jl M geeignet, ich solch z» Preisen. gestepptem g« Berkaus fo6 8?® Meigm. er Bortraß 6er , bcrertung- £tV.$®,nb,3 8 *' 5 Kaft E»el- rachrdemWohiM per sofort zu m- tn, Westanlage 34. iTNei^Ä Seltersweg al._ pr. 1. April zu ver- Lndwigsplatz 4^ s^milieiilögiSD iu oermiethcn. z. NolUmStM, “SS£t .HKKrMS^ .fflÜtun«««" 2^ Sfea* igss* g. Ä . 8^ ß 1 1886. Gießener nzerger Amts- und Anzeigrblatt für den Kreis Gießen. Air. 286 Erstes Blatt. Mittwoch dm 8. December Brei- vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Durch die Post beroaen vierteljährlich 2 D Erscheint täglich nnt Aufnahme deS MontagS. ®Wtr tollt Schulstraße 7. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels. LUDWIG. Finger. § 1. Die Erlaubniß a. zum Ausschänken von Branntwein sowie zum Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus, darf nur dann ertheilt werden, wenn ein Bedürfniß hierfür vorhanden und nachgewiesen ist (§ 33, Absatz 3 der Gewerbeordnung). § 2. Als Kleinhändler mit Branntwein oder Spiritus im Sinne dieser nicht in etiquettirten versiegelten Flaschen von mindestens einem halben Liter erfolgt. § 3. Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. gehenden Ausschänken von Wein, Bier oder anderen nicht unter' a fallenden geistigen Getränken in Ortschaften mit weniger als 15 000 Einwohnern, sdwie in solchen Ortschaften mit einer größeren Einwohnerzahl, für welche dies durch Ortsstatut (§ 142 der Gewerbeordnung) festgesetzt wird,. -Darmstadt, den 10. November 1286. (L- SJ Gießen den 1. December 1886. Betr.: Die Concessionirung von Gast- u. Schankwirthschaften, sowie den Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus. Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen an die Großherzoglickeu Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Indem mir Ihnen nachstehend Abschrift der Allerhöchsten Verordnung von: 10. November 1886 und des Ausschreibens Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 19. November 1886 mittheilen, weisen wir Sie hierdurch an 1) die um Erlaubniß zum Wirthschaftsbetrieb nachsuchenden Personen künftig immer aufzuforderu, ihr Gesuch näher zu begründen und darzuthun, daß ein Bedürfniß zur Ertheilung der nachgesuchten Erlaubniß vorliegt und deren Erklärung Ihrem Bericht beizuschließen, 2) den Gemeinderath vor Vorlage der Gesuche um Ertheilung der Erlaußniß zum Wirthschaftsbetrieb über die Frage gutächtlich zu hären, ob ein Bedürfniß zur Errichtung einer weiteren Wirthschaft vorliegt oder nicht. Das Gutachten des Gemeinderaths ist mit dem vorgeschriebenen Bericht ebenfalls einzusenden. Um die Bedürfnißfrage in jedem einzelnen Falle näher prüfen zu können, sehen wir Ihrem Bericht binnen 14 Tagen darüber entgegen, wie viele Personen in Ihren Gemeinden die Erlaubniß a) zum Ausschänken von Branntwein oder zum Kleinhandel mit Branntwein oder Spirituosen am Stand oder über die Straße, b) zum Ausschänken von Wein, Obstwein, Bier oder anderen nicht unter a fallenden geistigen Getränken, c) zum Betriebe der Gastwirthschft erhalten haben und diese Gewerbe betreiben? Dr. Boekmann. Verordnung, den Betrieb von Wirthsohaften und den Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus betreffend. Vom 10" November 1886. LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc. Aus Grund des § 33 der Gewerbeordnung haben Wir verordnet und verordnen, wie folgt: b. zum Betriebe einer Gastwirthschaft sowie zum nicht bloß vorüber-7 Verordnung sind diejenigen Personen anzusehen, deren Branntwein- oder gehenden Ausschänken von Wein, Bier oder anderen nicht unter Spiritus-Verkauf sich auf Quantitäten unter 2 Liter erstreckt, sofern derselbe Betreffend: Wie oben. Darmstadt, am 19. November 1886. Das Großherzoglichc Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter. Durch