ISS« en MM 3908 Sch^lOrsße 7. Svschsinr tL-ttch mit SssthM-fysM M 8 7. 8 Uhr Abends, Die jeder bis bis Der Schlachthausaufseher wohnt in der Anstalt, hat daselbst ständig an- wesend.zu sein, und nach besonderer Anweisung Großherzoglicher Bürger- welsterer tue Aussicht, Bucher und das Jnventarium zu führen. Er hat insbesondere ein Buch zu führen, worin alles geschlachtete Vieh, die Namen der Metzger, die Viehgattung und Schlachtzeit, bezw. das von auswärts einae- brachte und untersuchte Schweinefleisch, die Namen der Einbrinqer bezw Transportanten und Namen der Empfänger genau eingetragen werden " Ansicht dieses Buches ist den Octroi- und Polizeiaussichtsbeamten zu Zeit gestattet. Das Schlachten des Hornviehs kann den Tag über stattfinden: a. vom 1. April bis 30. September von 4 Uhr Morgens Das Schlachten der Schweine hat zu denjenigen Stunden zu geschehen, tn welchen für Brühwasser mittelst Dampfheizung gesorgt wird, nämlich: a. vom 1. April bis 30. September Vormittags zwischen 5 und 9 Uhr und Nachmittags zwischen 5 und 8 Uhr, b. vom 1. October bis 31. März Vormittags zwischen 6 und 10 Uhr und Nachmittags zwischen 3 und 6 Uhr. 2 M«! 2« mit **».«**8, Sie "oft Lyogen vierteljährlich 2 Mark /.OHf b. vom 1. October bis 31. März von 5 Uhr Morqens 6 Uhr Abends. S 15. \ Das Vieh darf weder mit Hunden oder in sonstiger Weise zum SLlaLt- hause gehetzt noch geknebelt herangefahren, überhaupt nicht in erhitztem Eu> stände geschlachtet werden, es ist vielmehr vor beiil Schlachten an den tiierm bestimmten Stellen zu befestigen. 9 }u § 16. „ .. ®et Arbeiten und Vorrichtungen in den verschiedenen Räumlich, ketten der Schlachthausanstalt ist die größte Reinlichkeit zu beobachten. Die Entleerung und Reinigung der Eingeweide darf nur in dem dafür bestimmten Gebäude stattftnden und stnd insbesondere alle Abgänge alsbald in die Duna. statte zu verbringen deren Inhalt zu Gunsten der Anstalt durch die städtische Verwaltung alle 3 bis 4 Tage fortgeschafft wird, sowie der Boden, die Wände ■ § 11. «ÄSgg Ä.«*“* «* "6 » taÄÖSifc “ ~ -! b- *.in ta I in die Stallungen gebracht, so bat der Einftellpr menn'h^ff' $ier bie ^tterungs- und Wartekosten zu bestrettenund S « ^"^llung langer als 12 Stunden dauert, so ist pro Tag für jedes ^^ßmeh eine Gebühr zu entrichten, welche der Stadtvorstand mit ftstsetzt^^^ Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz I 8 12. 3n die eigentlichen Schlachträume darf das Vieh erst qebraLt werden auf den dazu angewieL E^udig getroffen sind. Das Schlachten muß in gewerbsüblicher Weise eventuell nach den etwa noch erlassen werdenden Vorschriften schnell obre ÄVmbfmA bJr Vorsicht geschehen. Vor der TMung muß befestigt werden. " 6 6terfÜr beftimmten Vorrichtungen genügend m f 8 13. . Das als genießbar befundene Fleisch, sowie die zur weiteren Abfälle müssen alsbald weggebracht werden und es haben die be- ^Ä^uben Schlachtenden die Böden und Wände der benutzten Plätze unaesäumt vollständig zu reuigen und abzuflößen, damit der Nachfolger Platz bekommt werܰLf. UI$ QlIenfaafi9eS schwiegen von Fleisch^uch nicht aufgehL § 14. Zur Verhütung von Streitigkeiten über den Gebrauch der Räume und JCerben "l Schlachthausaufseher die Plätze der Reihenfolge nach den Metzgern nach deren im Schlachthause aufgehängten Namensver- Cn f-nLeä wird (Feiertage ausgenommen) derart abgewechselt daß leder Metzger täglich eine Nummer weiter rückt. Sollte indessen ’ ein 2“ r”°n be' ^mJBn,a$ zukommenden Reihenfolge keinen Gebrauch machen, so kommt der Nachfolger an die Reihe. Eine ausgefallene Nummer Me ”** ”■'““i b-- M,,«„ i,in w 4?gX«iX9*“"s“ki $ 9 8 3. ;„^C?