Sonntag dm 14. November 1886 Zweites Blatt Nk. 266 P6OQ Nt 9. »reif vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit örtagctS* Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Erscheint tL-ttch mit Ausnahme de« Montags. »meeanr Schulstraße 7. t öorgc. 816) iritat en 8161 nds 8 Uhr, ,» 1 grgätijiingM1* Borsiand. I der Gebühren für Ertheilung eines Raths, sowie für Erhebung und Ablieferung von Geldern und Werthpapieren abhelfen. Als große Erleichterung wird es empfunden werden, daß der Entwurf die Schreibgebühren für kleine Schriftstücke, wie Briefe, Anzeigen, Mittheilungen, Anträge u. dergl. beseitigt, indem er die zwei ersten Seilen jedes Schriftstückes von der Gebühr frei läßt. Bei Schriftsätzen von mehr als 20 Seiten sollen die Gebühren für die überschießenden Seiten auf die Hälfte ermäßigt werden. Zum Schluß ist als eine nicht unwichtige Bestimmung des Entwurfs noch die hervorzuheben, daß der Anspruch des Anwalts auf Fuhrkosten auf die wirklich verausgabten Beträge beschränkt wird, wenn es sich um Geschäftsreisen zu einem an der Gerichtsstelle wahrzunehmenden Termine innerhalb des Landgerichtsbezirks handelt, in welchem der Anwalt seinen Wohnsitz hat. Diese Vorschrift wird den vielfach laut gewordenen Klagen über die Vertheuerung der amtsgerichtlichen Processe in wirksamer Weise begegnen. Ties der Hauptinhalt des Entwurfs. Daß manche seiner Ausstellungen aus den beteiligten Kreisen lebhaften Widerspruch erfahren werden, ist vorauszusehen. nb Fremd« m>1 it. und grau. DEIST W-Ktg.MM n 6. Kra-jft 'n u d. $16" nds 8 M, , bürger! > SWLZ G. F; t g ■/ Die Herabsetzung der Kechtsanwaltsgebühren. Berlin, 5. November. Dem Bundesrathe ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Gerichtskostengesetzes und der Gebührenordnung für Rechtsanwälte zugegangen. . k cn Ci Der Entwurf bezweckt eine Herabsetzung der gegenwärtigen Hohe der Proceß- kosten. Er sucht dieses Ziel im Wesentlichen durch eine Ermäßigung der Rechtsanwaltsgebühren zu erreichen, wahrend er bezüglich der Gerichlskosten sich ailf eine Abänderung der bestehenden Vorschriften über die Werthsberechnung für zwei Arten oon Rechtsstreitigkelten beschränkt. . Zur Begründung dieser Art des Vorgehens wwd in der Begründung ausgesuhrt, daß durch die Novelle zum Gerichtskostengesetz vom 29. Juni 1881 in der thr im Reichstage gegebenen, über die Regierungsvorlagen weit hinausgehenden Fassung berechtigten Beschwerden über die Höhe der Gerichtskosten in der Hauptsache abgeholfen sei. Die vielfach unterschätzte Wirkung dieser Novelle wird durch die Darlegung nachgewiesen, in welch' erheblichem Maße seit ihrem Inkrafttreten die Einnahmen an Gerichtskosten in allen Bundesstaaten zurückgegangen sind. Beispielsweise betrug der Rückgang in Preußen 16,4pCt., in Bayern 17,8pEt., in Sachsen 13,6pCt., in Württemberg 9,05pEt., in Baden 18,84pCt., in Hessen 14,14pEt.; besondere Veranschaulichungen des Ausfalls werden für Bayern und Baden mitgetheilt, dort ist derselbe auf jährlich 600,000 JL. hier auf jährlich 400,000 JL berechnet worben. Durch eine ziffernmäßige Vergleichung der in Processen mit verschiedenen Werthobjecten jetzt erwachsenden Gerichtskosten mit den früher in Preußen zu erhebenden wird dargethan, daß die ersteren gegenüber den letzteren, abgesehen von den niedrigsten und den höchsten Proceß- objecten nicht nennenswert höher sind, sich sogar vielfach (z. V. in Wechselsachen und bei der Zwangsvollstreckung) niedriger stellen. Von besonderem Interesse ist der Nachweis, wie gering der Procentsatz der dauernden Ausgaben der Justizverwaltung ist, welcher durch die Einnahmen aus den Gerichtskosten in Eivilprocessen gedeckt wird. Derselbe ist in Preußen feit betn Jahre 1881 dauernd zurückgegangen und beträgt jetzt nur noch 19pCt. Während dort vor der