u Alr. 1Ä1» Zweites Blatt. Sonntag den 7. August 1887. d-ichener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. k 5ti fiel A Rw 8 Rill dii r ith 'eil» tifi «urcau - Schnlstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Kreis vierttljährlich 2 Mark 20 PH mit Bringerlabn. ______________ ___________________ Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher Hheil. Betreffend: Die Ausführung der allgemeinen Bauordnung. Gießen, am 1. August 1887. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises mit Ausnahme von Gießen. In Ausführung der nachstehenden Verordnung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 18. Juli 1887, die Abänderung der $s 85, 101 und 102 der zur Ausführung der allgemeinen Bauordnung erlassenen Verordnung vom 1. Februar 1882 betreffend, verfügen wir weiter wie folgt: Zu § 101, zweiter Absatz.— Die Prüfung genehmigungspflichtiger Bauten hat nach wie vor durch den betreffenden Bezirks« 'bmuffeljer, jedoch ohne Zuziehung einer Kaminfegers zu erfolgen. Zu S 101, dritter Absatz. — Die regelmäßige Besichtigung der Feuerstätten wird wie bisher alljährlich in den Monaten Januar und Februar vor« ,zamimn werden, die Verschiebung der Revision genehmigungspflichtiger Bauten bis zur Vornahme der Feuerstättenbesichtigung ist daher HmMgemeinen nur bei solchen Bauten zulässig, welche nach dem 1. November jeden Jahres im Rauhbau vollendet werden. Der Antrag auf eine solche Verschiebung der Revision ist vom Rauhbau gleichzeitig mit der von ihm nach Art. 77 der allgemeinen Neuordnung zu erstattenden Anzeige von der Vollendung des Rauhbauer bei Ihnen zu stellen und uns zur weiteren Veranlassung vorzulegen. Zu § 101, letzter Absatz. — Werden neue Feuerungsanlagen aus Antrag des Bauherrn von Ihnen unter Zuziehung eines anderen Sochverständigen als des betr. Bezirksbauaufsehers untersucht und deren vorläufige Benutzung gestattet, so ist uns davon im einzelnen Falle unter Lqeichnung des zugezogenen Sachverständigen und des aurführenden Maurermeisters Anzeige zu erstatten. Selbstverständlich kann die vorläufige Benutzung nur gestattet werden, wenn die fragliche Feuerungsanlage entweder alsbald oder nach wiederholter Wchtigung als ordnungsmäßig hergestellt befunden worden ist. Zu § 102. — Die von Ihnen decretirten Gebühren der Bezirkrbauauffeher und der sonst etwa zugezogenen Sachverständigen sind in ein hrtlaufendes Verzeichniß mit nachstehenden Rubriken einzutragen. »ü® ll il ittoi W S ft 0 ’BT® Verordnung, We Abänderung der §§ 85, 101 und 102 der zur Ausführung der allgemeinen Bauordnung erlaffenen Verordnung vom 1. Februar 1882 betreffend. Vom 18. Juli 1887. Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs mrd hiermit verordnet: , Die §§ 85, 101 und 102 der Verordnung vom 1. Februar 1882 — Regierungsblatt Seite 29 — erhalten nachstehende Fassung: § 85. Zur Erlangung der baupolizeilichen Genehmigung für Neubauten und mupiveränderurrgen an Gebäuden find von dem Bauherrn die zur Prüfung md Beurtheilung des Bauprojekts erforderlichen Pläne in doppelter Aus- MMng durch Vermittelung der Lokalpolizeibehörde dem Kreisamt vorzulegen. Diese Pläne haben zu enthalten: a- Situation des Bauplatzes und dessen Umgebung, mit Angabe der Himmelsgegenden, der anstoßenden Straßen, Wege und Wasserläufe, sowie