Nr» 107 Erstes Blatt. Sonntag den 9- Mai 1880 ießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. •**"« 7. MtM ■* •<** SJtSlJIX! ÄÄ ntÄT ^^agw/nr-iCTw^wac^MiifiiiRf I!, pi i Amtlicher HHeil. Betreffend: Die Ableistung des Versaffungseides. Gießen, am 6. Mai 1886. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die Ableistung des Versaffungseides der seit Januar l. Js. aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherzoglich Hessischen Untertanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, seit der bemerkten Zeit verheirathet haben, soll wie folgt stattfinden, nämlich derjenigen aus den in dem Amtsgerichtsbezirke Gieße« liegenden Gemeinden Montag, den 24. Mai I. IS., Dormittags 9 Uhr in dem Regierungsgebäude zu Gießen, derjenigen aus den in den Amtsgerichtsbezirken Grünberg und Homberg liegenden Gemeinden Mittwoch, den 26. Mai I. Js., Vormittags 9 Uhr in dem Rathhause zu Grüuberg, derjenigen aus den in den Amtsgerichtsbezirken Lich und Butzbach liegenden Gemeinden Freitag, den 28. Mai l. IS., Vormittags 9 Uhr in dem Rathhause zu Lich und derjenigen aus den in den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Ridda und Laubach liegenden Gemeinden Montag, den 31. Mai L IS., Vormittags 9 Uhr in dem Rathhause zu Hungen. Sie wollen die betreffenden Personen hiernach vorladen und daß dieß geschehen, unter Namhaftmachung der Vorgeladenen uns anzeigen oder berichten, daß Niemand vorzuladen war. Halten sich dergleichen Personen auswärts auf, so ist der Aufenthaltsort anzugeben. _______________________________________________________Dr. Boekmanrr.__ Betreffend: Die Provinzal-Fohlenweide zu Merlau. Bekanntmachung. Dieselbe wird DienStag, den 1. Juni I. IS., zwischen 10 Uhr Dorm. und 2 Uhr Nachmittags, eröffnet und endet am 30. September l. Js. um dieselbe Zeit, wobei die Besitzer der Fohlen gehalten sind, beim Einfangen derselben behülflich zu sein. Jedem Fohlen muß eine gezeichnete Kette und desgleichen Halfter beigegeben sein. Die Hälfte des Gesammt-Weidegeldes (von 45 — ^) muß mit dt. 22 50 H beim Eintrieb und mit dL 22 50 bis zum 1. August l. Js. an den Vorsitzenden der Commission, Herrn Dr. Dieffenbach zu Geünberg bezahlt werden, welcher weitere Auskunft über alle näheren Verhältnisse geben wird. Die Fohlen erhalten neben Weide- und Kleefutter, oder. Heu, in der Abteilung für einjährige = 3 Pfund Hafer durchschnittlich pro Tag; in der Abtheilung für 2 und mehrjährige = 2 Pfund Hafer täglich; jedoch entsprechend mehr Kleefutter oder Heu. Dieses Futter wird in obigem Weidegeld mit bezahlt. Dabei ist es jedem Besitzer ermöglicht seinem Fohlen täglich eine weitere Ration Hafer geben zu lassen. Dieser Zusatz-Hafer kann in Natur geliefert oder muß an Herrn Pachter Güngerich zu Merlau mit dl. 7 50 pro Gentner bezahlt werden. Geschlechtlich entwickelte Hengst-Fohlen, sowie kranke oder bösartige Thiere, welche eine Störung des Betriebs veranlassen, können zurückgewiesen werden. Kurkosten sind von dem Eigenthümer der Fohlen zu tragen. Anmettrungen müssen bei gedachtem Vorsitzenden alsbald geschehen. Zur Beaufsichtigung der Pflege und Fütterung ist ein besonderes Curatorium ernannt. Friedelhausen, den 1. Mai 1886. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für Oberheffen. _____________________________________________A. v. Nordeck zur Rabenau.______________________________________ Gefunden: 1 Kopshalter, 3 Taschentücher, 2 goldene Haarnadeln, 1 Kinderkragen, 1 Ring, 1 Messer, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Sonnenschirm, 1 seidenes Halstuch, 1 Hundemaulkorb, 3 Schreibhefte. Gießen, am 8. Mai 1886. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. zur Am zum Deutschland. Darmstadt, 6. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 10) enthält: 1. Bekanntmachung Großh. Brandversicherungs - Commission, die Aufbringung des Bedürfnisses der Großh. Landes - Brandversicherungs - Anstalt für 1885 betreffend. 2. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Rechnungsjahr 1886/87 zur Bestreitung der Communal-Bedürfniffe der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Offenbach genehmigten Umlagen. 3. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1886/87 zur Erhebung genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal-Bedürfniffe in den Gemeinden des Kreises Bingen. 4. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1886/87 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal- Bedürfniffe der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Friedberg. 5. Ordensverleihungen. 6. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. 7. Namensveränderungen. 8. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Am 22. April wurden die Gerichtsassefforen Dr. Markus Löb, Berthold Mannheimer, Dr. Bertram Sichel und Karl Friedrich Joseph Zuckmayer zu Mainz zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgerichte der Provinz Rheinheffen und dem Oberlandesgerichte zugelaffen; an dems. Tage wurden die Gerichts- affessoren Eduard Holzapfel aus Gießen und Dr. Eduard Rosst aus Mainz Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgerichte Bingen zugelaffen. neu errichtete Telegraphen-Jnspectorstelle übertragen worden ist, die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen. 10. Ruhestandsversetzungen. Am 20. Februar wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Nieder- Beerbach Heinrich Leichtweiß, unter Anerkennung feiner langjährigen treuen Dienstsührung, mit Wirkung vom 1. April d. Js. an, in den Ruhestand versetzt, 11. Concurrenzeröffnung: Erledigt ist: Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ober-Moos mit einem Gehalt von 900 dl Darmstadt, 7. Mai. (Berkaus von Schulbedürfniffen betr.) Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten , hat an die Großh. Kreisschul-Commisstonen folgendes Ausschreiben gerichtet: „Durch unser Ausschreiben vom 17. Mai 1883 — Amtsbl. Nr. 6 — ist den Lehrern und Lehrerinnen ebensowohl der Verkauf von Schulbedürf- nissen (Schulbüchern, Heften, Schreib- und Zeichen-Materialien, Stoffen zum Unterricht in weiblichen Handarbeiten), wie auch die Vermittelung von Bestellungen auf solche ober die Empfehlung gewißer Lieferanten untersagt und diese Bestimmung durch das lithographirte Ausschreiben vom 9. October 1885 erneut eingeschärft worden. Nach dem Inhalt einer von Inhabern von Schreibmaterialien-Handlungen aus allen Theilen des Großherzogthums bei uns einge* reichten Vorstellung müssen wir annehmen, daß die getroffene Anordnung vielfach nicht befolgt wird, da die Einführung der Schreibhefte der Jägerischen Papierhandlung zu Frankfurt a. M. neuerdings in ganz auffallender Weise zugenommen hat, was nur auf die Empfehlung dieser Hefte von Seiten der Lehrer zurückgesührt werden kann. Wir müffen Ihnen daher aus's Nachdrücklichste empfehlen, den Lehrern die pünktlichste Beachtung der bestehenden Vorschriften wiederholt einzuschärfen und deren Befolgung sorgfältig zu überwachen." Berlin, 7. Mai. In der gestern unter dem Vorsitz des Staatsministers, Staatssecretärs des Innern v. Bötticher, abgehaltenen Plenarsitzung nahm der Bundesrath von der zwischen Preußen und Braunschweig abgeschlossenen Militär-Convention Kenntniß und überwies den Entwurf eines Gesetzes wegen 