Nr. 194 Aw-ttes Blatt Sonntag den 22. August 1886. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. al Ä; Dureair r Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mari 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf. Wochen - Ueberfkcht. Gießen. 21. August. Eine weihevolle Erinnerungsfeier stand diesmal den profaneren Wochendegebercheiten voran — die hundertjährige Wiederkehr des Sterbetages Friedrichs des Großen. Dieselbe fand ihren osficielleu Ausdruck in dem am Dienstag in der Potsdamer Garnisonkirche, in dessen enger Grust der große Herrscher den letzten Schlaf schläft, stattgesundenen einfachen und doch so erhebenden Gedächtniß-Gottesdienst, an dösten Schlüsse Kaiser Wilhelm, sowie Kronprinz Friedrich Wilhelm Lorbeerkränze am Sarge ihres ruhmvollen Vorfahren niederlegten — ein ergreifender Moment! Sonst war bekanntlich auf ausdrücklichen Wunsch und Willen des Kaisers von allen anderen Feierlichkeiten -für den 17. August abgesehen worden und somit konnte die Theilaahme des deutschen Volkes an diesem Gedenktage nur in der Preste zum Ausdruck gelangen, in der denn auch die vielseitige Bedeutung des großen Hohenzollern-Fürsten für Preußen und Deutschland überall warm hervorgehoben wurde. An die Feier in der Potsdamer Garnisonkirche schloß sich unmittelbar die sog. Kirchenparade an, bei welcher der Kaiser persönlich das Commando zum Präsenttren gab und der Kronprinz das 1. Garde-Regi» ment z. F. dem Kaiser persönlich vorführte. Dem Kaiser liegt zur Zeit das Programm für die bevorstehenden Kaisertage in den Reichslanden zur Genehmigung vor. Da der Monarch mit Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand größere Festlichkeiten abgelehnt hat, so wird sich das Programm nicht so großartig gestalten, als es ursprünglich beabsichtigt war. Am 10. September trifft der Kaiser in Straßburg ein, am 13. September beginnen die Kaiser-Manöver in der Gegend von BrurnalA am 19. September erfolgt die Abreise des Kaisers nach Metz. In diese Woche fiel auch die 16jährige Wiederkehr des Jahrestages der blutigen Kämpfe um Metz vom 16. bis 18. August, in denen es den deutschen Heeren nach schwerem Ringen gelang, die in Metz eingeschloffene französische Armee unter Bazaine von dem Durchbruche der deutschen Cerntrungslinien abzuhalten und Bazaine von aller Verbindung mit dem übrigen Frankreich abzuschneiden. An zahlreichen Orten Deutschlands ist von den Krieger- und Militär-Vereinen der Wiederkehr dieser für das deutsche Heer so rühm- und bedeutungsvollen Schlachttage durch entsprechende Festlichkeiten gedacht worden. Ein eigenthümliches Zusammentreffen ist es übrigens, daß am 18. August gleichzeitig drei active preußische Generäle, die sich auch im deutsch-französischen Kriege einen hervorragenden Namen gemacht haben, ihr oOjähriges Dienst- Jubiläum feierten, nämlich die commandirenden Generäle v. Obernitz und v. Dannenberg und der General-Adjutant des Kaisers, Freiherr v. Steinäcker. Letzterer wurde vom Kaiser durch ein Glückwunschschreiben und die Verleihung des Großkomthurkreuzes des Hohenzollernffchen Hausordens ausgezeichnet; der Kronprinz übersandte dem Jubilar sein Portrait. Der greise Bischof von Metz, Dupont des Loges, ist am Morgen des 18. August nach längerem Kranksein verschieden. Bischof Dupont vertrat Metz 1874 bis 1877 als Anhänger der Protestpartei im Reichstage, befleißigte sich aber sonst im politischen Leben einer klugen Zurückhaltung. In Karlsruhe sind bei einem Hauseinsturz zahlreiche Personen tzeils getöbtet, theils mehr oder minder schwer verletzt worden. Die Zahl'der Lobten beläuft sich mit Einschluß derer, die noch nachträglich ihren Verletzungen erlegen sind, aus 13. Die übrigen Verwundeten liegen im Krankenhause