Geltung der neuen Proceß- und Gebührengesetzgebung 41,4pEt. aller dauernden Ausgaben für tue Gerichte I. und II. Instanz aus jenen Einnahmen bestritten wurden, reichen dieselben jetzt nur noch aus, um 26,3pEt. dieser Ausgaben zu decken. Dabei sind, da nur die Soll-Einnahmen in Rechnung gestellt worden, die Ausfälle der Ist- Einnahmen gegen dieselben noch nicht einmal mit in Anschlag gebracht. Unter diesen Umständen kann nach der Begründung nicht davon die Rede sein, daß die Rechtspflege als Finanzquelle ausgebeutet werde. Schließlich wird mitgetheilt, daß das Reichsgericht und die Gerichtsbehörden sämmtlicher Bundesstaaten sich nahezu einstimmig dahm ausgesprochen haben, daß eine störende Einwirkung der Gerichtskostengesetzgebung auf die Rechtspflege nicht beobachtet worden sei. . Während hiernach das Verlangen nach einer weiteren Herabsetzung der Genchts- koften als unbegründet bezeichnet ist, wird im Gegensätze dazu die übermäßige Ver- theuerung der Rechtspflege durch die Anwaltsgebühren und das Bedürfniß nach einer bezüglichen Abhülfe, gleichfalls unter Berufung auf zahlreiche Äußerungen aus den Greifen der Gerichte, anerkannt. Daß die jetzt geltenden Gebührensätze zu hoch gegriffen Üen uttd daß das rechtsuchende Publikum dadurch unbillig belastet sei, wird naher begründet und zwar einerseits durch eine Vergleichung der jetzigen Sätze mit den früheren, durchweg erheblich niedrigeren preußischen Sätzen, welche noch dazu erst im Jahre 1875 um 25pCt. erhöht worden sind, anderseits durch eine Kostenberechnung in finflirten Rechtsstreiten mit normalem Verlaufe durch die Instanzen. Nach der Letztern betragen die Gebühren- und Auslagenforderungen zweier Anwälte überall mehr und zum Theil erheblich mehr, als die entsprechenden Gerichtskosten. Der Rücksicht auf die Erhaltung eines rechtschaffenen und seiner Aufgabe gewachsenen Anwaltsstandes gesteht die Begründung des Entwurfs nachdrücklichst ihre volle Berechtigung zu; nur sei es nicht Aufgabe der Gesetzgebung, einer beliebigen Zahl von Anwälten ein ausreichendes Einkommen gerade aus Eivilprocessen ^u gewährleisten. Ein Anhalt dafür, daß eine Herabsetzung der Gebühren ohne schaden des Anwaltsstandes thunlich, ja sogar im Interesse einer Gegenwirkung gegen das übermäßige Anwachsen der Zahl der Anwälte erwünscht sei, wird in der stalken Vermehrung gesunden, welche bezüglich dieser Zahl von 1880 bis 1885 im größten Therle beS Reiches beobachtet ist.' Diese Zunahme, welche sich für das ganze Reich auf 109pEt. berechnet, betrug bei nicht wesentlich veränderter Zahl der Processe in den acht altpreußischen Oberlandesgerichtsbezirken 45,7 pCt., im Bezirke des Kammergerichts sogar 19,7pEt.^ öOn mcId)er bci Aufstellung der Vorschläge des Entwurfs auf Ermäßigung der Tarifsätze ausgegangen ist, bemerkt die Begründung: „Der Entwurf hält sich hierbei in so mäßigen Grenzen, daß ihm eine Voreingenommenheit gegen den für eine gedeihliche Rechtspflege unentbehrlichen Anwaltsstand nicht zum Borwurf gemacht werden kann. Wenn seine Bestimmungen vorzugsweise darauf abzielen, das vielfach heroorgetretene Mißverhältniß zwischen der Leistung des Rechtsanwalts und dem oon ihm zu beanspruchenden Honorar in Fällen, in denen es geradezu Anstoß erregt hat, zu beseitigen, so wird diese Tendenz bet unbefangenen Mitgliedern des Anwaltsstandes selbst nur Anerkennung finden können." Was die Bestimmungen des Entwurfs, welcher das bestehende System der Hebührenberechnung beibehält, im Einzelnen anlangt, so entspricht ein großer Theil derselben Anregungen, welche aus Kreisen der Rechtsanwälte selbst ausgegangen find. Der außerordentlichen Höhe der Gebührensätze bei Processen mit hochwerthigem Streitgegenstände soll durch eine Ermäßigung des Steigerungssatzes bei den Werthklassen über 10,000 sowie