Freitag den 19. März L8L« Rr. 66 Erscheint ILAlich mit NaSnahme Les Mont^gA Nm»e««r Schulstraße 7. iber in großer lunbergt^nbe töt'1 i, unmöMirt, zu w: DgM. 27 eine Manfackn- 118 fz Mersweg 18' Brri» vrert-.ijühruch 2 Mark 20 Pf. rrm Brd,q«nÄch Durch die Post bezogen oierieljährlich 2 Mark 50 Vs Telegraphische Depeschen. WoLff'K Lelrgr. «orrespondenz - Bureau. Berlin, 17. März. Die Reichstags-Commission hat mit allen gegen 5 Stimmen der Regierungs-Vorlage über die Communalbefleuerurg der Offfciere zugestimmt und die Berathung des Moltke'schen Antrages, bete, die Abänderung des Mllitärpenstonsgesetzes begonnen. Es zeigte sich große Geneigtheit, die von Manteuffel beantragte rückwirkende Kraft des Gesetzes bis zum Jahr 1864 zurückreichen zu lassen. Um über den finanziellen Effect einer solchen Ausdehnung de- Gesetze« ausreichende Informationen zu erhalten, wurde die Sitzung aus Freitag vertagt. — Das Abgeordnetenhaus erledigte den Etat der Lotterie-Verwaltung und nahm in namentlicher Abstimmung mit 191 gegen 131 Stimmen den Commissions-Antrag an, die Zahl der Lotterie-Loose zu vermehren und dadurch die Einnahmen von 4,054,646 «A. auf 6,081,969 JL zu erhöhen, sowie die Regierung aufzusordern, die Zahl der Loose im nächsten Etatsjahre zu verdoppeln, die für den Neubau der Vorgrabenbrücke bei Kosel geforderten 280,000 »»», ?> «i*t *‘tf s |Ultg ber'sx werde er dagegen zustimmen; dieselbe bedeute einen weiteren Schritt vorwärts auf dem Wege der Socialreform. Abg. Baumbach (dfr.) erklärt sich Namens seiner Partei gleichfalls für die von der Kommission beantragte Resolution und beleuchtet sodann den Zwiespalt ber Anschauung, die ber Abg. Bebel in einer Schrift über diese Materie niedergelegt, gegen über den von seiner, ber sozialbemokratischen Fraktion gestellten Anträgen. Abg. v. Hertling (Ctr.) erblickt in dem Anträge Auer nur eine mechanische, bureaukratische Schablone. Die Organisation eines Arbeitsamts sei aus inneren und äußeren Gründen undurchführbar; oie Gewerbepolizei müßte in den Händen der Be- rufsgenossenschast liegen. Abg. Halben (dfr.) wäre für Arbeitskammern, wenn deren Organisation eine andere fein und ihre Befugnisse lediglich in der Entscheidung gewerblicher Streitigkeiten liegen würden. Er beantrage, daß eine Vermehrung der Fabrikinsoektoren überall ba herbeigesührt werbe, wo es ben vorhanbenen Aussichtsbeamten bisher nicht möglich war, innerhalb eines Jahres mindestens die Hälfte aller Betriebe ihres Aufsichtsbezirkes zw besichtigen, oder wo sonst die Zwecke der Aufsicht wegen ber geringen Zahl ber Beamten nicht in völlig genügenber Weise erreicht werben konnten. Nach einer längeren Vertheidigung ber socialbemokratischen Anträge seitens ber Abg. Pfannkuch unb Grillenberger wird die Debatte geschlossen. In der Abstimmung werden die Anträge des Abg. Auer und die Resolution des Abg. Halben abgelehnt, dagegen die Resolutionen ber Kommission mit großer Majoriät gegen die Stimmen ber Socialdemokraten angenommen. Nächste Sitzung: Donnerstag, 18. März. —I Darmstadt, 17. März. sErste Kammer der Landstände.) In der heute stütz 10 Uhr beginnenden Sitzung führte der neuernannte Präsident, Se. Großherzogl. Hoheit Prinz Alexander zum erftcnmalc ben Vorsitz. Aus feine Aufforberung hin erhoben sich bie hohen Mitglieber zum ehrenden Andenken an den verstorbenen Präsidenten Grafen Görz von ihren Sitzen. Nach der Mittheilung, daß an die Wittwe des Verstorbenen ein Beileidsschreiben abgegangen sei, ging man zur Tagesordnung über. Es wurden zunächst zum Zwecke der Prüfung und Ergänzung ber für das ständische Archiv bestimmten Domänen - Inventare der Betrag von 1900 JL und für die drei Jahre 1886—88 300 JL zur Remuneration eines Hilssarbeiters in lieber; emstimmung mit der zweiten Kammer bewilligt. Bezüglich der Verwendung des Brückenpersonals der ehemaligen Schiffbrücke bet Mainz wurde die Zustimmung zur Verleihung von Gehalten im Betrage von 1500 und 1400 Jt statt 1200 JL an die von Mainz nach Worms versetzten beiden Vrücken- roärter crtheilt. Für die Herstellung ber Wasserleitung zu Schloß Wolfsgarten werben gemäß dem Antrag zweiter Kammer 8100 JL bewilligt. Desgleichen zur Bestreitung des von Hessen zu iragenben Antheils ber aus Anlaß ber Arbeiten ber zufolge Vereinbarung ber beteiligten Regierungen niebergesetzten Reichscommission für Untersuchung der Stromverhältnisse bes Rheins 5000 JL. Für bie Herstellung eines eisernen Überbaues ber Brücke über die Gersprenz bei Groß-Bicberau, um eine möglichst große Durchflußweite zu erzielen, werden 8700 A genehmigt. Ferner trat Hobe erste Kammer dem Beschlüsse zweiter Kammer einstimmig bei, die Kosten für Beschaffung von Betriebsmitteln der Oberhessischen Bahnen bis zum Betrage von 85,000 aus dem Ueberschuß über den budgetmäßigen Ansatz des Reinertrags der Oberhessischen Bahnen in ber Finanzperiobe 1885—88 zu entnehmen. Dem Gesuch ber Angestellten ber Oberhessischen Bahnen um Gleichstellung mit ben Angestellten ber Main-Neckar-Bahn beschloß seinerzeit bie zweite Kammer feine Folge zu geben, wohl aber beantragten sie eine Gehaltsaufbesserung ber Angestellten bet Oberhessischen Bahnen. Der Antrag bes Ausschusses erster Kainmer geht nun dahin, diesem Beschluß nicht beizutreten. Ministerial - Präsident Weber weist darauf hin, daß durch eine Gehaltsaufbesserung nicht nur die Reineinnahmen von 60,000 A absorbirt, sondern sogar eine Mehrausgabe von 30,000 A nöthig gemacht würde. Dagegen könnten die Angestellten ber Oberhessischen Bahnen in die Verwaltung der Neckar-Bahn übertreten und wenn sie qualificirt seien, auch in die höheren Gehalte einrücken. Jedenfalls würde die Regierung gern Abhilfe schaffen, sobald es ohne zu große Opfer möglich sei. Graf Äsenburg-Birstein zieht nach dieser Erklärung einen gestellten Gegenantrag zurück und bie Kammer beschließt, dem Ausschußantrag beizutreten. Im Einoerftändniß mit der zweiten Kammer wird die Verlegung und Erweiterung der Station Arheilgen und die Errichtung einer Personenhaltestelle bei Wixhausen genehmigt. Die Recommunication der zweiten Kammer bezüglich des Antrags des Fürsten zu Nsenburg-Birstein und des Freiherrn Riedesel zu Eisenbach auf Vorlage eines Gesetzentwurfs wegen Ueberweisung eines Theils ber auf das Großherzogthum entfallende Reineinnahme aus indirecten Reichssteuern an bie Gemeinben zur Bestreitung ihrer Lasten, insbesondere ber Schullasten, wirb auf bie Tagesorbnung ber morgigen Sitzung gesetzt. Die zur Errichtung ber klinischen Bauten und des chemischen Laboratoriums zu Gießen von ber zweiten Kammer bewilligten Beträge werben ohne Debatte einstimmig genehmigt, worauf ber Kanzler der Landesuniversität, Professor vr. Gar eis, im Namen des Vertreters, der Landesuniversität seinen Dank ausspricht. Bezüglich ber lanbwirthschaftlichen Winterschule zu Büdingen trat man dem Beschluß zweiter Kammer bei, der dahin geht: Die Großherzogliche Regierung um eine Vorlage wegen Bewilligung ber Mittel zur Unterstützung dieser Schule zu ersuchen. Ferner wurde gemäß dem Beschluß zweiter Kammer dem Eriuchcn an Großh. Regierung beigetreten, bie Frage ber Gewährung von Stipendien an unbemittelte Ackerbauschüler und weiter die Frage einer Organisation der Ackerbauschulen im Allgemeinen in Erwägung ziehen zu wollen. Ebenso warben bem Großh. Ministerium bes Innern und ber Justiz 5000 A zur Verfügung gestellt, um mit benfelben die Bildung, Organisation und technische Ueberwachung neuer Darlehnskassen oder Consumvereine zu unterstützen. Der von der Majorität des Ausschusses zweiter Kammer gestellter Antrag: Großh. Regierung zu ermächtigen, die zu Darmstadt, Gießen, Worms und Bensheim bestehenden Vorschulen als organisch mit den Gymnasien verbundenen Staatsanstalten zu übernehmen, wurde abgelehnt, dagegen dem Beschluß zweiter Kammer: Großh. Regierung zu ersuchen, daß die Transport kosten und Tagegebühren der Schul- infpectoren und Vorsitzenden ber Kreis - Schul - Commissionen von ber Staatskasse getragen werden, einstimmig beigetreten. Nächste Sitzung morgen 9Va Uhr. Reichstag. E. R. Berlin, 17. März 1886. In der heutigen Sitzung wurde die zweite Berathung des Arbeiterschutzantrags der Abgg. Auer und Genossen, betreffend die Errichtung eines Neichseisenbahnamts, Arbeitsämter und Arbeitskamnrern, in Verbindung mit ber Resolution der Kommission, welche die Ablehnung dieser Anträge beschlossen hat, dagegen bie Fabrikaufsichtsbeamten zu vermehren unb bie Aufsichtsbezirke zu verkleinern beantragt, fortgesetzt; in Ver- hinbung mit dem weiteren Anträge bes Abg. Auer, ber die reichsgesetzliche Regelung ber Stellung der Fabrikinspektoren bezweckt. Abg. Grohö (Volkspartei) erklärte Namens seiner Partei, daß sie zwar den übrigen Theil der Arbeiterschutzanträge, Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit, billige, aber den hier vorgeschlagenen Kontrollbestimmungen nicht zustimmen könne. Die Arbeiterkammern würden zu schwerfällig und mit Arbeit zu sehr überladen sein. Ein weiteres Bedenken liege darin, daß diese Arbeitskammern auch als Berufungsinstanz für die Urtheile der Schiedsgerichte gelten sollen. Aehnlich stehe es mit den Arbeitsämtern, für welche bei dem Bestehen der Fabrikinspektoren fein Bedürfniß vor- Itege. Für das ReichsarbeitSamt werde seine Partei dagegen eintreten, weil sie eiue einheitliche Kontrole der einschlägigen Bestimmungen billige. Eine Umwandlung M Fabrikinspektorats in eine Neichsinstitution werde sie auch befürworten. Die von ter Kommission vorgeschlagene Resolution acceptire seine Partei als Abschlagszahlung. Abg Dr. Hartmann (ksv.) nahm ben von bem Abg. Kayser in ber letzten Sitzung angegriffenen Berichtserstatter Lohren ebenso wie bie Arbeit ber Komnnsston in Schutz. Die Socialdemokraten hätten sich die Sache gar zu leicht gedacht. Seine Partei werde den Antrag Auer ablehnen, ebenso wie dessen Resolution bezüglich der limwandlung ber Fabrikinspektoren in Reichsbeamte; der Resolution der Kommiiston bolenes. Länder $0 fäe Capauml bei «Kleinhenfl n, Zäunen lHaare ettwaaren Qualität zu billig» 17« ax. Möller. MW- jersehefld -E IM., (Mefarp nlogis zuvermichi iolüngoy., üßimmer-ncuir -m. JwenJBMN immer;u titrniitM vcnioohnung zuttl' ranffurientr. M ßinimer mit Labil- üe l3en. ni zMborsiraßc 3- Zeuge Adam Maschkow widerspricht sich in seinen Angaben fortwährend, da vr zuerst behauptet, Eommissär Meyer habe Herrn Füllgrabe am Grabe erlaubt, Kränze mit Widmungen nicderzulegcn, und nachher auf Befragen erklärt, daß sich der Herr Polizeicommissär mit Herrn Füllgrabe überhaupt nicht unterhalten, sondern ihm blos das Reden untersagt habe. Zeuge hat mehrere Säbelhiebe erhalten von einem Schutzmann, den er weder dem Namen noch der Nummer nach kennt, der aber augenblicklich auf dem Corridor des Gerichtslokales anwesend ist. Der Vorsitzende will den ^tarnen des Betreffenden später feststellen. Weitere Informationen können auch die nächsten Zeugen Gustav Kleinschmidt und Schreiner Heinrich Blomenkamp nicht geben. Es folgt Herr Erikninal-Commissär Theodor Mühlenbroich, derdirect nach dem Vorfall von verschiedenen Verletzten ein Protokoll aufgenommen hat. Die Angaben widersprechen sich derart, daß einer der Vernommenen erklärte, zwischen den einzelnen Aufforderungen seien immer niehrere Minuten verstrichen, während andere angaben, daß fast gar keine Zwischenpausen eingehalten worden finb. Herr Polizei-Commissär Friedrich Ocllrich hat seines Wissens nur einen Verletzten, nämlich den Zeugen Schuhmacher Brüne vernommen, dessen Verletzung der Hand nicht gefährlich gewesen und der ganz speciell auf Befragen über diese Pausen erwiderte, er könne nicht sagen, daß diese zu kurz gewesen, es hätte jeder der Anwesenden weggehen können, nur habe Herr Eommissär Meyer etwas leise gesprochen, so daß wohl manche ihn nicht gehört haben mögen. Zeuge Joh. Zeltinger, Steinmetzmeister, ist selbst nicht verletzt, hat aber gesehen, wie die Schutzleute den Bauunternehmer Heuß von der Bank, ans welcher er gesessen, in die Höhe g/risfcn, ihm sein Notizbuch abgenommen, in das er Einzeichnungen gemacht, und ihn schließlich mit den Säbeln gehauen haben. Der Schmied Gottlob Friedr. Heß (offenbar nach seinem Dialect ein Württemberger) erregt allgemeine Heiterkeit durch seine Beschreibung der Vorgänge am Grab, an welches er nur herangetreten war, um dem Gesang zuzuhören. Auf Betragen des Vorsitzenden erklärt Zeuge, daß ihn die ganze Geschichte nichts angingc und daß es ihm interessant gewesen sei, ob die Leute falsch gesungen oder nicht. Von den Reden und Aufforderungen habe er nichts gehört; plötzlich habe er ein lautes „Heeh!" (schreit in das Publikum hinein) und „preußische Stimmen" vernommen und da sei's „Haue losgangen, und da bin i g'laufen, was i nur hab' laufe könne!" Der Bauunternehmer Fr. H e 11 ß von Langen ist auf dem Friedhof gewesen, um sich ein Modell für ein bei ihm bestelltes Grabdenkmal auszusuchen. ?lls er ein ihm passendes gefunden, hat er sich auf eine Buick gesetzt, um den Grundriß zu zeichnen. Da habe er singen und schließlich Geschrei gehört. Später feien einige Schutzleute an ihm vorbeigegangen, von denen einer, der Angeklagte Schweiger laut gesagt: „Das hat sich die Schwefelbande heute Morgen nicht vermuthet, wie wir mit ihnen umgegangen sind!" Beim Zurückkommen hätten ihn die Schutzleute gescheit und der Angeklagte Hohmann habe ihm zugerufen: „Das ist auch einer von Denen" und ihm sodann einen Säbelhieb über den einen Arm verletzt, worauf der Angeklagte Schweiger ihm über ben andern Arm geschlagen. Vorher sei ein Gärtner bei ihm gewesen, habe seine Gießkanne ab- geftellt und einen kleinen Knaben, den er bei sich gehabt, dabei gelassen mit der Bemerkung, sich bei dein Herrn aufzuhalten. Die aitgeklagten Schutzleute bestreiten die Behauptung, Hohmann will Heuß am Grabe gesehen haben, beide behaupten den Zeugen niemals angerührt zu haben. Als Entlastungszeugen für Herrn Eommissär Meyer deponiren der Wirth Herr Leonhard Günther von der Eckenheimer Landstraße und Herr Louis Buch dahier Äber die Drohungen, die s. Z. bei Gelegenheit des Döll'schen Begräbnisses gegen den angeklagten Polizeicommissär gefallen sind. Zeuge Ph. Mich. Schnaufer, Privatier, ist am Morgen des Hillcr'schen Begräbnisses in einem Garten, dein Friedhof gegenüber, gewesen, hat aber nicht bemerken können, daß seitens der Schutzleute, weder der berittenen, noch der andern, auf die Flüchtigen eingehauen worden ist, oder daß dieselben gar niedergeritten worden wären, was er gesehen haben müßte, wenn es der Fall gewesen. Zeuge Heinr. Phil. Filz befand sich in demselben Garten, hat jedoch die erwähnten Gewaltthätigkeiten ebensowenig gesehen, trotzdem er den Vorgängen mit gespanntester Aufmerksamkeit gefolgt ist. / Der Kunstgärtner Friedr. Mar Bock befand sich auf einem ihm zur lliitev- haltung übergebenen Grabe in der Nähe der Hiller'schen Grabstätte und kann daher constatiren, daß die Versammlung dreimal laut und deutlich zum Auseinandergehen aufgefordert wurde und dazu auch hinreichend Zeit hatte, ohne daß sie indeß Miene gemacht hätte, dieser Aufforderung Folge zu leisten. Im Gegenthcil wurden noch nachher verschiedene Kränze und rothe Abzeichen, verbunden mit Ansprachen, auf dem Grabe niedergelegt. Zeuge ist auch geschlagen worden, ohne indessen Strafantrag zu stellen. Die Zeugen Johann Muhl, Schneider und Friedrich Fleck, Gärtner, haben beide Hiebe erhalten, während sie gestürzte Kinder unter den Säbeln der Schutzleute heraitsgezogcn haben wollen. Dem Schneider Wilhelm Ewe ist es seiner Aussage nach ähnlich ergangen und der Schneider Heinrich Stadler (confessionslos) gibt seine Aussagen in der Weise ab, daß der Polizeicommissär Meyer möglichst belastet erscheint, während der Angeklagte Leyendecker durch dieselben entlastet wird. Der Zeuge zeichnet sich durch ein derartiges Benehmen dem Gerichtshof gegenüber aus, daß ihn der Vorsitzende auffordern muß, nur auf Fragen, die an ihn gestellt werden, zu antworten. Schutzmann Zeuge Schulz hatte die Leute erst aufgefordert und dann erst von der Waffe Gebrauch gemacht. Zeuge war auch von dem Angeklagten Schuhmann Schweiger als derjenige dcnuncirt worden, welcher den Maurer Heuß geschlagen habe. Letzterer constatirt, daß er den Zeugen nie zu Gesicht bekommen und von demselben nicht geschlagen worden sei. Es stellt sich heraus, daß ein anderer Vorfall gemeint war. Zeuge gibt noch die Möglichkeit zu, daß Polizeicommissär Meyer seine Leute instruirt habe, vor dem Gebrauch der Waffen eine Aufforderung ergehen zu lassen. Einige aus dem Zug hätten sie höhnisch gegrüßt und Schutzmann Tiefensce gesagt: „Glb Acht, heute bekommen wir Arbeit, die haben 'was vor." Zeuge Schutzmann Göbel soll den Heuß ebenfalls geschlagen haben, was dieser jedoch auf das Bestimmteste in Abrede stellt. Zeuge Schutzmann Tietz: Eommissär Meyer habe so laut gesprochen, daß er auf einen Umkreis von 30-40 Schritten hätte verstanden werden können, ^euge, eine herkullsche Gestalt, macht einen Unterschied zwischen „Haueit" und „Schlagen" (unter „Hauen" versteht er: Einen todtschlagen) und bekundet, wie der Augenschein lehrt, daß Heuß nicht „gehauen" (vulgo „todtgeschlagen") worden sei. Durch obengenannte Zeugen läßt Angeklagter Polizeicommissär Meyer constatiren, daß Polizeicommissär Koeppe den Befehl zum Durchsuchen des Friedhofs gegeben, wahrend er (Angeklagter) sofort das Abpatrouilliren habe einstellen lassen. Poltzeicommlsiar Koeppe kann sich nicht erinnern, einen solchen Befehl gegeben zu haben. Auch die Aussagen der Schutzleute Bund, Tiefensee und Pröser sind den beiden wegen Mißhandlung des Bauunternehmers Heuß angeklagten Schutzleuten Hohmann und Schweiger im Allgemeinen so günstig, daß es zweifelhaft erscheinen dürfte, ob der Mißhandelte sich nicht in der Angabe der Personen geirrt hat. Wamentlicb hat keiner der genannten Schutzleute in der Nähe des Heuß, der ziemlich weit entfernt von dem Grabe auf einer Bank gesessen, ein Kind bemerkt. Dritter Berhaudlrrngstag. Frankfurt a. M., 17. März. Eine Reihe von Schutzleuten werden vernommen, ohne daß ihre Aussagen irgend etwas Neues von Bedeutung zur Sache ergeben hätten, doch dienen sie in mancher Hinsicht zur Entlastung des Angeklagten Meyer? Zeuge Schuhmann Herbst sagt auf seinen Zeugeneid hin aus, daß er erst dann Gebrauch von seiner Waffe gemacht habe, als er aus den Reihen der ihn umdrängenden Zugtheilnehmer einen Hieb über den Arm erhalten, der noch tagelang ein sichtbares blaues Mal hinterließ. Herr Dr. Holdheim erwähnt als Beweis dafür, daß außergewöhnliche Polizei- niaßregeln am Morgen des 22. Juli getroffen waren, die Ausstellung einer Reserve von mehr als 20 Schutzleuten im Hof der Eommandantur auf der Hochstraße, was er xon einem im Saale anwesenden Lokal-Reporter erfahren habe. Letzterem wird die Genugtuung zu Theil, als Zeuge vernommen zu werden und es stellt sich heraus, daß er eigentlich gar nichts weiß, als was ein allgemeines Gerücht erzählt. Als seinen Gewährsmann bezeichnet er den sich augenblicklich blos in Zanzibar aufhaltenden Sobn des ehemaligen Stadtcommandanten. Es wird beschlosseii, hierüber den Herrn Polizeidirector Laiiger zu vernehmen Derselbe sagt aus, daß in dem betreffenden Hofe allerdings ein Wachtmeister und zehn Schutzleute postirt waren, aber nur als event. Schutz für das Bürgerspital in welchem Hiller gestorben war, da bei einem provokatorischen Characier des 3uae* derselbe sofort aufgelöst werden sollte. Hiermit schließt um IP/z Uhr das Zeugenverhör. 3um Beginn des nun folgenden Plaidoyers ergreift Herr Staatsanwalt Dr Gorban das Wort und weist zuerst darauf hin, daß nachdem nun alle Zeugen mit einer einzigen Ausnahme, also gleichsam alle Leute, die überhaupt etwas von der Sadje wissen konnten, vernommen worden sind, es keinem Zweifel mehr unterliegen kann daß die ganze Angelegenheit, die J. Z. so viel Staub aufgewirbelt, zu einer Wichtigkeit ausgebauscht worden ist, die derselben nicht im Entferntesten zukommt. Nichtsbesto- weniger ist der Vorfall, der glücklicherweise ohne ernste Folgen geblieben ist, im höchsten örabc zu bedauern und desivegen hat eben auch alles gethan werden müssen, um bem selben nach allen Richtungen hin klar zu stellen. Es war dies keine^leichte Aufgabe denn abgesehen davon, daß man von gewisser Seite den ganzen Vorfall-als einen Plan der Polizeibeamten hinstellcn wollte, um ein Einschreiten der Polizei nöthig zu madjtn was die Einführung des sogenannten kleinen Belagerungszustandes rechtfertigen konnte hatte sich sehr bald in den meist betheiligten Kreisen nicht gerade eine Verabredung' wohl aber eine Art Legende gebildet, nach welcher sämmtliche Parteigenossen ihre Auslagen abgaben, sticht etwa, daß sie beabsichtigen etwas auszusagen, was nicht von gefallen, oder etwas zu verschweigen, was sie gesehen, sondern man hat in der sozial- demokratisä)en Partei in blindem Fanatismus der Sache nach und nach eine Form gegeben, nicht wie sie war, aber wie sie hat sein sollen und ist schließlich dazu gekommen .an diele eingebildeten Thatsachen zu glauben. Wenn dies von der Mehrheit der Zeugen der Fall war, so sind andere derselben im höchsten Grade unglaubwürdig, wie Ewr und Stadler, welche mit einer fertigen Rede vor den Gerichtshof getreten sind nab nicht etwa darüber aussagten, was man von ihnen wissen wollte, sondern mir darübel, worauf sie sich vorbereitet. Allen diesen in aufgeregtester Weise vorgebrachten Zeng- nisien darf kein großer Glauben entgegengebracht iverden. Allerdings ist der Angeklagte strafbar, denn er hat sich einer groben Unbesonnenheit, einer falsch angebrachten Energie ichuldig gemacht, er ist über seine Machtbefugniß hinausgegangen und hat eine voll- standlg klar und deutlich gegebene Instruction nach eigenem Ermessen ausgelegt und einen bedauerlichen Vorfall hervorgerufen, dessen Folgen glücklicherweise nicht so schlimm wurden, als sie leicht hätten werden können. Es seien deswegen auch, obgleich dm Angeklagten eine ganze Menge von Entschuldigungen zur Seite stehen, demselben dock keine mildernden Umstände zuzubilligen, jedoch auf der-andern Seite auf das (Straf: minimuni von 3 Monaten zu erkennen. — Den Schutzleuten seien dagegen sämwtlich unzweifelhaft mildernde Umstände zuzugestehen und der Staatsanwalt beantragt für 503mgleit 2 Monate, für Hohmann 2 Wochen und für Schweiger » T age. — Dem Angeklagten Leyendecker treffe auch ein gutes Theil Schuld an den bedauerlichen Vorfällen und wenn auch die Staatsanwaltschaft nicht aunehmen will, daß er vorsätzlich zum Widerstand gegen die Staatsgewalt habe aufreizen wollen, sondern nur glaubt, daß der Angeklagte mit einer fertigen Rede in der Tasche am Grabe angekommen war und dieselbe nun unter allen Umständen habe los werde» wollen. Dadurch aber habe er sich einer Ueberschreitung des Sozialistengesetzes schuldig gemacht und dasselbe schreibe dafür als Straf Minimum sechs Wochen Gefängnis; vor, was beantragt wird. . Als Vertreter der 13 Nebenkläger tritt zuerst Herr Dr. Eppstein auf und constatirt, daß er sich soeben habe fragen müssen, ob der Ankläger ober der Verteidiger gesprochen. Er habe geglaubt, im Interesse seiner Clienten mit der Staatsanwaltschaft Hand in Hand gehen zu können, sehe sich aber darin getäuscht. Er wolle feinen Antrag auf Buße hier stellen, sondern behalte sich vor, die Ansprüche seiner Mandataren auf dem Wege der Civilklage geltend zu machen. Dagegen beantrage er, sämmtlichen angeklagten Polizeibeamten die mildernden Umstände zu verweigern und bei dem Straf- ailsmaß über das Strafminimum hinauszugehen. JÖ^rr Dr. Meyer als Verteidiger des angeklagten Polizei-Eommissars.will nicht, daß bei einem so großen politischen Prozeß, wie der jetzige, der seine Kreise weit über ganz Deutschland und sogar über dessen Grenzen hinaus zieht, fein Client unter den von höherer Stelle inaugurirten Maßnahmen zu leiden, daß der Angeklagte als Priigelknabe für feine Vorgesetzten bestraft iberbe. Der Angeklagte fei von jeher als besonnener, ruhiger und pflichtgetreuer Beamter bekannt und feiner Mäßigung fei eö allein zu verdanken gewesen, wenn nicht schon früher die Gegensätze, welche zwischen der Polizei, die die öffentliche Ordnung ihren Vorschriften gemäß ailsrecht zu erhallen hat, und den Socialdemokraten in ihrem bewußten Widerstand gegen die Staatsgewalt herrschen, nicht schon lange zu blutigen Eonflicten gekommen ist. Daß man aber diese Mäßigung auch anerkannte, geht daraus hervor, daß der Angeklagte immer und immer wieder den Oberbefehl auf dem Friedhof erhalten, sobald eine Beerdigung eines Social- bemofrateii stattfand. Und dennoch konnte ihn der stets friedliche Verlaus dieser Auszüge, die doch immer mehr ober weniger einen provocatorischen Charakter trugen, nicht davor bewahren, einen herben Verweis von dem Polizeipräsibium deswegen zu erhalten, weil er bei der Beerdigung Döll's nicht die nöthige Energie entwickelt habe. Es lag also für den Angeklagten nahe, am 22. Juli v. I. jeden activen oder passiven Widerstand mit der Waffe niederzuschlagen, indem er dies als directe Consequenz der ihm ju jener Gelegenheit speciell ertheilten schriftlichen Instruction betrachten mußte. Allein nicht nur ni biefem Falle ist er berechtigt, von der Waffe Gebrauch machen zu lassen, denn die dafür maßgebenden Bestimmungen schreiben vor, daß die Polizei sogar dazu verpflichtet ist, sobald sie den ihr übertragenen Posten auf eine andere Weise nicht zu halten vermag u. s. w., und dies war bei dem Herrn Commissär Meyer der aqIL Unb daß feine Benrthcilung des Falles die richtige ist, dürfen wir ganz ruhig annehmen, denn alle diejenigen Herren, welche hier sich in anderer Weife ausgesprochen hoben, beur- tneuen die Frage nur von ihrem Bureautische aus, denn sie waren nicht auf dem Friedhöfe, und wenn ein Beamter, der bisher in jeder Hinsicht seiner Stellung gewachsen war, seine Stellung nicht in anderer Weise für haltbar hält, so muß "diese Beurteilung die maßgebende bleiben. Und wenn im Verfolg des notwendig gewordenen Einschreitens einer oder der andere Beamte in seinem Eifer zu weit gegangen ist, so kann dies tu feiner Weise dem Angeklagten zur Last gelegt werden. Deswegen glaubt der Verteidiger Dr. Meyer, die Entscheidung vertrauensvoll in die Hände des hohen Gerichtshofes legen zu dürfen und nur an denselben die Bitte richten'zu sollen, iin Namen der Gerechtigkeit den Angeklagten fr eizu sprech en. ^rr Dr Geiger, als Verteidiger der drei mitangeklagten Schutzleute, hält dwselben durch bie Verantwortlichkeit ihres Vvrgesehten, des Herrn Eommissär Meyer, für vollständig gedeckt, da sie dessen Befehl unweiaerlich Folge zu leisten hatten. Wenn der Herr Staatsanivalt ausgeführt, daß nur das Auseinandertreiben der Wiber- spenstigen jur Pflichterfüllung gelten könne, bas Einhauen auf bie Fliehenben aber strafbar sei, so müsse er gegen diese Auffassung protestiren. Strafbar niache nur das bewußte Ueberschreiten der Dicnstbesugniß unb eine solche könne feinem feiner ncnbgennefeii werben, ebensowenig wie der anscheinenb am meisten belastete ■B-Uigleit gleidjeitig an verschiedenen Plätzen gewesen sein könne, wie dies die Zeugenaussagen glauben machen wollen Wingleit, der nach seiner Ansicht seine Pflicht nur im DoUften umfang gethan zu haben glaube, sei entschieden freizusprechen und wenn ouch lu . Wirklichkeit die beiden anderen Schutzleute vielleicht bis zur Grenze dieser Pflichterfüllung gegangen, so sei auch für sie Freisprechung zu beantragen. ? Herr Dr Eppstein, als Verteidiger des Angeklagten Leyendecker, führt "A feni Client in feiner bolofen Absicht gehandelt und bittet um Freisprechung. Auch Acplif und Duplik, wobei sowohl die beiden Herren Staatsanwälte, wie die Vertreter der Nebenkläger und bie Vertheibiger ihre Anträge nochmals motiviren, Herr D Geiger event^ für Wingleit eine furze Haftstrafe von etwa 4 Tagen unb für bif Reiben anbereu Schutzleute eine kleine Gelbstrafe beantragt, erhalten bie Angeklagten ^ork, von welchem Rechte Herr Polizeicommissär Meyer unb Herr Leyenbecker Gebrauch machen. Berathung Zurück Verhandlung geschlossen und der Gerichtshof zieht sich zur Nach einer Beratung von l^stündiger Dauer verkündet der Gerichtshof das Ä'cMÄ Polizei-rommissär Meyer wegen Vergehen gegen $ 340 des Strafgesetzbuches (Ueberschreitung der Amtsgewalt durch vorsätzliche Körperverletzung erjebberfl/. MS Kiatlciiburg Mi' Sieben,! viel »S'"; Die Lieferung' Connrmanben au stehend in Orlean Tuch und Lüfte, «ege vergeben n saW Offerten r HoLpitatverwatte ^ätestentz 22. einzureichen. Güßen, am 1 Die Armen-D Die Lieferung hosnilol in der ). 3- bis 31. M litf; meldenden Be Ochf'ensleif'ch.N und Cchmeinef! Äeäen, ftuM neu, Erbsen u Wie die Ferti bie auf Kosten d werdenden Perfi niiiwroege ve Offerten fini rechner Laub Lieferungsbedinj den können, bi verschlossen ein; Gießen, am' Tie Armen-2 ’n der Mnigl. ÄEag 1,2hm hpv- u. vi "it * «tamnie mit (1,25 r, U'» bot K W tob. Äpl., 4 s, ' 'm; Dtl0etl.11 WÄ 'ö?l8tr \u S.Ä? MonT» ^4, *> *4?ä teS *Ste »* E'1nichi. ,öunJöt in her jo; ;fS .no* eine?: gekoch r})Weit her £ a*k. rotef Mlen fmb, ' ’°^ern nur bart . oorgebrachten 'm9§ istderAM * a»öebrad)!enc?ner, 3fn unb hat einc $; reffen nusgelcal r W nicht so schia M auch obgleich s litbcn, demselben' 5^ aus das Qfc :ien dagegen iamwi i jaiiroalt beantragt; .feiger i " schuld an dem uichl annehmen r babe ausreizen ir:. edr in der Taföt i lnbcn habe los rott) zialistengesehes schiü Wochen Gesangs S-«>- r. (hpftein aus r :r ober der Sertbn':: der Llaatsanll>al?ti' Er wolle feint? & idie seiner Mackm infrage er, fäntiiiit 'm und bei dem^e teßornmiffars m. ■ . bir seine ftufy ’m bt, itiu Äit k der Ängälagi!'; M sei oon jede 6 Inner Mäßigung {« Iniäw, welche jmi’i | • ausreckNu erte Legen die Staatsgeri I Tob man ab.. Igte immer unbjr- Iriigung eines 3.- le Verlaus diese F barafier trugen, ß I deswegen;u ei Iwickeli habe. C’jii I oder passiven | Coasequenz w Rächten mußte. M Ruch machen zu W R Polizei sogar t: Rändere Weise nch! InTar Meyer berg lan! r* »vrochen haben, bf- ■ waren nicht aus - In seiner <5*61 ■ bälr. so M b ■ des nolbwendiz: B;;fr ;u weit gegfl’? ■ f L TM- & R werden. I . in di, >,’»» ■ litte richten zu F Een ÖWÄJ te ISw, Ww>e 1 nfl.*; p WntraßtN- p ■""s > I :i ' n ei' * I ■filÄ ■ ■]D Herr w ZU 3 Monat, Schutzmann Winglcit zu 2 Monat, Schutzmann Hohmann zu 1 Monat, Schutzmann Schweiger zu 14 Tagen Gefängniß, Schneider Leyendecker wegen Vergehens gegen das Socialistcn-Gefetz zu 1 Monat Gefängniß vcrurtheilt werden. _____________ B v k a i e ». Gießen, 18. März. Ein Dienstmädchen, welches innerhalb Jahresfrist bei vier Herrschaften diente, versäumte hierbei nicht, für ihre Ausstattung aus den Vor- rälhen der letzteren zu sorgen. Am Dienstag wurde sie nun beim widerrechtlichen Einheimsen ertappt und beigesteckt. — Diverse Obdachlose, welche beim gestrigen Eismachen sich durch zu starke Dosen von Fusel in recht muntere Stimmung versetzten und scandalirten, wurden in Haft genommen. Desgleichen ein junger Mann, welcher sich der Militärpflicht entzogen hatte._________________________ BermiflPretz. Friedberg,. 13. März. Heute Morgen ereignete sich ein schreckliches Unglück. Der 13jährige Sohn des an der Windecker'schen Dampfmaschine am Städterweg be- fchästigien Maschinisten Strauch gerieth in die Maschine und wurde ihm der rechte Arm total aus der Schulter gerissen. Der arme Junge wurde sofort in das Hospital gebracht. Darmstadt, 15. März. Seine Königs. Hoheit der Großherzog haben gelegentlich eines Jagdausflugs in die Gegend von ^uga drei Baren erlegt. — Gestern wurden hier zwei Individuen verhaftet, welche in Frankfurt eine Person in den Main geworfen haben sollen und darnach flüchtig gegangen waren. — Tie Weinsteuer lieferte im Großhcrzogthum Hessen im Etalsjahr 1884—85 einen Ertrag von 272,915 , hiervon entfallen auf Nheinhessen 156,692 auf Starkenburg 93,242 JL und auf Oberhessen 22,979 vH.. MMDtMMPtMMl.VnW!W>IWHri IM WI—TOI IIIHMHIIHIIIIH * H UMeiCTraPVHWinaglUWCTtBaBQg *2tsccagpgi 33DW CBWMM ■ Allgemeine Darmstadt, 15. März. Der hiesigen Schriftstellerin Fräulein Ella Mensch wurde von der philosophischen Facultät der Universtlät zu Zürich nach einem „magna cum laude“ bestandenen Examen der Doctorgrad zuerkannt. Mainz, 15. März. [Srbbeben.] Heute Nacht um V2I Uhr wurde hier in unserer Stadt eine ziemlich heftige wellenförmige Erderschütterung wahrgenommen, welche nur einige Sekunden anhielt; dieselbe war so stark, daß Vciue davon in ihren Betten erwachten. Der Besitzer einer großen Flughecke mit Kanarienvögeln iheilte uns mit, daß zur Zeit der Erschütterung sogar die auf ihren Stangen schlafenden Vögel von denselben herabgesallen seien. — In Hechtsheim, Gonsenheim, Mombach, Heides- Heim, besonders aber in Heidefahrt wurde genau um dieselbe Stunde die Erschütterung wahrgenommen; ebenso in Weisenau, doch will man au letzterem Orte schon gegen fyll Uhr eine leichte Erschütterung wahrgenommen haben. Wie uns von Leuten aus Wiesbaden mitgetheilt wird, war dort die Erschütterung eine so heftige, daß leichte Gegenstände in den Zimmern in's Schwanken gerieihen und Uhren stehen blieben, viele Leute liefen nur leicht bekleidet auf die Straßen, in der Meinung, die Häuser stürzen zusammen. (Mainz. Anz.) Harrdrt und Berkedr. Limburg, 17. März. Rother Weizen JL 1500, weißer Weizen JL 00.00, Korn vH. 10 70, Gerste vH. 8.45, Hafer JL 6.85, Kartoffeln ä 100 Pfund JL 0.00, Erbsen ä 100 Pfund vH. 00.00. Frankfurt, 17. März. Auf dem heutigen Markt kosten: Kartoffeln per Malter 4.00—5.50, Eier das Hundert vH. 4.00—6.00, Butter per Pfund J4 1.10 bis 1.30, Weißkraut per Stück Oo—00 H, Rothkraut per Stück 00—00 Kohlrabi per Stück 0—0 H, Ochsenfleisch per Pfund 65 —00 Kuh- u. Rindfleisch 50—60 Kalbfleisch 40—60 H, Schweinefleisch 70—75 Hammelfleisch 50—70 1 Hahn vH 0.70-1.80, 1 Huhn JL 1.00—2.30, 1 Ente JL 2.00-3.50, 1 Gans 0.00—0.00 1 Taube 40—60 Welsche vH 5.00—10.00. r A »r«i««r. Bekanntmachung. Die Lieferung der Stoffe für arme Confirmanben auf Ostern 1886, bestehend in Orleans, Flanell, schwarzem Tuch und Lüstre, soll im Submissionswege vergeben werden und sind deß- sallsige Offerten nebst Muster bei Herrn Hospitalverwalter Nehmeyer bis spätestens 22. d. M. verschlossen einzureichen. Güßen, am 16. März 1886. Die Armen-Deputatwn der Stadt Gießen. A. Bramm.________ Bekanntmachung. Die Lieferung des für das Bürger- Hospital in der Zeit vorn 1. April d. I. bis 31. März n. I. erforderlich lverdenden Bedarfs an Ochsenfleisch, Schweinefleisch, Nicren- und Schweinefett, Wurst, Brod, Wecken, Kuchen, Mehl, Milch, Bohnen, Erbsen und Linsen, sowie die Fertigung der Särge für die auf Kosten der Armenkasse beerdigt werdenden Personen soll auf dem Sub- mifsionswege vergeben werden. Offerten sind bei Herrn Armenrechner Laub er, bei welchem die Lieferungsbedingungen eingesehen werden können, biS zum 22. d. M. verschlossen einzureichen. Gießen, am 7. März 1886. Die Armen-Deputation der Stadt Gießen. A. Bramm.________ Holzversteigerung in der Königl. Oberförsterei Krosdllrs Samstag den 27. cr., 10 Uhr, im Schützengarten zu Wetzlar, Distr. Stoppelberg 88 IV. Eichen: 204 Stämme III. u. IV. El mit 104,43 fm Inhalt, 14 rm Nutzholz III. El., Nadelholz: 2 Stämme mit 1,22 fm Inhalt; Distr. 88 vi. Nadelholz: 39 Stämme mit 42,97 fm Inhalt; Distr. 88 Va. Weichholz: 1300 Neiserholz- । stangen V. u. vi El. Distr. 95, Eichen: 3 Stämme mit 2,73 fm Inhalt; Buchen: 2 Stämme mit 0,99 fm Inhalt, 20 rm Nutzholz (1,25 m lang, Felgenholz), Distr. 92 X, Weichholz: 1200 Neiserholzstangen V. u. VI. El. 752 rm Reiser III. El. Krofdorf, den 17. März 1886. 1903 Der König!.,Oberförster. Müller. .Holzverkauf Freitag den 26. d. M., von S Uhr ab, wird im Orte Salzböden Holz a. d. Distr. Austück, Greusen, Faber d. Gem- Waldes Salzböden versteigert: I Brennholz rm: «. Buchen r 71 Scht, 76 Kpl-, 22 Stöcke, 1039 Reiser; b. Eichen: 6 Scht., 6 Schtkpl-, 2 Stöcke, 98 Reiser; c. Nadelholz: 23 Kpl-, 129 Reiser. II. Stammholz: a. Eichen: 35 St. 2., 3. 11 4. Kl., mit 20,77 im; b. Kiefern: 13 St. 3. u. 4. Kl, mit 4,41 fm; c. Fichten: 10 St. 3. u. 4. Kl., mit 3,87 fm, dgl. Stangen: 34 St- 1. Kl- III. Nutzholz: 2 rm Felgen- Crofdorf, den 17. März 1886. 1905 ’ Das Bürgermeisteramt. Vergebung von Bauarbeiten und Materiallieferungen. Die zur Erbauung von Oeconomie- gebäuden, Seilens des Unterzeichneten, erforderlichen, nachfolgend verzeichneten Bauarbeiten und Materiallieferungen: 1. Maurerarbeit veranschl. zu 7921 JL. 39 2. Steinhauerarbeit 3. Zimmerarbeit 4. Dachdeckerarbeit 5. Schreinerarbeit 6. Schlofferarbeit 7. Glaserarbeit 8. Weißbinderarbeit 9. Spenglerarbeit 10. Anlieferung von 12. 4396 „ 23 „ 5060 „ 29 „ 2672 „ 82 „ 1539 „ 44 „ 5033 „ 20 „ 529 „ 48 „ 1897 „ 28 „ 224 „ 65 „ ea. 76 000 Hohlbacksteinen, „ 2653 Ctr. Wasserkalk, „ 37 Cubikmtr. nassem Luftkalk, sollen auf dem Submissionswege vergeben werden. Pläne, Voranschlag u. Submissionsbedingungen liegen bei mir zur Einsicht offen, woselbst auch etwaige Angebote mit der Aufschrift „Submission zur Uebernahme der... . Arbeit" 2C. bis Freitag den 26. März 1886, Abends 5 Uhr, verschlossen und srankirt erbeten werden. Okarben, den 14. März 1886. 1856 Carl Vorbach Holzverkauf. Freitag den 2S. d. M., von 2 Uhr ob, wird im Orte Odenhausen nachoerz. Holz a. b- dort. Gem.-Wolde, Distr. Hoher- wald u. Stoßkopf versteigert: I. Brennholz in rm: a Buchen: 53 Scht., 71 Kpl., 17 Stöcke, 881 Reiser, 3,5 Sprockholz ; b. Eichen: 5 Echt., 11 Kpl., 7 Stöcke, 65 Reiser. II. Nutzholz: 4 rm Eichen-Kloben, 2 m lang III Eichen« flämme: 3 St. 3. u- 4. Kl , mit 1,0 fm. Erofdort, am 17. März 1886. 1904 Das Bürgermeisteramt. 1817 Bogt. Freikag den 19. May, Nachmittags 3 Uhr, sollen auf dahiesigem Ortsgericht die den Erben des verstorbenen Friedrich Ludwig Vogt gehörigen Immobilien Flur 1 Nr. 83 — 9» Meter Hofraithe in der Müblgosse, „ I Nr. 84 — 62 Meter Grabgarten daselbst, „ iv Nr. 60 - 1619 Meter Acker, nm Wismareriveg Weg, über dem Schwalbochischen Acker, „ XXXII Rr. 112 — 2287 Meter Wiese, am Heegstrauch bei der Schwalbochischen Wiese, „ XXXIX Rr. 113s - 1113 Meter Wiese, hinter dem Waldbrunnen, „ xxxix Nr. 113g — 512 Meter Wiese daselbst freiwillig meistbietend versteigert werden. Güßen, den 13. März 1886. Großh. Ortsgxicht Gießen. I. V.s. V. Holzverkauf. Donnerstag den 25. d. Mts., von 9 Uhr ab, wird im Lauz'schen Lokale zu Wißmar nachoerz. Holz aus dem dort. Gem.-Walde, Diftr- Eschbach, Reitzenstein, Kennelsheck, versteigert: I Brennholz in rm: a. Buchen: 100 Scht-, 171 Kpl, 1774 Reiser, 12 Sprockholz: b. Eichen: 156 Scht-, 29 Kpl, 595 Reiser; c. Kiefern: 3 Kpl, 15 Reiser. II Nutzholz: 10 rm Eichenscheit (Küferholz), 4 rm Eichenpfosten. III Stammholz: a. Buchen: 1 St. 3. Kl. mit 0,81 fm; b. Eichen: 8 St. 1. Kl-, 26,98 fm, 1 St- 2. Kl., 2,49 fm, 2 St. 3. Kl-, 1,61 fm. Crofdorf, den 17. März 1886. 1925 Das Bürgermeisteramt- Jerkgeöoienes. Guheistrne empfiehlt Carl Hensel, 1901 . Wallthorstraße.__ 1527 Ein gut erhaltenes viersitziges Eomptoirpult mit 2 Courptoirbörken ist billig abzugeben. __Karl Stülkrath. Gebrannten Kaffee kräftig und reinschmeckend, per Pfund 97 Pfg., empfiehlt €. Roth, 1863 Wallthor-Straße 5. Birkeiibalsain - Seife von Bergmann & Co , Frankfurt a. M vorzüglich gegen Hautunreinigkeiten k Stück zu 3u und 50 H bei 1138 Curl SehwtÄtob. ßr. Eschmann’s Alpenhonig ist das Beste für Husten, Katarrh, Heiserkeit rc-, auch ist derselbe ein vorzüglicher Tafelhonig. Allein echt zu beziehen hier in Vr Kilo- Gläsern ä jt 1,20 bei den Herren Conrad Roth und Fe. Leo. 1926 Äiifgesprnugeae uudg wunde Ümit I heilt man am besten durch An- B wendung von' Coldcream, Glycerin, Lippenpomade, Eacaobutter, Vaseline, Perubalfam, Vaselinöl, Hirschtakq, Mandelöl, ^ußstreupulver, ManLelkleie, Neispuder, Mandelkleienseife, Salicylvafeline, Glycerinseife, feste u. B flüssige, Vaselinseife aus der Medicinal-Drogerie W von 1469 B Otto Schaaf, Seltersweg 39. Für Monat März habe ich einen Verkauf von zurückgesetzten Gebrauchs- und Liussus-Artikel angefetzt und empfehle darunter besonders 1467 Tafel- und Kaffee-Service sowie alle Sorten Gläser zu bedeutend ermäßigten Preisen. <*. PA. EWmann, Marktstraße 17. Cokesklein. Wir haben ein größeres Quantum Cokesklein abzugeben, das wir als leichtes und trockenes Füllmaterial zur Unterlagerung von Fußböden und zur Aufschüttung aus Gewölben bestens empfehlen. Preis eines zweispännigen Wagens Jb. 2.50 H. 1733 Giessener Gaswerk. Msenden-Gesuch. Eine hiesige Liqueurfabrik und Weinhandlung sucht einen tüchtigen Reisenden. 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