Rr. 86 Mittwoch deu 15 April 1886 Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mtt Bringtrtofau Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 P. Erscheint täglich mit »«»nähme deö Montckgs. Wmreg«e vchulstraße 7. zu bezeichnen: Berlin, den 13. März 1885. 1) alle zum Schießen aus Jagd- oder Scheibengewehren oder zu Sprengungen in Bergwerken, Steinbrüchen u. s. w. dienenden, au» Salpeter, Schwefel und Kohle hergeftellten Pulversorten; .. . ... . ... ... , ... . ... 2) die zur Entzündung von Gewehrladungm dienenden Sprengstoffe, foroett fie in Zündhütchen für Gewehre oder Zundspiegeln für dergleichen verarbeitet sind; 3) die Vereinigung der unter 1 und 2 genannten Stoffe in fertige Gewehr-, Pistolen- oder Revolverpatronen, einschließlich der unter Ver- wendung von Knallquecksilber ohne Pulver hergestellten Patronen für Teschingewehre, Pistolen oder Revolver. Der Stellvertreter des Reichskanzlers, von Boetticher. Die nachstehende, in Rr. 10 des Reichsgesetzblatts vom 20. März 1885 enthrttene Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 13. März 1885 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gießen, am 10. April 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmaun. (Nr. 1593.) Bekanntmachung, betreffend das Gesetz gegen den v-rbr-ch-rische« «nd gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Vom 13. März 1885. Auf Grund des § 1, Absatz 3 des Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884 jReichS-Gefetzbl. S. 61]*) hat der Bundesrath beschloffen, die nachfolgenden Sprengstoffe als solche, welche vorzugsweise als Schreßmittel gebraucht werden, - Der envJ^JctC£^c^^ sowie die Eir'uchrung derselben aus dem Auslande ist unbeschadet der bestehenden sonstigen ^^^er^ sich ^nüt Ver HersteOllung^^der ^dem ^Vertrie^be von^prengstoffen besaßt, hat ein Register zu führen, aus welchem die Mengen der hergestellten, aus dem Auslände eingeführten oder sonst zum Zweck des Vertriebes avgeschafften Sprengstoffe, sowie Die Bezugsquellen und der Verbleib derselben ersichtlich fern müssen. Dieses Register ist der zuständigen Behörde auf Erfordern jederzeit vorzulegen. Auf Sprengstoffe, welche vorzugsweise als Schießmittel gebraucht werden, finden vorbehaltlich abweichender landesrechtlicher Vorschriften die Bestimmungen des ersten und des zweiten Absatzes keine Anwendung. Die Bezeichnung diesLr Stoffe erfolgt durch Beschluß des Bundesraths. , Insoweit Sprengstoffe zum eigenen Gebrauch durch Reichs- oder Landesbehörden von der zuständigen Verwaltung hergestellt, beseffen, emgefuhrt oder vertrieben werden, bleiben die Vorschriften des ersten und^fiveiten Absatzes etenW, ausgeschlossen." Berlin, 12. April. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: „In Folge drr Nachricht von einer aus den Sammlungen zu dem 70. Geburtstage des Reichskanzlers zu gründenden Stiftung sind bereits so viele Gesuche an den Fürsten Bismarck eingegangen, daß es schon jetzt unmöglich geworden ist, dieselben geschäftlich zu behandeln oder auch nur den einzelnen Petenten eine Ant- ivort zugehen zu laffen. Bisher ist übrigens eine Stiftung noch gar nicht mstent geworden. Es steht selbst noch nichts über den Zweck derselben fest; nur soviel scheint unzweifelhast, daß die gesammelten Gelder nicht zu allgemeiner Äildthätigkeit verwendet werden und einer Erleichterung der Armenlasten dienen iGÜen. Die zahlreichen Gesuchsteller, welche von dieser