9. Dienstnachrichten: Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: 17. März Den Telegraphen - Jnspector Treutler aus Potsdam, welchem „ 1. April eine für den Bezirk der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Darmstadt Errichtung eines Seminars für orientalische Sprachen den Ausschüssen für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr, den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung der niederländischen Flagge zur Ausübung der deutschen Küsten- frachtsahrt den Ausschüssen für Handel und Verkehr und für Justizwesen zur Vorberathung. Hieraus wurden Eingaben, betr. die Zollbehandlung mehrerer Gegenstände, eine Eingabe wegen Doppelbesteuerung und Gesuche auf Zulassung zur Schifferprüfung erledigt. Telegraphische Depeschen. Wolff'K telegr. Äorrefpoudeuz • Bureau. Berlin, 7. Mai. Das Abgeordnetenhaus nahm in zweiter Lesung die kirchenpolitische Vorlage nach unerheblicher Debatte unverändert an. Zu Artikel 2, welcher von der Wiedereröffnung der theologischen Seminare handelt und dieselbe in Posen- Gnesen von einer königlichen Verordnung abhängig macht', beantragte Jazdzewski die Streichung der letzteren Bestimmung. Windthorst erklärte, seine Partei werde gegen den Antrag Jazdzewski ebenso wie gegen jedes andere Amendement stimmen, weil er dieselben für aussichtslos halte; er hoffe, daß nach der Besetzung des Posener Bischofsstuhles der Weisheit des heiligen Stuhles die Beseitigung des Ausnahmezustandes gelingen werde. Der Cultusminister erklärte, das Zustandekommen des Gesetzes würde allerdings durch die Annahme des Antrags Jazdzewski ernstest gefährdet. Der Zusatz sei durch das Verhalten des polnischen Klerus nothwendig geworden und würde aufgehoben werden, sobald sich die Erwartungen erfüllen, welche die Regierung an den neuernannten Erzbischof knüpft, den sie nicht nur für einen eifrigen Katholiken, sondern auch für einen guten Preußen halte. Gneist hatte bei jedem einzelnen Artikel den Standpunkt der Nationalliberalen dargelegt. Die Nationalliberalen stimmten nur einzelnen Artikeln zu, namentlich denjenigen über Aufhebung der maigesetzlichen Staatsaufsicht, sowie die Straffreiheit des Lesens stiller Messen und des Spendens der Sterbesacramente. Nächste Sitzung morgen. — Bericht über die Verhandlungen des Landes- Eisenbahnraths. — Die „N. A.Z." schreibt: Unter dem Ehrenvorsitz des französischen Handelsministers und unter Mitwirkung der medicinischen hydrologischen und meteorologischen Gesellschaften Frankreichs findet am 1. October in Biarritz ein internationaler Congreß für Hydrologie (Balneologie) und Klimatologie statt. Zur Theilnahme hieran werden durch Einladungen in deutscher Sprache auch die bei der Sache interessirten deutschen Gesellschaften aufgefordert. Naumburg, 7. Mai. In dem Diätenproceß Fiskus contra Hasenclever wurde der Antrag auf Vernehmung des Fürsten Bismarck und v. Bennigsen über den Sinn ihrer Erklärungen bei der Berathung der Verfassung abgelehnt und der Verklagte verurtheilt zur Herauszahlung der von der Fraction gewährten Gelder, deren Betrag noch besonders ru ermitteln ist. — In dem Diätenproceß des Fiskus gegen den Reichstagsabgeordneten Lerche leistete der Beklagte einen Eid dahin ab, daß er weder von seiner Partei, noch von andererer Seite Diäten oder Entschädigungen empfangen habe. Der Fiskus wurde in Folge dessen mit dem Klaganspruch abgewiesen. Loudon, 7. Mai. Im Unterhause erklärte Gladstone, die aus Athen eingegangenen Informationen seien noch unvollständig. Die Antwort Griechenlands, welche den Vertretern der Mächte zugegangen sei, befriedige nicht und füge den früheren Versicherungen Griechenlands substantiell nichts