Rr. 252 Zweites Blatt Donnerstag den 29. October 1685 Amts- und Anzeigcblatt für den Kreis Gießen. Bureau: Schul st raße 7. Politische Ueberskcht. Gießen, 28. October. Die Entscheidung in der preußischen Landtagswahl-Campagne steht vor der Thür, alle Parteien mustern zum letzten Male ihre Mannen und bald wird man nun hören, wie die Würfel gefallen sind. Ob die diesmaligen Wahlen in Preußen mit dazu beitragen werden, unsere so beklagens- werthen 'Parteiverhältnisse einigermaßen zu klären und die Bildung zuverlässiger, compacter Parlaments-Majoritäten anbahnen zu Helsen, muß eben abgewartet werden. Sehr wahrscheinlich ist dies freilich nicht. Die „Nordd. Allg. Ztg." unterscheidet in dem künftigen preußischen Abgeordnetenhause bereits zwei große Gruppen. Die eine werde, wie das ofsiciöse Blatt meint, mit der Regierung in Frieden zu leben bereit sein und gern an der Fortbildung der preußischen Zustände in dem Geiste und der Richtung mitarbeiten, in welcher sie in einer nun fast 25jährigen Regierungszeit Kaiser Wilhelms als König von Preußen entwickelt worden seien. Der Umstand, daß die consequent verfolgte innere und äußere Politik Preußens nicht nur letzteren Staat, sondern das ganze deutsche Volk zu Den ersprießlichsten Resultaten geführt habe, habe in immer weiteren Kreisen des preußischen Volkes das Vertrauen auf die Regierung gestärkt. Im Inneren Frieden zu haben, damit die Wohlfahrt Aller gedeihe — in diesem Sinne sei eine große Anzahl polittsch gereister Männer bereit, die Regierung zu unterstützen und die Parteien, welche diese Männer unbeschadet ihrer conservativen oder gemäßigt-liberalen Tendenzen, umfassen, würden die eine dieser großen Gruppen des künftigen Abgeordnetenhauses bilden. Die andere derselben werde sich, fährt das officiöse Blatt weiter fort, aus den- Migen Elementen zusammensetzen, welche in Hingabe an demokratische Ideale, in Verfolgung parlamentarischer Herrschergelüste, in Wahrnehmung einseitig ultramontaner Ansprüche, in Geltendmachung partikularistischer und antinationaler Velleitäten sich auf die Unzufriedenen im Lande stützten. Das Blatt saßt dann nochmals zusammen, daß es sich um eine Entscheidung zwischen der ersten Gruppe, welche den Frieden im Inneren, die ruhige, stete Fortarbeit an den begonnenen Reformen wolle und der zweiten Gruppe, die im Streite mit der Regierung lebe, handele. Die preußische General-Synode hat am gestrigen Dienstag ihre Arbeiten unter Zuhülsenahme von Abend-Sitzungen beendigt. Der wichtigste, aber zuletzt eingelaufene Gesetzentwurf, der eines Relictengesetzes, wird unter diesen Umständen keinensalls zur Erledigung gekommen sein. Die ad hoc eingesetzte Commission beabsichtigt deshalb, Angesichts der großen Bedeutung der Vorlage am Schluß der General'Synode zu beantragen, daß der Oberkirchenrath die Synode zu einer außerordentlichen Sitzung nach kurzer Zeit wieder zusammenberusen möge, um diese wichtige gesetzgeberische Arbeit noch zu vollenden. Als Termin für die Wiedereinberufung der Synode ist die Zeit nach den Landtagswahlen und vor dem Zusammentritt des Reichstages in Aussicht genommen, während man von anderer Seite die Einberufung des Reichstages für die Rachsession der Synode abwarten will, da dem Reichstage ohnehin eine ziemliche Anzahl von Synodal-Mitgliedern angehört. Zur Karolinenfrage schreiben die „Berl. Polit. Rachr."', die Veröffentlichung der deutschen Antwort-Note habe nur bezweckt, durch die öffentliche Constatirung des deutschen Standpunktes der tendenziösen Verdunkelung thun- lichst vorzubeugen. Gerüchtweise verlautet, daß mit einem Berliner Consortiurn über die Regulirung der Finanzen des Königs