*) Da nach S 5 Absatz 9 cit. das Krankengeld von V2 auf 2/s, also um VG zu erhöhen ist, so erhöht sich der im § 75 letzter Satz des Krankenversicherungsgesetzes bestimmte Mindestbetrag von 3/<, wovon Vi die Stelle freier Kur vertritt, um Ve, mithin auf "/ir- sle *Sehe, len, Ä,*1- hngen. !’Wr mit ssÄmi ÄterTrniTE leihen. ogis zu Dermietieiü ^er gehende schön Herren eingerichtet, untch volle Pension. ^itiatze 15, part, te* jimmvr zu veH ^übonlaöe 7 III. limmer mit Pension Neuenweg 5. 26 möbl- Zimmer Lethen. Kitzler, la ein gut möblirtes- n. ndwigstr. 26,3. St. m 2. Stock zu ver> Schützenstratze 17. 2. Stock, 5 Zimmer | :br. 1886 zu vermie- । ker, Südanlage_7.- | immer ju vermiethen.. \ idb, Weserstraße 31. ~möblirie5 Zimmer . Man Iw 28 UL , ergehende sein rnöb- n ober zwei Herren he 20 erzte Etage. 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Jult 18H schreibt vor: „Von Beginn der fünften Woche nach Eintritt des Unfalls bis zum Ablauf der dreizehnten Woche ist das Krankengeld, welches den durch einen Betriebsunfall verletzten Personen auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes gewährt wird, auf mindestens zwei Drittel des bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegten Arbeitslohnes zu bemessen. Die Differenz zwischen diesen zwei Dritteln und dem gesetzlich oder statutengemäß zu gewährenden niedrigeren Krankengeloe ist der betheiligten Krankenkasse (Gemeinde-Krankenversicherung) von dem Unternehmer desjenigen Betriebes zu erstatten, in welchem der Unfall sich ereignet hat. Die zur Ausführung dieser Bestimmung erforderlichen Vorschriften erläßt das Reichs-Versicherungsamt. . JOO, . _ f. Auf Grund dieser Bestimmungen hat das Reichs-Versscherungsamt die nachstehende Bekanntmachung vom 30. September 188a erlassen, welche hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Gießen, am 17. October 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann. Bekanntmachung, betreffend den von der Krankenkasse in der Zeit von der fünften bis zur dreizehnten Woche nach dem Unfall zu leistenden, Seitens des Vetriebsunterne hm ers zu erstatten den Mehrbetrag an Krankengeld (85Absatz9des Unfallversicherungsgesetzes.) Vom 30. September 1885. Auf Grund des § 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes erläßt das Neichs-Versicherungsamt die nachstehenden Ausführungsvorschristen: § 1. Als Krankenkassen im Sinne des § 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes gelten: Die Gemeindekrankenversicherung, die Orts-, Betriebs- (Fabrik-), Jnnungs-, Baukrankenkassen, die Knappschaftükassen, sowie die auf Grund des Gesetzes vom 7. April 1876 (Reichs - Gesetzblatt S. 125) errichteten eingeschriebenen Hülsskaffen und die auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichteten Hülsskaffen, sofern die Mitglieder dieser Hülsskaffen gemäß § 75 des Krankenversicherungsgesetzes von der Verpflichtung, einer der vorgenannten Kassen beizutreten, befreit sind. § 2. Der im § 5 Absatz 9 cit. vorgesehene Mehrbetrag an Krankengeld ist vom Beginn der fünften Woche (dem 29. Tage) nach Eintritt des Unfalls an bis zum Ablauf der dreizehnten Woche für jeden Tag zu gewähren, für welchen ein Anspruch auf Krankengeld gesetzlich oder statutengemäß besteht. Der Tag des Unfalls ist bei der Berechnung des Zeitablaufs nicht mit zu zählen. Der Mehrbetrag ist nur dann zu gewähren, wenn der Verletzte gesetzlich vder statutengemäß gegen Unfall versichert und der Unfall beim Betriebe ein- getreten ist. (88 1 und 2 des Unfallversicherungsgesetzes.) § 3. Ist der Verletzte in einem Krankenhause untergebracht, und hat derselbe Angehörige, deren Unterhalt er bisher aus seinem Arbeitsverdienst bestritten hat (vgl. § 7 Absatz 2 des Krankenversicherungsgesetzes ), so ist demselben ein Mehrbetrag auf Grund des § 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes insoweit zu leisten, als das neben der freien Kur und Verpflegung gewährte Krankengeld ein Drittel des bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegten Arbeitslohnes nicht erreicht?) Hat dagegen der in einem Krankenhause untergebrachte Verletzte solche Angehörige nicht, so ist demselben ein Mehrbetrag auf Grund des § 5 Absatz 9 a. a. O mir insoweit zu leisten, als ihm nach § 21 Ziffer 3 des Krankenversicherungsgesetzes statutengemäß ein Anspruch auf Krankengeld zusteht, und dieses den Betrag von einem Sechstel des bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegten Arbeitslohnes nicht erreicht?