ü^,-AerfJn bem Schlachthaus auszuübenden Fleischbeschau gelten ine in der Fleischbeschauordnung vom 10. April 1880 enthaltenen Bestimm- der weiteren Maßgabe, daß vor beendigter Besichtigung weder ^as SÄ? *“* “äW" “ 8 4. JBenn von einem Metzger, Viehschlächter, Wirthe oder Garkoche, welcher Ueischspeisen verabreicht, Fleisch von dem in § 1 bezeichneten Vieh, welches auswärts geschlachtet ist, in die hiesige Stadt eingebracht wird, ist eine Bescheinigung des Bürgermeisters desjenigen Ortes, aus welchem das Fleisch kommt, darüber be-zubringen, daß dasselbe von gesundem Vieh ist und der I vorgeschriebenen Fleischbeschau unterlegen hat. Diese Bescheinigung muß mit einer amtlichen Plombe oder amtlichem Siegel dem Fleisch anaebeitet se'n Alles Schweinefleisch frisches sowohl wie /eräuchertekodkr gS£ £ ; e^e solches in die Ltadt emgefuhrt und verwerthet wird, von dem Einbringen sn Wl0Uns bem Schlachthausaufseher bezw. bem Fleischbeschauer oder mit polizeilicher Erlaubniß seinem Stellvertreter vorqe- legt werden, welcher hierüber Befund chein verabfolgt. Für diese Besicktiauna L »C ®erÜ? V.trich-en, welche der Stadtvorstand mit Genehmi un 'des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz festsetzt. § 5. m Das rum Schlachten nöthige kleinere Geschirr, als Zuber, Schüsseln Beile, Messer und dergleichen, haben die Schlächter zu stellen und zu unter- 9 eiten. .-ps « 3 o 5- 1L L I--» 0 3 5 W?Zr-° i § g und Feiertagen ist das Schlachten nicht gestattet. An zweiten ” rlerc0<5 besonderer Erlaubniß der Ortspolireibehörde das I en außerhalb der Stunden iws gewöhnlichen Gottesdienstes stattftnden. . Das zum Schlachten bestimmte Vieh darf nicht eher aescklaLtet wrh» f 1 . er ,bsireffende Abgabepflichtige den vorgeschriebenen Öctroi- bezw Scklackt schein g-l°st und dem Schlachthausaufseher zum Visiren vorgelegt haü $ «4 ÄU 'S XS 8 io. Site ^Beiträge ju den Betriebs- und Verwaltunqskosten ber ©(SrnAthmra» anfage haben die Schlachtenden außer den vorgeschriebenen Taxen fürSLlackt- 8LL M°h noch eine Schlachtgebühr zu emAen wAche L LLSz^ktL^^ung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern Das Schlachten des Viehs: 1) Rindvieh jeden Alters, 2) Pferde jeden Alters, 3) Schafvieh I 4) Ziegen | Ausnahme der Säuglämmer, .< . „ 5) Schweine, mit Ausnahme der Span- event Milllüerk«»s" Brühen und Ausnehmen derselben, sowie das Reinigen treihS 'r?6t ,etn9e,ü=ib.e und Gedärme darf sowohl von Den Gewerbe- üÄm uuch. von.Privaten ausschließlich nur in dem öffentlichen, zu diesem Zwecke den hiesigen Einwohnern von der Stadt zum Gebrauche nach Maßgabe dieses Reglements überwiesenen und von Seiten der Stadt in Wachem und benutzbarem Zustande zu erhaltenden Schlachthause vorgenommen werden. Die Benutzung aller anderen bisherigen Schlachtstätten und Anlagen zu obigem Zwecke, sowie die Errichtimg? neuer Privatschlächtereien ist verboten. -Es/t glättet, verunglücktes Vieh, insofern daffelbe der Genießbarkeit Sri Ä augenblicklich getödtet werden muß, sowie Vieh von Privaten, die außerhalb des städtischen Bauplans wohnen und welches für den 9CiÄ roerben -nd-ich in anderen befonL Fällen schlachten ber Drtspollzeibehörde außerhalb des Schlachthaus^ zu M». 