L88S Sonntag den 18. Januar Amts- und Anzeigeblatt für dm Kreis Gießen Srdiemt ti^UA mit «r»nahine Vm «onta-S. Bttre/iu : Schulftr«ße 7. bricht, daß rsr 'avkheit, dem daß die Orispolizeibehörden Rautenbusch. zulegen. S 4. Kunst betreffend. und Kunst, vom 20. Juni 434 liebtnen. m Sterbehause, !Me unieret Öagrl len' fowie für "S äw tettn 419 6 Kind. Die Exemplare selbst, welche mit Hülse gestempelter Vorrichtungen unv innerhalb des vereinbarten Zeitraums hergestellt worden sind, bedürfen eines Stempels nicht. Aus Verlangen sollen sie indeffen ebenfalls amtlich abgest-mpelt werden: , „ „ , , . Wer Exemplare der bezeichneten Art abgestempelt zu habe» wünscht, hat dieselben bis zum 23- Februar 1889 einschließlich der gedachten Behörde vor- merl-ljabrnq 2 Wad 20 Pi. mit Sring.rh-tn. Durch die 1‘oft r.erttlladrlbch 2 Mark 5<> l ‘ >ri tftr. 25 a 2 Bekanntmachung, die Ausführung der Uebereinkunst zwischen Deutschland und Italien über den Schutz an Werken der Literatur und I» Ausführung der Uebereinkunst zwischen Deutschland und Italien, betreffend den Schutz an Werken der Literatur "" f«' d° >-. «**. w— *"*W. 15 Zweites Blatt erlaffeu: Nemäß den Bestimmungen des zu der deutsch-italienischen Uebereinkunst vom 20. Juni 1884 gehörigen Protokoll» dürfen diejenigen beim Inkrafttreten dieser Uebereinkunst, dem 23. November 1884, erlaubterweise bereits Sestellten Exemplare von Werken der Literatur und Kunst (Schriftwerke, Übungen, musikalische Kompositionen, Werke der bildenden Künste), deren Herstellung nach den Vorschriften der Uebereinkunst nicht mehr gestattet sem würde, auch ferner verbreitet und verkauft werden, vorausgesetzt, daß sie innerhalb dreier Monate, vom Inkrafttreten der Uebereinkunst ab gerechnet, anftlich abgestempelt werden. e r Unter der gleichen Voraussetzung dars der Druck solcher Exemplare, wenn deren Herstellung beim Inkrafttreten der Uebereinkunst erlaubterweise im Gange ist, vollendet werden. . Wer sich daher im Besitze von Exemplaren der tm Absatz 1, 2 erwähnten AN befindet, hat dieselben bis zum 23. Februar 1885 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohnortes zur Abstempelung vorzulegen. Sortimentsbuchhändler, Kommissionäre rc., welche solche Exemplare besitzen, können dieselben Namens der Verleger oder ihrer Austraggeber zur Abstempelung vorlegen, ohne daß es einer besonderen Vollmacht bedarf. S 2. Die Polizeibehörde stellt ein genaues Verzeichniß der ihr vorgelegten Exemplare nach dem nachstehenden Muster A*) auf und bedruckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienststempel. S 3. Gemäß der im Eingänge des § 1 erwähnten Bestimmungen dürfen ferner diejenigen beim Inkrafttreten der Uebereinkunst vorhandenen, bisher erlaubter» weife angefertigten Vorrichtungen — wie Stereotypen, Holzstöcke, gestochene Vlatten aller Art, sowie lithographische Steine —, deren Benutzung nach der Uebereinkunst untersagt sein würde, während eines Zeitraums von vier Jahren von dem Inkrafttreten der Uebereinkunst ab zur Anfertigung von Exemplaren benutzt we-den, vorausgesetzt, daß diese Vorrichtungen innerhalb der im $ 1 erwähnten dreimonatlichen Frist amtlich mit einem Stempel versehen werden. Wer sich daher im Besitze von Vorrichtungen der bezeichneten Art befindet und dieselben noch ferner zur Herstellung von Exemplaren benutzen will, hat die Vorrichtungen bis zum 23. Februar 1885 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohnortes vorzulegen. ♦) Die voracschriedenen Muster werden den bethelligten ONSpolizeibchörden »urch die Sroßh. KreiSämter mitgetheilt werden. Betreffend: Di- Ausführung der Uebereinkunst zwischen Deutschland und Italien über den Schutz an Werken der Literatur und Kunst. de« Großherzogthums mit entsprechender Anweisung versehen worden find. Darmstadt, am 30. December 1884. ^^ßh«rzogliche« Ministerium de« Inner» und der Justiz. Finger. Gießen, am 13. Januar 1885. 9 et reff e.b- Di- Ausführung der Uederemkunst zwischen Deutschland und Italien über den Schutz an Werken der Literatur und Kunst. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen .» ero»bm.eu*«. Tclij.i.mt ®ie«en n»d «n dl« <8-°ßh-r,°,«ch-» »Sr«-rm-I»-r-I-» mit Ausnahmc von Gießen. »-va* - «-*■ ** i«. ».<«- -i«>«-- d--«. »•«'» Sie un. bi» zum lü.Hrär, l- I. vorlegen. vr. Bo-km an». Die Polizeibehörde stellt ein genaues Verzeichniß der ihr vorgelegten Vorrichtungen nach dem nachstehenden Muster B*) auf unb bedruckt die Vorrichtungen demnächst unter thunlichster Schonung derselben mit ihrem Dienst- stempel, und zwar in einer Weise, welche die Erhaltung des Stempelzeichens möglichst sicherstellt. ,, .. . m ' Sie stellt ebenso ein genaue. Verzeichniß der mit Men Borrichümgen hergestellten ihr vorgelegten Exemplare nach dem im § 2 erwähnten Muster A auf und bedruckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienststempel. S 5. Ob die Herstellung der Exemplare oder Vorrichtungen nach dem bis- herigen Vertragsrechte erlaubt war, hat die Polizeibehörde nicht zu prüfen: daqegen hat dieselbe die Stempelung zu verweigern, wenn sie mrnttdt, daß die im S 1 bezeichneten Exemplare oder die im § 3 bezeichneten Vorrichtungen erst nach dem 23. November 1884 oder die im 8 3 bezeichneten Exemplare mit Hülfe ungestempelter Vorrichtungen oder erst nach dem 23. November 188» hergestellt worden find. $ $ Die Verzeichnisse*) 2, 4) werden binnen 6 Wochen nach ihrem Abschluß von der Polizeibehörde an die zuständige Centralbehör^ im GeMsts- roeae einaereicht und von der letzteren aufbewahrt. Emer Anzeige, daß bei ber9 Polizeibehörde Exemplare ober Vorrichtungen zur Abstempelung überhaupt nicht vorgelegt worden sind, bedarf es nicht. s ~ Für die Eintragung und Abstempelung der Exemplare und Vorrichtungen werden Kosten nicht erhoben. Berlin, den 18. December 1884. Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Boetticher. n Die »orgeschriebenen Muster werden den betheiligte, Qrtspolizeibehörden durch die Großh. Kreisämter mil-etheilt »erden. ifl von WMleidm m hochfeinsten Seme r»te Friede. Ituenroefl 4. hierin, -lässt-, btt -me iann, gesucht. eist der Ieu-nisie ersSnlichen Ver- hnansprüche unter Ludolf 4H En-gros-Maft ein b mit fluten fyw -ling mit den nöthi- versehen, sofort flt= jene Offerten b f. bic Mäd»«", f* Haus- unb xücben- je 11, M- Stocks FS ■ -r digcrHrschtnvt • Stelle als Ha^' Heater. . Januar 18S5. nnement- M zilS-n tir“ »'S-. ’ in 6 Bild'" Wochen - Ueberficht. Gießen, 17. Januar. Den Uebergang aus der vorigen Woche in die jetzige bildete in parlamentarischer Beziehung das Reichstags-Votum, betr. die im Nachtrags* Etat enthaltenen Forderungen für den Gouverneur von Kamerun. Die mit überwältigender Majorität am vorigen Samstag in zweiter Lesung erfolgte Bewilligung dieser Forderungen, der gegenüber die am folgenden Dienstag abstimmungslos stattgefundene destnitioe Annahme der Position eigentlich nur eine Formsache war, darf als ein erstes Einschwenken des Reichstages in die colonialpolitischen Bahnen der Reichsregiernng betrachtet werden. Die Erkenntniß, daß der größte Theil der deutschen Nation unentwegt auf Seiten jener Politik des Fürsten Bismarck steht, die eine gesunde coloniale Entwickelung des Reiches erstrebt, wird mit dazu beitragen, daß die bezüglichen Absichten und Pläne des leitenden Staatsmannes nunmehr im Parlamente eine ersprießliche Förderung erfahren werden- Zu bedauern ist nur, daß gerade die ersten Blätter der Tolonialpolitik Deutschlands in Westafrika durch die bekannten Vorgänge in Kamerun mit Blut befleckt werden mußten. Nach der ganzen nunmehr bekannt gewordenen Lage der Dinge in Kamerun war aber die Züchtigung der aufständischen, durch fremde Emissäre gegen die Deutschen verhetzten Negerstämme unumgänglich nothwendig und es wird diese blutige Lection allen deutschfeindlichen Elementen an jener fernen Küste hoffentlich gezeigt haben, wie nachdrücklich dar mächtige deutsche Reich entschlossen ist, die Rechte und Interessen seiner Angehörigen auch in fernen Welttheilen zu schützen. Von der Colonialpolitik ging der Reichstag am Montag zum Militär-Etat über, welcher ihn auch am Dienstag beschäftigte. Die Verhandlungen boten indessen kein besonderes Interesse dar und wurden die meisten Forderungen im Sinne der Regierung genehmigt. In der folgenden Mittwochs-Sitzung betrat der Reichstag mit Berathung der von den Abgg. v. Hertling und Lohren gestellten Anträge auf tzrlaß eines Arbeiterschutz-Gesetzes wieder einmal das socialpolitische Gebiet. Zu den erwähnten Anträgen lag von nationalliberaler wie von conservativer Seite ein Zusatzantrag vor und berührte die Debatte hierüber verschiedene wichtige Punkte, wie die Sonntagsarbeit, Frauen- und Kinderarbeit und den Normal- Arbeitstag. Die Discusston zog sich in Folge dessen derart in die Länge, daß sie am Mittwoch nicht beendet werden konnte, sondern den Reichstag auch in ver Donnerstags-Sitzung in Anspruch nahm. Prinz August von Württemberg, der ehemalige langjährige Com- mandeur des Garde-Corps, ist am Montag in Zehdenick bei Berlin den Folgen eines Schlaganfalles erlegen, der ihn jüngst bei einem J-rgdausflug betroffen hatte. Der Kaiser ist von dem Hinscheiden dieses seines alten, bewährten Waffengenossen, mit dem ihn zugleich eine innige persönliche Freundschaft verband, auf das Schmerzlichste berührt worden. Das vaterländische Heer aber verliert in dem Dahingeschiedenen einen erprobten Führer, der seine Truppen in zwei großen Kriegen zu manchem blutigen Siege führte und wird daher der Name des entschlafenen Heerführers auf immer mit in den Annalen der preußisch-deutschen Kriegsgeschichte glänzen. Dem Bundesrathe ist der Antrag Preußens auf Erhöhung der Getreidezölle zugegangen. Der preußische Landtag ist am Donnerstag mit einer Thronrede eröffnet worden. Am Mittwoch ist in Straßburg der Landes-Ausschuß für tzlsaß-Lothringen eröffnet worden und folgte dem Eröffnungsacte die übliche Festtafel beim Statthalter. Derselbe hielt hierbei eine längere bemerkenswerthe Rede, die darin gipfelte, daß das Reich dem Lande die vollen Verfaffungsrechte nicht eher geben könne, bis es die Sicherheit habe, daß ihm selbst keine Schwierigkeiten daraus erwachsen. Sollten die veralteten Protestphrasen und Hetzereien gegen das Deutschthum nicht nach und nach abnehmen , sollte die Ruhe des Landes dadurch gefährdet werden und feine Pflichterfüllung gegen das Reich dabei in Frage kommen, so schrecke er auch vor keinem Extrem zurück. Abgesehen aber von diesem Zwange, den die Agitation Einzelner ihm auferlege, so halte er unverbrüchlich an seiner Politik fest, dem Lande die Uebergangsperiode möglichst zu erleichtern. Die aus Frankfurt a. M. gemeldete Ermordung des