durch Einführung eines auf 500 JL bemessenen Höchstbetrages des Einheitssatzes der Gebühr (nicht der Gebührenforderung überhaupt! begegnet werden. Ferner wird — und zwar hinsichtlich der Gerichtskosten und der Rechtsanwaltsgebühren gleichmäßig — für Pacht- und Miethstreitigkeiten, sowie für Processe über Ansprüche aus einem außerehelichen Beischlafe eine anderweite, auf eine Entlastung dieser Rechtsstreitigkeiten abzielende Art der Werthberechnung für die Zwecke des Gebührenansatzes in Aussicht genommen. Im Uebrigen hat der Entwurf die Einheitssätze des Tarifs unverändert gelassen und nur in einer Reihe von Einzelvorschriften die Herabsetzung der Gebühren für bestimmte Proceßacte vorgesehen. Besondere Bedeutung beanspruchen zwei dieser Vorschläge, die Herabsetzung der Gebühr für eine nicht contradictorische Verhandlung — d. h. allein bei den Landgerichten in erster Instanz für 47 bis 48pCt. aller Verhandlungen — von fünf auf drei Zehntheile des Einheitssatzes, sowie der Wegfall einer Erhöhung der Verhandlungsgebühr für die Verhandlung nach stattgehabter Beweisaufnahme, ein Vorschlag, dessen Bedeutung daraus erhellt, daß allein bei den Landgerichten in erster Instanz durchschnittlich jährlich über 50,000 Beweisbeschlüsse erlassen werden. Andere Ermäßigungen beziehen sich auf das Sühneverfahren, das Aufgebotsverfahren und das Concursverfahren. Besonders häufigen Klagen will die Herabsetzung Vermischte-. Mainz, 9. November. sDiebstähle auf der Bahn.) Schon seit Jahren wurden theils auf den Strecken der Hessischen Ludwigsbahn, lheils in den Bahnhöfen selbst fortwährend Diebstähle ausgeführt, ohne daß es gelingen wollte, die Thäter vollständig zu ermitteln. Wurde einmal ein Spitzbube ermittelt, dann hörten die Diebstähle eine Zeit lang auf, begannen aber später wieder von Neuem. In den letzten Tagen sind nun im Güterbahnhof wieder mehrere Ballen Tuch entwendet worden und zwar auf eine ganz raffinirte Weise. Die Verwaltung setzte sich sofort mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung und wurden vorgestern auf einmal bei etwa 10 Bahnunter- bebienfteten in Mainz, Laubenheim, Bodenheim, Nierstein, Heidesheim 2C. Haussuchungen vorgenommen, welche zur Folge hatten, daß sofort zwei Bremser der Bahn in Untersuchungshaft abgeführt wurden; in den Wohnungen dieser Leute wurden Gegenstände aufgefunden, die von Babndiebstählen noch aus dem Anfang der 80er Jahre herrührten, außerdem wurde bei einem der Bremser ein vollständiges Brechwerkzeug aufgefunden, ebenso ein Werkzeug, das zum Entfernen von Plomben u. s. w. diente. Nachträglich sind nun nochmals zwei Bremser der Bahn verhaftet worden. Homberg v. d. H., 7. November. In vergangener Woche ereignete sich in dem unweit hiesiger Stadt belegenen v. Schenck'fchen Jagdrevier Wäldershausen gelegentlich eines Treibjagens folgender reckt interessante Vorfall. Als nämlich gegen Nachmittag die nahe der Stadt Homberg gelegenen Deckungen zum Jagen vorgenommen wurden, nahm eine von den Treibern auftzescheuchte Wildschweinfamilie, da es wahrscheinlich für sie keinen anderen Ausweg mehr gab, ihre Zuflucht in die Stadt. Während die beiden älteren Schweine in der Wohnung des dortigen Geistlichen Schutz zu finden hofften, nahm ein circa 14/sjähriges Schwein seinen Weg in das hiesige Amtsgerichtsgebäude. Die beiden ersteren setzten, da sie die Thür des Pfarrhauses verschlossen fanden, ihren Weg weiter fort, indem sie sich den inzwischen ankommenden Schützen empfahlen. Das jüngere Schwein jedoch, welches inzwischen im Amtsgerichtsgebäude vor dem Zimmer des Richters angelangt war, in der offenbaren Absicht, gegen seine Verfolger den Klageweg zu beschreiten, wurde, bevor es diese Absicht ausführen konnte, von den nachfolgenden Treibern und einem herbeigeeilten Metzger vermittelst