136 Dr° überdeck, ge, ’*rt« Schlacht- 0 Monate vorher Bekanntmachung ? W Nicht v ^Skase bebro t * lm Falle ge- °n her Mosely seinem Eism- ??r#Serbtflr5n0e i^rbe stürzten in ben n-Rcgiments würben . ,eic versuchten zu tvlge leisteten, wurde r-J 3n Auerbach löst diese Frage aus- e zum Festtage, eine waren beflaggt, säst Die dreißig Männcr nut waren: aus ein r waren stärker und ffm: Der Klügere in der Wiener Uni* jlanb tu M* l. (firnmitriinQ I . $i(6. »-'bis ,|d Wf & mehr als fünf; Institut in Leipzig iit, bie lrbMRe " bex Thirrwüt zu . Anschluß an »cmeNaturrundt arilaun, Director der Münchener Uni* n (3 Lände), ; eben, zu einem das | i vereinigen. j i schon so viel des i inb dabei von einer I f -,u erwarten steht, I rhetorischen Wissen* I Wirkung sein- rRöU» e mit 11 j K-chst-^ e,Udl6«6» CI. ' -» tßrämürun» mb tbmffllm «“.?r bie N.VÄf na hat sich bte W ^ikalc einer PnM Ito LJftlt Statut Mekanntmachmrg. Obwohl das nn Bau begriffene neue städtische Schlachthaus erst rat nächsten Jahre dem Betriebe übergeben werden kann so liegt cs doch im Interesse der Schlächter, zeitig ihre Einrichtungen wegen der Aenderungcn, welche die Benützung des städtischen Schlachthauses statt der seitherigen Privatschlachthäuscr im Gefolge haben wird, treffen zu können. Es ist dcßhalb für zweckmäßig erkannt worden, das nachstehende Statut für den Betrieb und die Benützun desselben jetzt schon zu publiciren. Gießen, den 26. Mai 1886. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. A. Bramm. Dieses «tatut, welches mit Genehmigung des Großherzoqlichcn Mtmstertums des Innern nach Ablauf von drei zu drei Jahren zweckentsprechend abgeändert werden kann, tritt am Tage der Erostnung der neuen Schlachthaus-Anstalt in Kraft, worüber , Eate vorher von Großhcrzvglicher Bürgermeisterei Gießen eine detzfallstge Bekanntmachung erlassen werden wird. 4264 pro 1886 'st soeben erschienen und in der Exped. d. Bk. für Mk. 3 zu erhalten. Um den Bezug zu erleichtern, wird dasselbe auch auf den Comptoirs rc. ange- boten werden. für den Betrieb und die Benützung der öffentlichen Schlachthaus-Anlage in der Stadt Gießen. Auf Grund des Artikels 9 der Städte-Ordnung wird nach Anhörung der Stadtverordncten-Versammlung und mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 15. Oktober 1883 zu Nr. M. d. I. 21979 in vbigem Betreffe Nachstehendes vorgcschrieben: § 1. Für Fleischbeschau und Benutzung der städtischen Schlachthaus- Anlage haben die Schlachtenden als Beiträge zu den Betriebs- und Verwaltungskosten der Anstalt außer den vorgeschriebcncn Schlachtschein- Laxen für jedes stück Vieh noch eine Abgabe zu entrichten. § 2. Die in § 1 dieses Statuts angesetzten Taxen sind zu entrichten, wenn das Vieh in den in § 7 des einschlägigen Localreglc- ments aufgeführtcn Tageszeiten geschlachtet wird. Machen jedoch dringende Umstände das Schlachten außer den gedachten Zcitcin- thcilungcn notwendig, so hat der betreffende Metzger für jede weiter verwendete Stunde außer dem Schlachtgeld noch eine Gebühr von achtzig Pfennigen und beim Schlachten' von Schweinen für die Bereitung des Brühwassers im Rescrvekessel einen Betrag von dreißig Pfennigen zu entrichten. Schlachtet aber ein Metzger mit Genehmigung Großherzoglichen Polizeiamts an einem zweiten Feiertage in den festgesetzten Tageszeiten, ausschließlich derjenigen des gewöhnlichen Gottesdienstes, so sind, wenn das Schlachten mindestens einen Tag vorher ange- meldct worden ist, obige 80 Pfennig nicht zu entrichten, dagegen muß jedoch das etwaige Bereiten von Brühwasser vergütet werden. § 3. Steht Vieh länger als zwölf Stunden in den Ställen, so ist Stallgeld zu entrichten, welches für Pferde, Ochsen, Kühe, Stiere und Rinder je 20 Pfennige, für Kälber, Ziegen, Schafe und Schweine je 10 Pfennige pro Stück und Tag beträgt. Die Fütterung und Wartung des in 'ben Ställen eingestellten Viehes hat der Eigcnthümer auf seine Kosten und Gefahr besorgen zu lassen. § 4. Für die nach § 4 des Localreglcmcnts