*) § 4. Hülsskaffen, welche an Stelle freier ärztlicher Behandlung und freier Arznei ein erhöhtes Krankengeld gewähren (§ 75 letzter Satz des Kranken- versicherungsgesetzes) haben dem verletzten Kaffeumitgliede für die im § 2 angegebene Zeit als Mehrbetrag auf Grund des § 5 Absatz 9 cit. so viel zu Anmerkung *) Nach § 7 Absatz 2 des Krankenversicherungsgesehes ist neben der freien Kur und Verpflegung die Hälfte des in 8 6 daselbst festgesetzten Krankengeldes zu leisten. Wird das nach 8 6 cit. zu gewährende Krankengeld gemäß £ 5 Abs. 9 cit. auf zwei Drittel des Arbeitslohns erhöht, so erhöht sich entsprechend das nach 8 7 Absatz 2 zu gewährende Krankengeld auf die Hälfte von zwei Dritteln, d- i- auf ein Drittel des Arbeitslohns. **) Nach S 21 Ziffer 3 des Krankenversicherungsgesetzes kann neben freier Kur nnd Verpflegung in einem Krankenhause ein Krankengeld bis zu einem Achtel des durchschnittlichen Tagelohns auch Solchen bewilligt werden, welche nicht den Unterhalt von Angehörigen aus ihrem Lohne bestritten haben. Hiernach verhält sich das dem alleinstehenden Verletzten höchstens zu gewährende Krankengeld zu dem Krankengeld, welches beim Vorhandensein von Angehörigen gemäß 8 7 Absatz 2 des Krankenversicherungsgesetzes zu gewähren ist, wie 1 zu 2. Wird nun das letztere Krankengeld «emäß der vorstehenden Anmerkung von V4 auf 1/3 des Arbeitslohns erhöht, so erhöht sich im gleichen Verhältniß das dem alleinstehenden Verletzten zu gewährende Krankengeld von Vb auf Vs des Arbeitslohns. gewähren, als zur Erreichung von elf Zwölfteln des bei der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde gelegten Arbeitslohnes erforderlich ist?) §. 5 Beträgt, abgesehen von dem Falle des § 4, das gesetzliche oder statutenmäßige Krankengeld, welches der Verletzte aus einer Krankenkasse allein oder aus mehreren Krankenkassen zusammen zu beanspruchen hat, bereits zwei Drittel des bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegten Arbeitslohnes oder mehr, so steht dem Verletzten aus § 5 Absatz 9 cit. ein Anspruch auf einen Mehrbetrag nicht zu. Ebensowenig hat in diesem Falle die Krankenkasse auf Grund dieser Bestimmung einen Anspruch auf Erstattung gegen den Betriebsunternehmer. § 6. Bestehen Bedenken gegen den Anspruch des Verletzten auf den in § 5 Absatz 9 cit. vorgesehenen Mehrbetrag, so hat die Verwaltung der Krankenkasse dem Unternehmer desjenigen Betriebes, in welchem sich der Unfall ereignet hat, von dem Ansprüche Mittheilung zu machen und dessen Erklärung hierüber einzuholen. Können hierdurch die Bedenken nicht beseitigt werden, so hat die Verwaltung auch die Orts-Polizeibehörde sowie die Organe der betheiligten Berufsgenossenschaft um eine Aeußerung zu ersuchen und nach dem Ergebnisse, vorbehaltlich der Entscheidung der für Streitigkeiten dieser Art zuständigen Behörde (8 5 Absatz 11 a. a. O.), über den Anspruch nach bestem Ermessen zu beschließen. § 7. Die Auszahlung des Mehrbetrages Seitens der Krankenkasse hat in dergleichen Weise und an denselben Zahlterminen zu erfolgen, welche für das gesetzlich oder statutengemäß zu gewährende Krankengeld bei der Kasse eingeführt sind. § 8. Die der Krankenkasse in Befolgung des § 5 Absatz 9 cit. erwachsene Mehrausgabe an Krankengeld ist ungesäumt nach der Wiederherstellung des verletzten Kaffenmitgliedes, nach dem etwa erfolgten Ableben desselben, beziehungsweise nach Ablauf der dreizehnten Woche nach Eintritt des Unfalls bei dem Unternehmer desjenigen Betriebes, in welchem der Unfall sich ereignet hat, zur Erstattung zu liquidiren. § 9. Der Liquidation ist das nachstehende Formular zu Grunde zu legen. 