hinzu. Der englische, deutsche, österreichische und italienische Gesandte hätten Athen bereits verlassen. — Das Unterhaus nahm in zweiter Lesung die Regierungsvorlage, betreffend die Regelung des Canal- und Eisenbahn-Betriebs, an. Eine Bill, welche das Gesetz ; über den Besitz von Waffen in Irland für eine beschränkte Zeit erneuert, wurde in erster Lesung genehmigt. Brindist, 7. Mai. Von gestern bis heute Mittag kamen hier 2 Cholera- Erkrankungen und 2 Todesfälle vor. In Ostuni 4 Erkrankungen. Athen, 7. Mai. (Havas-Meldung.) Delyannis erklärte gestern, er würde die verlangte Erklärung abgegeben und die Abrüstung begonnen haben, wenn das Ultimatum nicht gestellt worden und die Schiffe nicht im Hafen wären. Unter den obwaltenden Umständen könne er nur auf seine Antwort vom 29. April Bezug nehmen. — (Meldung des Reuter'schen Bureaus.) Der Marincminister beorderte das Kanonenboot „Salaminia", sofort nach Konstantinopel zu gehen, um den griechischen Gesandten, Conduriotis, abzuholen. Der Befehl erfolgte nach der gestern Abend statt- -efundenen Ankunft des türkischen Kanonenboots „Hanie" im Piräus. Athen, 7. Mai. (Meldung des Reuter'schen Bureaus.) Das internationale Geschwader, welches in Phalerun ankerte, ist nach der Suda-Bai zurückgekehrt. Die griechische Flotte hat Salamis verlassen und soll nach Poros gegangen sein. — Der Vertreter der Pforte zeigte der Regierung an, er verlasse Athen, weil feine Collegen wegen einer mit der Sicherheit der Türkei zusammenhängenden Frage Athen verlassen hätten. Der russische Gesandte ist von Livadia noch nicht hierher zurückgekehrt. — Das erste Regiment aus der hiesigen Garnison ging heute nach Thessalien ab. Athen, 7. Mai. Die Gesandten der fünf Mächte verließen die Stadt. Der britische Gesandte geht nach Malta und der deutsche über Konstantinopel nach Berlin. Der russische Gesandte, welcher von Livadia kommend im Piräus etntraf, reist mit feinen Collegen wieder ab. Der türkische Gesandte reist mit dem gesammten Personal ab. Bei den anderen Gesandtschaften führen die ersten Secretäre die Geschäfte fort, wenn schon sie nicht officiell accreditirt sind. Newyork, 7. Mai. In mehreren Städten dauern die Streiks behufs Erhöhung der Lohnsätze und Herabsetzung der Arbeitszeit fort. Chicago, 7. Mai. Die Polizei fand noch weitere Mengen Dynamit auf. Die „Arbeiterzeitung" erschien nach mehrtägiger Unterbrechung heute Morgen wieder. Der Bürgermeister drohte derselben aber Unterdrückung an, falls sie fortfahre, aufreizende Artikel zu bringen. Lokales. Gießen, 8. Mai. (Stadtverordnetensitzung vom 6. Mai, Nachmittags 4 Uhr.) Anwesend Herr Bürgermeister Bramm, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Baist, Georgi, Grüneberg, Dr. Gutfleisch, Hornberger, Kauf, Lüdeking, Ad. Noll, Aug. Noll, Petri, Scheel, Schopbach, Simon und Wortmann. Die heutige Tagesordnung wurde erledigt wie folgt: Die statistische Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung soll wie in vorhergehenden Jahren von den Mitgliedern des Feldrechtes ausgeführt werden. Das Gesuch des Directors Herrn Gg. Heß um Erlaubniß zur Abtragung eines Rains, von dem Stadtbaumeister befürwortet, wird auf Antrag der Bauoeputation genehmigt. Die Einfriedigung der städtischen Anlagen und das bereits ausgeführte Probestück in der Westanlage betreffend, soll demnächst eine Besichtigung derartiger in Wetzlar ausgeführter Arbeiten gemeinschaftlich vorgenommen werden. Durch das Baugesuch des Küfermeisters Herrn Heinrich Becker in der Löwengasse ist die Festsetzung der Baufluchtlinie der Löwengasse, Katharinengasse und des Teufelslustgärtchens nöthig geworden; mit dem vom Stadtbaumeister vorgelegten Entwurf ist die Baudeputation einverstanden und findet derselbe ebenfalls die Genehmigung der Versammlung. Die eingereichte Beschwerde des Herrn Aug. Wehn über die an sein Besitz- thum grenzende Gosse wird, nach geschehener Besichtigung, von der Baudeputation als unbegründet zurückgewiesen; die dabei angeregte Grenzfrage geht ebenfalls an denselben zurück, da diese nur mit dem betreffenden Nachbar zu regeln sei. Die Verpachtung der Gemeindejagd betreffend wird ein zwischen dem Pächter dieser und den Pächtern der Schiffenberger Jagd abgeschlossener Tauschvertrag ohne Beanstandung gutgeheißen. Ferner finden folgende Angelegenheiten noch nachträglich ihre Erledigung: Einer Interpellation Großh. Kreisamts zufolge, wird der frühere Beschluß der Versammlung, die Schlachthaus-Ordnung erst bei Vollendung des. Schlachthausbaues zu veröffentlichen, aufgehoben und die demnächstige Veröffentlichung angeordnet. Die Nioellirung des Hamm, insbesondere der Lahnstraße, findet nun ihre definitive Erledigung, int Einverständniß mit dem Kreisbaumeister Herrn Baurath Walter, dahin, daß genannte Straße nun etwa auf der bereits bestehenden, anstatt 12V2 M. nur ca. 9—10 M. breit und mit 40 Ctm. erhöhtem Niveau, statt der bereits zugestandenen Erhöhung von 32 Ctm. errichtet werden soll. Mit diesem Project wird dieselbe zum größeren Theil auf städtischem Eigenthum errichtet und schließt Ankauf anderer Grundstücke zum Theil ganz aus. Das eingereichte Baugesuch des Weißbinders Herrn L. Hellmold muß abgelehnt werden, da die Dammstraße in dem betr. Theil noch nicht zum Ausbau vorgesehen ist; dagegen wird dem Gesuch des Weißbinders Herrn W. Seipp, Fortsetzung der Röhrenleitung an der Göthe- und Ludwigstraße behufs Wasserablcitung entsprochen. t Ein Vortrag des Stadtbaumeisters Herrn Stief ergiebt, daß bei der vorgenommenen Reinigung des Stadtringgrabens und zwar desjenigen Theils, welcher bereits in eine Steinsohle gelegt ist, die letztere allen an sie gestellten Anforderungen entspricht und die Fortsetzung derselben nur empfohlen werden kann. Die Einführuna neuer Schulgeldzettel (nach Art der Steuerzettel) bei den höheren Schulen und deren Erhebungsweise soll probeweise zur Ausführung kommen. Noch wird durch Herrn Bürgermeister Bramm bekannt gegeben, daß Herr Lehrer Römer nach 55jähriger Dienstzeit vom 1. Mai er. ab mit vollem Gehalt in den wahlberechtigten Ruhestand versetzt worden sei. Schluß der öffentlichen Sitzung 5 Uhr. — Wie uns mitgetheilt wird, hat Herr Gaswerksbesitzer A. Heß sein Amt als Beigeordneter der Stadt Gießen niedergelegt. — Gießen, 8. Mai. Am 29. April d. I. wurde in einem Bache bei Büdingen die Leiche eines unbekannten Mannes gefunden. Die hiesige Staatsanwaltschaft hat eine Bekanntmachung erlassen, in welcher alle Diejenigen, welche über die Persönlichkeit des Verstorbenen Auskunft ertheilen können, ersucht werden, sich bei Großherzogl. Amtsgericht Büdingen oder bei obengenannter Behörde zu melden. Der Verlebte mar ungefähr 50 Jahre alt, 1,57 Mtr. groß, hatte dunkelblondes Kopfhaar, und war bekleidet mit tirauer Bieberjacke, gestrickter grauer Weste, grau und rothem Baumwollenhemde, 2 grauen Arbeitshosen, graublauen wollenen Strümpfen, Schnürschuhen, schwarzem Halstuch und ledernem Hüftrtemen. Am Kopfe der Leiche fanden sich verschiedene Verletzungen vor, welche ihrer Beschaffenheit nach dem Verstorbenen im Leben zugefügt worden sein müssen. — Die Notiz im gestigen Anzeiger, betr. die Verletzung im chemischen Laboratorium, ist dahin zu berichtigen, daß der betr. Studirende allerdings in die Klinik ging, jedoch die Verletzung eine unerhebliche war. *