1887. Nr. 283 Drittes Blatt. Sonntag den 4. December Amts- und Anzcigcblatt für den Kreis Gießen. »««««- Schulstr-ß- 7.________________________Erschein. .»g«ch mit Ausnahme des Montags. Amtlicher Hheit. ^ etr-: Das epidemische Auftreten der Diphtherie. Bekanntmachung. Nachdem Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz uns unkerm 16. November l. I. ermächtigt hat, das für die Stadt Gießen am 23. Januar 1884 erlassene Polizeireglement auf eine längere Zeitdauer zu erneuern, so wird dasselbe mit dem Anfügen wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß es bis zu erfolgendem Widerrufe Gültigkeit behält. Gießen, am 1. December 1887. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann. Bekanntmachung. Nachdem wir durch die Darlegung von Sachverständigen die Ueberzeugung gewonnen haben, daß im öffentlichen Interesse eine Verschärfung der in dem nachstehend abgedruckten Polizeireglement vom 1. Juni 1882 angeordneten Maßregeln dermalen für die Stadt Gießen geboten erscheint, ordnen wir hiermit in Anwendung der uns nach Art. 79 der Kreisordnung zustehenden Befugniß für die Stadt Gießen Folgendes an: § 1 Jeder Arzt, sowie Jever, der die Behandlung eines Kranken übernimmt, ist verpflichtet, sobald er eine Erkrankung als Diph- theritis erkannt bat, hiervon dem Vorstande der Familie oder dessen Vertreter unverzüglich Kenntniß zu geben. Die durch § 1 des oben erwähnten Polizeireglemcnts auferlegte Verpflichtung, dem Kreisgesundheitsamte binnen 24 Stunden schriftliche Anzeige zu machen, besteht fort. § 2. Der Vorstand der Familie oder dessen Vertreter ist verpflichtet, längstens 3 Stunden nach erhaltener Mittheilung dem Polizeiamte schriftliche Anzeige zu machen. § 3. Bei ein tretendem Todesfall hat der Arzt, sowie Jeder, der die Behandlung des Kranken übernommen hatte, dem Polizeiamte baldmöglichst und jedenfalls so frühe Anzeige zu machen, daß von demselben die nach § 6 des allegirten Reglements binnen 12 Stunden zu erfolgende Verbringung in ein Leichenhaus überwacht werden kann. § 4. Alsbald nach erfolgter Anzeige von Erkrankung an der Diphtheritis hat das Polizeiamt an dem Eingänge zur Wohnung des Erkrankten eine Warnungstafel anzubringen. Dieselbe darf nur von dem Polizeiamte nach erfolgter Desinfection abgenommen werden. § 5. Uebertretungen der oben erlassenen Vorschriften werden in Gemäßheit des Art. 79 der Kreisordnung mit einer Geldstrafe von 5 bis 20 Mark bestraft. Gießen, am 23. Januar 1884. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann. Darmstadt, 26. November. Fortsetzung des Vortrags des Herrn Präsidenten des Großh. Ministeriums der Finanzen, Wirklichen Geheimenralhs Weber Excellenz, den Hauptvoranschlag über die Staats-Einnahmen und Ausgaben für die Finanzperiode 1888—91 betreffend. Die technische Hockschule (Kap. 38) weist eine Mehrausgabe von 9600 JL auf, von welcher, bei erfreulich steigender Frequenz, 2400 «4t durch Mehr an Unterrichts- aeldern gedeckt werden. Dem Mehrbedarf von 24 000 für Realgymnasien und Realschulen (Kap. 40) steht eine Wenigerforderung für Gymnasien (Kap. 39) im gleichen Betrage gegenüber. Der erstere vertheilt sich auf alle Realgymnasien und Realsckulen mit Ausnahme derjenigen zu Darmstadt, woselbst die Einnahme aus Schulgeld um nahezu 30pEt. (um 15 800 Jt) gestiegen ist. Die allmältge Umwandlung des Offenbacher Realgymnasiums