8 10. Bei Betriebs- (Fabrik-) Krankenkassen und bei Knappschaftskaffen kann abweichend von den Bestimmungen in 88 8 und 9 die Liquidation nach freier Vereinbarung zwischen den Betriebsunternehmern und den Kaffenverwaltungen auch in bestimmten Zwischenräumen und für mehrere Kaffenmitglieder gemeinschaftlich erfolgen. Berlin, den 30. September 1885. Das Reichs-Versicherungsamt. Bödiker. Liquidation auf Grund des 8 5 Absatz 9 des Unfalloersicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884. Krankenkasse (Name, Art, Sitz): ----------- Aufsichtsbehörde (Name, Sitz): 1) Betrieb, in welchem fick der Unfall ereignet hat: Name des Unternehmers (Firma): genaue Ortsangabe (eventuell Straße und Hausnummer): AL . . . . v*L . . 6) Betrag des JL gelbes . • • vAL . . • . JC . • $ 4 Mehrauslage, welche der Kasse vom Betriebsuntcrnehmer zu er- statten ist - JL . . $ 2) Vor- und Zuname des verletzten Kassenmitgliedes: Wohnort, Wohnung:_______ 3) Datum des Unfalls:________ 7) Berechnung. — Das verletzte Kassenmitalied hat vom Beginn der fünften Woche sei: Eintritt des Unfalles an Krankengeld insgesammt empfangen: unD zwar für ... . Tage (vergl. Ziffer 5) h .... JL (vergl. Ziffer 6 o), zusammen . • • • * • ; Dem Kassenmitgliede stand für die gleiche Zett (gesetzlich) (statutenmäßig) zu und zwar für . . . Tage (vergl- Ziffer 5) a ... .AL (vergl. Ziffer 6 b), zusammen • • • _i ( a der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde \ gelegten täglichen Arbeitslohnes - . . I b. (gesetzlichen) (statutenmäßigen) Krankengeldes ) c. aus ©runbÖ des S 5* Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes für den Tag gewährten Kranken- 5) Anzahl der Tage, für welche dem Verletzten vom Beginn der fünften Woche nach Eintritt des Unfalles bis zur Wiederherstellung (bis zum etwa erfolgten Ableben, beziehungsweise bis zum Ablauf der dreizehnten Woche) Krankengeld gezahlt worden ist: 4), a. der Wiederaufnahme der Arbeit, oder zu a: b. des erfolgten Ablebens, oder zu b: <3 & c. des Ablaufs der dreizehnten Woche nach Eintritt des Unfalls: zu o: 8, Bemerkungen: ---------------- werden Ew. Auf Grund des S 5 Abs. 9 des UnfalloersicherungsgesetzeZm^— zufolge Beschlusses des Kassenvorstandes vom ergebenst ersucht, der unterzeichneten Kasse zu Händen des Herrn — die vorstehend begründete Mehrauslage zum Betrage von (in Buchstaben) . . JL . . A bis zum gefälligst erstatten zu wollen. Ort und Datum Unterschrift: An Den vorstehend liquidirten Betrag von . . JL . . ^ erhalten. Ort und Datum: Unterschrift; Zur Beachtung. Nach S 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6 Juli 1884 ist von Be- K'>er fünften Woche nach Eintritt des Unfalles bis zum Ablauf der dreizehnten das Krankengeld, welches den durch einen Betriebsunfall verletzten Personen auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes gewährt wird, auf mindestens zwei Drittel des bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegten Arbeitslohnes zu bemessen. Die Differenz zwischen diesen zwei Dritteln und dem gesetzlich oder statutengemäß zu gewährenden niedrigeren Krankengelde ist der betheiligten Krankenkasse (Gemeinde- Krankenversicherung) von dem Unternehmer desjenigen Betriebes zu erstatten, in wel- chem der Unfall sich ereignet hat. Streitigkeiten, welche aus Anlaß der vorstehenden Bestimmung unter den Betheiligten entstehen, sind nach Maßgabe des § 5 Absatz 11 a. a. O. und des '§ 58 Absatz 1 des Krankenversicherungsgesetzes von der für die Krankenkasse zuständigen Auf-- sichtsbehörde zu entscheiden. Betreff: Fouragelieserungen. Bekanntmachung. Einem Ersuchen Königl. Proviantamtes in Bockenheim entsprechend bringen wir hierdurch zur Kenntniß der interessirten Kreisangehörigen, daß die Hafer- und Roggenstroh-Ankäuse für das dortige Magazin beginnen. Bezüglich des Hafer's ist die Einsendung von Proben erforderlich und sind die Offerten mit Preisforderung pro Centner unter Angabe der Lieferzeit beizufügen; bezüglich des Roggenstroh's bedarf es nur der Angabe der Forderung pro 105 Pfd. und des Lieferungstermins, wobei vorausgesetzt wird, daß das Stroh in Bezug auf seine Qualität tadellos ist. Gießen, am 17. October 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann. Politische Ueberficht, Gießen, 20. October. An diesem Dienstag tritt der braunschweigische Landtag zusammen, um die Wahl eines neuen Regenten für das seit dem Tode des Herzogs Wilhelm verwaiste Land Braunschweig vorzunehmen. Es gilt indeffen schon heute als feststehend, daß