Mittwoch den 17. Februar 1*86 Mr. MO Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brwg-rkH». T)urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pt. Erscheint LLtzlich mit Pv^nechme des MsrrtLgK« NchulÄraße 7. MJi ,v k ZtiitllNS 1051 Im Vundesrathe ist in voriger Woche die zweite Lesung des drannt» wem-Monopol-Entwurfes beendigt worden und wird dem Reichstage der letztere jedenfalls in diesen Tagen zugehen. Probst Dinder in Königsberg hat nun definitiv seine Berufung aus den erzbischöflichen Stuhl von Posen-Gnesen angenommen. AuS Ostafrika wird wiederum über einen Conflict der deutsch-ostafri- kanischen Gesellschaft mit dem Sultan von Zanzibar berichtet. Ein Dampfer der Gesellschaft hißte deren Flagge in Gazt, welches als Schlüssel des der deutsch-ostafrikamschen Gesellschaft gehörigen Kilimandjaro - Gebietes betrachtet wird. Der Sultan schickte indessen Soldaten, welche die Flagge wieder einzogen; über den ferneren Verlaus der Affaire ist noch nichts bekannt. Wie Regen und Sonnenschein wechseln in der Orient-Affaire die bedenklichen Meldungen mit den friedlicher klingenden Nachrichten ab. Heute zeigte sich die Situation auf der Balkan-Halbinsel wieder etwas mehr in Grau gehüllt. Vor Allem ist die Bukarester Meldung zu registriren, wonach die serbisch-bulgarischen Fciedensverhandlungen in Folge eines directen Befehls aus Konstantinopel plötzlich wieder fistirt worden find. Die Pforte will fich vorher über die zwischen Madjid Pascha, ihrem Bevollmächtigten, und Geschoss, dem bulgarischen Delegirten, vereinbarten Friedens-Vorschläge insormiren und hat Madjid Pascha vor dem Einlangen der bezüglichen gutachtlichen Anficht der Pforte angewiesen, fich auf keinerlei Verhandlungen einzulassen. In den türkischen RegierungSkreisen scheint man Madjid Pascha zu mißtrauen, ob mit.Recht, muß vorläufig dahingestellt bleiben. Dazu kommt, daß Rußland noch immer Schwierigkeiten wegen des türkisch-bulgarischen Abkommens macht; jetzt heißt es wieder, Rußland verlange directe Verhandlungen zwischen den Mächten zur Lösung der schwebenden Fragen, so daß also eine neue Conserenz in Aussicht steht. Außerdem scheint das Mißtrauen zwischen Bulgarien und Serbien zuzunehmen. Die serbische Regierung dementirt jetzt die Meldung entschieden, daß sie eine Demobilifirung des Heeres beabsichtige und der Fürst von Bulgarien hat bei den Mächten den Antrag gestellt, dahin zu wirken, daß für den Fall eines Abbruches des Waffenstillstandes keine neuen Complicationen zwischen Ser» bien und Bulgarien entstehen — offenbar ein Beweis, wie auch in Sofia die Stimmung keine besonders vertrauensselige ist. Was endlich die griechische Episode im Orient'Drama anbelangt, so ist die Verstärkung der griechischen Flottenmannschasten um 4500 Mann keinensalls als ein beruhigendes Symptom auszusaffen. Allerdings hat der französische Ministerpräsident v. Freycinet erst jüngst wieder die ernsten Folgen, welche für Griechenlands aus dessen fortgesetzter provocirender Haltung entstehen könnten, dem griechischen Gesandten in Paris vorgestellt, bis jetzt scheint aber auch diese neueste Warnung in Athen noch keine Wirkung hervorgebracht zu haben. Mittlerweile ist aber über London eine Depesche eingetroffen, welche die bulgarisch-serbische Friedensfrage plötzlich wieder im denkbar günstigen Lichte erscheinen läßt. Die „Times" läßt sich nämlich von ihrem Wiener Cor- respondenten melden, daß König Milan endgiltig beschlossen habe, mit Bulgarien Frieden zu schließen und nach dem Friedensschlüsse sofort das serbische Heer zu demobilisiren. Garaschanin — der bisherige serbische Ministerpräsident — werde demissioniren und Mijatovics, der serbische Delegirte bei den Friedens-Verhand- lungen, in das Belgrader Cabinet eintreten. Die Meldung soll zwar aus amtlicher Quelle stammen, immerhin wird sie aber noch mit Vorsicht aufzu- nehmen sein. ju Der: >ße 165. AeutMand. Darmstadt, 14. Februar. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 4 enthält: „ n „ . _.r Bekanntmachung Großh. Staatsministeriums, die Herstellung emer Ersen- bahnverbindung von Mannheim über Viernheim nach Weinheim betreffend. Die Bekanntmachung bringt den zwischen dem Großherzogthum Heffm und dem Großherzogthum Baden durch besonders hierzu ernannte Bevollmächtigte am 13. November 1885 zu ©eibelberg abgefc^tojTenen (Staatövertra^ wegen Herstellung einer Nebenbahn von Mannheim über Käferth^l und Viernheim nach Weinheim, nachdem der Austausch der bezüglichen Ratificattons- Urkunden am 5. l. Mts. bewirkt worden ist, zur öffentlichen Kenntniß. Berlin, 15. Februar. In der Commission zur Vorberathung des Antrages Ausfeld über Zulassung des Rechtsweges in Zollstreitigkeiten erklärte der Staatssecretär Burchard, die verbündeten Regierungen seien bereit, die Zu-- ) sclie labine 8er, ung. werden liefert Politische Übersicht. Gießen, 16. Februar. Noch am vorigen Freitag hat der Reichstag die dritte Lesung des Etats beendigt und demnach hierzu noch nicht einmal eine volle Woche ge- braucht. Der Ton der Verhandlungen war im Ganzen ein recht sachlicher und gemäßigter, welchem Umstande es wohl hauptsächlich zu danken ist, daß die dritte Etatsberathung sich in so verhältnißmäßig rascher Weise abwickelte; allerdings hatte auch schon die Budget-Commission tüchtig vorpearbeitet. Die Beschlüsse der zweiten Lesung sind im Allgemeinen und nach den Vorschlägen der Budget-Commission aufrecht erhalten worden, doch wurden bei verschiedenen Kapiteln die in zweiter Lesung gemachten Abstriche nicht genehmigt und dafür die ursprünglichen Regierungs-Forderungen wieder hergestellt. So bewilligte das Haus die in der Specialberathung abgelehnten Gehaltserhöhungen für die Zahlmeister und genehmigte auch die für die Einrichtung und Unterhaltung von Dienstgebäuden u. s. w. in Kamerun, Togo und Angra Pequena geforderte ursprüngliche Summe von 146,000 unter Ablehnung des Antrages Windt- horst, hierfür nur 94,000 JC. einzustellen. Dem letzten Tage der Etatsberathung, Lern Freitage, sah man mit besonderer Spannung entgegen, da u. A. die einmaligen Ausgaben des Ordinariums und das Extra-Ordinarium der Heeresverwaltung, sowie der Marine-Etat aus der Tagesordnung standen, welche Special- Etats seither immer Anlaß zu erregten Debatten zu geben pflegten. Dieser Spannung entsprach aber der Verlaus der Verhandlungen nur sehr wenig; zwar knüpfte sich an die einmaligen Ausgaben für das Ordinarium des Militär- Etats eine längere Debatte, dieselbe hatte aber nicht im Mindesten einen leidenschaftlichen Ton aufzuweisen und wurden im Uebrigen die betreffenden Positionen durchweg nach den Beschlüssen der zweiten Lesung aufrecht erhalten.^ Auch die Discussion über den Marine-Etat trug keineswegs einen außerordentlichen Charakter. Nachdem bei Titel 1 zum Bau eines Kreuzers 600,000 =X als erste Rate bewilligt worden waren, wandte sich das Haus dem Titel 2 zu, bei welchem in zweiter Lesung die als erste Rate für den Bau des vielbesprochenen neuen Avisos geforderten 800,000 JL gestrichen worden waren. Der Abstrich hatte damals großes Aussehen gemacht und in der Presse viel Staub aufgewirbelt, so oaß, da von Seiten der Deutschconservativen und Nationalliberalen die Wiederherstellung dieser Forderung beantragt worden war, allgemein eine „große Debatte" erwartet wurde. Diese Erwartung ist aber gründlich getäuscht worden, denn es konnte kaum etwas Geschäftsmäßigeres geben, als die Behandlung dieser Position. Es erklärt sich dies durch die Einbringung eines Gegen- Antrages des Centrums und der Freisinnigen durch die Abgg. v. Franckenstein und Rickert, für den neuen Aviso anstatt 800,000 600,000 zu bewilligen, was offenbar ein geschicktes Manöver der Opposition bedeutete. Da sich der Chef der Admiralität, Herr v. Caprivi, mit diesem Compromiß- Ainrag einverstanden erklärt hatte, falls