bestehender oder projektirter Baulinien, die Eigenthumsgrenzen, benachbarte Gebäude mit Bezeichnung deren Benutzung, Höhe, Bauart und Eigenthümer. Diese Situation ist in dem Maßstabe von Vsoo der natürlichen Größe darzustellen. Für Neubauten ist der Situationsplan von einem Geometer zu fertigen. ”• Grundrisse für jedes einzelne Stockwerk vom Keller bis zum Dachraum, mit Angabe der Feuerungseinrichtungen. c* Mindestens einen Vertikaldurchschnitt durch jedes Gebäude, mit Angabe . btt Terrainhöhe und der Höhe der betreffenden Straße. d- Ansicht nach der Straße und, wenn das Bauwesen von mehreren Straßen aus sichtbar wird, Ansichten vpn diesen Straßen aus. e- ^ei Bauveränderungen ist der bestehende und der künftige Zustand deutlich und durch verschiedene Farben kenntlich zu machen. Neue Bauten sind mit rother, bestehende Bauten aber, soweit sie eine Aenderung nicht erfahren, mit schwarzer und soweit sie beseitigt werden sollen, mit gelber Farbe zu bezeichnen. Mter b, c, d und e bezeichneten Grundrisse, Durchschnitte und '^ten sind in dem Maßstab von Vioo darzustellen. Wmo en Plärren sind die wesentlichsten Dimensionen der Gebäude, der thiiu -c me derselben und der Konstruktionstheile mit deutlichen Zahlen 's '^lben. Jedem Plan muß ein Maßstab beigesetzt werden. tahin CTl °en vorstehend bezeichneten Plänen können, insoweit solches zur in ""d Verheilung eines Bauprojekts erforderlich erscheint, Detail- ktftiont großem, Maßstabe von Gebäudetheilen, Feuerungsanlagen, Kon- I '^angtEwerden Nivellements des Bauplatzes und der angrenzenden Straßen Für alle einzureichenden Pläne ist dauerhaftes Material zu verwenden, und in der Regel sind dieselben in Aktenformat — 33 Zentimeter Höhe und 21 Zentimeter Breite — zusammengelegt einzureichen. Die Situationspläne sind von Demjenigen, welcher sie gefertigt hat, die Baurisse aber von dem Bauherrn und dem Techniker, von welchem sie herrühren, unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Die Unterzeichner sind für die Richtigkeit der Pläne und der eingetragenen Maßverhältnisse verant- wortlich. Für Eisenkonstruktionen, für ungewöhnliche Bauten, oder sonst auf Erfordern, können zu den Bauplänen schriftliche Erläuterungen, revisionsfähige Festigkeitsberechnungen rc. verlangt werden. Nach Lage der Verhältnisse kann die Polizeibehörde auch andere Maßstäbe, als die zu b, c, d und e bezeichneten, zulassen. Bei wenig erheblichen Hauptveränderungen, wie veränderten Fenstern oder Thüren und dergleichen, kann die zur Ertheilung des Baubescheids zuständige Behörde von den Erfordernissen unter a, b, c, d und e absehen. Es genügt alsdann die Vorlage eines Handrisses, welcher die geplante Abänderung klar ersichtlich macht. S 101. Jedes genehmigungspflichtige Bauwesen, mit Ausnahme der in § 91 bezeichneten Bauten, ist nach Beendigung des Rauhbaues hinsichtlich seiner plan- und vorschriftsmäßigen Ausführung zu prüfen. Die Lokalpolizeibehörde wird zu diesem Zwecke stets einen bei dem fraglichen Bauwesen unbetheiligten Bauverständigen zuziehen, beziehungsweise denselben mit der Prüfung beauftragen. Die Prüfung hat durch den von der Gemeinde oder dem Kreise angestellten Techniker oder durch den Feuervisitator des Bezirks zu geschehen, welchem die in Artikel 138 des Polizeistras- gesetzes