diese Wahl auf den Neffen Kaiser Wilhelms, auf Prinz Albrecht von Preußen, welcher gegenwärtig in militärischer Hinsicht den Posten eines commandirenden Generals des 10. (hannoverschen) Armee- Corps einnimmt, fallen wird, wenigstens wird der braunschweigische Regentschaftsrath den versammelten Vertretern des Landes lediglich den Prinzen Albrecht als Regenten vorschlagen und es ist kein Grund vorhanden, weshalb der Landtag diesem Vorschlag nicht zustimmen sollte. Eine bedeutsame Frage der inneren Politik findet hiermit ihren vorläufigen Abschluß und man kann nicht anders sagen, als daß derselbe im Jntereffe des Reiches wie des Herzogthums Braunschweig selbst erfolgt. Daß mit der Ausschließung des Herzogs von Cumberland von der Thronfolge in Braunschweig ein bedenklicher Präcedenzfall geschaffen sein sollte, wie von gewisser Seite behauptet wird, ist schon so oft widerlegt worden, daß diese specielle Seite der braunschweigischen Frage wohl keiner Erörterung mehr bedarf. Auch die verschiedenen „Rechtsverwahrungen", welche der Herzog von Cumberland in seiner Sache hat ergehen lassen, können unter den obwaltenden Umständen keine weitere Bedeutung haben und wenn es der welsische Thronprätendent auch fernerhin für gut finden sollte, die Rolle eines politischen Märtyrers zu spielen, so weiß man in allen einsichtsvollen Kreisen, was von dieser Komödie zu halten ist. Der deutsche Kronprinz beging am Sonntag, den 18. October, die Feier seines 54. Geburtstages im engsten Familienkreise. Die herzlichsten Glückwünsche der Nation begleiten den ritterlichen Erben des deutschen Kaiserthrones bei seinem Eintritte in ein neues Lebensjahr. In kirchenpolitischer Beziehung ist eine Meldung des Posener „Orendvwaik" zu verzeichnen, wonach die preußische Regierung neuerdings den Domherrn Kraus-Gnesen als Candidaten für den erzbischöflichen Stuhl von Posen-Gnesen aufgestellt hat. Gleichzeitig verlautet, daß in einer jüngst stattge- sundenen Sitzung des Domkapitels zu Frauenburg (Westpreußen) die Wahl des Breslauer Dvmprvbstes Kayser zum Bischof von Ermland erfolgt sein soll. Das österreichische Herrenhaus hat in seiner Donnerstags- Sitzung den farblosen Adreßentwurf der Majorität gegen 22 Stimmen angenommen. Die Debatte hierüber bot nur insofern ein bemerkenswerthes Moment dar, als der Ministerpräsident Gras Taaffe erklärte, die Regierung stelle sich in der Sprachenrrage specicll der deutschen Sprache gegenüber auf den „UtilitätS- Standpunkt." Es heißt das mit anderen Worten, daß die deutsche Sprache im Donaureiche noch mehr als bisher der czechischen und slovenischen Weltsprache Platz zu machen hat. Interessanter dürfte sich jedenfalls die Adreßdebatte im Abgeordnetenhause gestalten, die am Samstag ihren Anfang genommen hat. Nach alter Sitte und Gepflogenheit werden hierbei die verschiedensten Wünsche .Lmd Forderungen vorgetragen werden und wird man bei dieser Gelegenheit wieder die wortreiche Geschicklichkeit bewundern können, mit welcher sich Gras Taaffe bei solchen Anlässen trotz dem besten Seiltänzer zwischen den einzelnen Parteien zu bewegen weiß. — Aus Tyrol kommen wiederum betrübende Nachrichten über Verheerungen, welche durch ausgetretene Flüsse, namentlich durch die Etsch, angerichtet worden sind. Offenbar trägt die Waldverwüstung, die man in diesem Alpenlande überall beobachten kann, mit die Hauptschuld an den gerade für Tyrol so charakteristischen Überschwemmungen. Den französischen Träumereien bezüglich Errichtung eines großen franco-indischen Colonialreiches droht der jetzt aufgetauchte englisch-birmanische Lonflict ein rasches Ende zu bereiten. Wie man sich erinnern wird, war schon unter dem Ministerium Ferry in Frankreich der Plan ausgetaucht, die sranzösi-- schen Besitzungen in Hinter-Asien mit Tongking und Anam zu einem Colonialstaate zu verschmelzen und die Einverleibung des Königreichs Birma in denselben wäre eine natürliche Consequenz eines solchen Verfahrens gewesen. Jetzt aber giebt das herausfordernde Auftreten des übrigens durch seine Grausamkeit berüchtigten birmanischen Herrschers, Thebaw, gegenüber England in einer untergeordneten Streitsache den Engländern erwünschten Anlaß, Birma mit Heeres- macht