salschen Voraussetzung ausgehen, werden daher auch in Zukunst auf einen Bescheid nicht rechnen dürfen." __________________________ Telegraphische Depeschen. Wolffs telegr. Correspondenz-Burea«. Paris, 13. April. Eine Depesche Bridre's zeigt den Empfang des Befehls zur Einstellung der Feindseligkeiten an und theilt umfassende Maßregeln mit, die getroffen sind, Uebcrraschungen und Mißverständnisse zu vermeiden. . London, 13. April. Unterhaus. Gladstone theilt mit, daß Lord Dufferrn's Bericht über den Meinungsaustausch mit dem Emir von Afghanistan eingetroffen sei • Er könne keine Einzelheiten angeben, aber der Meinungsaustausch sei ein voller und gänzlich befriedigender gewesen. Eroß kündigt an, er bekämpfe den Antrag auf Eintritt in die Specialdebatre der egyptischen Anleihe-Bill durch einen Unterantrag, der b:e Weitcrberathung der Vorlage ablehne, bis die Suezcanal - Eonvention dem Hause «i:getheilt sei. — Hartington beantragt, eine Adresse antwortlich der königlichen Botst» ast, betr. Einberufung der Reserven, zu vertagen und will eine Darlegung der Politik bis zur Diskussion desCredits für den Sudan und die Verstärkung für Indien, b.T Montag oder Dienstag dem Hause vorgclegt wird. — Auf verschiedene Anfragen, b neffenb die Vorgänge an der afghanischen Grenze, antwortet Gladstone: Es sei sflicht Englands, auf einer eingehenden Untersuchung zu bestehen: dieselbe sei bereits iil Gange und die Negierung hoffe, sie werde die Thatsachen vollständig ausklären, kis dahin sei es nicht vortheilhaft, auf Einzelheiten einzugehen. Zur geeigneten Zeit werbe der Schriftwechsel dem Hause vorgelegt werden. Was den Meinungsaustausch fischen Lord Dufferin und dem Emir betreffe, auf den die Negierung unter den gegenwärtigen Umständen die größte Rücksicht nehmen müsse, so sei die Regierung im Besitze riires vollständigen Berichtes Dufferin's; derselbe betreffe selbstverständlich auch ins- i.sondere den jüngsten Conslict, wovon der Emir vollständig unterrichtet gewesen, sowie die übrigen jetzr schwebenden Fragen. Das Haus möge jetzt keine Details erwarten; -die zwischen Duffer in und dem Emir auSgetaufchten Ansichten seien erschöpfende und völlig befriedigende gewesen. Was den Bericht Komaroffs anlange, so differire derselbe wesentlich von den bisher bekannten Mittheilungen englischer Officiere. Von Lumsden werde ein ausführlicher Bericht erwartet. Die Regierung werde ihr Möglichstes thun, die eingeleitete Untersuchung erschöpfend und vollständig zu machen. Der Zeitpunkt, wann die Antwort Rußlands und Lumsden's zu erwarten, sei noch unbestimmt. Bisher ist es nicht möglich gewesen, eine Antwort Rußlands auf die wesentlichen Punkte tiiid Vorstellungen Englands zu erhalten; der Regierung ging keine Nachricht vom Vormarsch der Russen längs des Murghab-Flusses zu, man habe nur gerüchtweise davon ach.ört. Ebensowenig habe die Regierung erfahren, daß die russische Regierung den Befehlshabern an der afghanischen Grenze Belohnungen und Decorationen verliehen habe. Fitzmaurice'erklärt, Lumsden befinde sich jetzt in Tirpul und werde alles auf- flebeten, den Telegraphen zwischen Teheran und Meshed wieder herzustcllcn. London, 13. April. Oberhaus. Granville erwiderte auf eine Anfrage Salis- ^iiry's, er habe den jüngsten Erklärungen Gladstone's bezüglich der Vorgänge an der afghanischen Grenze nichts hinzuzufügen. Der russische Botschafter Staal habe die bereits bekannten Erklärungen