31 55 32 8 38 12 16 50 dum new ____H Jiit Cabinrt i? rmiethrn bti br. etomni. und ßabintt Musburg: t Pension zu t c Exded. b. j. immer zu J Selterswtg fr Dr. Hau^ meines Hausi^ zen. lenfels M Aula dnroi'S 1 Treppen fei ung, 8 Mm, nemlÄü, ptr SMnlogtV nftrbtntffa n LxüM^i l (MX, 2 uO vrrmlck iblirte jer, EeltM ner, fomieW^ ZartensM Zimmer, zu, ^Erped^U Zimmer W ler zu vewc ysL—-' ?« Ctto geiteriwiO^ I MNS^ M i«* l turn i# Nr. 96 Erstes Blatt. Sonntag den 26. April L88S Weßener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. - «tultrat. 7. W ueti» mtt H*. Stent«,*. g'**’ “Ä i»!^j^Hw,miiiiiii_ Ji n I!___ J1J___il1.jjLUJ■!!! 1ILLLLJ LI L Amtlicher Iheil. Gefunden: 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Paar Strümpfe, 1 ledernes Täschchen, 1 silb. Löffel, 1 Silscheid, 1 Kinderhut, 2 Kinderkragen 1 Haarring mit Goldbeschlag, 1 Buch, 1 Schiefertafel, einige Pfennige, 1 Hundehalsband. Gießen, am 25. April 1885. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. I. V.: Kraemer. Deutschland. Darmstadt, 23. April. Gesetzentwurf, betr. die Wahlen zur Vertretung und Verwaltung der Gemeinden, Kreise und Provinzen. (Schluß.) Die dem Entwurf beigesügten Motive lauten wie folgt: Die Bestimmung des Art. 35 des Gesetzes vom 8. Juni 1884, die allgemeine Einkommensteuer betr., wonach Einkommen unter 500 bei dieser Steuer außer Betracht zu bleiben haben, bedingt eine Aenderung derjenigen Bestimmungen der Städte-Ordnung vom 13. Juni 1874, der Landgemeinde-O rd- mmg vom 15. Juni 1874 und hiermit zugleich der auf dieselben Bezug nehmenden Bestimmungen der Kreis- und Provinzial-Ordnung vom 12. Juni 1874, welche die Stimmfähigkeit bei den Wahlen zur Vertretung und Verwal- tastg der Gemeinden, Kreile und Provinzen und in Verbindung hiermit die Wählbarkeit bei diesen Wahlen von der Zuziehung zur Einkommensteuer ab- bängig machen, falls nicht diejenigen, welche mit einem Einkommen unter 500 v4L «ir geschätzt sind, ihres Wahlrechts verlustig gehen sollen. Da nun nach dem zur Zeit den Ständen des Großherzogthums zur Be- radhung und Beschlußfassung vorliegenden Gesetzentwürfe, die Gemeinde-Umlagen betreffend, eine gesetzliche Regelung dahin zu erwarten steht, daß die von der Slaatssteuer befreiten Einkommen unter 500 JL der Gemeinde-Besteuerung unterworfen bleiben, erscheint es angezeigt, in den betr. Gesetzesstellen der Städte- inb Landgemeinde-Ordnung die Einkommensteuer durch die Communalsteuer zu ersetzen und von der Zuziehung zu letzterer die Stimmfähigkeit und Wählbarkeit abhängig zu machen. Die wenigen weiteren Aenderungen gesetzlicher Wahlbestimmungen, welche ter Entwurf enthält, erscheinen im Wesentlichen durch das Gesetz vom 8. Juli 1884, die Einführung einer Kapital-Rentensteuer betr., sowie durch die in Folge des Gesetzes vom 23. Februar 1881 eingetretene Verlegung des Rechnungsjahres für den Gemeindehaushalt vom 1. Januar auf den 1. April geboten und finden in der zu den einzelnen Artikeln gegebenen Erläuterung ihre Begründung. Zu Art. 1. Nach den gemachten Erfahrungen empfiehlt es sich, zu der durch das Gesetz vom 8. Januar 1852, die Bildung des Ortsvorstandes und die Wahl des Gemeinderaths betr,, ausgestellten, auch im Entwürfe der Städte- Dnb Landgemeinde-Ordnung vorgesehen gewesenen Bestimmung, wonach die Ortsburger beim Vorhandensein der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen nur stimmberechtigt sind, wenn sie in der Gemeinde wohnen, zurückzukehren. Im Uebrigen bedarf wohl die vorgeschlagene veränderte Fassung des ersten Absatzes des Art. 13 der Städte-Ordnung und des mit demselben gleichlautende Art. 13 der Landgememeinde-Ordnung keiner näheren Begründung. Sie ifi gegeben, sobald die Einkommensteuer durch die Communalsteuer ersetzt und dem Kalenderjahr das Rechnungsjahr substituirt