zu überziehen. Die Errichtung eines englischen „Protectorats" über Birma wird die Folge dieses Feldzuges sein und selbstverständlich ist dann Birma hiermit für die französische Jnteressen-Sphäre in Hinter-Asien verloren. Ob sogar englischerseits eine förmliche Annexion Birmas beabsichtigt ist, wie verschiedene Blätter behaupten, ist allerdings noch nicht bestätigt. Aber die indische Regierung soll ein solches Verfahren sowohl aus handelspolitischen Gründen, als auch deshalb, um den Bemühungen Frankreichs, in Birma Einfluß zu erlangen, zuvorzukommen, in London entschieden angerathen haben. ES erscheint deshalb die vollständige Einverleibung Birmas in das indo-britische Kaiserreich als eine ernsthaft zu nehmende Angelegenheit; vielleicht wird man sich in Paris über die Bedeutung dieses Ereignisses erst klar werden, wenn es- zu spät ist. In Spanien scheinen die antideutschen Demonstrationen aufgehört zu haben, wenigstens ist nichts mehr hierüber bekannt geworden. Dagegen treibt in den spanischen Colonieen eine deutschfeindliche Clique noch ungestört ihr Wesen, wie dies z. B. auf der Insel Cuba der Fall ist. In der Hauptstadt Havanna wird von der dortigen Presse — selbst das Organ des Gouverneurs schließt sich bezeichnender Weise diesem Preßseldzuge an — der Krieg gegen Deutschland geradezu gepredigt und die unsinnige Hetze gegen Alles, was deutsch heißt, in empörender Weise fortgesetzt. Es fehlt dabei keineswegs an Angriffen auf die Monarchie in Spanien und es wird die Lage so dargestellt, als ob Spanien bereits so herabgekommen sei, daß es nur aus einem Kriege Vortheil erlangen könnte. Auch scheuen sich Havanneser Blätter nichts die Cubaner auszuhetzen, daß sie von den Deutschen nichts mehr kaufen sollen, und manche Journale ermahnen sogar das Publikum, nur dann von Deutschen zu kaufen, wenn hiermit von vornherein Die Absicht verbunden werde, die entnommenen Maaren nur auf Credit zu nehmen und — nicht zu bezahlen! In dieser höchst ehrenhaften Weise glauben die neuspanischen Patrioten zur Ehre ihres Landes den deutschen Handel schädigen zu können und doppelt erfreulich ist es darum, daß sich die deutsche Regierung, mit dem Madrider Cabinet wegen, der Karolinenfrage zu einem freundschaftlichen Abkommen zu gelangen, durch ein solches thörichtes Gebühren nicht im Mindesten beeinflussen läßt. Gras Robilant, der neue italienische Minister, hat am Donnerstag sein Amt angetreten und wird man nun wohl auch von einer bestimmteren Haltung Italiens gegenüber den Balkanwirren hören. In Bezug aus letztere scheint man in römischen Regierungskreisen ziemlich pessimistischer Natur zu sein. Man huldigt daselbst der Ansicht, daß die Lage im Orient zu einer Katastrophe führen werde, da die Mächte, auch wenn sie vollkommen einig wären, den drängenden Ereignissen nicht Einhalt zu thun vermöchten. Ein einflußreicher italienischer Staatsmann antwortete aus die Frage, ob eine Pression der Mächte den Frieden erhalten werde, Folgendes: „Ein Druck kann nur aus Staaten ausgeübt werden, die Gefahr laufen, etwas zu verlieren. Europa aber hat da unten nur mit Völkern zu thun, die Alles wagen dürfen, weil die gesellschaftlichen und wirthschastlichen Zustände ihnen ein Va-banque-Spiet erlauben. Abgesehen davon, sind die Mächte im Wesen uneinig. Die Einen fürchten das Eingreifen der Türkei, weil sie den vereinten Bulgaren, Serben und Griechen nicht gewachsen wäre (?), die Anderen fürchten es, weil sie nicht wissen, war mit einer siegenden Türkei anzufangen ist und hieraus müssen Verlegenheiten. -HF <»*#.» !*•«* rtS- »’S? Athen, Hn der Mlmfte Konstant! [ilion dank für b Reiben, ben M He Pforte hossl i We werden ben Konstanti > in ihm Antwort gelben ihr geger ipb Serbiens, um Siwla, 1 ' Mm sandte die chungen, um bv Berlin, V bischof Don Köln Berlin, 1 wonach bei zwch wird MMMW (^eietzemwurs be tirche der allem unoerfliibert nad für gewisse Mer rourbc eine flefol 6000 JL ßintonih Mtzab/i oorgesch/ lieber das Gesetz Denkschrift des £ nochmals an die fonoben, welche eil Hergang zur Ta -7 Zulage vchrlsWerverban »• Mckenbeck gehn . Wien, 19. ""»gegen Äulgai Jif Psorie sei entsc Nachricht, dak Wien, 19. antwortete bie Jnt « Nmuifl mit »n welcficn AnM * und dir ?