Ar 91 Donnerstag dm 21. April 1887. X V T>V^r (^X'l-B^vTQX'X Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Biirraur Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher Hheil. Betreffend: Die Unterhaltung der Kreisstraßen; hier: die Wirthfchaftrrechnung für 1886/7. Gießen, am 17. April 1887. Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen an die Großherzoglicheu Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Sie wollen veranlassen, daß die Abrechnungen über vorgelegte Kosten für das Schneeschöpfen und über die Beiträge der Kreiistraßenwarte zu den Gemeindekrankenkassen längsten» binnen 8 Lagen bei uns bezw. der Kreiskasse eingereicht werden. vr. Boekmann. _______________________ Politische Ueberficht. Gießen, 20. April. Mit der Vorberathung der neuen Steuer-Entwürfe im Bunde«rathe scheint es nicht so besonder» rasch zu gehen, denn wider alle» Erwarten hat stch der Bundesrath in seiner vorige Woche abgehaltenen Plenar- fttzung noch nicht mit diesem Thema beschäftigt. OsficiösersettS ist denn auch schon angedeutet worden, daß der Inhalt der Branntweinsteuer-Vorlage erst in einem späteren Stadium bekannt gegeben werden solle und wird eine um so eingehendere Berathung der Vorlage in den Bundesraths-Ausschüffen in Aussicht gestellt, als hierbei aus die Anpassung an die Verhältnisse der süddeutschen Branntwein-Gemeinschaft Rückstcht genommen werden soll. Letzteres ist aber ein sehr disficrler Punkt und schon deshalb ist anzunehmen, daß die Behandlung der Branntweinsteuersrage ihr erstes vorbereitendes Stadium nicht so rasch durchlaufen wird. Unter diesen Umständen läßt sich noch nicht einmal mit einiger Gewißheit übersehen, wann die Vorlage im Bundesrathe fertig gestellt sein wird und hiernach muß es als sehr fraglich erscheinen, ob der Branntweinsteuer- Entwurs wirklich noch vor Ausgang April an den Reichstag gelangt. Noch bedenklicher steht es mit dem Zuckersteuer-Entwurfe, wie man jetzt selbst von osficiöser Seite zugesteht, sind die Vorbereitungen in dieser Angelegenheit noch nicht einmal so weit vorgerückt, daß nun wenigstens das Staatsministerium Stellung nehmen könnte und doch schweben die Erörterungen über die Zucker- steuer-Reform bereits seit geraumer Zeit. Für die baldige Erledigung der Steuerfrage sind das gerade keine besonders günstigen Auspicien! Von den zur Stunde wieder begonnenen parlamentarischen Verhandlungen werden sür>s Erste diejenigen im preußischen Abgeordnelenhause im Vordergründe des öffentlichen Interesses stehen, da das Haus sich an diesem Mittwoch zum ersten Male mit der neuen kirchenpolitischen Vorlage besaßt. Wollte man nach den jetzigen Erörterungen urtheilen, welche in jüngster Zeit namentlich in der CentrumSpreffe über das neue Kirchengesetz und die hiermit zusammenhängenden Fragen stattgesunden haben, so stüuden im Abgeordnetenhause heiße Kämpfe in Aussicht. Indessen lst anzunehmen, daß die kirchenpolitischen Verhandlungen sich mehr in ruhigeren Geleisen bewegen werden, nachdem, entgegen der früheren Annahme, weder von conservativer noch von nationalliberaler Seite Abänderungs-Anträge zu dem vom Herrenhause beschlossenen Gesetze gestellt worden sind; nur wird das Centrum die Amendements des Bischofs Kopp wieder einbringen. Immerhin werden stch die Debatten noch interessant genug gestalten und stcher wird von den verschiedenen Seiten nochmals das ganze alte „Culturkampf-Paukzeug" hervorgekramt werden — hoffentlich hat dann „die liebe Seele Ruhe"! Die deutsche Colonisation in Ostasrika hat auch die Regelung der katholischen Misstons - Verhältnisse im Gebiete der deutsch - ostasrikamschen Gesellschaft noihwendig gemacht. Aus diesem Anlasse weilten kürzlich Dr. Karl Peters, Baron Gravenreuth und Pater Amrhein aus der Misstons-Anstalt Reichenbach (bei Regensburg) in Rom und führten die bezüglichen Verhandlungen zu einem günstigen Resultate, indem ein Vertrag zwischen Dr. Karl Peters und der Mtsstons-Anstalt Reichenbach abgeschlossen wurde. Das Reichsgericht befaßte stch jüngst mit einer Klage des preußischen Fiskus wegen Herausgabe eines Gewinnes m der sächsischen Lotterie. Das nunmehr veröffentlichte reichsgerichlliche Erkenntniß weist die Ansprüche des preußischen Fiskus zurück, womit das oberste deutsche Gericht eine princi- piclle, wichtige Entscheidung getroffen hat. Denn bislang mußten in Preußen wohnende Spieler in der sächsischen Lotterie ihre Gewinnste dem preußischen Fiskus wieder herausgeben und entschieden die preuß-schen Gerichte in mehreren bekannten Fällen in diesem Sinne; die erwähnte Entscheidung des Reichsgerichtes sichert von jetzt an auch den preußischen Spielern in der sächsischen Lotterie ihre eventuellen Gewinnste. Der Reichskanzler Fürst Bismarck ist am Sonntag Abend von Friedrichsruhe nach Berlin zurückgekehlt und steht demnach seine Betheiligung an den parlamentarischen Verhandlungen mit Sicherheit zu erwarten. In den Münchener Negierungskreisen betrauert man das plötzliche Ableben des Justizministers v. Füustle, welcher am Sonntag einem Herzschlag erlegen ist. Johann v. Fäustle wurde am 28. December 1828 zu Augsburg geboren und begann 1851 als Referendar beim Amtsgerichte Neuburg a. O. seine Laufbahn im bayerischen Justizdienste. 1860 zum Assessor beim Appellationsgericht in Neuburg ernannt, wurde er 1862 zum Vorstand des Münchener Stadtgerichts befördert und nach drei Jahren zum Referenten im Justizministerium zum Landtags-Commissar bestallt, 1871 zum Justizminister ernannt, wurde v. Fäustle 1872 Vertreter Bayern» im Bundesrathe und Mitglied des Justizausschuffes, als welches er an der Bearbeitung der neuen Justizgesetze bedeutenden Antheil nahm. Der Verstorbene war auch Mitglied des bayerischen Landtages. v Die Einigung zwischen England und Frankreich in der Hebridenfrage wie auch hinsichtlich der Neutralisirung des Suezkanals steht demnächst zu erwarten. Der französische Botschafter in London, Waddington , hat wenigstens dem Minister Flourens mitgetheilt, er hoffe binnen Kurzem mit der englischen Regierung über diese Fragen in’» Einvernehmen zu kommen. Jedenfalls werden aber bei der Angelegenheit einer Regelung der Suezkanal-Frage auch die anderen Mächte ein Wort mit hmeinzureden Haden! Der Banquier Blioch in Warschau. Mitglied des „Gelehrten- Comitös" des Finanzministeriums, ist zum Wirklichen StactSrath ernannt worden. Ob diese Ernennung eine politische Bedeutung hat, muß dahingestellt bleiben. Darmstadt, 15. April. sDie 2Beinftcuer.] Nach Inhalt des nun zur Ausgabe gelangten Berichts des Finanzausschusses der zweiten Kammer der Stande über die Vorlage des Großh. Ministeriums der Finanzen hinsichtlich des Gesetzentwurfs, die Besteuerung des Weins betreffend, sind die Gründe, von welchen die der Vorlage günstige Mehrheit des Ausschusses (die Abgeordneten Ellenberger, Jockel, Osann Theobald und Wolfskehl) geleitet ist, wie folgt zusammengefaßt: Vor Allem liegt ein übereinstimmendes Ersuchen beider Kammern des gegenwärtigen Landtags vor, welches eine Heranziehung der Privaten zur Weinbesteuerung zum Gegenstände hatte und eine dahingehende Vorlage wünschte, sofern eine solche Besteuerung ohne allgemeine Bezettelung ausführbar erscheine. Dieses Ersuchen, welches in der ersten