dortigen Polizeirathes Rumpfs stellt sich nach Lage der Dinge entschieden als ein anarchistischer Racheact heraus. Rumpff, dem schon seit Jahr und Tag „Todesurtheile" zugingen, hat namentlich in dem Leipziger Anarchistenproceß vom Jahre 1882 eine hervorragende Rolle gespielt, da es ihm gelang, dem von Breuder und Genossen geplanten anarchistischen Attentat auf die Spur zu kommen, dasselbe in allen feinen Fäden bloSzulegen und die Verurtheilung der Angeklagten herbeizuführen. Jedenfalls hat sich gegen Rumpff auch das int Sommer 1883 vor dem Frankfurter Polizeigebäude stattgefundene Dynamit- Attentat gerichtet. Der berufstreue Staatsdiener ist diesmal das Opfer seines verantwortungsreichen, schwierigen Amtes geworden, hoffentlich gelingt es aber, die elenden Meuchelmörder dem rächenden Arme der Gerechtigkeit zu überliefern Auf die Ermittelung der Thäter hat die Frankfurter Polizeidirection eine Belohnung von 10,000 JL gesetzt und sind auch bereits verschiedene verdächtige Persönlichkeiten verhaftet worden. Aus Frankreich ist als das politische Wochenereigniß der allerdings nur pro forma am Dienstag erfolgte Zusammentritt des Parlaments zur ordentlichen diesjährigen Session zu berichten. Der Senat vertagte sich, nachdem er sein Präsidium gewählt, sofort bis zum 29. Januar. Die Deputirteu- kammer dagegen hielt am Mittwoch erst noch eine interessante Sitzung ab, in welcher die Regierung über die militärische und diplomatische Action in Ost- asien, sowie über den Rücktritt Campenon's interpellirt wurde. Ferry beantwortete den ersten Theil der Interpellation dahin, daß die Regierung angesichts der Wünsche der Kammern und des Landes die sofortige und völlige Besetzung Tongkings beschlossen habe und bestätigte, daß Campenon deßhalb demissionirte, well er bezüglich der nach Tongking abzusendenden Verstärkungen sich nicht in Übereinstimmung mit seinen Collegen befunden habe. Hierauf debütirte der neue Kriegsminister Lewa! mit einer Rede, in der er rührend der patriotischen Hingebung seines Vorgängers gedachte und dann versicherte, daß unter ihm (Lewal) die Mobilisirung durch die Operationen in Tongking nicht gefährdet werden würde. Schließlich nahm die Kammer die von Ferry beantragte einfache Tagesordnung mit 294 gegen 234 Stimmen an und vertagte sich sodann bis zum 27. d. M. Die beifälligen Aeußerungen, welche die tonangebende Londoner Presse den beruhigenden Erklärungen des Fürsten Bismarck im deutschen Reichstage über die Tendenzen seiner colonialen Politik spendet, sind ein erfreulicher Beweis dafür, daß das unverholene Mißtrauen der Engländer gegen letztere vollständig verschwunden ist. Nur eine gänzlich mißverständliche Auffassung Des Vorgehens Deutschlands jenseits des Oceans konnte überhaupt in der öffentlichen Meinung Englands den Argwohn erwecken, als gehe man deutscherseits darauf aus, den wohlerworbenen Rechten und legitimen Interessen Englands Abbruch zu thun. Das Verdienst der offenherzigen Erklärungen des Fürsten Bismarck ist es, dieser Auffassung ein für alle Mal entgegengetreten zu fein und das Vertrauen zu Der Aufrechterhaltung friedlicher uno freundschaftlicher Beziehungen, wie zu den Continental-Mächten, so auch zu Dem meerbeherrschenden Albion neu gestärkt zu haben. Das erkennt auch die „Times" in einem neuerlichen Artikel an, sie betont aber, Daß da, wo der englische Einfluß durch einen gefährlichen Mitbewerb bedroht sei, England unverzüglich handeln müsse. Das auswärtige Amt dürfe Zanzibar nicht außer Augen lassen und vor Allem müsse die Regierung die Interessen Englands in Egypten sicherstellen, wenn solche Vorschläge, wie die französischen, gestellt werden. Die Colonialpolitik steht nicht nur.in Deutschland, sondern auch in England und Italien fortgesetzt im Vordergründe des Tagesinteresses. Jenseits des Canals schenkt man den Aeußerungen. des Präsidenten des Local- Gouvernements Board-Medllke, auf dem jüngst in Kensington abgehaltenen liberalen Meeting eine besondere Beachtung. Dilke erklärte, daß die Regierung durch die jüngsten Ereignisse wahrscheinlich genöthigt fein werde, die auswärtige und coloniale Politik theilweise zu ändern und dieselbe durch eine der gegenwärtigen Lage mehr angepaßten Politik zu ersetzen. Man darf in der That begierig sein, welche neue Bahnen die auswärtige Politik Mr. Glad- stone's einschlagen wird. Jenseits der Alpen zieht die in diesen Tagen nach dem Rothen Meere abgegangene Assab-Expedition die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich; die Expedition eröffnet die active italienische Colonialpolitik, deren Zielpunkt vorläufig die westliche Küste des Rothen Meeres ist; welche Pläne dort die italienische Regierung verfolgt, entzieht sich indessen noch der näheren Beurtheilung. Die Pforte ist jetzt auf dem Gebiete der hohen Politik mit einer diplomatischen Mission hervorgetreten, mit welcher der Minister Hassan Fehmi Pascha betraut worden ist. Dieselbe sühn den genannten Vertrauensmann des Sultans zunächst nach Paris, wo er am Donnerstag eingetroffen ist, dann nach London und aus dem Heimwege auch nach Berlin und Wien. Aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich türkischerseits um einen Versuch, mit England ein Abkommen bezüglich Egyptens zu treffen; ob die Mission Hassan Pascha's aber Erfolg haben wird, steht noch sehr dahin. Der englischen