die in Nummer 29 des Regierungsblattes publicirte Allerhöchste Verordnung vom 10. l. Mts. ist die Erthellung der Erlaubniß zum Betrieb der darin erwähnten Gewerbe von dem Nachweise des vorhandenen Bedürfnisses abhängig gemacht worden. Der um eine solche Erlaubniß Nachsuchende hat sein Gesuch zu begründen und darzuthun, daß ein Bedürfniß zur Ertheilung der nachgesuchten Erlaubniß vorliegt. Die Behörde braucht dem Gesuchsteller nicht nachzuweisen, daß das Bedürfniß nicht vorhanden sei. Die Entscheidung darüber, ob ein Bedürfniß vorhanden ist oder nicht, steht derjenigen Behörde zu, welche über die Ertheilung oder Verweigerung der Erlaubniß zum Gewerbebetrieb selbst zu entscheiden hat. Es ist dies in erster Instanz der Kreisausschuß nach Artikel 48, III, 12 des Gesetzes vom 12. Juni 1874. Vor der Entscheidung ist, dem Absatz 4 des § 33 der Gewerbeordnung entsprechend, die Großherzogliche Bürgermeisterei, bezw. der staatlich angestellte Grobherzogliche Lokalpolizeibeamte und die Gemeindevertretung über die Frage, ob ein Bedürfniß vorliegt oder nicht, gutächtlich zu hören. Die entscheidenden Behörden werden nicht nur die Bedürfnisse der gesummten Einwohnerschaft und die Art, wie für deren Befriedigung im Ganzen gesorgt ist, sondern auch die besonderen Bedürfnisse einzelner Theile und Kreise derselben, die Anforderungen, welche der Fremdenverkehr verursacht und dergleichen in das Auge zu fasten haben. Beispielsweise würde in der Errichtung einer Wirthschaft für Ansprüche bestimmter Gesellschaftsklassen, einer Wirthschaft in größerer Nähe des Bahnhofs oder einer Wirthschaft für besondere Speisen und Getränke ein Bedürfniß erkannt werden können. Wird die Zäpferei am Stand uur vorübergehend (bei Messen oder Jahrmärkten, Volksfesten, s. g. Strauß witthschaften — § 67 der Gewerbeordnung und Art. 196 des Polizeistrafgesetzes —) betrieben, so ist die Genehmigung in jedem einzelnen Falle bei der Ortspolizeibehörde einzuholen. Einer Verhandlung über die Frage des vorliegenden Bedürfnisses bedarf es in solchen Fällen nicht. F i n g e r.Köhler. Deutschland. Berlin, 6. December. Die zur Vorberathung der Militär-Vorlage gewählte Commisfion besteht aus : Koszielski, Behr - Behrentroff, Wöllwarth, Stauffenberg, Franckenstein, Osterer, Ballestrem, Lieber, Huene, Roßhirt, Trim- born, Windthorst, Bamberger, Hänel, Richter, Rickert, Frege, Helldorff, Grillenberger, Hasenclever, Maltzahn Gültz, Köller, Wedell-Malchow, Soldan-Ahlimb, Venda, Buhl, Hobrecht, Marquardsen. — In parlamentarischen Kreisen verlautet, der Reichstag werde nach der morgigen Plenarsitzung die Sitzungen bis nächste Woche aussetzen, um der Militär-Commission Zeit zur Beralhung zu geben. Von den verschiedenen Fraktionen sind deren Vorstände für die Militär Commission Usignirt. Stuttgart, 6. December. Wie der „Staats-Anz. für Württemberg" M Nizza erfahrt, ist das Befinden des Königs und der Königin befriedigend, obwohl dieselben noch sehr der Ruhe bedürfen. Der König hat noch über angegriffene Nerven und unruhige Nächte zu klagen, fühlt sich aber in dem milden Mma wohler, ebenso ist in den Athmungsbeschwerden, welche sich sehr bemerk- lid> gemacht hatten, eine Erleichterung eingetreten. Hirschberg (Schlesien), 6. December. In den Sudeten herrschen seit gestern früh Schneestürme. Der Bahnverkehr ist vielfach gestört, die Personenzüge kommen mit Verspätung bis zu 6 Stunden an, der Frachtverkehr ist aufgehoben. Zwischen Grelffenberg und Rabischau ist der Güterzug stecken geblieben, der Verkehr zwischen Glatz und Dittersdorf ist aufgehoben. Der Schnee liegt stellenweise zwei Meter hoch. England. Cork, 6. December. Heute Abend sand hier eine ernste Ruhestörung statt. Als bei einem Straßen-Meeting, wobei