von Bayern unter Bürgschaft der Civilliste verhandelt werde. Arn Samstag Mittag hat der österreichische Kaiser die beiderseitigen Delegationen empfangen und sich hierbei, wie es bei dieser Gelegenheit traditionell geworden ist, u. A. auch über die auswärtige Lage ausgesprochen. Die kaiserliche Kundgebung ist diesmal besonders bedeutsam, weil sie mit dem Höhepunkt der durch die bulgarische Revolution hervorgerusenen Krise zusammenfällt und doppelt erfreulich ist es da, zu hören, daß der Herrscher Oesterreich-Ungarns in diesen bewegten politischen Zeiten die Einmüthigkeit der Signatarmächte in ihren Bemühungen zur Sicherung der großen Jntereffen des Friedens betont. Besonders hob der Monarch das „enge und vertrauensvolle" Verhältniß zwischen den drei Kaisermächten hervor, welches neuerdings durch die Tage von Kremsier seine Bestätigung gefunden habe. Angesichts dieser Betonung des deutsch-österreichisch-russischen Einvernehmens erscheint es darum auch bedeutsam, daß der Kaiser kein Hehl daraus machte, wie sich seine Regierung bemühen werde, „im Vereine mit den anderen Signatarmächten des Berliner Vertrages in den Gebieten des Balkan die legale Ordnung wieder herzustellen, deren unerwartete Verletzung für die Ruhe und Wohlfahrt der dortigen Völker ernste Gefahren heraufbeschwört." Wiederherstellung der legalen Ordnung, d. h. Wiederherstellung des durch den Berliner Vertrag geschaffenen RechLszustandes im Orient, das ist also das Programm der Großmächte Überhaupt , in dem Augenblicke, da ihre Vertreter in Konstantinopel zu einer neuen Eonserenz zusammentreten. Hoffentlich beherzigt man in Serbien und Griechenland diese kaiserlichen Worte, die an ernster Offenheit nichts zu wünschen übrig lassen Die englisch-türkische Convention wegen Egyptens ist nun endlich doch — und zwar am Samstag — unterzeichnet worden. Die Convention hat den Firman über die Rechte des Sultans im Sudan zur Grundlage und ist ein Präliminar-Ueberemkommen. Die Hauptpunkte desselben sind: Entsen- Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohrr. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. düng eines englischen und eines türkischen Commiffars zur eingehenden Untersuchung der Lage Egyptens; die Reorganisirung der egyptischen Justiz- und Finanzverwaltung und der Armee; Pacificirung des Sudans und Räumung Egyptens Seitens der Engländer nach erfolgter Wiederherstellung normaler Ver- hältniffe im Innern. Die Unterzeichnung der Convention erfolgte, nachdem verschiedene von der Pforte verlangte Modisicationen bezüglich der Bestimmungen über die Reorganisirung der egyptischen Armee vorgenommen worden waren. Ein türkischer Commiffar für Egypten ist noch nicht ernannt. — Mit der Unterzeichnung der Convention ist die Mission Sir> Drummond Wolff's, soweit sie sich auf Konstantinopel bezog, in erfolgreichster Weise erfüllt. Ob sich freilich die Ausführung des englisch-türkischen UebereinkommenS so glatt vollziehen wird, ist noch eine offene Frage. Aus Konstantinopel wird vom Sonntag gemeldet, daß die Botschafter, mit Ausnahme des englischen, ihre Instructionen für die Conferenz erhalten haben. Der französische Botschafter ist für den Fall, daß die Mächte eine Aufforderung an den Fürsten Alexander von Bulgarien richten, dahin in- struirt, gewisse Vorbehalte zu machen, da eine solche Aufforderung Sache der Pforte und nicht der Mächte fei. Für diesen Fall erwartet auch der italienische Botschafter Special-Instructionen. Unterdessen setzen die Mächte ihre Bemühungen fort, zunächst das noch immer actionslustige Serbien zur Vernunft zu bringen. Am Sonntag begab sich der österreichische Gesandte bei der