und wurden vom Großherzoge, welcher auf die Kunde von dm Unglückssall seinen Sommeraufenthalt auf Mainau sofort unterbrochen hatte und nach Karlsruhe geeilt war, am Mittwoch besucht. In Bezug aus die innere Politik liegt absolut nichts Neues vor und sind es nur die bevorstehenden ReichsLagswahlen in Lauenburg, Bromberg und Graudenz-Straßburg, welche den Preßorganen der verschiedenen Partei- richtungen einigermaßen Stoff zu Erörterungen geben. Im österreichischen Kaiserstaate wendet sich die allgemeine Aufmerksamkeit mehr und mehr den bevorstehenden Feierlichkeiten in der ungarischen Hauptstadt anläßlich des 200jährigen Jahrestages der Rückeroberung Ofen« durch das kaiserliche Heer und seine deutschen Hülsstruppen (2. Septbr. 1686) zu. Von ungarischer Seite wird schon jetzt Alles gcthan, um die 200jährige Wiederkehr des Tages, an welchem der türkische Halbmond, der seit 1529 ununterbrochen auf den Zinnen Ofens geleuchtet hatte, für immer in den Staub sank und hiermit die drückende Herrschaft der Türker auch im übrigen Ungarn so gut wie gebrochen wurde, mit dem hellsten Glanze zu umgeben und kann man dies den Ungarn nicht verdenken — ist ihr Lind doch von diesem Tage an dem Christenthum und der abendländischen Cubur gleichsam wiedergegeben worden! Auch Deutschland wird bei den Ofener Festlichkeiten, die mit der Eröffnung der Ofener historischen Ausstellung bereis ihren Anfang genommen haben, officiell durch seinen General-Consul in Bvda-Pesth vertreten sein, dagegen werden die Vertreter des deutschen Bürgerthrms fehlen, nachdem der Magistrat von Berlin und das Gemeinderaths-Collegiun von München die Einladung zur Theilnahme an der Ofener Erinnerungsfeür abgelehnt haben. Die Magyaren mögen aus den ablehnenden Beschlüssen der beiden größten deutschen Residenzstädte ermeffen, wie tief sich das Magyarmthum durch seine haßerfüllte Verfolgung des deutschen Elementes die Sympathien der öffentlichen Meinung Deutschlands entfremdet hat! Zwischen England und Rußland ist die leidige afghanische Grenz- srage, bie man schon selig entschlummert glaubte, wieder aufgetaucht. England will bis zum Eintritt des Winters seine Grenzcommission nach Indien zurück- rufen, gleichviel, ob bis dahin mit Rußland eine Verständigung über den noch unabgegrenzten Theil der nezren afghanischen Grenze in der Nähe des Oxus erzielt worden ist oder nicht. Seit Jahr und Tag beschäftigt sich nun die englisch-russische Commission mit der Festsetzung der neuen Grenze zwischen Afghanistan und dem Gebiete der Turkmenen und schon mehrere Male wurde gemeldet, daß die Commission ihre Arbeiten bis auf einen kleinen Rest nahezu beendigt habe. Aber merkwürdiger Weise konnte dieser Nest immer nicht erledigt werden und scheint es, daß die Verhandlungen wiederum abgebrochen werden sollen, ohne das Grenzregulirungsgeschäft zu einem definitiven Abschluß gebracht zi;' haben. Es ist klar, daß hierin nur der Keim zu neuen Zwistigkeiten zwischen England und Rußland gegeben sein würde. Dieser Tage meldete man aus London die Beschlagnahme der Geestemüikder» Fischerschmack „Martha" durch ein englisches Kanonenboot. Es wird indeffen versichert, daß in den Berliner politischen Kreisen diesem Vorgänge keinerlei Bedeutung beigemeffen werde und daß deßhalb die Affaire nicht geeignet sei, die gegenwärtigen guten Beziehungen zwischen Berlin und London auch nur im Geringsten nachtheilig zu beeinflussen. Wie es heißt, handelt es sich um eines jener kleinen Fahrzeuge, die auf der Nordsee einen fliegenden Handel mit Spirituosen und Nahrungsmitteln treiben und sich im Eifer des Geschäfts oft bis an die englische Küste verirren. Wie erinnerlich, war im vorigen Jahre aus ähnlicher Veranlassung ein englisches