:n oder jwei ; Zimmer >u [W131. ^iegelioch. Herweg 23. Bf 46, m. ierHisU chulsiraße.' 'ermielhen. idnlQfle 28. Ä Partern- Mg, auch jn e ein Lagn- mntFrank- N Mg zu •firaße 13. e?li vart. Zinimtt lrahe 6 H, vmmethen. nstroße 25. vcrmiM :6.2. Sl. HS lansgasse 5. : mit Kabine! Wallach. oermiethtn 'kiplatz 21. )e gut inöbl. niethen. 14, pari, ier Säten r-, iu mt- d. d.A La-en?)\l BUH* ’U MI- sttaße 31. !igen. b einen 6p lemeister^, ästmädchtii sucht- Gute , Gärtner, ^önbTS üt. Näheres ersttaße^, chen Webels' unb Akbei- b Löhnc^ ijTöP® 1? JU el- guten M n kann u® irb pKp ihenneriap rstlnäb^ ff lirlnE' Uv. 1OM Donnerstag den 6. Mai AOKG Mehmet Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. »®*ui*”*‘ »• «*« «*»• «* m Sw "ä Politische Ueberfkcht. Gießen, 5. Mai. Aus dem Vatikan klingen endlich die am User der Spree so sehr erhofften Friedenstöne hervor. In einer neuen päpstlichen Note, datirt vom 25. April, also gerade vom Ostersonntag, ist der preußischen Regierung die Mittheilung gemacht worden, daß Leo XIII. aus eigener Initiative und ohne die vollständige Erfüllung des von der preußischen Regierung betreffs weiterer Reviston der Maigesetzgebung gegebenen Versprechens abwarten zu wollen, fich entschlossen habe, schon jetzt und ohne Zögern die Anzeige für die gegenwärtig vacanten Pfarreien eintreten zu lassen. Mit diesem Zugeständnisse der Anzeige- pflicht ist der hauptsächlichste Stein des Anstoßes, welcher einem wirklichen Friedensschlüsse zwischen Preußen und dem Vatikan bisher noch im Wege lag, beseitigt worden und die Chancen für einen dauernden kirchenpolitischen Ausgleich find somit erheblich gestiegen. Die päpstliche Note ist zu den Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses über das Kirchengesetz gerade noch zurecht gekommen und wird, fie selbstverständlich den Vertheidigern der Vorlage eine willkommene Stütze sein. Ihre Ergänzung erhält die erwähnte Note durch eine allerdings nicht officielle Aeußerung des Papstes, welche derselbe bereits bei dem mehrfach erwähnten Empfange der deutschen Rompllger gethan hat und in der Leo XIII. die Hoffnung aussprach, binnen Jahresfrist zu einem vollständigen Ausgleich mit Preußen zu gelangen. Die seither bekannt gewordenen Mittheilungen über die neuen Branntweinsteuer-Entwürfe entsprechen, wie jetzt osficiös zugestanden wird, im Allgemeinen dem thatsächlichen Inhalte der neuen Entwürfe, welche also aus einer Verbindung der Consum- mit der Maischraum-Steuer beruhen. In Bundesrathskreisen ist man der Ansicht, daß die Berathung der neuen Steuer-Vorlagen incl. des Zuckersteuer-Gesetzes Seitens der Ausschüsse fich ohne besondere Verzögerung abwickeln werde. Speciell wird man in der Lage sein, die Zuckersteuer-Vorlage schnell zum Abschluß zu bringen, die den Reichstag wohl zuerst beschäftigen wird. Die Annahme, daß die vreußische Regierung vor der Einbringung der Branntweinsteuer-Entwürfe Fühlung mit den zunächst betheiligten übrigen Bundes-Regierungen genommen habe, "dürfte fich als richtig erweisen. Die Schwierigkeiten der bayerischen Cabinetskasse sollen nunmehr ihre Erledigung finden, ohne daß es hierzu eines Ministerwechsels in Bayern bedürfte. Bekanntlich soll das Arrangement mit den Gläubigern König Ludwigs durch eine Staatsanleihe ausgeführt werden, deren Verzinsung und Amortisation durch Abzüge von der Civilliste zu bewirken wäre, womit keinerlei Belastung der Steuerzahler verbunden sein würde. In Folge dieses Umstandes hofft das Ministerium Lutz, die Zustimmung der klerikal-patriotischen Landtags- Mehrheit zu dem genannten Projecte zu gewinnen, da von der liberalen Minorität im vornherein keine Schwierigkeiten zu besorgen sind. Die Zustimmung zu dem beabsichtigten Arrangement liegt unter den gegebenen Verhältnissen auch im wohlverstandenen Interesse der Rechten selber und läßt sich nicht mit einer für den König unannehmbaren Bedingung verbinden, als welch' letztere aber die Ersetzung des bisherigen Cabinets durch ein klerikal angehauchtes Ministerium zu gelten hätte. In unterrichteten Münchener Kreisen ist man überhaupt der Meinung, daß hinsichtlich des in einigen Organen der Rechten signalifirten Ministeriums Frankenstein eben lediglich der Wunsch der Vater des Gedankens gewesen sei. Die vor einigen Tagen erfolgte Eröffnung der bosnischen Bahnlinie Doboj - Tuzla - Siminham wird in der Wiener Zeitungswelt mit Recht als eine neue Culturthat Oesterreich-Ungarns