‘nN tönne bub J”b Jwdjtnber« j *« t-i-its te rcei,tt U- ui ffinigj '-“Nlrcter, *n 2'" Allen ,. mit gefchlid- hl*« di/N SSÄfei -nM EÄ L-K- S"ne eöri ^°ne-et-s?1. eiin HÄM 'blv. ST' ,.r9ebtnfl -rlut, ist ton 'L'SL: SS»«« Ä»m°b lu* ►qtatten, m we[. 3 unter ben Np- '^s)LL auftaniigen Auf- Origen, bafc die :ter Angabe der ei vorausgesetzt chi, die stanM» einem Colonial- rma in denselben I efen. Jetzt aber ßraufamieit dein einer unter* m mit Heeres- lUctoxati" über andlich $ dann r nonstrationen ;ekannt Geworben, zliche Clique noch der Fall ist- 3n selbst das Organ Meldzuge an - innige Hetze gegen W dabei feines» wird die Lage so es nur aus einem es-r *W* ilhr fauien f*1- J von «Jtlg n ®«be, öiee" zu bezahlen! I" drioten jvr 6 « , doppel! erireab- 6et L-bin-i " Jan^ N • ha, -'N ereir ® A/Ä -rl-ab-n ,v-'^Kr llRruicr's Bureau bahnstr- 25. 7f>25 r in Sim SMtt 1885: nd letztes her Kau e Lange ritt in M= a. M. i. Außer Wrmkmelll Stuart. den von Friedrich schiller- bereitungen zu o?eser das Theater bis tftw Kis zu derselben |uw Bormittag ab an der ?rer Anzeige e Vormittag eben Gatten, fcbenen. mFtadt v»® . 40 N1IL Beilage zu Nr. 245 des „Gießener Anzeiger". London, 17. October. Der britische Löwe scheint aus dem Sprunge zu stehen, seine Tatzen in die letzten Reste des Königreichs Birma einmgraben. «weimal bereits, 1824—25 und 1852, hat England das benachbarte Königreich bekriegt und jedesmal einen Fetzen losgeriffen, sodaß dasselbe jetzt, vom Meer abgeschlossen, theils von China, theils von den indischen Besitzungen Englands umgeben ist. Fetzt stößt die englische Presse wieder in die Lärmtrompete und der englische Ober- Commissar in Britisch-Birma hat wirklich eine Verstärkung von 8000 Mann erbeten genügend, dem kleinen Reiche den Garaus zu machen. Die englische Regierung hat noch keinen endgültigen Beschluß gefaßt. Der Vorwand zu dem geplanten Raubzug ist folgender: König Thibau von Birma hat durch den Spruch eines Gerichtshofes die Forsten der Handelsgesellschaft Bombay-Birma beschlagnahmt, weil die Gesellschaft sich weigerte, eine Schuld von etwa 7 Mill. Jt. zu bezahlen. Die indische Regierung aber hat die Gesetzlichkeit der gerichtlichen Verfahrens aus dem Grunde angefochten, weil in Gemäßheit eines zwi chen England und Birma geschloffenen Vertrages die streitige Angelegenheit einem gemischten Gericht hätte unterbreitet werden sollen. Sie schlug deshalb vor, die ganze Frage einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Die birmanische Regierung hat diesen Vorschlag jedoch abgelehnt und erklärt, daß die Verordnung gegen die Gesellschaft ohne Verzug in Kraft gesetzt werden würde. Das ist der Vorwand zum Krieg, der übrigens durch Schilderungen von der Grausamkeit und dem Wahnsinn Thibau'r in üppigster Weise umkleidet wird. Der eigentliche Beweggrund der Engländer aber ist handelspolitischer Natur. Birma unterbindet den Handel zwischen den östlichen Provinzen Indiens und dem gewaltigen chinesischen Reich, von dessen Erschließung sich die englische Handels- welt goldene Berge verspricht. China hat sich unter englischem Einfluß ent- schloffen, zum Eisenbahnbau überzugehen. Läge Birma nicht im Wege, so könnte der englische Sandel seine ehernen Fangarme in das himmlische Reich ausstrecken. Also muß Birma fallen, und es verdient in den Augen des Briten seinen Fall, weil es sich dem englischen Handel gegenüber halsstarrig gezeigt hat- Birma will sich vom englischen Handel lossagen, es will einer französischen Gesellschaft das Verbindungswesen übertragen, es will durch französische Händler sich jene Waffen verschaffen, welche der schlaue Brite ihm versagt hat: dar ist der Kehrreim aller Vorwürse, die Tag für Tag in den Spalten der englischen Blätter wtderhallen. Weil Birma die englischen Handels-Beziehungen nicht gutwillig pfl-qen will, so muß er durch Waffengewalt dazu gezwungen werden, denn Birina ist ja nur ein Anhängsel Indiens und hat nicht halb soviel Einwohner, als London; das ist die handfeste Logik John Bull's. Im Uebrigen suchen die englischen Blätter ihr mißtrauisch gewordenes Publikum über die Fährlichkeiten des Krieges zu beruhigen; Birma sei keine egyptische oder sudanesische Mörder- grübe und mit einigen Kanonenbooten sei der ganze Krieg abgethan und Mandalay in englischen Händen. (Köln. Ztg.) Derrnifehte». — Die Geheimnisse des falschen Spiels werden in verdienstvoller Weise zu Nutz und Frommen für Jedermann von einem Kenner derselben, welcher seinen Namen aber nicht genannt, an's Licht gezogen. Es ist eine nur zu bekannte Thatsache, daß ttotz der Polizei, welche ein wachsames Auge hat, in Berlin immer wieder neue Spielhöllen entdeckt werden und daß außerdem in Privatzirkeln viel und hoch gespielt wird. Tie Versuchung für den Falschspieler, ein bequemes Leben zu führen, ift zu groß und er trotzt der Gefahr, entdeckt zu werden. Wie aber das Gluck corrigirt wird, erzählt unser Gewährsmann, indem er einen Tag aus dem Leben eines Falschspielers heraus- areist in folgender Weise. „Werfen wir nun einen Blick hinter die Eoulissen, so finden wir Hermann, den Spieler, allein im Zimmer; er ist im Begriff, eine größere Zahl von Kartenspielen für seine Zwecke zu präpariren. Jede Karte wird einzeln auf eine ciaens für diesen Zweck conftruirte Maschine („eine Hebelscheere") gelegt und an den Längsseiten beschnitten. Die aus den Fabriken gelieferten Kartenspiele enthalten namlrch trotz des gewiß mit Sorgfalt bewirkten Beschneidens nicht gleich breite Blätter. Der Falschspieler ist mithin gezwungen, die mit dem bloßen Auge kaum wahrnehmbaren Ungleichheiten in der Breite der Kartenblätter vor dem Gebrauche der Karten wegzuschaffen. Er bedient sich hierzu, wie schon gesagt, einer Hebelscheere. Nachdem Hermann in dieser Weise sämmtliche Karten eines Spieles völlig gleich breit beschnitten, alätretc er die rauh gewordenen Nänder mit einem Falzbein, nahm sodann die vier As preßte sie zwischen zwei Brettchen und ränderte die soeben beschnittenen Längsseiten mit einem äußerst fein gearbeiteten stählernen Rädchen. Auch die vier Könige, die Damen und Buben wurden in gleicher Weise eingepreßt und mit verschiedene Muster zeigenden Rädchen gerändert. Nachdem er die Karten (mehrere Spiele) sorgfältig wieder in ihre Hullen verpackt, mischte er fein zerriebene Schlemmkreide, weißen Wachs, Provenceröl (ober Steinöl) und einige Körnchen Zinnober zu einer fleischfarbenen Pasta, die er in eine Dose that und zu sich steckte. Bald darauf pochte es; Besucher waren erschienen und wünschten den Hausherrn zu begrüßen, der sich nun mit Eifer den Pflichten des liebenswürdigsten Wirthes widmete. Als dann Abends spät dem Sptelgott ein Tempel gebaut worden, hielt ein älterer, durchaus ehrenwerther Herr die Bank. Hermann schien sich wenig am Spiele betheiligen zu wollen und erst, als der Taumel ein allgemeiner geworden, als sich Niemand mehr der Leidenschaft entzog, als Tausende gewonnen und verloren wurden, gab er dem Zureden seiner Gäste, am Spiele theilzunehmen, nach. „Ich bitte Sie aber, meine Herren, die Verantwortung dafür zu übernehmen", sagte er. „Sie wissen es ja, so wenig Glück ich sonst habe, so viel Glück habe ich im Spiel! — „Thorheit", antwortete man, „auf die Gefahr hin wollen wir gern mit Ihnen rivalisiren. Gilt der Pakt?" Hermann trat an den Tisch, conpirte die vor dem Bankier liegenden Karten und zog sich dann zurück, um in verbindlichster Weise feiner „Gattin" seinen Platz zu überlassen. Niemand hatte bemerkt, daß Hermann auf der inneren Seite des ersten Daumengliedes seiner rechten Hand ein plattgedrücktes Stück der am Nachmittag präparirten Paste trug, in welchem sich nun beim Coupiren die Rand- eindrücke der mittelst der Rädchen gezeichneten Karten ausgeprägt hatten. Anscheinend um sich eine Cigarre anzuzünden trat Hermann an einen Armleuchter, betrachtete einen Augenblick mit gespannter Ansmerksamkeit durch eine kleine Lupe die Abdrücke in der Paste und kehrte dann znm Spieltische zurück. Er hatte deutlich aus der Zeichnung ersehen, daß die eine der abgehobenen Karten ein Bube, die dritte ein König und die vierte ein As sei. Weiterhin fand sich nochmals ein Bube und bald darauf eine Dame und, unmittelbar auf diese folgend, nochmals ein As. — Als nun der Bankier im Verlauf der Taille unmittelbar hinter einander Bube, König, As zog, wußte Hermann, daß seine Stunde geschlagen habe. Sobald die Dame