Fischerboot in der Nähe der deutschen Küste aufgebracht worden. Derartige Zwischenfälle werden erst dann aufhören, -wenn die Grundsätze der erst kürzlich im Haag stattgefundenen Conferenz zur Verhütung des Branntweinhandels auf der Nordsee, wo Deutschland, England, Holland und Belgien vertreten waren, seitens der betheiligten Staaten auch anerkannt und energisch durchgeführt werden. Aus der Republik Uruguay kommt die Kunde von einem politischen Attentate. Beim Besuche des Montevideoer Theaters wurde der Präsident der Republik von einem unbekannten Manne durch einen Revolverschuß leicht an der Wange verletzt. Die erregte Volksmenge ergriff den Thäter sofort und mißhandelte ihn dergestalt, daß er bald darauf starb. Weitere Einzelheiten über den Vorgang fehlen noch. Bgs Zlnfallversicherungsgesetz in der prarir. Das Unfalloersicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 ist am 1. October 1885 in Kraft getreten. Einige wichtige seitdem gemachte Erfahrungen sind in einem längeren Aufsatze des „Arbeiterfreund" von P. Ehr. Hansen in Kiel dargelegt. * Der Verfasser, welcher in einer wichtigen Berufsgenossenschaft thätig mitwirkt, hebt zunächst hervor, daß nicht weniger als reichlich drei Millionen Arbeiter nunmehr gegen die Gefahren des Berufslebens sichergestellt worden seien. Er bezeichnet es als einen Vorzug dieser deutschen Gesetzgebung, daß mit derselben nach dem Vorgänge der englischen Arbeitergesetzgebung schrittweise vorgegangen sei und man sich vor einer vorzeitigen principiellen Verallgemeinerung gehütet habe. Es wird vom Verfasser bedauert, daß vom § 2 des Gesetzes, wonach auch Unternehmer versicherungspfltchtiger Betriebe sich versichern können, besonders.im Kleingewerbe, noch so wenig Gebrauch gemacht worden ist. — Die Höhe der den Verunglückten, bezw. den Hinterbliebenen, auf Grund des Gesetzes zustehenden Rentenbezüge wird, unter Hinweis auf einen praktischen Fall, als eine ausreichende dar- gethan; insbesondere empfiehlt der Verfasser auch das in dem Gesetze vorgesehene System der dauernden Rente gegenüber demjenigen einmaliger Abfindungen, lieber die innere Organisation der Berufsgenossenschaften ist bei der Kürze der Praxis noch kein abschließendes Urthetl gefällt worden. Bei Erwähnung der Bestimmungen des Gesetzes über die Vertretung der Arbeiter und die Bildung des Schiedsgerichts werden gewisse Mängel der Organisation nicht verschwiegen, andererseits erfahren auch die praktischen Schwierigkeit^ Berücksichtigung, welche einer grundsätzlich vollkommeneren Gestaltung in dieser Hinsicht entgegenstehen. Die Bestimmungen der SS 51 ff. über die Feststellung und die unter Vermittelung der Postbehörden bewirkte Auszahlung der Entschädigungen scheinen sich nach Ansicht des Verfassers ausgezeichnet zu bewähren. Das Umlageoerfahren macht die Einreichung jährlicher Lohnnachweisungen erforderlich, was freilich einige Mühewaltung für die Betheiligten zur Folge haben wird. Jedenfalls aber, so heißt es in dem Aufsatz, besitzt dieses Rechnungswesen einen außerordentlich schätzbaren Vortheil. „Dasselbe wird in allen Kreisen des deutschen Gewerbelebens eine wirkliche Buchführung zur Nothwendigkeit machen, woran es bekanntlich namentlich bei den kleineren Betriebsinhabern leider Gottes so sehr fehlt. Es ist dies ein beiläufiger Gewinn des Gesetzes, der bisher noch wenig gewürdigt worden ist und der doch sehr hoch geschätzt werden darf. Die Lohnlisten der Arbeitgeber werden auch eine vortreffliche Grundlage für eine künftige zuverlässige Lohnstatistik bilden." k Nicht berührt wird von dem Verfasser die so viel umstrittene Kostenfrage, da die in's erste Verwaltungsjahr fallenden Einrichtungs- und Verwaltungskosten bedeutend höher sind wie