Nr. 228 Freitag den 1. Oktober 1886. Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Schulst--». 7. scheint «»glich mit «-»tag«. ^MrNch Amtlicher Hheil. Betreffend: Mortalitätsstatistik. Gießen, den 30. September 1886. Das Großherzogliche Kreis-Gesuudheitsamt Gießen an die Großherzoglichen Standesbeamten des Kreises Gießen. Von verschiedenen Großherzoglichen Standesbeamten des Kreises, die wir nicht namhaft machen wollen, wird die von Grobherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz in rubr. Betreff zu Nr. M. I. 12560 am 23. Mai 1885 erlassene Verfügung außer Acht gelassen, nach welcher jedes Todes- zeugniß entweder die ärztliche Bescheinigung der Todesursache, oder den standesamtlichen Vermerk, daß keine ärzttiche Behandlung stattgefunden, enthalten muß. Indem wir uns erlauben, Sie auf diese Verfügung aufmerksam zu machen, bemerken wir, daß wir über die Befolgung derselben demnächst an höchste Staatsbehörde zu berichten haben. Dr. Köhler. Politische Ueberficht. Gießen.