wird. Wer communalsteuerpflichtig ist, wird, insofern in der Gemeinde Com- irunalsteuer erhoben wird, zu derselben zugezogen. Da aber Gemeinden vorhanden sind, in welchen Umlagen nicht erhoben werden, so muß in solchen Ge- meinben der Umstand, communalsteuerpflichtig zu sein, an die Stelle der Ziehung zur Communalsteuer treten. Die Fassung des Artikels ist für beide Me zutreffend. Die vorgesehene Aenderung im zweiten Absätze des Art. 13 der Städte- DrDnung ergiebt sich aus der vorgeschlagenen Aenderung des ersten Absatzes dieses Artikels. Zu Art. 2 und 3. Da die Stimmsähigkeit nicht mehr von der Zuziehung |iir Einkommensteuer, sondern von derjenigen zur Communalsteuer abhängig gerecht wird, erscheint es angezeigt, nur diejenigen an der Ausübung der Stimm- ^rechtigung gehindert sein zu lassen, die mit der Entrichtung der Com- mnalsteuer, und nicht auch diejenigen, die mit der Entrichtung der directen ktaatssteuern sich im Rückstände befinden. Zu Art. 4. Der erste Absatz des Art. 18 hat gegenüber der früheren Ostung einen Zusatz durch Einfügung der Kapital-Rentensteuer erhalten. Im lktzt-en Absatz des Art. 18 ist an Stelle des Kalenderjahres das Rechnungsjahr getreten. Darmstadt, 24. April. Die Sitzung der ersten Kammer ist auf rillige Tage verschoben. ßuglaud. London, 24. April. Morgen findet wiederum ein Cabinetsrath statt — Die- „Daily News" schreibt bezüglich der englisch-russischen Differenzen, die hauptsächlichste Hoffnung auf eine friedliche Beilegung der Schwierigkeiten hänge gegenwärtig von der Möglichkeit einer Grenzregulirung auf breiterer Basis ab, worüber Unterhandlungen, abgesondert von der Pendjeh-Affatre, schweben. Die Mily News" glaubt indessen, daß der Schriftwechsel mit Petersburg noch nicht gllnz ohne Hoffnung sei. Mit weniger Zuversicht spricht sich die „Times" aus, welche meint, daß Rußland kaum einen Schritt thun werde, um der englischen Regierung entgegenzukommen. Es sei jedoch kein Grund vorhanden, weshalb die Krisis plötzlich akut werden müßte. Selbst die Abberufung der Botschafter Thornton und Staal wurde nicht gerade zu einem endgiltigen Bruche führen, sie würde jedoch die Situation accentuiren und die Aufmerksamkeit anderer Mächte wachrufen. Wenn diese Mächte wünschten, den Kampf abzuwenden, der Tausende in den neutralen Staaten finanziell ruiniren würde, so würden sie gut thun, Rußland zu bewegen, mit Vorschlägen für ein Compromiß hervorzutreten, welche die englischen Minister ohne Schande erwägen könnten. E. K. Berlin, 24. April. sReichStag.j Die Berathung der Zolltarifnooelle ist auch heute mir wenig gefördert morden, Nach den bisherigen Bestimmungen deS TarifeS werden die Gewebe auS Baumwolle in dichte und undichte classificirt und danach verzollt. Die Regierungsvorlage hat keine Aenderung vorgeschlagen; in der vorberathendeu Commission war ein Antrag auf Beseitigung der durch diese Classi- stcation hervorgerufenen Unklarheiten gestellt, indessen mit Rücksicht auf die darüber von der Regierung gegebenen Erklärungen wieder zurückgezogen worden. Zur gegenwärtigen Plenarberathung ist dieser Antrag indessen von den Abgg. Grad, Lohren, Leto'cha und v. Fischer auf's Reue eingebracht worden, wurde aber schließlich zurückgezogen, nachdem der Vertreter der Regierung erklärt hatte, daß eS hier sehr schwierig sei, neue Bestimmungen zu treffen, ohne einzelne Industriezisteige zu schädigen itiib große Beunruhigung hervorzurufen. Die Baumwollen Industrie sei im Ganzen mit den bestehenden Zöllen verwachsen und jede Verschiebung bedenklich. Da der Bundesrats möglichei'weise durch Annahme des Antrages in die Lage kommen könnte, den ganzen Gesetzentivurf zu genehmigen, so empfehle es sich eher einen selbständigen Antrag auf Einführung eines anderen Classisicationssystems einzubringen. Die