Komaroffs mftgetheilt. Die Regierung habe keinen Grund, den Gerüchten vom Vorrücken der Russen längs des Murghab-Flusses und der Besetzung Herats Glauben zu schenken. — Der heute abgehaltene Cabinetsrath dauerte zwei Stunden. Während desselben erging nach Liverpool die Ordre, der Dampfer „Oregon", der als Transportschiff verwendet werden sollte, sei als Kriegsschiff auszurüsten. Nach dem Cabinetsrath hatte Granville eine Besprechung mit Carolyi und Hassan Fehmi. — sTelegramm des „Reuter'schen Bureaus".) Die Geschwader in China und Australien sollen durch Panzerschiffe verstärkt werden; behufs Vervollständigung der Ausrüstung für die neuen Kreuzer „Amerika" und „Oregon" wurde in mehreren Werkstätten des Arsenals von Woolwich auch gestern gearbeitet. Als Befehlshaber eines zu bildenden Ostsee-Geschwaders wird Admiral Hornby genannt. Nach den im Kriegsministerium aufgestellten Anschlägen würden für den Dienst im Auslande 52,672 Ni an n Truppen von allen Waffengattungen disponibel sein. — Dem „Standard" wird aus Tirpul vom 7. d. M. telegraphirt: Wir erhielten die Meldung, daß die Russen das Murghabufer entlang vorrücken. — Für diese Mittheilung des „Standard"-Correspondenten, der sich bei der Lumsden'schcu Mission aufhälr, liegen anderweite Bestätigungen bis jetzt nicht vor. — sReuter - Meldung.^ Lumsden soll eine strategisch bedeutende Position bei Tirpul am Heri-Nud besetzt haben, um einen etwaigen Handstreich der Russen auf Herat zu verhindern. — Die „Pallmall Gazette" hält die Erklärungen des Generals Komarofs für beftiedigend, da seine Lage am 29. v. M. eine ernste war und ihm Umzingelung durch eine dreifache Uebermacht drohte. Das Blatt hält den durch das Vorgehen Komaroffs hervorgerufenen Zwischenfall für beendet, falls nicht die Behauptung, daß die Afghanen über die am 17. März innegehabte Stellung vorgerückt seien, widerlegt werde. Die Gazette hofft, die Antwort des Capitän Bäte werde ebenso befriedigend, ivie diejenige Komaroffs ausfallen und behält sich weiteres Urtheil vor. Der „Globe" hält dagegen die letzte Depesche Komaroffs für eine noch größere Entstellung der Thatsachen, als man erwarten konnte. Weiteres Unterhandeln sei Zeitvergeudung. Der Kaiser von Rußland müsse sich entschließen, ob er lieber den Krieg wolle oder sein Prestige in Asien durch Zurückziehung der Truppen von dem afghanischen Gebiete aufs Spiel setzen. Im ersteren Falle sei der Krieg je eher desto besser für England. Die ,,St- James- Gazette" meint, selbst wenn Zkomaroffs Depesche wahrheitsgetreu, sei, treffe ihn doch der Vorwurf, die Afghanen angegriffen zu haben. Das Blatt bespricht die Eventuau- täten eines Krieges und hebt die Wichtigkeit für England hervor, die erste bcdeutenoL Schlacht zu gewinnen, da sonst die Treue des Emirs und der afghanischen klammer fraglich sei. Territet (Schweiz), 13. April. Heute Vormittag 11 Uhr 25 Minuten: wurde Hierselbst ein heftiger Erdstoß in der Richtung von Süd nach vcoro wahr- genommcn. Petersburg, 13. April. Der militärische Mitarbeiter der deutschen „^t. Petersburger Zeitung" sagt in einer Besprechung der Komoroff'fchen L.epeiche. ,,-L>lese Depesche ist augenscheinlich die Antworr auf die von Petersburg verlangre Rechr-- fertigung der Handlungsweise Komaroffs. Seine Erklärungen haben um io höherem Werth, als sie sich mit denen des Gegners decken. (Lriehedle letzte epesche Lumsdens.