vorgeschriebene Untersuchung neuer Feuerungsanlagen ohnehin obliegt. Jene Prüfung ist regelmäßig mit der Untersuchung der Kamine und Feuerungsanlagen zu verbinden. Bei letzterer braucht ein Kaminfeger nicht zugezogen zu werden. Kommen jedoch bei einem Bauwesen solche Kamine und Feuerungsanlagen nicht vor, so hat obige Prüfung selbstständig zu erfolgen. Die Revision kann bei der regelmäßigen Besichtigung der Feuerstätten durch den für dieselbe bestellten Experten aus Antrag des Bauherrn vorgenommen werden, vorausgesetzt, daß die regelmäßige Besichtigung der Feuerstätten vor Ablauf von drei Monaten nach der Herstellung des Baues stattfindet. Dem Techniker beziehungsweise dem Visitator sind zum Zwecke der Prüfung die genehmigten Pläne einzuhändigen, auf welchen die vorschriftsmäßige Ausführung demnächst zu bescheinigen ist. Von der erfolgten Revision des Baues ist der Behörde, welche den Baubescheid ertheilt hat, durch die Lokalpolizeibehvrde Anzeige zu erstatten und i fllp iBf Nro. Tag und Gegenstand der Besichtigung. Name und Wohnort des Visitators. Betrag der Gebühren. Vierteljä! )rlich, erstmals auf 1. October d. I., ist uns ein $ lluszug dieses Verzeichnisses einzusenden. Ur. Boekmann. ( dabei zu bemerken, ob die Ausführung des Baues vorschriftsmäßig erfolgt ist, oder ob und welche Anstände sich bei der Revision ergeben haben und binnen welcher Frist der Bauherr diese Anstände beseitigen will. Die Behörde, welche den Baubescheid erthellt hat, wird die Befolgung überwachen. Die Bestimmung des Artikel 138 des Polizeistrafgesetzes, wonach neu angelegte oder wesentlich veränderte Kamine, Feuerungsanlagen und Malzdarren nicht eher benutzt werden dürfen, als bis solche polizellich untersucht und für benutzbar erklärt worden sind, wird auf alle in § 64 dieser Verordnung erwähnten baulichen Anlagen ausgedehnt. Es kann jedoch die Ortspolizeibehörde auf Antrag des Bauherrn neue Feuerungsanlagen unter Zuziehung eines bei der Ausführung derselben unbetheiligten Sachverständigen untersuchen und im Falle dieselben als ordnungsmäßig hergestellt befunden werden, gestatten, daß sie bis zur nächsten regelmäßigen Untersuchung der Feuerungsanlagen vorläufig benutzt werden. S 102. Der Feuervisitator hat für Revision eines Bauwesens, einschließlich der Untersuchung der Feuerungsanlagen, an seinem Wohnort die im Amtsblatt Nr. 5 des Ministeriums des Innern vom 17. Februar 1874 festgesetzten halbtägigen Gebühren mit 1 50 außerhalb seines Wohnortes mit 2 «X 50 H, und wenn das Geschäft, einschließlich der Hin- und Herreise, mehr wie einen halben Tag erfordert, mit 5 «X zu beziehen. Der Feuervisitator, welcher Rauhbauten oder neue Feuerungsanlagen bei der regelmäßigen Besichtigung der Feuerungsanlagen auf Antrag des Bauherrn mit prüf t bat besondere Tagegebühren für die Revision der Rauhbauten und Feuerungsanlagen nicht zu beanspruchen, dagegen in dem Verzeichniß seiner Gebühren über die regelmäßige Besichtigung der Feuerungsanlagen den untersuchten Rauhbau oder die untersuchte neue Feuerungsanlage unter Bezeich, nung der für die Untersuchung verwendeten Zeit besonders anzugeben. Der nach Verhältniß dieser Zeit auf die Rauh, baurevision, beziehungsweise die Untersuchung der neuen Feuerungsanlage, entfallende Gebührenbetrag, welcher