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Ocffentliche Anerkennung einer edlen That: Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben dem Hafenarbeiter Ludwig Lauer in Mainz in Anerkennung der von demselben am 9. August und bezw. am 1. September l. Js. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des siebenjährigen Sohnes des Ha:Uboisten Konrad Riehl in Mainz und bezw. des fünfjährigen Sohnes des Schlossers Karl Gesang daselbst vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht. 2. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That: Se. König!. Hoheit der Großherzog haben dem Zimmermeister Gg. Repp in Darmstadt in Anerkennung der von d.mselben am 16. August l. I«. gemeinschaftlich mit dem Viceseldwebel Eduard Andreas Geyer vom 1. Großh. Infanterie- (Leibgarde-) Regiment Rr. 115 mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des Hutmachers Gustav Römer von Iserlohn vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht. 3. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Arznei-Taxe für die Apotheken des Großherzogthums Hessen betreffend. 4. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1886 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in Den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Heppenheim. 5. Ordensverleihungen. 6. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. 7. Namensveränderungen. 8. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Am 2. December wurde der GerichtSasseffor Dr. Jul. Kahlert in Darmstadt nur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgericht der Provinz Starkenburg zugelassen. 9. Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Am 18. November hat der Geh. Justizrath, nunmehrige Geh. Obercon- ststorialrath Adolf Buchner die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht und dem Landgericht der Provinz Starkenburg aufgehoben. 10. Militärdienstnachrichten. (Schluß folgt.) Darmstadt, 14. -December. Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist der zweiten Kamnier der Stände der nachstehende Gesetzentwurf, betreffend die Anschaffung und Unterhaltung des Fasseloiehs, zur verfassungsmäßigen Berathung und Beschlußfassung mitgetheilt worden. Art. 1. Die Gemeinden sind verpflichtet, das für die Rindviehzucht innerhalb der Gemeinde nach Maßgabe des vorhandenen Vtehstandes erforderliche Fasselvieh zu halten, insoweit hierfür nicht auf andere Weise genügend gesorgt ist. Ob dies der Fall ist, hat bei entstandenem Zweifel der Kreisausschuß zu entscheiden. Nach Lage der Verhältnisse kann für mehrere Gemeinden gemeinsame Fasselhaltung durch das Kreisamt nach Anhörung der beteiligten Ortsvorstände und des Kreisausschusses angeordnet werden. Art. 2. Die Fasset können von der Gemeinde entweder in eigener Verwaltung gehalten oder einem Fasselhalter zur Unterhaltung überlassen werden. Auch in dem letzteren Falle müssen die Fasse! durch die Gemeinde angekauft werden und so lange sic zur Zucht dienen, Eigenthum der Gemeinde bleiben. Die mit dem Fasselhalter abzuschlteßenden Verträge bedürfen der Genehmigung des Kreisamts. Art. 3. Die Gemeinden sowohl als diejenigen Personen, welche durch eine bestehende Verpflichtung zum Halten von Fasseln verbunden sind, dürfen nur solche Fasset halten, bezw. zum Sprung fremder Mutterthiere zulasfen, für welche hierzu die kreisamtliche Ertaubniß auf Grund vorhergehender Begutachtung durch Sachverständige ertheitt worden ist. Das Gleiche gilt für diejenigen im Besitz von Privatpersonen befindlichen Fasset, die, sei es ausschließlich oder theilweise, zur Bedeckung fremder Mutterthiere gehalten werden. Die Begutachtung hat sich darauf zu erstrecken, ob der betreffende Fasset mit Rücksicht auf seine Körperbeschaffenheit, seinen Gesundheits- und Nährzustand und sein Mer zur Verwendung als Zuchtthier geeignet erscheint und ob er vermöge seiner Abstammung für die in der Gemeinde herrschende Rindviehraffe paßt. Die Erlaubniß zur Benutzung eines Fassels kann durch das Kreisamt auf Antrag der Sachverständigen (Art. 4) zurückgenommen werden, wenn der Fasse! sich später als । unbrauchbar oder ungeeignet erweist. Art. 4. Die sachverständige