Nr. 126 Dienstag den 1. Juni L, S‘ »«wmt Schukstraße 7. 3 t*XXXXX X X Gießen, am 28. Mai 1886. Gießen x X X sport ssler, erg 9. ^nutags- 4107 Erscheint SSKttch mit Stemme veS Wntaff. Die Berichte sind genau nach vorstehendem Schema unter Beibehaltung derselben Bezeichnungen abzufassen. Dr. Boekmann. ren- x X X I. Stand der einfachen Volksschule nach Beginn des Schuljahres 1886/87. a. ohne Schulgeld, b. mit Schulgeld. Zahl der Schulkinder. Nach dem Geschlecht: a. im Ganzen, b. Knaben, c. Mädchen. Nach dem Bekenntniß: a. evangelische, b. römisch-katholische, c. israelitische, d. anderer Confession. Prei- vierteljährlich 2 Mark 26 Pf. «tt »ttaee Durch die Post be-vzen vierteljährlich 2 Mark 56 L- 'S s L. 3 ® kS inbebnet2^Snb8Rfi3U Räude -usgebrochen ist, ist dieselbe unter Gemarkungssperre gestellt worden. Irenen, oen zö. Mar lobb. Großherzoglrches Krersamt Greßen. _________________ Dr. Boekmann- II. Stand der Fortbildungsschulen nach Beginn der Schulperiode 1885/86» Zahl der Fortbildungsschulen: a. einklassig, b. zweiklasstg, c. dreiklasstg rc. Zahl der Schüler nach dem Bekenntniß: a. evangelische, b. römisch-katholische, c. israelitische, d. anderer Confession, e. im Ganzen. Hl. Stand der erweiterten Volksschulen nach Beginn des Schuljahres 1886/87. I dieselb?z/berichtt?"° ®olfäf$u(en befinden, ist ganz nach Schema I über ’l Betreffend: Statistische Nachweisungen über das Volksschulwesen im Kreise Gießen. Die Großherzogliche Kreis-Schul" an die Schnworstände d-S Kreises. Wir sehen Ihren Belichten in rubr. Betreff innerhalb 3 Tagen entgegen über: *?*•* nhpr Stp __Tin. ® ^U5fpiicl)t, im Falle des Art. la aber die Unterbringung tn eine Familie anordnet." ü Nachdem Abg. Metz (Gießen) diese Anträge in ausführlicher Weise nochmals motivirt hat^, sprechen sich noch die Abgg. Wasserburg und Ullrich, obwohl sie ?“nle.n sind, deshalb dasür aus, weil dadurch allein zu Ä-inken! Cl' b’C ®m8nffe bcl Obrigkeit auf S 56 des Strafgesetzbuches schlüsseVI^"eSn.O^^ 6itlct die in erster Lesung gefaßten B-- AnrtpitAmCi ^eV Abstimmung wird Art. 1 gemäß der ersten Lesung gegen 7 Stimmen i 9 Men daher die Anträge genannter Herren weg. Desgl. die Anträge zu -an. z iiiio zu Art. 6 die Nummern a, c, e. genommen $ ro^ e&cnfa^ gegen 7 Stimmen in der Fassung der ersten Lesung an- 9 jyar ber Antrag Arnold eingelaufen: Hinter dem Absatz „die ge- richtttchen Verhandlungen sind gebühren- und steinpelfrei. Die baaren Auslagen fallen der Staatskasse zur Last folgenden Satz einzuschieben: „Hat jedoch der Antragsteller wider besierev Wissen und aus grober Fahrlässigkeit die Verhandlungen veranlaßt, so kann er, nachdem er verhört worden, in die Kosten verurtheilt werden." . Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen, nachdem ein Antrag Schaum und Genossen zu Gunsten desselben zurückgezogen worden mar. Desgl. wurde das. ganze Gesetz gegen 7 Stimmen angenommen. ri Bei der Berathung über den Antrag des Abg. v. Rabenau, die Erhöhung der staatlichen Unterstützung der Arbeitercolonie Neu-Ulrichstein betr. erklärt sich Abg f>wav lür eine Bewilligung des Staatszuschusses, ohne daß jedoch dadurch eine Präjudiz für spätere Fälle geschaffen würde, wenn die Anstalt nicht mehr prosperire und ohne staatliche Beihülfe nicht mehr bestehen könne. Gleicher Ansicht sind die Abgg. Franck und Ullrich. Es entgegnenv. Rabenau, Osann, Ohly und Hanstein, sowie Ministerial- rath Rothe, die für eine Bewilligung ohne Einschränkung sind und auf die bis iekt höchst anerkennenswerthen und befriedigenden Leistungen der Anstalt Hinweisen üorgt mit unb ofim Garantie bei billigt en mit Wohnung GMstheL der - ohne Geschäft;u i mit Haus unter ingungen zu w- jn belieben An an die WdiM meiftelkl gesucht. Ä - >pi Lähmung ffindei, v o» lieBro’^Ä bezieh^----77! •SÄ*** -uWLdliins- Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. ww «ta ta z.,Mch. fX.K., „ 31. M.i 188,. Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der nachbenannten Orte. Sff“ anb b“*» »»-- »-ww«*. 1) gr«tafl^.n3ual in Sich, Dors.Gill. Eb-rstodi. Obn.Hörgern. Holzheim. Grumngen, WotzmbormSttinbecg. Hausen null -> 3-l.i in 6W.» Mach. d. °PP«,od. ».„hoch«,Iden. Haiienrod. k„i,,,l»ui„. Münster, «»"sich",-« S'iltÄ Ä'tÄ'ÄSX'Ä " b" k- .... ssBSsS*« ,— ___________________Dr. Boekmann. Betreffend: Ausbruch der Schasräude in Langd. ' ' " " ' --- Deutschland. Darmstadt, 28. Mai. (Zweite Kammer der Landstände, Nachmittagssitzung.j Es bleibt noch mitzutheilen, daß heute Morgen nach Schluß der öffentlichen Sitzung eine Berathung über die Vorlage Großh. Staatsministeriums uad Großh. Ministeriums der Finanzen, betr. Tilgung des Darlehens aus dem Großh. Domänenacquisitionsfond an die Großh. Cabinetskasse in vertraulicher Sitzung anschloß Zur zweiten Lesung des Gesetzes über Unterbringung jugendlicher Uebelthäter und verwahrloster Kinder waren von den Abgg. Metz (Gießen), Dr. Büchner, v. Rabenau, Matthäi, Schaum, Franck, Wolz, Rackö, Pennrich, Wasserburg, Ullrich und Jöst unterzeichnet folgende Mträge eingelaufen: Wir beantragen: 1) zu Art. 1 des in erster Lesung festgestelltei Entwurfs a) primär: Strich des ganzen in erster Lesung beschlossenen Zusatzes unO folgeweise Annahme des Art. 1 in der Fassung der Regierungs-Vorlage; b) eventuell: Trennung des Art. 1 in 2 Gesetzesarükel und folgeweise Annahme des Art. 1 ncch der Regierungs-Vorlage und Einschaltung folgenden Artikels la: „Kinder und jugendliche Personen unter 14 Jahren können von Obrigkeitswegen in eine geeignete Frmilie untergebracht werden, wenn ihnen von ihren Ellern in böslicher oder fahrlässige Weise die nöthige Nahrung oder Pflege entzogen wird oder wenn sie fortgesetzt söweren Mißhandlungen von Seiten der Eltern oder eines Elterntheils ausgesetzt sind/ 2) Zu Art. 2: a) für den Fall der Annahme des Antrags 1 Annahme dieses Artik«ls in der Fassung der Regierungs-Vorlage mit folgendem Zusatz: „Die Untcrbrinsung in eine Familie wird im Fall des Art. la durch Beschluß der Vormundschaftsbehöde angeordnet. Der Beschluß ist mit Gründen zu versehen, durch welche die Vorausse.ungen des Art. 2 unter Bezeichnung der erwiesen erachteten Thatsachen dargethan werden." 3) Zu Art. 6 beantragen wir: a) in dem ersten Absatz: Einschaltung der Worte: „und la" hinter den Worten „Art. 1"; b) in demselben Absatz: Strich der Sorte „von Amtswegen oder"; e) in Absatz 2 Strich der Worte: „die Eltern, der Vormund oder der Pfleger"; d) Strich des ganzen Absatzes 3; e) den letzten Absatz wie folgt zu fassen: ,',die-Vormundschaftsbehörde hat je nach dem Ergebniß der Fa.)untersuchung einen förmlichen | mit Gründen versehenen Beschluß zu erlassen, in m^em sie im Fall des Art. 1 die > xxxxxx lsfähiger Mann ge- seit längeren Zahm ist als Buchhalter u. tätig, auch mit l'chen Weiten oer-. ie heften Referenzen t anderweitige Äe- i welcher Stellung. d. d. Bl.