dem Feuervisitator aus der Gemeindekasse vergütet wird, ist von dem Bauherrn zurückzuerheben. Der von dem Bürgermeister zur Untersuchung einer neuen Feuerungsanlage zugezogene Sachverständige — § M — bezieht die nämlichen Gebühren wie der amtlich bestellte Feuervisitator. Wird bit Revision der Neubauten den von den Kreisen oder Gemeinden bestellten Technikern übertragen und sollen denselben hierfür höhere Gebühren, als die der Feuervisitatoren bewilligt werden, so ist.die Genehmigung des Ministeriums des Innern und der Justiz einzuholen. Darmstadt, den 18. Juli 1887. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. Finger. Köhler. Vie Lage der Deutschen in Daris. lieber dieses vielbehandelte Thema schreibt man neuerdings der „Kölnischen Zeitung": t Die Lage der Deutschen in Paris, die niemals sehr angenehm war, hat sich seit einem halben Jahre ganz bedeutend verschlechtert, sowohl in gesellschaftlicher als geschäftlicher Beziehung. Es fällt uns nicht schwer, den berufsmäßigen Hetzern das für sie erfreuliche Zugesiändniß zu machen, daß ihre Wühlarbeit nicht ohne Erfolg geblieben ist. Während schon früher Franzosen und Deutsche in Paris ziemlich getrennt lebten und sich im Ganzen und Großen, abgesehen von geschäftlichen Beziehungen, wenig um einander kümmerten, erfolgten jetzt wiederholt „Annäherungen", aber keineswegs freundlicher Natur. Gegen die Deutschen richteten und richten sich noch ganz directe Verfolgungen: wo das früher der Fall war, handelte es sich meist um persönliche, durch die Nattonalttät nur geschärfte Vorkommnisse oder um offenkundige Erpressungsversuche, während jetzt häufig der Deutsche nur als solcher verfolgt wird. Es würde leicht fallen, hierfür eine Menge von Beispielen anzuführen, wenn das nicht in Rücksicht auf die betreffenden Persönlichkeiten bei der obwaltenden Sachlage unthunlich erschiene. Noch größere Ausdehnung als die persönliche Feindseligkeit hat die geschäftliche angenommen und von allen Seiten wird übereinstimmend erklärt, daß das deutsche Geschäft unter dem neu angeregten Nationalhaß schwer zu leiden hat. Im Allgemeinen kann man wohl sagen, daß diejenigen Häuser, die mit Deutschland Geschäftsverbindungen unterhielten, sie auch jetzt sehr gern fortsetzen würden, da sie stets, ebenso wie die Deutschen, ihre Rechnung dabei gefunden haben. Wenn sie jetzt zum Theil ihre Beziehungen abbrechen oder wenigstens unterbrechen, so ist das in der Furcht begründet, ihre Firma und ihren Namen von den Hetzblättern in niedrigster Weise verunglimpft zu sehen. Will man nicht ungerecht sein, so muß man zugebcn, daß eine solche Aussicht allerdings nichts Verlockendes hat und daß ein Widerstand gegen den von den Hetzern ausgeübten Terrorismus nicht Jedermanns Sache ist. Man verzichtet wohl auf ein gewinnbringendes Geschäft, wenn man dabei Gefahr läuft, sich und bisweilen auch seine Familie in der Oeffentlichkeit mit Schmutz beworfen zu sehen. Nun kommt es allerdings nicht selten vor, daß Deutsche, die mit Paris in Verbindung stehen, die Richtigkeit der Behauptung bestreiten, daß der Deutsche hier in Ausübung seiner Geschäfte durch nationale Gehässigkeit gehindert würde. Ja, ich habe sogar von Deutschen erzählen hören, daß sie von ihren französischen Geschäftsfreunden mit außerordentlicher