UlN Blessen, , . - r. 5. |8R (im Taue), W sehr gesnt- mpEehlt sich zum Sony, ult für Erholnngsti-, ie 211 den billige Qspreisen: Logis, ienung 1 Mark in hfe guter Mittag- und H den Gasthäusern 1 :• pro Tag. - Auch '• -Colonieen der Billig!-, ehr zu empfehlen, p e Auskunft erlheilt te- das Bürgermeister-Amt 331OOO;- das verbMi glatter übnhaypt; Qu^trhr lebersetzllvgkn in Wöll (in Die ModkR JllustrirteZritL Toilette imbi arbeiten. Nr! eine Nummer. vmÄMüch. erschein: 24 NumMMU lettenu-HM^ enthaltend AbbildmiMM-! ... «toebtif»*1, SSA- ££™ >*<-** 6aSS&6*i6rS "Weid«»"8'“ Kr 111 Drittes Blatt Sonntag den 21. Juni ISS» Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. r, o r <. » .. NreiO vierteljährlich 2 Mark 2V Pf. mit Bringer!^ BWtNHBt «chukstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme deö Msntckg». Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Darmstadt, 19. Juni. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Mergnädigst geruht: Am 6. Juni dem Forstmeister des Forstes Grünberg Dr. Karl Hab erkor n die Krone zum Ritterkreuz 1. Klaffe des Verdienst'Ordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen. Darmstadt, 19. Juni. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 19 enthält: Gesetz, die Ausübung des Hufbeschlags betr. Vom 13. Juni 1885. Ludwig IV. von Gottes Gnaden Grobherzog von Hessen und bei Rhein 2C. 2C. Wir haben Uns bewogen gesunden, mit Zustimmung Unserer getreuen Stande zu verordnen und verordnen hiermit, wie folgt: Art. 1. Vom 1. April 1886 an sind nur solche Personen berechtigt, gewerbsmäßig den Husbeschlag selbstständig auszuüben, welche eine Prüsung im Hrsbeschlag mit Erfolg bestanden haben. Den Nachweis einer Prüsung haben diejenigen Personen nicht zu erbringen, welche bis zum 31. März 1886 das Hufbeschlag-Gewerbe im Großherzogthum selbstständig betrieben haben. Art- 2. Die im Art- 1 Absatz 1 erwähnte Prüfung kann nur vor etmr in einem Bundesstaat auf Grund landesgesetzlicher Regelung in Gemäß- heil des § 30 des Reichsgesetzes vom 1. Juli 1883 staatlich bestellten oder anerkannten Prüfungsstelle abgelegt werden. Zum Zwecke der Ausbildung im Hufbeschlag-Gewerbe werden nach Be- hlttsniß Unterrichtskurse von Staatswegen eingerichtet. Art- 3. Im Falle eines besonderen Bedürfnisses kann Unser Ministerium des Innern und der Justiz von der in Art. 1 Absatz 1 enthaltenen Vorschrift Dispensation ertheilen. Art. 4. Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit der Aus» sührrung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großher- zogLichen Siegels. Darmstadt, den 13. Juni 1885. ______ Proceß Ktöcker gegen die „§reie Zeitung". Der Proceß gegen die „Freie Zeitung" wegen Stöcker-Beleidigung ist zu Ende unb« wenn auch der Öofprediger Stöcker in diesem Proceß vor den Richtern nur als Zemge aufgetreten ist, so ist er doch vor der öffentlichen Moral als Verurtheilter darvus hervorgegangen und mit ihm die Berliner christlich-sociale Partei, die bei aller Lamterkeit und Güte ihrer Ziele außerordentlich unsauber in ihrem Verhalten war. Darüber herrscht bei Freund und Feind dieser Partei nur eine Stimme. Stöcker thäte gut entweder seiner Predigerstelle oder seiner Wirksamkeit als politischer Parteiredner zu Entsagen, sagt die „Köln. Ztg." Beides, wie er es ausübt, verträgt sich nicht zusammen. Selbst der sonst so gesinnungsverwandte „Westfälische Merkur" versucht nicht, den Hofprediger, wie er aus dem Proceß gegen die „Freie Zeitung" hervorge- gan gen ist, rein zu waschen. Aus seiner Beurtheilung der vielbesprochenen Angelegenheit hebEN wir folgende Sätze hervor, die eine deutliche Verurtheilung enthalten: „Ein Stöcker'sch er Vertheidigungsproceß