später. Der Aufsatz schließt mit der beachtenswerthen -ome, daß Freunde und Gegner des Gesetzes sich daran gewöhnen möchten, ru Wort und Schrift mit möglichster Objcctivität zu urtheilen. Gewiß sind darüber Meinungsverschiedenheiten zulässig, ob die Gesetzgebung in einzelnen Punkten das Richtige getroffen hat, „aber man sollte jetzt endlich den Streit ruhen lassen , bis die Praxis unzweifelhaft nachgewiesen hat, wie denn in Wahrheit da, wo es Roth thut, eine Verbesserung stattfinden kann. Man sollte insbesondere Alles vermelden, was rrgendwie das Vertrauen der unteren Klassen zu den Absichten der Regierung und der ^olko- oertretung erschüttern kann, und einer versönlichen Stimmung -^um geben, die davon Zeugniß ablegt, daß, wenn auch von vornherein die Ansichten über die Richtigkeit des beschrittenen Weges von einander abweichen mochten, doch Allen das Ziel einer größeren Sicherstellung des deutschen Arbeiterstandes gegen die wirtschaftlichen Folgen von. Berufsunfällen gleich bedeutsam und erstrcbenswerth erschien.' Vermischte-. — Eine für die Tabakfabrikation wichtige Entscheidung hat, der „Voss. Ztg." zufolge, das Reichsgericht am 25. Mai 1886 gefällt. (R. d. R. Bd. 8, S. 385.) Das Reichsgesetz vom 16. Juli 1879, betreffend die Besteuerung des Tabaks, verbleiet die Verwendung von Tabaksurrogaten, ohne näher anzugeben, was unter „Tabaksurrogaten" zu verstehen ist. Das Reichsgericht führt nun Folgendes aus: „Surrogat i]t nach der Wortbedeutung und dem Sinne, den das gewöhnliche Leben und der gemeine Sprachgebrauch damit verbindet, ein Gegenstand, der an Stelle eines andern gewählt wird, um an dessen Stelle zu treten und ihn zu ersetzen, ein Ersatzmittel. Der $ 27 des eit. Gesetzes verbietet die Verwendung von Tabaksurrogaten bei der Herstellung von Tabakfabrikaten wesentlich im Steuerinteresse. Das Gesetz will aus dem Bau und der Verwendung von Tabak zur Fabrikation als Genußmittel eine Einnahme für den Staat erzielen. Mit dem Consum wächst der Bau und die Steuer-Einnahme; die Steuer wird verkürzt, wenn statt des Tabaks, der der Steuer des Gesetzes unterliegt, Stoffe bei der Fabrikation verwendet werden, die Micht Tabak sind und deßhalb der Steuer des Gesetzes nicht unterliegen, aber die Verwendung eines geringeren Quantums von Tabak bei der Fabrikation ermöglichen, deren Verwendung ein Fabrikat herstellt, das seinem Quantum nach als Tabak erscheint, vom Eonsumenten als Tabak hingenommen und consumirt wird, in Wahrheit aber nur zum Theil Tabak ist. Auch aus dieser Bedeutung des $ 27 und aus dem Abs. 2 desselben, der dem Bundesrathe Bestimmung über die von den zugelassenen Surrogaten zu entrichtenden Abgaben ge- statket, folgt: daß Tabaksurrogat nicht ist, was der Steuer des Gesetzes unterliegt, dagegen unterschiedslos Alles Surrogat ist, was der Steuer des Gesetzes nicht unterliegt und bei der Herstellung von Tabakfabrikaten so verwendet wird, daß dadurch die Verwendung eines geringeren Qnantums Tabak herbeigeführt wird". Das Reichsgericht führt dann aus, daß Zusätze, welche lediglich als Fabrikationsmtttel dienen, unter den Begriff des „Surrogats" nicht fallen, sofern sie eben nur in der zur Fabrikation nothwendigen Quantität zugesetzt sind, daß sie aber sehr wohl unter den Begriff „Surrogat" fallen können, wenn sie über den Bedarf als Fabrikationsmrttel hinaus in einer Menge zugesetzt sind, aus welcher zu folgern ist, daß sie dazu dienen sollen, als Ersatzmittel an Stelle eines entsprechenden Quantums Tabak zu treten. Bezüglich des Zusatzes von „Holzasche" ist nun durch Gutachten der technischen Deputation festgestellt, daß ein Zusatz bis 51t 15 pCt. sich als Fabrikationsmittel rechtfertigen läßt, daß aber jeder höhere Zusatz als durch