Liebenswürdigkeit ausgenommen werden. Gegen die Thatsächlichkeit dieser Behauptung ist nichts einzuwenden, wenn man der Sache aber auf den Grund ging, so stellte sich immer heraus, daß die mit ihrem Empfang so zufriedenen Geschäftsleute Einkäufer und nicht Verkäufer gewesen waren. Wenn es sich darum handelt, ihre eigenen Maaren an den Mann zu bringen, so haben die Franzosen allerdings gar keine nationalen Vorurthetle und sind die Liebenswürdigkeit selbst, auch gegen Deutsche. Sie müssen damit ihrer an sich trotz alles gegenseitigen Geredes wenig liebenswürdigen Natur einen starken Stoß versetzen, aber bei dem schlechten Geschäftsgänge bringen sie es schon über sich. Um es ganz kurz auszusprechen', wenn der Deutsche dem Franzosen etwas bringt, so ist er willkommen, wenn er aber von ihm etwas will, so ist das eine ganz andere Sache! Es entsteht hieraus für den Deutschen eine sehr peinliche, sagen wir es offen, unwürdige Lage, die sich in letzter Zeit nicht nur verschlechtert hat, sondern geradezu unerträglich geworden ist. — Nun sagt man mit anscheinender, aber thatsächlich nur theilwciser Berechtigung, daß das die Schuld der Deutschen sei; sie brauchten ja nicht nach Paris zu kommen, wenn sie sich keiner schlechten Behandlung aussetzen wollten. So einfach liegt nun aber die Sache nicht. Zunächst muß zugegeben werden, daß ein Aufhören des deutschen Zuzugs in Paris noch im höchsten Grade wünschenswerth ist. Wer unter den obwaltenden Umständen und wissend, was ihn hier erwartet, ohne unbedingte Nöthigung nach Paris kommt, der findet hier nur, was er verdient. Die deutsche Presse hat seit Jahren warnend ihre Stimme gegen die Auswanderung nach Paris erhoben, und sie sollte nicht müde werden, bei jeder Gelegenheit auf's Neue abzurathen. Im Uebrigen muß festgestellt werden, daß diese Abmahnungen nicht ohne Erfolg geblieben sind. Es hat sich sogar in letzter Zeit eine rückläufige Bewegung bemerkbar gemacht, die wir mit Genugthuung begrüßen, und viele unserer Landsleute Bereiten sich vor, dem „gastlichen" Paris, dieser ungastlichsten der Städte, ben Rücken zu kehren. Wem die Ausführung dieses Entschlusses möglich ist, trennt sich ohne Bedauern von Paris. Es gehört die ganze Einbildung eines Franzosen dazu, um zu glauben, daß der Aufenthalt in Paris so unendlich angenehm wäre, daß, wer es einmal gesehen, lebend und sterbend daran zurückdenken müsse. Paris bietet im Grunde für ständigen Aufenthalt recht wenig für vieles Geld und wenn die Franzosen meinen, daß die Deutschen sich hier nur aushalten, weil sie sich von den Freuden und Vergnügungen der Stadt nicht losreißen können, so sind sie arg auf dem Holzwege. Ist eS mit dem Reize der Neuheit erst einmal vorbei und hat man Paris gründlich kennen gelernt, so ist es auch mit dem Vergnügen ebenso gründlich zu Ende. Es wäre thöricht, Paris seine Vorzüge abstreiten zu wollen, aber die Ausnahmestellung, die es früher unter allen europäischen Städten einnahm, ist nicht mehr vorhanden, und man kann in anderen Hauptstädten dasselbe finden wie hier, zum Theil mehr und Besseres, namentlich wenn man sich entschließen will, dasselbe Geld anzulegen, das man hier ohne Bedenken aufwendet. Es ist also nicht die Schönheit und Liebenswürdigkeit von Paris, die viele Deutsche hier fesselt, auch