in Bosnien gefeiert. Die Eröffnung der Bahnlinie Doboj-Tuzla-Siminham bezeichnet, wie das „Fremdenblatt" aussührt, einen neuen bedeutsamen Schritt zur friedlichen Entfaltung der Jahrhunderte lang der europäischen Cultur verschlossenen Provinzen, eine neue Etappe aus dem Wege zur Erschließung der reichen Schätze des Landes, zur Einbeziehung Bosniens in den Weltverkehr. Die „Presse" erblickt in der Herstellung dieser Industriebahn ein untrügliches Zeichen für den Werth und die Erfolge der österreichischen Verwaltung in den occupirten Provinzen und weist im Weiteren daraus hin, wie durch die österreichische Verwaltung ein ausgedehntes Netz von guten Communicationen über das Land gebreitet, der Cataster durchgeführt, die confessionellen Zwistigkeiten beseitigt und Schulen errichtet worden seien. Das genannte Blatt schreibt das Hauptverdienst an der Erreichung solcher Resultate dem Regime des Reichs-Finanzministers v. Kallay zu, der in wenigen Jahren die Verwaltung der occupirten Provinzen auf eine Bahn gedrängt habe, die einmüthig von der öffentlichen Meinung in Oesterreich- Ungarn als eine erfreuliche und hoffnungsvolle bezeichnet werde. Der diplomatische Empfang in Livadia verliert allmälig den Nimbus des Außergewöhnlichen und Geheimnißvollen, der sich über die Reisen der Vertreter Rußlands bei den Souveränen der Balkan-Halbinsel und der Abgesandten des Sultans und des Königs von Rumänien nach der Krim gebreitet hatte. Besonders die Mythenbildung über die Anwesenheit des rumänischen Kriegtzministers in Livadia hat eine bedeutende Erschütterung erfahren, nachdem vom „Journal de St. Pötersbourg" in bündiger Weise erklärt worden ist, daß Herr AngeleScu von seinem Souverän lediglich zur Begrüßung des Kaisers Alexander nach der Krim entsendet worden sei. Daß der Czar während seines Aufenthaltes in Livadia gern auf eigene Faust ein bischen Vorsehung für die Balkan-Halbinsel spielen möchte, ist schon begreiflich. Aber glücklicher Weise stehen die Dinge nicht so, daß selbst der mächtige Czar deren Entwickelung einen andern Gang anzuweisen vermöchte, wenn er sich mit den andern Mächten, speciell mit Deutschland und England, nicht direct in Widerspruch setzen will und nach dem ganzen Verhalten Rußlands ist nicht anzunehmen, daß dasselbe einen Mißton in das europäische Concert hinsichtlich der orientalischen Angelegenheiten bringen will. Die jüngste Erklärung des griechischen Minister-Präsidenten, wonach der Effectivbestand der griechischen Streitkräfte thunlichst bald und allmälig vermindert werder soll, wird von den Mächten al» nicht ausreichend betrachtet. Die Vertreter der Mächte — der französische Gesandte fehlte allein — in Athen hielten am Samstag Abend eine Besprechung ab, in welcher gutem Vernehmen nach eine letzte an Griechenland zu richtende Note berathen wurde, da die Antwort Griechenlands aus das Ultimatum als ungenügend bezeichnet werben müsse. Hiermit stimmt auch eine Auslassung des „Journals de St. Pötersbourg" überein, in welcher das russische Regierungsblatt bemerkt, die Abrüstung Griechenlands müsse sich unter Bedingungen vollziehen, welche Europa gegen die Rückkehr kriegerischer Velleitäten sicher stellten und der Pforte gestatteten, den Effectivbestand ihrer Armee zu verringern. Die Mächte thun offenbar sehr wohl, wenn sie Griechenland nicht räumen und sich nicht mit dem bloßen Abrüstungs-Versprechen begnügen, sondern Garantien für die Erfüllung desselben verlangen. Fortgesetzte Festigkeit gegenüber der unzuverlässigen Haltung des Athener Cabinets ist um so mehr geboten, als die Kriegspartei im Lande bemüht ist, die Regierung gegen die Forderungen der Mächte aufzustacheln. So bekämpft die „Hora", das Organ des früheren Ministerpräsidenten Trikupis, die Ansicht, daß die gegenwärtigen Differenzen durch einen Cabinetswechsel zu beseitigen wären, das Ministerium Delyannis müsse die Angelegenheit zu Ende führen; Griechenland habe schon zu viel Concessionen gemacht und dürfe keine Einmischung der Mächte in seine inneren Angelegenheiten dulden. Eine solche dreiste Sprache verlangt allein schon einen gehörigen Dämpfer. Lord Roseberry, der englische Staatssekretär für das Aeußere, hat anläßlich des am Samstag stattgefundenen Jahresbankets der Londoner Königlichen Akademie eine Rede über die griechische Frage gehalten. In derselben erklärte er das Auftreten der Mächte gegenüber dem Athener Cabinet als durchaus berechtigt und bemerkte, daß Diejenigen, welche Sympathien für Griechenland empfänden, auch mit diesem Verfahren sympathisiren könnten. Sollte es aber nicht gelingen, die griechische Schwierigkeit zu lösen, so würde dies nicht dem Mangel an sympathischer und besorgter Aufmerksamkeit Seitens der englischen Regierung zuzuschreiben sein. In Paris wurde am Sonntag die Ersatzwahl für den „Lanternenmann" Rochefort, welcher bekanntlich sein Mandat zur Deputirtenkammer niedergelegt hat, vorgenommen. Von 567,000 Wahlberechtigten stimmten 268,000 Wähler und wurde Ganlier, welcher natürlich ebenfalls radikal ist, mit 145,000 Stimmen gewählt. 