Strick gefangen und abgestocken. Merkwürdig bei diesem Porfall ist, daß das Amtsgerichtsgebäude sich nicht etwa außerhalb, sondern in der Stadt selbst befindet und das Schwein erst verschiedene Straßen passirte, bevor es diesen Zufluchtsort erreichte. (£>• Z) — ^Anonyme Briese.) Die deutschen Nedacteure sind im Allgemeinen gegen anonyme Briefe ziemlich abgehärtert; es ist wohl selten noch ein Mann der Presse zu finden, der nicht mit gleichgiltigem Lächeln den neuen anonymen Ankömmling in seine Sammlung anonymer Schriftstücke einfügt ober ihn ohne besonbere Erregung direct in ben Schlunb des Moloch unserer Tagesliteratur, den Papierkorb, befördert. Anders steht es um die Privatpersonen. Da sie selten von anonymen Briefen betroffen werden, so sitzt der Pfeil oft tief und schmerzt oder beunruhigt. Meist wird ja auch eine wunde Stelle getroffen. Alle öffentliche Polemik gegen das in Deutschland besonders blühende Unwesen der anonymen Briese, an deren Herstellung übrigens erfahrungsmäßig die „bessere Hälfte" der Menschheit einen großen Antheil hat, war nicht im Stande, diesen Unfug auszurotten. Mit Recht wird aber von Zeit zu Zeit wieder dagegen geeifert, denn die anonymen Briefe gehören neuerdings zu den alltäglichen Erscheinungen. Gemeiniglich charakterisirt sich der anonyme Brief als ein in gährend Drachengift getauchter Gallenerguß, in welchem der ehrenwerthe Schreiber, der in seinen heiligsten Gefühlen gekränkte Ritter der Anonymität, seinen Haß gegen gute Sitte und — Orthographie in drastischer Form zum Ausdruck bringt. Lewer beginnen die anonymen Briefe im gesellschaftlichen Leben eine immer bedeutendere Rolle zu tytelen und da nicht Jedermann in dieser Hinsicht so denkt, wie der durch lange Gewohnheit abgehärtete Redacteur, so gewinnt dieser Zweig der Eorrespondenz eine «ehr ernste Bedeutung. Sehr zeitgemäß schreibt ein altes gesinnungstreues Blatt, die „Schlesische Neue Gebirgszeitung": Es Hai eben jedes Menschenkind eine fierbllchestelle, und brr Kenntniß dieser Stelle wird dem anonymen Briefsteller zur gefährlichen Waffe, mit der er ohne jede Unkosten — ein Briefbogen und eine Postmarke bilden das eiforber- liche Hilssmaterial — das Glück eines Menschen, den Frieden einer ganzen tfarnihe zerstören kann. Denn auch das Mißtrauen ist eine der wohl überall verbreiteten Eigenschaften des menschlichen Herzens, und dieses Mißtrauen anzusachen, genügt oft ein Wort, eine heimtückische Andeutung, die zugleich diesem Mißtrauen fern verderbenbringendes Ziel weist, es veranlaßt, sich thatsächlick äußern und so eine vielleicht Jahrzehnte lange Freundschaft auf immer trennt Dabei ist es oft nur pure Lust am Jntriguiren, welche solcher Person die Feder fuhrt, einer Person, die spater, wenn die Universität- - Chronik. Bonn, 8. November. .Nach dem jetzt erfolgten gesetzlichen Abschluß der Einschreibungen neuer Studirender an der hiesigen Universität ergeben sich für den Besuch derselben in dem laufenden Wintersemester folgende vorläufige Zahlen. Es haben sich bis heute neu zur Einschreibung gemeldet 283 Stubirende, und zwar 38 evangelische Theologen, 13 katholische Theologen, 93 Juristen, 61 Mebiciner, 30 Philologen und Historiker, 19 Mathematiker und Naturwissenschafter, 20 Deconomen, 9 Pharmaceuten. Völlig abgeschlossen ist damit der Zugang neuer Studirender noch nicht, sowie auch die Zahl der Abmeldungen aus dem vergangenen Semester sich heute noch nicht end- giltig feststellen läßt; doch darf ersterer auf etwa 300, letztere auf etwa 450 geschätzt werden. Danach würde auf einen Gesammtbesuck der Universität für das laufende Semester von 1140 bis 1150 Studirenden $u rechnen fein. Endgiltiges hierüber bringt das in etwa 14 Tagen zu erwartende amtliche Personal-Verzeichniß. 