nicht etwa der hohe Verdienst, denn die Geschäfte gehen hier schlecht genug, sondern eine unbestreitbare Zwangslage. Jedenfalls war von vornherein nicht vorauszusehen, wie die Verhältnisse sich hier gestalten würden und in der Hoffnung auf baldige Wiederherstellung normaler Zustände sind viele Deutsche nach 1870 nach Paris gekommen, von denen manche schon vor dem Kriege dort ihre Geschäfte gehabt hatten. Der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland wies gebieterisch auf die Verwerthung unserer Erzeugnisse im Auslande hin und schuf neue Verbindungen in allen Ländern, also auch in Frankreich. Paris war dabei nicht nur bedeutsam als Mittelpunkt des französischen Handels, fonbern, und das vielleicht noch mehr, als der von den überseeischen Einkäufern am meisten besuchte Marktplatz. Hier wurden zahllose überseeische Geschäfte abgeschlossen und für viele Millionen deutsche Maaren verkauft, die dann direct von Hamburg oder Bremen versandt wurden. Heute ist diese Bedeutung von Paris als internationaler Marktplatz sehr zurückgegangen, da man gerade in Deutschland vielfach directen Verkehr mit den überseeischen Kunden angeknüpft hat und da viele derselben sich jetzt auch zu den Einkäufen nach Deutschland selbst begeben. Trotzdem müssen viele GeichästS- zweige, wenn sie dem Wettbewerb anderer Nationen die Spitze bieten wollen, noch Vertretungen in Paris haben. So ist es geschehen, daß viele deutsche Ausfuhr- und Commissionshäuser sich in Paris niedcrließen und es zeugt nur für die Tüchtigkeit dieser Firmen, wenn man jetzt sagen kann, daß der größte Theil des Pariser Aussuhr- unb Commissionsgeschäfts heute in beutschen Händen ist. Es liegt nun auf btr Hand, daß solche zum Theil mit bedeutenden Kapitalien geschaffenen Handelsniederlassungen nicht ohne Weiteres aufgegeben werden können, theils wegen der damit verbundenen Verluste, theils auch, weil sie für den deutschen Handel sehr nützlich, in einigen Fallen, fast unentbehrlich sind. Diese Deutschen tragen dazu bei, dem deutschen Handel und der deutschen Industrie eine mächtige internationale Stellung zu verschaffen und ment würde deßhalb unrecht thun, diesem Theile des deutschen Handels aus seinem Leben in Paris einen Vorwurf zu machen und ihm unpatriotische Gesinnungslosigkeit vorzuwerfen. Die Pariser deutsche Colonie hat sich stets allen politischen Btstrelwngm fern gehalten, wie das auch ihre klar vorgezeichnete Pflicht war. Wenn es sich jedoch um deutsche Werke der Mildthätigkeit, um patriotische Festlichkeiten, wie zum Geburtstage des Kaisers u. s. w., handelte, hat sie nie ihre Nationalität verleugnet. Was aber in anderen Ländern für unsere Landesangehörigen einfach eine Ehre ist, wird hier zuni Verdienst in Anbetracht der Schädigungen und Anfeindungen, die daraus entstehen können und oft genug entstehen. So sehr also allen Denen, die jetzt etwa in Paris ihr Glück versuchen wollten, abzurathen ist, sowohl aus patriotischen als geschäftlichen Gründen, ebenso sollte, man nicht ungerecht gegen die sein, die durch die Verhältnisse gezwungen sind, auf diesem Posten auszuharren. Vermischte-. — In jetziger Jahreszeit ist die Desinfection der Aborte, Hausschleusm und sonstigen Räumlichkeiten, welche übelriechende und der Gesundheit nachtbeilige Ausdünstungen