der conservativ'nationalliberale Antrag obgelehnt werden sollte, so erfolgte — nach Zurückziehung des letzteren — die Genehmigung des Franckenstein - Rickert'schen Antrages, so daß die Forderung für den neuen Aviso wenigstens zum größeren Theil bewilligt worden ist. Den von den Abgg. v. Franckenstein und Rickert vorgeschlagenen weiteren Abstrichen bei anderen Titeln des Marine-Etats stimmte das Haus gleichfalls zu. Nachdem schließlich der Etat im Ganzen, sowie das Anleihe- und das Etatsgesetz mit allen Stimmen gegen diejenigen der Socialdemokraten angenommen worden war, erfolgte noch die Abstimmung über die zum Etat eingebrachten Resolutionen- Die Resolutionen Lingens (betr. Sonntagsruhe), Möller (feste Anstellung der Telegraphistinnen) und Auer und Zeitz-Ulrich (Verbot der Malz-Surrogate) lehnte das Haus ab, genehmigte dagegen einstimmig die von der Budget-Commission modificirte Resolution Harms, die Regierung zur baldigen Vorlegung eines Gesetzentwurfes über die Regelung der Unterstützung zu ersuchen, welche den Famllien der zur Uebung einberüfenen Reservisten und Landwehrmänner gewährt wird. Am Samstag beschäftigte sich der Reichstag mit dem Anträge Rintelen, betr. die Bestrafung von Wahlbeeinfluffungen. — Eine besondere Episode innerhalb der dritten Etatslesung bildete die dreitägige Debatte über die Währungsfrage, welche am Donnerstag mit der Annahme des Huene'schen Antrages endete, die Reichsregierung zur eingehendsten Prüfung dieser Frage aufzufordern. Nach den, den Bestrebungen der Anhänger der Doppelwährung nicht besonders günstigen Erklärungen, welche der preußische Finanzminister v. Scholz hierbei abgab, steht nicht zu erwarten, daß die Annahme des „bime- Lallistischen" Antrages weitere Folgen nach sich ziehen wird. Me^ fftn: istmigs- en hie- ngegenb Äste die bei nb, er- er Y. 30 ;u VN: ofee 5. ^stehend Zubehör, theil, ist 161. Zu dck cnmegl lmilien: aWb nniethcn. ife£57^ 4 Stock strafe^ mnter^ gelegene jimmern iethen. • zu er: Das Großherzogliche Steuer-Commissanat Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Bezirks. Zum Zwecke einer von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen, Abteilung für Steüerwesen, geforderten Berichterstattung ersuchen wir Sie um baldgefällige Mittheilung der in Ihren Gemeinden vorhandenen, im Besitze des Staate» oder der Gemeinde selbst stehenden, zu öffentlichen Zwecken benutzten Berwaltungs-, Gerichts-, Polizei- und Kanzleigebäude unter Angabe deren Bezeichnung, sowie von Flur und Nummer im Grundbuch- und Brandkataster. > „ , Auch wäre Auskunft darüber erforderlich, ob das betreffende Gebäude nur als Amtslokal ober zugleich als Dienstwohnung, NathhauS, Gefängniß re. benutzt wird, sowie, wenn das Gebäude der Gemeinde gehört und vermiethet ist, welcher Micthbetrag bezahlt wird. Gießen, am 15. Februar 1886. Süssert. ’lt. k v)tt: tifee 28. r Nach- üaden. on «mit Fclsen- icrloren. in der "bis 16 n einem auf so- L us acht- lsackit Stütze Dame. e D.20 »echt«, rauen- Fällen, gratis- Basel- 1056 i lflt die ließen festen jbnnb? Mlbee y 248 , 892 isssE * lassung des Rechtsweges in Zollstreitigkeiten zu erwägen. Die Commission beschloß, in Folge dieser Erklärung von der Weiterberathung des vorgelegten Ontwurfes abzusehen und nahm eine Resolution an, welche die Regierungen um baldige Vorlegung eines bezüglichen Gesetzentwurfes ersucht. Berlin, 15. Februar. Dem preußischen Herrenhause ist heute der nachstehende kirchenpolitische Gesetzentwurf zugegangen: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen u. s. w., verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags unserer Monarchie »as folgt: Art. 1. Zur Bekleidung eines geistlichen Amtes ist fortan die Ablegung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung nicht erforderlich. Die entgegenstehenden Bestimmungen in den §S 4 und 8 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 (Gesetzsammlung