in ein humanistisches Gymnasium, bei gleichzeitiger Forterhaltung der dortigen Realschule, wird Ihnen vorgeschlagen werden: ebenso die Gleichstellung der Gehalte der akademisch gebildeten Lehrer an den Realschulen mit denjenigen an den Gymnasien und Realgymnasien. Das Herabgehen des Geldbedarfs für die Gymnasien um 24 400 JL ist wesentlich einer beabsichtigten Erhöhung des Schulgeldes zu verdanken. Die in den Kap. 43 bis 47 vorgetragenen Staatsausgaben für'Volksschulzwecke stellen sich für Schullehrerseminarien und Präparandenanstalten, ferner für Zuschüsse an bedürftige Gemeinden zur Aufbringung der Lehrergehalte rc., sowie für Schullehrerpensionen und Vicariatskoften wiederum um 50 000 JL höher als im laufenden Budget und erreichen hiernach unter Hinzurechnung der (in Kap. 81) nunmehr auf die Staatskasse zu übernehmenden Reisekosten und Taggelder der Kreisschulinspectoren (20000 JL) und der fortan auf die Ftnanzperiode mit 120 000 JL (statt seitheriger 100 000 Jt) in Aussicht genommenen Unterstützungen an Gemeinden zu Schulhausbauten (Kap. 84 Tit. 3) jetzt den Gesammtbetrag von 892000 JL, also von mehr als einem Fünftel aller ordentlichen Ausgaben der inneren Verwaltung. Für Hofbtbliolhek und Museum (Kap. 48) werden 160 000 JL mehr angefordert, wovon 6500 zur Erhöhung der Dotation für Anschaffungen und 8000 JL zur Brand- versicherung der Bibliothek. Bei den staatlichen Krankenanstalten (Kap. 53 ff.) fällt der Zuschuß zur Entbindungsanstalt Mainz (Kap. 54) aus, da derselbe auf den Mainzer Universitätsfonds genommen werden soll, und das Alice-Stift für Blödsinnige (Kap. 57) deckt nach wie vor seine Kosten selbst. Während sodann bei der Landes-Irrenanstalt (Kap. 56) der Krankenstand seit einigen Jahren fortdauernd die für eine solche Anstalt noch zulässige äußerste Grenze erreicht und die Anstalt hiernach nunmehr — abgesehen von noch nothwendigen An- und Umbauten, für welche im 2. Theil des Hauptvoranschlags - 97 000 JL vorgesehen sind, — finanziell in einen gewissen Beharrungszustand eingetreten zu sein scheint, tritt deren ältere Schwesteranstalt, das Landeshospital Hofheim (Kap. 55) mit dem in laufender Finanzpertode begonnenen Erweiterungsbau, ihres- theils in ein Stadium der Erweiterung und verjüngenden Umwandlung ein, welches, bei einem künftig um 125 Pfleglinge erhöhten durchschnittlichen Tagesstand und bei der Verminderung des zinstragenden Fonds durch die Neubaukosten, auch in einer Erhöhung des Staatszuschusses um 45 000 »um Ausdrucke kommt. Für die Erbauung einer dritten Lanoesanstalt, bestehend in einer Irren- Klinik mit Pflegeanstalt in Gießen, wird Ihre verfassungsmäßige Zustimmung erbeten werden. Auch für die Förderung der Landwirthschaft und der Bodenmeliorationen werden Sie unter Kap. 59 einen Mehrbetrag von rund 64 000 Ji. eingestellt finden, so daß, zuzüglich der Kosten für das Landgestüt und der Entschädigungen für getödtetes Vieh in Seuchefällen (Kap. 58 und 60), nunmehr für landwirthschaftliche Zwecke jährlich 273 000 JL verausgabt werden. Der Mehrbetrag fetzt sich zusammen aus den Mehrkosten der neu zu organisirenden „Oberen landwirihschaftlichen Behörde" (7700 JL} aus den Kosten einer zu errichtenden landwirihschaftlichen Mittelschule (6000 «4L), aus erhöhter Dotation der landwirihschaftlichen Vereine, fodann aus jährlichen Mehrbeträgen von 12 000 JL