zu Gunsten des Bankiers gezogen wurde, rief er, feinem Talisman folgend: „Va banque auf das As!" Die Dame des Hauses hatte die Leidenschaft des Spieles inzwischen trefflich geschürt und der Bankier bisher mit großem Glück gespielt; ein Berg von Banknoten und Gold bildete die Bank; die Blicke der Pointeurs hingen deshalb mit Spannung an der Hand des Bankiers, der zögernd abzog. Das As hatte gewonnen; die Bank war gesprengt! Mit einem Schlage hatte Hermann ein Vermögen an sich gerissen, das, in ehrliche Hände übergegangen, manche Thräne getrocknet haben würde. Einige der leidenschaftlichsten Pointeurs ersuchten Hermann nun um Uebernehmen der Bank; er kam diesem Wunsche nach. Beim Wechseln der Plätze waren einige Karten herunter geworfen und durch Darauftreten beschädigt worden. Hermann ließ durch einen Diener mehrere neue Spiele reichen und spielte mit wechselndem Glück noch einige Stunden weiter, bis er schließlich der Gesellschaft durch einen nochmaligen größeren Gewinn die Lust an der Fortsetzung des Spieles benahm....." In dieser Weise werden, von zahlreichen Illustrationen unterstützt, alle erdenklichen Künste der Falschspieler beschrieben, worüber man in den betreffenden Kreisen vermnthlich nicht sehr erbaut fein wird. Wer sich näher unterrichten will, möge den höchst interessanten Artikel in Schorcrs Familienblatt nachlesen. Literarische-. General-Feldmarschall Graf Moltke von 1800—1885. Von Wilhelm Müller, Professor in Tübingen (erstes bis zehntes Tausend der Volksausgabe). 14 Bogen mit Portrait. Preis geh. 1 geb. 1.50. Verlag von Earl Krabbe in Stuttgart. Mit dem Jahrhundert selbst ward der Mann geboren, welcher dessen größte historischen Umwälzungen und Ereignisse mit heraufzuführen bestimmt war und dessen Name in seiner Geschichte durch alle Zeiten hinleuchten wird. Und weil dieser Mann die lauten Ovationen nicht liebt, kann kein Volk ihm zur Wiederkehr des Tages keine passendere und bessere Huldigung darbringen, als indem er mit allem Fleiß und allem Ernst den Mann zu erkennen und zu verstehen trachtet, sich klar zu machen strebt, wie er dies große gewaltige Werk der deutschen Siege vollbrachte! Nichts kann hierzu besser dienen, als W. Müller's treffliche, längst gewürdigte Biographie Moltke's, die in billiger Volksausgabe, Jedem zugänglich und erreichbar, erscheint. Einfach und schlicht erzählt der Verfasser den äußeren, vielsach bewegten Lebensgang des großen Feldherrn und läßt oft und viel dem „großen Schweiger" das Wort, dessen eigene, meisterhafte, treffliche Darstellungen seiner Erlebnisse ein Schatz des deutschen Volkes sind, deren tiefe Bedeutung besonders auch darin liegt, daß sie uns zeigen, wie der fähigste strenge Soldat zugleich ein Mann von universellster Bildung ist — wie in dem großen Feldherrn die reinste Menschlichkeit lebt — wie der Mann, der sein Volk zu solchen Siegen führte, frei ist von allem Chauvinismus, aller Selbstüberhebung. Weil er sich aber stets in ernstem Bescheiden hinter seine Thaten gestellt, müssen wir ihn suchen, und je näher wir ihm treten, je mehr wir sein Thun und Wirken verstehen, desto größer und höher wächst das Bild des Mannes, der unserem Volke der wahre „Marschall Vorwärts" geworden. Diese Moltke-Biographie bildet das Seitenstück zu der Jubiläums-Ausgabe von Müller's Bismarck-Biographie, welche in demselben Verlage erschienen ist. Die Intention des Verfassers war, dem deutschen Volke zu zeigen, was es an den zwei großen Paladinen seines Kaisers Wilhelm hat. Ieikgeöotenes. B e r g m a n n’s Original -Theer*ct»wefel*elfe von Bergmann & Co., Frankfurt a. Main. Allein echtes, erstes und ältestes Fabrikat in Deutschland. Anerkannt von vorzüglicher Wirkung gegen alle Arten Hautunreinigkeiten, Sommersprossen, Frostbeulen, Finnen etc. Vorräthig: Stück 50 -H bei Carl Schwaab. 6650 Waschbütten, Waschzuber, Waschkörbe, Waschklannnern, empfiehlt billigst Louis Lony, 7365 Holzwaarenlager. 74841 Leere Kisten billig zu verkaufen-___________________Marktplatz 9. Pumpernickel wieder eingetroffen bei 7245 Ferd. Drebes, (norm. Gg. Wilh. Weidig). Allgemeiner Anzeiger. Den Empfang sämmtlicher Neuheiten in Knöpfen u. 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