verbreiten, namentlich auch der Senkgruben, unbedingt und allgemein erforderlich. Die Desinfection 'vollzieht man am besten durch tägliches Einstreuen von chlorsaurem Kalk oder durch andere, mit Carbolsäure, als dem anerkannt wirksamsten Reinigungsmittel, verbundene Substanzen. — Eine interessante Entscheidung Friedrichs des Großen theilt die „Voss. Ztg. mit. Im Jahre 1755 forderten die beiden Primadonnen der Berliner Oper wegen angeblicher Zurücksetzungen, welche sie erfahren haben wollten, gleichzeitig ihre Ent- lassung. König Friedrich der Große schrieb auf das Entlassungsgesuch wörtlich: „Du Astrua und Carestini fohrdern den Abschied; des seynd Deuffels Croup, id) bin st! tauhsentmahl mühde, ich mus Gelt vor Canonen ausgegeben und kan es nicht vc»i Hahselanten vertun. Es seyndt Canaillen, hol sie der Deuffel." Indessen schemt doo ein Ausgleich zu Stande gekommen zu sein, da Giovanna Astrua (geb. 1730), eine de berühmtesten Sängerinnen, erst 1756 Berlin, wo sie seit 1747 gewesen war, wie bi Bühne überhaupt verließ. Ein Jahr später starb sie bereits. Von der Carestini t: weiter nichts bekannt, als daß sie sehr schön war. . , , — sHeiteres aus Zeitungen.) Wie man durch unvorsichtigen Ausdruck stc bösem Verdacht aussetzen kann, zeigt Josef Reilanv, der durch Zeitungsannonce „settc in der Königlichen Strafanstalt Kaiserslautern selb st verfertigten Knaben-um Mädchenstiefeln" empfiehlt. — Nach dcm „Leerer Anzeigeblatt" „beginnt der Fan der Caviar-Fabrikanten erst Ende Mai". Wahrscheinlich wird der Fang der Eavrar Fabrikanten von den Stören betrieben. — In der „Harke" wird angezeigt: „Ich ; zu Michaelis meine obere Etage zu vermiethen. A. Gungel." Früher sprach> mn nur vom Oberstübchen, aber jetzt ist alles vornehmer geworden. — Es gibt mancher^ Berufsarten für das zarte Geschlecht. So lesen wir in den „Schleswiger Nachnchten „Zur Anfertigung junger Hahnkücken zu Kapaunen empfiehlt ft® C. Nitschcke." — Die „Mühlheimer Zeitung" schreibt über das Wetter vom 23. „In Strömen kam des Regens holder Segen von dem ewigen Blau herab, we-- oem, der feinen Schirm bei sich und einen langen Weg zu machen hatte, der ist bur u näßt worden bis auf des „Pudels Kern". Die Hitze scheint dort sehr arg gewen. zu sein. „Ich beabsichtige den Schafmist, welcher vom ganzen Herbst lagert, a « der Hand zu verkaufen. Friedrich Telge, Bülten 8." (Braunschweiger Anz.) der Hand! hm! — Aus der „Jen. Ztg.": „Ein fast neuer, wenig gebrauchter schöner Stutzflügel aus der Fabrik des Hoflieferanten Duysen in Berlin ist rra»^ lichkeitshalber um den halben Werth zu verkaufen." Wahrscheinlich hat der vm- flügel arge Saitenschmerzen. .. «y- — sErsatzpflicht des Hauseigenthümers bei Unfällen in Folge.ungenugen^ Beleuchtung der dem allgemeinen Verkehr dienenden Hausräume.) Em hehrer‘ beim Verlassen eines Gerichtsgebäudes auf der zu passirenden Flurtreppe gefallen, Y erhebliche körperliche Verletzungen erlitten und gegen den Justizfiskus auf SchadeM - geklagt, weil der Unfall durch ungenügende Beleuchtung der Treppe herbeigefuyr, von der im unteren Corridor des Gebäudes angebrachten Lampe nur ein i®wu . Lichtschimmer bis zur Treppe drang, so daß diese kaum erkennbar. Bei Verurlyeim. ? des Justizfiscus zum Schadenersatz hat bas Reichsgericht, VI. Civilsenat, am 