Nr. 167 Donnerstag den 22 Juli 188ß. Meßmer Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. @W**t 1. «W HfM w# M WwU»l 2 dr°-r » W «“ Durch He Post be-ogen mertel^kchrNch 2 Mark M Pf. Amtlicher Hheil. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Ortsstraße in Launsbach, welche nach Wißmar führt, wegen Umbaues vom 20. bis 31. l. M. Mr Fuhrwerke gesperrt ist. Gießen, am 20. Juli 1836. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. _______________________________________________Fresenius.______________________________________________ Beka nntmachung. Auf dem gestern dahier abgehaltenen Viehmarkt ist ein Kalb zurückgeblieben, dessen Eigenthümer sich bis jetzt nicht gemeldet hat. Derjenige, der Ansprüche an dieses Kalb machen zu können glaubt, wird ausgefordert, seine Ansprüche binnen 4 Wochen bei der unterzeichneten Behörde vorzubringen, widrigenfalls das Kalb als gefundener Gegenstand behandelt werden wird., Gießen, den 21. Juli 1886. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. 5275 ■BMMBaraewDMTw Politische Ueberficht. Gießen, 21. Juli. Erst nachträglich wird bekannt, mit welch' lebhaftem Interesse auch der Kaiser die Nachricht von dem der deutschen Sache so günstigen Aus- lalle der elsaß-lothringischen GemeinderathSwahien entgegengenommen hat. Speciell über das Resultat der Metzer Wahlen zeigte ssch der Monarch hoch befriedigt, worüber ein dem Bürgermeisterei-Verwalter Halm in Metz noch von Mainau aus zugegangenes Telegramm des Kaisers Zeugniß ablegt. In demselben heißt es, daß her Kaiser von dem bisherigen Ausfälle der Wahlen mit lebhastem Interesse Kenntniß genommen habe und von demselben ein gedeihliches Ergebniß für die Verwaltung hoffe; die Depesche ist natürlich in den altdeutschen Bürgerkreisen der Stadt Metz mit Jubel ausgenommen worden. Uebrigens scheint die Niederlage, welche die Metzer Protestpartei bei den Ge- mnnderathswahlen erlitten hat, in ihren Reihen vollständige Muthlostgkeit und Rathlosigkeit hervorgerufen zu haben. Eine Kundgebung der genannten Partei in den protesilerischen Organen besagt, daß bei den bevorstehenden Nachwahlen, wenigstens so weit es sich um den Metzer Gemeinderath handle, gar keine pro- tcstlerischen Candidaten aufgestellt werden sollen. Um so besser, da haben die Altdeutschen und die gemäßigten Elemente der einheimischen Bevölkerung freies Feld und der lothringischen Hauptstadt wird es sicher nicht zum Nachtheile gereichen, wenn in dem neuen Gemeinderathe keine Protestler und somit keine Männer sitzen werden, denen die Politik über die städtischen Angelegenheiten geht. Was aber die erwähnte protestlerische Erklärung anbelangt, so bildet sie ein weiteres eclatantes Zeugniß für den Zusammenbruch der sranzosensreund- lichen Partei in Metz und scheint es überhaupt, als ob die Tage dieser Partei in den Reichslanden gezählt seien. Die Nachwahlen zum Gemeinderathe in Metz und Straßburg haben weitere Erfolge der altdeutschen Partei ergeben. In erstgenannter Stadt gewann die altdeutsche Partei noch 6 Sitze, so daß der Metzer Gemeinderath nunmehr aus 19 Altdeutschen und 13 Einheimischen besteht. Bet den Straßburger Stichwahlen wurden zwei Candidaten der altdeutschen Liste, eine Klerikaler, ein Candtdat des elsässischen Ausschusses und ein zu keiner Partei gehöriger Elsässer gewählt. Die bayerisch-vatikanische Angelegenheit wird wohl nun einmal ausgespielt haben. Die Münchener „Neuesten Nachrichten" wissen auf das Bestimmteste zu melden, daß in letzter Woche aus Nom ein Telegramm an die bayerische Staatsregierung eingegangen ist, welches gegenüber den erhobenen Zweifeln und Verdächtigungen aus's Neue constatirt, daß die so viel erörterte Stelle in der Botschaft des Prinz-Regenten Luitpold von der Zufriedenheit des Papstes mit der Lage der katholischen Kirche in Bayern sich auf mehrfache Kundgebungen des Papstes bezieht, „die in ihrer Entschiedenheit und Klarheit auch dem hartnäckigsten Zweifel ein Ende bereiten." Blätter vom Schlage der „Germania" werden sich freilich nicht so leicht bekehren, ja, das genannte Blatt weiß bereits mit einem neuen Telegramm seines römischen Correspondenten auf* zu warten, aus welchem vertrauensselige Gemüiher entnehmen können, daß die „Germania" mit ihren Zweifeln und Behauptungen in der Sache des prinz- regentlichen Schreibens natürlich Recht gehabt hat. Indessen, der Depeschenschwindel, der in dieser Frage getrieben wurde, ist ja jetzt vollkommen ausgedeckt und so wird denn hoffentlich auch dieses seltsame Nachspiel der bayerischen Regentschaslssrage nicht länger mehr das allgemeine Interesse beschäftigen, zumal dies mehr als nöthig geschehen ist. Es ist erklärlich, daß jetzt, zur eigentlichen Zeit der Sommer- und Badereisen, auch das Gerücht von einer Zusammenkunft des Fürsten Bismarck mit dem Grafen Kalnoky, dem Leiter der auswärtigen Angelegenheiten Oesterreich-Ungarns, wieder mit größerer Bestimmtheit austritt. Daran, daß auch in diesem Jahre eine Begegnung zwischen den beiden Staatsmännern statt- .finden wird, ist wohl nicht zu zweifeln, aber offenbar ist über Tag und Ort derselben noch nichts Näheres bestimmt und so thut man denn wohl, alle über die Einzelheiten der Begegnung schon in Umlauf befindlichen Mittheilungen einstweilen als unverbürgt zu betrachten. Wie dagegen Wiener Meldungen übereinstimmend besagen, wird sich Graf Kalnoky in diesen Tagen nach Kissingen zum Besuche des Fürsten Bismarck begeben. Die jüngsten Veränderungen in den höheren Commandostellen der österreichischen Armee werden in der österreichischen und ungarischen Presse noch immer lebhaft besprochen. Die definitive Versetzung des Generals Janski von Pesth nach Josesstadt wird trotz seiner gleichzeitigen Beförderung zum Divisionär allgemein als ein Zuzeständniß an hie Ungarn betrachtet und dem dürfte in der That so sein. Der General war durch Die bekannte Angelegenheit des Hevtzi- Denkmals und seine Berufung auf die altösterreichische Soldaten-Tradition den magyarischen Heißspornen ein Dorn im Auge geworden und hätte die kaiserliche Regierung den General noch ferner in seinem Pesther Commando gelassen, so wäre es in der ungarischen Hauptstadt sicher zu neuen ärgerlichen Austritten und Demonstrationen gekommen. Dem ist nun durch die Versetzung des den Ungarn so mißliebig gewordenen Generals vorgebeugt worden und man kann da allerdings von einer den Chauvinisten im Lande der Stefanskrone gegebenen Aenugthuung sprechen. Anderseits ist jedoch die Versetzung des Landes-Com* mandirenden von Ungarn, des Generals der Kavallerie v. Edelsheim - Gyulai, in den Ruhestand eine Den magyarischen Schreiern ertheilte Lection. Wenngleich sich der General seine Pensionirung selbst erbeten hat, so weiß man doch, was dahinter steckt: General v. Eoelsheim - Gyulai hatte sich in der Janski- Affaire offen aus die Seite der Ungarn gestellt und das ist ihm in Wien sehr übel vermerkt worden. Es wurde Daher von dort aus dem General nahe gelegt, seinen Abschied zu nehmen, obgleich er nur wenig über 60 Jahre alt ist und sich noch vollkommener Rüstigkeit erfreut. In Den leitenden Pesther Kreisen wird man auch die Pensionirung des Landes-Commandirenden richtig zu deuten wissen. Die am Sonntag in Genua stattgefundene Enthüllung des dem ersten Könige des „befreiten Italien", Victor Emanuel, gefetzten Denkmals gestaltete sich zu einer glänzenden patriotischen Feier. Derselben wohnten der König und die Königin, der Herzog und die Herzogin von Genua, die Minister des Krieges, der Marine und der öffentlichen Arbeiten, zahlreiche Senatoren und Deputirte und eine nach vielen Tausenden zählende Volksmenge bei. Am Tage vorher hatte der König eine Revue über das permanente Geschwader von Genua abgehalten und den Officieren und Mannschaften desselben in einem Tagesbefehle seine vollste Anelkennung ausgesprochen. Nach der Enthüllungsfeier am Sonntag besuchte der König das Flotten-Arsenal in Spezzia. Das neueste Stücklein, welches der französische Kriegsminister, General Boulanger, zum Besten gegeben hat — sein Duell mit dem monarchistischen Senator Lareinty — stellt sich als das reinste Possenspiel dar. Es ist herzlich gleichgültig, ob Soulanger, nachdem ihn sein Gegner gefehlt, in die Luft feuerte — wie die eine Version lautet — oder ob seine Pistole gar nicht geladen war — wie andere Meldungen wissen wollen — der ganze lächerliche Vorgang trägt so oder so den Stempel der Effecthascherei. Bei uns in Deutschland wäre ein solcher Minister einfach unmöglich, aber jenseits der Vogesen herrschen eben andere Anschauungen und das Duell mit Lareinty hat Boulauger gerade noch gefehlt, um ihn bei seinen Landsleuten vollends populär zu machen. Dies beweist schon der begeisterte Empfang, welchen die Pariser dem Kriegsminister am Samstag nach der Rückkehr vom Duell bereiteten und Die stürmischen Ovationen, die man Herrn Boulanger darbrachte, haben gezeigt, daß seine wohlberechnete Selbst-Reclame Früchte getragen hat. Er kann möglicherweise noch ein politischer Factor werden, mit welchem ernstlich gerechnet werden muß, ja, vielleicht hat man in Boulauger den künftigen Präsidenten der französischen Republik zu erblicken, wenngleich die Pariser Witzblätter meinen, daß ein „Bäcker" — boulanger bedeutet auf Deutsch „Bäcker" — doch nie die höchste Würde der Republik bekleiden könne. Die englischen Parlamentswahlen sind nunmehr bis auf drei sämmtlich bekannt. Mit Einschluß der letzteren, von denen eine voraussichtlich zu Gunsten der Gladstonianer, zwei zu Gunsten der Parnelliten ausfallen werden, ergiebt sich folgende Zusammensetzung des neuen englischen Parlaments: 317 Conservative, 191 Anhänger Gladstone's, 76 dissentireude Liberale und 86 Parnelliten. Es haben demnach auch die Conservativen nicht die absolute Mehrheit und liegt daher die Entscheidung bet den dissentirenden Liberalen, die jedoch voraussichtlich in den Irland betreffenden Fragen mit Ersteren Hand in Hand gehen werden. Wie dis „Morning Post" meldet, befindet sich die englische Note wegen Batums schon in den Händen des Petersburger CabinetS. Telegraphische Depesche«. Ctolff’l telegr. Gorrespondem' vmeea«. Berlin, 20. Juli. Der „Reichsanzeiaer" veröffentlicht eine Bekanntmachung der Reichscommission von gestern, wonach oas Verbot der sächsischen Kreishaupt- mannschaft Zwickau gegen die Druckschrift, betitelt „Nürnberg, März 1886", aufgehoben wird. Salzburg, 20. Juli. Kaiser Wilhelm ist nach herzlichster Verabschiedung von Prinz und Prinzessin Wilhelm unter lebhafter Kundgebung des zahlreichen Publikums Vormittags um 11 Uhr nach Lend weitergereist. Bad Gastein, 20. Juli. Der deutsche Kaiser ist um 6V2 Uhr wohlbehalten hier eingetroffen, von dem zahlreichen Publikum mit begeisterten Hochrufen begrüßt. Der Kaiser nahm zuerst die Begrüßung des Bürgermeisters entgegen und zeichnete fast alle zum Empfange Anwesende mit Ansprachen aus. Am Ende der Freitreppe überreichte eine Dame dem Kaiser ein Bouquet. Der Kaiser erschien auf dem Balkon, das Publikum huldvollst begrüßend. Vor der protestantischen Kirche ist ein Triumphbogen errichtet, der Kurort ist reich beflaggt. Kiel, 20. Juli. Der Reichstagsabgeordnete Junggreen (A-penrade) ist heule gestorben. Wien, 2. Juli. Cholera - Bulletins. In den letzten 24 Stunden erkrankten, resp. starben in Triest 6/3, in Fiume 5/3, in Codigoro 8/2, in Venedig 2/2, in Brindisi 8/5, in Francavilla 16/3, in Latiano 7/3, in Erchie 3/2, in Oria 0/1, in Ostuni 2/1, in San Vito 0/2, in San Donaci 0/1 Personen. Paris, 20. Juli. Die hiesige russische Gesandtschaft sandte der „Agence Havas" eine Mutheilung, worin es heißt, daß die Zeitungen der Haltung und den Worten des Generals Fredericks bei der Enthüllung des Denkmals Chanzy's eine demonstrative Bedeutung beigelcgt, welche mit seiner offfciellen Mission nicht im Einklang stehe. Fredericks hätte durchaus nicht über die militärischen Verdienste Chanzy's sprechen- Tönnen, er hätte sich darauf beschränkt, die sympathische Erinnerung heroorzuheben, welche Chanzy bei Hofe und bei der Gesellschaft Petersburgs zurückgelassen habe. Marseille, 20. Juli. Wie am Samstag und Sonntag, so fanden auch gestern Abend vor dem Redactionslocale des orleanistischen Journals „Soleil du Midi" Ruhestörungen statt, deren Bewältigung der Polizei erst, nachdem sie ansehnlich verstärkt worden war, gegen Mitternacht gelang. London, 20. Juli. Seitens der Stadt wird der hier tagenden Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte am 22. September im Ausstellungsparke ein Fest gegeben werden. — In dem heute Nachmittag abgehaltenen Cabinetsrathe beschlossen die Minister, sofort zu demissioniren. Petersburg, 20. Juli. Nach einem heute veröffentlichten Gesetz wird der Zoll auf Stein-, Torf- und Holzkohlen, Eoaks und Torf, welche in den Hafen des Schwarzen und Asow'schen Meeres eingeführt werden, auf 3 Goldkopeken per Pud erhöht. Bukarest, 20. Juli. Bratiano begibt sich nächste Woche nach Gooora (District Valcea), wo er einen Monat verbleibt. Nisch, 20. Juli. Die Skupschtina wählte einen Adreß-, Legislations-, Petitionsund Finanz-Ausschuß. Der Adreßausschuß zählt 15, die übrigen je 9 Mitglieder. In Folge eines Compromisses wurden in jeden Ausschuß nur drei Oppositionelle gewählt. Darmstadt, 21. Juli. (Privatdepesche.) Bischof Haffner wurde heute Mittag von ©einer König!. Hoheit dem Großherzog in besonderer Audienz zur Huldigung empfangen. _____________________________________________ Lokaler. Metzen, 21. Juli. Sicherem Vernehmen nach sind in der Streitsache zwischen der Stadl und dem Herrn Gasfabrikanten Heß zu Experten ernannt worden; von be£ Stadtverordnetenversammlung Herr Director Grohmann in Düsseldorf, von Herrst' Heß Herr Director Schiele in Frankfurt a. M. und von dem Herrn Provinzial- director Herr Kreisingenieur Gnauth. Gietzen, 21. Juli. Heute Nacht sind aus hiesigem Provinzial-Arresthaus zwei Verbrecher ausgebrochen und flüchtig geworden. Gesetz, das Civlldiener-Wittwen-Jnstitut betreffend. Vom 30. Juni 1866. (Fortsetzung.) Artikel 12. Bei dem Ausscheiden eines Wittwen- oder Waisengeldbercchtigtcn erhöht sich das Wittwen- oder Waisengeld der verbleibenden Berechtigten von dem nächstfolgenden Monat an insoweit, als sie sich noch nicht im vollen Genuß der ihnen nach den Artikeln 9 und 10 gebührenden Beträge befinden. Artikel 13. War die Wittwe mehr als 20 Jahre jünger als der Verstorbene und Halle der letztere zur Zeit seiner Verheirathung das 50. Lebensjahr bereits zurückgelegt, so wird das nach Maßgabe des Artikels 9 berechnete Wittwengeld für jedes angefangene Jahr des Altersunterschiedes über die 20 bis einschließlich 30 Jahre um V20 gekürzt. Auf den nach Artikel 10 zu berechnenden Betrag des Waisengeldes sind diese Kürzungen des Wittwengeldes ohne Einfluß. Artikel 14. Keinen Anspruch auf Wittwengeld bat die Wittwe, wenn die Ehe mit dem verstorbenen Beamten innerhalb dreier Monate vor seinem Ableben geschlossen und die Eheschließung zu dem Zwecke erfolgt ist, um der Wittwe den Bezug des Wittwengeldes zu verschaffen. nr,f Artikels 15. Die Zahlung des Wittwen- und Waisengeldes beginnt mit dem Ablauf des Sterbequartals, für die nach diesem Termin geborenen Kinder mit dem Tage der Geburt. Artikel 16. Das Wittwen- und Waisengeld wird monatlich im Voraus bezahlt An wen die Zahlung gültig zu leisten ist, bestimmt Unser Ministerium des Innern und der Justiz, welches die Befugniß zu solcher Bestimmung auf die zur Verwaltung des Civildiener-Wittwen-Jnstituts eingesetzte Commission, beziehungsweise auf die hiermit beauftragte Behörde (Artikel 30) übertragen kann. . . Wenn mehrere Personen als angeblich Berechtigte sich widerstreitende Ansprüche auf das Wittwen- und Waisengeld erheben, so ist Unser Ministerium des Innern und der Justiz oder in desien1 Auftrag die eingesetzte Commission, beziehungsweise die mit der Verwaltung des Civildiener-Wittwen-Jnstituts betraute Behörde befugt, die Streitenden aus den Rechtsweg zu verweisen, kann aber bis zum rechtskräftigen Aus- trag der Sache einstweilige Bestimmung über die Auszahlung des Wittwen- und Wcusengeldes an eine oder mehrere der streitenden Personen mit der rechtlichen Wirkung tressm, daß durch die hiernach erfolgenden Zahlungen die Kasse endgültig entlaftet wird. Den obliegenden Personen bleibt demnächst geeigneten Falls nur der Rückgriff an diejenigen vorbehalten, welche nach dem richterlichen Spruch etwa zu viel aus der Kasse erhalten haben. Nicht erhobene Theilbeträge des Wittwen- und Waisengeldes verjähren binnen 4 Jahren, vom Tage ihrer Fälligkeit an gerechnet, zum Vortheil der Hauptstaatskasse Artikel 17. Das Wittwen- und Waisengeld kann mit rechtlicher Wirkung weder abgetreten, noch verpfändet oder sonst übertragen werden. Artikel 18. Das Recht auf den Bezug des Wittwen- und Waisengeldes erlischt- 1) sur jeben Berechtigten mit dem Ablauf des Monats, in welchem er fick verheirathet oder stirbt; 1 1 2) für jede Waise außerdem mit dem Ablauf des Monats, in welchem sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet. Artikel 19 Das Recht auf den Bezug des Wittwen- und Waisengeldes ruht Lesselben^ $ered) 10 e deutsche Jndigenat verliert, bis zur etwaigen Wiedererlangung cv Tw dem Civildiener-Wittwen-Jnstitut durch die Verordnung vom 25. Juni 1812 überwiesenen Sterbquartale sind demselben auch ferner und zwar mit 25 Procent des pensionsfähigen Jahreseinkommens oder des Jahresbetrags der Pension zu entrichten und zwar aus oersenigen Kaffe, aus welcher der verstorbene Beamte seine Besoldung oder Pension zu beziehen halte. Empfing der Beamte den pensionsfähigen Gehalt oder die Pension aus verschiedenen Kassen, so hat jede derselben den verhältnißmäßigen Beitrag zu entrichten. Bei Notaren ist das Sterbquartal aus der Staatskasse zu entrichten, ingleichen bei Beamten, deren pensionsfähiges Einkommen ganz oder theilweise aus Gebühren besteht, falls nicht nach Absatz 2 eine andere Kasse ganz oder theilweise hierzu verpflichtet erscheint. Artikel 21. Die Vorschriften dieses Gesetzes treten mit dem 1. October 1886 in Kraft. Artikel 22. Auf die Wittwen und Waisen der vor dem 1. October 1886 verstorbenen Staatsbeamten findet das gegenwärtige Gesetz keine Anwendung. Jedoch sollen die Wittwen und Waisen solcher Staatsbeamten, welche Mitglieder des Civildiener-Wittwen-Jnstituts gewesen und in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September 1886 — sei cs im activen Dienste, sei es nach Versetzung in den Ruhestand während dieses Zeitraums — gestorben sind, die Bemessung ihres Wittwen- und Waisengeldes nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes verlangen können, falls sie einen desfallsigen Anspruch vor dem 15. October 1886 bei der Civildicncr- Wittwenkasse-Commission geltend machen. Artikel 23. Denjenigen activen Staatsbeamten, sowie denjenigen in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1886 in den Ruhestand versetzten Staatsbeamten, welche vor dem 1. October 1886, sei es kraft Gesetzes, sei es in Folge vorläufiger Aufnahme, Mitglieder des Civildiener-Wittwen-Jnstituts geworden sind, steht es frei, in dem seitherigen Verhältniß zum Institut zu verbleiben, unter Beibehaltung der damit verbunden gewesenen Pensionsansprüche der Wittwen und Waisen und der entsprechenden jährlichen Beiträge und Eintrittsgelder: sie sind jedoch verpflichtet, diesen ihren Entschluß vor dem 1. October 1886 der Civildiener-Wittwenkasse-Commission anzuzeigen, widrigenfalls angenommen wird, daß sie sich den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes unterwerfen. Artikel 24. Allen denjenigen activen Staatsbeamten, sowie denjenigen in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1886 in den Ruhestand versetzten Staatsbeamten, welche vor dem 1. October 1886, sei es kraft Gesetzes, sei es in Folge vorläufiger Aufnahme, Mitglieder des Civildiener-Wittwen-Jnstituts geworden sind und welche von der in Artikel 23 zugestandenen Befugniß keinen Gebrauch gemacht haben, werden vom 1. October 1886 an die nach Artikel 4 und 5 festgesetzten Wittwen- und Waisengeldbeiträge in Abzug gebracht; spätere Reclamationcn dagegen bleiben unberücksichtigt. Jedoch sollen die Hinterbliebenen solcher Beamten an Wittwen- und Waisengeld zusammen soviel zu beziehen haben, als das Wittwen- oder Waisengeld betragen Haden würde, wenn der Beamte in dem seitherigen Verhältnis zu dem Institut geblieben wäre, sofern gemachte Beamten sich auf Grund einer vor dem 1. October 1886 bei. der CioildienerWittwenkasse-Commission abzugebenden Erklärung verpflichten, die höheren Beiträge, welche sie in dem seitherigen Verhältniß zu dem Civildiener-Wittwen- Jnstitut zu entrichten hatten, insolange weiter zahlen zu wollen, bis sich die Wittwcn- und Waisengeldbeiträge nach Artikel 4 und 5 des' gegenwärtigen Gesetzes gleich hoch oder höher berechnen. Artikel 25. Diejenigen Staatsbeamten, welche vor dem 1. April 1886 Mitglieder des Civildiener-Wittwen-Jnstituts geworden und vor diesem Termin in dm Ruhestand versetzt worden sind, haben in dem, seitherigen Verhältniß zum Institut, unter Beibehaltung der damit verbunden gewesenen Pensionsansprüche der Wittwen und Waisen und der entsprechenden jährlichen Beiträge, zu verbleiben. Dasselbe gilt von solchen Mitgliedern des Civildiener-Wittwen-Jnstituts, beziehungsweise deren Hinterbliebenen, welchen vor dem 1. October 1886, obgleich sie. aus dem Staatsdienst ausgeschieden sind, das Verbleiben in gedachtem Institut ausnahmsweise, beziehungsweise auf Grund des Artitels 2 des Gesetzes vom 27. Mai 1870.. das Cioildiener-Wittwen-Jnstitut betreffend, gestattet worden ist. 26. Diejenigen Hofdiener, welche vor dem 1. October 1886 Mitglieder des Civildiener-Wittwen-Jnstituts geworden sind, mögen dieselben noch actio oder bereits in den Ruhestand versetzt sein, bleiben auch fernerhin in dem seitherigen Ver- hältniß zum Jnstilut, unter Beibehaltung der damit verbunden gewesenen Pensions-- ansprüche der Wittwen und Waisen und der entsprechenden jährlichen Beiträge und Eintrittsgelder. Die vom 1. October 1886 ab zur ersten Anstellung kommenden Hofdiener sind vom Beitritt zum Institut ausgeschlossen. Beim Ableben eines in dem Cioildiener-Wittwen-Jnstitut verbleibenden Hofdieners hat Unsere Cabinetskasse das Sterbquartal nach den seitherigen Bestimmungen in die Kasse des Civildiener-Wittwen-Jnstituts zu entrichten. Die Pensionen der Wittwen und Waisen der vor dem 1. October 1886 verstorbenen Hofdiener sind auch ferner aus der Kasse des Civildiener-Wittwen-Jnstituts-. unverändert auszubezahlen. Artikel 27. Als Beitrag zu den Kosten der Fürsorge für die Wittwen und Waisen der vom 1. October 1886 ab zur ersten Anstellung gelangenden Hofdiener ist aus der Ka^e des Civildiener-Wittwen-Jnstituts eine feste unablösbare jährliche Rente von 8000 «X an die von Uns zu bezeichnende Behörde oder Kasse in Quartalsraten, auszubezahlen. , s Artikel 28. Dem Vermögen des Civildiener-Wittwen-Jnstituts wird dasjenige des Zoll-L>ustentationsfonds überwiesen. Die auf diesem Fonds ruhenden Lasten gehen mit dessen Ueberweisung aus das Cioildiener-Wittwen-Jnstitut über. , m Artikel 29. Der Bestand der Anstalt wird unter Bezugnahme auf den Artikel 49 ^^^assungsurkunde m der Weise von dem Staate gewährleistet, daß dasjenige, was das Institut ohne einen Eingriff m das Kapitalvermögen, abgesehen von der allmählichen Verwendung der Eintrittsgelder der seitherigen Mitglieder des Civildiener- Wlttwen-Jnstituts, welche nach den Bestimmungen dieses Gesetzes in das neue Ver- haltniß übertreten, zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten nicht bestreiten kann, aus der Staatskasse zugelegt wird. m, u-b-r dl- Verwaltung der Anstalt werden im Wege der Verordnung die erforderlichen Bestimmungen getroffen. Ai c 4. l311 Alle noch bestehenden, das Cioildiener-Wittwen-Jnstitut betreffenden A-Lung7äeid-n?7leL in"Lft°°"' "*** «^"wärtig-s Gesetz eine 2. October 1808, die Errichtung, Dotation und Verwaltung einer allgemeinen Cioil- Unb imat ber Mun8 be§ AE-ls 17 des MunÄ W'Ä™ be§ 3nnern Unb ber ift mit der Voll- lichen Siegels^ eigenhändigen Unterschrift und b-ig-drückten Großherzog- Darmstadt, den 30. Juni 1886. (L- s-) Ludwig. Finger. Vermischtes, » ÄÄWäRJ'SÄ SS Ui?k der ^?6erschäft in kurzer Zeit gelöscht wurde. Der verursachte Schaden ift sasttäB-Ä *$, Gunst des Publikums und können auch wir desbalb^.Vg? "'dieicm^ahre der größten Entnahm- oon L-os-n di-s-r m/LLn .^W on RWMWWZMW ssss säswsä sSSF« k>Sr ^ctober 188ß 'btt I88ß „ ng. b v-r- SSL »ä* «s 1 in bcr 3tit “MtäbmnSn W es frH Än» bft ujb der enb Mtet, bittal ;tn gegen; trugen in der laatsbeamten,^ >e Mrlaupgtr unb wtldje tim, verden ittnien: unb bleiben un- 1 Waißngelb lragm haben lut geviiebm ber 1886 bei. flichten, die m-Wirwen- )ie Wittwen- s gleich hoch >6 Mitglieder n Ruhestand umer Sei« und Waisen nstitllts, bc- obgleich fit infrilut aus- f. Mai 1810, Mitglieder. actio oder rißen Wer;- Pensions- trage unb )imn sind enden Hof- timmungtn 1886 ner«. nHnstituk ittwen und oibimer ist •liebe Rente artalsraten. । dasjenige asten gehen ,Mel iS dasjenige, m der all- ^ildiener- ncue $et« n, aus der ;etorbnun8 etttfiendcn Keseh eine stiger Hof- °-n 6* ii H d-r * Haust den ist lieber rder i die Zur Haarpflege! . Von unübertroffener Wirkung ist das vom königl. Staatsministerium u. Ober- Mdicinelausschuß geprüfte u. genehmigte, sowie von allen Autoritäten begutachtete Haarwasser v. Retter, München, 1877 welches statt Oel od. Pomade täglich gebraucht, das Haar bis in's höchste Alter glänzend, geschmeidig und Scheitel haltend macht, die Kopfhaut von allen Unreinigkeiten, Vchuppen rc., befreit und dadurch die Thätigkeit der Kopfhaut und Haarwurzeln erhöht. Zu haben um 40 H und X 1,10 bei I. H. Fuhr, Sonnenstraße, Gießen. Nach Tisch ein Gläschen Widtfeldt's Aachener Magenbehagen, kalt genossen, ist das angenehmste Verdauungsmittel. Niederlage bei Emil Fischbach. 5261 — ■■ IIIBIHWmTM—IBIlliwnIWMIIIB Temperatur der Lahn. Am 2L Juli, zwischen 11 und 12 Uhr: Wasser 18°, Luft 23° R. im Schatten. _____________________ L. Ehr. Rübiamen. Schiffs-Bewegung der Postdampfschiffe der Hainburg-Amerikanischen Packetfahrt-Acticn-GesellschaO 201 ?! p 5>a§o^afP16ur0:^en,5^£,Tfer Postdampfschiff Nha-:ia" ift nm 9Ü3 rC Elches am 8 Juli von hier bircct nach New-York erpeditt lit a-n 20. ^ulr, 4 Uhr Morgens, wohlbehalten in N'ew-York angekommen. ' n« C' rxvtor't'Vx 1 pr?V' Specialarzt for Waat-, Frauen- a. (je. UL. LxCHSCHi schlechtskrankheiten (Syphilis) etc. Frankfurt a. m ’ Stift» tr. 22, fr. Aafliat. Prof. Ricord’s. Amm. briefl. Kcilgeöoteues. Ein Wohnhaus nebst Stall und Scheune zu verkaufen. Lage sehr schön. Die ganze Einrichtung eignet sich zu einem Ge- Mftshause. 5080 Näheres bei Aug. Geller I. Wwe., Königsberg. Aus der Ltquidationsmasfe einer großen Cigarrenfabrik sollen ca 1000 Hille Cigarren Habana-Ausschuß, die einen reellen Kaufwerth von 60 X haben, zu dem billigen Preise von 45 X p. mille verkauft werden. Ebenso 200 Mille reine Farben, im Kaufwerth von 80 X, zu 60 X p. mille. Dieselben sind aus den besten brasilianischen, ost- und westindischen Tabaken rein und gut gearbeitet- Postpackete von 5/io zu 23 und M/r X, Vio.ju 5 und 6V2 X, versendet franco gegen Cassa oder Nachnahme der Liquidator 5138 C. A. Dormeyer in Detmold. Sammete, Pcluche, Aliasse, Bänder, ZU Kleider-Garnituren, empfiehlt in großer Farben-Auswahl und billigsten Preisen 5257 A. Fangmann, 5278 Ein 4Vr jähriger brauner Wallach, zu Chaisen- u. Reitpferd besonders geeignet, zu verkaufen. Näheres Neustadt 43._________________ Hosen» JBlousen. Zur geff. Beachtung für Arbeiter. Blarre Blouscn u. Hosen, eisenfeste, englisch Leder, Caffinet, Buckskin- Hosen, Westen u. Säckchen, Hemden in sarbig und weiß, Schuhe rc. in besten ,, Qualitäten und zu billigsten Preisen. Auch halte mein Lager in getragenen lltridern ferner empfohlen., Louis Rotheuberger, 3162 Neuenweg 22. Hemden» Joppen. Feinstes Maschinenöl asfrrirt nach Maaß und in Flaschen Th. Kranefuß, Nähmaschinen - Handlung, M3 • Bahnhofstraße 44. Leere Oelflaschen werd, zurückgenommen. 5271] Vorzügliche Frühkartoffeln werden verkauft.________Kaplansgasse 5. Mein Mohuhaus Mr 13 in der Wolkengasse, nebst großem Galten aus dem Hamm, I laterer mit der Ernte, bin ich Willens ' zu verkaufen. 4854________M. Schirmer. 3805 Ein wenig gebrauchter eleganter Laudauer Ist billig zu verkaufen. Näheres bei M. Rosenthal. Sop&a’s In gediegenem Fantasiestoff und Damaft- Ae^ug, sowie fertige Betten empfiehlt Wilh> Mulzschrud, 2631 Tapezier, Kaplansgasse 27. Allgemeiner Anzeiger. Wegen limjug verkaufe ich, um rasch zu räumen, zu wirklich billigen Preisen: 160 Ctm. breites Betttuchleirrerr, 6/4 breites Halbleinen, Gardinen, Handtücher, Herren- u. Damenwäsche, hochfeine Damenhemden mit Spitzen, per V2 Dtzd. X. 9.—, Nachtkacken für Damen, per Stück X 1.45, Kinderhewden, Kragen u. Manschetten, Taschentücher, Corsetten. III Regenschirme ■ ■ ■ für Herren und Damen, in bester Gloria-Waare und feinster Ausführung per Stück 3.50 und 4L X, früherer Preis S und 6 X, Seidene Schirme K, 6, V und 8 X, 5131 Trieot-Taillen von 3.50 X an. P/i. Ettinger. Ledertreibriemen aus bestem lohgarem Kernleder, doppelt ausgestreckt, genäht, gekittet und auf Wunsch genietet, stets in allen Dimensionen auf Lager. Näh- und Biride- riemen in jeder Stärke bei 4^06 _________Kenner9 Sattler. Porzellan- und Glaswaaren. 5054 sehr angenehme praktische Sommertracht. Alleinverkauf bei ^vv Kaffee-, Thee-, Speise-Service, Waschgarnituren, weiße und decorirte Taffen re , Biergläser geaicht auf 3/l0, Vio, Vr, V» Liter, mit und ohne Beschlag, Bieruntersätze, Feiaerzeogstämler, besonders die patentirten Terra Vulcana-Ständer, empfiehlt billigst Eftrü JPtmge, Porzellanmaler, 5105 Bahnhofstraße 26. Gelegenheitskauf. Einen großen Posten reinwollerce schwarze und couleurte Kleiderstoffe, nur neue moderne Farben, gebe zu ganz enorm billigem Preise ab- Oerur. Aug. Müller, 3838 Leinen-, Bettwaaren- und Wäsche-Geschäft- 4962 Neue Kosen - Kartoffeln vorzüglicher Oualität, per Ctr. X 5.—, zu verkaufen, auch werden dieselben in kleineren Quantitäten abgegeben. Näheres Gartenstraße 20 (Stein's Garten). 5127 lo27 Em gut erhaltenes vierlitziges Comptoirpult mit 2 Comptoirböcken ist billig abzugeben. . KarlStückrath. zias Scttfedcrll-sager Mihm« I Mer in Hamburg versendet zoll- und portofrei gegen Nachnahme neue Bettfedern 9 Pfund für............ H.__e 9 Pfund vorzüglich gute jfC 12.—• 9 Pfund la. Halb-Dannen JHd 15.—. Jalousien neuester Construction, empfiehlt zu Fabrikpreisen 4810 ___Ernst Blödner. Gold- und PßlilyrleisieF von 12 H an per Meter, empfiehlt Heinrich Fillmann, 5208 _______Asterweg 19. SCorfttteu, Rüschen, | Handschuhe, Schürzen, Strümpfe rc. empfiehlt sehr billig: Juliug Schulze, „Lilienmilchseife66 von 3ergmann