Nilexpedition zum Entsätze Khartums lächelt fortgesetzt ein günstiger Stern. Ein dem „Temps" aus Kairo zugegangenes Telegramm meldet bereits, daß der Mahdi die Bedingungen Wolseley's angenommen habe und daß die Engländer ungebindert auf Khartum marschirten. Es ist also sichere Aussicht auf Befreiung Gordon's vorhanden und wird sich somit Mr. Gladstone mit seiner verfahrenen egyptischen Politik in den Augen der Welt wieder einigermaßen rehabllitiren können. In Ostasien ist die Korea-Angelegenheit zu Gunsten Japans friedlich beigelegt worden. Dagegen scheint die in dem sranzösifchen Vasallenstaate Kambodscha gegen die Franzosen ausgebrochene Bewegung noch nicht gänzlich unterdrückt zu sein. Darmstadt, 12. Janua-. Mlt Genehmigung Sr. König!. Hoheit be8 Groß- her-ogtz hat das Großherzog!. Ministerium des Innern und der Justiz nachstehenden Gesetzentwurf, die Kosten des Unterha!te- der Strüfltnge tm LandeSzuchthause und den Gefängnsssen betreffend, nebst Motiven an die zweite Kammer der Stände gelangen lassen: Ludwig IV. rc. Art. 1. Die Vorschrift des Art. 6 Absatz 1 des Gesetze?, die Ausführung der deutschen Strafproceßordnung vom 9. Juni 1879 betreffend, wonach der zu einer Freiheitsstrafe Verurtheilte die Kosten fernes Unterhaltes zu ersetzen hat, kommt auch det Verbüßung von Zuchthaus- oder Gefängnißstrafen zur Anwendung. Art. 2. Artikel 6 Absatz 2 des tn dem Artikel 1 erwähnten Gesetzes ist aufgehoben. Art. 3. Da« gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. April 1885 in Kraft. Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit dem Erlasse der erforderlichen Ausführungsbestimmungen beauftragt. Motive zu dem Gesetzentwurf, die Kosten der Unterhaltung der Sträflinge im LandeSzuchthause und den Gefängnissen betr. In dem Gesetzentwürfe, die Ausführung der deutschen Strafproc-ßordnung betr., war unter Titel 5, „Strafproceßordnung", seinerzeit Art. 6 in folgender Fassung auf, genommen worden: Der zu einer Freiheitsstrafe Verurtheilte hat die Kosten feine# Unterhaltes zu ersetzen. Bei Verbüßung von Freiheitsstrafen in dem Landeszuchthause oder in den Gefängnissen wird angenommen, daß die Sträflinge den Ersatz für die Kosten ihres Unterhaltes durch die Arbeit geleistet haben, zu welcher si: in diesen Strafanstalten ongehalttn worden. ES entsprach diese Bestimmung dem Art. 491 Abs. 2 der Hessischen Strafprocrß. ordnung vom 13.S pttmber 1865 und enthielt auch dir Rsichsgesetzgebuna gegen ihren Erlag insofern kein Hinderniß, als, abgesehen von der Vorschrift des S 497 der dEchen Sttofproceßordnung, abfichilich nicht arregelt, in dieser Beziehung vielmehr ^»^^^Erliche der Landesgesetzgebung überlasstn hat. (Bergl. $ 79 Nr. 8 des Ge- ^M'Ngesetzes vom 18. Junt 1829 und dir Motiv; zu $ 71 des Entwurfs eines Gertchtskostmgesetzes.) Bet der Berathung des Entwurfs in dem Ausschüsse zweiter Kammer wurde "^.Vertretern der Regierung unter Hinweisung auf die SS 15 und 16 des Straf- gesetzouchs eine andere Fassung des Entwurfs in Anregung gebracht. Dir genannten Paragraphen enthalten nämlich die Bestimmungen, daß die zur Zuchthausstrafe 93er= °5?a Äu Jlen ^geführten Ar beiten anzuhatten find, bezw. daß die zur Gesängnißstrafe Verurtheiltea in einer Gefangenanstalt auf eine ihren ftgiUß- fetten und Verhättniffen angemessene Weise beschäftigt werd-n KnE'auf ihk ! ff rerchSgesetzltch implicite an- daß. ble in den Zuchthäusern und Gefängnissen geleistete Arbeit dem 9clore utcht etwa einen Ersatz- ober Compevsationsanspruch für die Ve:- urtheilten dem Staate gegenüber begründen könne, erhielt der S 6 Absatz 2 des Ent- ^^^^r^Ucherr abweichende und zwar diejenige Fassung, wie si- Phöben mürbe, (cf. Materialien zu dem dir Ausführung der betreffenden hessischen Gesetze Bd. 4, S. 4, S. 12 und Se. 27 Der ©ruBbiQi stehen geblieben, oaß der zu einer Freiheitsstrafe DeruNheiUe die Kosten fernes Unterhaltes zu ersetzen hat und ist nur als Ausnahme von diesem Grundsätze die Bestimmung hinzugefügt: Verbüßung von Freiheitsstrafen in dem LandeSzuchthause oder tn den Gefängnissen kommt diese Bestimmung nicht zur Anwendung. V^herigen ergibt sich, daß bte Landeßgesetzgebung, wenn sie die soeben envähMe Speeialbestimmung fallen läßt, mit der ReichSgesetzgebung nicht etwa in JS? fl” chtc durch Ausnahme nicht eingeschränkte ueoeremstimmung mit derselben herstellt. , . Die Gründe, welche die Beseitigung jener Specialbestimmung alS dringend ge-z Voten erscheinen lassen, sind aber im Wesentlichrn folgende 0 0 nbJ*n «uch S'S JÄ8* j* M eint btr ^-an barf j, btr Mr. @[üb, e,e" Tagen na* , ^gemeine ta lenifd^e Goloniab ihen Metres ist lch indeflen noch «'s«,.. «Ä*> Nenfe 'S *8 ■■iw* !-,» LM. 