100,000 Stimmen fielen auf den wegen seiner Agitation unter den Strikenden von Decazeville verhafteten und zu 15 Monat Gefängniß ver- urtheilten Roche, Redacteur des „Jntranfigeant." Berlin, 28. April. (Bekanntmachung.) Die höheren Pensionsbeträge, welche nach Maßgabe der zum Militär-Pensionsgesetz gegebenen Novelle vom 21. April 1886 bereits pensionirten Osficieren vom 1. d. Mts. ab zu» ständig sind, werden denselben von der Abtheilung A. des Departements für das Jnvaliden-Wefen angewiesen werden, ohne daß es deshalb eines besonderen Antrags der Betheiligten bedarf. Bei der großen Anzahl dieser Pensionäre ist es jedoch nicht möglich, fie sämmtlich mit ihren Ansprüchen vor Mitte Juli d. Js. zu befriedigen. Diejenigen penfionirten Officiere, denen über die Anweisung der ihnen zuständigen höheren Penfion bis Mitte Juli d. Js. noch keine Mittheilung zugegangen sein sollte, wollen sich sodann in dieser Angelegenheit an die vorgenannte Abtheilung wenden. Vorstehendes gilt auch für die seit dem 1. April 1882 in Ruhestand getretenen Beamten, welche auf Grund des Gesetzes vom 21. April 1886, betr. die Abänderung des Reichsbeamten-Gesetzes und des Gesetzes, betr. die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeamten, Anspruch auf eine — vom 1. d. Mts. ab Zahlbare — höhere Pension haben. Kriegsministerium. Bronsart von Schellendorf. Darmstadt, 4. Mai. Die zweite Kammer tritt am 11. Mai zusammen. Frankfurt a. M., 3. Mai. Das „Fr. Journ." theilt nachstehende Skizze des Prinzipalentwurfs der neuen Branntweinsteuer-Vorlage mit. Derselbe zerfällt in drei Abschnitte: 1) Verbrauchsabgabe, 2) Maischraumsteuer, 3) Zoll- und Ueber- gangsabgabe. Der § 1 des ersten Abschnitts (Vcrbrauchsabgabe) behandelt den Gegenstand und die Höhe der Abgabe. Danach unterliegt der Branntwein im Gebiete der Branntweinsteuergemeinschaft einer Verbrauchsabgabe, welche vom 1. October 1886 bis 30. September 1887 40 Pfg., vom 1. October 1887 bis 30. September 1888 80 Pfg. und vom 1. October 1888 ab 1.20 Mk. für das Liter reinen Alkohols betragen soll. Befreit von dieser Abgabe soll bleiben der Branntwein, welcher- ausgeführt oder zu gewerblichen Zwecken (einschließlich der Essigbereitung), zu wissenschaftlichen und zu Heizungs- oder Beleuchtungszwecken verwendet wird, und der Branntwein, welcher aus dem Zollauslande oder dem nicht zur Branntweinsteuergemeinschaft gehörigen Theile des deutschen Zollgebiets eingeführt wird, für welch' letzteren eine Zoll- rcsp. Ueber- gangsabgabe entrichtet werden soll. Der 8 2 bezeichnet als zur Entrichtung der Ad- defintive Nachricht aus Athen eingegangen. Sämmtliche Mächte erachteten die letzte griechische Antwort nicht für ausreichend oder befriedigend. London, 4. Mai. Heute Mittag fand bei günstigem Wetter und unter großem Andrange des Publikums die feierliche Eröffnung der colonialen und indischen Ausstellung durch die Königin statt. Ihre K. u. K. Hoheit die Frau Kronprinzessin Victoria, der Prinz und die Prinzessin von Wales nebst Kindern, Prinz und Prinzessin Heinrich von Battenberg, Prinz und Prinzessin Ludwig von Battenberg, Herzog von Eonnaught und andere Mitglieder der königlichen Familie, ferner die Lords Granville, Rosebery und Derby und viele andere Notabilitäten wohnten der Feierlichkeit bei. Der Prinz von Wales hielt eine Ansprache, in welcher er hervorhob, daß die Betheiligung der Colonien an der Pariser Ausstellung von 1878 ihn habe die Hoffnung aussprechen lassen, die Unterthanen Englands möchten in den Stand gesetzt werden, die erfreuliche Entwicklung des wirthschastlichen Lebens ihrer Brüder in den Colonien in Augenschein zu nehmen. Die Königin gab in ihrer Erwiderung der Hoffnung Ausdruck, daß die Ausstellung das Band der Einheit, das alle Theile des Reiches umfasse, stärken werde. Portsmouth, 