vorgeschriebene Beschau von dem in die Stadt gelangenden frischen oder geräucherten Schweinefleisch sind, außer den Octroigebühren von 5 Pfennigen pro Kilogramm, für jede Sorte Fleisch bis zum Gewicht von 10 Kilogramm 20 Pfennige, für schwerere Portionen Fleisch je 40 Pfennige zu vergüten. § 5- Die Taxen für die Untersuchung des von auswärts cinge- führtcu Fleisches müssen sogleich, die Schlachthausgebühren, Stall- geldcr und sonstigen Vergütungen spätestens bis zum Schluffe der einschlägigen Woche entrichtet werden. § 6. Zur Unterstützung und Förderung des Gewerbebetriebes, sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung 'in der Schlachthaus - Anstalt sind städtischerseits außer dem Schlachthausaufseher noch ein Maschinist nnd ein ständiger Taglöhner angestellt, von welchen Personen nur der Schlachthausanfsehcr die in den §§ 1 bis 4 dieses Statuts vorgeschricbeueii Taxen und Gebiihren zn vereinnahmen und darüber Quittung auszustcllcn hat, die drei Monate lang aufzubewahren und auf Verlangen den Controllbeamten porzuzeigen ist. Hochachtend A. Seheyda. Zur Sommer-Saison 1886 empfehle: Cornpl. Akizüge Mk. 12, 15, 18, 20 bis 50 Mk. Cornpl. Gehrock-Anzüge (Kammgarn) zu Mk. 30, 36 bis 60 Mk. Einzelne Hofen, neueste DesstnS, zu Mk. 4 bis 18 Mk. do. mit Westen 7 bis 21 Mk. Leinen- u. Lüstre-Joppen zu 2 bis 6 Mk. Cachmir- u. Reps-Joppen zu 6 bis 12 Mk. Moleskin-, Drell- u. Zwirn- Hofen, garantirt färb- und waschecht, zu Mk. 1.50, 2 u. 3 Mk. Knaben Anzüge, bie neuesten Fatzvns, von Mk. 4 bis 20 Mk. 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Zum Schluß der letzten Vorstellung: Fütterung sämmtlicher Thiere- Auftretendes Löwenbändigers Mr. Williams mit 4 afrikanischen Löwen, einer Dogge und • einem Schaf, größte Sensations-Piece „Der Schäfer in der Wüste". — Vorführung des unübertrefflich dressirten Riesen-Eiephanten „Pluto" in seinen staunenerregenden Exercitien. Arnsburger Rettrmgshans. Jahresfeier. Pfingfldienstag den 13. Zum 1886, Nachmittags 2 Uhr. Redner: 1. Herr Pfarrer Dr. Naumann, Gießen (Predigt). 2. Herr Pfarrer Widmann, Büdingen (Ansprache). Zu zahlreichem Besuch lädt herzlich ein 4345 Lich. Der Vorstand 918 Eine freundliche Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern, Küche und allem Zubehör, zu vermiethen. ____ Christian Sony, Bierbrauerei. 3373 Eine kleine Wohnung zu orr- Erdgeschichte, z Dr.Neumayr. 2Bde.m.ca.GOOText- illustr., 6 Karten u. 25 Aquarelltaf. Pflanzenleben, Pvr™ Dr.Kerner u. Marilaun. 2 Bde.mit ca.GOOTextillustr. u.40 Aquarelltaf. 4415] Möbl. 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Bl. 2910 Der untere Stock meines Hauses an der Frankiurterstraße, bestehend aus 7 Zimmern und allem Zubehör, ist an eine ruhige Familie anderweit zu ver- miethen.__Prof, v. Ritgen. 308 Der 3. Stock meines Hauses, 6 Zimmer mit Zubehör u- Wasserleitung, Frankfurterstraße 76, ist wegzugshalber alsbald zu vermiethen.___I. Dern. 3023 Der dritte Stock meines Vorderhauses, bestehend aus 8 Zimmern, Garten- antheil io., pr. 1. September a. c., event. auch später, nur an ruhige Leute zu vermiethen. ____________August Ackermann. 4280 Ludwigsplatz 11 der mittlere Stock per 1. October ev. 15. September zu vermiethen. ___G. Wort^nan^r. "1886 Ein größeres Logis zu vermiethen. ___Hammstraße 27. 4411 Ein größeres und kleines Logis alsbald zu »ermiethen. Hammstraße 7. 4331 Ein Familienlogis, 3 Zimmer. per 1. Juni zu verm. Sonnenstraße 14 4282 Ein freundl. Parterrezimmer zu Carl Heyer, Mcchanikus, __________Neuen Bäue 2.