'Eik mit einer f Hassan Fehmi Vertrauensmann eingetTofitn iß, ■lin und M. i einen Versich, ob die Mijsm n. chartums lächelt ro zugegangenes a Wolfeley's an« tum marschirten. en und wirb sich ik in den Augen Japans friedlich -en Vasallenstaate : noch nicht gänj- Hoheit beS iftij nachstthmdrg LandrSzuLthauK nmti der Stinte U AuSsLhtung der mach der zu einer i hat, kommt au) >ung. iähutrn G-silzer iH 85 in Kraft- Erlasse der irforder» Im LandeSzuchthause srsceßordnung betr, 3cnber M«laD|’ kosten seines Unter- SÄffi ju welcher fi'tB fischen StrafM-b- Begehung vielmehr S 79 Jit. 8 »es ©' Mi S-lamI« «iw* «■JSwö 0 ^Die gevavvten PT» di- S«11 d,„ii»ii°"l«oblt &#*•* «*•**’" Die ee!nobm!a>etff vefrelun, her Sträff'vgk im Zuchthause iü In den «r- fftjmx ien ®on dem Ersätze ihrer UntcrbaltUDgetoflen bmiete tn her hessischen ßanbefi» eefe*aebnnfl a*r der UnieifttUurg daß bte Losten bt8 Unterhaltes durch blc Arbeit >ttfec Sträflinge in d o betreffenden Strafanstalten gedeckt würden, unb e! bilbde >tefe Unterstellung ba8, »en« auch schließlich nicht mehr ausdrücklich ousgesp'ochene Dttfiw bet 11t teil 6 Abi- 2 des AuSführungSgeiktze« jur Strafproceßordnung. Nun 1« A aber eine Tholfache, daß jene UrterfteUung eme unhaltbare ist. Denn der für btn Unterhalt bcr Zuchthaus, und GrfLngnttzsträfllnge zum Äefnettroge bei Arbeite, leirftbel zu leistend- jährliche StaalSzufchuß, wenn er auch fett bau Jahre 1875 durch »trbefferte Einrichtungen nicht unwesentlich berabgemtnbat worben ist, belief fiL boch im Dnrchschntll btr s chtz Jahre von 1876 b‘« 1882 tn bem Zuchthaufe auf 346 X, In den ©cfingn ssm txuf rund 292 X pto Lopf unb Jahr. Gr»e st sich hiernach aber blc Unterstellung, auf welcher der Abs. 2 deS Art. 6 beruht, all hinfällig, so drängt sich die Frage von selber auf, ob dieser Ads. 2 deS Irt § fernerhin noch aufrecht erhalten werben könne? Die Ausnahme von dem Grnndfatze deS $ 497 der brutschen Strofprocetzordoung, wonach der zu Strafe ver» »tha lte Ang, klagte bte durch die Sttofoollstr«ckung entstandenen Losten zu tragen hat, beruht auf einer unrichtigen F kiion und gewinnt den Charakter einrl blofen Änoben» utteS. Dieser Gnadenaki, an sich nicht vaanlaßt, crftbeir.t aber geradezu all Ungerechtigkeit, wenn man e wägt, daß er nur den wegen verbrechen und schwerer verletzen In brm Zuchthause ur.b tn ben Gksängnisien, nicht ober den wegen leichter Vergehen unb Uebaintunaen tn den Haftlocalen betintrlen Sträflingen zu Gute kommt, welche l.tztere bte Losten ihre! Unterhalts zu ersetzen Haden. ES kommt aber wetter hinzu, daß die erwähnte ungleiche Behandlung der verschiedenen Äategorien oaa (gefangenen unter den in der Zwischenzeit veränderten ver, tzältniffen nur re» greller hervortritt, weil seit dem 9. Januar 1883 der «rbeitlbetdcb auch tn den Provinz'alarrefthäusern und Hafllocalen etngefübrt ist. Außer den bisher onqebeuteten, mehr prtncipiellm Gründen für die Aufhebung bei Art. 6 Ads. 2 sprechen für dieselbe aber auch weitere praktische Erwägungen. Dal Lande«,uchtbouS Marienschloß, sowie die Gefängnisse tn Darmstadt und Mainz genügen feit einer Reihe von Jahren den Ansprüchen nicht mehr, welche an derartige Strafanstalten zu stellen sind. Die Räumlichkeiten sind nngenügend, die im Strafgesetzbuch vorgesehene öerhüfcung der Strafen in Einzelhaft ist für die überwiegende Mehrzahl der Sträfl nge unausführbar, dringend nothwendige Berbeflerungen der vorhandenen Einrichtungen müssen unter ben besteherden Verhältnissen unterbleiben Die K>oßd. Regierung iit darum schon seit längerer Zeit zu der Uederzeugung gelangt, daß der Reubau einer Eentralstrafanstalt, in welcher namentlich auch im Interesse der Losteneisparniß ZuchlhauS und Gefängniß zu Bereinigen wären, nicht länger hinauSaeschoben werden darf. ES wirb den Ständen deS GroßherzoatburnS darum noch auf diesem Landtage eine hierauf bezügl'che Vorlage zugehen, auf deren nähere »Nrünbung man hier nur einstweilen verweist. Zur Verzinsung der für den Neubau erforderlichen Summe werden aber namhafte Beträge dadurch gewonnen werden können, daß Wien die vesreiurg der Züchtung? und Gesängnißsti Lflinge von dem Ersätze ihrer' Unierhaliungkkofttn fallen läßt In dem Hauplvoronschlage her Staatseinnahmen unb -Ausgaben für die bevorstehende Finanzpenvbe ist unter Äap. 8, tit 2d auf Grund der in dem Großhrrzo^thum Baden gemachten Erfahrungen die voraussichtliche jährliche Elrnahme an ersetzten Unterhaltungskosten der Züchtlinge und Gefängniß« sträflinge für Husten auf 50,000 X berechnet und wird hier eine Bczuanahme auf bte an der erwähnten Stelle be«gefügten Erläuterungen genügen. Unter allen Umständen darf aber al- gewiß angenommen werden, daß ein sehr namhafter Thetl der ©traf, vollzugSkosten tn der Staatskasse wieder zum Ersätze gelangt, daß dadurch der jährl'ch erforderliche Staatlzuichuß wesentlich heradgeminbert und die Last erleichtert wird, welche seither die Gesammtheit der Steuerpflichtigen zu Gunsten der wegen Verbrechen unb schwerer Vergehen oerurtbeiltcn Sträflinge unbilliger Weise tn vollem Umfange hat tragen müsse». Zu Art. 1 und 2 Art. 1 bei Entwurf! bestimmt, daß die Vorschrift del Art. 6 Abs. 1 bei Gesetzt! die Ausführung der deutschen Strasproceßordnung betr., hi Zukunft auch auf Züchtlinge unb Gefängnißsträfl nge Anwendung erleide. In Art. 2 de! Entwurf! wird die AuSnahmSbeftimmuwg dc! Art. 6 Abs. 2 vor g(nannkn AuSführungSgesetz-S dementsprechend aufgehoben. Zu Art. 3. Da! gegenwärtige Gesetz soll mit dem 1. April I. I. in Kraft treten. Demgemäß auf die an dem genannten Tage in dem Zuchthause und de» Ge- fängnisien b.findlichen Sstäfl nge von diesem Tage an, sowie auf alle nach dem gewannten Tage tn diese Strafanstalten aufgenommenen Sträflinge Anwendung finde». Die erforderlichen AuSfÜhrunaSbestimmungen zu treffen, wird Aufgabe bet Großh. Ministeriums de! Innern und der Justiz sein müssen, daS nach Maßgabe der gewonnen Erfahrungen die von bm Sträflingen zu vergütenden Avrrsionalbeträge f'stzusetzen unb baS Verfahren zur Beitreibung bcr Ichuldigen Lostenbeträge zu orbnee haben wirb. Literarische-. „Reue Musik-Zeit una". 