4. Mai. Als das neue Panzerschiff „Collingwood" heute zum ersten .Male den Hasen verließ, um seine Kanonen und Maschine zu erproben, sprengte ein Hinterladergeschütz von 43 Tons den Thurm, worauf sich dasselbe befand, in die Luft. Der Schaden ist bedeutend, jedoch Niemand verletzt. New • Uork, 4. Mai. Der Strike auf der Missouri - Pacific - Bahn ist beigelegt. Brindift, 4. Mai. Von gestern' bis heute Mittag kamen hier 2 Cholera- Erkrankungen und 1 Todesfall vor. In Ostuni 6 Erkrankungen und 2 Todesfälle, in Latiano 2 Erkrankungen und 1 Todesfall. Belgrad, 4. Mai. Die Meldung verschiedener Blätter über Berathungen, betr. die Aufhebung einiger diplomatischen Vertretungen im Auslande, sowie die Nachricht, Mijatovic verhandle mit. Vertretern der Länderbank über eine neue Anleihe und gedenke dazu einen Specialvertreter nach Paris zu entsenden, werden von competenter Seite als unbegründet bezeichnet. Chicago, 4. Mai. Die Strikenden griffen gestern eine Fabrik an. Zwischen den dieselbe vertheidigenden Polizeimannschaften und den Strikenden fand ein Zusammenstoß statt, wobei 5 Arbeiter und 4 Polizisten durch Schußwunden verletzt wurden. — Ein Milizbataillon ist beordert, sich bereit zu halten, um nach Milwaukee abzugehen. Eine große Anzahl von Theilnehmern an den gestrigen Unruhen in Chicago und den in Milwaukee stattgehabten Unruhen sind fremde Socialisten. Tekgraphischr DepeWrn. Wolff'S telegr. Corresponveirz ■ Brrrearr» Berlin, 4. Mai. Das Abgeordnetenhaus begann die erste Lesung der Kirchenvorlage. Fürst Bismarck erklärte, die letzte Note Jacobini's sei gewissermaßen eine Abschlagszahlung auf die frühere Zusage betreffs der Anzeigepflicht. Jedenfalls habe die Kurie damit ein Vertrauen ausgesprochen, welches er dem jetzigen Papste gegenüber in vollstem Umfange erwidere. Von Rechten des Staates werde nichts vergeben und die Kurie werde die Anzeigepflicht, wenn sie dieselbe einmal erfülle, immer erfüllen können, ohne ihrem Ansehen etwas zu vergeben. Er (Bismarck) mache diesen Friedensversuch in Ausführung der Gedanken des Königs und empfehle die möglichst einstimmige Annahme von seinem Standpunkte als Minister zum Nutzen und Frommen des Vaterlandes. Die Berathung wurde schließlich auf morgen vertagt. Die Redner der Nationalliberalen hatten sich gegen die Vorlage, die Redner des Centrums, der Con- servativen und der Freisinngen für die einfache Annahme ausgesprochen. Meiningen, 4. Mai. Eine hier unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters Schaller tagende Versammlung nahm nach einem Vorträge des preußischen Landtagsabgeordneten v. Schenckendorff auf Antrag des Reichstagsabgeordneten Zeitz einstimmig folgende Resolution an: „Unser heutiges öffentliches Erziehungswesen in Deutschland bedarf hinsichtlich der Unterrichtsgegenstände einer Erweiterung dahin, daß die geistige Ausbildung durch praktische Beschäftigungen, im erziehlichen Sinne ausgeübt, und daß gleichzeitig der körperlichen Durchbildung der deutschen Jugend eine größere Berücksichtigung als seither zu Theil werde. Eine solche Reform ist nicht allein eine Schule, sondern zugleich auch eine sociale Frage von hervorragender Bedeutung und verdient die volle Beachtung der weitesten Kreise des deutschen Volkes. Die Versammlung begrüßt daher lebhaft die Absicht des für jene Angelegenheit bestehenden Centralcomitä's, einen deutsch-nationalen Verein zur Förderung dieser Zwecke demnächst in das Leben zu rufen. Basel, 4. Mai. Die hier verstorbene Wittwe Christoph Merian setzte in ihrem Testament die Stadt Basel zur Erbin ihres Gesammtvermögens im Betrage von circa 20 Millionen Francs ein. Kopenhagen, 4. Mai. Das Finanzministerium setzte die Landmannsbank in den Stand, bis 5 Millionen in Beträgen von 200 bis 8000 Kronen als Betriebsanleihe an Ackerbauern auszuleihen. Die Verzinsung ist eine oprocentige. Die Darlehnsempfänger treten als Selbstschuldner ein und müssen die Schuld bis Oc- tober 1887 tilgen. London, 4. Mai. Unterhaus. Gladstone erklärt, die Frist für eine Antwort seitens Griechenlands sei um 5 Uhr gestern Nachmittag abgelaufen und seitdem keine Lokale-. 