Nr. 1OO. Drittes Blatt. Sonntag den I. Mai 1887. Meßmer Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Schul st raße 7. Erschein, Ufllid) mit VMw brt Montag«. ?7^di7N'b^a-^ Amtlicher HHeil. o. ein Unbescholtenheiiszeugniß, welches für Zöglinge von höhere» Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; 4. das Schulzerrgniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b: daß in dem EinwMigungS-Attest die Erklärung de» Vaters oder Vormundes, iu der Lage zu sein, den Freiwillig« während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf. Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der ReffHeugniA für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschicken rock Reifezeugniffe für die Prima der Gymnasien unb Realschulen L Orb», sämmtltch nach dem Schema 17 zur Sksa^-Ordnuns (l. Theil ter Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 — Äeg.-Bl. Rr. 55 von 16To) ausgestellt sein müssen. und zu verpflegen; Im Uebrigen wird aus die Bestimmungen der SS 83, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen. Großherzogliche Prüfungs-Commisfton für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Dr. Zeller. 1. Das Gesuch ist bei der unlerzeichneten PrüsungS-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar de- Jakres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April deS- selben Jahres zu erbringen. S. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben »ird. 4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. GebnrtözeugniH; d. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwillig« während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten Betreffend: Die Rachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst aus Grund von Schulzeugnissen. Bekanntmachung. Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werde» hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. Berlin, 27. April. Die Anträge Ackermann-Biel, die Einführung eines Befähigungs-Rachweises betreffend, sind von der vorberathenden Reichstags-Com- misfion nach langer Erörterung heute angenommen worden. Danach soll, wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes ansängt, der nach den Lan- desgesetzen zuständigen Behörde Anzeige machen. Dem Zwange des Befähigunzs- Nachweises sollen unterworfen sein: Barbiere, Bäcker, Bandagisten, Böttcher, Brunnenmacher, Buchbinder , Buchdrucker, Bürstenbinder, Conditoren, Pfefferküchler, Lebküchler, Drechsler, Färber, Feilenhauer, Friseure, Perrückenmacher, Gelb- und Rothgießer, Zinn-, Zink-, Metallgießer, Gerber, Glaser, Glockengießer, Gold-, Silber- und Juwelenarbeiter, Gold-, Silber- und Metallschläger, Gürtler, Handschuhmacher, Beutler, Hutmacher, Kammmacher, Klempner. Kürschner, Kupferschmiede, Maler, Vergolder, Lackirer, Maurer, Mechaniker, Optiker, Messer- und Zeugschmiede, Fleischer, Müller, Mühlenbauer, Nadler, Siebmacher, Posamentiere, Schirm-, macher, Sattler, Riemer, Täschner, Schieferdecker, Schlosser, Schmiede, Schneider, Tischler, Stuhlmacher, Töpfer, Schornsteinfeger, Schuhmacher, Schiffsbauer, Seifensieder, Wachszieher, Seiler, Steinmetze, Stuckateure, Tapezierer, Uhrmacher, Wagner, Weber, Wirker und Zimmerleute. Der Bundesrath darf den Befähigungs-Nachweis erlassen. Wo nicht besondere Prüsungsbehörden bestehen, nimmt der Prüfungsausschuß der Innungen unter Vorsitz eines stimmberechtigten obrigkeitlichen Commiffars die Prüfung vor. Der Prüfling soll der Regel nach 24 Jahre alt sein und eine dreijährige Lehrzeit hinter sich haben. Ausnahmen bestimmt der Bundesrath. _________________ o f aTe ». Giessen, 30. April. sStadtverordnetensitzung vom 28. April, Nachmittags 4 Uhr.) Anwesend Herr Bürgermeister Bramm, die Herren Beigeordneten Gnauth und Keller, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Bai ft, Georgi, Grüneberg, Dr. Gutfleisch, Hock, Hemberger, Jughardt, Kauf, Ad. Noll, August Noll, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schopbach, Simon, Vogt und Wallenfels. Herr Bürgermeister Bramm gibt nach Eröffnung der Sitzung Kenntnitz von dem Eingang zweier Dankschreiben der Herren Lehrer Fuhr und Hahn, für deren Ernennung zu Oberlehrern und damit verbundener Gehaltserhöhung. Hierauf gibt Herr Beigeordneter Gnauth eine eingehende Erklärung zu seiner in der Sitzung vom 21. April gelegentlich der Vergebung von Schlosserarbeilen für das neue Schlachthaus ausgesprochenen Aeußerung, unter den hiesigen Stossern bestehe eine, den Interessen der Stadt bei Vergebung von Arbeiten nicht btem. dc Koalition. Anknüpfend an einen Artikel in der „Gießener Zeitung", sowie ein mgesandt" im „Gießener Anzeiger" legt Herr Gnauth auf Grund des ihm zu Gebote stehenden Materials die Anhaltspunkte dar, welche seine in der gen. Sitzung vertretene Meinung, mit welcher er keinesfalls beabsichtige, das Vereinigungsrecht der hiesigen Schlossermeister anzutasten, rechtfertigten. — Auf Grund eines von Herrn Gaswerkdirector Bergen unterm 13. April erstatteten Berichts beschließt die Versammlung nach vorherigem Einver- ftändniß mit der Commission die Fortsetzung