__________ 4182] Gründl. Klavier-Unterricht wird ertheilt- Steinstraße 55, parterre. Beilage ;u Nr. 136 des „Eichener Anzeiger". Lokale-. Gießen, 12. Juni. Nach der Uebersicht über den Bestand der städtischen Schulen im Sommerhalbjahr 1886, welche den Herren Stadtverordneten mitgetheilt worden, besuchen I. die höhere Mädchenschule: Classe I II III IV V VI VII 11 27 25 39 43 48 42 — 235 Vors chule: Classe Villa VHIb IX X 36 40 67 69 ----- 212 Erweiterte Mädchenschule: Classe 1 2 3 4 5 16 26 39 32 28 — 141 588 II. Stadtknabenschule: Classe I Ila Ilb III IV V Via VIb VII VIII 36 40 34 73 82 83 52 54 130 105 = 689 in der Abtheilung für Schwachsinnige 3 ,692 III. Stadtmädchenschule: Classe I Ila Ilb III IV Va Vb Via Vlb Vila Vllb VIII 42 61 39 82 92 55 55 73 42 60 43 85 = 729 in der Abtheilung für Schwachsinnige 4 733 Zusammen 2013 Vermischtes. Frankfurt a. M., 8. Juni. sDeutsche Buchdrucker-Berufsgenossenschaft.f Die diesseitige Section, 3 (Main), hielt am vergangenen Sonntog, den 6. d. M., im Saale der Polytechnischen Gesellschaft zu Frankfurt eine Versammlung ab, die nicht gerade zahlreich besucht war. Den vom Vorsitzenden, Herrn H. Poppelbaum, gegebenen Mittheilungen entnehmen wir, daß die Section z. Z. 230 Betriebe umfaßt, nämlich 219 Buchdruckereien und 11 Schriftgießereien, erstere mit 2636, letztere mit 617 versicherungspflichtigen Personen. 50 kleinere Betriebe stehen bis jetzt noch aus. Unfälle wurden 22 ojigemelbet, für 5 sind Entschädigungen zu zahlen, und zwar jährlich an je eine Person in Frankfurt 190.75 «M., in Mainz 945 JL, in Wiesbaden 814.67 A, zwei Fälle in Hofgeismar und Frankfurt sind noch nicht erledigt. — Der Rechenschaftsbericht bis Ende 1885 wird geprüft und genehmigt. — In den Sectionsvorstand werden die ausscheidenden Mitglieder Herren Wittich-Darmstadt und Prickarts-Mainz »viedergewählt, desgleichen deren Ersatzmänner. Als Vertrauensmann für Gießen wird an Stelle des Herrn Keller, der um Enthebung von diesem Amte gebeten hat, Herr Pietsch ernannt. — Zur Verlesung und Berathung kommen zwei vom Vorstand I in Leipzig eingesandte Entwürfe, ein solcher für die zu erlassenden Unfallverhütungsvorschriften und ein Gefahren-Tarif. Die Bestimmungen des letzteren finden nicht durchweg die Zustimmung der Versammlung: insbesondere wird die Einschätzung der Gießereien theilmeise zu hoch befunden und folgender Antrag beschlossen: Schriftgießereien ohne Elementarkraft sind in Gruppe la, Schriftgießereien mit Elementarkraft in Gruppe II des Tarifs einzustellen. Bezüglich der Einschätzungen überhaupt wurde mehrseitig der Wunsch geäußert, daß dieselbe dem Sectionsvorstande überlassen bleibe und nicht durch generelle Bestimmungen geregelt werden möge. Ein darauf abzielender Antrag wurde aber nicht gestellt. Punkt 5 der Tagesordnung, betr. Ort und Zeit der nächsten ordentlichen Sectionsversammlung wird dahin erledigt, daß die Bestimmung darüber dem Vorstande der Section überlassen bleibt. Handel und Berketzr. — Die Königliche Eisenbahn-Direction Hannover hat in diesem Jahre wieder eine Nachweisung über diejenigen festen Nnndreisebillets herausgegeben, welche auf Stationen des Bezirks dieser Direction aufliegen, oder welche durch Retourbillets mit verlängerter Gültigkeitsdauer von den Hannoverschen Stationen aus nutzbar gemacht werden können. In derselben sind auch die Bestimmungen über die combinirbaren Nlindreisebillets mit enthalten. Wir wollen nicht verfehlen, hiermit im Interesse des reisenden Theils unserer Leser auf diese in Form eines Büchelchens herausgegebene Nachweisung besonders aufmerksam zu machen und zu bemerken, daß diese Nachweisung bei jeder Billet-Expedition öes