^ In neuttalen Zonen besetzt man keine vortheilhaften Stellungen; thut man es, riskirt man, aus diesen verjagt zu werden. Aus der L-epeiche Komaroffs gehe jedoch hervor, daß ein von afghanischer tocite systematisch geplante) Angriff vorlag. Was wäre geschehen, wenn die Afghanen das ruffische Detachement umzingelt und vermöge ihrer Ueberzahl einen Waffenerfolg davongetragen halten. r ie lofortige Kriegserkläruirg seitens Rußlands wäre unvermeidlich gewesen." Kairo, 13 April. General Wolseley geht demnächst nach Suakim, wird ober - auch von dort aus die Vorbereitungen zu dem Herbstfeldzuge im Sudan fortsetzen. Aus Dongola wird gemeldet, daß der Aufstand m Kordosan gegen den Mahd: um lidj Teile ♦) Nachdruck streng untersagt. derselbe nickt als Partei zu betrachten war, soll jedock eine Richttgkeit nicht bergeldtet daS öffentliche Verfahren nickt vorsckreidt. Lokales. Tagesordnung für die Stadtverordneten-Sitzung am mcinderechners durch den GroßH. Bürgermeister als gesetzlich unzulässig aufzuheben ist. daß ferner die Gemeinde Treis in die Kosten des Per fahrens erster Instanz und zur Zahlung eines Aversionalberrages von 10 jt in die Kreiskasse zu vcrurtheilen ist, unter Berurtheilung der Gemeinde Treis in die Kosten des Verfahrens dieser Instanz und zur Zahlung eines Aoersionalbetrages von 20 w* in die Provinzialkasse. $ 3 im Anfang und am Ende unzweifelhaft ergibt. Wird ade: das öffentliche Ver fahren angeordnet, so sind selbstverständlich auch alle wesentlichen Vorschriften für dasselbe einzuaalten. Als wesentlich für ein contradietonsches Verfahren erweist sich aber zunächst die Ladung der beiden Parteien. Bei einer Beanstandung eines Gemeinde- rathsbeschlufses durch den Bürgermeister erscheinen aber als Parteien der Bürger »itfttlb 14. April. DONnerSt^g den 16. April 1885, 'Nachmittags 4 Uhr. 1. Fristgesuche auf Eommunalrücksiände. 2. Veräußerung städtischen Geländes. 3. Ausbau der Weserstraße. 4. Gesuch des Kalkbrenners Haas um Erlaubniß zur Verbesserung eines Wegs. 5. Gesuch des Johannes Dem um Bauerlaubniß. 6. Bedürfnisse für die städtischen Schulen. meister und die Majorität des Gemeinderathes. Ersterer war geladen, nickt aber em Vertreter der Letzteren, welcher^ nach Analogie des An. 76 der Vanbgemembeorbnung Letzteren wurde der beanstandete Johs. iu wählen gewesen wäre. Anstatt des Becker VI. als Partei geladen, während sondern höchstens als Auskunftsperson. Aus diesem Fehler des Verfahrens werden, weil einestheils die Kreisordnung , .. Entscheidungsgründe lauten: „In formeller Beziehung ist zunächst zu beanstanden, daß zu der öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses die richtigen Parteien nickt geladen waren. Schreibt auch die Kreisordnung für Fälle des Art. 48 III. 3 die Anwendung des öffentlichen Verfahrens nickt vor, so läßt sie dock daffelbe zu, wie sich dies aus dem Negulativ darauf daß 1) der Beanstandung des GroßH. Bürgermeisters stattgegeben worden sei, wahrend dieselbe aufzuheben gewesen märe, da einer der drei Fälle des Art. 48 poe. 2 der Landgemeindeordnung, in denen allein dem Bürgermeister das Reckt der Beanstandung zusteht, nicht vorliege; 2) jedenfalls eine Derurthetlung der Gemeinde Treis a. d. Vba. in die Kosten beo Verfahrens und zu einem Aversionalbetrag hätte erfolgen müssen, wie dies in allen 'Fällen, in denen eine mündliche Verhandlung stattgefunden, zu geschehen habe. Provinzialausschuß erkannte: daß dem Recurse in beiden Beziehungen