6l. Oietzen, 5. Mai. (Sterblichkeit in Gießen.j In der Woche vom 25. April bis 1. Mai ging die hohe Sterblichkeitsziffer der unmittelbar vorausgegangenen Woche wieder erheblich herunter, nämlich von 15 auf 8. Ein Kind von 2 Jahren starb an Bronchienentzündung. Bei sieben erwachsenen Personen war Todesursache: Krebs dreimal, Lungenschwindsucht dreimal, Lungenentzündung einmal. rnnönk pTtk,L SpeciAlarzt für Bant-, Frauen- u. Ge- IVJL ■ VrClloCXl. ßchleohtakrankheiten (Syphilis)etc. Frankfurt a. M. ’ 8tift.tr. 22, fr. AsabU Prof. Ricorfe. Ausw, briefL gäbe verpflichteten Personen diejenigen, welche ein Verkanfsgeschäft betreiben, aus welchem Branntwein unmittelbar an Verbraucher im Gebiete der Branntweinsteuergemeinschaft verkauft wird. Außerdem haben diejenigen, welche Branntwein bereiten oder damit Handel treiben, die Verbrauchsabgabc für den in ihrem Haushalt verbrauchten Branntwein zu entrichten. Wer neben dem Verkauf an Verbraucher im Gebiete der Branntweinsteuergemeinschaft den Verkauf an Abnehmer außerhalb dieses Gebietes oder an Wiederverkäufer betreibt, ist bezüglich dieser Verkaufsgeschäfte von der Abgabe befreit, wenn er besondere Bücher für das abgabepflichtige und abgabesreie Verkaussgeschäft führt und die Maaren in getrennten Räumen aufbewahrt. Nach § 3 hat die Anzeige der Begründung eines abgabepflichtigen Verkaufsgeschäfts spätestens acht Tage vor der Eröffnung desselben bei der Steuerbehörde zu geschehen. Der § 4 bestimmt und regelt die Führung eines Steuerbuches, in welches die Verkäufer den Branntwein, welchen sie bereiten oder von anderen beziehen, bei oder unmittelbar nach der Aufnahme auf das Lager einzutragen haben. Der § 5 bestimmt, daß der allmonatlich auf Grund des Steuerbuches festzustellende Abgabebetrag spätestens am letzten Tage des dritten, aus die Anschreibung folgenden Kalendermonats zu entrichten ist. Wird die Abgabe von dem Pflichtigen nicht spätestens innerhalb zwei Wochen nach der Fälligkeit bezahlt, so kann die Fortführung des Geschäfts von der Stellung einer Sicherheit abhängig gemacht werden. § 6 gestattet die Fixation der Abgabe auf eine jährliche Abfindungssumme durch die Steuerbehörde; zur Besteuerung mit einer höheren Abfindungssumme als dreihundert Mark für ein Jahr ist die Einwilligung des Abgabepflichtigen erforderlich. Die §§ 7 und 8 enthalten die Schutzbestimmungen, wonach die Frachtbriefe, Steuerquittungen u. s. w. zwei Jahre lang aufzubewahren und der Steuerbehörde auf deren Verlangen vorzulegen sind. Die Steuerbeamten sollen außerdem befugt sein, die Aufbewahrungsräume von 8 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends zu besuchen und dort Ermittelungen vorzunehmen. §8 regelt die Buchführung der ganz oder thcilweise von der Abgabe Befreiten. Der § 9 setzt die Verjährungsfrist für alle Forderungen u. s. w. auf ein Jahr von dem Tage des Eintritts der Zahlunas- verpflichtung bezw. der Zahlung an gerechnet fest. Die §§ 10—21 enthalten die Strafbestimmungen. Der § 22 bestimmt, daß der Reinertrag der Verbrauchsabgabe den einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe der matrikularmäßigen Bevölkerung, mit welcher sie zum Gebiete der Branntweinsteuergemeinschaft gehören, zu überweisen ist. Der zweite Abschnitt, betr. die Maischraumsteuer, umfaßt die 23 bis 26. Nach § 23 wird die Maischraumsteuer im Gebiet der Branntweinsteuergemeinschaft vom 1. Juli 1886 ab nach folgenden Sätzen erhoben: Wenn die Einmaischung in der Zeit vom 16. September bis 15. Mai erfolgt: Von Brennereien, welche an einem Tage nicht mehr als 1050 Liter Bottichraum bemaischen, für ein Liter Maischraum mit 1 Pfennig, von Brennereien, welche an einem Tage mehr als 1050 bis höchstens 3000 Liter Bottichraum bemaischen, für ein Liter Maischraum mit 1,30 Pfg., und von Brennereien, welche an einem Tage mehr als 3000 Liter Bottichraum bemaischen, für 1 Liter Maischraum mit 1,60 Pfg. Wenn die Einmaischnng in der Zeit vom 16. Mai bis 15.Septbr. erfolgt: Von Brennereien mit nicht mehr als 1050Liter täglicher Bemaischung mit 1,20 Pfg., von Brennereien nicht mehr als 1050 bis höchstens 3000 Liter täglicher Bemaischung mit 1,55 Pfg., von Brennereien mit mehr als 3000 Liter täglicher Bemaischung mit 1,90 Pfg. Von Preßhefenbrennereien, welche an einem Tage nicht mehr als 1050 Liter Bottichraum bemaischen, wird für ein Liter Maischraum an Steuer 1 Pfg., von größeren Preßhefebrennereien 1,30 Pfg. erhoben. Eine Steuererhöhung für Einmaischungen, welche in der Zeit vom 16. Mai bis 15. September erfolgen, findet für Preßhefenbrennereien nicht statt. Der Steuersatz wird nach Kalendermonaten und nach Maßgabe des größten innerhalb des betreffenden Monats an einem Tage bemaischten Raumes bemessen. S 24 setzt