‘Ms 8 n aa|e 1 kr schwerem Seh 1MHI. tttMbmm. 4 Ur Dom Sterb 2265 r 1fel8*!" wii i°»° «* n Berkaus van Cafser c ein größeres Hamb^ m i« 6* Jre *ii rönnen, ««"/w . 404 an «• 81 s" imi*----vr rfWL1 : rin ^rÄerfei« i ndnM-^77 Mererh°Wi°«"dH 7®. Zweites Blatt Sonntag den 29. März 1886 Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Erscheint 1ä(-Sich mit Ausnahme heä MsntagS. Wurca« r Schulstraße 7. PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinyerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Wochen - Uebsrsicht. Gießen, 28. März. Der datier ist von seinem jüngsten Unwohlsein, welches ihn auch an ^inem Geburtstage verhinderte, in der sonst üblichen ausgedehnten Weise die Deputationen und persönlichen Gratulationen zu empfangen, erfreulicher Wege roiever vollständig hergestellt. Indessen ist bei der anhaltenden rauhen Witte, -rung noch möglichste Schonung für den greisen Monarchen geboten und so dürfte er auch seine gewohnten Ausfahrten erst beim Eintritt besseren Wetters wieder ausnehmen. m A Mit der parlamentarischen Osterpause hat der Reichstag am Vergangenen Dienstag den Anfang gemacht und vermuthlich werden ihm die Leiden Häuser des preußischen Landtages noch in dieser Woche gefolgt sem. Der Schwerpunkt des sitzt zu Ende gegangenen Sessions-Abschnittes lag überwiegend «us dem Gebiete der Colonialpolitik und bilden die Bewilligung des Nachtrags- Etats für Kamerun, vor Allem aber die noch kurz vor der Vertagung erfolgte definitive Annahme der Dampfer-Vorlage, wie sie aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegegangen war, einen Erfolg der colonial-politischen Bestrebungen der Reichsregierung, wie er bei der Zusammensetzung des gegenwar- 3en Reichstages eigentlich gar nicht bester zu wünschen war. Außerdem rst die ließlrche BewMgung des vielumstrittenen neuen Directorsposten im auswärtigen Amte hervorzuheben. Sonst hat der Reichstag in seinem ersten Sessions- Lbschnitte — abgesehen vom Etat, dessen Berathung sich mehr als nöthig in die Länge zog — nur kleinere Vorlagen und mehrere Anträge definitiv erledigt; Positiv ist also von ihm in Anbetracht des Umstandes, daß sein Zusammentritt schon im vorigen November erfolgte, gerade nicht allzuviel geleistet worden. Nach den Osterferien wird den Hauptberathungs-Gegenstand des Reichstages die Zollraris'Novelle bilden, deren hauptsächlichste Positionen in zweiter Lesung allerdings schon ihre Erledigung gefunden haben. Die specielle Erörterung der vielen Minen Industrie-Zolle dürfte indessen auf die Reichsboten keine große Anziehungs- Äaft ausüben und so wird wohl der Reichstag nach Ostern an wiederholter Befchlußunsähigkeit laboriren, was für seine Arbeiten nichts weniger als förderlich sein wird. Ueber den Schluß der Session hört man bis jetzt nur Der- muthungen aussprechen, jedenfalls wird derselbe aber noch vor Pfingsten erfolgen. Die preußische Regierung hat durch den Finanzminister v. Scholz ihre Zustimmung im Princip zu dem Hueneichen Antrag erklärt, nach welchem die den Betrag von W/2 Mill. JL übersteigenden Einnahmen Preußens aus den Getreide- und Viehzöllen den Communal-Verbänden überwiesen werden sollen; nur wünscht die Regierung einen andern VertheilungS-Modus eingehalten zu sehen. Ob diese Art der Erleichterung der Communal-Lasten sich wirklich ohne Schädigung anderer Jntereffen wird durchführen lassen, steht noch dahin. Einer der verdienstvollsten deutschen Marine-Ofsiciere, Contre-Admiral v. Wickede, ist zum Vice-Admiral ernannt worden. Herr v. Wickede bekleidet zur Zeit die Stellung eines Chefs der Marine-Station der Ostsee. In Oesterreich ist die Nordbahn-Frage zur Zett der hervorragendste Gegenstand der Tagesdiscussion. Nach mehrtägiger Generaldebatte hat das Abgeordnetenhaus am Dienstag gegen die Stimmen der Linken das Eingehen in die Specialdebatte über die Nordbahn-Vorlage beschlossen. Die Anträge der liberalen Minorität, welche theils die Vorlegung eines neuen Gesetz- Entwnrses, aus dem Princip der Verstaatlichung beruhend, theils die Vertagung der ganzen Frage, verlangten, wurden abgelehnt, wobei es sich herausstellte, daß auf der Linken ebensowenig Einigkeit herrschte, indem sich hierbei die wunderbarsten Partei-Constellationen herausstellten. Schließlich haben aber die Parteien der Rechten doch den Sieg davongetragen und fragt es sich nur, welche Gestalt der zu erneuernde Vertrag der Regierung mit der Nordbahn in der am Donners- iag begonnenen Specialdiscussion annehmen wird. Allem Anschein nach, ist man sich auf Seiten der Abgeordnetenhaus-Majorität hierüber noch nicht einig und dürfte die weitere Berathung über die Nordbahn-Vorlage wahrscheinlich noch Mancherlei Ueberraschungen bringen. In Frankreich ist mit der von der Deputirtenkammer mit großer Stimmen-Mehrhrit beschlossenen Einführung des Listenscrutiniums eine wichtige Frage der inneren Politik definitiv zu Gunsten der Regierung entschieden worden. Rach dem hiermit angenommenen Wahlmodus werden bei den allgemeinen Wahlen jämmlliche Abgeordnete eines Departements gemeinsam aus derselben Liste gewählt, während bisher jedes Arrondissement einen besonderen Deputirten ernannte. Da die große Mehrzahl der französischen Departements entschieden republikanisch gesinnt sind, so können die einzelnen Arrondifiements innerhalb derselben, welche bisher monarchistische Deputirten wählten, jetzt nicht mehr zur Geltung kommen und so wird denn auch die Zahl der monarchistischen Deputirten bedeutend zusammenschrumpfen. Ob aber die gemäßigten Republikaner oder die Radikalen, Socialisten rc. am meisten vom Listenscrutinium profitiren werden, darüber muffen die nächsten allgemeinen Wahlen entscheiden, welche nach einem weiteren Kammer- bffchlusse zwischen dem 14. August und 14. October stattzusinden haben. Der italienische Minister des Auswärtigen, Mancini, hat dieser Tage im Senate Erklärungen Über Die Colonialpolitik Italiens abgegeben, welche vor allen Dingen betonen, daß durch dieselbe und die deshalb erfolgte Anlehnung an England die guten Beziehungen zu Oesterreich und Deutschland N'.icht gestört worden sind. Es liegt in diesen Erklärungen eine Rehabilitirung L 0 ik a l e Gietzen, 28. März. ^Entwurf zum Ortsbaustatut für die Pro«" vinzialhauptstadt Gteßen-s Fortsetzung und Schluß. Z« Art. 29 der allgemeinen Bauordnnng. 8 19. Stauungen, Scheunen, Remisen, Waschküchen, Avtritte und ähnliche Nebengebäude dürfen nicht an öffentliche Straßen und Plätze gestellt werden. Ausnahmen hiervon sind nur bet äußerster Raumbeschränkung und unter der Bedingung zulässig, daß derartige Nebengebäude mit dem Hauptgebäude in harmonische Verbindung gebracht werden, oder für sich das Aussehen eines Wohngebäudes erhalten. 8 20 Räume, in denen mit lästigem Geräusch verbundene Gewerbe betrieben werden, oder in denen Rauch, Dampf und Übelriechende Luft erzeugt wird, dürfen keine D£ffnUÄnfo%beetÄehK-7 bet Baufluchtlinie, fo muß die Entfernung der Oeffnungen « sind Fabrik- und sonstige Anlagen, welche in bebauten Quartieren für die Besitzer oder Bewohner der benachbarten Grundstücke oder für da« Publikum erhebliche Nachtheile oder Belästigungen ic. herbei- sühren kömrteu^b untet reiche» Bedingungen Bauten der tm S 21 bezeichneten Art, sowie villenact,g- Bauten außerhalb des Stadtbauplans errichtet werden können, darüber bat die Stadtverordneten-Versammlung von Fall zu Fall zu berathen und zu beschließe. T „ Zir Art. 30 der allgemeinen Banordnurrg. 8 23. DaS^urücklegen der Gebäude hinter die normale Baufluchtlinie kann ausnahmsweise mit Genehmigung der Stadtverordneten - BHammlung gestattet werden, wenn der Besitzer deS zurückliegenden Hauses sich verpflichtet, das zwischen der Baufluchtlinie und der Gebäudefront befindliche Gelände nach Vorschrift abzuschlteßen und anzulegen. Zn Art. 34 der allgemeinen Bauordnung. 8 24. Jedes bebaute Grundstück soll mit einem Abtritt versehen sein, der übrigen« tn der Regel nicht an der Straßenflucht liegen darf. . Die Abtrittsgruben müssen mindestens 1 m von der Nachbargrenze entfernt, absolut wasserdicht hergerichtet und zweckentsprechend ventilirt fehl. Zu Art. 37 der allgemeinen Bauoednung. 8 25. Auf jedem Grundstück mutz wenigstens Vs der Gesammtgrundflächs um bebaut bleiben und zwar der Art, daß hinter dem Vorderhause ein Hofcaum von 8 bis 10 m Länge und 4 bf§ 5 m Brette frei bleibt. Wo tn einem Baugrundstück die Anlage des Hofcaums hdem Vord.rhause unausführbar ist, kann solche ausnahmsweise neben dem Haus-gestattet werden. Auf Grundstücken, welche bereits bebaut sind und deren Hofcaum wenigs 30 Quadratmeter beträgt, darf derselbe bet Neubauten wieder in der ttüheren Große angeordnet werden, wenn die Zahl der vorhandenen Stockwerke^ntcht überschritten wird. Eine Verkleinerung oder Uebnbauung solcher Hoftäume ist unstattyatt. Löschgeräthe geeignete Durchfahrt von mindestens 2 m Breite und 2,60 m Hohe im Lichten eingerichtet w-rden. e e $5f., fo wuß zu jedem derselben, weicherden einzigen Zugakg zu bewohMen ob" zu mehrstöckigen Hintergebäuden bildet, eine solch- Sufa&rt °°rh,nden sein. batfen In der Regel nicht früher erbaut werden, als die Vordergebäude; zu einer Abweichung hiervon ist die Genehmigung der Stadt- verordntten-PersammIung erforderlich. her überseeischen Politik der römischen Cabniets vor der öffentlichen Meinung Mittel-Europa« und diese Rehabilitirung war allerdings Angesichts der so plötzlichen Hinneigung Italiens zu England auch noth wendig. Die weitere Haltung der italienischen Regierung wird aber erst zeigen, ob es ihr in der That Ernst ist mit dem Festhalten an dem Bündnisse mit den central-europäischen Mächten, mit schönen Worten ist dies nicht allein abgemacht. Die englischen Staatsmänner betrachten den Conflict mit Rußland wegen der afghanischen Grenze plötzlich wieder durch