Directionsbezirks Hannover zu dem nxäßigen Preise von 20 Pfg. käuflich ist. Schiffs- Bewegung der Postdampfschiffe der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Actien-Gesellschaft. „Moravia", 22. Mai von New-Bork, 4. Juni in Hamburg angekommen. „Saxonia", 2. Juni von Hamburg nach Mexico, 5. Juni von Havre weitergegangen. „Teutonia", 6. Juni von St. Thomas nach Hamburg. „Allemannia", 18. Mai von St. Thomas nach Hamburg, 7. Juni von Havre weitergegangen. „Lessing", 27. Mai von New-Bork, 7. Juni in Hamburg angekommen. „Hungaria", 24. Mai von St. Thomas nach Hamburg, 8.Juni Scilly passirt. „Albingia", 6. Juni von Hamburg nach Westindien, 8. Juni in Havre angekommen. „Gellert", 6. Juni von Hamburg nach New-Bork, 8. Juni von Havre weitergegangen. „Bohemia", 26. Mai von £>cnm bürg, 9, Juni in New-Bork angekommen. Ganz seidene bedruckte Foulards Mk. 1.90 per Meter bis Mk. 6.25 einzelnen Roben und ganzen r Stucken zollfrei rn's Haus das Serden- fabrik-D6pot 6. Henneberg (K- u. K- Hofl.) Zürich. Muster umgehend- Briefe kosten 20 H Porto. 777 Heugras- versteigerungen der Fürstlich Solm fischen Rentei Lich. Das Heugras von den Fürstlichen Wiesen rc. wird versteigert: Donnerstag den 17. Juni, Vormittags präcis 8 Uhr, von den Wiesen in der Gemarkung Lich, oberhalb der Stadt, zusammen 115 Morgen. Zusammenkunft an der Sau- brücke. nächst der Peinmühle. An demselben Tage, Nachmittags präcis 1 Uhr, von den Wiesen unterhalb der Stadt Lich, sowie Thurm- und Bleichgarten und von der großen Teichwiese, Gemarkung Hof Albach, zunächst der Staatsstraße Lich- Gießen, zus. ca. 20 Morgen. Zusammenkunft im Schloßgarten an der Eisenbahnbrücke. Freitag den 18. Juni, Vormittags präcis 8 Uhr, von den Fürstlichen Wiesen in den Gemarkungen Mühlsachsen, Ober- und Niederbessingen, im Ganzen 130 Morgen. Zusammenkunft in Mühlsachsen. Montag den 21. Juni, Vormittags präcis 9 Uhr, von der Fürstlichen Mönch- und Strauchwaldwiese,Gemarkung Burkhardsfelden, zusammen 70 Morgen. Zusammenkunft in der Mönchwiese. Die Ausgebote geschehen in Abtheilungen von 1 bis 2 Morgen. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Martini d. I. gestattet. Lich, am 5. Juni 1886. Fürstlich Solmsische Rentei. v_ Kreiling!___4320 i Heugras Versteigerung im Grassee bei Hungen. Am Dienstag den 13. Juni, Mittags 12 Uhr, verpachtet der Unterzeichnete bei Herrn Gastwirth Jockel, Solmser Hof, das Heugras von ca. 30 Wiesen im Grassee. Versteigert werden Nr. 0 bis 11, Nr. 26 bis 45. Sodann 4 Morgen, die Frohnwiese, bei Langsdorf. Hungen, den 8. Juni 1886. 4335 v. Oven, Pachter des Hofgut Hungen- 4393 Ein fleißiger Hausbursche wird gesucht- Näheres tn der Exped- d- Bl- Allgemeiner Anzeiger Aeitgeöotenes. Strohhüte für Damen u. Mädchen, Herren und Knaben, Blumen, Federn, Bänder, Sammete re., sowie garnirte Damen- u. Mädchenhüte zu allen Preisen, empfiehlt 2822 A. Fangmann. Albert Behren-, I »arWrche 32, empfiehlt: Herren-u. Knabenstrohhüte v-45 H an, Herren-Sonnenschirme von 1 «A an, Oberhemden, Kragen, Manschetten, Shlipse, Hosenträger, Taschentücher, __sowie sämmtliche Herren-Artikel.____ 4355 Mehrere Centner Heu verkauft L. Schmidt, Grünbergerstraße 27. Hochfeinen Zwetschenhmng empfiehlt 3638 C. Roth, am Lindenplatz. Die der Lang-Gönjer Spar- und Leihkasse gehörige Hofraithe mit Grabgarten, links am Wüsecker- weg, Nr. 23, zusammen 2156 lHMtr. haltend, ist unter sehr günstigen Bedingungen zu verkaufen. Näheres bei Geometer Henrich, 3312 Asterweg 8. Traiier-Ililie in allen Formen von 4 Mk. an, empfiehlt - 4189 Ph. Etlinger. Siegel’s 3033 Hühneraugen-Tod bei C. Fr. Conrad, Friseur. Geschäfts- und Wohnhäuser in schönster Lage, sowie Grundstücke . aller Arj sind zu verkaufen. Näheres bei Samuel Katz, 3422__________Asterweg 10.