beziehungsweise 1000 JL und 2000 JL für Förderung der Rindvieh-, Pferde- und Obftbaum-Zucht, aus 5000 JL. neu für das landwirthschaftliche Genossenschaftswesen und je 10000 JL neu an Staatsbeiträgen zur Feldberetnigung und an Kosten zur Tilgung der Reben- und Kartoffelschädlinge. Das Gewerbewesen erscheint in Kapitel 63 und 64 mit einer Ausgabe von 100000 JL, also mit 21 500 JL. mehr als im laufenden Budget. Von diesem Mehr entfallen 5500 auf vermehrte sachliche Ausgaben der Centralstelle für die Gewerbe, 1000 v4L aus erhöhte Kosten der chemischen Prüfungs- und Auskunftsstation für die Gewerbe, 1600 JL mehr für die Landesbaugewerkschule und 13 400 Erhöhung der Staatszuschüsse zu den erweiterten Handwerkerschulen, deren eine neu in Bensheim errichtet werden soll. t , r „ ... Die Ausführung der Reichsgesetze über die Kranken- und Unfallverilcherung, insbesondere auch der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter, hat nothwendige Ausgaben, insbesondere für die Schiedsgerichte und für ein emzu- richtendes Landesversicherungsamt im Gefolge, welches Sie in dem neuen Kap. H mtt 4100 JL angefordert finden werden. . , Für Wtttwen- und Waisenversorgungsanstalten (Kap. 72) wrrd unbeachtet der segensreichen Reform, welche das Cioildtenerwiltweninstitut durch Erhöhung Der Pensionen und durch die weitgehende Maßregel der Ausnahme,«11^ “lb^ruTIt^ gestellten Beamten und Bediensteten in die Wittwen- und Waisenversorgung erfahren hat, zunächst doch nur ein Mehrauswand von 18 000 Während sodann die Taubstummenanstalten lKap. 75) nfolg^eringerer Ausgaben und erhöhter Einnahmen einen Minderaufwand vonl rund 5000 bedarf die Landeswaisenanstalt (Kap. 74) für den mit landstandtfcher Zustimmung neuerdings erheblich erweiterten Kreis ihrer aufnahmsfähigen Pfleglinge einen um 6800 v4L höheren Zuschuß. Ebenso ist die seitherige Summe des Staatsbeitrags zur Erbauung von Kreis- straßen von 60 000 JL um einen jährlichen Dispositionsfonds von 25 000 JL. zur Unterstützung von ärmeren Gemeinden bei solchen Neubauten und behufs Herstellung ihrer Vicinalstraßcn in übernahmsfähige Kreisstraßen vermehrt worden (Kap. 83). In dem letzten Kapitel (84) dieses Abschnitts, Centralbauwesen der Section für innere Verwaltung, welches nur ein Mehr von etwa 5000 JL aufwetst, finden Sie u. a. die schon erwähnte erhöhte Anforderung von nunmehr 120 000 JL oder jährlich 40 000 für Unterstützung von Gemeinden bei Schulhausbauten und von 25300 JL für einen Neubau der Landesbaugewerkschule und Erweiterung des seitherigen Lokals derselben behufs Aufstellung der gewerblich-technischen Mustersammlung. Indem ich bemerke, daß hiernach der Ausgabe - Etat des Ressorts der inneren Verwaltung im Ganzen mit einem Mehrbedarf von 324,800 JL abschließt, wende ich mich zu dem Budget der Sektion für Justizverwaltung, welches rechnerisch eine Mehrforderung von 218,000 JL, in Wirklichkeit aber — nämlich nach Absetzung des wieder als neue Einnahme erscheinenden Postens von 136,000 JL für die in eventuelle Aussicht genommene Aversionirung und Anstellung von Gerichtsvollziehern, gegen Einziehung ihrer seitherigen Gebühren zur Staatskasse — nur einen Mehrbedarf von 82,000 JL aufweist. Auch hiervon wird noch ein Betrag von 7200 JL, welcher in Kapitel 86 für die Amtsgerichtsdtener mehr gefordert ist, wirthschaftlich dadurch ausgeglichen, daß dagegen ihre