die schwarze Brille. Auf den Befehl zur Mobilisirung zweier indischen Armee-CorpS ist die Ordre gefolgt, daß alle beurlaubten Officiere der englischen Truppen in Indien und die beurlaubten Eingeborenen der indischen Regimenter unverzüglich zu ihren Regimentern zurückzukehren haben; ferner ist von der Admiralität angeordnet worden, daß die in Devenport, Chatam und Portsmouth befindlichen Kriegsschiffe sich in Bereitschaft zu setzen haben, um jederzeit auSlausen zu können- Diese kriegerischen Maßnahvten deuten darauf hin, daß man sich in London für alle Fälle bereit hält, einem Vorstoß der Russen in Centralasien entgegenzutreten und ein von der Londoner Börse ansgegangenes Gerücht, wonach Rußlands Antwort auf die englischen Vorschläge bezüglich Afghanistans keine befriedigende sei, würde diese Rtaßnahmen nur rechtfertigen. Dagegen erklärt die „Nordische Telegraphenagentur" in Petersburg, daß eine solche Antwort noch nicht ertheilt sei, was freilich nicht ausschließt, daß sie ablehnend lauten kann- , Neber die Kampfe derEugländer mit den Sudan-Rebellen unter Osman Sigma bei Suakim laufen jetzt specielle Berichte ein, die bestätigen daß die Araber in allen diesen Gefechten mit äußerster Todesverachtung, mit wildester Tapferkeit gekämpft haben. Trotz allen Niederlagen, welche die Sudan-Rebellen durch die Engländer schon erlitten, ist ihr Muth demnach noch nicht im Mindesten gebrochen und General Graham wird auf seinem beab- sicktigten Marsche gegen Tamai, dem Hauptstützpunkte Osman Digma's, hiervon jedenfalls weitere Proben erhalten. In Central-Amerika hat der Präsident von Guatemala, Barnos, mit 15,000 Mann den Vormarsch gegen San Salvador begonnen, womit die kriegerischen Verwickelungen in Centtal - Amerika ihren Anfang genommen haben- ______________________ Auch müsse» die Fluche» derselben möglichst rechtwinklig »der parallel mit denen Ler Vordergedäude angelegt sein. 3n Art. 44 -er allgemeine« Bauordnung. S 29. Die umfavgsmauern aller Wohnhäusern unv aller sonstigen Gebäude, wenn letztere zwei oder mehrere Stockwerke mit oder ohne FeuerungSetvrichtung ent- dalten müssen massiv erbaut werden; bet solchen Gebäuden müssen die UmfangS» mauern tm oberen Stock eine Stücks von mindestens 45 cm bet Bruchsteinen und 38 cm bet Backsteinen Haden. Bei Bruchsteivmauern muß bte Stärke nach unten von Stockwerk au Stockwerk um je 10 cm, bet Backsteinen alle zwei Stockwerke um einen Kalben Stern zunehmen. Bei diesen Dimensionen stad Stockwerkshöhen nicht über 4 m tm Lichten und Zimmertiefen nicht über 7 m vorgesehen; werden diese Dimenfioneu überschritten, so find auch die Mauerstärken entsprechend zu vergrößern Bet Kate- und Mavsardenstöcken dürfen die Mauerstärken auf 25 cm gegriffen WerbCr*2)ie Außenmauern von Treppenhäusern bedürfen der Verstärkung nach unten nicht, wenn fie 45 cm bezw. IVa Steine stark bet nicht mehr alS 12 m Höhe auS- ^^^StockwerkSaufsttzuvgen auf bestehende Gebäude stad nur dann zulässig, wenn diese Minimalmaße noch ohne Avblendung an bestehende Mauern etngehalten werden Für den Anstrich dürfen keine blendenden »nd keine gifthalligen Farve» verwendet werden. Zu Art. 69 der allgemeine« Bauordnung. < 41. In den eröffneten Straßen ist das Bauen in ihrer ganzen Länge gestatio. ES kann jedoch ein probcttrter Bau tm öffentlichen Inter-sse untersagt werden, wen» durch die Ausführung drffttben eine zweckmäßige Emtheilung der Bauplätze in der bezüglichen Bausigur verhindert wird, wenn namentlich in Folge dieser Ausführung unmittelbar daranstoßende Bauplätze die vorgrschrtedene MmimalauSdehnung nach S 4 nicht erhalten können. 