stattzugeben und demzufolge die Beanstandung des von dem Gemeinderathe zu Treis a. d. Lda. unterm 13. September v. I. gefaßten Beschlusses wegen Ernennung eines Ge Sjreife. Ter Mahdi soll sich persönlich nach Kordofan begeben und in Khartum vorher einen Emir eingesetzt haben. t Lttowa, 13. April. Erowsoot, der Häuptling der Blackfeet - Indianer, telc- graphirte der kanadischen Regierung, er werde am Kriege gegen die Weißen nicht theilnehmen General Middleton marschirt rasch gegen die Aufständischen und schon in den nächsten Tagen wird ein Zusammenstoß erwartet. Die Provinz Montioba ist durch einen Einfall der Indianer aus den Unionsftaaten heimgesuckt. Diese Indianer ziehen sengend und plündernd durch das Land und von Winnipeg aus sind Truppen gegen dieselben abgesendet. _________________________________________________________ 7. Das Gießener Stadtwappen. — Die für Samstag den 11. April im „Frankfurter Hof" anberaumte Versammlung behufs Gründung einer „kaufmännischen .Kranken- und Begräbnißkaffe (Hülfskasse)" war ziemlich zahlreich besucht. Dieselbe wurde durch den Vorsitzenden I eröffnet. Nach Verlesung des Protokolls der Versammlung vom 30. März ging man zur Berathung der einzelnen Paragraphen der von dem provisorischen Ausschuß aus- I gearbeiteten Statuten über und wurden dieselben mit einigen wenigen Abänderungen einstimmig angenommen. Der Vorsitzende richtet an die anwesenden Herren die Anfrage, ob sie die Gründung einer kaufmännischen Krankenkaffe für nothwenditz und I zweckentsprechend hielten und dieselbe auch unterstützen werden. Dieses wurde von der ganzen Versammlung einstimmig bejaht. Hiernach wurde eine Liste behufs Unterschrift zum Beitritt in Eireulation gesetzt und von den noch Anwesenden, welche dies bei der I letzten Versammlung noch nicht gethan, sämmtlich unterzeichnet. Für die bis zur I General-Versammlung nöthigen Arbeiten re., z. B. Vorlage der Statuten bei der Behörde, I Fertigstellung der nöthigen Druckarbeiten re. wurde der bisherige Ausschuß wieder- I gewählt und beflißt, alle diese, sowie etwa unvorhergesehene Arbeiten selbständig zu I erledigen. Es wäre somit die allgemein für zweckmäßig anerkannte und besonders für I jüngere Kaufleute notwendige kaufmännische Krankenkasse als gegründet zu betrachten, I trotzdem die Betheiligung im Verhaltniß zu den Interessenten eine sehr schwache war. I Wie wir weiter erfahren, soll in den nächsten Tagen bei den Herren Handlungs- I besitzen und Handlungsbeflissenen behufs Unterzeichnung eine Liste circuliren und hoffen wir, daß die Betheiligung eine recht rege wird, zumal die Genehmigung von der Mitgliederzahl gewissermaßen abhängig gemacht wird. Wir machen noch ganz besonders darauf aufmerksam, daß, falls der Krankenkaffenzwang eintritt, wozu die Behörde jeden Tag berechtigt ist, den Hinzugerogenen die von der freien Hilfskasse gebotenen Bortheile und Annehmlichkeiten von der Ortskrankenkasse nicht geboten werden können und sollte dies allein schon jeden Kaufmann rc. zum ^Beitritt veranlassen. CwflentlW Sitzung des ProvinzialanSfchuffeS der Provinz Oder- Hessen vom 23. und 24. März 1885.