__ Wir empfehlen Corsells in größter Auswahl. Neueste Moons. Billigste Preise. Anfertigung nach Maass. Geschwister Lorsch, 3476 Seltersweg. 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Prima weiße Kernseife ä Pfund 27 H 10 Pfund für 2.50. sowie: Gelbe Harzkernseise marmorirte Seife weiße- und Glycerin-Schmierseife — Bleich-Soda — Calcinirte und crystall. Soda Englisches Waschcrystall Reverdy's Lotio-Wäsche-Salz Fettlaug enmehl Dr. A. Gruke's Seifenmehl Prima Reis- und Weizen-Stärke Reverdy's Oryzae Sonnen-Glanz- Stärke Stärke-Glanz Feinstes Stangen- und Kugelblau Azur-Blau Borax, weißes Wachs empfiehlt zu äußerst billigen Preisen- 3405 Fr. Seibel. rffaldjmöiec. Verehrtem Publikum empfehle mein Flaschenbier aus der Aetien- Brauerei Gießen, per Flasche Export 22 Pfg., Lagerbier per Flasche IS Pfg. Krofdorfer Bier per Flasche 12 Pfg. Gütige Bestellungen werden frei in die Wohnung geliefert. 3817 Ph. Bob, Bahnhofstraße, Ecke der Kaplansgasse. Bekanntmachung. Betr.: Die Hagelschläge am 1. Juni 1886. Nach bestehenden Vorschriften kann, wenn die Feldsrüchte durch Hagelschlag beschädigt worden sind, von den Beschädigten unter der Voraussetzung ein Steuernachlaß in Anspruch genommen werden, daß 1. die einjährigen Früchte eines Grundstückes wenigstens zu 1/3 verdorben worden sind, und 2. die Beschädigung mindestens Vs des eigentümlichen Grundvermögens des Beschädigten an Gärten, Weinbergen, Aeckern und Wiesen in der Gemarkung betroffen hat. Da die Gesuche um Steuernachlaß binnen 14 Tagen nach erfolgtem Hagelschlage bei Großherzoglichem Kreisamte eingebracht sein muffen, so fordern wir die betheiligttn Grundbesitzer hiermit auf, ihre dessallsigen Anträge sofort bei uns einzrrbringen. Gießen, den 12. Juni 1886. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. 4470___________________A. Bramm._____ Evangelische Zememsteoettrelung. Die geehrten Mitglieder der Gemeindevertretung lade ich, vorbehältlich der an die einzelnen Herren ergehenden besonderen Einladung, hierdurch er- gebenst ein zu einer Sitzung, die am Freitag den 18. Juni d. I., Nachmittags 8 Uhr, in der Stadtkirche stattfinden soll mit der Tagesordnung: 1. Jahresbericht des Kirchenvorstandes über den kirchlichen und sittlichen Zustand der Gemeinde in 1885. 2. Gehalt der Läutmannschaft. 3. Neubau einer Orgel in der Stadtkirche. 4. Ersatzwahl eines Mitgliedes des Kirchenvorstandes an Stelle des am 19. April d. I. verstorbenen Justizraths Dr. Dorns ei ff. Betreffs btr gesetzlichen Erfordernisse der Wählbarkeit wird auf die §§ 13, 18 und 38 des Kirchenversassungs-Edicts hingewiesen. 5. Ergänzungswahl eines weltlichen Abgeordneten für die Dekanats-Synode Gießen an Stelle 'des verstorbenen Justizraths vr. Dorns ei ff. 6. Ergänzungswahl eines Gemeindevertreters. Gießen, den 12. Juni 1886. Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes. 4464__________________Dr^ Naumann. Iahressest und Jahresversammlung des MerheUchm Vereins für innere Mission am 23. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr, in der Stadtkirche zu Giessen, 1. Liturgie unter Mitwirkung des Kirchengesangvereins. 2. Festpredigt: Pfarrer Nömheld aus Arheilgen. 3. Rechenschaftsbericht. 4. Verhandlung über: „Weltlichen und christlichen Hausirbuchhandel." Referent: Lic. Rade, Pastor in Schönbach (Sachsen). 5. Ansprachen und Anträge. Um J/23 Uhr gemeinschaftliches Mittagessen im Hotel zum Einhorn. Trockenes Couvert 2 «X Tischkarten sind vor Beginn des Gottesdienstes von den Mitgliedern des Ausschusses zu beziehen. 