die Rückvergütung für aus dem Gebiete der Branntweinsteuergemeinschaft ausgeführten Branntwein auf 21 Pfg. für das Liter reinen Alkohols fest. S 25 bestimmt die Contingentirung der Brennereien, d. h. alle Brennereien, welche am 1. April 1886 vorhanden waren, dürfen vom 16. Mai 1887 ab nur in gleichem Umfange wie vor dem 1. April 1886 betrieben werden. Für die einzelnen Brennereien werden die Branntweinmengen, welche sie zu bereiten befugt sein sollen, seitens der Landesregierungen nach Anhörung des Gutachtens einer aus einem höheren Verwaltungsbeamten als Vorsitzenden, zwei Oberbeamten der Steuerverwaltung und drei Sachverständigen zusammengesetzten Commission unter billiger Berücksichtigung der wirthschastlichen Verhältnisse festgesetzt. Die Commission kann zum Zwecke ihrer gutachtlichen Aeußerung Einsicht in oie über den Brennereibetrieb geführten Bücher nehmen. Dieselben Bestimmungen werden für Brennereien getroffen, welche erst nach dem 1. April 1886 einen regelmäßigen Betrieb einrichten. Zur Anlegung neuer, sowie zur Erweiterung bestehender Brennereibetriebe bedarf es besonderer Erlaubniß, welche, sobald das Bedürfniß dazu im landwirthschaftlichen Interesse nachgewiesen ist, durch die Landesregierung unter Contingentirung ertheilt werden kann. Brennereien, welche das ihnen für ein Betriebsjahr gestattete Maß der Branntweinbereitung erreicht haben, dürfen von der Steuerbehörde für den Rest dieses Jahres unter Verschluß gesetzt werden. Der dritte Abschnitt behandelt die Zoll- und Ilebergangsabgabe. § 27 bestimmt, daß von dem vom Zollauslande eingehenden Branntwein an Zoll erhoben werden sollen: 1) vom 1. Juli 1886 bis 30. September 1887 120 Mk. für 100 Kilogramm, 2) vom 1. October 1887 bis 30. September 1888 160 Mk. für 100 Kilogr., 3) vom 1. October 1888 ab 200 Mk. für 100 Kilogr. § 28 setzt die Uebergangsabgabe von dem aus dem freien Verkehr derjenigen Theile des deutschen Zollgebietes, welche nicht zur Branntweinsteuergemeinschaft gehören, eingehenden Branntwein folgendermaßen fest: Vom 1. Juli 1886 bis 30. September 1887 70 Mk., vom 1. October 1887 bis 30. September 1888 110 Mk. und vom 1. October 1888 ab 150 Mk. für ein Hectoliter reinen Alkohols. Vermischte-. Großen-Linden, 3. Mai. Heute wurden die Arbeiten zur Errichtung einer Haltestelle an der Main - Weser - Bahn in Angriff genommen. Es kommt nun endlich die Sache zu Stande, um welche Großen - Linden schon seit 35 Jahren petitionirt hat. Schotten, 2. Mai. (Feuer.j Gestern Morgen gegen 5 Uhr brach in einem Bäckerhause auf dem Berg Feuer aus, welches dieses und zwei angrenzende Scheuen: beschädigte. Die neue Saug- und Druckspritze der freiwilligen Feuerwehr leistete gute Dienste und war die Betheiligung an den Löscharbeiten eine allgemeine. Wetzlar, 4. Mai. Gestern Nachmittag gegen V25 Uhr ertönte plötzlich die Feuerglocke, bald darauf erklangen auch die Allarmsignale der Feuerwehr durch die Straßen. Wie es sich herausstellte, war in den mit niederem Laubholz bestandenen städtischen Walddistricten „Kellersbach" und „Spitzenberg" in der Nähe von Münch- holzhausen ein Brand ausgebrochen, welcher sich auf eine Fläche von etwa 50 Morgen erstreckte. In dem frischen Grase und bei dem saftigen Laubholze fanden die Flammen glücklicher Weise nur wenig Nahrung; bei Tannengehölz würde die Sache ungleich schwieriger verlaufen fein. So vermochte sich indeß das Feuer trotz des Windes nicht kräftig zu entwickeln, und als die mit Spaten und Schaufeln versehene Feuerwehr an dem Brandorte anlangte, gelang es bald, desselben Herr zu werden. Die Höhe des entstandenen Schadens ist noch nicht ermittelt, ebenso wenig weiß man bis zur Stunde etwas Sicheres über die Ursache und Entstehung des Brandes zu sagen. (W. A.) Berlin, 3. Mai. Die Besichtigung des Spandauer Juliusthurmes und seines kostbaren Inhalts durch die hierzu bestimmten zwei Mitglieder der Reichsschuldentilgungscommission geschieht, wie wir den „Monatlichen Nachrichten für Zahlmeister- Aspiranten der Armee" entnehmen, in folgender Weise: Der Zugang zu diesem wohlbewachten Reichskriegsschatze kann nur in dem Falle ermöglicht werden, wenn die beiden Commissionsmitglieder gleichzeitig die in ihrem Besitz befindlichen, übrigens sehr zierlich gearbeiteten Schlüsselchen in's Schloß stecken. Üeber die Oeffnungszeit wird jedesmal ein genauer Vermerk in dem Protokoll angegeben, dann erst wird die Rotunde betreten, in welcher die