Position „Spitzen und alle Arten Stickereien" wurde ohne Discussion von 250 auf 350 Mark per 100 Kilogramm erhöht, ebenso der Zoll für Schmirgeltuch, das bisher zollfrei einging, mit 6 Mark genehmigt. Eine außerordentlich mühselige und bis in die kleinsten Details eindringende Discussion entspann sich über die Fixirung der Zollsätze für leinene Garne und leinene Waaren; die vorgeiwmmenen Zollabänderungen, die zumeist die gebräuchlicheren niederen Sorten berühren, erfordern eine Kenntniß der Nkaterie, wie sie eigentlich nur Spinnern und Webern innewohnen kann, aber es darf nicht ungesagt bleiben, daß sich einzelne der Herren Abgeordneten, die man sonst nur in Socialpolitik und im Eulturkampf thätig sieht, sich mit der Vorlage sehr vertraut erweisen. Einige Anträge der Abgg. Prege und Lohren, die eine Abänderung einzelner Zollpositionen, unter Einreihung in höhere Zollsätze bezweckten, wurden ab- gelehnt, dagegen die Regierungsvorlage angenommen. Entsprechend der voraufgegangenen Entscheidung für das accomodirte Baumwollengarn wurde der Zoll für accomodirten (leinenen) Nähzwirn von 36 Mark auf 70 Mark erhöht; für Leinwand, Zwillich und Drillich (ungefärbt, ungedruckt und ungebleicht) von 6 Mark auf 12 Mark, desgleichen ungefärbte Fußdecken aus Kokos-, Hanf- und Jutefasern, während für solche Decken im gefärbten Zustande statt des bisherigen Zolls von 12 Mark ein solcher von 24 Mark beschlossen wurde; Daniast aller Art wurde von 60 Mark auf 120 Mark erhöht. Morgen wird die Berathung der Zollvorlage fortgesetzt. Telegraphische Depeschen. Wolff'S telegr. Correspondenz - Bureau. Berlin, 24. April. Das Abgeordnetenhaus genehmigte heute den noch übrig gebliebenen Theil der Provinzialordnungs - Vorlage für Hessen - Nassau in erster und zweiter Lesung. Ebenso wurde der Antrag Bödicker, betr. das Spielen in auswärtigen Lotterien, in der Commissionsfassung mit dem Anträge angenommen, daß die Veröffentlichung der Lotterielisten der verbotenen Lotterien mit Geldstrafe bis zu 50 bedroht wird. Morgen findet die 3. Lesung der auf der heutigen Tagesordnung befindlich gewesenen Gegenstände statt. — Wie die „'Norddeutsche Allgemeine Zeitung" meldet, verlautete es in Rerchs- tagskreisen, daß die engere Versammlung des Staatsraths sich bei der Berathung der Börsensteuer für die procentuale Besteuerung entschieden habe, ohne jedoch detaillirte Tariffeststellungen zu votiren. . .. Berlin, 24. April. Im Abgeordnetenhause verlautet, im Zustande Reichen- sperger's sei eine bedenkliche Abnahme der Kräfte eingetreten. . Paris, 24. April. Eine Depesche Bridre's aus Hanoi vom 23. ds. meldet: Die chinesischen Commissäre, aus Hongkong kommend, verließen heute Haiphong. Die chinesischen Truppen vor Kep zogen sich auf Bac-le zurück. Es liegt kemerler Schwierigkeit vor. . . _ , .. r. Rom, 24. April. Der „Popolo Romano" bezeichnet die Nachricht, stauen habe England gegenüber sich verpflichtet, die englischen Truppen m den größeren Städten Egyptens durch italienische zu ersetzen, ^>uakim und k erber zu besetzen und eventuell in dem englisch-russischen Conslicte mit England zu cooperiren, als ieder Begründung entbehrend. — Die „Agence Stefani" bestätigt die Richtigkeit dieses Dementis. .. -. , . _ Petersburg, 24. April. Die Newa ist hier elssrei, bet Kronstadt noch Nicht. Raab, 24. April. Der Raabsluß durchbrach den Damm und ubersluthete theil- weise die Aecker und Wiesen des Oedenbiirger und Raaber Comttats, auch sind mehrere Ortschaften überschwemmt. . ,. af £ n L , London, 24. April. Unterhaus. Aus die ^lnfragen LaboucbereS und- Richards, ob, im Falle die Lösung der englisch-russischen Streitfrage auf dem Wege der Unterhandlung nicht hcrbeigeführl werde, die RAierung die guten Dienste einer bcfreunbeten Macht anrufen wolle, bevor sie an die ^daffen appelllre, erwiderte Gladstone: Die Regierung habe im Laufe des jüngstcii und aegenwartigen Schriftwechsels nie etwas gesagt, was die in diesen Fragen angeregte ^dee präjudiciren töimte aber e* sei zu bedenken daß jede im Parlament abgegebene Ettlarung thatsachuch eine* Ankündigung ober Erklärung an Rußland sei. Es scheine ihm daher nicht wünschens- werlh oder mit dem Staatsinteresse verträglich, daß Erklärungen an Rußland mittelst Antworten auf Fragen im Unterhause erfolgten. — Auf Anfrage Northcotc's antwortet Gladstone, er habe keine Information, daß der französische Geschäftsträger Kairo verlassen habe. — Bartlett fragte, ob die in englischen Leitungen am 22. und 23. ds. Mts. publicirte Depesche von Giers, die angeblich die Antwort Rußlands an England enthalte, authentisch sei. — Fitzmauriee erwiderte, bis der Augenblick für Vorlegung der betreffenden Schriftstücke gekommen, liege es nicht im Staatsinteresse, Erklärungen über in Zeitungen veröffentlichte Doeumente abzugeben, die, wenn sie seien, was sie vorgäben, augenscheinlich vertraulichen Eharaeter hätten. London, 24. April. Die telegraphische Verbindung zwischen Mesched und Teheran,, folglich die directe telegraphische Verbindung der Regierung mit Lumsdeu ist abermals unterbrochen. — Aus Kairo meldet eine weitere Depesche, auf nochmalige Forderung des französischen Generaleonsulats habe die egyptische Regierung einen Vergleichsoorschlag in's Auge gefaßt, worüber heute Nachmittag entschieden werden soll. Danach würde sie das Eindringen der Polizei in das Bureau des „Bosphore" als eine Hausrechts- Verletzung anerkennen und sich dieserhalb entschuldigen. Der Unterdrückung des „Bosphore" dürfe dabei keine Erwähnung geschehen. Vermischte». Darmstadt, 22. April. Aus der zu Ebren der 25jährigen Regierung des Höchstseligen Großherzogs Luwdwig III. errichteten Jubiläums - Stipendien - Stiftung, welche bezweckt, daß aus den Kapitalzinsen drei junge Leute, und zwar aus jeder der drei Provinzen Einer', eine gleichmäßige Subvention zu den Kosten ihrer Ausbildung aus einer höheren Bildungsanstalt erhalten sollen, sind für das Jahr 1885 drei Stipendien von je 500 X zu vergeben. Das Stipendium kann aus 3 Jahre ausgedehnt werden; es können jedoch nur Angehörige solcher Gemeinden berücksichtigt werden, welche Beiträge zu dieser Stiftung geleistet haben. Bewerbungen müssen mit den nöthigen Anlagen versehen, durch Vermittelung der betreffenden Bürgermeisterei bis längstens 15. Mai an die Bürgermeisterei der Hauptstadt der jeroeiligen Provinz gerichtet werden. Darmstadt. Ter Ver'bandstag des Rhein-Main-Gastwirtheverbandes fand am 22. d. Mts. dahier statt. Der Verband verfolgt das Ziel, zur Hebung des Gast- wirthstandes beizutragen und das Interesse desselben wahrzunehmen. Der Verband besitzt seine eigene Zeitung, welche alle Mitglieder gratis erhalten. Der seitherige Verbandspräsident R e i n c m c r wurde einstimmig wiedergewählt. Als besonders erwähnens- werth bezeichnen wir die Stellung des Verbandes zur Eoncessionsfrage; derselbe will die Eoucessionen beschränkt sehen, die Bedürfnis und Personenfrage in die Hand von Ortscommissionen, zu welchen Wirthe heranzuziehen seien, gelegt wissen, um die in anderen Staaten vorgekoinmenen Unzuträglichkeiten zu vermeiden. Auch sollen Eon- cessionen nur an unbescholtene, ehrenhafte Personen verliehen werden. Der Verband beschloß ferner, die Weinsteuerfrage als unerledigt zu betrachten, mit frischen Kräften, gestärkt durch Einigkeit und Vergrößerung des Verbandes und dem Bewußtsein, für eine gerechte Sache zu kämpfen, die Agitation weiter zu betreiben und mit allen gesetzlichen Mitteln die Beseitigung dieser drückenden Steuer anzustreben. Sie schädige nicht allein den Wirth, sondern auch die Weinbau treibende Bevölkerung