Begutachtung der Fasse! hat in jedem Kreise durch die von dem Kreisausschuß auf die Dauer von drei Jahren zu ernennende Kör- Commission zu erfolgen, die aus drei Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern für den Fall der Verhinderung ordentlicher Mitglieder zu bestehen hat. Außerdem hat der Kreisoeterinärarzt der Commission als Mitglied beizutreten. Art. 5. Die Körcommission hat alljährlich die von der Gemeinde, bezw. von Privaten für die Gemeinde gehaltenen Fasset zu besichtigen; sie kann zu geeigneter Zeit öffentliche Fasselschauen abhalten, um über die Tauglichkeit von noch nicht zur Zucht in den Gemeinden verwendeten Fasseln zu entscheiden. Die regelmäßige Besichtigung kann auch, aber nicht häufiger als ein um das andere Jahr, durch nur ein Mitglied der Commission erfolgen. Art. 6. Die Kosten, die durch die alljährliche Besichtigung der Fasse! und durch öffentliche Fasselschau entstehen, hat die Kreiskasse zu tragen. Die Kosten für Besichtigung einzelner Fasse! hat, wenn dieselbe nicht gelegentlich der Anwesenheit der Körcommission an dem Orte der Besichtigung erfolgt, derjenige zu tragen, der die Besichtigung beantragt hat. Die den Mitgliedern der Körcommission zu leistende Vergütung seht der Kreisausschuß fest. Art. 7. Die in einem Kreis bei öffentlicher Fasselschau erfolgte Körung noch nicht im Gemeindedienst verwendeter Fasset ist für alle Kreise gütig. Art. 8. Gemeindebeamte und Bedienstete, sowie andere Halter von Fasselvieh werden mit einer Geldstrafe bis zu 100 JL bestraft, wenn sie den Vorschriften des Art. 3 zuwider Fasse! zum Sprung zulassen, ohne daß die kreisamtliche Erlaubniß hierzu ertheilt worden ist. Art. 9. Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt; dasselbe ist auch befugt, anzuordnen, daß die darin enthaltenen Vorschriften für einzelne Kreise ober einzelne Gemeinden ganz ober theilweise auf die Haltung der Fasselthiere bei Schweinen, Schafen und Ziegen anzuwenden sind. Urkundlich 2C. rc. Vermischtes. — Ueberfüllung der Postschalterräume in der Weihnachtszeit ist eine alljährlich wiederkehrende Bis zu einem gewissen Grade würde das Publikum selbst leicht Abhilfe schaffen können. Die Einlieferung der Weihnachtspäckereien sollte nicht lediglich oder vorwiegend bis zu den Abendstunden verschoben, namentlich sollten Familiensendungen thunlichst an den Vormittagen aufgegeben werden. Mit seinem Bedarf an Briefmarken müßte sich ein Jeder schon vor dem 19. December versehen. Ebenso sollten Zeitungsbestellungen nicht in den Tagen vom 19. bis 24. December bei den Postanstalten angebracht werden. Selbstfrankirung der einzuliefernden Weihnachts- packete durch Briefmarken müßte die Regel bilden. Endlich empfiehlt es sich, das Geld für die an dem Postschalter zu leistenden Zahlungen abgezählt bereit zu halten. Die Befolgung dieser Rathschläge würde der Post und dem Publikum gleichmäßig nützen. Literarisches. Mr den Weihnachtstisch. Kinderfang und Herzensklang. Eine Sammlung von 26 ein- und zweistimmigen Liedern für Kinder tm Alter von 5—10 Jahren, componirt und für leichte Clavierbegleitung eingerichtet von Wilhelm Deines, Bernburg und Leipzig. Verlag von I. Lackmeister. 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Auf vielen Weihnachtstischen, zumal wo es sich um die Beschenkung der jungen Damenwelt handelt, dürfte auch eine Auswahl der schönsten Liebeslieder erwünscht sein. Solche enthält das Merkchen „Liedesdlüthen" von G. Amor, welches die berühmtesten Liebeslieder älterer und neuerer Zeit bietet. (Erschienen in C. A. Koch's Verlag in Leipzig zum Preise von 2.40 Jü cleg. geb.) Allgemeine Restaurant zum Löwen. Vorzügliches bayr. Märzenbier aus dem ehem. Markgräflichen HofbrärrhauS AnSbach (bestes Bayrisch Gebräu) vom Mittwoch den 15. December an im Ausschank. Bießener Actien-Bier. Berliner Weißbier. 8928 Ergebenst Otto Pferdedecken, Schlafdecken re. in großer Auswahl zu billigen Preisen. 7L53 Heinrich Wallach. r Anzeiger Sämmtliche Ingredienzien zur empfiehlt in anerkannt vorzüglich- f sten Qualttaten billigst 8395 Emil Fischbuch. 