die Zwecke der Fabrikation nicht gerechtfertigt erscheint. Falls daher im einzelnen Falle die technischen Sachverständigen nicht etwa noch zu einem abweichenden Gutachten gelangen, wird für künftig der Zusatz von 15 pCt. Holzasche als erlaubt, jeder Zusatz über 15 pCt. hinaus als Verstoß gegen das Gesetz anzusehen sein. Die Strafbarkeit ist, wie das Urtheil weiter ausführt, an sich von dem Nachweis eines besonderen Dolus (böse Absicht) völlig unabhängig. Nur im Falle, daß der Thäter nachweist, daß seinerseits Defraude nicht beabsichtigt mar oder nicht begangen werden konnte, tritt nicht die ordentliche Deftaudationsstrafe, sondern nur eine Ordnungsstrafe ein (§ 40 d. G.). — In Erfurt hat sich eine angesehene, vermögende Dame, die in der Marstallgasse wohnende Frau U. erhängt. Frau U., welche von ihrem Gatten getrennt lebte und ganz allein stand, hatte ein einziges Kind, ein hübsches neunjähriges Mädchen, an welchem ihr ganzes Herz hing. Da erkrankte die Kleine plötzlich an der Lungenentzündung. Die um ihren Liebling besorgte Mutter wurde deßhalb von einer tiefen Schwermuth befallen. Bei der augenfälligen Verschlimmerung der gefährlichen Krankheit hat sie wiederholt zu einer Hausgenossin geäußert: „Wenn mein armes Kind stirbt, das einzige Wesen, was mich noch an die Welt fesselt, so mag ich auch nicht länger leben. Für wen soll ich dann arbeiten und wirken. Besser, ich vereine mich dann mit meinem Liebling durch den Tod." — Die Aeußerungen waren nur zu ernst gemeint. Morgens um 1/z5 Uhr starb das Kind und um V26 Uhr erhängte sich die Mutter. Hamburg, 14. August. Die Untersuchung gegen den angeblichen Literaten und Afrikareisenden Siegmund Israel nimmt, wie der „Weser - Zeitung" geschrieben wird, immer größeren Umfang an und immer mehr stellt sich heraus, daß man es hier mit einem Schwindler und Hochstapler ersten Ranges zu thun hat, der in der geriebensten Weise die Leute zu täuschen gewußt hat. Gestern wurde derselbe aus der Untersuchungshaft dem Schöffengericht vorgeführt, das ihn wegen unbefugter Führung des Lieutenantstitels vorläufig zu zehn Tage Haft verurtheilt hat. Seine Strafe wegen seiner Betrügereien dürfte eine recht schwere fein, da Israel seit feiner Rückkehr von Angra Pequena, dem einzigen Orte in Afrika, den er wirklich besucht zu haben scheint, außer mit einigen journalistischen Arbeiten nichts verdient, trotzdem aber auf ziemlich großem Fuße gelebt hat, wozu ihm seine Schwindeleien die Mittel geliefert haben. — Der Untergang der Brigg „Ada White" auf der Reise von Rio Janeiro nach Newyork erfolgte aus eigentümlichen Ursachen. Das Schiff hatte eine Ladung von 12,000 Säcken Kaffee. Nicht weit von Jamaico erhob sich ein Nordweststurm und die Wogen gingen hoch über das Fahrzeug. Etwas Wasser kam in den Kaffee und die Folge davon war, daß die Bohnen anschwollen und die obersten Sacke platzten. Alles wäre noch gut abgegangen, wenn nicht die Kaffeebohnen die Pumpen verstopft hätten. So war es der Mannschaft unmöglich, gegen das Wasser anzukämpfen. Sobald die ganze Ladung sich vollgesogen hatte, ging sie auf wie Hefe. Nach Verlauf weniger Stunden zerbarst die Brigg buchstäblich unter dem Drucke der immer mehr anschwellenden Masse. Alle Hoffnung, das Schiff zu retten, verschwand und die Mannschaft verließ es bei Eap Hatteras. — Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine für Einjährig-Freiwillige höchst wichtige allerhöchste Verordnung, betr. Ergänzungen und Aenderungen der Wehrordnung vom 25. September 1875. Dieselbe verdient in hohem Grade die Beachtung derjenigen jungen Leute, welche gesonnen sind, ihrer Wehrpflicht als Einjährig-Freiwillige nachzukommen. Es ist bisher ungemein häufig vorgekommen, daß junge Leute beim