30 Pf. 1__ lege. Töfe Saat aufgegangen, von der Größe des durch sie angerichteten Unglücks selbst erschreckt, das Geschehene gern ungeschehen machen würde und sogar auf der — Anklagebank gestehen mußte, daß sie sich die Folgen ihrer Handlungsweise so schrecklich nicht gedacht. In jedem Falle, ob niedere Rachsucht, verletzter Eigendünkel oder lediglich Freude am Bösen, wie sie Shakespeare in seinem Jago verkörpert hat, die Triebfeder, ist der anonyme Briefschreiber verächtlicher als ein Straßenräuber, der bei Ausübung seines Gewerbes doch noch Kopf und Kragen riskirt, während jener feige Ehrenräuber seine giftigen Pfeile aus sicherem Versteck entsendet. Man mache der Jugend deutlich, daß jeder dieser Ritter von der traurigen Gestalt, die unter dem Schild der Anonymität mit geschlossenem Visir angreifen, schmähen oder verleumden, einem feigen, ehrlosen Schurken gleich zu achten ist, für dessen elende Skripturen der Mensch von edler Denkungsart nur eine Verwendung kennt — in's Feuer damit. Frankfurt a. M., 3. November. [Spitzbübische Schlauheit.) Gestern Abend setzten sich an einem Tische einer sehr feinen Restauration drei elegant gekleidete Herren nieder bestellten sich ein ausgewähltes Souper, tranken vom Besten und machten eine ziemlich große Rechnung. Als es an's Zahlen ging, hatte zufälliger Weise keiner der Herren das nöthige Geld bei sich und geriethen sie deßhalb scheinbar in große Verlegenheit. Da half einer derselben seinen Freunden aus der Klemme, indem er seine goldene Uhr dem Kellner als Pfand übergab, worauf man sie ziehen ließ. Kurze Zeit, nachdem die drei eleganten Herren das Local verlassen hatten, vermißte einer der anwesenden Gäste seine goldene Uhr nebst Kette. Der Verdacht, den Diebstahl begangen zu haben, lenkte sich sofort auf die dicht neben dem Bestohlenen gesessen habenden Fremdlinge, und erkannte der Bestohlene auch in der von denselben in Versatz gegebenen Uhr sein Eigenthum. Um Scandal zu vermeiden, hielt es der Wirth für gut, dem in seinem Locale bestohlenen Gaste, der die Nummer der Uhr genau angeben konnte, dieselbe zu retourniren und lieber die 43 Jt Zeche der Zechpreller für verloren zu geben, Der auf so glückliche Weise wieder zu seiner Uhr gelangte Fremdling entfernte sich alsbald aus dem Local. Ein anderer Gast, der die ganze Angelegenheit genau verfolgt hatte, rieth dem Wirth, doch dem Fremden, der soeben das Restaurant verlassen, heimlich den Kellner nachzuschicken, damit man erfahre, wo er wohne. Der Wirth that dies und kam der Kellner nach kurzer Zeit mit der Meldung zurück, der Gast, welcher die Uhr reclamirt, sei am Roßmarkt mit jenen drei Zechprellern zusammengetroffen. Der Kellner war unklug genug gewesen, sich den Zechprellern zu sehr zu nähern, so daß ihn dieselben erkannten und wie gehetztes Wild Reißaus nahmen. Es glückte nicht, die Betrüger zu fassen. r — Eine furchtbare Kunde kommt aus Luckenwalde. Der Sohn eines vermißten Arbeiters hat sich, von Gewissensbissen gefoltert, dem Gericht gestellt und das Geständniß abgelegt, daß er mit seiner Mutter den Vater ermordet und die Leiche vergraben habe. Dieselbe ist auch an der bezeichneten Stelle gefunden worden. Mutter und Sohn sind verhaftet. Dieser läßt eine tiefe Reue erkennen, die der Leiche gegenüber- gestellte Ehesrau des Ermordeten zeigte eine unheimliche Ruhe. — [Die Herzensgüte unseres Kaisers.