8 42. Wird zur Erreichung einer vortheilhasteren Ausnutzung der Bauquartiere von den Interessenten, die mindestens 2/i der bezüglichen Baufläche besitzen, ein de«, fallsiser Antrag au bte Stadt gestellt, so kann solche da« in der betreffenden Baufigur gelegene Terrain, der die richtige Eintheilung verhindernden Grundbesitzer, auf dem Wege der Expropriation erwerbe« und gegen Erstattung deS oesammten KostenpreiseS an die Antragsteller auSltefern, wenn sich letztere solidarisch zur Zahlung der eutstetzende» Kosten im Voraus verpflichten evevt. eine hinreichende Caution hierfür stellen. Vermischte-. können^ kbsvvderer Genehmigung kann auch daS oberste Stockwerk eines Nebengebäudes in gefl- Holzconstruction ausgeführt werden. c so. Größere Umbauten und Hauptreparaturen an bestehenden, mit FeuerungS« aulagen versehenen Fachw-rkSbauten ftnd in der Regel nur dann zulässig, wenn die FachwerkSwände durch massive Mauern nach S 29 ersetzt werden. Ausnahmen hiervon können vuc mtt Genehmigung der Stadtverordneten,Versammlung gestaltet werden. _, . _ . 8 31. Einstöckige Gebäude ohne Feuerung, einstöckige Schuppen und Lagerhäuser u. tzergl. find in Fachwerksbau, Aborte, sowie Ställe für Klein- und Federvieh in ^otibau ^uläsfig. au6ercn Mauern der Vorder-, Hinter-und Nebengebäude dürfen nur dauerhafte Bruchsteine oder festgebrannte Backsteine verwendet werden. Der Mörtel muß aus Kalk oder Gement bereitet sein. Die Verwendung sonstiger in der Technik bewährter Baumaterialien soll Übrigens nicht ausgeschlossen sein. Lehm- und ähnliche Steine dürfen nur zur Ausmauerung innerer, wenig belasteter Fachwände benutzt werden, wöbet auch Lehmmörlel zulässig ist. S 33 Bei massiven Gebäuden müssen diejenigen Scheidewände, welche die Gebälke tragen helfen, 25 cm stark sein, sobald letztere zwischen zwei Mauern mehr als 5,0 m Scheidewände, an welchen sich Herd-Feuerungen befinden, müssen ebenfalls 25 cm ftarf sein und wenigstens 50 cm über die äußeren Herdtheile hinauSreichen. 8 34. Die Fußböden deS untersten Stockwerkes müssen bet Wohngebäuden mindestens 50 cm und die Schwellen von unbewohnten Fachwerksbauten Mindestens 30 cm über dem Terrain liegen. , Art Laden-Anlagen kann eine geringere Höhenlage zugegeben werden. 8 35. Garten- und Landhäuser mtt Feuerungen zu vorübergehender Benutzung können in Fachwerk gestaltet werden, wenn sie mindestens 4 m von der nachbarlichen Grenze und von anderen Gebäuden entfernt stehen. — Berlin ist Weltstadt, mag man es betrachten an welchem Ende man will. Schon »eultch wurde darauf aufmerksam gemacht, daß unter d»r Schaar der Berliner Dienstmänner, welche täglich an der Ecke stehen und auf Bestellungen warten, auch einer ist, welcher von Adel ,st und den Freiherrnt-tel führt. Aber noch mehr. In einer in der Nähe deS zoologischen Gartens gelegenen Volksküche sieht man alltäglich zur MittagSteit gegen 1 Uhr, wenn der Schwarm der übrigen Gäste sich bereits wieder zerstreut hat, zwei ältere Männer erscheinen, welche in einem Winkel der Küche ihr frugales Mittagsmahl verzehren und sich z'emlich referv'.rt von den übrigen Besucher« der Volksküche halten- Nach beendetem Mahle trennen fick beide Gäste mit de» Worten: .Mahlzeit, Herr Postmeister!