Abgang von der Schule sich damit zufrieden geben, daß ihnen Seitens der Schule das Zeugniß zur Berechtigung zum einjährigen Dienste ausgestellt war. Dies genügte indessen nicht. Das betreffende Zeugniß, das zum wirklichen Eintritt berechtigte, mußte von der Prüfungs-Commission für Einjährig-Freiwillige auf Grund des ersten Zeugnisses ausgestellt sein und war dies nicht der Fall, so entstanden Weiterungen, die indessen darum von wirklich nachtheiligen Folgen nicht begleitet waren, weil die Ministerialbehörde dieses Zeugniß noch nachträglich bewilligen konnte. Dies Verhältniß ist durch die neue Verordnung vollständig geändert worden. Es heißt in der allerhöchsten Verordnung wörtlich: „Wer sich behufs Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nicht spätestens bis zum 1. Februar seines ersten Militärpflichtjahres, d. h. desjenigen Jahres, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird, bei der betr. Prüsungs-Com- mission anmeldet und den Nachweis der Berechtigung nicht bis zum 1. April desselben Jahres bei der Ersatz-Commission seines Gestellungsortes erbringt, verliert das Anrecht auf Zulassung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst." Wer also nach dieser Verordnung es versäumt hat, sich bis zum 1. Februar desselben Jahres, in welchem er das 20. Lebensjahr vollendete, bei der betr. Prüfungs- Commission anzumelden und den Nachweis zur Berechtigung bis zum 1. April desselben Jahres bei der Ersatz-Commission seines Gestellungsortes zu erbringen, geht unwiderruflich der Berechtigung verlustig, da von nun an die Ministerial-Jnstanzen nicht mehr das Recht haben, die Berechtigung nachträglich zu ertheilen. Paris, 16. August. Ein gräßlicher Fall von religiösem Wahnsinn, der bis zum Verbrechen geht, versetzt die Bevölkerung der Hautes Alpes in große Aufregung. In Fontchristian bei Brian?on wohnten zwei Schwestern, Marie und Christine Ollag- nier, 45 und 47 Jahre alt, in bester Eintracht und oblagen, durch ein Vermögen von 40,000 Fr. von Nahrungssorgen frei, nur noch religiösen Hebungen und Kasteiungen. Letzten Montag erklärte Christine Ollagnier, Gott sei ihr im Traume erschienen und habe von ihr als Zeichen ihrer Hingebung verlangt, daß sie ihm ihre Schwester Marie opfere. Marie fand dies ganz natürlich und willigte darein, zu sterben, um ihrer Schwester und Gott genehm zu sein. Dienstag kehrten die beiden Schwestern von der Frühmesse heim, nahmen etwas Kaffee und gleich darauf brachte Christine mit einem Rasirrnesser Marien je zwei schwere Wunden an den Armen und je eine auf den Füßen bei, indeß das Opfer nach der Aussage der Ucberlebenden Gebete murmelte. Die Mörderin fing das Blut ihrer Schwester auf, um es als Reliquie zu bewahren. Nachdem Marie verblutet hatte, kleidete Christine sie in eine weiße Robe und ging zum Notar von Brianoon, um das Testament der Verstorbenen zu hinterlegen. Diesem erzählte sie den ganzen Verlauf und erklärte gleichzeitig, sie hätte dem Wunsche Gottes gemäß alle Werthpapiere verbrannt. Ein Irrenarzt wird über die Zurechnungsfähigkeit der Schwestermörderin zu entscheiden haben. London, 14. August. Die Kohlenbezirke im Leigh-District von Südwest- Lancashire, die bis jetzt von Unfällen verschont geblieben, hatten gestern auch ihren Unglücksfall. Schlagende Wetter zerstörten den östlichen Schacht und vernichteten an vierzig Menschenleben. 