Kammer einstimmige Annahme fand (oergl. Prot. Nr. 4 der ersten Kammer vom 24. März 1885, S. 85) erhielt in der zweiten Kammer allerdings nur eine Mehrheit von 26 Stimmen, während 43 Mitglieder in der betreffenden Sitzung anwesend waren (oergl. Prot. Nr. 16 der zweiten Kammer vom 7. März 1885. S. 11). Allein dieses Stimmenverhältniß ist für die Anschauung der Kammer um deswillen nicht ohne Weiteres maßgebend, weil damals eine Reihe verschiedenartiger Anträge im gleichen Betreff Vorlagen, über welche, nachdem der Ausschußantrag eine Mehrheit erhalten hatte, nicht mehr abgestimmt wurde und in welche sich die Ansichten vieler im Princip übereinstimmender Mitglieder theilten. Vor dem Ausschußantrag war nur der Antrag des Abg. Kredel zur Abstimmung gebracht worden, welcher jedoch manchen zu weitgehend erschienen und deßhalb gegen 13 Stimmen abgelehnt worden war. Derselbe hatte ohne Weiteres die gleiche Steuer, welche von den Wirthen entrichtet wird, für die Privaten und überdies Deklarationspflicht für beide Kategorien von Steuerpflichtigen verlangt. In der vorausgegangenen sehr ausführlichen Debatte war indessen zu Tage getreten, daß der von den Wirthen und Kleinverkäufern, wie schon wiederholt auch damals hauptsächlich in's Gefecht geführte Beschwerdegrund, nämlich dre Bevorzugung des Privaten, welcher seinen Wein in größeren Quantitäten selbst einlegt, gegenüber Demjenigen, welcher denselben im Kleinen bezieht oder im Wirthshause trinkt, also namentlich gegenüber dem weniger Bemittelten als wohlbercchtigt anerkannt werden müsse und daß, sollte die Weinsteuer überhaupt fortbestehen, hiergegen Abhilfe ge- boten fet Freilich wird Niemand darüber im Unklaren sein, daß die Wirthe, indem sie jene Beschwerde geltend machten, nicht sowohl eine Ausdehnung der Weinsteuer auch auf die Einlagen der Privaten, als vielmehr die gänzliche Beseitigung jener Steuer angestrebt haben und daß sie selbst über den nunmehr erzielten Erfolg ihrer Agitation nicht besonders erfreut sein werden. Es bedarf indessen wohl keines Hinweises, daß die Stellung der Landstände gegenüber der vorliegenden Frage eine ganz andere ist als diejenige jener selbstbetheiligten Steuerpflichtigen. Für die Landstande handelt e. sich lediglich darum, zu untersuchen, ob die Besteuerung ^an»^braucb§ ber Gerechtigkeit entspricht und ob ihr Fortbestehen durch die finanziellen Verhältnisse des Landes gerechtfertigt oder gar geboten erscheint. Werden diese Fragen bejaht, dann ergibt sich unseres Erachtens von selbst, daß die seitherige Bevorzugung der Privat- Eonsumenten aufhören muß, sofern deren Heranziehung ohne sonstige Nachtheile für den allgemeinen Verkehr, namentlich ohne besondere Belästigung des Pflichtigen er- folgen kann. Qber Ansicht der Ausschußmehrheit entschieden zu bejahen - Daß der Wein als ein zur Besteuerung mindestens ebenso sehr wie Bier und Bramtt„ wein geeignetes Object anzusehen, ist wohl nicht zu bestreiten. Er gehört zu benienige Gegenständen, in deren Verbrauch der Einzelne sich ohne irgend welchen Nachthell für Leben oder Gesundheit Beschränkung aufzuerlegen vermag und unterscheidet sich dadurch vortheilhast von gar manchen mit Verbrauchssteuern belegten, unbeding noch, wendigen Lebensbedürfnissen. Auch ohne den Weingenuß als einen Luxus hinzusteuen, wird man deßhalb eine auf denselben gelegte Verbrauchssteuer als principrc g fertigt anerkennen müsfen. , t ®rofc' Dem widerspricht auch nicht der Umstand, daß, wie überall , a ch cIncB herzogthum Hessen, der Weinverbrauch und damit die Steuerleistung - Q.Leibenden Landeslheilen sehr verschieden ist. Daß der