serbischen Regierung nach Risch, um dem König Milan die gemeinsame Vorstellung, welche von den Vertretern der Mächte einstweilen bis zum Eingang weiterer Instructionen ihrer Regierungen festgestellt fein soll, zu überbringen. Ein Mahnruf an die Eltern. Kurzes Nachwort.' Mit dem zeitgemäßen Mahnruf in Nr. 248 d. Bl. wird wohl jeder einverstanden sein, der der heutigen Jugendbildung seine Aufmerksamkeit zuwendet. Es ist eine Hauptfrage, welche sich die Eltern eines Knaben, ohne mit der durch Eigenliebe und Elternstolz gefärbten Brille zu sehen, stellen müssen, ob der Sohn geistig und körperlich den Anforderungen der höheren Schulen gewachsen ist. Ist dies der Fall, so gilt es, Schulaufgaben und häusliche Arbeiten zu überwachen, was auch meist dem Vater- möglich sein wird, dem der Sohn im Wissen über den Kopf gewachsen ist, insbesondere auch darauf zu achten, ob die Erholungsstunden wirklich der Erholung gewidmet werden, ob der Umgang zu keinen Besorgnissen Anlaß gibt ?c. Dabei kann es mitunter geboten sein, den Allzustrebsamen zurückzuhalten und das alte Wort: mens eana in sano corpore (nur im gesunden Leib ein gesunder Geist) nicht zu vergessen. Viele Eltern verderben es aber hierin, indem sie den Ehrgeiz ihrer Kinder allzu sehr anspornen, der dann leicht so überspannt wird, daß sie die geringste Demüthigung oder Strafe in der Schule nicht ertragen, sodaß hierdurch allein schon mancher Schüler auf den unseligen Gedanken des Selbstmords gekommen ist. Auf eins sei noch besonders hingewiesen, auf die Versetzungen, bez. das Sitzenbleiben. Jff der Schüler begabt und fleißig, dabei sein Betragen gut, so wird die Versetzung nicht ausbleiben. Fehlt es an der Begabung, so werden die Eltern es schon einmal ruhig hinnehmen müssen, wenn die Versetzung ausbleibt und können hoffen, daß durch Fleiß das Fehlende ersetzt werde; — fehlt es aber am Fleiß oder Betragen, so mögen sie sich prüfen, ob sie nicht selbst durch allzu große Nachsicht und mangelhafte Ueberwachung ihr gutes Theil Schuld auf sich nehmen müssen. Vor einem aber sei dringend gewarnt: am Ende eines Schuljahres, wo es nicht mehr in der Macht des Schülers liegt, Versäumtes nachzuholen, heftige Drohungen auszusprechen für den Fall, daß die Versetzung nicht erfolge. Abgesehen davon, daß solche Drohungen gar oft nicht gehalten werden und gehalten werden können, können sie ebenda, wo ihre Erfüllung wahrscheinlich ist, zu eben jener Verzweiflung führen, welche schon so manchen Schüler in den Tod getrieben und so vielen Eltern zeitlebens Kummer und Vorwürfe gebracht hat. Hat doch Einsender dieses selbst einmal an einem Tage, wo die Versetzungen publicirt wurden, einem nicht versetzten Schüler allen Ernstes zureden müssen, der seinen Mitschülern gegenüber Selbstmordgedanken ausgesprochen hatte, weil sein Vater ihm gedroht, er dürfe ihm nicht mehr unter die Augen kommen, falls er sitzen bleibe. Kommt es da zu traurigen Verirrungen, so trifft nicht die Schule, sondern neben dem Schüler auch die Eltern die Verantwortung. W. UniverfitätS - Chronik. — An Stelle des nach Marburg berufenen Professors Niese ist der außerordentliche Professor an der Universität Leipzig Dr. E. Meyer zum ordentlichen Professor für alte Geschichte an der Universität Breslau ernannt morden. — Herr Professor Dr. August Schmarsow in Göttingen soll den an ihn ergangenen Nuf als Professor der Kunstgeschichte an die Universität Breslau angenommen haben. Vermischtes. Aus Schlesien, 23. October. Die Weigerung, sich an einem kühlen Sommertage zum Baden zu entkleiden, hat einer größeren Anzahl von Königsgrenadieren in Liegnitz schwere Strafen gebracht. Der Rädelsführer