des Landes und sei die Aufhebung unerläßlich. Der Verbandstag beschloß ferner, Präsident Reinemer als Delegirten zum deutschen Gastwirthstag in Bremen zu ernennen. Der Verein Ludwigshafen a. R. zeigte seinen Beitritt zum Verbände mit 50 Mitgliedern an. Handel und Verkehr. Gießen, den 25. April. Aus dem heutigen Markt kostete Butter per Vf und X 0.80—090, Hühnereier 2 St. 9—10 H, Enteneier St. 5—0 Ganseeier 10—11 H, Käse pr. Stuck 5—9 Kasematte 2—3 H, Erbsen pr. Liter 20 4, Linsen 28 H, Tauben per Paar 0,60—0,80 H, Hühner per Stück X 1.20—1.50, Hahnen vr. Stück .* 1.50—2.00, Enten per Stück X 2.00—2.50, Ochsenfleisch per Pfund 68—00 Kuh- und Rindfleisch 56—60 H, Schweinefleisch 50—60 H, Hammelfleffch 64—70 H, Kalbfleisch 48—50 H, Kartoffeln per 100 Kilo X 4.00—5.00, Milch per Liter 12—16 H, Zwiebeln per Gentner X 6.00—0.00. — In "Nr. 14 der „Gartenlaube" begegnen wir einem höchst interessanten Artikel über „Unsere Genußmittel", welcher in erster Linie die Fleischbrühe und das Fleisch- extraet behandelt. Es heißt in demselben wörtlich: „Zu einem der einfachsten und besten Genußmittel gehört eine starke und warme Fleischbrühe". Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß es Prof. Kemmerich in Santa Elena, als erste lebende Autorität auf dem Gebiete der Fleischertractbereitung, gelungen ist, ein an Gehalt und Geschmack noch viel vollkommeneres Flcischcrtract, als das bekannte Liebig'sche herzustellen. Besonderes Gewicht wird auch darauf gelegt, daß die Eompagnie Kemmerich zum größten Theil von Deutschen gebildet ist und von dem deutschen Kemmerich geleitet wird, was um so erfreulicher ist, als das von Liebig angeregte Unternehmen bekanntlich schon lange in englische Hände übergegangen ist. Der be- tteffende Artikel schließt mit den Worten: „Hoffen mir aber, daß man, trotz des bis jetzt Erreichten, doch noch nicht glauben möge, damit genug gethan zu haben und daß man auf der Babu des Fortschrittes wie bisher fortfahren möge, um ein noch besseres und billigeres Product herzustellen und weist bievburd) auf das erst kürzlich in den Handel gebrachte, vorzügliche und wohlschmeckende neue "Nahrungsmittel, das „Kemmerich'sche Fleischpepton", hin. Allgemeine Eingesandt. «testen, 25. April. Wie vielleicht nicht genügsam bekannt sein dürfte, ist im Großberzogthum Hesse:», mit Wirkung vorn 1. April l. I. an, nicht nur ein Kapitalrentensteuergesetz, sondern auch ein neues Einkommensteuergesetz und zwar mit weit höheren Steuerkapitalien für die seitherigen Einkommen in Wirksamkeit getreten. Ta bisher schon Gewerbtreibende, sowie Grundbesitzer durch die Gewerbe- beziehungsweise C^rundfteuer und die, das Einkommen aus beiderlei Beschäftigungen nochmals treffende, Einkommensteuer einer Art T oppelbesteuernng unterworfen waren, so wollte man auch die Kapitalisten in gleicher Weise stärker heranziehen und bat man zu diesem Zwecke die Kapitalrentensteuer geschaffen. Die Berechtigung zu dieser Art von Doppelbesteuerung dürste übrigens auch nicht wohl bestritten werden können, indem das Einkommen aus den drei genannten CucUcn dem Gewerbe, dem Grundbesitz und Kaviralbesih als sogenanntes sundtrte» Einkommen mit dem Abgang des seitherigen Inhabers nicht erlischt, wie dies bei dem Einkommen aus Arbeitsverdienst der Fall ist. Nach dem soeben Vorgetragenen wird es nun auch Niemanden mehr befremden, wenn er in seinem Steuerzettel ein Kapitalrentensteuerkapital aufgeführt findet, gleichzeitig aber auch gewahr wird, daß sein Einkommen aus Zinsen mit dem etwaigen sonstigen Einkommen auch bei Feststellung seines Einkommensteuerkapitals mit n Betracht gezogen worden ist. Z. lieber Retter - Haarwasser. Es kann nicht genug wiederholt werden, und ist auch darüber schon BieleS von Autoritäten geschrieben worden, daß Ocle und Pomaden