S. 191), lowie in Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Mai 1882 (Gesetzsammlung S. 307) werden aufgehoben. Art. 2. Die Vorschriften der §S 9 bis 14 im Gesetz vom 11. Mai 1873 stehen der Errichtung von Gymnasialconvicten seitens der kirchlichen Obern nicht entgegen. Dasselbe gilt für die Errichtung von Convicten für Studirende an Universitäten und an denjenigen kirchlichen Seminaren, hinsichtlich deren die gesetzlichen Voraussetzungen ffir den Ersatz des Universitätsstudiums erfüllt sind. Solche Convicte unterliegen oen allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über die Aufsicht des Staats in Betreff der Unterrichts- und Erziehungsanstalten. Art. 3. Die Aufsicht des Staats über die zur theologisch-praktischen Vorbildung Lestimmten Anstalten (Prediger- und Priesterseminare) regelt sich fortan nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über die staatliche Aufsicht in Betreff der Unterrichts- und Erziehungsanstalten. Die entgegenstehenden Vorschriften in den SS 9 bis 13 Les Gesetzes vom 11. Mai 1873 werden aufgehoben. Art. 4. Der S 1 im Gesetz vom 12. Mai 1873 (Gesetzsammlung S. 198) wird aufgehoben. Kirchendiener im Sinne des Gesetzes vom 12. Mai 1873 sind nur solche Personen, welche die mit einem geistlichen oder jurisdictionellen Amt verbundenen Rechte und Verrichtungen ausüben. Art. 5. Die Vorschrift des S 2 Absatz 2 im Gesetz vom 12. Mai 1873 findet fortan nur Anwendung, wenn mit der Entfernung aus dem Amte der Verlust oder «ine Minderung des Amtseinkommens verbunden ist. Art. 6. Der königliche Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten (Abschnitt 4 des Gesetzes vom 12. Mai 1873) wird aufgehoben. Art. 7. Die Berufung an den Staat findet fortan nur gegen solche Entscheidungen der kirchlichen Behörden statt, welche die Entfernung aus dem kirchlichen Amte verhängen und mit denen zugleich der Verlust oder eine Milderung des Amtseinkommens verbunden ist. Art. 8, Eine Berufung an den Staat im öffentlichen Interesse (S 12, Absatz 2 des Gesetzes vom 12. Mai 1873) findet fortan nicht statt. Art. 9. Heber die Berufung entscheidet das Staatsministerium. Art. 10. Wird die Berufung für begründet erachtet, so ist die angefochtene Entscheidung, soweit sie das bürgerliche Rechtsgebiet berührt, insbesondere den Verlust oder eine Minderung des Amtseinkommens einschließt, ohne rechtliche Wirkung. Die Entscheidung des Staatsministeriums ist im Verwaltungswege vollstreckbar. Art. 11. Die Bestimmungen über das Verfahren 'werden durch königliche Verordnung getroffen. Art. 12. Im Falle des S 37 im Gesetze vom 20. Juni 1875 (Gesetzsammlung S. 241) findet fortan nur noch Beschwerde an den Minister der geistlichen Angelegenheiten statt. Art. 13. In den Fällen des S 24 im Gesetze vom 12. Mai 1873 (Art. 1 des Gesetzes vom 14. Juli 1880, Gesetzsammlung S. 285). sowie des § 12 im Gesetze vom 22. April 1875 (Gesetzsammlung S. 194) ist fortan oas Kammergericht, als höchstes Landesgericht für Strafsachen, zur Verhandlung und Entscheidung zuständig. Für das Verfahren verbleibt es bei den Bestimmungen des Abschnitts 3 im Gesetze vom 12. Mai 1873. Art. 14. Die am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes bei dem königlichen Gerichtshöfe für kirchliche Angelegenheiten anhängigen Sachen gehen in der processualischen Lage, in welcher sie sich befinden, auf das Staatsministerium über, soweit eine Zuständigkeit desselben nach den Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes begründet ist. ' Urkundlich u. s. w. Beglaubigt: v. G o ß l e r. Amerika. Washington, 15. Februar. In der Repräsentantenkammer brachte Morrison einen Gesetzentwurf, betr. Herabsetzung des Zolltarifs, ein. Reichstag. E. E. Berlin, 15. Februar 1886. Bei Beginn der heutigen Sitzung machte der Präsident v. Wedell-Piesdorf die Mitthcilung, daß der Abg. v. Red ecker (cons., 7. Kreis Gumbinnen) am Samstag kurz nach der Sitzung gestsrben sei. Zum Andenken an den Verschiedenen erhoben sich die Anwesenden von ihren Sitzen. Der Stellvertreter des -Reichskanzlers hatte beantragt, ihm die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Jauer'schen Stadtblattes und der Malchiner Zeitung zu ertheilen; auf den Vorschlag der Geschäftsordnungscommission ertheilte indessen das Haus, früherem Brauche conform, diese Ermächtigung nicht. Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ergänzung des S 809 der Civil- proceßordnung, wobei es- sich um einen veränderten Modus in der Zustellung des Arrestbefehls an den Schuldner handelt, wurde zur Vorberathung an eine Eommission verwiesen, dasselbe geschah mit einem Gesetzentwurf bezüglich der Unzulässigkeit der Pfändung von Eisenbahnfahrbetriebsmitteln. An der Debattebetheiligten sich die Abg. v. Cuny, v. Strombeck, Schrader, Kröber und Klemm. Zu der dritten Lesung des Gesetzentwurfs betreffend die Fürsorge für Beamte und Personen des Soldatenstandes in Folge von Betriebsunsällen waren seitens des Abg. Struckmann (natlib.) einige redactionelle Aenderungen vorgeschlagen. Abg. Schrader (dfr.) erklärte, obwohl das Gesetz noch manche Lücke lasse, doch, da immerhin Fortschritte vorlägen, für dasselbe stimmen zu wollen. Nachdem auf Antrag des Staatssecretärs v. Bötticher und Abg. Freiherr v. Franckenstein (Eentrum) bezüglich der Staats- und Communalbeamten noch ein Paragraph in der Fassung der Regierungsvorlage wieder hergestellt war, wurde das Gesetz im Ganzen angenommen. Nächste Sitzung Mittwoch. Anträge bezüglich Pensionsverhältnisse, Graf Moltke, Diätenantrag, Abg. Hasenclever. TelkgraWsche Depesche». WoW'S LeLsgr, Eorres-ondem.'Birrrarr. Berlin, 16. Februar. Die Ausschüsse des Bundesraths traten in die zweite Lesung der Branntweinmonopol-Vorlage ein. Bremen, 15. Februar. Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Hermann" ist gestern Nachmittag 2 Uhr in Ncwyork eingetroffen. Hamburg, 15. Februar. Der Postdampfer „Rhaetia" der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Actien-Gesellschaft hat, von Newyork kommend, heute früh 1 Uhr Lizard vasstrt. Paris, 15. Februar. Nach dem „Temps" kehrt General Appert aus Gesundheitsrücksichten nach Frankreich zurück. Heber seinen Nachfolger ist noch nichts bekannt. Paris, 15. Februar. Bei 'der gestrigen Ersatzwahl wurden in den Departements Ardeche und Landes Republikaner, in Lozere — soweit ersichtlich — Hübner per Stück X 1-30—1.70, Hahnen pr. Stück X 1.40—2.00, Enten per Stück X 1.80—2.20, Ochsenfleisch per Pfund 62—64 A, Kuh- und Rindfleisch 54—56 A. Schweinefleisch 52—60 A, Hammelfleisch 50—66 A, Kalbfleisch 48—50 A, Kartoffeln per 100 Kilo X 3.70-4-00, Milch per Liter 12—18 A, Zwiebeln per Centner X 7.00—7.50. Grünbe^g, 13. Februar. tFruchtpreise.) Weizen X 16.50, Korn X 14 00, Gerste X 12.90, Hafer X 12.90, Erbsen X 16.00, Linsen X 00.00, Lein X 00.00, Smnen X 00.00, Kartoffeln X 0.00, Wicken 00.00. Frankfurt, 15. Februar. (Getreide-Preise.) Weizen eff. hiesiger u. Wetterauer X 16.75—17,00, frember X 17,25—18,50, Roggen eff. hies. X 14,50—14,75, fremder X 14,00—00,00, Gerste effectio hiesige und Wetterauer X 15,50—17,00, fremde X 18,00—19,00, Hafer eff. hies. X 13,00-13,25 fremder X 13,50—14,50. Frankfurt, 15. Februar. Der heutige Viehmarkt war stark befahren. Angetrieben waren 341 Ochsen, ca. 12 Bullen, ca. 373 Kühe und Rinder, ca. 215 Kälber. Die Preise stellten sich: Achsen 1. ÖuaL X 60—62, 2. Qual. X 50—56, Kühe und Rinder 1. Qual. X 52—54, 2. Qual. X 38—45 per 100 Pfund Schlachtgewicht, Kälber 1. Qual. 60—62 H, 2. Qual. 50—52 A per 1 Pfund Schlachtgewicht. — Der Verein Creditreform Gießen hielt am 13. d. M. im Cafo Schwinn dahier seine dritte Generalversammlung. Der Vorsitzende des Vorstandes, Herr Kaufmann Treff, bewillkommnete die Anwesenden und machte, über die Ausbreitung und Wirksamkeit der Vereine Creditreform im Allgemeinen Mittheilung. Aus dem Geschäftsbericht des hiesigen Vereins ist hervorzuheben: Bis zum 31. December 1885 wurden dem Bureau zur statutenmäßigen Mahnung an Schuldforderungen übergeben .... 