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Zahltage sind DienStag und Donnerstag. Hohensolms, am 13. Januar 1885. Fürstlich Solmsische Rentei. Dörmer. 338 Bekanntmachung. Am Mittwoch den 28. Januar er., von Vormittags 11 Uhr ab, sollen in Station 7,8 der Frankenau- Corbacher Straße (zwischen Schmidt- lotheim und Kirchlotheim) ca. 70 Stück JPappelbäume öffentlich meistbietend verkauft werden. Die Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht. Frankenberg, den 10. Januar 1885. Der Landes-Bauinspector. Herrmann. 343 Holzversteigerung im HäNtnröder Gkmrindrwald. DienStag den 20. Januar, von Vormittags 9V2 Uhr, sollen in dem Distrikt Altunter versteigert werden: 92 Stamme Gichen-Bau- und Werkbolz, 16—38Ctm.Durch- messer, 4—13 Mtr. Länge, 221 Stämme Fichten - Bau - und Lchnittbolzvon 15—39Ctm. Durchmesser, bis zu 23 Mtr. Länge. Weiter am Nachmittag Brennholz: 48 Nm Buchen-Scheitholz, 37 „ Buchen-, Eichen- u. Nadel- Knüppel, 4000 Wellen Nadel-, Buchen- unb Eichen-Reifer, 108 Rm. Nadel-, Buchen- u. Eichen- Stockholz. Hattenrod, am 10. Januar 1885. Großh. Bürgermeisterei Hattenrod. Menget. 268 »er- Bhiiijoliils Hk vorzüglicher Burgunderwein per Flasche Mark 1.20 bei Abnahme von 12 Flaschen Mark 1.10 i n n ii 24 ff ff 1. f empfiehlt 103 Micalkssen Handlung. 1 Postkiste enthaltend: 8 Pfund delicaten Salinenkäse in feiner Verpackung für X 3.60 Harzer Käse-Fabrik, Eingetragene Genossenschaft 95 zu Wernigerode a Harz. Wir versenden franco und incl. Emballage gegen Nachnahme: 1 Postkiste enthaltend: H»0 Stück ächte, große fette arzer Kümmelkäse vorzüglich im Geschmack für X 3.60 Fh. Mayfarth & Co., Frankfurt a. VI., Maschinenfabrik und Eisengiesserei 100 fabriciren als Special! tat in neuester Constraction und vollkommenster Ausführung: IHEIffl -^laechlneii jeder Grösse zu billigsten Preisen. Verbreitet in 23,000 Stück. Prämiirt mit ca. 150 Medaillen. 3X* Agenten erwünscht. 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Sind (S W, daß ber tz Marburg 314 377 Ein gebildetes Mädchen au§ anständiger Familie, im Rechnen und Schreiben gut bewandert, sucht unter bescheidenen Ansprüchen Stellung in einem Ladengeschäft. Zu erfragen bei Frau Müller, Vermlethungs-Bureau, Allgemeiner Verein für Armen und Krankenpflege. OrdexitL Geaeralversammlung Mittwoch den 21. Januar 1885, Nachmittags 3 Nhr, im Taale des alten Rathhauses. Tagesordnung: 1) Jahresbericht des Vorstandes. 2) Prüfung der Rechnung und Ertheilung der Decharge. 3) Erneuerungswahl der Hälfte des Vorstandes. Die Mitglieder des Vereins werden hiermit auf Grund der §§ 4, 5 und 7 der Statuten dazu ergebenst eingeladen. Der Vorstand. 309 Schlosser. Geschäfts-Eröffnung. Hierdurch einem geehrten Publikum von Gießen und Umgegend die ergebene Anzeige, daß ich unter Heutigem am hiesigen Platze — Wetter- gaffe 3 — eine Schweine-Metzgerei eröffnet habe. Es wird mein eifrigstes Bestreben sein, durch gute Waare und reelle Bedienung meine Kundschaft zu befriedigen und bitte ich um geneigten Zuspruch. In einer größeren Stadt Hessens ist ein Droguen- «. Colonialwaaren- gefchäft unter günstigen Bedingungen alsbald pachtweise zn übernehmen. Näh. bei Haasenstein & Vogler in Hochachtungsvoll 326 Jacob Arnold II. 49 Parterre-Zimmer zu vermiethen bei Georg Unverzagt, Kaplansgaffe- 54 Ein möblirtes Zimmer zu vermiethen- _____________________Ederstraße Nr. 3. 365 Im 1L Stock eine Wohnung von 5 Zimmern mit Zubehör pr. 15. April event- auch früher zu vermiethen. Carl Petri, Marktplatz. 348 Ein schön möbliertes Zimmer zu vermiethen und sofort beziehbar. Bahnhofstraße 12 II. Stock- 359 Vier gut möblirte Zimmer, ineinandergehend ober getrennt, pr-1. Februar iu vermiethen. C. Stückrath, Wallthorstraße 21. 325 Möblirtes Zimmer zu vermiethen. __________________Schillerstraße 5 II. 278 Ein kl. Familienlogis zu verm. bei Friede. 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Becker, Schuhm., Neuen Bäue 12. 303 Eine Familienwohnung mit Gartenantheil, kann größer oder kleiner vermiethet werden bei_______________Dr. Weber. 124 Zu vermiethen auf 1. April eine schöne Wohnung von 6 Zimmern nebst allen Erfordernissen. Alicestraße 25. No. No. 40. , 41. 1. L. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Verein der nationalen u. liberalen Partei. Generalversammlung Montag den 19. Januar, Abends 8 Uhr, im Sasö Balzer. Tagesordnung: 1) Rechenschaftsbericht und Rechnungsablage des Vorstandes. 2) Statuten-Aenderung. 379 3) Vorstandswahl. Gießen, den 16. Januar 1885. Der Vorstand. Zur gefl. Beachtung! Geschätztem Publikum zur Nachricht, daß ich mit dem 1. Januar eine Gärtnerei auf der Besitzung der Frau C. Ripp Wwe. Grünbergerfiraße 10 errichtet habe. Namentlich halte mich im Anlegen von Gärten, Unterhaltung von Grabstätten sowie im rationellen Schneiden und Behandeln von Obstbäumen bestens empfohlen. 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Schuljahre an b'S zur obersten Klage sollen sämrnt- liche Schulklassen von ihren Lehrern darauf eingrübt werden, bet jedesmaligem gletch- ze tigen Verlassen der Schulräume folgende Ordnung ein,uhalten: 1) yüf den lauten Rus des LchrerS „Ems- erheben fich alle Schüler von Ihren Plätzen, ordnen ihre Bücher und kl.idcn sich an. «2) Auf den weiteren Ruf „Steel* sammeln sich alle Schüler wieder in oder neben ihren bestimmten Plätzen und sprechen ihr Schlutzgebet. Der.Lehrer tritt hierauf, fclbft rum dortaehen gerüstet, an die Schulthüre. 