die Hautporen nur verstopfen, in Folge Zutritts des Staubes sich eine Schichte bildet, welche die Hautausdünstung verhindert, die Haarwurzeln erstickt und dadurch Kopfleiden und kahle Stellen erzeug:. Und dennoch gibt es noch eine Unzahl Leute, die im blinden Vertrauen auf schwindelhafte Reclame — unbedacht, ob das Versprochene zu erfüllen möglich sei — Hunden- tausende für schädliche Haarmittel ausgeben und in dem Wahne leben, neue Haare auf kahlen Stellen zu erzeugen, während sie damit doch nur ben Eharlatanismus unter, stützen und ihrer Gesundheit schaden. Wäre es denn nicht viel vernünftiger, bei Zeiten von dem unnatürlichen Dressiren der Kopfhaare abzulaffen und dafür ein wirklich gutes conseroirendes Haarmittel statt der insgesammt schädlichen Cele und Pomaden zu gebrauchen? Als ein solch' verläßliches und unschädliches Mittel kann das Haarwasser von Earl Retter in München nicht genug empfohlen werden, da dasselbe laut Gutachten hervorragender Autoritäten, wie Professor Dr v- Wittstein ?c. rc, Alles enthalt, um das Haar feucht, weich, glänzend und die Kopfhaut immer thätig und weich zu erhalten, sowie die lästigen Schuppen innerhalb acht Tagen gänzlich zu entsernen. — Zu beziehen per Flacon h 40 uns X 1.10 bei Herrn E- Merkel, Marktstraße, Gießen. Auszug aus den Kirchenbüchern der Stadt Gießen. Evangelische Gemeinde. Getränte. Den 19. April. Philipp Anton Justus Kreiling, Kaufmann in Gießen und Karoline Wilhelmine Burk, ledige Tochter des verstorbenen Weingärtners Christian Burk in Hessigheim. Denselben. Emil Otto Münch, Prioatsecretar in Wesel und Ehristine Becker ans Alt-Buseck. Denselben. Karl Friedrich August Ferdinand Henke, Schreiner iu Gießen nn|, Katharine Schneider, ledige Tochter des Leinwebers Heinrich Schneider in Elpenrod, getaufte. Den 19. April. Dem Privalsecretär in Wesel Emil Otto Münch ein 6obr. August, geboren den 13. März. Denselben. Dem Bahnarbeiter Balthasar Wagner ein Sohn, Karl Di art. . geboren den 27. März. Denselben. Dem Schreiner Karl Friedrich August Ferdinand Henke ein Sobn, August Heinrich, geboren den 6. März. Denselben. Dem Kaufmann Georg Emil Mohl eine Tochter, Karoline, gebovri den 11. März. Den 20. April. Dem Fabrikanten Heinrich Mylius ein Sohn, Eduard Adolf Walter, geboren den 18. Februar. Ten 23. April. Tem Professor Dr. Adolf Philippi eine Tochter, Elsa Idc, geboren den 26. December 1884. Beerdigte. Den 24. April. Wilhelm Drescher, eoang. Pfarrer in Wies eck, alt 55 )al>r, gestorben den 22. April. Halbverdeckte Wagen, prci6ma& J. G. Rumpf, Eis. Hand 18, Frankfurt a. Main. r Anzeiger. Akademischer Gesangverein. Donnerstag den 30. April er., 8 Uhr Abend-, findet die erste Probe im Sommersemester statt. Die ferneren Probeabende sollen gleichzeitig, den Wünschen der Majorität der Mtglieder gemäß, festgesetzt werden. 3148 Anmeldungen neuer Mitglieder nimmt der akademische Musikdirector entgegen. Der Vorstand. Colleghefte und Collegmappen sowie alle sonstigen Schreib-Utensilien in vorzüglicher Qualität und zu den genauesten Preisen einpsiehlt den Herren Studirenden ergebenst J P. Sann, 3169 Bismarckstraße, nächst der Aula. Seit 12 Jahren bewährtes billigstes Wasch- und Reinigungsmittel! 1IULIUS BESSEY STUTTGART. | SCHUTZMARKE Dl LINCK'S wr Dr. Linck’s Feltlau»eumehl >c absolut unschädlich für Gewebe und Farben, von allen Hausfrauen. Wäschereien, Bleichereien, Hotels. Fabriken und Staatsanstalten als das beste anerkannt. Weil neuerdings geringe Waare in täuschend naebgeahmter Packung im Handel, müssen die Packetc, wenn ächt, die nebige Schutzmarke und den Namen „Dr. Linck“ tragen. Zu haben bei Herrn Feed- Drebes. Emil Fischbach. Fritz Flimm. E. Hainbach. Fr. Leo. L. Kalkhof, H F. 