Wein vorzugsweise in rott Qe0enn)Srtiflcn Gegenden confumirt wird, liegt in der Natur der Verhältnisse, ist v g berü(ffid)tigt Vorlage durch die dem Weinproducenten gewahrte Befreiung 0 roIcben Landesund bestätigt überdies nur die ohnehin notorische Thatsache, oav^ b^spielsweise als theilen die Lebenshaltung des Volkes eine bessere ist als J" . überwiegt. in solchen, in denen der gleichfalls besteuerte Branntweinconsum uoerwieg ge- Was aber die finanzielle Seite der Sache betrifft so maa es aenstn-» A„c WeaeÄr ba^ nabqiJ £älftc aller unserer Staatsansgaben' auf dem Zb^e der directen Besteuerung aufgebracht werden muh und daß es schon aus Vüc£ fidjt auf die stark angespann e Lerstungsfähigkett unserer Steuerzahler geboren erscheint ”* W ,nb,r,C‘C ®^i nahmen unseres Staatsbudgets und wirSe„fflr bur& SSÄ ®“Te' t,Ur doch irgend welche anderweitige Deckung gl unben r0?.1! kann bei dieser Anschauung die Mehrheit des Aus- «JÄÄfÄ !!L7 Ö sr: Ä erheben kann, den Gegenstand in ausreichender ober erschöpfender Weise iu xeaeln i? MKMMWWNLLB KMMNZWM Sä — ..........Vi Sä'ä'Issä: ä“S di-s-n Gründen empfiehlt die Mehrheit des Ausschusses- zurückoerwtesenen Art. 5 des Gesetzes $ 1 ber ben in bcr ätzten Sitzung I sS^*-?s&Ä“ MÄS.WÄ S" b„ ... Behörde bestimmt wird und dabei speciell ble fdner ^n Sr^ al§ Höchstinstanzliche - näher präcisirt sind. V U nei Entschlretzung vorbehaltenen öäUc I in den schönen städtischen Anlagen Ergehen und M an h“™ ?Ctjtn,0en- welche sich beeten erfreuen, machen wir bie ßunbebefifter b^nf m.t hergerichteten Blumen- lt- ihre Thiere in den »nlaaen frei u Xl„Xf °“f'’ r1’0"1' baß es nicht gestattet ber Gefahr auszusetzen, zerwühlt und ruinirt m,rf,JU ,“nb dadurch die Beete daraus aufmerksam gemacht, daß sie für jeden Unfinh?1'i*jn werben die Eltern städtischen Anlagen verursachen haftbar sind >»!b7s,b? brc Binder an und in den Schutzmanuschaft ist angewiesen ftrenae auf J 8,u gewärtigen haben. Die solche zur Anzeige zu bringen 0 f etroa,8c Ueberlretungen zu sahud-n und Telegraphische Depeschen. W»lff's telegr. Correspondrnz - Bureau. -LLÄLL? x Wilhelm Theil An dem Diner nimmt heule Prinz £* S? fei 1 £ LA Keichstag. (17 m, t b derli«, 19. April 1887. Aus ^rä$aaneSnmh*t n'7"b"8dem Ableben des Abg. Kabis ebenfo wenig tote in Frankfurt a. M. und Offenbachs Der Mörde^Ä-Ä? Provinz Brandenburg gebürtig, er sei nur in Kronf nrtT sro ; "et aus der fÄU-" “■ -k »"L,'L°S sLZ-LL'LMNLS-v- - SÄ ÄS tfä-Ä LL ruhlgend au die Versammlung eimuroirfen verhindert worden, be- -WWWDMLL« und imme'r wedel' di^An°AW«V^^ ^ch darum, immer K».!1* sy “w £ Redner geh, auf den Fall Ma'hlow^mück Jc,inem System gehören. unterb«^^^en_unbe^bebeute^ ^uf bie ®e9ru^bung feines ^n^ragS^u MÄ ll9.S lÄJftXJ» »“ 6« *< schen Congo-Expedilion einen Vortrag hielt" fitonyrini^uhntf dSetrc**.i' »er, Ob-rsthosmeist-r Prinz Hohenlohe die mÄS*1, ^jherzog Raj. unb zahlreiche andere hervorragend- P--s°nln wollen ^er Sitzung ^Cq*m Äm®" achttägigem Aufenthalte. d 9cute »ach Deutschland zu irischen Strasrechts-NoE ^fortgchtzst" Paniell ^«klürte^ das mfier^"^ h" ix *F£ tWnb #«Ä"Sb bte wurde mit 370 gegen 269 Stimmen nhnriphnt "»Irland gefährden werde, Strafrechts.Naville ohne besondere Abstimmung 'n ,^,“0 froutbe bic £ - In Regietung-kreis-n verlauset Zotd Cado n ,n^»^°"^»°mm-n. gefordert worden, in das Cabinet einzutreten °bQn Unb TOt$le *eun auf' p-»,-L°LL,L'L. ”ih ®rL 9 «ibt zu lebhaften Debatten Veranlassung. daß bie®ur»UÄ "nd geht von der Ansicht aus, »-väa SS-Ä'S«“** 37eßierung bie Einfügung folgenden neuen Attikels «ar® M ®ntn,urfe§ Großh. und die Entscheidung^ den"chrer'stüstönd7a?'