Gebühren im Jmmobiliarverkehr zu Gunsten des Publikums vermindert werden sollen. Im Uebrigen beruht die Steigerung der Aus gaben im Wesentlichen theils auf der für nothwendig erkannten Vermehrung und theil- wetsen Ausbesserung des gerichtlichen Personals (Kap. 85 und 86) und auf gewachsenen Mtethkosten der Amtsgerichtslokale (Kap. 86, Titel 3), theils auf dem Mehrbedarf der Criminalkassen Starkenburg und Rheinhessen, einschließlich der hierin verrechneten Kosten der Provinzial-Arresthäuser und Hastlokale (Kapitel 93 und 95), welche beiden Kassen z. B. allein an Reisekosten und Gebühren der Geschworenen, Schöffen und Zeugen 10,000 «X mehr bedürfen, als seither vorgesehen war, theils endlich auf den gegen das laufende Budget um etwa 91,000 JL oder auf's Etatsjahr 30,300 JL höheren Anforderungen für Neubauten und größere Herstellungen im Justizressort (Kap. 97, Tit.l 2). Es fallen hier insbesondere solche in dem Provinzialarresthaus zu Darmstadt (56,000 JL), im Justizgebäude zu Mainz (44,000 Jt) und in dem Gesängniß daselbst (9000 Jt) in's Gewicht. Dagegen sind die Betriebskosten des Landeszuchtbauses (Kap. 90) und des Gefängnisses in Mainz (Kap. 92) um 2800 Jt, bezw. 3200 JL zurückgegangen. In beiden Strafanstalten, ebenso wie in dem Gefängniß zu Darmstadt sinkt, wesentlich in Folge billigerer Kostbeschaffung, der Staatszuschuß auf den Kopf des Gefangenen noch ziemlich stetig; erfreulicher noch ist aber die Wahrnehmung, daß in dem Zuchthaus auch der durchschnittliche Tagesstand der Sträflinge, welcher von 1871 an, wo er noch 192 betrug, von Jahr zu Jahr fast konstant gestiegen war, bis er im Jahre 1881—82 mit 349 seine Höhe erreicht hatte, seitdem ebenso stetig! von Jahr zu Jahr sich wieder vermindert und schon seit 1884—85 wieder unter die Ziffer 300 gesunken ist. Die Hauptabtheilung VIII. enthält den Ausgabe - Etat des Ministeriums der Finanzen, welche einen Bedarf von 5,593,000 JC. nachweist. An dem formellen Mehrbedarf müssen auch hier, um den wirklichen Mehrbedarf klarer zu stellen, in Abzug gebracht werden die durch Miedereinstellung des dritten Holzerntejahres erwachsenen und durch entsprechende Mehreinnahmen ausgeglichenen Mehrausgaben für Lokal - Forstoerwaltung und Forstschuy, welche in Kap. 105 unter den Titeln 8—10, 12, 13, 15 und 16 mit 268,800 Jt enthalten sind. Weiter bilden nur eine scheinbare Mehrausgabe die in Kap. 107 bei den Verwaltungskosten der direkten Steuern und indirecten Auflagen eingestellten Kosten des vermehrten Aufsichtspersonals für indirectc Auflagen, weil diese Vermehrung fast ausschließlich für Zwecke der Zölle und Reichssteuern erforderlich geworden ist, darum aber auch die betreffenden Kosten seitens des Reichs unserer Staatskasse ersetzt werden. An solchen Posten können aus dem Kap. 107 rund 86,200 ausgeschieden werden. Es ermäßigt sich alsdann der wirkliche Mehrbedarf auf 414,000 JL Von diesem entfallen dann noch 37,000 auf vermehrte forstliche Culturen (unter Kap. 105) und etwa 28,000 JC. auf Verwaltungskosten der directen Steuern, der Erbschaftssteuer und des Kostheimer Brückengeldes, sowie auf erhöhte Miethe für das Mainzer Zollgebäude. Für das Ministerium der Finanzen selbst haben im Kap. 98 nicht unerhebliche Mittel zur Vermehrung der Arbeitskräfte desselben und der zugehörigen Bureaus in Anspruch genommen werden müssen, da die gestiegene