104.70 228V< 1833/4 80.10 75V2 196.80- 71.00 81.00- 57.70 106.70 100.60 102.20 105.50 104.90 105.20 Disconto-Com-Antheile Lombarden-Actien 4% Ungar. Goldrente 3% Portugiesen Oblig. 9190 103.90 91.20 67.10 9400 95.60 138.00 Neuen Traubenmost Hübsche ital. Maronen "MW 16.11-16.14, 16.08-16.11 20.33-20.35 4.16—4.20 Albach, Reallehrer, L Vorstand. Oesterr. Creditactien Oesterr. Staatsbabn-Actien 1880 4% Russen Oblig. 4% unif. Egypter Oblig. Grossh. Salinen- und Bergamt Bad-Nauheim. empfiehlt 7880 Carl Schwaams Deticatessenhandluna. 7871 Möblirtes Zimmer zu vermiethen. _________Ludwigsplatz 14, Mansarde. 5 « f = P J*'** ? s CP 3V3°/o Solms-Braunf. Oblig. 4% Gießener Oblig. 4% Oesterr. Goldrente 4,/ß% Oesterr. Silberrente 5% 1871/1873 Russen Oblig. 5% Portugiesen Oblig. Darmft. Bank-Actten Geldsorten. 20 Francs-Stücke do. in Va Engl. Souvereigns Dollars in Gold (Dirigent: Herr K. Fischer.) Sonntag den 23. October, Abend» 8 Uhr: Concert auf dem I/enz’scheii Felsenkellen NB. Mitglieder können eine Dame frei einführen. Aermietyrmgen. 7894 Durch Ableben des Herrn Meyer- feld wird dessen Wohnung Südanlage 19 I im Dezember anderwärts beziehbar. 7874 Eine Wohnung von 4 Zimmern, nebst Küche und sonstigem Zubehör pro 1. December zu verm. Schillerstraße 27. Zu erfr. b. B. Katzenstein, Marktpl. 19. 7879 Ein großes möblirtes Zimmer zu vermiethen. Grünbergerstraße 4, part. 7876] Freundl. möbl. Zimmer zu ver- miethen. Grünbergerstraße 8, pari. 7892 Zwei schön möblirte Zimmer, zusammen oder getrennt, zu vermiethen Ms. Hause des Weißbinders Schmidt, Gothestraße, parterre, in der Nähe der Aula. Coursdericht der Frankfurter Börse. Reichsbank-Disconto 3°/o 19. October 1887. Franks. Bank-Disconto 3°/, 4o/o Preußische Consols 3Va% do« 4% Nassauer Oblig. 4o/o Bayerische Oblig. 4o/o Badische Oblig. 4% Hessische Oblig. 4% Franks. Hypothbk.-Pfandbr. Danksagung. Für die vielen Beweise herzlicher TheUnahme während der Krankheit und bei der Beerdigung unseres geliebten Gatten, Vaters S-chwregervaters und Großvaters Siegmund Aeyerfeld sagen wir unseren herzlichen Dank. Gießen, Frankfurt a. M, Aachen, Darmstadt, den 20. Oetober 1887. 7890 Die trauernden Hinterbliebenen. Stenographie-Unterricht. Der unterzeichnete Verein läßt in diesem Winter öffentlichen Unterricht in Gabel-berger'fcher Stenographie durch seinen zweiten Vorstand, Herrn stud. phil. Pfaff, in 2 Kursen für Anfänger und Vorgeschrittenere ertheilen. Der Anfängerkursus findet zweimal wöchentlich, Montag und Donnerstag, Abends von 8—9 Uhr, der Fortbildungskursus Donnerstag, Abends von 9—10 Uhr, im Vereinslokal (Cafö Etzrl, oberes Zimmer) statt. Beginn: Donnerstag den 27. October, Abends 8 btzzw. 9 Uhr. Anmeldungen werden am Eräffnungsabend im Vereinslokal entgegengenommen. Das Honorar beträgt für Nichtmitglieder im ersten Kursus 5 Jt, im zweiten 3 Jt praenumerando. Für Mitglieder unseres Vereins, denen außerdem die Bibliothek und der stenographische Lesezirkel zur Verfügung steht, ist der Unterricht unentgeltlich, und sind Anmeldungen zur Aufnahme schriftlich an den mitunterzeichneten 1. Vorstand (Wolsstraße 8) zu richten. Der Gabelsberger Ztenographeu-Uerein ?u Gießen. 41 * * 4/a°/o Franks. Landwsch. Creditbk.- Oblig. 4°/° Hamb. Hypothbk.-Pfandbr. 0/2% d0. 5% Buderus Oblig. Iieitgeöotenes. ~ Garnirte Damenhiite Pb« EUinger 7 B98______ Selter-weg. Nürnberge^SpiklwssrensZ Kurz- und Galanteriewaaren ßURt,., ßegenftänbf, Schmucksachen - »' heilen I - Preisliste fref nurfürw " '“" kauf. — Probesortimente DonTnA r‘ MM, 50.4 ob. l-^t-Artik.,.LÄLk" ^c1n5e^«ia6Lob- Nachnahme k 9 A. Friedrich