der Rohrleitung auf der Licherstraße. — Die weiter von Herrn Directvr Bergen dargelegte Frage in Bezug auf die für das Gaswerk einzurichtende Buchführung wird nach stattgehabter Berathung der Commission und eingezogener diesbezüglicher Informationen von auswärtigen Werken damit beantwortet, daß der' Antrag der Commission, die seitherige doppelte Buchführung, weil übersichtlicher, auch ferner beizubehalten und bei Großh. Regierung hierfür die Genehmigung einzuholen, von der in Rede stehenden kameralistischen Buchführung dagegen abzusehen, angenommen wird. — Die bei Ilebernahme des Gaswerkes auf die Stadt zusammengesetzte Commission für das Gaswesen wurde s.Z. mit der Bestimmung gewählt, daß deren Neuwahl im April stattsinden, dieselbe resp. zu einer ständigen Commission gewählt werden solle. Herr Bürgermeister Bramm schlägt vor, die seitherige Commission zu erweitern, derselben die weitgehendsten Befugnisse einzuräumen und den Vorsitz in derselben Herrn Beigeordneten Gnauth zu übertragen. Bei der hierauf vorgenommenen Wahl werden die Herren Georgi, Homberg er und Kauf, welche die seitherige Commission bildeten, wieder-, sowie weiter Herr Vogt neugewählt; als Vorsitzender fungirt Herr Gnauth. — Die Stelle eines Wiegers für dieWochen- märkte soll, da mit den bisherigen Bewerbern eine Einigung nicht erzielt wurde, ausgeschrieben werden. — Auf ein von Herrn Heinr. Schaffstaedt vorgelegtes Gesuch, lt. welchen: derselbe in denjenigen Häusern resp. Straßen, auf welche demnächst das Rohrnetz der Wasserleitung ausgedehnt werden soll, die Häuseranschlüsse herstellen will, wird nicht eingegangen. — Dem Gesuche der hiesigen Freimaurerloge um Überlassung eines Stückes Gelände in Umtausch gegen das an der Ostanlage und Gartenstraße gelegene, seither von der Loge pachtweise benutzte, aber von der Stadt zum Ausbau der Ostanlage wieder in Benutzung genommene Gelände, soll näher getreten werden, wenn die in dem Gesuche dargelegte Anlage eines Zufuhrweges zum Reinigungshause des städtischen Gaswerkes von dem Director des Gaswerkes befürwortet ist. - Von zwei, die Flügelsaasse betreffenden Eingaben wird diejenige, welche sich auf den in dieser Gasse befindlichen Fluthgraben bezieht, dadurch erledigt, daß beschlossen wird, durch Legung eines Cementrohres den beregten Uebelständen abzuhelfen; diejenige hingegen, welche die Aufnahme der verlängerten Flügelsgasse in das Ortsbauftatut behandelt, resp. auf Fortführung dieser Gasse bis zur Nordanlage und damit in Verbindung stehende Erwerbung eines Grundstückes durch die Stadt sich bezieht, auf Antrag der Baudeputation abgelehnt. — Zur Ausarbeitung eines Nivellirungsplanes für die Weserstraße wird Genehmigung ertheilt. — Dem von dem Stadtbauamte oor- gelegten Plane für die Bepflanzung des Hofes der Stadtmädchenschule wird die Genehmigung ertheilt; der innere Hof soll mit Lindenbäumen, der Platz davor, sowie die Straße gegenüber, ferner auch der Platz vor der höheren Mädchenschule mit Kugelakazien bepflanzt werden. — Bezüglich des Gesuches des Herrn Markscheider Keller, welcher einen Theil eines Pferdestalles umbauen und mit Feuerungsanlage versehen will, wird beschlossen, die bei Großh. Ministerium nachgesuchte Dispensation von beii_ Bestimmungen der Localbauordnung nicht zu befürworten. — Auf Grund eines von dem Stadtbauamte erstatteten, die Vergebung der Straßenhandarbeitcn betreffenden Berichts hat die Baudeputation die Anstellung eines Straßenwarts für die städtischen Straßen beantragt. Die Versammlung stimmt diesem Anträge zu und beschließt, daß sämmtliche Straßenhandarbeiten bis zur Bestellung eines Straßenwarts in Taglobu ausgesührt werden sollen. — Mit der Wahl der Herren Kauf, Noll, Grüneberg und Baist zu Beisitzern, resp. Rechner und Controleur für die Friedr. Bücking-Stiftung. sowie Erledigung kleinerer Eingänge schließt die öffentliche Sitzung. Vermischtes. — Der erste Mai! Mai, Mai, — wie wiegt doch diese eine kurze Silbe ein ganzes langes Gedicht auf. Die Maiensehnsucht ist wie das Heimweh; der Men Ich müßte mehr sein oder weniger als das, was er ist, roeiui er dieses Sehnens entbeyl n würde. Wohl hat jede Jahreszeit, jeder Monat eigenthümliche Reize, der Mar Maner der Extra-Freund aller Menschen, und um seiner sich freuen ä"können, bedarf swcrcr einer besonderen Portion guten Willens, noch einer besonderen Bescheide 9 , Wünschens. — Und wieder pocht der Mai an unsere Thüren, an "nsel Mensch Ein Schritt hinaus aus dem dumpfigen Treiben der Städte, undaufathm r roie wie verjüngt, wie neugeboren. Die kleinen Blattspitzen lugen so uase beiter verhätschelte Kinder, die uns langweilige Wintcrmenschen necken AI :ebe§ Jahv. werden; die Blüthen kommen heraus — em Jahr wie das andere Mondamin Ä....... ™ v i FW. N Oir. Oiuifc Ihm z empfiehlt unter Garantie der Reinheit sein Latrer vnn ❖2 1.30 non, leicht und als Nahrungsmittel bestens empfohh®“ waeheene* bei Mageuleldea Zmn 8oh7 Ba^dk Verkauf in nUen Apotheken 10) Ferd 2 mUÄ ", I Conditor H. Kinkel, Marktstr. 32. 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