11675 X diese vertheilten sich auf 1014 hiesige Schuldner, und 1837 auswärtige „ bezahlt haben 792 hiesige Schuldner........... 12160,27 „ — mithin 3/< der Gemahnten — bezahlt haben 988 auswärtige Schuldner........ 25462,03 „ — mithin die Hälfte der Gemahnten — durch Stundungsverträge sind bezahlt worden....... 1837— „ zusammen 39459,30 X 134 Schuldner zahlten in wöchentlichen, monatlichen und vierteljährigen Raten. Der Verein hat, gleich vielen Verbandsvereinen in dem Herrn Rechtsanwalt Barth einen Vereinsanwalt als ständiges Vorstandsmitglied gewonnen, welcher dem Bureau und allen Mitgliedern nicht nur mit juristischem Rath zur Seite steht, sondern der auch das vom Bureau begonnene Verfahren zum Austrag bringt. Außer den Listen, welche die Mitglieder als Warnungstafeln zur Wahrung berechtigter Interessen erhalten, steht jedem Mitgliede das umfangreiche Vereinsma!erial ru besonderer Orientirung zu Gebot; auch sind die Listen aller Verbandsvereine auf dem Bureau einzusehen. Der Verband zählt eben schon 135 Vereine mit über 24,000 Mitglieder. Der hiesige Verein besteht seit September 1883 und zählt 173 Mitglieder. Auskünfte werden durch's Bureau nicht nur von allen Orten Deutschlands, sondern auch des Auslandes eingeholt. Schließlich wurden die statutenmäßig austretenden Vorstandsmitglieder durch Acclamation wieder gewählt, so daß der zeitige Vorstand besteht aus den Herren 8. Treff, C. Berg, C. Keil, C. Reiber, W. Haustein, A. Kröll und Vereinsanwalt Barth. Möge dies Ergebniß jeden Kaufmann und Geschäftsmann von hier und Umgegend bewegen, dem Verein beizutreten. Keperioir der vereinigten Itadttheater ;u Irankfurt a. M. Opernhaus. Dienstag den 16 Februar: Silvana. Mittwoch den 17. Februar: Vorstellung bei ermäßigten Preisen. Der Freischütz. (Max: Herr Rachbaur als Gast.) Außer Abonnement. Donnerstag den 18.Februar: Neu einstudirt: Rattenfänger von Hameln. Freitag den 19. F^'ruar geschlossen. Samstag den 20. Februar: Rattenfänger von Hameln. Sonntag den 21. Februar: Die Hugenotten. (Raoul: Herr Rachbaur als Gast.) Montag den 22. Februar geschlossen. Dienstag den 23. Februar: Zum ersten Male: Hofmann's Erzählungen Oper in 3 Akten von Offenbach. Schauspielhaus. Dienstag den 16. Februar: Freund Fritz. Hierauf: Das ^Versprechen hinterm Herd. Mittwoch den 17. Februar: Maria Stuart. Donnerstag den 18. Februar geschlossen. Freitag den 19. Februar: Ein Tropfen Gift. Samstag den 20. Februar: Zum ersten Male: Tas Recht der Frau. Lustspiel in 3 Akten von Dr. Ludwig Fulda. Sonntag den 21. Februar: Zinn ersten Male wiederholt: Das Recht der Frau. Kirchliche Antigen der evsngel. Gemeinde. Die für Donnerstag Abend ungesagte Erbauungsstunde muß ausfallen wegen der in der Kirche begonnenen Arbeiten zur Einrichtung von Gasbeleuchtung. AUKatholischer Gottesdienst. Sonntag den 21. Februar findet in der hiesigen Stadtkirche um 11 Uhr altkatholischer Gottesdienst statt- Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. In dem Voranschlag der Mathildenstiftung für Oberhessen sind für das Jahr 1885 900 vorgesehen, welche zu wohlthätigen Zwecken verwendet und womit in erster Linie die in der Provinz bestehenden Kleinkinderschulen bedacht werden sollen. Es werden hiernach die Vorstände solcher Schulen, für welche eine Subvention gewünscht wird, aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche, mit welchen eine möglichst ausführliche Mittheilung über Ausdehnung, Mittel und Bedürfnisse der betreffenden Anstalt zu verbinden ist, bis zum 28. 