3) Auf den Ruf „Drei" öffnet der Lehrer die Thüre und stellt sich an die Sp tze seiner Schüler, die sich in geordnetem Zuge nach vorher genau bestimmter Reihenfolge ihrem Lehrer anschließm und das Schullocal still und ohne Uebereilung und ohne »Dnlben lappen hat stets die Klasse den Vortritt, deren Lehrer zuerst an ihnen ankommt. B im Zusammentr-ffen auf tiefer liegenden Treppen haben die Klaffen den Vorzug, die von einem höher gelegenen Stockwerk herabkommen. 5) jn ununterbrochener Reihe verläßt in dieser Weise Klosse für Klaffe daS SchulhauS und, vor demselben angekommen, ohne Verzug den Schulplotz Der Besuch der Aborte während deS HinauSgehenS, sowie daS Spielen in der Nähe drs Schui- hauseS und auf dem Schulwege ist hintanzuhalttn. B. Proben tm schnellen Räumen der Schulhäuser: Diese Proben haben stattzufinden: e , . Ql 1) nur auf anfär glich vorher angekündigte, später plötzlich erfolgende An- v'dnung der betriffenben kgl. BezirkSschul.r.spcct'0N ober einer von der Stadtschulen- commission hierzu ocrpflictt.ten Peisönlichkeit. die aber stets tm vorherigen Einvernehmen scheint. Die Zimmerthür ist dann zu verschließen, die Fenster find zu öffnen und die Hülfe von außen ist abzuwai ten. Mit Ruhe und Kaltblütigkeit hält der Lehrer die ihm anvertrouie Jugend vor unbesonnenen nutzlosen Schritten zurück. 10) Sümmtliche AuSgangSthüren deS GibäudeS werden benutzt. Der Weg durch die Fenster ist auch im Parterre verboten. 11) Die Schüler werden in geschloffenen Reihen in die nächstliegenden noch freien Straßen geführt, eoenL tm Schulhofe zusammengehalten. 12) Dem Eindringen deS Publikum« tn die Schulhauser und in die Schulhöse mö Bestimmungen * wurden gedruckt und an die Stadtschulencommission, die vier BezirkSschulinsp ctionen, an die sämmtlichen Lehrer und Lehrerinnen und an die drei Schulhausmeister vertheilt. Ferner ist für jede« der drei Schuldäuser ein Signal. Instrument (Pfiffe) anzuschoffen- Die Lehrer, deren Klaffen sich tm untersten S ock- weik der Schulhäuser nächst der HaupiauSgangSthür befinden, werden Ql6.btll'n,0c” bestimmt, welche bei einer wirklichen FeuerSgefahr da« Allarm,eichen zu geben Haden, und e« werden ihnen daher die Signal-Instrumente Sur Aufbewahrung im Schul- z'mmer ausgeantwortet. In jedem Schulhause find jährlich zwei Proben ad- -uhalten. b. o d. e. f. Wetzlar, 13. Januar. Gestern Abend gegen Vx5 Uhr gelang e« dem Waldwärter Lang von Nauborn, in dem dortigen Gemeindewalde zwei Wilderer aus Der That zu ertappen. Al« die beiden Männer da« Herannahen de« Schutzbeomten ve- merften, zogen sie sich nach dem Stoppelberg zurück. Lang verfolgte die W'lderer. aiB fich einer derselben plötzlich umwandte und einen Schuß aus den Walbwaner ao. feuerte, wodurch der Beamte mehrere glücklicherweise wenig erhebliche Schrotverletzungen an der linken Hand, dem linken Oberarm und der rechten Backe erhielt. In Folge einer Haussuchung, welche nach der bei der hfisigen Polizei erfolgten Anzeige alsbald vorgenommen wurde, konnte bereit« gestern Abend zur Verhaftung einer unter Verdacht stehenden Persönlichkeit geschritten werden. , ln — Von dem ©djnee, welcher am verflossenen Samßtag und auch gestern «n ziemlicher Menge niebetfid, ist tn der Stadt und der unmittelbaren Umgebung der. srlben nur wenig Übrig geblieben. Ander« In den höher gelegenen Orten de« Kreises. In Greifenstein mußte z. B- gestern ein Thetl der Einwohnerschaft aufgeboten werden, um durch den an vielen Stellen mtnnShoch liegenden Schnee einen Weg nach dem nahen Dorfe Edingen und der Chaussee hindurchzuschaufeln. Biebrich, 13 Januar. Gestern Vormittag wurde hier im Rheine di. Leiche eine« Soldaten dis in Wiesbaden garmsonirenden 80. Regiment« giländet. Der junge Mann war noch Rikrut und der Sohn sehr wohlhavender Eltern au« dem Hamburgischen; in seiner Tascbe fand man noch Über 400 JL und seine «ott>ene Uhr und Kette. Am Abend vorher, befand er sich noch in einer husizen Winhschast. Abneigung gegen den Soldatenftan> soll ihn freiwillig in den Tod getrieben haben Mannheim. 13. Januar. Em Massenmord unter einer Schafheerde, welche in der Nähe der hiesigen Compoftfabrlk im Pferche standen, wurde Sonn ag Nacht« von zwei Hunden vciÜbt, die zur nächtlichen Bewachung dieser städtischen Anstalt von dem Verwalter derselben gehalten werden. Die Hunde brachen in den Pferch zerfleischten dort, was ihnen unter die Zähne gekommen, und das Uebrlge that die Pamr unter den Thieren, von welchen viele durch ängstliches Zusammendrängen den Erstickungstod erlitten. Bi« jetzt sind Über 100 Schafe diesem bestialischen Hundeanfall erlegen und sollen noch ca. 50 derart'g beschädigt sein, daß man ihrem Verenden ent- gegensieht. Der Schaden, der dem EigenihÜmer der Schafheerde erwachsen, mag sich auf ungefähr 4000 JL stillen, für welchen die Stadt aufzukommen haben wird. EM theures Hammelfleisch für den Stadtsäckel. — fRedliche Theilung l Die kleine Louise ist beim Onkel zum Besuch und dieser erkundigt sich angelegentlich nach Allem, wa« der Weihnachtsmann der Kleinen Hast Du auch die Knallbonbons, die ich Dir geschickt habe, hübsch mit ■ uuvdiir Ui- C..M. ^Jawohl, lieber