ist zu fünfjähriger Festungs- strafe, ein Einjähriger zum Verlust des Rechts, einjährig zu dienen, und sieben- monatlicher Festungshaft, zweiundzwanzig Gemeine sind zu längeren Freiheitssttafen verurtheilt. r . Zürich. Lieber die Katastrophe auf der Arth-Rigi-Bahn entnehmen wir den Berichten der „N. Z. Z." und des „Vaterland" Folgendes: Der letzte Dienstag war für die Arth-Rigi-Bahn der letzte Betriebstag des Jahres. Ein Zug sollte das bisher noch auf der Linie beschäftigte Personal sammt den Betriebsmaterlatten auf den Stationen Staffel und Kulm zu Thale führen. Der Zug ging um 2 Uhr in Kulm ab. Er bestand ans einer Maschine, zwei Gepäck- und einem Personenwagen. Auf der Locomotive befanden sich der Locomotivführer Schmidig und der Heizer Eberhard, im Güterwagen der Bahnarbeiter Pozz (Italiener) und ein anderer Bahnarbeiter, im Personenwagen Fräulein H., Buchbalterin auf Kulm, die Bahnhofvorffeher von Staffel unt) Kulm, sodann dec Kassier von Kulm und der dortige Portier mit Frau und einem Knaben; auf dem Fußbreit des Personenwagens standen der Eonducteur Franz Rickenbacher an der Bremse, Bahnarbeiter Maria Rickenbacher und Vorarbeiter Gia- Erscheint täglich mit Ausnahme deS MontagS. IW—NHimil II—MM— conto Pozz. Bis zur sogenannten „Kräbel"-Fluh ging die Fahrt durchaus normal von Statten. Kaum mar die jähe Fluh passirt, erfolgte ein gewaltiger Ruck. Pozz sprang beherzt vom Fußbrett ab. Das Gleiche that sein im Güterwagen befindlicher Bruder und der ebenfalls im Güterwagen befindliche andere Bahnarbeiter. Bahnarbeiter Rickenbacher, der mit Giac. Pozz beim Condueteur des Personenwagens stand, sprang etwas später ab, da der Zug bereits in beschleunigte Bewegung gerathen war; er ward mit dem Kopfe rechts an die Felswand geschleudert und am Gesicht bedenklich verletzt. Giac. Pozz kam beim Absprung glücklich auf die Füße zu stehen. Mit Blitzesschnelle kauerte der am genannten Punkte entgleiste Zug noch ca. 450 Meter weiter auf der Bahnlinie vorwärts, bis er, um eine Curve biegend, auf einmal das Geleise verließ, über den Damm hinunter kopfüber sich in ein kleines Mättchen stürzte und daselbst förmlich auseinanderbarst. Schmidig, der Locomotivführer, ein Mann von etwa 35 Jahren, ward buchstäblich zermalmt — ein Umstand, der erklärlich erscheint, wenn man bedenkt, daß die Locomotive auf dem kleinen Plateau dreimal kopfüber sich fortbewegte, den Boden 6 Fuß tief aufwühlte und im Ringen mit der eigenen Kraft einen Felsblock von der Größe eines Kochherdes vor sich hertrieb. Der Heizer, ein einundzwanzigjähriger Mann Namens Eberhard (von Arth), wurde, einer Schindel gleich, wohl 12 Klafter weit durch die Luft geschleudert und mit entzwei geschnittenem Fuße und auch sonst bedenklich zerschlagen aufgefunden. Von den übrigen Insassen wurden aufgehoben: Der Condueteur Franz Rickenbacher mit dreifach zerschlagenem Bein, die Frau des Stationsportiers auf Kulm mit gespaltener Hirnschale (ihr Gatte kam mit einer Fußverstauchnng, der Knabe unversehrt davon), Fräulein H., Buchhalterin auf Rigi-Kulm, mit gebrochenem Wadenbein, Stationsvorstand Eigel auf Staffel erlitt feine Verletzungen, anders sein Amtsgenosse von der Kulm. Im Ganzen sind 9 Personen verwundet worden, worunter der Heizer Eberhard, die Frau des Portier Eberhard und der Condueteur Rickenbacher lebensgefährlich. Schmidig war seit Anfang des Bahnbetriebs Locomotivführer. Schon einmal, im Jahre 1881, verschuldete Schmidig eine — damals glücklicherweise schadlose — Entgleisung unmittelbar vor Goldau. Die Stätte des Unglücks, wie sie sich dem Besucher darbietet, gewährt einen Anblick unsäglicher Verheerung. Man erreicht sie