O'Brien sprach, die Polizei erschien, warf die Menge mit Steinen auf die Polizeibeamten. Diese machten von dem Bajonnet Gebrauch, wodurch 23 Personen verwundet wurden. Erst gegen Mitternacht gelang es den Polizei-Mannschaften, von denen ebenfalls viele verletzt wurden, die Straßen zu säubern. Servien. Belgrad, 6. Decbr. Die bulgarische Deputation besuchte den Minister- Präsidenten und drückte den Wunsch aus, vom Könige empfangen zu werden« Der König sprach seine Geneigtheit hierzu aus und empfängt heute die Deputation. Türkei. Konstantinopel, 6. December. Der Sultan unterzeichnete ein Irade, betr. das Cultur«Reglement der Tabak-Regiegesellschaft und die Festsetzung der für Tabakschmuggel angedrohten Freiheitsstrafen. __________________ Reichstag E. L. Berlin, 6. December 1886. Der erste Gegenstand war die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betr. den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte. Nach einigen Bemerkungen der Abgg. vr. Sattler, Trödlin und Baumbach wurde die Vorlage an die Budgetcommission gewiesen. Der Gesetzentwurf betr. die Controle des Neichshaushalts pro 1886/87 wurde ohne Discussion in zwei Lesungen genehmigt; die Denkschrift über die Ausführung der seit dem Jahre 1875 erlassenen Anleihegesetze wurde ohne Discussion für erledigt erklärt. Das Haus trat sodann in die zweite Berathung des Etats und genehmigte ebenfalls ohne Discussion den Etat des Reichskanzlers und der Reichskanzlei. Bei den Ausgaben des Etats für das Reichsamt des Innern berührte: Abg. vr. Lingens (Ctr.), wie alljährlich, die Frage der Sonntagsruhe und der Nachtarbeit in den Fabriken, er bemängelt namentlich den dem Haufe vorgelegten Generalbericht über die Berichte der Fabrikinspectoren. Staatssecretär v. Bötticher hat den Generalbericht versuchsweise zusammenstellen lassen, um die Uebersicht über den Stand der gewerblichen Angelegenheiten zu erleichtern. Auf die Frage des Arbeiterschutzes, der Frauen- und Kinderarbeit sei es wohl zweckmätziger, bei einer anderen Gelegenheit einzugehen; der Bundesrath setze in dieser Beziehung seine Bemühungen fort. Abg. vr. Baumbach (dfr.): Die Schuld liege nicht an dem Verfasser des Berichts, sondern an der mangelhaften Organisation. Interessant sei die Forderung des Fabrtkinspectors eines kleinen Staates, daß jede Fabrikarbeiterin bei ihrer Ver- heirathung eine zweijährige Thätigkeit in einem Haushalte nachweisen solle; das sei also gewissermaßen ein Befähigungsnachweis für die Ehe (Heiterkeit); bezüglich der Objectivität des Generalberichtes müsse er sagen, daß die Beamten auch nur Menschen seien und die Dinge immer vom Standpunkj der herrschenden Wtrthschaftspolitik auffasscn. Staatssecretär v. Bötticher erklärt, daß in diesen Berichten ein Urtheil überhaupt nicht enthalten sein solle, sondern nur Thatsachen; er werde auf die Einhaltung der diesbezüglichen Vorschriften halten. Abg. Kalle (natlib.) hält die gegen den Generalbericht vorgebrachten Einwände nicht maßgebend und empfiehlt eine Enquete über die Arbeiterverhältnisse. Abg. vr. Baumbach (dfr.) erhofft die endliche Ausführung der schon wiederholt angenommenen Resolution bezüglich der Anstellung einer weiteren Anzahl von Fabrikinspectoren. Staatssecretär v. Bötticher verweist diese Frage, nachdem der Bundesrath die Einführung der geforderten Jnspectoren abgelehnt hat, an die Landtage der Einzelftaaten. Abgg. Heine und Kayser (Socdem.) bemängeln die Objectivität des Generalberichts. Abg. vr. Hartmann (cons.) bittet, die Frage der Fabrikinspectoren in den Einzellandtagen anzuregen; es sei eine Vermehrung der Autorität derselben unbedingt erforderlich. Der Etat wird bewilligt. Nächste Sitzung Dienstag. (Seminarerrichtung für orientalische Sprachen; Berathung