füllt seit,mehreren Tagen Spalten auf - Zpailten in den Berliner Blättern, ein Wust von Klatsch und Zank, bei- jeden Unparteiischen theils mit Widerwillen erfüllt, theils langweilt. Stöcker zieht die „Freie Leitung" wegen fulminanter Schmähungen gegen seine Person zur Rechenschaft, und der Angeklagte benutzt die Gelegenheit, um unter der Firma des Entlastungsbeweises übct das ganze Leben Stöcker's, von seinen Schuljahren bis zur letzten Agitationsrede, alles Unangenehme, was sich nur irgend auftreiben ließ, an die Oeffentlichkeit zu ziehen .. . Stöcker leidet bekanntlich an dem großen Uebel der Beredtsamkeit; er wie auch andere Berliner Agitatoren reden immer etwas mehr, als sie verantworten können. H-ic klügeren Agitatoren bewahren dabei die Vorsicht, nicht persönlich zu werden. Auf die Gegner im Allgemeinen, auf die Parteien als solche und auf ihre angeblichen oder ivirklichen Lehren und Tendenzen kann man schimpfen, Jo viel man will, ohne daß • vor dem jüngsten Tage ein gerichtliches Verfahren stattfindet. Stöcker aber hat die gcfüihrliche Neigung, stets in concrete Einzelheiten zu gehen, auch wo es gar nicht nölhig ist. Stöcker hat nämlich eine außergewöhnliche Neigung, sich in sachlichen oder persönlichen Einzelheiten zu irren. Da er zu viel redet, so kann er nicht jedes Citat, das ihm in einer Parteischrift begegnet, oder jede Thatsache, die ihm erzählt wird, genau prüfen oder auch nur genau behalten; er verwechselt die Autoren- oder Zeitungsnamen, irrt sich in einzelnen Worten oder Umständen — und am nächsten Tage wird in der ganzen Presse mit wahrer Wollust die Trommel geschlagen, da man den „Herrn Hofprediger" wieder auf einer „Lüge" ertappt hat. Wenn doch die Freunde Stöcker's ihm Mich das Gelübde abnehmen könnten, daß er nie mehr den Namen, einer Person oder einer Zeitung in seinen Reden vorbringen wollte! Durch die antisemitische Be- ivegung und die Reaction dagegen ist eine Gehässigkeit in die politische Diskussion geklommen, welche tief zu beklagen ist. Die Schuld liegt auf beiden Seiten. Auch LtLcker hatte sich vieler persönlicher Angriffe enthalten können, wenngleich er noch nicht der schlimmste der Judenfresser war. Anderseits hat ihm die liberale Presse schwereres Unrecht gethan, als er je einem Juden zugefügt. Eine weitere Schuld der Stöcker'schen Pa rtei ist eben die Verbindung mit jüdischen Renegaten, deren Auftreten natürlich zur Penschärfung des Stteites führen muß. Umsomehr, wenn es krankhaft erregte Per- ioiuen sind, wie Dr. Morgenstern, oder Leute mit zweifelhafter Vergangenheit, wie der bestrafte Dr. May. Solche Verbindungen müssen schließlich in öffentlichem Scandal ihr' Ende finden. Der Umstand, daß die Antisemiten so tendenziös und unvorsichtig s»üd, selbst mit Personen, die bereits im Zuchthause gesessen, Beziehungen zu unter- HMen, führte zu einer peinlichen Scene während des Processes." Was nun die Behauptungen der „Freien Zeitung" betrifft, auf Grund deren bei: Redacteur Bäcker verklagt wurde, so bestanden dieselben wesentlich darin, daß die pollitisch - agitatorische Thätigkeit Stöcker's sich mit dem Talare nicht dertrage, insbesondere, daß Hofprediger Stöcker strafgerichtlich verurtheilte Personen mit der vollen Ämntnitz von ihrer Vergangenheit in seinen Diensten angestellt, daß er solche Leute War zu Angriffen gegen die Amtsbrüder benutzte und daß er schließlich Gelder, die ihm zu wohlthätigen Zwecken überwiesen worden seien, zu agitatorischen Zwecken (Ge- Mrung von Freibier) verwendet habe. Der Angeklagte, der von zwei der hervorBermifchteS. Vilbel 15 Juni. Vor einigen Tagen trafen sich zwei Handwerksburschen in der hiesigen Herberge. Beide hatten