* — .Adieu, Herr ZuflliralhI* — B->de Besucher find thatsächlich gewesen, waS ihr Titel besagt. Welche Verkettung der Geschicke muß in daS Leben dieser Beiden etngegriffen haben. — Die in BuenoS-AyreS erscheinende .Deutsche La-Plala-Zeitung' schreibt i» ihrer Nr. 46 vom 28. Februar über den von den deutschen Behörden verfolgten Le, trüger und Bankerotteur Wilhelm SachS au« Frankfurt a. M, der von dem deutschen Vertreter, Baron v. Hollebm, in Montevtdlo ausfindig gemacht worden war: .DaS Begehren der Auslieferung scheiterte an der StaatsweiSheit der muguay schen Behörden. Dort hatte jedoch SachS wieder neue Schwindeleien verübt, mußte sich flüchten und kam auch hier, wo er abermals aufgespürt und Dank deS zu früh verstorbenen Polizei- commissärS der 1. Sektion (Suffern) verhaftet wurde. Die hiesige Regierung sowohl als auch der erstinstanzliche Richter zeigte die größte Bereitwilligkeit, der Gerechtigk^t gerecht zu werden und die Auslieferung deS Verbrechers zu bewilligen. Der erstinstanzliche Richter hatte denn auch in diesem Sinne entschieden. Darauf erfolgte von Seiten de« Angeklagten Appellation an den obersten Gerichtshof und dieser hat na« daS erstinftanzliche Uriheil umgestürzt und erklärt, daß weder der Präsident der Repu. blik noch irgend ein Richter deS Landes daS Recht habe, diesen Überwiesenm Verbrecher anSzuliefern, derselbe deßhalb sofort in Freiheit zu setzen fei.* Zu Art. 59 der allgemeinen Bauordnung. 8 36. Die nach der Straße zugekehrte Länge oder Breite eines Gebäude- muß mindestens 8 m betragen. Unter diesem Maße kann ein Bau nur gestattet werden, wenn er als harmonischer Theil eines schon bestehenden Hauses desselben Besitzers angebaut oder wenn ein schon bestandenes HauS frisch aufgebaut wird. 8 37. Ohne besondere Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung sollen innerhalb deS StadtbauplanS keine Gebäude an den Straßen errichtet werden, welche weniger als 2 Stockwerke über Sockel haben. Mansarden- und französische Dächer werden habet nicht alS besondere Stockwerke gerechnet. 8 38. Villenartige Gebäude, welche hinter die normale Bauflucht zu stehen kommen, können auch einstöckig eibaut werden, wenn sie zwischen Sockel und Dach- gesimS mindestens 5 m Höhe erhalten. ± z S 39. Bei allen Neubauten und Hauptreparaturen ist auf eine gefällige archi- tectonifche Ausführung der von der Straße aus sichtbaren Fa?aden Rücksicht zu nehmen. Dieser Anforterung zuwiderlaufende Pläne sind zur Abänderung zurückzugeben. 8 40. Alle an einer Straße stehenden und von derselben aus sichtbaren neuen Gebäude find nach Ablauf von drei Jahren vom Zeitpunkte ihrer Eindeckung mit Verputz und Anstrich zu versehen, falls bte UmfangSwände utcht auS sauber behauenen Steinen oder Blendbacksteinen bestehen. Nettere Gebäude sind in Verputz und Anstrich stets in solchem Zustande zu erhalten, daß deren Aussehen nicht mißständtg erscheint. 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