vom Stationsgebäude Arth-Goldau aus in einer schwachen halben Stunde. Fünf Minuten — und das ganze Zerstörungswerk war vollendet. Die Katastrophe ereignete sich um 2 Uhr 40 Minuten Nachmittags. Der damalige Stand der Bahnlinie soll in allen Theilen den Anforderungen eines gesicherten Betriebes entsprechen. Thatsache ist sodann nach Ansicht eines technischen Gewährsmannes, daß ein Achsenbruch an der Locomotive die erste Veranlassung zum Unglück gab. Immerhin hätte der Achseilbruch noch keine Entgleisung zur Folge haben können, wenn Locomotivführer Schmidig mittelst der Luft- und der Handbremse den Zug sofort zum Stehen gebracht hätte. Das scheint nun nicht geschehen zu sein. Der Zug rollte mit gebrochener Achse vorwärts, die Zahnräder verließen ihre Bahn, die Bewegung ward eine beschleunigte und es geschah, was bei sofortiger Bremsung hätte verhindert werden können. Ein zweites verhängniß- volles Moment im Eausalzusammenhang ist die mehrfach erwiesene Thatsache, daß die Waggons — entgegen den Sicherheitsvorschriften — an die Maschine angekoppelt waren. Wäre dies unterblieben, so hätten wenigstens die Waggons durch Bremsung sofort zum Stehen gebracht werden können und wäre der Unfall auf die Locomotive beschränkt geblieben; so aber wurden die Wagen von der Locomotive mit in's Verderben gerissen. Möglicherweise sollen auch die bei der letzten Thalfahrt üblichen Trünke bei den erwähnten Unregelmäßigkeiten mitgewirkt und das Unglück veranlaßt haben. — sAbgeblitzt.) Im Eisenbahnwagen fragte kürzlich ein G^chäftsreisender einen andern: „Womit handeln Sie denn'/" Dieser wärmte den uralten Witz wieder auf und antwortete: „Mit Verstand!" — „So?" meinte der andere und erwiderte: „Proben haben Sie wohl nicht bei sich?" Handel und Verkehr. — sDie Bier-Reste vor dem Reichsgerichts Vor Kurzem hat der Strafsenat des Reichsgerichts eine für das gesammte biertrinkende Publikum wichtige Entscheidung gefällt. Die Inhaberin eines Schanklokals einer sächsischen Stadt hatte bei Gelegenheit von Festlichkeiten, welche in ihrem Lokale stattfandeit, den Gästen Bier verabreichen lassen, welches mit dem bei früheren Gelegenheiten in den Gläsern als Rest stehen gebliebenen, abgestandenen Bier verschnitten war. Die Bier-Reste waren am Schlüsse einer früheren Festlichkeit auf Anordnung der Wirthin auf Flaschen gefüllt. Die Strafkammer hatte hierin eine Bierfälschung nicht erblickt und die Gastwirthin freigesprochen. Das Re-chsgericht hat aber das freisprechende Urtheil aufgehoben, indem es aussprach, daß eine Verfälschung im Sinne des § 10 des Reichs-Rahrungsmittel- gesetzes auch dann vorliegt, wenn eine Verschlechterung der normalen Beschaffenheit eines Nahrungs- oder Genußmittels durch Beimengung verdorbener oder in unzulässiger Weise minderwerthiger Stoffe der gleichen Art bewirkt wird. — lieber die Veräußerlichkeit von Retourbillets, welche ohne eine bestimmte Person als Fahrberechtigten zu bezeichnen, den Vermerk enthalten „Nicht übertragbar", hat das Oberlandesgericht in Celle eine Entscheidung von allgemeinem Interesse abgegeben. Ein Retourbillet für die Strecke Geestemünde-Bremen war, nachdem der erste Erwerber auf dasselbe die Fahrt von Geestemünde nach Bremen gemacht hatte, zur Rückfahrt an einen anderen verkauft und von diesem benutzt worden. Hinterher entspann sich hieraus ein gerichtliches Strafverfahren gegen den Verkäufer wegen Betrugs und zwar in erster Instanz vor dem Schöffengericht zu Geestemünde, in zweiter Instanz vor dem Landgericht zu Verden. Beide Gerichte erklärten den Verkäufer des Betruges für schuldig. Dagegen hat das Oberlandesgericht den Verkäufer des Billets von der