nicht viel Geld und übernachteten in «nem Strohhaufen aus dem Felde. Hier stach der Eine seinen Kameraden mit kaltem Blute nieder, um sich - in den Besitz von dessen Notizbuch zu letzen, m welchem er einige Notizen für sich oerwerthen zu können glaubte Mit Recht..fragt man, wie soll das enden und wo soll das hinaus, wenn wegen solcher aerlngfugigen Gegenstände sich Emer- nicht scheut einen Mord zu begehend Denn daß das Messer keine edleren Thcile traf, ragendsten Berliner Rechtsanwälte, Sachs und Reichstagsabgeordncter Munckcl, ver- theidigt wurde, trat den vollen Beweis der Wahrheit seiner Behauptungen an und demgemäß fand eine umfassende Zeugenbeweisaufnahme statt, in der die gesammte schmutzige Wäsche der christlich - socialen Partei an's Tageslicht gezogen ward. Auch der Hofprediger Stöcker wurde vorläufig nicht vereidigt. Er wurde an allen Verhandlungstagen als Zeuge vernommen; aber die Vertheidigung hatte das umfassendste Material aufgeboten, nm ihn der Unwahrhaftigkeit zu überführen. Im vorletzten Termine ist nun die Vertheidigung mit einem bis dahin verhüllt gewesenen schweren Geschütz vorgerückt. Sie warf Stöcker vor, eine falsche eidliche Aussage gemacht, also entweder einen Meineid oder einen fahrlässigen Eid geleistet zu haben. Stöcker hat nämlich in einer Privatklagesache einiger Socialdemokraten, darunter des inzwischen ausgewiesenen Stadtverordneten Ewald, eidlich ausgesagt, „er sehe an diesem Tage Ewald zum ersten Male". Die Vertheidigung brachte nun eine Reihe von Zeugen, welche das Gegentheil bekunden, und beantragte nach Vernehmung derselben ferner, das Zeugniß mehrerer anderer nicht anwesender Socialdemokraten einzuholen, darunter das des Ewald selbst. Der Gerichtshof beschloß indessen: In Erwägung, daß schon durch das eidliche Zeugniß Tutzauer und Görcki tatsächlich festgestellt ist, daß trotz seines entgegengesetzten eidlichen Zeugniß Hofprediger Stöcker mehrmals mit dem Ewald in persönliche Berührung getreten ist, und daß durch die persönliche Vernehmung des Zeugen Ewald an dieser thatsächlichen Feststellung nichts geändert werden kann, wird der Antrag der Vertheidiger abgelehnt. Darauf erklärte Rechtsanwalt „Ich glaube, daß durch diesen Beschluß des Gerichtshofes festgestellt ist, daß der Zeuge Stöcker in der in Rede stehenden Gerichtsverhandlung eine falsche eidliche Aussage gemacht hat. Ich vermisse aber jede Andeutung darüber, ob der Gerichtshof sich darüber schlüssig geworden ist, ob für den falschen Eid der Zeuge Stöcker eine persönliche Verantwortlichkeit trägt. Die Vertheidigung ist der Ansicht, daß den Zeugen für die falsche eidliche Aussage das höchste Maß der Verantwortlichkeit trifft, daß die Begegnungen des Zeugen Stöcker mit Ewald Auge in Auge und unter Verhältnissen stattgefunden haben, welche einem gewissenhaften Zeugen, selbst wenn er nicht einmal Prediger ist, unmöglich entgangen sein kann. Wenn die Vertheidigung den Nachweis erbringen will, daß der Eid des Herrn Stöcker ein wissentlich falscher ist, so wird man ihr doch nicht verschließen können, sich auf die Zeugen für diese Behauptung zu berufen. Die Vernehmung dieses Zeugen (Ewald) selbst liegt sicherlich im birecten Interesse bes Zeugen Stöcker selbst, benn sonst müßte bie Vertheidigung heute dahin plaidiren: „Der Senge Stöcker ist des wissentlichen Meineids dringend verdachtttz^^^^ roarb ^em Staatsanwalt das Wort ertheilt. Er begann sein Plaidoyer damit, zu bekennen, daß seit Jahren nicht so viel Haß unb Verachtung, so viel schmutz vor einem Gerichtshöfe zusammengetragen worben, als in biesem Processe. Aber er könne bie Ueberzeugung aussprechen, ber Hofrebiger Stöcker werde aus diesem Sturzbabe ber