5. Mts. an den Unterzeichneten gelangen zu lassen. Gießen, am 10. Februar 1886. Der Vorstand der Mathildenstiftung für Oberhessen. Dr. Boekmann. Zn der PrivatKlagesache des Schuhmachers Jacob Dietz von Steinberg, vertreten durch Rechts-- anwalt Katz in Gießen, Privatklägers, gegen den Arbeiter Georg Schäfer von Watzenborn, Angeklagten, wegen Beleidigung, hat das Gr- Schöffengericht zu Gießen am 29. Januar 1886 für Recht erkannt: Angeklagter wird wegen Beleidigung in eine Geldstrafe von Zwanzig Mark, im Uneinbring- 1 chkeitsfaüe zwei Tage Gesäng- niß, sowie in die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Privatkläger erwachsenen noth- w-endigen Auslagen verurtheilt- Zugleich wird dem Beleidigten die Befugniß zugesprochen, diese Verurtheilung binnen 14 Tagen, von Rechtskraft des Urtheils an gerechnet, einmal im „Gießener Anzeiger" auf Kosten des Ver- urtheilten bekannt zu machen. Die Nichtigkeit der Abschrift der Urtheilssormel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urtheils bescheinigt. Gießen, den 11. Februar 1886. Lind, H.-Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts. 1085 1083] Stadtkundiger Laufbursche gesucht. Marktplatz 9. Dau-, IHnli- unS SchnMhch- Vkrstrigcrung im Steinbacher Gemeindewald Freitag den 19. d. M. soll im District Hegheck, Ameisenkopf und Todtenzipfen versteigert werden: 12 Eichenstämme von 24—50 Ctm. Durchm-, 5—13 M. Länge, 8,26 Fm. 445 Fichtenstämme von 15—39 Ctm. Durchm-, 10—18 M. Länge, 146,8 Fm. 1585 Fichten Derbstangen von 8 bis 14 Ctm. Durchm-, 6—14 M- Länge, 96,61 Fm. 2720 Fichten Reisstangen von 2 bis 7 Ctm- Durchm-, 3—5 M- Länge, 40,21 Fm. Bemerkt wird, daß sich der größte Theil der Fichtenstangen zu Sparren, Wagnerholz und Nüststangen eignet. Die Zusammenkunft ist Morgens 9 Uhr im Ort bei der Kirche, wo erst ein Nußbaumstamm von ca. 1 Fm. Inhalt zur Versteigerung kommt, und wird dann fortgesetzt am Waldrand der Kreisstraße Steinbach—Annerod mit Fichtenstangen. Steinbach, am 12. Febr. 1886. Großh. Bürgermeisterei Steinbach- Krämer. 1018 81] Pensionäre finden freundliche i Aufnahme. Wo? sagt die Exped. d- Bl. HotzverstkigermlM im Mrstlichen Thiergarten bei Hungen. Dienstag, den 23. dss. Mts-, Morgens 10 Uhr, sollen 110 Festm. starkes Eichenstammholz, bis zu 68 Cmtr. Durchm- und 10 Meter Länge, vorzüglich geeignet zu Schreiner- und Bildschnitzer-Arbeit, sodann Mittwoch, den 24. dss. Mts., Morgens 10 Uhr, ebendaselbst 114 Raummeter Buchen Scheitholz, 251 „ Eichen- und Buchen-Prügelholz, 120 „ Vuchen-Durchforstungs-Reiser, 358 „ Buchen-Oberholz-Reiser, 83 „ „ Stockholz öffentlich verkauft werden. Hungen, den 12. Februar 1886. Fürstl. Rentamt: Demme. 995 Holzversteigerung. Freitag den 19. l. Mts., des Vormittags um 10 Uhr anfangend, sollen in hiesigen Gemeindewaldungen nachstehende Holzsortimente öffentlich versteigert werden, als: 19 Rm. Buchen-Scheit, 44 „ „ Knüppel, 15 „ „ Stockholz, 1740 Buchen-Wellen, 25 Rm. Eichen-Scheit, 4 „ „ Nutzscheit, 22 ,, „ Knüppel, 20 „ „ Stockholz, 900 Eichen-Wellen, 27 Rm. Nadel-Scheit, 99,6 „ „ Knüppel, 18,7 „ „ Stockholz, 3730 Nadel-Wellen, 31,88 Festm. Eichen-Stammholz, 2,39 „ „ Derbstangen, 2,01 „ Nadel-Stammholz, 5,98 „ „ Stangen, 6,94 „ „ Reisslängen, Der Anfang ist zur bestimmten Stunde im Distrikt Udersberg, zunächst der Kreisstraße Rödgen—Gießen. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis i. Juli 1886 gestattet. Rödgen, am 15. Februar 1886. Großh. Bürgermeisterei Rödgen. Jnderthal. 1093 Bauverding. Zur Instandsetzung der Kirche zu Schiffenberg sollen nachstehende Bauarbeiten im Wege schriftlicher Unterbietung verdungen werden: tXz. Maurerarbeit, veranschl. zu Zimmerarbeit, Dachdeckerarbeit Schlosserarbeit. Schreinerarbeit, Anstreicherarbeit H // // n n H n n if 136,— 402,83 584,90 54,- 142,— „ 37,30 Die Bieter wollen ihre Angebote schriftlich, portofrei und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum 23. Februar, Vormittags 11 Uhr, bei uns einreichen, bis zu welchem Termine Pläne, Anschläge und Bedingungen eingesehen werden können. Gießen, den 16. Februar 1886. Großh. Kreisbauamt Gießen. 