*) (Fortsetzung.) Auch der dritte Gegenstand der Tagesordnung — die Anstellung eines Gemeindeeinnehmers zu Treis a. d. Lumda — brachte eine für die Gemeindeverwaltung in hohem Grade wichtige Frage zur Entscheidung, nämlich die Frage, ob 1 der Bürgermeister mit Rücksicht auf den Wortlaut des Art. 48 III 3 der Kreisordnung wegen obwaltender Meinungsverschiedenheit alle Beschlüsse des Gemeinderathes beanstanden könne, oder in Gemäßheit des Art. 49 poe. 2 der Städteordnung und des Art. 48 poB. 2 der Landgemeindeordnung nur diejenigen Beschlüsse des Gemeinderathes, welche dessen Befugnisse überschreiten, gesetz- oder rechtswidrig sind. Das Sachoerhältniß ist Folgendes: Nachdem der Gemeinderath von Treis a. d. Lda. für das Amt eines Gemeinbe- einnehmers den Johannes Becker VI. in Aussicht genommen hatte, wurden dieser Beschluß von dem GroßH. Bürgermeister mit Rücksicht auf die Thatsache beanstandet', daß der Gewählte schon strafgerichtlich verurtheilt und vom Amte eines OrtSgerichts- vorstehers, sowie Bürgermeisters entsetzt worden war. Der Kreisausschuß des Kreises Gießen entschied unterm 19. Deeember v. I. dahin, daß bei Der obwaltenden Meinungsverschiedenheit zwischen dem Bürgermeister und Gemeinderath von Treis a. d. Lda. der Ansicht des Ersteren beizutteten sei, indem der vorn Gemeinderath zum Rechner oorgeschlagene Johannes Becker VI. zu diesem Amte als ungeeignet erscheine. Aus den Entscheidungsgründen ist Folgendes hcroorzuheben: „Für die Fälle solcher Meinungsverschiedenheiten zwischen Bürgermeister und Gemeinderath erscheint der Art. 48III. 3 der Kreisordnung anwendbar, welcher beftimmt, daß zur Entscheidung solcher Meinungsverschiedenheiten der Kreisausschuß zuständig ist. Diese Bestimmung kann nämlich nur den Sinn haben, daß einem Bürgermeister nicht unbedingt zugemuthet werden kann, ohne Weiteres alle Beschlüsse des Gemeinderathes seiner eigenen Anschauung zuwider auszuführen, indem es sich mit einem ehrenhaften Eharacter nicht vertragt, nur als blindes Werkzeug und gegen bessere Heber; »kugung Beschlüsse zu vollziehen, denen man vorher cntgegengewirkt hat. Siehe Entscheidung des Provinzialausschusses der Provinz Starkenburg vom 26. October 1878 in der Zeitschrift für Staats- und Gemeinde- Verwaltung, Band III. S. 139. Der Kreisausschuß muß aber bei dem oben angegebenen Sachverhalt die Weigerung des GroßH. Bürgermeisters zur Anstellung des Jods. Becker als Rechner für begründet erkennen, da Derselbe zu seinem Amte, bei welchem eine richtige Beurkundung besonders wesentlich ist, als ungeeignet erscheint. S. Dienftinsttuctton der Gemeindeeinnehmer vom 4. Deeember 1877, Regierungsblatt Seite 395. Was die Kosten des Verfahrens anlangt, so kommt in Bettacht, daß eine öffentliche Verhandlung für Fälle der vorliegenden Art gesetzlich (s. Art. 55 der KreiS- orbnuna) nicht vorgeschrieben ist, weshalb die Vorschriften der Art. 70 und 71 der Kreisordnung nicht anwendbar erscheinen. Es konnte daher eine Berurtheilung in die Kosten nicht ausgesprochen werden." Gegen diese Entscheidung verfolgte der Vorsitzende des Kreisausschusses im öffentlichen Interesse den Recurs an den Provinzialausschuß und zwar mit Rücksicht und andemtheils aus der Unterlassung der Einladung eines Vertteters der Majorität für diese nack Lage der Lache irgend welcher Nachtheil nicht erwachsen sein kann. Das Unheil erster Instanz stützt die Eompetenz des KreisaussckuffeS aus Art. 48 III 3 der Kreisordnung, well derselbe bestimme, daß in Fällen von Meinungs Verschiedenheiten zwischen Gemeindevorstand und Gcmeindeverttetung derKreisausschuß zu entscheiden habe. Zur Begründung dieser Ansicht wird angeführt: „Für die Fälle solcher Meinungsverschiedenheiten »wischen Bürgermeister