blanken 120 Millionen Mark für den Reichsnothfall lagern. Die gewaltige Summe ist in zehn größere Abteilungen zerlegt, deren jede wieder in zehn größere Unterrubriken zerfällt, so daß in jeder der letzteren je eine Million Mark enthalten sein müssen. Jede dieser Einzelmillionen liegt in zehn Beuteln zu je 100,000 JL, von denen zwei Drittel in Zwanzig- und ein Drittel in Zehnmarkstücken aufbewahrt werden. Sobald die Revision beginnt, wird auf's Geralhewohl eine der vorhandenen Abteilungen benannt, aus welcher dann irgend eine der Unterabteilungen näher angegeben wird, um durchgezählt zu werden. Zu dieser Arbeit wird ein Militärcommando abgeordnet, so daß das mühselige Zählgeschäft in verhält- nißmäßig kurzer Zeit erledigt ist. Sind zwei oder drei der 100,000-Beutel aus den verschiedenen Abtheilungen auf die Richtigkeit ihres Inhalts geprüft, dann ist dieser Theil der Revision beendet; außerdem werden auch noch die Bestände der übrigen drei großen Reichsfonds, wie solche für die Jnvalidenversorgung, den Festungsbau und die Errichtung des Parlamentsgebäudes vorhanden sind, genauestens geprüft, nur daß hier die einzelnen Werthe nebst den dazu gehörigen Couponbogen, die Stückzahl, Nummerzahl, Serien u. s. w. mit den in den Jnventarbüchern enthaltenen Angaben sorgfältig verglichen werden. Sobald alle diese Einzelheiten geregelt, wird das Revisionsprotokoll ausgefertigt und von den zwei Revisoren unterschrieben. Die beiden Schlüssel werden alsdann wiederum gleichzeitig eingesetzt und das Verfahren ist beendet, lieber die Gennchtsverhältnisse der im Juliusthurm lagernden Millionen dürften folgende Ziffern einigermaßen aufklären: Auf eine Million in Gold rechnet man 298 Kg Gewicht,. auf eme Million in Silber 5555 Kg., eine Million in 10-Pfennigstücken.62,500 Kg, ewe MiMon tn 5- Pfennigstücken 125,000 Kg., eine Million in 2 - Pfennigstücken !0.6,666 Kg., eine Million in 1-Pfennlgstucken 200,000 Kg. Demnach stellt der Reichs- kriegsschatz m Gold ein Gewicht dar von 47,780 Kg. ~ri Für Leute, die es sich durchaus nicht abgewöhnen können, stat ihrer Namensunterschrift ein paar Krakelfüße zu machen, hat das Postamt in Karlsruhe kürzlich etn lehrreiches Exempel ftatuirt. Einem dortigen Fabrikanten, dem cj gefiel, seine Unterschriften über verabfolgende Geldsendungen, Packest ■ y* J* w-rmoeutlich wie nur möglich zu schreiben, hat das Postamt, nachdem mehrfache gütliche Aufforderungen, seine Unterschrift deutlich zu schreiben, vergeblich blieben, bie stulere Ueberbrmgung von Postsachen in's Haus verweigert und ihm anheim- gegeben, dieselben von der Post abzuholen, und bei diesem Bescheide ist es geblieben, trotzdem der Fabrikant sich beschwerdeführend an das Reichspostamt in Berlin gewendet hat. rl®^n Menschenfreund.^ Beim Herrn Commercienrath ist großes Diner. Nachdem tchon alle möglichen Toaste ausgebracht sind, erhebt sich der Herr des Hauses und sagt: Meine verehrten Herrschaften, im Wohlleben soll man auch der Armuth nicht vergessen! Meine Herren und^ Damen! Die Armen der Stadt, sie leben hoch! p°8 Don Nanvillt bei Se; ^jpi'cdjen J Ntn: Ausdruck, umfasse, feyte zum ?. sprengte P, in die bit letzte h iv°6tm Heu Aus- FMn Bahn ist - bholera- ^ssalle, in kathungen, die Nach- nleihe und ompetenter . Zwischen d ein Zu- >en verletzt Milwaukee in Chicago Loche vom ar voraus- i Kind von war Todesmal. Geschichts-Kalender. 6. Mai. 1757. Schlacht bei Prag, Friedrich II., König von Preußen, schlägt _bie wohl- verschanzten Oesterreicher. Der blutige Sieg war durch Gras Schwerins Heldentod erkauft. 1849. Beginn der drei Tage dauernden Barrikadenkämpfe in Dresden. Die vom König von Sachsen herbeigerufenen preußischen Truppen fanden einen verzweifelten, hartnäckigen Widerstand in den demokratischen Streitern, welche erst am dritten Tage der Uebermacht erlagen. 