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April, Nachmittags 2 Uhr, virL die Hinterlassenschaft der Frau Wwe.. Seltersmeg Nr 49 lestshend in Möbel, Bettmerk, Weißzeug rc-, lerfteigerL Meßen, den 25. April 1885. Großberzogliches Ortsgericht. Ä LlldeNng. 4“ Bekanntmachung. buk In unserem Firmen-Register wurde en eingetragen, daß Bankier Jakob Grünewald zu Gießen seiner Ehe- Geivech:^ frau Helena, geb. Bamberger, Md)ätti8Up,1. Prokura ertheilt hat und daß hin- ^otftnJ" sichtlich der Firma S. H. Cohn zu i und [)Qtlr. Wörlitz der Sitz des seither zu Wörlitz domicüirten Hauptgeschäfts nach Berlin, übrigens Lindenstraße 78, verlegt wurde, daß brei genanr Wörlitz und zu Gießen Zweiges ; Niederlassungen bestehen und daß die e biea ’ den Herren Arthur Jakobi und 1 Otto Gall zu Berlin ertheilt ge- le6r t,r wesene Collectiv-Procura erloschen ist. Gießen, den 23. April 1885. ' hpm Großh. Amtsgericht Gießen- —i, Mobiliar 1 Versteigerung. Donnerstag. Den 30.Aprilc. nrtausdünstiL und bte folgenden Tage fedesmal von Stellen eneu: Nachmittags 2 Uhr ab : aus schlvM werden Luvwigstraße 37, II. Stock neu7Ä: die zum Nachlaß des verstorbenen Frl- tnismul untft 1 Münch gehörigen Gegenstände, be- :iger, beiiU stehend in Möbeln, Beltwerk, ir ein Mir L8eißzeug,Porzellan und Gla-, und Pmck Kleider, Kuchengeräthe und anderes Mobiliar, namentlich: 1 feines >er Autoriii!!- Pianino, 1 Kaffenschrank, ht, weich, K 1 Sopha mit 6 Stühlen, ItiflenStbw 1 Schreibsecretair, 1 Glas- •n ‘ «4b schwank. Tische. Stühle, Kom- Wvde, Kleiderschränke, Spie- ael, Teppiche 2 sehr schöne Lüffer und sonstige Gegenstände versteigert. Sämmtliche Gegenstände sind sehr in W mi gut erhalten und können am Tage der rtnersWm Versteigerung von Morgens 10 Uhr ab einqesehen werden. ^riftintM -------- in i« in Mmo! hä) tbfifc n, Sarlte'i Henke ein hroline, gtbov rt, Eduard d schter, !ck, alt 55 $ M preis^ a. Mai«. i jrf s# rungen X nach W- Fischerei-Verpachtung. Die der Fürstl. Standesherrschast L o l m s - B r a u n s e l s zustehende Mchereiberechtigung in der Wetter, Gemarkung Nieder - Bessingen, unb in der Horloff, Gemarkung Hungen u. Billingen, soll Donnerstag den 30, April, Vormittags 10 Uhr, auf unferm Bureau dahier auf 6—9 Mre öffentlich verpachtet werden. Pachtliebhaber werden hierzu eingeladen. Huitgen, am 24. April 1885. Fürstl. Rentamt. 3155 Demm e. Versteigerung MN lackirten und blanken Blechwaaren. Mittwoch den 29. April, Nachmittags 2 Uhr, »eiben im „Wiener Hof" (Lagerhaus) Neuenweg 62 eine Parthie lackirte Vogelkäfige, Kaffeesiltrirmaschinen, Kaffeemaschinen mit Spirituslampen, Spirituskochmaschinen, Besteckkörbe, Geldkörbe, Eiersieder, Feuerzeuge, Sparbüchsen, Brodkörbchen, Präsentir - Bretter, Schreibzeuge, Spucknäpfe rc. versteigert. Die Gegenstände können Vormittags lon 9—12 Uhr gesehen und aus der Hand gekauft werden. Hofsmann, 3163 Ortsgerichtsmann. Bekanntmachung. Die Schulgelder für die höhere und erweiterte Mädchenschule, sowie für die Stadtknaben- und Stadtmädchenschule pro IV. Quartal 1884/85 können in den nächsten 8 Tagen an den Zahltagen: Dienstag, Donnerstag und Samstag noch ohne Kosten zur hiesigen Stadtkaffe bezahlt werden. Das Schulgeld beträgt von einem Kind: a. für die höhere Mädchenschule: 1. in der Klaffe I und II = 18 JL A III IV A £ b. für die erweiterte Mädchenschule 10 Mk. Bei dem Besuche dieser beiden Schulen durch mehrere Kinder derselben Eltern ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Kind aus zwei Drittel, für das dritte und jedes folgende auf die Hälfte des für ein einzelnes Kind zu zahlenden Betrages. c. für die Stadtknaben- und Stadtmädchen-Schule 1 Mk. Bei dem Besuche dieser Schulen durch mehrere Kinder derselben Eltern ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Kind auf drei Viertel, für das dritte und jedes folgende auf die Hälfte des für ein einzelnes Kind zu zahlenden Betraaes Gießen, den 25. April 1885. Der Stadtrentmeister: 3182__EnderS.