Verleumbungen ebenso intact, ebenso ehrenvoll heroorgehen, wie er früher baftanb. Er werbe hier bes wissentlichen Meineibes geziehen, Redner aber möchte den Staatsanwalt, den preußischen Gerichtshof kennen lernen, die diesen Mann unter Anklage stellen und wegen Meineides verurtheilen werden. Es sei richtig, Stöcker und Ewald haben zusammen verhandelt und es ist ein ungeschicktes Wort, daß er Ewald nicht früher gesehen habe, aber er hat das aufgeklärt. Ein Mann von dieser Thattg- keit sei nicht in der Lage, jeden Einzelnen, mit dem er zusammengekommen, später zu kennen. Ewald sei ja kein berühmter Mann, er werde nur von seinen Parteigenossen dafür ausgegeben. Redner ging Punkt für Punkt die Anklage durch und beanttagte schließlich gegen den Angeklagten eine Gefängnißstrafe von 5 Monaten, da der Verfasser der beiden Artikel zwar nicht bekannt werde, der Angeklagte aber durch fein ganzes Verhalten die Beleidigungen zu billigen scheine. Auch sei zu ermessen, daß das Auftteten des Hofpredigers Stöcker in der Wahlbewegung wohl auch Anlaß zu Angriffen gegeben habe. Hierauf wurde die Verhandlung bis zum Dienstag vertagt. Das an diesem Tage erfolgte Schlußerkenntniß in dem Processe lautet im Auszüge folgendermaßen: . . , . .... or Der Gerichtshof ist der vollen Ueberzeugung gewesen, daß tn verschiedenen Angelegenheiten z. B. das Ableugnen der Unterschrift unter bie Antisemitenpetttion, ber Hexentanz um's golbene Kalb", Die Affaire mit Professor Beyschlag, bie Frage ber Thüringer Kirchenconferenz, bie Verwenbung ber zur Begrünbung emes Jnvallben- hauses gegebenen Summe von 2000 JL, bie Behauptungen bes Zeugen Stocker mit den ermittelten Thatsacheu minbestens nicht im Einklang, ja halb unb halb in birectem Wiberspruch stehen, unb baß bie Erläuterungen unb Entschulbigungen, welche ber Zeuge Stöcker für sein Verhalten gegeben, gesucht unb verfehlt sind. — Ungeachtet der colossalen Widersprüche, in welche sich ber Zeuge Stöcker mit ben thatsächlichen Ermittelungen gesetzt hat, hat ber Gerichtshof bie Möglichkeit eines Jrrthums ferner; seits boch nicht ausgeschlossen, zumal ihm eine große persönliche Erregtheit innewohnt, was fein vielfach incorrectes Auftreten vor Gericht bewiesen. Auf ber anberen Sette ist der Gerichtshof nicht in der Lage gewesen, es dem Angeklagten zu verargen, wenn er aus dem ganzen Auftreten des Zeugen Stöcker, aus allen diesen Behauptungen und Widersprüchen, den Erklärungen und Zurücknahmen den Schluß zog, daß sich ber Hosprebiger Stöcker bewußt mit ber Wahrheit in Wiberspruch gesetzt hat. Mildermd komme dem Angeklagten ber Umftanb zu Gute, baß er tief gereizt fei. Der mußte feinen unb feiner Väter Glauben schlecht ehren, ber nicht schließlich innerlich empört würbe, wenn er solche Angriffe auf feinen Glauben sieht, namentlich wenn sie von einem Geistlichen ausgeben. Der Gerichtshof ist sehr gewillt, einem Verkünder des göttlichen Wortes, ber Liebe unb Verföhmmg, einen befonberen Schutz des Gesetzes zuzubilligen — vorausgesetzt, baß sich ber Geistliche auch von politischer Agttatton fernhält Wer sich in ben Strubel politischer Agitation stürzt, barf e§ nicht übel nehmen, wenn er von bem Gischt bespritzt wirb. Der Präslbent erklärte baß ber Gerichtshof ihn autorisirt habe, zu erklären, baß bie Art unb Weise, ww ber Zeuge Stöcker Behauptungen aufftellt unb nachher roiberruft, eine minbestens leichtfertige ist, unb baß fein Auftteten vor Gericht zu tabeln ist. Nach ernsten Erwägungen hat sich ber Gerichtshof bahin entschieben, baß er trotz aller Milberungsgrunbe bem Angeklagten eine Geldstrafe boch nicht auferlegen könne, baß er aber bie Gefängnißstrafe auf brei Wochen normiren solle. aber nur laa nicht in der Hand des Thäters. Der Verwundete liegt tut Hospttale in TLxiedbera und kommt wahrscheinlich davon. Dem ThLter ist man aus der Spur- Berlin. Am 8. Juni waren 70 Jahre verflossen seit dem Tage, wo Kaiser Wilhelm in der Schloßcapelle zu Charlottenburg durch den Hofprediger Ober-Consistorial- rath Ehrenberg confirmirr worden ist. Prinz Wilhelm hatte aus diesem Anlasse seine Lebensgrundsätze und Gelöbnisse ausgezeichnet; folgende Sätze daraus mögen hier ihre Stelle finden: „Ich will nie vergessen, datz der Fürst doch auch Mensch - vor Gott nur Mensch ist und mit dem Gertngsten int Volte die Abtunsr, die Schwachheit der menschlichen Natur und alle Bedürfnisse derselben gemein hat, daß die Gesetze, welche für andere gelten, auch ihm vorgeschrieben sind und daß er, wie die anderen, einst über sein Verhalten wird gerichtet werden. Mir soll alles heilig sein, was dem Menschen heilig sein muß. Ich will dem Glauben der Christen, für den ich mich in diesen Tagen bekenne, immer getreu bleiben, ihn jederzeit in Ehren halten und mein immer mehr für ihn zu erwärmen suchen. Mein Fürstenstand soll mich nicht verhindern demüthig zu sein vor meinem Gott. Bei allem Guten, welches mir zu Theil wird will ich dankbar auf Gott blicken und bei allen Uebeln, die mich treffen sollten will ich mich Gott unterwerfen, fest überzeugt, daß er überall mein Bestes beabsichtige Ich will mich vor allem hüten, wodurch ich mich als Mensch erniedrigen würde- als Fürst würde ich mich dadurch noch mehr erniedrigen. Ich weiß, was ich als Mensch und als Fürst der wahren Ehre schuldig bin. Nie will ich in Dingen meine Ehre suchen, in denen nur der Wahn sie finden kann. Meine Kräfte gehören der Welt dem Vaterlande. Ich will daher unablässig in dem mir angewiesenen Kreise thätig sein meine Beit auf das Beste anwenden und so viel Gutes stiften, als in meinem Vermögen steht. Ich will ein aufrichtiges, herzliches Wohlwollen gegen alle Menschen, auch gegen die Geringsten — denn sie sind alle meine Bruder — bet mir erhalten und beleben. Ich will mich meiner Fürstlichen Würde gegen Niemand uber- beben Niemanden durch mein Fürstliches Ansehen drücken und wo ich von Anderen e0vas fordern muß, mich dabei herablassend und freundlich zeigen und ihnen Die Erfüllung ihrer Pflicht, so viel ich kann, zu erleichtern suchen. Ich achte es viel höher, geliebt zu sein, als gefürchtet zu roerben, oder Llos ein Fürstliches Ansehen zu haben. Den Pflichten des Dienstes will ich mit großer Pünktlichkeit nachkommen und meine Untergebenen zwar mit Ernst zu ihrer Schuldigkeit anhalten, aber ihnen auch mit freundlicher Güte begegnen. Jeden Tag will ich mit dem Andenken an Gott und meine Pflichten beginnen und jeden Tag mich über die Anwendung des verflossenen Tages sorgfältig prüfen. Verderbte Menschen und Schmeichler will ich entschlossen von mir weisen, die Besten, die Geradesten, die Aufrichtigsten sollen mir die Liebsten sein." Rothenberg i. O., 16. Juni. Gestern Abend V28 Uhr überzog ein schreckliches Gewitter unsere Gegend, welches nicht ohne einen sehr traurigen Unglücksfall vorübergehen sollte. Ein Blitzstrahl fuhr in die nahe im Thal gelegene, zu unserer Gemeinde gehörige sogenannte „Heckenmühle". Der Strahl fuhr am Giebel des Hauses hernieder, dasselbe wenig beschädigend, alsdann jedoch um die Ecke und traf den im Stall beschäftigten Müller nebst Frau und einem Kinde. Der erstere blieb auf der Stelle tobt, währenb bie Frau gelähmt zu sein scheint unb bas Kinb eine Gehirnerschütterung bavontrug. Der Unglücksfall ist um so beklagenswerther, als ber Erschlagene Vater einer sehr zahlreichen Familie ist. Von ben zehn noch lebenben Kinbern