1859. Alexander von Humboldt, der tiefste Kenner und wirksamste Förderer aller Naturwissenschaften, der Aristoteles des 19. Jahrhunderts, stirbt in Berlin. Lebensversicherungsbank für Deutschland in Gotha. Die vorgenannte älteste und, hingesehen auf die Höhe der Versicherungssumme, größte deutsche Lebensversicherungsanstalt hat im vorigen Jahre 4767 neue Versicherungen abgeschlossen und dadurch 3986 neue Teilhaber, sowie 36500 900 Jü neue Versicherungssumme gewonnen. Nach Abzug des Abgangs, welcher durch Sterbefälle, sowie durch Ablauf, Aufgabe oder Erlöschen von Versicherungen eintrat, erhielt der Dersicherungsbestand der Bank durch obigen Neuzugang einen reinen Zuwachs von 1960 Versicherten und 23 244 800 e Lchcuem leistete gute 5 s ? Wich bit -ui'ch bit cstandenen n Mnch- , flammen fyt Mleich Mtä nicht euerweht an lie Höhe des > zur Stunk (W. 21.) s und seines eichsschulden- Zahlmeistel- iß zu diesm itn, wenn dir dm, übrigens £ennuiWc erst wird die NeichsnotM d, deren R tebtr U£ di-str«K ist in °--E Jtutd -usd» W l(t r übrigen^, ,ifionsP'*L' •SS* *>s bat * L Sä ««' 0r des -Ä der Grasversteigcrnng. Die diesjährige Grasnutzung an den Gräben und Böschungen der Staatsstraßen im Baubezirk Gießen soll an den nachbenannten Terminen an Ort und Stelle loosweise versteigert werden und zwar: Montag den 10. Mai auf der Straße von Gießen nach Rodheim, Anfang Morgens 8 Uhr jenseits der Lahnbrücke. An demselben Tage, Nachmittags 3 Uhr, auf der Straße von Klein- Linden nach Dudenhofen, Anfang am Ort Klein-Linden- An demselben Tage auf der Straße von Lich nach Butzbach, Morgens 7 Uhr, Anfang bei der Stadt Lich. Dien-tag den 11. Mai auf der Straße von Gießen nach Lang-Göns, Anfang Morgens 7 Uhr in der Nähe der Veterinäranstalt. An demselben Tage auf der Straße von Lich über Langsdorf nach Berstadt, Anfang Morgens 7 Uhr, bei der Stadt Lich. Mittwoch den 12. Mai auf der Straße von Lich über Steinbach nach Gießen, Anfang Morgens 7 Uhr bei der Stadt Lich. An demselben Tage auf der Straße von Lang-Göns bis Butzbach und von Pohl-Göns gegen Nieder-Kleen, Anfang Mittags 12 Uhr, bei Lang-Göns. Donnerstag den 13. Mai auf der Straße von Lich über Hessenbrückerhammer nach Hungen, Anfang Morgens 7 Uhr bei Lich. An demselben Tage auf der Straße von Gießen nach Marburg, Anfang Nachmittags 1 Uhr bei Stein Nr. 5 bei der Stadt Gießen. Montag den 1*7. Mai auf der Straße von Gießen über Reiskirchen bis Abth.-Stein 54, Anfang Morgens 7 Uhr, in der Nähe des Schützenhofs bei Gießen. Gießen, den 3. Mai 1886. Großh. Kreisbauamt Gießen. Walter. 3490 für Kinder u. Kranke von einer Kuh mit besonderer Fütterung bei H. Roth, Milchhändler, 3240 Seltersweg 35. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Diejenigen Steigerer, welche am 16. und 30. November v. I., sowie am 4. Januar d. I. im Gießener Stadtwalde in den Districten Neuhege, Heingesboden, Fernewald und Bruderwinter Holz gesteigert haben, werden aufgefordert, dasselbe binnen 14 Tagen abzufahren, widrigenfalls gegen die Säumigen Anzeige erhoben wird. Gießen, den 4. Mai 1886. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. A. Bramm. 3515 Zur bevorstehenden Saison empfehle mein wohlassortirtes Lager in 3514 baumwolleNen Strickgarnen zu den billigsten Preisen und mache besonders darauf aufmerksam, daß durch eigene Maschirrenstrickerei in den Stand gesetzt bin, allen Anforderungen zu genügen. PH. Schlatter. Illustrirte Preiskataloge gratis und franco. Thatsächlich billigste Preise. Umtausch nicht convenirender Waaren gerne gestattet. Willi. Rudolph in Giessen, Mnsik-Tustrumenten-Fabrik und Versandgeschäft.______ Pianinos, Flügel u. Tafelklaviere. Vorzüglichste Fabrikate Deutschlands in bedeutender, sorgfältig ■getroffener Auswahl von über 100 Instrumenten, vom einfachsten bis zum hochfeinsten Concertpiano, nur neueste Systeme in Eisenconstruction. Preise: 450, 480, 500, 530, 560, 600 bis 2500 3t .......- 5jährige Garantie. Franco-Lieferung. Ratenzahlung. 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Heinrich Hohmann, Sellnrod. 3512 Zwei Studenten suchen eine anständige Schlafstelle. Offerten m. Preisangabe bef. die Exped. d. Bl. Akademischer Gesangverein. Am Donnerstag den 6 Mai beginnen die regelmäßigen Proben um 8 Uhr Abends in der kleinen Aula. Anmeldungen neuer Mitglieder nimmt der akademische Mufikdirector im Uebungslokal Montags und Donnerstags entgegen. 3401 Der Vorstand. I VereiusfahuLW, Banner, gestickt und gemalt; 5 prachtvolle, künstlerische Ausführung, unbeschränkte Dauerhaftigkeit wird schriftlich garantirt. 3498 ® Fahnen u. Flaggen,Transparente, Lampions, Theater-Decorationen. ] I Zeichnungen, Beschreibungen, Preisverzeichnisse versenden wir franco u. kostenfrei. I Bunner Fahnenfabrik (Hof-Fajeafabnk) k". !*£. j I C Böhler in Franksurl a. JTl. empfiehlt sein Etablissement für Färberei- Wäscherei und chemische Reinigung von Damen- und Herren-Garderoben jeoir Art, Möbelstoffen rc. Rasche Lieferung. — Billige Preise. 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