________ Die Volksschule der Stadt Gießen beginnt ihr neues Schuljahr Freitag den 1. Mai 1885. Die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder erfolgt für die Stadtknabenschule im Saal Nr. 8 im unteren Stock des Schulhauses in der Schulstraße, für die Stadtmädchenschule im Saal Nr. 8 des Schulhauses auf dem Oswaldsberg, Morgens zwischen 9 und 12 Uhr. Ausgenommen werden diejenigen Kinder, welche das sechste Lebensjahr vollendet haben, sowie auf den Wunsch der Eltern ober deren Vertreter auch solche geistig und leiblich nicht unreife Kinder, welche bis zum 30. September d. IS. das sechste Lebensjahr vollenden. Gebrechliche, kränkliche ober geistig unreife Kinder können von dem Schulvorstande noch eine Zeit lang von dem Schulbesuch freigegeben werden. Doch ist in diesem Fall ein ärztliches Zeugniß beizubringen. Nothwendig bei der Aufnahme ist die genaue Angabe des Geburtstages des Kindes, bei auswärts geborenen Kindern auch die Vorlegung des Geburtsscheines, sowie genaue Angabe des Namens und Standes des Vaters bezw. des Pflegers, und der Impfschein. Das Schulgeld beträgt für sämmtliche Stadtschulklaffen 4 jährlich; das zweite Kind derselben Familie bezahlt drei Viertel, das dritte und jedes weitere Kind die Hälfte. Gesuche um freies Schulgeld und freie Bücher sind bei der Armm- deputation der Stadt Gießen vorzubringen. Gießen, den 23. April 1885. Der Schulvorstand. 3158 A. Bramm. Vigel ins. Bekanntmachung. Vom Montag den 4. Mai lfd. Jrs. an und die folgenden Tage, des Nachmittags 2 Uhr beginnend, kommen die zur W. Wenzel’schen Concursmasse gehörenden Mobiliargegenstände (Hoteleinrichtung) zur Versteigerung. Gießen, den 25. April 1885. 3207 JL. v. Jungenfeld, Concursverwalter. MM Brück, Glessen Schlossgasse B. 16 Möbel-Fabrik, Lager und Ausstattungs-Geschäft empfiehlt sein reichhaltiges Lager aller Arten Teppiche, Möbelstoffe, Vorhänge, weisse und creme Gardinen, Wachstuch und Wachstuch-Läufer, Eortieiue (Korkteppich), deutsches Fabrikat (billiger und bedeutend besser als das englische) rc. 321 j Dienstag den 28. April l. I., Nachmittags 2 Uhr, Fortsetzung der Versteigerung der zum Nachlaß des Herrn Kril; Winheiru gehörigen Mobiliargegenstände — Lielug- ftraße 47 (Riegelpfad). Es kommen namentlich zum Ausgebot: 1 Kleiderschrank (antik), 1 Standuhr, 1 Küchenschrank, Spiegel, Stühle, Bilder, Bettwerk, Herren- und Frauenhemden, Küchen- und Haus- geräthe. Gießen, den 25. April 1885. Bühner, 3206 Gerichtsvollzieher. Aeilgeöotenes. 3170 3 schöne Oleander billig abzu- geben. _2ßo ?_fagt jne Expcd. b- Bl. 3178 Eine leichte Glaskalesche hat zu verkaufen H. Mühlich, Wagnermstr. !32 Sonnenstrasse 32! Gutes Kornbrod aus ber Mühle und Brodbäckerei von F. 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H» Welcher, Apotheker. Die Beerdigung findet Sonntag den 26. ds. Mts., Nachmittags 3 Uhr, statt. 3175 3165 Schön möblirtes Zimmer ncbn Kabinet in der 9läbe der Klinik, parterre gelegen, zu oerniictpen Näheres in ber Erped. b- Bl. ___________Metzgermeister.__ 1H95 Ein Lehrmädchen kann cintreten Vit Unfitti Subtthkile in W ui nach w tW Wen wv ^ichränkung \W - m Boden dem M UelMuß bei Die non Atme des S Ä «gewiesen, sMni L Äm eige zli brii jur Äni Riefel, Hamburg. Fischhandlung. Frische Hechte, Schellfische, geräuch. Störfleifch zum Roheffen, per Pfund 1 M 50 (hochfein von Geschmack). Feinste Bücklinge, Stück 5 u. 6 Lachssorellen, Rufs. (Saoiar, pr. Pfb. 4 JL, Aal in Geläe, pr. Pfd- vlt 1,20, Sardinen, Sardellen, Zlpettt Sild, Rollmöpse, Gr oste süße Messina-Apfelsinen, Dutzend ttS Pfg. Eocosnüsse mit Milch, per St. 50 H 3189 Eine Zimmer-Douche billig zu verkaufen. Nah, in der Exped d. 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