besuchen brei noch bie Schule unb zwei sinb noch nicht schulpflichtig. Das jüngste Kinb ist IV2 Jahr alt. Auffallenb ist es, baß ein in ber Nähe seines Vaters arbeitender Knabe ohne Schaben bavonkam. Nicht bie geringste Verletzung ist an dem Erschlagenen sichtbar. Das im Stall stehenbe Vieh blieb unversehrt. Paberborn, 15. Juni. Das vier Stunben von hier entfernte Stäbtchen Lichtenau ist am Samstag von einer Feuersbrunst heimgefucht worben, burch welche 22 Gebäude eingeäschert worben sinb. — In Eisenach ist neulich eine junge blühenbe Frau auf eine ganz sonber- hare Weise verunglückt. Sie begoß ihre Blumen unb kam babei mit bem rechten Auge einem Oleanberblatte zu nahe, bie Spitze berührte bie Pupille unb balb nachher em- pfanb bie Frau einen heftigen Schmerz. Es ist ber ärztlichen Hülfe leiber nicht gelungen, ben Verlust ber Sehkraft auf einem Auge zu verhüten unb haben sich bie Schmerzen auch bereits dem nnberen Auge mitgetheilt, so baß bie arme Frau in Gefahr schwebt, ganz zu erblinben. Blumenliebhaberinnen mögen aus biesem betrübenben Falle eine Warnung schöpfen. . ■ New york, 12. Juni. An ber neufunblanbischen Küste wuthete vorigen Sonntag ein furchtbarer Sturm, unb man fürchtet, baß viele Fischerboote mit Mann unb Maus zu Grunbe gegangen sinb. — Ein hier eingegangenes Telegramm melbct, baß über ben Staat Panama ber Belagerungszustanb verhängtZwurbe. — Der neue Fluß- tunnel ber Cincinnati Southern Eisenbahn in Tennesse, etwa 100 Meilen von Chatianooga, stürzte gestern in Folge ber Vibrationen, bie burch einen burchfahrenben Bahnzug verursacht würben, ein. Der Tunnel (?) fiel aus bie Waggons unb von ben barin befinblichen Passagieren würben 6 auf ber Stelle gelobtet unb 20 schwer verletzt. — In ber Samons Laveta ©raube Silbermine, unweit Zacatecas in Mexiko, fanb gestern aus noch unbekannter Ursache eine Dynamitexplosion statt, woburch 10 Bergleute gelobtet unb 12 verwunbel würben. Im Ganzen explobirten 500 Fässer Dynamit, wodurch die Mine völlig zerstört wurde. — Ein heiterer Vorfall ereignete sich kürzlich, wie die „Elberf. Zig." berichtet, bei dem Landgerichte zu X. 9lad) S 282 ber Strafproceßorbnung können bekanntlich bet ber Bildung ber Geschworenenbank sowohl von ber Staatsanwaltschaft wie von bem Angeklagten ober besten Vertreter mehrere Geschworene abgelehnl werben, ohne baß Grünbe hierfür angegeben zu werben brauchen. Nun begegnet es einem zum Geschworenenbienste herangezogenen Lanbwirlhe, dessen Verständniß für aus bem Lateinischen stainrnenbe Worte eben nicht groß war, baß bei bem Aufrufe seines Namens burd) ben Präsibenten bes Gerichts ber Vertreter bes Angeklagten, ein als geschickter Vertheibiger geschätzter Rechtsanwalt, mit lauter Stimme erklärte: „Rekusirl!" (b. h. abgelehnl). Das Bäuerlein, bem ber Sinn bieses Ausbrucks iiod) unbekannt war, bat einen neben ihm sitzenben Collegen „aus ber Stabt" um Aufschluß barüber. Dieser, ein Spaßvogel, erklärte ihm kurz entschlossen, ber Vertheibiger habe gesagt: „'Nicht rasirt!" weßhalb ber Fragesteller zur Bilbung ber Geschworenenbank nicht herangezogen worben sei. Da sich unser Freunb vom Laube hierburd) zurückgesetzl sühlte, so versäumte er nicht, sich nächsten Tages vor Beginn ber Sitzung auf's Sorgfältigste rafiren unb frisiren zu lassen. Wieber würbe bie Geschworenenbank gebilbet unb wieber erschallte beim Namensruf unseres Helben aus bem Munbe besselben Rechtsanwalts bas fatale „Nekusirt!" Da riß unserem guten Laubmauue ber Faben ber Geduld unb, seine angeborene Schüchternheit überroinbenb, roanbte er sich an ben Präsibenten mit ben Worten: „Herr Präsibeut, verzeihen Sie! Ich habe mich erst heule Morgen in bem ersten