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Das rege Interesse, welches in immer höherem Maße alle bürgerlichen Kreise für die wirthschaftlichen Fragen erfaßt hat, veranlaßt uns, den volkswirthschaftlichen Theil unserer Zeitung entsprechend zu erweitern und demselben durch Einrichtung einer besonderen vollständigen Handels^eitung eine sorgfältige und umfassende Pflege zu widmen. Um dies räumlich zu ermöglichen, wird fortan unsere Abendnummer in einem Doppelbogen von 8 Iolioseiten erscheinen, wovon die Hälfte für die „Handelszeitung" bestimmt ist, welche alle wichtigen Nachrichten über Börse, Maar en handel und Industrie, die Produkten- und Waarenberichte der bedeutenden Handelsplätze des In- und Auslandes, einen sehr voll ständi gen Kurszettel der Berliner Börse, sowie die Ziehungslisten der wichtigen Loospapiere enthalten wird. Die einzelnen Handels- und Industrie-Zweige sollen periodisch von anerkannten Fachautoritäten durch selbstständige Artikel sachgemäße Beurtheilung finden. Ohne den Abonnementsbetrag zu erhöhen, wird somit der redactionelle Tert unserer Zeitung um circa 500—600 Seiten jährlich vermehrt werden, und wenn wir die Neueinrichtungen der letzten Zeit, als: die Parlaments - Ausgabe, die Montags -- Nummer mit dem Feuilletonbeiblatt „Der Zeitgeist" sowie die Vergrößerung des illustr. Witzblattes „T7LKi4 hier noch erwähnen, so wollen wir dadurch nur kundgeben, wie sehr wir dem gesteigerten Lesebevürfniß unserer Abonnenten Rechnung zu tragen bestrebt find. Da auch die sonstigen Leistungen des „Berliner Tageblattes" auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, seine frische und unabhängige politische Haltung, seine Anstrengungen in Bezug auf rascheste Berichterstattung meistens durch Specialtelegramme, die reichen belletristischen Gaben aus der Feder unserer ersten Schriftsteller fich allgemeiner Anerkennung zu erfreuen haben, so dürfen wir hoffen, daß unsere oben erwähnten neuen Bestrebungen ebenfalls volle Würdigung finden werden. Im täglichen Romanfeuilleton des nächsten Quartals erscheint nächst einer reizenden Humoreske von Otto Girndt: „Das Buch Henoch", das neueste Werk von George Ohnet: „Sie will es", ein Roman im Genre von desselben Autors: „Der Hüttenbesttzer", welcher s. Zt. so außergewöhnlichen Beifall gefunden hat. Der Abonnementspreis für das „Berliner Tageblatt" nebst seinen werthvollen 5 Beiblättern: Illustr. Witzblatt „ULK“, Illustr. Sonntagsblatt,, Deutsche Lesehalle", „Mittheilungen über Landwirthschast, Gartenbau und Hauswirthschaft'", der Feuilleton-Beilage „der Zeitgeist" und der täglich erscheinenden „Handelszeitung" beträgt Alles in Allem nur Mk. 5,25 pro Quartal. Alle Postämter des Deutschen Reiches nehmen jederzeit Bestellungen entgegen, Probenummern find gratis und sranco von dem unterzeichneten Verlage zu beziehen. Berlin, im December 1886. 9062 Der Verlag des „Berliner Tagtblalt". Christbescheerung für arme Kinder. Der Unterzeichnete und seine Schulkinder haben auch in diesem Jahre roicber eine Weihnachtsbescheerung (siebenunddreißigste > für arme Kinder veranstaltet. Wir haben uns zu diesem wohlthätigen Zwecke abermals an die edlen Freundinnen und Freunde unserer Sache gewandt, und dieselben haben uns keine Fehlbitten thun lassen, sondern sie haben uns wieder so überaus reichlich- Unterstützungen zufließen lassen, daß wir in der sehr angenehmen Lage waren, 176 armen Kindern eine Weihnachtssreude bereiten zu können Allen diesen wohlwollenden Geberinnen und Gebern sprechen wir hiermit öffentlich unfern innigsten Dank aus, und ganz besonders danken wir einer verehelichen geschlossenen Gesellschaft für die Zuwendung einer ganz beträchtlichen Summe. Zu unserer Bescheerung, die in unserem Schulhause (Schillerstraße) am kommenden Sonntag den 19. December, Nachmittags 4 Uhr, stattfinden wird, laden wir hiermit freundlichst ein. Die Gaben für die Kinder, welche im genannten Schulhause angebracht sind, können jedoch schon von Nachmittags zwei Uhr an in Augenschein genommen werden, und wir sind mit Vergnügen bereit, über deren Verwendung und Veriheilung nähere Auskunft zu ertheilen. H. Curschmani, Lehrer. Julius Bucfi Ccke der Mäusburg und Wetter-Gasse Grösstes Schuh- und Stiefel - Lager s I ■c n £ » g * 2