4443 Der geschäftssührende Ausschuß: Dr. Harnack. G. Kauffmann. Schlosser. Stamm. Bau- u. Grabsteingeschäft von J. Itzbach & Grünbergerstrasse 10 empfiehlt sich zur Anfertigung von Bausteinen jeglicher Art sowie Grabdenkmälern, in Marmor und Sandstein, Grabeinfassungen, Schrifttafeln sowie allen in dieses Fach einschlagenden Marmorarbeiten. Reparaturen sowohl in Bauarbeit als in Grabsteinarbeit werden rasch und pünktlich besorgt. 2729 Deutsche Lebens-Versicherungs-Gesettschaft in Lübeck. Zwölfte Dividenden-Vertheilung an die Versicherten der Abtheilung A. Die Dividende pr. ult. 1885 auf die, vor dem 1. Januar 1858 gezeichneten Policen, ivelche in den Jahren 1886/89 zahlbar ist, beträgt: 4,60 pro Cent des versicherten Capitals. Die neuen Dividendenscheine sind von den Policen-^nbabern gegen Vorzeigung der Policen, bezw. der über dieselben ertheilten Depositalscheine, und gegen Quittung bei den betressenden Agenten, bezw. im Haupt büreau der Gesellschaft in Lübeck, entgegenzunehmen. Dertheilung des Gewinnantheils an die Versicherten der Abtheilung B. Der am 1. Juli 1886 zahlbare Gewinnantheil aus den Jahren 1882/85 beträgt: für die Jahresklasse 1874: 54,50 pro Cent einer Jahresprämie „ „ „ 1878: 34,20 „ „ „ „ „ „ 1882:13,45 „ „ Die Gewinnantheilsscheine sind von den Inhabern der, in den Jahren 1874, 1878 und 1882 nach den Tabellen 1 ä—5 gezeichneten Policen gegen Vorzeigung der Policen, bezw. der über dieselben ertheilten Depositalscheine, und gegen Quittung bei den betreffenden Agenten, bezw. im Haupt- büreau der Gesellschaft in Lübeck, entgegenzunehmen. Lübeck, im Mai 1886. Die Deutsche Lebensversicherungs-Gesellschaft in Lübeck. Der Director: 4265 Bernh. Sydow. Ruhe Ml! £——— / ,-_-7ZZ= Das Marmor- und Steinmetz-Geschäft von Franz Hewel liessen Nidda Echzell Grtinbergerstr. Nähe des Fried- Hauptstrasse. 15. hofs. Vertr.: Gebr. Mogk. empfiehlt sich dem hiesigen und auswärtigen Publikum im Anfertigen von Grabdenkmälern, Monumenten, Grabkreuzen, Schrift-Tafeln etc. sowie Gaaal$einifass n n geia von allen Sorten Marmor und Sandstein zu den billigsten Preisen. Waschtischaufsätze, Tisch- und Nachttischplatten, sowie Reparaturen werden schnellstens und billigst besorgt. 2922 Eis! Eis! cristallhell, für diese Saison äußerst billig frei an das Haus geliefert, Eisschränke neuester verbesserter Construktion (wenig Eis - Verbrauch), zu Fabrikpreisen, Flaschenbiere Frankfurter und Bayrisch, iioch- fein, nur von ersten, bevorzugten Brauereien, empfiehlt H. Schmall, 2973 Hess. Hof. Mein Eiswagen geht täglich. . 4,1 dtcidjc Hciratsvorschlägc erhalten VIV EI II Sie sofort im verschlossenen Couvert (discret). Porto 2OPf. .aenerul Das bedeutende Bettsedern-Lager g Harry Unna in Altona versendet zollfrei gegen Nachnahme (nicht unter 10 Pfund) gute neue Bettfedern für 60 Pf. das Psd., vorzüglich gute Sorte «3t. 1.25, Prima Halbdaunen nnr «3t 1.60, Prima Ganzdaunen 3t 2.50. Verpackung zum Kostenpreis. Bei Abnahme von 50 Pfund 5 ptC. Rabatt. Umtausch gestattet. Ein 3 flock. Wohnhaus mit Nebengebänden, unter günstigen Bedingungen zu verkaufen. 4377 _@wU Mengel. \ Vorzüglichen Apfelwein empfiehlt 3640 C Noth, am Liudenplatz. Ungar-Weine selbstgekeltert, garantirt rein, per Flasche m. Glas: Prima Erlauer (wie Bordeaux) ä JL 1.10 Ung. Burgunder (sehr tanninreich, besonders für Magenleidende empfohlen) . . tx „ 1.45 Carlowitzer (ganz schwer) ä „ 1-60 Menescher (wie Malaga) ä „ 1-70 Medicinal-Tokayer (in Vertag der Brüb>'scheu Druckerei lFr «Lbr. Bietsch) tn Gießen