und Gemeinderath erscheint der Art. 48 III. 3 der Kreisordnung anwendbar, welcher bestimmt, daß zur Entscheidung solcher Meinungsverschiedenheiten der Kreisausschuß Zuständig ist. Diese Bestimmung kann nämlich nur den Sinn haben, daß einem Bürgermeister nicht unbedingt zugemuthet werden kann, ohne wetteres alle Beschlüsse des Gemeinderathes feiner eignen Anschauung zuwider auszuführen, indem es sich mit einem ehrenhaften Eharacter nicht verttägt, nur als blindes Werkzeug und gegen bessere Uederzeugung Beschlüsse zu vollziehen, denen man vorder entgegengewirkt hat. Siehe Entscheidung des Provinziolausschuffes der Provinz Starkenburg vom 26. Oct ober 1878 in der Zeitschrift für Staats und Gemeinde- verwaltund, Band III. S. 139." Dieser angebliche Sinn des Art. 48 III. 3 kann aber auaenscheinlich nur als ein Motiv für eine solche Bestimmung gelten. Wäre dieses Motiv als richtig an zuerkennen, so wäre bann weiter zu prüfen, ob es in bem Gesetze dea erforderlichen Ausdruck gefunden habe. 'Run entspringt aber dieses Motiv einer durchaus irrigen Anschauung. Es ist nämlich ein augensckeinlicher Irrthurn, anzunehmen, es vertrage sich mit einem ehrenhaften Eharacter nicht, gegen bessere Ucberzeugung Beschlüffe auszuführen, denen ihan vorher entgegengewirkt habe, Nach Art. 48 poe. 2 der Land gemeindeordnnng hat der Bürgerrnefftcr die Verpflichtung, die Beschlüsse des Gemeinderathes zur Ausführung zu bringen. Einem ehrenhaften Eharacter kann es aber unmöglich widerstreiten, seine Pflicht zu erfüllen; wer ein so krankhaft gereiztes Ehrgefühl besitzt, daß es ihm verbietet, Beschlüsse auszuführen, mit denen er nicht ein verstanden ist, der mag ein Amt nicht annehmen, das ihm eine solche Verpflichtung auferlegt. Dem Bürgermeister wird in dieser Beziehung nicht mehr zugemuthet, als jedem Beamten, der von der Weisung höherer Behörden abhängig ist, ober dem Präsi - b ent en eines Eollegs, ber bie Beschlüsse ber Majorität auszuführen bat. Ein auch nur einigermaßen ausreichender Grunb, bas Princip der Selbst» Verwaltung durch eine so weitgehende Befugniß des Bürgermeisters einzusckränken und nach dessen Willkür alle Beschlüffe des Gemeinderaths von ber Entscheibung beS Ministeriums, also einer Behörde abhängig zu machen, welcher unmöglich der Eharacter eines Organs der Selbstverwaltung zuerkannt werden kann, liegt überhaupt nicht voi. Durch Art. 47 der Landgemeindeorduung sind alle diejenigen Beschlüsse, bei denen em höheres Interesse in Betracht kommt, von der Genehmigung des Kreisrathes abhängig gemacht; Beschlüsse, die gesetz- ober rechtswibrig sind ober die Befugniß des (^emeinbf raths überschreiten, sind nach Art. 48. 2 von dein Bürgermeister, ober nach Art. 96 von bem Kreisrathe zu bcanstanben. Was hiernach noch übrig bleibt, kann ohne Be benfen von bem Beschlüffe ber Majorität des Gemeinberaths abhängig gemacht werden, die ja durch bie Rücksicht auf bie öffentliche Meinung und insbesondere auch die Stimmung ihrer Wähler vor allzu auffallenden Beschlüssen bewahrt werben roirD. Die Furcht aber, baß ohne bie fragliche Befugniß be« Bürgermeisters, das Interesse ber Gemeinde i . einigermaßen in Bettacht kommender Weise gesährbcl werben könnte, richtet sich birect gegen bas durch bie Gemeinbeorbniing zugestandene Princip ber Selbstverwaltung und kann deßhalb eine Berücksichtigung nicht finben. Daß auch irn Königreich Preußen, aus welchem unsere Kreisordnung entnommen