?b^'''!8^8 "»bundenen Geschäfte "*s**>7"n" - 3. ..«3w toSVÄ,™" HÖ',5 - «°»u>-» smtniek,», werden von Großh. Regieruna ernannt- nnn Endigen Mitglieder der Prooinzialausschuß einer9 jeden Lromnr "^^andigen Mitgliedern wählt Mitglied und einen Stellvertreter ier AnbeLnmmHrUCr ?? k Jahren je ein technische Lalculatur- und Bureaupersonal b^igegeben roirb bad erforderliche und ihrer näheren Funcüonen. EsOsind^ffse^ tfne^ame^^ Discussionen Veranlassung bieten. ” emc 0OnjC welche zu lebhaften werden einzelne Uese^Functton^bekÄ Claas vertreten, Eosolidations-Geometer durch die Groüb isachüch lst es die Ernennung der dirungs-Arbeiten und nicht durch ^ ^nb^e mmiffin3^ ^"hrung der Consoli- breten, wahrend diese Ausführungen durck >,i?^'sion, welche hierzu Veranlassung entschieden bestritten werden 0 1 btc ^bgg. Hechler und Wasserburg Art 9d bestimmt die Vollzugs-Commission. nach der FassunV^roIt^^icrung^ab ^un^rrimmt Gesetz-Entwurfs Fassung des Ausschusses an. ° 0 nb nimmt einstimmig den Artikel nach der Landescommission berufenen Com?niffä^unmitte?b 3Ur des Geschäftes von der i Auch hier hat der^^ Ausschuß verschied ne ^ner Bestellung zufällt. ganze Bereinigungs-Verfahren regeln. h Abänderungen beantragt, welche das ohne Debatten angenommen. egierungsoorlage und wird dementsprechmd fast Aenber?ng7^ Seitens ^bezbAus^chuffebs"Anna"hnre^imbSinn77^^<» ","b °bnc besondere Zu Art. 24, welcher von ber (£nH<4?ÄS‘ m nnc öbr Negierungsoorlage Ausschusses im Sinne der Regielmnasior?^ handelt und Seitens des Metz-Darmstadt, Ellenbergei und9 Jost wird, bringen die Abgg ^°0 N« und dessen Verpachtung geregest wisskn wollem cin' welche das 9Cle6n6Ä können nicht berückstchtigt: werden. Stein’s Garten. Donnerstag den TI. Anriß Abends 8 Uhr: HL (letztes) Coöcert von 0. Lamborg, Klavier-, Gesangs- und Declamations- Humorist aus Wien. Frankfurterstraße 12 im Nebenbau. 3086] Schön möbl. Zimmer zu ver- miethem Ludwigstraße 12, H. II. 3085 Ein möblirtes Zimmer zu ver- miethen. Ederstraße 3. 3082 Ein möbl. Zimmer mit Cabinet zu vermiethen. Grünbergerstraße 33. 3089 Ein freundliches Logis von drei Zimmern nebst Zubehör ist an eine einzelne achtbare Dame billig zu vermiethen. Wo? sagt die Exped. d^Bl 3097 Süd-Anl- 18: Parterre zu vermiethen. 3102] Möbl. Zimmer zu vermiethem Südanlage 7, im Nebenbau. 3107] Arbeiter können Kost und Logis Kaltem Wolkengasse 26. 3098 Der dritte Stock meines Vorderhauses ist Ende Juli zu vermiethen C. Seipp Wwe., Süd-Anlage 21. 3099] Zimmer für einen Herrn oder Arbeiter. Marktfiraße 28. 3101 Ein möblirtes Zimmer zu ver- mrethen. Westanlage 13. 6 J Morgen Wirft ayafrar 3096 Ein "tüchtiges "braves Dicnsß u»"vch-n, welches die bürgerliche Küche 2Ö6nbgefu4i arbe,r DErfte6t' "°h7n Zu erfragen in der Exped. d. Bl Zur Anfertigung aller ' ~3iÖ4 Tapezier- u. Decorations- Arbeiten in und außer dem Hause, bei billiger und reeller Bedienung empfiehlt sich Adolph Gerstenberg, Tapezier u. Decorateur, Sandgasse 46. »ra.-tl-n- «. Sch-yda. - Druck unb SerU. b« BVühl'schu. DruckerüHT^^P^ in @ie6m_ heutige Nummer enthält 1 Blatt n. 1 »eilaßt, Giessen, den 19. April 1887. Die Beerdigung findet Donnerstag Morgen 9 Uhr vom Sterbehause (Südanlage 16) aus statt. was ich tief betrübt theilnehmenden Freunden und Bekannten mit der Bitte um stille Theilnahme hiermit anzeige. 3084 Elisabeth© Georgi. Statt jeder besondere« Anzeige. Heute Morgen 8 Lhr verschied sanft meine gute Schwester Christine ? J Pfeffer. 4 I I I I I I I fr-H-H-H-frä-t-fru. * VM" Schwarze Cachemires und farbige neue Kleiderstoffe -»c r........... ~"Maten' bef°"6ire für 1 JL __ 2316