Geschäftslast insbesondere in dem Bau- und Eisenbahnwesen mit dem vorhandenen Personal nicht bewältigt werden kann. (Schluß folgt.) Dermifchte». Kassel, 29. Povember. lieber eine Blutthat im Gefängniß zu Wehlheiden berichtet die „Hess. Mztg.": Der Sträfling Stein aus Frankfurt hatte Corresondenz mit Mitgefangenen unterhalten und wurde nun vor den Director der Anstalt, Herrn Kaldewey, geführt, um darüber vernommen zu werden. Der Oberaufseher Köhler führte Stein in das Zimmer des Directors und dieser diktirte nach stattgefundener Vernehmung dem Stein drei Tage verschärften Arrest. Kaum hatte Stein die Strafe vernommen, so zog er eine bis dahin verborgen gehaltene, auf beiden Seiten scharf geschliffene Hälfte einer großen Schneiderscheere hervor, warf sich mit blitzartiger Schnelligkeit auf den Oberaufseher Köhler und versetzte ihm einen wuchtigen Stich in den Rücken, so daß Köhler blutüberströmt zusammenbrach. Director Kaldewey springt auf, um den Verbrecher zu fassen, doch kaum hat er sich erhoben, so stürzt sich der wüthende Mordgeselle auch auf ihn und versetzt ihm zwei tiefe Stiche mit solcher Wucht in die Brust, daß auch er lebensgefährlich getroffen zusammenbrtcht. Aus das Hilfegeschrei der beiden Beamten springt im selben Moment der Aufseher Roß herbei, zieht blank und schlägt mit einem Säbelhieb über den Kopf den Mörder nieder, so daß der Mörder und seine zwei Opfer in ihrem Blute schwimmen. Die ganze schreckliche Scene spielte sich in wenigen Sekunden ab. Beide Beamte sind leider lebensgefährlich verletzt. Director Kaldewey ist am schwersten getroffen, ein Stich hat die Lunge tief durchbohrt und der zweite Stich das Herz gestreift; bei Oberaufseher Köhler ist der Stich von hinten tief in die Lunge gedrungen. Der Mörder hat eine gefährliche Wunde am Kopfe, Bruch der Schädeldecke, daoongetragen und liegt lebensgefährlich verletzt danieder, er ist jedoch gefesselt, damit er nicht Hand an sich selbst legt. Iieikgeöolenes. In der Gießener Sckürzen- fabrik von I. Lachmann, Bismarckstraße 6, Vorderhaus, I. Etage, sind Fleischer- nnd Arbeiterschürzen in blau und weiß Leinen immer auf Lager und werden auf Wunsch angefertigt; pro Stück Nähen und Zeichnen 20 Pfg. 8806 Ernst Baiser. Sämmtliche Artikel für die Oel- und Aquarellmalerei. Gegenstände zum Bemalen und Bekleben von Thon, Pappe, Holz. 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Es können an brave Dienstboten, welche wenigstens 10 Jahre bei einer und derselben Herrschaft dienen, Prämien ausbezahlt werden; es werden daher diejenigen Dienstboten, welche eine Prämie in Anspruch nehmen wollen, aufgefordert, sich binnen 14 Tagen bei dem Unterzeichneten unter Vorlegung ihrer Dienstbücher und der Zeugnisse der Herrschaften zu melden. Es können nur solche Dienstboten Prämien erhalten, welche in den zu dem Sparkaffebezirk gehörenden Orten dienen. Diejenigen Dienstboten, welche früher Prämien erhalten haben, können jetzt nicht berücksichtigt werden. Gießen, am 25. November 1887. Die Direction des Spar- und Leihkaffe-Vereins Gießen. ______________________Haberkorn.______________________ Geschäfts-Empfehlung. Einem hiesigen sowie auswärtigen Publikum diene hiermit zur Nachricht, daß ich am hiesigen Platze bei Photograph Gust. Mook, Neuen Bäue 39 ein Buchbinder Geschäft errichtet habe. 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