Friseurlaben der Stabt rafiren unb frisiren lassen!" Man kann sich denken welches Erstaunen die Worte unter den Anwesenden, Richtern, Geschworenen unb Publikum hervorriefen, welches sich, als ber Grunb bes Mißverständnisses aufgeklärt war, in ungeheure Heiterkeit auflöste. — lieber den Fang eines Adlers wird dem „Bolen f. T. u.V." aus St. Anton am Arlberg geschrieben: Zwei Jäger hatten am sogen. Sattel im Mooslhale am 2. d. M. in einer Felswand ein Ablernest mit einem Jungen ausaespürl. Zur Ausbeulung dieses Horstes machten sich die Zwei mit einem Kameraden, mit Gewehren Schlageisen und Seilen um 1 Uhr früh auf den Weg. An der Stelle auf ber Fels' roaub angenommen, wo bie Allen gewöhnlich Rast machten, ehe sie ihren Jungen die Nahrung hinunlerbrachten, stellten sie bie Falle unb traten bann ben Heimweg an. Auf ber entgegengesetzten Berglehne (beim Bergstöckl), bem Horste gegenüber, nahmen sie Rast, sahen balb ben König ber Lüfte quer über bas Thal seinem Heim zufliegen unb konnten mit bem Fernrohr beutlich beobachten, wie er sich auf bas Schlageisen nieberließ, um nie wieber forlzufliegen. Das Geflatter unb Geschrei würbe furchtbar, er schlug mit seinen Schwingen unb Fängen Bergerlen entzwei; aber vergebens, die eiserne Fessel hatte ihn zu fest an einem Beine gepackt, das Seil aber, an bem bas Schlageisen befestigt war, zog er so in bie Länge, baß er beinahe bas Junge erreichte. Die brei ftameraben gingen nun hinüber unb einer würbe von ben anderen zwei an Stricken über bie senkrechte Wanb hinabgelassen unb nach einer mcrtelftünbigen schweren Arbeit unb Mutigem Kampfe mit bem gefesselten Riesenvogel zwar etwas, unbebeutenb verletzt, mit biesem unb oem Jungen heraufgezogen unb im Triumphe nach Hause gebracht. Ter Raubvogel, von seltener Größe, mit 2,25 Meter Flugweite, ist ein Weibchen unb frisch unb gesunb, nimmt aber weber Speise noch Traick an, hingegen erfreut sich ber junge Ablersohn eines ungeheueren Appetits. — ^Gesunbheilsregeln.j Nachstchenbe uns von einem erfahrenen Arzte ausgestellte Regeln, betreffeub Diät unb Verbauung, sinb sowohl für Gesunbe wie für Kranke gleich wichtig, weßhalb bieselben ganz besonberer Beachtung empfohlen werben: 1) Zu nahrhafte Kost ist für Leben unb Gesunbheil ebenso nachlheilig, wie eine zu wenig nahrhafte Kost. 2) Je einfacher unb ungekünstelter bie Zubereitung ber Nahrung unb je weniger gewürzt, befto besser ist sie für bie Verbauungsorgane. 3) Gründliches Zerkauen unb langsames Schlingen sinb burchaus zu empfehlen. 4) Die richtige Nahrungsmenge ist von äußerster Wichtigkeit. Es gibt keinen Punkt in ber Ernährungsfrage, über welchen bie Leute sich so sehr im Jrrlhumc bc- finben, wie hinsichtlich ber Quantität. Verbauungsbeschwerben sinb öfter bie Wirkung von zu vielem Essen unb Trinken, als bie irgenb einer anberen Ursache. 5) Feste Nahrung, gut zerkaut, ist leichter verbaulich, als Suppen unb Brühen. 6) Die beste Suppe ist Gift, wenn sie zu heiß gegessen wirb. 7) Buller, fettes Fleisch unb alle ölhaltigen Stoffe sinb immer schwer verdaulich unb veranlassen leicht eine Störung bes Magens. Der zu reichliche Genuß dieser Stoffe ist burchaus zu vermeiben. 8) Reines Wasser ist bie einzige, als Getränk ober für bie Bebürsnisse des Körpers unbedingt nothwendige Flüssigkeit. Die künstlichen Getränke sind für den Körper durchaus nicht Bedürsniß, wohl aber find recht viele derselben mehr ober weniger schädlich. 9) Große Aufregung oder Anstrengung unmittelbar nach einer vollen Mahlzeit ist nachlheilig, während ruhige Bewegung die Verdauung befördert. Schlaf balb nach einem Mahle ist besser zu vermeiben. 