Onkel, erwiderte t ich habe immer die Bonbon« und Chocoladeplätzchen geg ssen - - • ' . Ach, erliest gar zu gern, der kleine 5 ’sßormS, 12. Januar. [UnglütfSfaU] Der Knecht -in-S Maur-rm°Ist-iS ,u Heppenheim a. b. B , Namens iS. Schmitt von da, erlitt am Samstag Vormitta» zwischen 10 und 11 Uhr tn Folge etneS Sturz s °om Wagen eine V»l-bung der Hals- Wirbelsäule. Der schwer Beschädigte wurde tn der Dachkammer einer Wirthschaft >m Rosengarten niedergelegt, unbegreiflicherweise wurde aber, wie e« scheint, erst am Sonntag ein Arzt von hier zur Hülseleistung requlrtrt, der die ^forstge Verbringung de« schwer Verletzten tn da« Hospital dahier anordnete; diese« sollte derselbe ledoch nicht mehr lebend erreichen, denn der BedauernSwerthe, welcher Familienvater sein soll, gab während fetmß Transportes vom Rosengarten MS Hospital (gegen 1 Uhr Nachmittags) seinen Geist auf. München, im Januar. Zwei zwar noch äußerst junge, aber trotzdem schon für unsere Afrikabesitzungen begeisterte Deutsche, dieSöhne^achtbarer^E^n dahier, sparten seit längerer Reit Geld zusammen, um eineS TageS, ro e die „Ml « 'ätg- berichtet, nach diesen vielverheißenden Ländern zu reisen. glaubten ^on als hinr7lchend um die - kleine Reise nach Afrika antreten zu können. Zur eigenen Sicherheit kaufte man sich noch von obigem Gelbe je ein Zer^erol für 1 und vorgestern begaben sie sich nun auf die Reise. Da Afrika im Süden zu suchen ist, wählte man die Tour über Kufstein, zunächst nach Innsbruck. Dortselbst wurde ein kleiner Halt gemacht, denn der Weg nach Klein-Popo ist eben noch weit. Dort wurden sie auf eine telegraphische Meldung hin nach wenigen Stunden aufgegriffen und unter Begleitung wieder nach Norden abgeschubt. Zu allem Glück Haden sich die betreffenden Lehrmeister einoerftanden erklärt, die Flüchtlinge wieder °"runehmen sic aber unter bessere Aufsicht zu stellen, da ihnen sonst Klein- und Groß-Popo tn Deutsch- I land gezeigt würden. _______________________ mit der Schulinspection zu handeln hat; , 2) nur auf ein ganz bestimmte«, stet« gleichlautende« und nicht zu verkennende« Allarmzcichen mit einer schrillen, besonder« emgestimmten Pfeife; 3) zu verschiedenen Tageszeiten unter möglichster Schonung der Schulzeit, besonder« vor Einnitt der Fre'viertelstunde und de« Schulschluffe«; 4) in verschiedener W tse, indem einzelne Klaffen. Schulen einzelner Stockwerke, nur sämmiliche Mäbchenklaffen, alle Kloss n gleichzeitig allarmirt werden, und zwar aa ohne Mitnahme von Büchern und Kleidern, bb. unter Mitnahme dieser Gegenstände, unter Ausschluß einer bestimmten AuSgangSthüre oder Treppe, mit Einübung deS Haltens m'tten tm Marsch aller Klassen ober auch des sofortigen ZurückkehrenS. C. Schnelle Räumung der Schulgeb Sude tm Ernstfälle, bei FeuerSgefahr ober sonst entstanbener Panik. 1) Nur bei einem Branbe im Schulhause selbst ist dieses zu räumen. 2) SlS Allarmzeichen gilt fortgesetztes schrille« Pfeifen auf einer für alle schulen gleich gestimmten Pfeife. 3) Di- Schüler haben sich, sobald sie den bekannten Pfiff hören, sofort in Reihen zu ordnen, selbst wenn der Klaffelehr'r im Augenbl'ck nicht im Schulzimmer anwefind |etn sollte. In Abwesenheit 6t« L hrer« schlt ßt fich die betreffende Klaffe jener Ad- theilung an, welche der AuSgangStreppe näher ist. L A , ,, , 4) Der Lehrer nimmt sofort Stellung an der Schulthüre und öffnet dieselbe so. daß sie nicht zurückfallen kann. Er schreitet der Klasse voraus, nachdem er sich überzeugt hat. daß alle Schüler versammelt sind, auch die etwa zufällig auß rhald des Lehrz mmer« gewesenen, und nachdem er ein kurzes Wort der Beruhigung an die Schüler 0iItd,t5)l,ÄrOpoelbafte, Kurzsichtige, Nervenschwache rc. sitzen in der Schule in den vorderen Plätzen und in der Nähe der Thüre, sie werden gegebenenfalls von dem Klassenlehrer auch von unersch'vckenen kräfttgen Mitschülern geführt, evrntnell getragen. Zu Boden fallende Schüler sind von ihren Nachbarn sofort aufzurichten und mit sortzuiühren. . _ 6) Da« Tempo deS Gehen« ist ein beschleunigte«; jebe Uebereilung, jebe Ueber- stürzung ist mit Nachdruck zu verhüten. 7) Die Klassen reihen sich tn den Gängen, beim Abstieg an den Treppen, beim Verlaffen de« SchulbauseS an den HauSthüren so, wie es ihr Eintr«ffen mit sich bringt und ohne daß die g schioffene Reihe unterbrochen wird. Die aus den oberen Stock- wei ken kommenden Klassen haben an den unteren Treppen den Vortritt vor den gleichzeitig ankommenden Schulabtheilungen tiefer gelegener Stockwerke. 8) Die Schüler tn den Parterre Lehrzimmern verbleiben in ihren Schulräumen, bi« alle Schulen das HauS geräumt haben. Können sie aber einen Ausgang benutzen, der zu erreichen ist, ohne den Weg der von oben kommenden Schulen kreuzen zu müssen, so verlaffen auch sie auf dem eigenen Wege daS SchulhauS so rasch al« möglich 9) Sind Gänge und Treppen so mit Rauch anqefüllt, daß dieselben nicht mehr pasfirbar erscheinen, so führt der betreffende Lehrer seine Schüler in ein Lehrzimmer zurück, daS der Gefahr am entferntesten liegt und von außm am zugänglichsten er- Keikgebotenes. Zu verkaufen ein inmitten der Stadt gelegenes Haus nebst großer Werkstatt, Hofraum, Nebengebäuden, etwas Garten, zum festen Preise von Mk. 6600 (Rentabilität Mk. 9600). 367 Näheres bei der Exped. d. Bl. 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