250 Bergleute stiegen Morgens hinein, 50 derselben begaben sich nach jenem Schacht, wo die Gasentzündung durch die Unvorsichtigkeit eines Bergmannes mit seinem Grubenlicht stattfano. Grubenkundige und Aerzte waren rasch bei. der Hand, aber der Unglücksort war 700 Ellen vom Grubenmunde entfernt und dazu noch durch herabgestürztes Gerölle und Staffeleien, sowie durch den qualmenden Nachschwaden völlig unnahbar. Erst zwei Stunden nach dem Knall wurden die ersten Leichen zu Tage gefördert und auf Gestellen zur Ansicht ausgestellt und dann erhob sich unter den Angehörigen, Greisen, Frauen und Kindern, herzzerreißender Jammer, sobald die Erkennung einer Leiche erfolgte. Das Bergwerk ist als das Woodend- oder Bedford-Kohlenbergwerk bekannt und gehörte Herrn.John Speakman; es ward vor acht Jahren eröffnet. — sFrommer Wunsch.^ Der Gutsherr und seine Familie bringen heuer, wie alljährlich, einige Wochen der heißesten Jahreszeit auf ihrem wundervoll gelegenen. Landsitze zu. Am St. Annentage, dem Namenstage der gnädigen Frau, großes Galadiner im Schlosse; zahlreiche Gäste aus der Umgebung weit und breit; auch das Beamtenpersonal, mit dem Herrn Oberförster an der Spitze, ist der Tafel zugezogen. Im Hofe, unter den Fenstern des Speisesaales, steht im Feiertagsanzug die Schaar der Waldheger, Knechte und Mägde versammelt unter Führung des Jspans. Das- Huldigungsprogramm gipfelte in folgendem Glanzpunkte: Oben würde der Herr Oberförster den wohlstylisirten und memorirten Huldigungstoast sprechen und würde derselbe mit dem ehrerbietig-ergebenen Wunsche schließe!»: „Langes Leben, Glück und Freude sei unserer gnädigen Frau beschieden!" Darauf würden natürlich unter lauten Hochrufen die Gläser zusammenklirren und auf das Klirren und die Eljen sollte unten die Schaar der Dienerschaft in den Jubelruf ausbrechen: „Und dem gnädigen Herrn auch! Und dem gesammten Herrenhause auch! Und dcm Herrn Oberförster auch!" Das Diner nahm seinen Verlauf; der schöne Moment nahte. Auf einer großen Tablette bringt einer der Diener — nebenbei gesagt, ein neuer, und noch etwas un- anstelliger Bursche — die kostbare Garnitur geschliffener Champagnerkelche getragen, die dann der Kammerdiener an die einzelnen Gedecke zu vertheilen — gehabt hätte, denn beim Eintritt in den Speisesaal stolpert der ungeschickte Junge über die Thür- schwelle, fällt der Länge nach auf das Parket hin und schmettert das feine Glasservice in tausend und aber tausend klirrende Trümmer. Unisono ein Schreckensruf aus allen Kehlen und in das Chaos von Tönen schmettert die Stentorstimme des Hausherrn — eines etwas jähzornigen Mannes — drein: „Tölpel Du! Man sollte Dir die Ohren ausreißen!" Unten aber hatte die Schaar der Dienerschaft durch die offenen Fenster das Klirren der Gläser und die allgemeinen lauten Rufe vernommen und stimmte in tiefsten Brusttönen den Herzenswunsch an: „Und dem gnädigen Herrn auch! Und dem gelammten Herrenhause auch! Und dem Herrn Oberförster auch!" — (Die reiche Erbin.^ Vor vier Wochen starb in Paris der Hausbesitzer Bruon gerade an dem Tage, an welchem seine einzige Tochter ihre Hochzeit feiern sollte. Diese ward selbstverständlich verschoben. Nach sechs Tagen verschied die Mutter des Mädchens, die sich bisher des besten Befindens erfreut hatte. Sofort nach der Beerdigung brachte der Bräutigam seine Verlobte in die Wohnung feiner verheiratheten. Schwester, wo sie vorläufig verweilen sollte. Am 10. d. M. promenirtc das Brautpaar. Der Bräutigam sagte, wie sehr er den Tag herbeisehne, der sie auf ewig verbinden solle. Das Mädchen lehnte sich fest und zärtlich an feinen Arm und flüsterte: „Ja, und unser häusliches Glück soll gar nichts stören, weder Geldfragen, noch fremde Einmischungen, und um dessen ganz sicher zu sein, habe ich auch meine Eltern vergiftet." Der Bräutigam glaubte an einen schlechten Scherz, allein die Braut erzählte ihm ihr Verbrechen in Details, die keinen Zweifel übrig ließen. Noch in der Nacht machte der junge Mann die gerichtliche Anzeige. Die Eheleute Bruon wurden exhumirt und man fand bei den Leichen deutliche