1 • ~ b. I. ausgesührt: Die Verpflichtung eines Hauseigenthümers zur Unterhaltung _ Beleuchtunaseinrichtungen folgt zwar nicht aus seinem Eigenthum, wohl aber oa r baß er in dem Hause einen Verkehr für andere Personen herstellt. Thut er omes, hat er die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, daß bei dem von ihm hergestellten Andere durch die Anlagen des Hauses an ihrem Körper nicht Schaden leiden. Niemand darf sein Eigenthum zur Herstellung gemeingefährlicher Einrichtungen t • u . Wie danach der Hauseigenthümer in einem solchen Falle überhaupt verpfuchttl n, dem allgemeinen Verkehr dienenden Räume so einzurichten, daß sie ohne GeMyrV • . werden können, ist er auch gehalten, die Flure und Treppengange welche nach ihrer Beschaffenbeit im dunkeln Zustande jeden Passanten der - I sehen würden, sich zu beschädigen, bei eintretender Dunkelheit K lange zu als der regelmäßige Verkehr im Hause stattfindet. Einer speciell die ^Ic .. f schreibenden gesetzlichen Bestimmung ober Polizciverordnung bedarf es Jeder verpflichtet ist, in den Geschäften deS bürgerlichen Lebens Qlufmein wenden, daß er nicht durch Unterlassungen Andere schädige. ausverkauft werden und geben wir deshalb 4688 kann eine Woche lang getragen werden. c empfiehlt: Tafelbier tf incl. Korbflasche. H ff 10 5 HERZOG Dtzd. M. -.85. Jeder Kragen WÄGNER Dtzd. - Paar M. 1.20. Helles Exportbier (Pilsener) dunkles „ (Münchener) bei jedem Quantum frei in'S Haus geliefert. 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Vermischte Anzeigen. 5800 Eine Frau empfiehlt sich im Kleidermachen und Weißzeugnähen billigst______________Große Mühlgasse 5. 5766 Ein tüchtiges DienstmLdche« gegen hohen Lohn ru miethen gesucht. __3u erfragen in der Exped. d. Bl. 5532 Ein älteres Dienstmädchen, was kochen kann, alsbald gesucht. ___________________________Seltersweg 6. Photographische Anstatt von Franz Gerbode Giessen Kaplansgasse (nächst dem Kreux), Anfertigung von Photographien io jeder Art und Grösse. 392 Aufnahmen bei jeder Witterung. Kirchenconcert Mr Feier der Drgeleinnieihung in der Stadtkirche zu Gießen, Sonntag den 7. August, Nachm. 5*/2 Uhr,, unter Mitwirkung des Herrn Musikdirectors Gelhar aus Frankfurt a. M- (Orgel) und des Kirchengefangvereins. Zum Vortrag kommt u. a. die Cantate: „Ach Gott, vom Simmet sieh' herein" (Chor und Soli), von Joh. Seb. Bach. Eintritt unentgeldlich. Die Plätze auf dem Chor sind reservirt. Karten dafür sind für die: inactiven Mitglieder des Kirchengefangvereins bei Herrn Buchhändler Ferber zu beziehen. Gaben für die Chorschule werden in die Büchsen erbeten- 57838 Aesiauralion Lahnstem Sonntag den 7. August, Abends 8 Uhr: Grosses Zither-Concerl mit italienischer Nacht ausgeführt vom Gießener Zither-Club (Wohlthätigkeits-Verein). Es kommen u. A. zum Vortrag: „Deutscher Schützenfestmarsch" von Keller. „O du himmelblauer See" von Millöcker. „Zwiegespräch auf der Alm" von Zaubitzer. Entree 25 Pfg. Der Borstand NB. Mitglieder gegen Vorzeigen der Vereinskarte frei. 5795 Liederkranz. Anstatt der parthie auf den Staufenberg Sonntag den 7. August: 5822 Portfjie an den LuÜwigsbrunnen. Abmarsch präciS 2 Uhr. Der Borstand. Nedaction. A. Scheyda. Dnlck und Verlag der Brühl'scheu Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen.