Nr. 190 Mittwoch den 18. August 1886. Amts- und nzeiger für den Kreis Gießen. '^Mineral- t. ctm. [en. T' Zusammen Mcn40. "g mit M ge, kinderlose *n40. limmeal >ermiethen. Waffe 9. mit Cabinet l parterre. jimmerTüt rsweg 35. Zimmer m ll. Stock. ner w ver- mit Laden uiethen- 'straße 30. logis zu ver; lsgasse 18. UN. ibrtnb der ncht^ächern gründliche 8L_______ d ein lräf- ädchen ge- parterre. riüon auf an's Äall- ute Zeloh- d. d. Bl. iad)frin nach aus- [. 5835 ll» Ä "4S •tätt. Er- (Schluß.) [unß vm - Die ob Fried- z. Aiogge. n unserer Mvon hundert- großen' brid) beur im* ■an*1 lerniann- -aaiig rn Anfang -jchs des jchs des n: . Pom iung des E Franz in-ker . Bureaur Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des MontaaS. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloyn. Durch bie Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher Theit. Betreffend: Die Ausführung des Artikels 22 des Gesetzes vom 30. Juni l. I. über das Eivildiener-Wittwen-Jnstitut. Vom 1. Juli 1886. Bekanntmachung. Nach Artikel 22 des Gesetzes vom 30. Juni l. I., das Civildiener-Wittwen-Jnstitut betreffend, findet dasselbe auf die Wittwen und Waisen der vor dem 1. Oktober 1886 verstorbenen Staatsbeamten keine Anwendung. Jedoch sollen die Wittwen und Waisen solcher Staatsbeamten, welch- Mitglieder des Siolldrener Wittwen-Jnsütuts gewesen und in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September 1886 - sei es im aktiven Dienste, sei es nach Versetzung in den Ruhestand wahrend dieses Zeitraumes — verstorben sind, die Venreffung ihres Wittwen- und Waisengeldes nach den Bestimmungen des erwähnten Gesetzes verlangen können, falls sie einen desfallsigen Anspruch vor dem 1 5. Oktober 18 86 bei der Civildiener-Wittwenkaffe-Kommission geltend machen Indem wir die Jntereffenten auf vorstehende gesetzliche Bestimmung zur Wahrung ihrer Rechtszuständigkeiten besonders aufmerksam machen bemerken wir, drß zu den hiernach bei Meidung des Ausschlusses bis spätestens den 14. Oktober 1886 einschließlich bei Grobherzoglicher Civildiener- Wittrvenkaffe-Kommiffion einzureichenden Erklärungen Stempel nicht zu verwenden ist. Darmstadt, den 1. Juli 1886. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. _________________________________________________________ Finger. ____________Köhler. Betreffend: Die Ausführung der Artikel 23 und 24 des Gesetzes vom 30. Juni l. I. über das Civildiener-Wittwen-Jnstitut. Vom 1. Juli 1886. Bekanntmachung. „ . . Nach Artikel 23 des Gesetzes vom 30. Juni l. I., das Civildiener-Wittwen-Jnstitut betreffend, steht es denjenigen aktiven Staatsbeamten, sowie den- Mlgen in der Zeit vom 1. Aprll bis 30. September 1886 in den Ruhestand versetzten Staatsbeamten, welche vor dem 1. Oktober 1886, sei es kratz Gesetzes, fei es m Folge vorläufiger Aufnahme, Mitglieder des Civildiener-Wittwen-Jnstituts geworden sind, frei, in dem seitherigen Verhältniß zum Institut zu verbleiben, unter Beibehaltung der damit verbunden gewesenen Pensionsansprüche der Wittwen und Waisen und der entsprechenden jährlichen Beiträge und Eintrittsgelder; sie sind jedoch verpflichtet, diesen ihren Entschluß vor dem 1. Oktober 1886 der Civildiener-Wittwenkasse-Kommission anzuzeiqen, widrigenfalls angenommen wird,, daß sie sich den Bestimmungen des erwähnten Gesetzes unterwerfen. Nach Artikel 24 des nämlichen Gesetzes werden allen denjenigen aktiven Staatsbeamten, sowie denjenigen in der Zeit vom 1. Aprll bis 30. Septbr 1886 ui den Ruhestand versetzten Staatsbeamten, welche vor dem 1. Oktober 1886, sei es kraft Gesetzes, sei es in Folge vorläufiger Aufnahme, Mitglieder des Cwildrener-Wittwen-Jnstituts geworden sind, und welche von der in Artikel 23 zugestanden., n Befugniß keinen Gebrauch gemacht haben, vom 1 Oktober E6 an die nach Artikel 4 und 5 festgesetzten Wittwen- und Waisengeldbeiträge in Abzug gebracht; spätere Reclamationen dagegen bleiben unberücksichtigt, ^edoch sollen die Hinterbliebenen solcher Beamten an Wittwen- und Waisengeld zusammen soviel zu beziehen haben, als das Wittwen-' öder Waisengeld betragen haben würde, wenn der Beamte in dem seitherigen Verhältniß zu dem Institut geblieben wäre, sofern gedachte Beamten sich auf Grund einer vor J.e“ • Oktober 1886 bei der Civlldiener-Wittwenkasse-Kommission abzugebenden Erklärung verpflichten, die höheren Beiträge, welche sie in dem seitherigen Verhältniß zu dem Civildiener-Wittwen-Jnstitut zu entrichten hatten, in so lange weiter zahlen zu wollen, bis sich die Wittwen- und Waisengeldbeiträge nach Artikel 4 und 5 des angeführten Gesetzes gleich hoch oder höher berechnen. Indem wir die Interessenten auf vorstehende gesetzliche Bestimmungen zur Wahrung ihrer Rechtszuständigkeiten besonders aufmerksam machen, bemerken wir, daß zu den hiernach bei Meidung des Ausschlusses bis spätestens den 30. September 1886 einschließlich bei Großherzoglicher ^Swudiener-Wittwenkaffe-Kommission einzureichenden Erklärungen Stempel nicht zu verwenden ist. Darmstadt, den 1. Juli 1886. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. ______________________________________________________Finger. __________________________ Köhler. Betreffend: Den Beitritt der Staatsforstbeamten zum Civildiener-Wittwen-Jnstitut. Vom 6. August 1886. Bekanntmachung. Nachdem die beiden Abtheilungen des Forstdiener - Wittwen - Instituts durch in der Generalversammlung vom 21. Juli l. I. gefaßten, unterm • 31. ejusd. Allerhöchst genehmigten Beschluß ihren Beitritt zum Civildiener-Wittwen-Jnstitut erklärt haben, wird solches mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Gemäßheit der Bestimmung des Artikels 1, S. 95 des Gesetzes vom 30. Juni l. I., das Civildiener-Wittwen-Jnstitut betreffend (Regierungsblatt Nr. 15), der Beitritt jämmtlicher Mitglieder beider Abtheilungen des Forstdiener-Wittwen-Jnstituts zu dem Civildiener-Wittwen-Jnstitut, sowie die Eindringung des gesammten, einer jeden der beiden Abtheilungen des Forstdiener-Wittwen-Jnstituts zustehenden Vermögens in das Civildiener- Wittwen-Jnstitut mit dem 1. Oktober l. I. zu erfolgen hat. In Absatz 2 des Artikels 1 des Gesetzes vom 30. Juni l. I., das Civildiener-Wittwen-Jnstitut betreffend, ist angeordnet, daß, soweit in diesem Gesetze Bestimmungen getroffen sind, welche auf die seitherige Mitgliedschaft und das seitherige Verhältniß der Staatsbeamten beziehungsweise Bediensteten zum Civildiener-Wittwen-Jnstitut Bezug haben, dieselben in dem nunmehr eingetretenen Falle des Beitritts der Staatsforstbeamten zu gedachtem Institut in gleicher Weise auf die seitherige Mitgliedschaft und das seitherige Verhältniß derselben zum Forstdiener-Wittwen-Jnstitut erster und zweiter Abteilung, insofern ein Anderes nicht ausdrücklich festgesetzt ist, Anwendung finden. Es werden daher die Staatsforstbeamten auf die Bestimmungen dieses Gesetzes, insbesondere auf die Uebergangsbestimmungen der Artikel 22, 23 und 24 desselben und auf die in dieser Beziehung ergangenen, in Nr. 15 des Regierungsblatts publicirten beiden Bekanntmachungen des unterzeichneten Ministeriums vom 1. Juli L I., die Ausführung des Artikels 22, sowie die Ausführung der Artikel 23 und 24 des Gesetzes vom 30. Juni 1886 über das Civildiener-Wittwen-Jnstitut betreffend, mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß etwaige hiernach, und zwar vor dem 1. Oktober beziehungsweise vor dem 15. Oktober l. I. bei Meidung des Ausschlusses abzugebende Erklärungen bei Großherzoglicher Civi^ diener-Wittwenkasse-Commission dahier einzureichen sind und daß Stempel zu den betreffenden Eingaben nicht zu verwenden ist. 'Darmstadt, den 6. August 1886. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. Finger. Köhler. Betreffend: Die Beaufsichtigung der Privatwaldungen. Gießen, den 16. August 1886. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grobherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir erinnern Sie an Erledigung unseres Ausschreibens vom 12. März l. I. — Anzeiger Nr. 69 — soweit Sie noch damit im Rückstände sind, binnen.8 Tagen. I. V.: v. Bechtold. Nr. 26 des Reichs-Gesetzblatts, .ausgegeben den 11. d. M., enthält: (Nr. 1680.) Uebereinkunft zwischen Deutschland und Großbrittanien, betreffend den gegenseitigen Schutz dec Rechte an Werken der Literatur und Kunst. Vom 2. Juni 1886. Gießen, am 13. August 1886. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I V.: v. Bechtold. Politische Ueberficht. Gieren, 17. August. Kaiser Wilhelm hat die Reise-Strapazen der letzten Wochen in denk« bar günstigster Weise überstanden und erfreut er sich sortgesetzt des besten Wohlseins. Der greise Monarch erledigt auch in seiner gegenwärtigen Residenz Neu-Babelsberg die lausenden Regierungsgeschäste in gewohnter Weise. Am Sonntag ist auch die Kaiserin, welche am Abend des vorhergehenden Tages von ihrem Kuraufenthalt in Schlangenbad wieder in Potsdam eingetroffen war und im dortigen Stadtschloffe übernachtet hatte, nach Neu«Babelsberg überge« siedelt, um hier an der Seite ihres erlauchten Gemahls für die nächste Zeit zu restdiren. Ein fürPreußen und Deutschland bedeutsamer Gedenktag sällt aus diesen Dienstag — der 100jährige Geburtstag Friedrichs des Großen. Am 17. August 1786 verschied in seiner Lieblings-Schöpsung Sanssouci der Herrscher, welcher Preußens künftige Großmachtsstellung recht eigentlich begründete und verbreitete und schon seit Wochen gab sich daher in Deutschland eine tiefgehende Bewegung kund, um die 100jährige ErinnerungS« feier des Todestages des großen Preußenkönigs würdig zu begehen. Inzwischen hat aber Kaiser Wilhelm bekanntlich den Wunsch laut werden lassen, es möge von jeder öffentlichen Begehung dieses Tages abgesehen werden und so findet denn heute lediglich ein Gedächtniß> Gottesdienst in der Potsdamer Garnisonkirche als einziger ossicieller, dem Andenken an den verblichenen Herrscher gewidmeter Act statt. Desto inniger begeht das deutsche Volk in seinem Herzen die Erinne- rungsseter des 17. August, lebt doch gerade in der deutschen Volksseele das Bild des „alten Fritz" leuchtend fort und feine ganze charakteristische Erscheinung mit dem Zopf und dem Krückstock wie mit dem Dreispitz, aber auch mit oeu geistvollen Zügen und mit den großen, durchdringenden Augen, bildet eine unauslöschliche Erinnerung, gleich eindrucksvoll aus die Phantasie der Jugend, wie lehrreich fesselnd für das reise Verständniß. Was der „alte Fritz" nicht für das preußische Volk allein, sondern auch für ganz Deutschland gethan, wie er aus den blutigen Schlachtfeldern von Mollwitz bis Torgau sich siegreich gegen eine Coalition übermächtiger Feinde behauptete und hierdurch den Grund zu Preußens künftiger Größe legte, wie er aber auch durch Werke des Friedens hervorragte und bis an feinen Tod in strengem Pflichtgefühl rastlos an dem Ausbau seines Staates, an der Förderung des materiellen und geistigen Wohles seiner Untertanen arbeitete — das ist heute ja längst Gemeingut unseres Volkes gewbrden und bedarf an dieser Stelle keiner nochmaligen eingehenden Darstellung. Wenn es aber etwas ist, das der Erinnerungsfeier an den großen Friedrich zu seinem heutigen 100jährigen Todestage die eigentliche Weihe verleiht, so ist es das erhebende Bewußtsein, daß das preußische und deutsche Volk diese Feier als eine einige und mächtige Ration begehen kann und hierzu zu einem einheitlichen Deutschland hat der „alte Fritz" tn seinem kriegerischen wie Iriedlichen Wirken unzweifelhaft den Grund gelegt. Aus diesem Grund aber ist von seinen Nachfolgern weiter gebaut worden, trotz aller Trübsale, die nach dem Hinscheiden Friedrichs über Preußen und Deutschland hereinbrachen, bis dann unter der glorreichen Regierung Wilhelms I. das deutsche Reich zu neuer Herrlichkeit entstand. So hat sich herrlich erfüllt, was einst Friedrich der Große, gleichsam als ein heiliges Vermächtniß für alle Herrscher auf Preußens Königsthrone, seinem Großneffen und Nachfolger Friedrich Wilhelm III. zurief: „Fritz, werde was Tüchtiges, wache über unserer Ehre und unserem Ruhme; halte es stets mit Deinem Volke, daß es Dich liebe und Dir vertraue; dann nur allein kannst Du stark und glücklich sein." Mögen diese goldenen Königsworte am heutigen Erinnerungstage an den, der sie gesprochen, in Aller Herzen wiederklingen — mögen sie auch ferner den Leitstern für Preußens Könige, für die späteren Herrscher aus dem deutschen Kaiserthrone bilden! In England liegen die Geschäfte in der Eisenbranche bedenklich darnieder. Die große Eisengießerei von Kinnersley und Comp. in Kidsgrove, Grafschaft Nordstaffordshire, hat wegen schlechten Geschäftsganges ihre Arbeitsstätten geschloffen; gegen tausend Arbeiter sind hierdurch brod- los geworden. __________________ Telegraphische Depesche«. «orrrefpoirdtirz • Bvrrau. Frankfurt a. d. £>♦, 16. August. Se. K. u. K. Hoheit der Kronprinz ist heute früh zur Vornahme von Truppenbesichtigungen hier eingetroffen und hat sich alsbald nach dem Kunersdorfer Felde begeben, wo die Besichtigung stattsindet. Bei der Fahrt durch die mit Flaggen und Guirlanden geschmückte Stadt wurde der Kronprinz mit brausenden Hoch- und Hurrahrufen begrüßt. Frankfurt a. M», 16. August. Die Wanderversammlung des Verbandes der deulschen Architekten- und Jngenieuroereine wurde heute Vormittag im hiesigen Saalbau in' Gegenwart des Regierungspräsidenten v. Wurmb, als Vertreters des Ministers für öffentliche Arbeiten, Maybach, sowie des Oberbürgermeisters Miquel und der Vertreter vieler anderen Behörden durch den Vorsitzenden, den Oberingenieur Andreas Meyer aus Hamburg feierlich eröffnet. Etwa 500 Mitglieder sind aus allen Theilen Deutschlands, aus Oesterreich und der Schweiz eingetroffen. Die Verhandlungen werden voraussichtlich 4 Tage in Anspruch nehmen. Pofen, 16. August. Das „Posener Tageblatt" meldet: Erzbischof Tinder ordnete an , daß die Theologie - Studirenden der Erzdiöcese Posen - Gnesen von Michaelis ab in Münster und Breslau, nicht wie bisher in Würzburg ihren Studien obliegen sollen. München, 16. August. Die feierliche Ueberführung des Herzens des Königs nach Altötting hat programmmäßig stattgefunden. Hamburg, 16. August. Zwischen der hiesigen Packetfahrt-Gesellschaft und der „Thingvalla"-Gesellschaft in Kopenhagen wurde heute hier eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach die Dampfer beider Gesellfchaften zusammen fortan eine regelmäßige wöchentliche Verbindung zwischen Stettin und Newyork via Kopenhagen und schwedische Häfen unterhalten. London, »16. August. Vom Samstag zum Sonntag erneuerten sich die Unruhen in Belfast. Bewaffnete Mannschaften von Protestanten und Katholiken feuerten vier Stunden lang aufeinander und beide Seiten hatten mehrere Todte und Verwundete. Erst in früher Morgenstunde unterdrückte das Militär die Ruhestörung ohne weiteres Blutvergießen. — Ein Telegramm aus Dungannon meldet: Als der Zug der Nationalisten Abends durch das Protestantenquartier zog, fiel eine Ruhestörung vor. Ein Protestant wurde schwer verwundet, ein Nationalist mit dem Messer in der Hand verhaftet. Der bedeutenden Polizeimacht gelang es, die Streitenden zu trennen. — Die Schmack „Martha" aus Geestemünde wurde als des Schmuggels verdächtig unweit der Fairinsel durch ein englisches Kanonenboot mit Beschlag belegt und nach Leswick eingebracht, wo die Mannschaft internirt ist. Dublin, 16. August. Vergangene Nacht wurde nahe bei Portadown auf den Eisenbahnzug der Great Northern-Bahn geschossen und mit Steinen geworfen, es wurde jedoch Niemand verletzt. Brüssel, 16. August. Der Kriegsminister ordnete die Entlassung der activen Bürgergarde aus dem Jahrgange 1883 an, welche anläßlich der Unruhen in Lüttich und im Kohlenbecken Hainaut einberufen worden war. Lokale-. Gießen, 17. August. Tagesordnung für die Stadtverordneten-Sitzung am Dsnnerstag den 19. August 1886, Nachmittags 4 Uhr. 1. Die Stellung der Löber'schen Stiftungsrechnung für das Jahr 1885/86. 2. Die Feier des 2. September. 3. Anschaffung von Schulbänken. 4. Anschaffung von Lernmitteln auf Grund des Artikel 26 des Volksschulgesetzes. 5. Ausbau der Schillerstraße. 6. Ausbau der Ostanlage. 7. Festsetzung der Richtungslaternen. 8. Beleuchtung des oberen Riegelpfads. 9. Erbauung eines Schlachthauses. 10. Errichtung einer Feldbäckerei. 11. Unterhaltung des Pflasters. 12. Lieferung des Brennmaterials pro 1886/87. 13. Reparaturen in der Thürmerwohnung. 14. Die Pumpe vor dem Gail'schen Hause in der Neustadt. 15. Baugesuch des Gastwirths Eiertänzer. 16. Kostendecreturen. * Gießen, 17. August. sDas Sommerfest der Rudergesellschaft.f Nach den Mühen und Lasten, welche die Saison den Ruderern auferlegt, pflegt auch die Er- ' holung zu folgen; nicht nur für sie, sondern auch für die passiven Mitglieder, Freunde und Gönner des Rudersports. Draußen an der Woog, dem sog. Bootsplatz, der wahrhaft reizend und idyllisch gelegen ist, versammelte sich eine wohl nach Tausenden zu zählende Menschenmenge, um dem aquatischen Feste beizuwohnen. Dasselbe wurde mit einer Auffahrt von 7 Booten (2 Fünfer und 5 Vierer) eröffnet. Hierauf folgten verschiedene Rennen in Dollenvierer, Skiffs und Grönländer, welche von dem anwesenden Publikum mit großem Interesse verfolgt wurden; die Sieger wurden stets mit lebhaften Beifallszeichen und dem obligaten musikalischen Tusch empfangen. Auch ein Wettschwimmen für Nichtmitglieder hatte die Gesellschaft ausgeschrieben und erregte es große Heiterkeit, die Kämpen mit farbigen Mützen und Fähnchen decorirt mit dem nassen Elemente kämpfen zu sehen, aus welchem schließlich Herr Klemmrath als Sieger hervorging; Herr Trän kn er blieb guter zweiter. Das erste Rennen brachte 4 Grönländer zum Start; Herr Ferd. Busch nahm alsbald die Führung und konnten seine drei Concurrenten, die sich alle erdenkliche Mühe gaben, demselben auch nicht mehr gefährlich werden. Im Dollenvierer wurde die diesjährige Nennmannschaft gegen alles Erwarten in heißem Nennen von einer nicht eingefahrenen Mannschaft, die allerdings durch physische Kraft überlegen war, geschlagen. Im Skiffrennen siegte Herr Krailing über Herrn Bieler; beide Herren ruderten sehr exact und schön und war für uns die beste Leistung des Tages. Im nächsten ssg. „Gestrennen" fuhren die beiden Boote des Wetzlarer Ruderclub gegeneinander und errang die ältere Mannschaft einen leichten Sieg über die Junioren; erstere benutzten ein Boot der hiesigen Ruder-Gesellschaft. Das letzte mit großer Spannung erwartete Rennen, „Herausforderungspreis", brachte nochmals die beiden Dollenvierer-Mannschaften an den Start und mußte die Nacemannschaft nochmals sich mit dem 2. Platz begnügen. Wir könnten noch von Entenjagd, Faßrennen tn allen möglichen Costümen rc. sprechen, beschränken uns aber darauf, zu constatiren, daß auch der humoristische Theil des Festes auf das Schönste verlief und das Publikum in die animirteste und heiterste Stimmung versetzte. Die Pretsoertheilung wurde von den beiden Vorsitzenden, Herrn I. Kirch und Ad. Busch, geleitet und brachte ersterer, nachdem er der Sieger gedacht und für die rege Betheiligung seitens des Publikums im Namen seiner Gesellschaft gedankt, auf die Gäste aus Wetzlar ein kräftiges „Hipp hipp, Hurrah" aus, in welches die Anwesenden begeistert einstimmten. Inzwischen war die Dunkelheit hereingebrochen und ermöglichte die Stellung des vorgesehenen lebenden Bildes. Auf dem Wasser treibend, von grünen Pflanzendecorationen umgeben, in rolheir und grünen Farben leuchtend, bot sich uns, aus den dunklen Umrissen scharf hervortretend, ein wahrhaft feenhaftes Bild dar; die lautlose Stille des Publikums und der hierauf ausbrechende frenetische Beifall ist wohl der beste Beweis der Anerkennung seitens der Zuschauer gewesen. Ein kleines, aber recht gut ausgeführtes Feuerwerk bildete den Schluß des in allen seinen Theilen gelungenen Festes. — h. — Am Sonntag gegen Abend wurde in der Wohnung einer Schneidmühle. eingebrochen und verschiedenes Silbergeräth rc. mitgenommen. — Ein Dienstmädchen, welches seiner Herrschaft verschiedene Schmucksachen entwendete, wurde in Haft genommen. — Gestern Abend wurde auf dem Kirchenplatze ein Kind überfahren; dasselbe kam jedoch, wie es scheint, ohne gefährliche Verletzung davon. Den Fuhrmann soll keine Schuld treffen. Universität- - Chronik. — Privatdocent Dr. Lesser zu Berlin ist als Gerichtsphysikus nach Breslau berufen worden. Sein Vorgänger war Dr. Long, der jetzige Gerichtsphysikus von Berlin. Dr. Lesser war eine Reihe von Jahren Assistent des Prof. Liman. Seit 1882 ist er Docent an der Universität. Er hat sich als Herausgeber eines Atlas der gerichtlichen Medicin einen Namen gemacht. DermtfiOte- Darmstadt, 14. August. An Stelle des Großh. Dragoner-Regiments Nr. 24), welches zu den Kaisermanövern nach Elsaß-Lothringen abrückt, wird das 13. Husaren-Regiment mit dem Großh. Dragoner-Regiment Nr. 23 im Brigadeverband üben. Darmstadt, 15. August. Die landwirthschastliche Abtheilung des Großh. Ministeriums beschäftigt sich soeben, wie wir vernehmen, mit der Neuorganisation der landwirthschaftlichen Vereine des Großherzogthums und ist gleichzeitig eine Umgestaltung der bisherigen Vereins-Zeitschriften in sichere Aussicht genommen. Der land- wirthschaftliche Verein von Rheinhessen, welcher für seine Mitglieder noch eine eigene Vereins-Zeitschrift: „Nachrichten von und für Rheinhessen", herausgibt, hatte ebenfalls die Absicht, diese Vereins-Zeitschrift in der seitherigen Form nicht mehr erscheinen zu lassen. Da aber nun von Seiten der Regierung selbst eine Acnderung geplant ist, so soll die seitherige Zeitschrift noch so lange erscheinen, bis auf jener Seite die endgiltige Entscheidung getroffen ist. (N. H. V.) — Nach den Zusammenstellungen der Großherzoglichen Centralstelle für die Landesstatistlk gab es im Jahre 1885 743,481 tragfähige Aepfelbäume, 370,713 Birnbäume, 803,741 Pflaumenbäume (Zwetschen), 142,559 Kirschbäume, 17,595 Aprikosen- unb Pfirsichbäume, 1507 edle Kastanien, 93,036 Wallnußbäume, zusammen 2,112,632 Obstbäume, welche 297,805 Doppelcentner Obst im Werthe von 2.128,364 JL lieferten. 93ab Nauheim, 13. August. Dieser Tage wollte ein bei einer hiesigen Familie in Diensten stehendes Mädchen aus Södel einem kleinen Kinde nachlaufen, glitt dabei aus, fiel hin und stieß sich ihre Stricknadeln in die Brust, so daß die Lunge verletzt wurde. Das Mädchen wurde zu seinen Eltern nach Södel verbracht, wo es nun bedenklich krank liegt. — In Bezug auf die Erkrankten, welche das in Karlsruhe garnisonirende Regiment in Folge der überaus großen Hitze und Schwüle der Luft hatte, wird mit- getheilt, daß sämmtliche umgefollene Leute entweder schon wieder vollständig hergeftellt sind oder sich doch auf dem entschiedenen Wege der Besserung und außer aller Gefahr befinden. Bei dem einen Mann, welcher am Abend an den Folgen des Hitzschlags trotz aller Bemühungen starb, ergab der Sectionsbefund einen Riß in der Hirnschale. Der Mann ist nach Angabe seiner Eltern als zweijähriges Kind von einem Gerüst gefallen und hatte sich dabei einen Schädelbruch und eine Verletzung des Gehirns zugezogen. 1886. 4854 M. Schirmer. « 8 5846 Audr. Euler. 5611 n n n Geißler, Gerichtsvollzieher. Jos. Mark 8 Schulstraße 5 veranschl. zu