der Etats der Justizverwaltung; Reichseisenbahnen; Rechnungshof; allgemeiner Pensionsfonds.) Telegraphische Depeschen. Wolff's telegr. Corresponderrz - Bureau. Berlin, 6. December. Der Kaiser empfing Vormittags den Besuchtes Großherzogs von Weimar und hörte später die Vorträge Wilmowski's. Um 5 Uhr findet ein größeres Diner statt, zu welchen! gegen 50 Personen geladen sind. Paris, 6. Decemb^ Der „Voltaire" meldet, Grevy sei der Ansicht, man dürfe bei dem Zustande der Verwirrung und Erregtheit, welchen die Parlamentslage heute aufweise, an die Bildung eines Cabinets noch nicht denken. Man müsse erst Zeit lassen zur Beruhigung. Die Verhandlungen zur Eabinetsbildung könnten vor Donnerstag oder Freitag nicht beginnen. Paris, 6. December. Grevy conferirte heute Abend mit dem Präsidenten der Kammer und des Senats. In parlamentarischen Kreisen verlautet, Grevy habe Floquet gegenüber auf die Möglichkeit hingewiesen, daß ihm die Eabinetsbildung übertragen werden könnte, ihn aber nicht bestimmt aufgefordert. Floquet hätte nicht verhehlt, daß er glaube, dem Staate als Kammerpräsident bessere Dienste leisten zu können, jedoch würde er, falls Grevy ihm die Eabinetsbildung zur Pflicht mache, nicht vor den Schwierigkeiten und Verantwortlichkeiten der Lage zurückschrecken. Grevy conferirte noch mit Elemenceau, Ferry, Brisson. Prinz Alexander von Battenberg ist hier eingetroffen. — Nach Berichten aus Senegal sind die Feindseligkeiten mit den Eingeborenen wegen der französischen Besitzungen in Grandbassam durch ein Uebereinkommen beendet worden. Washington, 6. Dec. Der Kongreß wurde mit einer Botschaft des Präsidenten eröffnet, worin'es heißt, mit dem Auslande hätten sich in diesem Jahre keine Fragen ergeben, welche außerhalb des Bereiches einer freundschaftlichen Regelung gelegen. Die Einweihung der Freiheits-Statue gab den Sympathien zwischen der Union und Frankreich einen neuen Impuls. Das Verfahren der kanadischen Behörden in der Fischereifrage habe die freundschaftlichen Beziehungen mit Kanada zwar schwer gefährdet, jedoch stehe zu hoffen, daß die schwebenden Unterhandlungen vor dem Ende der Session zu einer befriedigenden, Lösung führten. Der Botschaft erwähnt die Rückberufung des amertkamschen Konsuls Greenbaum aus Samoa, dessen Schritte zur Herbeiführung eines Protektorats der Union über Samoa die Regierung desavouirt habe; nachdem auch ui der Bertretung der drei in Samoa interessirten Mächte ein Wechsel eingetreten, fonne man die Eintracht und Verständigung unter diesen Mächten, nicht minder den Frieden, tue Wohlfahrt, die autonome Verwaltung und die Neutralität Samoas als gesichert betrachten. Die Botschaft spricht sich für Vereinbarung zum Schutze des literarischen Eigenthums aus. Die Regierung unterzeichnete die Berner Konvention m?./.,11)61 $ie Angelegenheit vor den Kongreß gehöre. Die Botschaft empfiehlt, den Präsidenten ziP ermächtigen, behufs Auslieferung der in Haft befindlichen Personen dieselben freizulasten, wenn deren Auslieferung dem Präsidenten unangemessen erscheine; ferner wird die Aufhebung des Zolles auf fremde Kunstwerke empfohlen. Das Staats- einkonunen übersteigt, mehr als jemals die öffentlichen Bedürfnisse; die ganze jetzt zahlbare Schuld werde tn Jahresfrist bezahlt fein, wenn die gegenwärtigen Verhältnisse fortdauerten. Im Falle das gegenwärtige System der Staatseinkünfte beibehalten würde, dürften die Einnahmen weit größer sein, als nothwendig ist, um die Ausgaben zu decken. Eine Aenderung der bestehenden Politik, wonach die Haupteinkünfte durch Einfuhrzölle aufgebracht würden, sei nicht wünschenswerth, der Präsident ist vielmehr für eine Steuerreform, welche unter Schonung der Industrien, die von den gegen- wartigen Bedingungen abhängig