^ Ein früher in Basentin (Regierungsbezirk Stettin) wohnender Invalide, welcher im französischen Feldzuge verwundet und arbeitsunfähig geworden war, bezog eine monatliche Jnoaltdenpension von 54 „M, voi, der er sich und seine Familie ernährte. Bei dem Tode des Invaliden vor einigem. Jahren verlor seine Wtttwe die Pension und gerieth in das größte Elend. Auf Zureden richtete nun vor einiger Zett die Frau eine Bittschrift an den Kaiser, in der sie ihre traurige Lage schilderte. Der Kaiser hat darauf befohlen, daß der Wittwe die Pension ihres Mannes bis zu ihrem Lebensende nicht allein weitergezahlt, sondern auch vom Todestage ihres Mannes nachgezahlt werden solle; außerdem erhält die Frau noch für jedes Kind ein angemessenes Erziehungsgeld, so daß sie für immer aller Noch und Sorge überhoben ist. — [Vom Novembers Eine Anzahl alter Sprüche zieht, wie dies in allen Monaten üblich ist, auch aus der Witterung des November Schlüsse auf das Wetter kommender Monate oder die mehr oder minder große Fruchtbarkeit des nächsten Jahres. Von dem kommenden Januar heißt es: „Ein Heller (auch kalter oder trockener) November gibt Regen und milde Luft im Januar" und „Friert im November zeitig das Wasser, dann ist's im Januar um so nasser." Der März soll dasselbe Wetter zeigen wie der November: „Wie der November so der März." Donner und Gewitter sind im November erwünscht; verkünden sie doch, daß das nächste Jahr fruchtbar werde. „Hat der November zum Donnern Muth, wird das nächste Jahr wohl gut", und „Wenn es im November donnert, soll es ein fruchtbar Jahr bedeuten." Also nur zugedonnert. Dagegen soll Trockenheit, Kälte und Helles Wetter von schlechter Vorbedeutung für das nächste Jahr sein: „November trocken und klar, ist übel für's nächste Jahr." Verlieren die Bäume im November bald ihr Laub, so rechnet man auf einen guten Sommer des nächsten Jahres. „Fällt im November das Laub sehr früh zur Erden, soll ein feiner Sommer werden." Bleibt das Laub dagegen auf dem Baume, so erwartet man einen strengen Winter. „Wenn im November noch sitzt an den Bäumen das Laub, so kommt ein harter Winter, das glaub", oder auch: „Ist im Winter die Buche starr und fest, sich große Kälte erwarten läßt." Die Landleute haben im November nicht mehr so viel Arbeit, doch wird ihnen zu Gemüthe geführt: „Wer im November die Felder nicht gestürzt, der wird im nächsten Jahr verkürzt", und „Im November Mistfahren, soll das Feld vor Mäusen bewahren." Diese alten Bauernregeln mögen wohl im Wesentlichen auf wirklichen und langjährigen Erfahrungen beruhen; sie sind aber ebenso wenig zuverlässig wie die Voraussagungen der neueren Wetterpropheten; der liebe Herrgott läßt sich eben in Sachen des Wetters nicht in sein Concept gucken und nur zu oft kommt es ganz anders als man glaubte. — (Ohne Complimente.^ Bei einem Gerichte im Westen Nordamerikas sagte jüngst der Richter zu einem etwas vorlauten Zeugen: „Junger Mann, wenn Sie in diesem Tone weitersprechen, so wird dieser Gerichtshof seine Würde vergessen und Ihnen eins auf Ihr gottvergessenes Maul schlagen, daß Ihnen die Zähne klappernd in den Magen hinunterfahren!" Dienstag den 16. 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Alle Stimmberechtigten werden eingeladen, in dem gedachten Termin fich persönlich einzufinden und ihre Stimmen abzugeben. Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Diejenigen, welche mit der Entrichtung der Communalsteucr zur Zeit der Wahl fich länger als zwei Monate im Rückstände befinden, zur Abstimmung nicht zugelaffen werden und daß daher alle Diejenigen, welche bis jetzt mit der Entrichtung dieser Steuer im Rückstände waren, nur dann zur Abstimmung zugelassen werden können, wenn fie den Rückstand noch bis zur Wahl abführen und daß solches geschehen, der Wahlcommisfion durch Vorzeigung ihrer Steuerquittung nachweisen. Die ausscheidenven Mitglieder der Stadtverordneten-Versamm- lung find die Herren Gail, Grüneberg, Dr. Gutfleisch, LüSeking, Petri und Wortmann. Gießen, den 2. November 1886. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. 7919 A. B r a m m. Roii - Läden in den verschiedensten Constructionen und Mustern, auf Leinwand geleimt mit Lichtschnitten. 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