gegen ihn erhobenen Anklage freigesprochen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse zur Last gelegt. In den Entschcidungsgründen ist folgende Ansicht ausgesprochen: „Die Eisenbahnbillets haben den Charakter eines Jnhaberpapiers. Dieser Charakter kann ihnen nicht dadurch genommen werden, daß die Eisenbahnverwaltung auf dieselben den Vermerk „Nicht übertragbar" drucken läßt. Es hatte demnach das fragliche, noch nicht abgelaufene und zur Fahrt von Bremen nach Geestemünde noch nicht benutzte Retour-Billet zu solcher Fahrt für den Käufer volle Giltigkeit. Mithin ist weder ein Jrrthum in dem Käufer erregt, noch hat der Eisenbahnfiskus, da er rechtlich verpflichtet war, jeden Inhaber des Billets zu befördern, eine Vermögensschädigung erlitten." prakt. u. Specialarzt für Haut-, Frauen - u. Geschlechtskrankheiten (Syphilis) etc. Frankfurt a. M. Stiftete. 22, fr. Assist. Prof. Ricord’s. Ausw. brieft neu,leicht,solid, elegant, preiswürdig. Abbild, gratis Kmoveroem-Wagen, [6612J J. G. Rumpf, Eis. Hand, Frankfurt a/M. Dr. Gensch, Ieikgeöotenes. VerbesserteTheerseife (St.35 Pf.) aus der königl. bayerischen Hof- parfümeriefabrik €• D. Wunderlich, Nur überg. Prämiirt Große Medaille 1882. Bewährt und von den meisten Aerzten empfohlen gegen Unreinheit des Teints, Sommersprossen, Kopfschuppen, Grind, Flechten, Schwitzen der Füße, selbst Krätze, auch kräftiges Präservativ gegen Ansteckung und Insekten. Theer-Schweftlseift (St. 50 Pf.) vereinigt die vorzüglichen Wirkungen des Schwefels und des Theers. Zu haben bei 4288] Hch. 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Melodrama: Die Flüchtlinge .... 7. Concert für die Violine, G-moll, (Vorspiel und Adagio) ....... 8. Duette für Tenor und Bariton: a. Ich stand gelehnet an den Mast ( b. 0, säh’ ich auf der Haide dort j * 9. Trio, Es-dur (I. Satz)..... Alfred Philips. Ro b. Franz. R. Schumann. R. Wagner. R. Schumann. Ed. Grieg. Karl Walther. F. Schubert. F. Mendelssohn. F. Schubert. W. A. Mozart. R. Schumann. Max Bruch. F. Mendelssohn. L. v. Beethoven. Preise der Plätze: Sperrsitz Mark 2.— Saal „ 1.50 Gallerie „ 1.—. Eintrittskarten sind in der Musikalienhandlung des Herrn W. Rudolph, sowie am Abend des Concerts an der Kasse zu haben. Saalplätze für die Hm. Studirenden im Vorverkauf bei Hm. W. Rudolph: 1 Mark. 7640 Tanz-Unterricht in Gießen. Unterzeichneter beabsichtigt im Saale des Herrn Rühl (Bramm'sche Wirthschast) Tanzunterricht zu ertheilen und ladet zur Betheiligung an demselben ergebenst ein. Der Unterricht beginnt DirnStag, den 2. Novbr., für Kinder 41/, Uhr, für Erwachsene Abends 8 Uhr. 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Lieder für Sopran mit Clavierbegleitung a. Murmelndes Lüftchen „ A. Jensen. b. Es muss ein Wunderbares sein .... „ F. Liszt. c. Serenade M. Bruch. 7. a. Adagio für Violoncello „ W. A. Mozart. b. Gavotte für Violoncello „ J- S Bach. 6. Novelletten, Trio f. Pianoforle, Violine u. Cello „ N. W. Gade. Der Concertflügel von Blüthner ist aus dem Pianofortelager des Herrn Wilh. Rudolph in Giessen. 7551 Ein möblirtes Stübchen zu vermiethen^ Flügelsgasse 9. 7587] Hübsch möblirtes Zimmer ver- miethet Witlwe Noll, Bahnhofstraße 60. 7729] Möblirte Zimmer zu vermiethen. Pauly & Schmidt. 7720] Wohn- mit Schlafzimmer, gut möblirr, sofort zu vermiethen. Gründergerstraße 28 II. 7714] Möblirtes Zimmer mit Schlafzimmer, auch einzeln, zu vermiethen. ______________________Ludwig splatz _13. 7680] Möbl. Zimmer zu vermiethen. Grünbergerstraße 36, parterre- 7239] Möblirtes Zimmer. Seltersweg 67. 3804 Fein möbl. Zimmer mit Cabinet zu vermiethen. 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