1103 Walter. Mittwoch den 17. d. Ms., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf meinem Bureau Sovha's, Kommoden, Kleiderschränke, Bilder, 1 Stoßkarren, 1 Wcißzeug- schrank, 3 vollständige Betten, 2 Hobelbänke, 1 neue Nähmaschine, 1 runder Tisch, 1 Spiegel, 1 Glasschrank, 1 Küchenschrank mit Glasaufsatz, sowie ein Pferd meistbietend versteigert werden. Gießen, am 15. Februar 1889. Geißler, 1065 Gerichtsvollzieher. Hvlzversteigemng im Gießener Stadtwald. Montag den 22. Februar 1886, von Vormittags 9 Uhr an, soll im Gießener Stadtwald in dem District Hangelstein nachverzeichnetes Holz versteigert werden: A. Brennholz. Scheith. Prügelh. Stockh Reish. Rmtr. Rmtr- Rmtr. Wellen Buchen 34 144 42 3725 Eichen 14 41 25 975 Nadel - - — 1050 B. Bau-, Werk- und Nutzholz. 81 Eichenstämme mit 29,77 Festm., darunter Schnittholz bis zu 68 Ctm. Durchmesser, 3 Nadelstämme mit 0,81 Festm., 1 Buchenstamm „ 0,32 „ 1610 Fichten-Reisstangen mit 12,35 Festm. und von 3, 4, 5 und 6 Ctm. Durchmesser. Die Zusammenkunft ist ans der Straße nach Daubringen, in der Nähe des Steinbruchs. Gießen, am 16. Februar 1886. Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen. A. Bramm._____1100 Bekanntmachung. Samstag den 20. L Mts., Vormittags 0 Uhr, sollen auf unserem Geschäftszimmer einige Vordsrla^sr-Boppelflinten (Confiskate) versteigert werden. Lich, den 14. Februar 1886. Großh. Oberförsterei Lich. 1082 _____Borne mann._____ Mittwoch den 17. Februar, Nachmittags 2 Uhr, werden auf meinem Bureau verschiedene Mobiliar-Gegenstände, als: Commode, Tische, Sophas unb 1 Ladentheke öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert. Bühner, 1106 Gerichtsvollzieher. Jeilgeöotenes. 1088 Einen Garten am Nahrungsberg zu verkaufen. Näheres Weidengasse 10. Frisch eingstroffen: SpiegeLkarpfeu, Sttbertachs. 1 A. Koch Nachfolger, Hamburger Fischhandlung. BergmÄiin’s WWWSSW ■h® Theerschwefetseise von Bergmann & Co., Frankfurt a Main. Allein echtes. erstes und ältestes Fabrikat in Deutschland. 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Wand, Zwirnen Seide, Nadeln, Knöpfen und Kurzwaaren etc. etc. ilothsim®! & Lindenplatz früherer Laden des Hrn. Sattler Ferber. Durch langjährige Thätigkeit in dieser Branche sind wir im Stande, allen Anforderungen entsprechen zu können. 569 33 t» * P $8§ Die Nr. 20 enthält: Textlich: Sphinx. (Fortsetzung.) Roman von Doris Freiin von Spaettgen- — Die Apotheose des Augustus. Mit einer Illustration. — Wie meine Nase gerade wurde. Von Herrmann Vogt. — Stiller Theilnehmer- Nach dem Bilde von F. Steinmetz. — Aus Deutsch - Südwestafrika. IL Mit drei Illustrationen- Von N- Andree. — Am Familientisch: Jahns Pommersche Volkssagen. — Der „Ehristusorden" des Fürsten Bismarck. — Pflanzenstatiftik. — Moderne Schachspieler. — In unserer Spielecke. Bildlich: Gemma Augustea, geschnittener Onyx mit der Verherrlichung des Augustus. — Stiller Theilnehmer. Gemalt von F. Steinmetz. — Aus Deutsch- Südwestafrika: Namaqua - Mädchen- Charakterlandschaft aus Groß-Nama- land. Mit einer illustrirten Beilage: Auf Schlittschuhen. — Umschau in fernen Landen. Auflage 344000; das verbreitetste aller deutschen Blatter überhaupt ; außerdem erscheinen Uebersetzungen in zwölf fremden Sprachen. MDie Modenwelt« Jllustrirte Zeitung für Toilette und Handarbeiten- Monatlich 2 Nummern. Preis vierteljährlich JL 1,25 — 75 Kr. Jährlich erscheinen: 24 Nummern mit Toiletten u-Handarbeiten, enthaltend gegen 2000 Abbildungen mit Beschreibung, welche das ganze Gebiet der Garderobe und Leibwäsche für Damm, Mädchen und Knaben, wie für das zartere Kindesalter umfassen, ebenso die Leibwäsche für Herren und die Bett- und Tischwäsche rc., wie die Handarbeiten in ihrem ganzen Umfange. 12 Beilagen mit etwa 200 Schnittmustern für alle Gegenstände der Garderobe und etwa 400 Muster-Vorzeichnungen für Weiß- und Buntstickerei, Namens- Chiffren rc. 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