10) Starke geistige Anstrengung, wie Gemülhserregung, Angst, Aerger, Furcht u. s. ro., wirken auf Schwächung ber Verbauung hin, sobalb Jemanb mit vollem 'Magen ben ersteren ausgesetzt ist. Eine vernünftige Abwechslung ber Speisen ist zur Erhaltung ber körperlichen unb geistigen Gesunbheil unb Leistungsfähigkeit bes Menschen burchaus nolhwendig. Aud) ist großer Werth barauf zu legen, baß bie Stunben, in welchen bie Mahlzeiten eingenommen roerben, sowie bie Art bieser Mahlzeiten möglichst streng unb gleichmäßig innegehallen werben. _ Es ist also ganz unzuträglich für ben Körper, nur ein unb bicfelbc Speise tage lang zu genießen. Die regelmäßige Wieberkehr gleichartiger Speisen tollte 111Ö9W 14 Tage umfassen. Einfachheit, oerbunben mit Abwechslung der Speisen, i|t tt-atsääx lich das Beste, was man Magen unb Gaumen bieten fann. Dabei ist so viel als irgenb rhunlich bie einmal angenommene Zeit zum Speisen innezuhallen unb sind nicht etwa Unregelmäßigkeiten, wie an einem Tage um 12 Uhr, am nächsten um 21/? Uhr zu Mittag zu essen, als zweckmäßig zu bezeichnen. And) darf man ben Magen, ber an ein kräftiges Mittagsmahl gewöhnt ist, nicht ohne Grunb mit einem leichteren Frühstück abfinben unb bann gar burd) ein schweres Abendessen das gestörte Gleichgewicht her: zustellen suchen. — ^Richtige Titulatur.) Rittmeister N. begegnet dem Geheimen Rath £. und müßte denselben ganz freundlich mit „Guten Morgen, Herr Rath" Dieser aber erwiderte ganz barsch: „Juten Morgen, Herr Meester". Der Rittmeister, ob solchen Nückgrußes verwundert, fragte: „Wie soll ich das verstehen, Herr Rath?" — ,4-Mer aber antwortete ganz gravitätisch: „3eben ^ie mir meinen „Jehecmen" und ich M Ihnen Ihren „Ritt". Jedem das Scinichle! Verstanden?" — (Heidelberger Brauergruß.) In der „Löblichen^Volkszeitung" lesen wir Wenn fid) früher zwei Heidelberger Bierbrauer auf der Straße begegneten, so begrüßten sie sich mit bem üblichen bürgerlichen Gruß: „Guten Morgen, Herr College. Da ist nun seil letztem Samstag (bem Tage bes Couleur-PantschprocesseS) anders gc worben. Sie haben sich jetzt einen mehr ftubenlischen Gruß angewöhnl und sagen. „G'n Morgen, Herr Couleurbruber." Wetzlar, 17. Juni. Ein Gießener Student war vor einiger Zeit mitfw lichen Genossen singend durch die hiesigen Straßen gezogen und hatte sieh m iW dessen eine kleine Polizeistrase zugezogen. Auf ben erhaltenen Strafbefehl hin hat o«.- selbe, ein Herr P., ben Betrag an bie hiesige Steuerkasse eingescnbet indem er ’,ußicia) auf ben Abschnitt ber Postanweisung folgenbcn poetischen Erguß nicberschrieb: Wenn singenb man einst burd) bieJünibe zog, So warb von All unb Jung ber ejänger hock) geehrt. Doch weh, wie anbers warb bie Zeil! Jetzt wirb uns süßer Sang sogar verwehrt. Und statt, baß man ihn für ben Sang beschenkt, Nach alter Art — wirb er um Gelb gekränkt.(IM- Aeikgeöotenes. Louis Wittich II , Lager in wasserdichten Wagen-, Wag- gon* und Pferdedecken (mit girmen» Aufschrift) zu Fabrikpreisen. 2434 Cordpantoffel klebtcr durchstoppter Filzsohle M. 4*/i, m. imiL Lederauflage M. 51/*, m. holzgenagelter ~*~ fester Tqchsohle M- 6S/<. Cordschuhe, Tuchschuhe m. jq holz genagelter fester Tuchsohle M. 11. 1 Bei grösserer Abnahme rlel billiger liefert G. Engelhardt, Zeitz. Sonneuschirme für Herren, sowie Regenschirme für Damen und Herren, von den bMgsten bis zu den feinsten, empfiehlt 2838 II» Rübsamen» Allgemeiner Anzeiger. Prima Falzziegel anerkannt bestes n. billigstes Bedachungmaterial roth uuo schieferfarbig 14 Stück per Quadratmeter erforderlich. Bedeutende Frachtersparniß gegen andere Bezugsquellen. Münster am Taunus, Jani 1885. 4218 He Kreissler^ Dampfziegelei. Verladestation Höchst am Main. 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