Spuren von Blausäure. Henriette B^uon ist verhaftet. — Mitglieder der Petersburger Kaiserlich Technischen Gesellschaft unternahmen jüngst in einem von ihnen angefertigten, für die Kriegszwecke der russischen Armee bestimmten Luftballon eine Fahrt von Petersburg nach Kronstadt. In Folge der plötzlich entstandenen starken Luftströmung konnten sie aber in Kronstadt nicht landen und auch in Oranienbaum gelang es ihnen nicht, sich niederzulassen. Denn mittlerweile legte ein fürchterlicher Sturm los, der den Ballon in das Meer hinaustrieb und 19 Meilen vom Cap Karawaldaj entfernt in's Wasser schleuderte. Die drei Insassen der Gondel wären sicherlich ertrunken, wenn nicht ein englisches Schiff, welches auf der Fahrt nach London begriffen war, sie aufgenommen hätte. Der Capitän dieses Schiffes, Herr Coll, fab den Ballon herabstürzen, steuerte darauf los und kam noch rechtzeitig an Ort und stelle. Mit seinem Schiffe kehrte er dann um und brachte die Geretteten nach Kronstadt. Farbige seidene Faille Francaiae, Surah, Satin merveilleux, Atlasse, Damaste, Ripse und Taffete 2 Mark 20 Ps. per Meter bis 12 Mk. 25 Pf. vers. * m einzelnen Roben und Stücken zollfrei in's Haus das Seidenfabrik-Depot 6. Henneberg (K- u. K. Hoflief.) Zürich. Muster umgehend Briefe kosten 20 Pf. Porto. 250 Das Neueste in Unterröcke», Trieottaillen, Schürzen u. Corsetten empfiehlt zu billigsten Preisen 5883 J. Ch. Retter. Allgemeiner Anzeiger. Gelegenheitskauf. Einen großen Posten reinwollene schwarze und couleurte Kleiderstoffe, nur neue moderne Farben, gebe zu ganz enorm billigem Pieise ab. Herrn. Ang. Müller, 3838 Leinen-, Bettwaaren- und Wäsche-Geschäft. 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Allgemeiner Anzeiger Molimin ivelos I Wolf Uoehl, Gedern. ! Gg. Linck L, Büdingen. ! Aug. Culmann, N -Mockstadt. Iriedr. Utting, Alsfeld. W. Diirbeck, Kirtorf. W. Schweißgut, Homberg a. d. G. Louis Moll, Grttnberg A. Keiber, Kuppertenrod. In der Privatklagesache des Ludwig Kuhl von Staufenberg Privatktägers, den Heinrich Zecher IV. von da, Angeklagten, wegen Beleidigung, hat das Großherzogl. Schöffengericht zu Gießen am 3. August 1886 für Recht erkannt: Der Angeklagte wird der Beleidigung im Sinne der §§ 185, 200 St.-G.-Bs. für schuldig erkannt und in eine — im Uneinbringlichkeitsfalle mit zwei Tagen Haft zu verbüßende — Geldstrafe von sechs Mark, sowie in die Kosten des Verfahrens, einschließlich der dem Privatkläger erwachseneu nothwendigen Auslagen verurtheilt. Auch wird dem Privatkläger die Befugniß zugesprochen, den entscheidenden Theil des Urtheils innerhalb vierzehn Tagen nach Rechtskraft desselben einmal im „Gießener Anzeiger" auf Kosten des Angeklagten zu veröffentlichen. Die Richtigkeit der Abschrift der Urtheilsformel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urtheils bescheinigt. 5962 Gießen, den 14. August 1886. Bauer, Gr. Hülfs-Gerichtsschreiber des ©rofc herzoglichen Amtsgerichts. Lubmissivn. Für die Schlachthaus-Anlage sollen ferner nachstehende Arbeiten mittelst Submission vergeben werden: ZiirEinmadiszeif. Außer meinem seit Jahren bewährten ächten Weinessig empfehle ich noch feinsten Ioppelesfig in Korbflaschen ä 5, 10, 15 u. 20 Ltr. Inhalt sowohl, als auch im Anbruch; ferner sämmtliche Gewürze in besten Qualitäten. 5889 Emil Fischbach. OimMche Eisenbahnen. Kieslteferung. Die Lieferung von 600 cbm Lahm kies soll im Submissionsweg vergeben werden und können die Bedingungen im hiesigen Verwaltungs-Gebäude, Zimmer Nr. 4, von heute ab eingesehen werden. Offerten können ebendaselbst bis zum Eröffnungstermin am 24. d. Mts-, Vormittags 10 Uhr abgegeben werden. CA11Z Der Eisenbahnbaumeister. 5924 Roth. 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