sind, gleichzeitig die Interessen der amerikanischen Arbeit besonders berücksichtigt. — Der Präsident sieht keinen Grund, seine früheren Ansichten gegen die obligatorische Silberprägung zu ändern und empfiehlt deren Einstellung. Von den bis zum 1. Dec. geprägten 247 Mill, seien noch 20 Mill, im Schatz- amte, trotz aller Anstrengungen dieselben in Umlauf zu setzen. Der Präsident weist die Zunahme der Goldausfuhr aus der Union. Nach dem letztjährigen Bericht £ betrugen die Einnahmen des mit Juni c. abgeschlossenen Jahres io4c^0/000, die Ausgaben 242,480,000 Dollars, die Einnahmen betrugen mehr iz, <50,000, die Ausgaben weniger 17,740,000 als im Vorjahre. Nach den gegenwärtigen Anzeichen werden die Einnahmen des laufenden Fiskaljahres die Ausgaben um 90 Millionen übersteigen. Lokales. Gießen, 7. December. sTheaterj. Die gestrige zweite Vorstellung von „Jnspector Bräsig" hatte sich wieder eines übervollen Hauses zu erfreuen und wurde abermals mit großem Beifall ausgenommen. Am verflossenen Samstag spielte unser Schauspiel Ensemble, einer Einladung der Casino-Gesellschaft folgend, in Wetzlar Schönthan's Lustspiel „Roderich Heller" und erntete damit großen Beifall. — Die Vervollkommnung der Nähmaschinen hat seit Erfindung dieses nützlichen Instrumentes nicht geruht; unermüdlich ist aber hierin die Singer Co. vorangeschritten und ein neues Resultat des schaffenden Geistes dieser weltbekannten Fabrik sehen wir wieder vor uns in einer Nähmaschine, die ein glänzendes Zeugniß von technischer Vollkommenheit bietet. Es ist die neue hocharmige Improved Nähmaschine der Singer Co., die in ihrer Construction, in ihrer Leistungsfähigkeit und Dauer Alles weit hinter sich zurückläßt, was bisher auf dem Gebiete der Nähmaschinen-Jndustrie geschaffen ist. Wir müssen uns mit diesem Hinweis begnügen, weil zur Anführung der einzelnen Vorzüge dieser neuen Maschine der Raum mangelt, da dieselbe aber- bestimmt ist, außer für den Gewerbebetrieb auch im Haushalte den ersten Rang einzunehmen, gestatten wir uns noch, auf die für letzteren Zweck bestimmten äußeren Einrichtungen aufmerksam zu machen, die ebenso praktisch wie wohlthuend für das Auge find. Die einfachere Ausstattung besteht in einem Verschlußkasten von Nußbaum, wie solcher allgemein bekannt ist; neu sind jedoch die Verschlußkasten von gebogenem und geschweiftem Holz, die Anbringung von zwei und vier Schiebladen, sowie die Verlängerung des Tisches durch eine Klappe; am sinnreichsten ist aber die Maschine ausgeführt, die sich in einem eleganten Schrank befindet und deren Obertheil durch einen Fingerdruck in den Schrank versenkt wird, wenn sie nicht in Benutzung ist, während sich dieses durch' Berührung einer Feder wieder emporhebt, wenn daraus gearbeitet werden soll. Das Ganze gleicht einem eleganten Damenschreibtisch und bildet ein so schönes Möbel, daß es jedem Salon zur Zierde gereicht. In der Nähmaschinenhandlung von Th. Kran es uß, Bahnhofstraße 44, ist die Niederlage dieser sowie aller übrigen aus der Fabrik der Singer Co. stammenden Nähmaschinen und dürste sich ein Besuch dieses Magazines, namentlich zu Weihnachtseinkäufen, ganz besonders empfehlen. Die Vorzüglichkeit dieser Maschinen ist neuerdings wieder dadurch constatirt, daß auf der internationalen Ausstellung zu Edinburgh im October d. I. von allen Näh- rnaschinen-Ausstellern nur allein der Singer Co. der höchste Preis, die goldene Medaille verliehen wurde. — Wir wollen nicht unterlassen, gerade jetzt in der herannahenden Weihnachtsund Festzeit die Damen und namentlich die Hausfrauen auf Fortschritte im Gebiet des Küchenwesens aufmerksam zu machen, welche in besonders hervorragender Weise durch den vielfach ausgezeichneten Artikel Mondamin erreicht werden. Die Bereitung vieler Speisen nämlich wird durch Mondamin bedeutend erleichtert und durch dasselbe eine Verfeinerung des Geschmacks erlangt, welche anders nicht erreichbar ist; ebenso trägt es als Zusatz bei feinem Gebäck wesentlich zum Gelingen des Backens bei. Nimmt man hinzu, daß es zur Verdickung von Suppen, Saucen, Cacao rc. vortrefflich ist, und außerdem mit Milch gekocht nahrhafte und leichtverdauliche Speisen für Kinder und Kranke giebt, welche vielfach von Aerzten empfohlen werden, so darf Niemand unterlassen, ein Product von solcher Vielseitigkeit practisch kennen zu lernen und die Vortheile, die es für den Haushalt bietet, zu prüfen. Mondamin, ein absolut entöltes Maisproduct der Fabrik „Brown L Polson", Königl. engl. Hofl., London und Berlin, ist, laut Annoncen in unserem Blatte, in Delicatessen- und Droguen-Handlungen zu haben. London, 3. December. In der City wüthete gestern Vormittag eine verheerende Feuersbrunst, welche in Knighkrider Street, in dem Lokale der Schreibmaterialienhändler en gros, Thompson Brothers, ausgebrochen war. Ungeachtet der Anstrengungen der rasch herbeigeeilten Feuerwehr dehnte sich der Brand rasch auf die benachbarten Gebäude aus, in denen eine Nauchwaaren-Firma, eine Damenmäntel- Fabrik und andere Geschäftsfirmen ihre Niederlagen und Comptoirs hatten. Die Flammen ergriffen alsdann die in genannter Straße gelegene seit hundert Jahren bestehende, erst kürzlich renooirte St. Mary - Magdalen - Kirche, die fast gänzlich ausbrannte. Ferner brannten mehrere große Geschäftshäuser in den benachbarten Straßen Carter Lane und Old Change theilweise nieder. Der angerichtete Schaden wird auf etwa 100,000 Lstr. geschätzt. Literarisches. — Für unsere geehrten Leserinnen dürfte die Mittheilung von Interesse sein, daß von dem wohlbekannten und sehr beliebten Kochbuch ^Supp', Gemüs' uttfr Fleisch" schon nach dem kurzen Zeiträume von zwei Jahren eine neue durchgesehene und verbesserte Auflage erschienen ist. Dieses Buch hat bis jetzt den ungewöhnlich hohen Absatz von 130,000 Exemplaren erreicht, gewiß ein seltener Erfolg gegenüber einer so großen Concurrenz und zugleich ein Zeugniß für die Güte dieses Buches. Dasselbe lehrt in über 1000 Recepten die Bereitung der Speisen in leicht faßlicher und übersichtlicher Darstellung unter Berücksichtigung möglichst billiger Herstellung. Abgesehen von seinem Inhalte empfiehlt sich das Buch durch seine geschmackvolle Ausstattung und durch den billigen Preis als Geschenk zum bevorstehenden Weihnachtsfeste. — (Christbaum-Schnee.) Von allen bei der Zubereitung des Christbaums zur Verwendung kommenden Schmucksachen nimmt der sogenannte Christbaum-Schnee einen bedeutenden Antheil. Der von Conr. 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Von verschiedenen Seiten wird mir mitgethellt, daß Jemand in den Hausern der Stadt herumgeht und in meinem Namen, theilweise sogar mit einer Liste, Gaben sammelt für den Sonntagsverein für Mädchen. Da nur die Vorstandsdamen, und zwar nur gelegentlich in ihnen bekannten Familien Gaben annehmen, so erkläre ich hierdurch, daß Niemand ein Recht hat, zu besagtem Zweck in meinem Namen Geld zu erheben; die Geber werden betrogen. Darum bitte ich, die Sammlerin, wenn sie ihr Thun fortsetzt wo möglich dem Poüzer-Amt zu überliefern. 3779 Gießen, den 7. December 1886. _______________ _____Dr. Naumann, Pfarrer. Haus in oder nächster Nähe von Gießen, möglichst einstöckig, mit Stallung und Garten von kleiner herrschaftlicher Familie (3 P >' -um Alleinbewohnen, per April 1887 ru mtetßen e». zum spätern Ankauf gesucht äußerstem Preis unter Nr. 8750 an dre Exped. d. Bl. 8750 nummern u.brosch. Quartale in allen Buch u.Musikalienhandlungen.Verlag v. 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