ist, das fragliche Beanstandungsrecht des Bürgermeisters nickt für nothwendig gehalten wird, geht klar daraus hervor, daß im ganzen Gebiete der preußischen Kreisordnung vom 13. Deeember 1872 keine einzige Landgeineindeordnung, eine solche ober eine äbr - liche Bestimmung enthält. Vergl. von Brauchitsch, bie neuen preußischen Verwaltungsgesetze 1884, p&g 208. Anmerkung 100. Wäre aber auch irgenb ein Motiv nachgcwiesen, bas als ausreichend gelten könnte, so wäre zu prüfen, ob dasselbe in einer gesetzlichen Bestimmima den erforderlichen Ausdruck gefunden habe. In dieser Beziehung wäre von der ersten Instanz ,u prüfen gewesen, in welchem Verhältnisse der Art. 48. III. 3 der Kreisordnung za Art. 48. 2 der Landgemeindeordnung steht. Letzterer gewährt bem Bürgermeister nur bie Berechtigung, Beschlüsse des Gemeinberaths zu bcanftanben, welche besten Befug niste Überschreiten, gesetz- ober rechtswidrig find. Diese Prüfung ist unterlassen und lediglich auf das Erkenntniß des Provinzialausschusscs der Provinz Starkenburg vom 26. Octoder 1878 Bezug genommen worden, in welchem mit denselben Worten ber Sinn bes Art. 48. III. 3 unterstellt wirb. Dieser Autorität siebt aber entgegen: 1. daS Unheil des Provinzialausfchuffes der Provinz Oberhessen vom 9. Juni 1882, betreffend bie Beschwerde des F. Birkenholz und Genossen von Vilbel gegen den I Beschluß deS Gemeinderaths wegen Erbauung eines neuen Pfarrhauses, Mainzer Zeit- I schrift VII., pÄg. 91. AuS demselben ist heroorzuheden: ,po» 6. In dem Regierungsentwurse war sowohl für die Städte- als auck I für die Landgemeindeordnung die Bestimmung vorgesehen, daß jeder Beschluß des | Gemeinderaths von dem Kreisrathe wegen Verletzung des StataswohleS und von I dem Bürgermeister auS demselben Grunde und außerdem auch noch wegen Verletzung I des Gemeindeinteresses beanstandet werden könne, und Im Falle ber Gemeinderatd I auf seinem Beschlüsse beharren sollte, bie Entscheibung beS KreisauSschusses ein I zuholen sei. Der Ausschuß ber zweiten Kammer beanstanbete biese Beftimmuns I alS dem Principe der Selbstverwaltunb birect roiberftreilenb. Für biese Ansicht trat ber Referent in ber Sitzung ber zweiten Kammer vom 30. Juni 1873 energisch ein unb führte schließlich aus: „Es könnte ber Fall sein, baß ber Bürgermeister alle Beschlüsse ber Stablverorbneten ansicht und an den Kreisausschuß bringt, so daß bieirr I also völlig an bie Stelle ber Stabtverorbneten treten würbe". In Folge beffen trat die zweite Kammer und bann auch bie erste Kammer ein- I stimmig dem Anträge des Ausschusses bei". Und weiter »poe- 17 : Ein weiterer Grund, daß nämlich bei der von uns I befürworteten Beschränkung bie zur Sacke legitimirten Interessenten in eine schlimmere I Position versetzt sein würden, als sie das Gesetz dem Kreisrathe, dezw. dem Bürgermeister anweist, indem nach Art. 48. NI 3 der Kreisausschuß m allen den Fallen I zu entscheiden hat, in welchen ein Gemeinderathsbeschluh von bem Kreisrathe bean I staubet wirb, ober in welchen ber Bürgermeister mit bem Gemeinderatb nickt übereinstimmt, erlebigt sich burch Hervorhebung ber Ihatsache, baß Der Art 48. III • I bem Kreisrathe wie bem Bürgermeister ein allgemeines Beanstanbungsreckt udei I Haupt nicht zuweist, sondern nur innerhalb der Grenzen des Art. 119 der Stäbteordnung I unb 96 ber Landgemeinbeorbnung. In Bezug auf ben Kreisrath ist biefrr Grunbfatz bisher nickt bestritten morden I ganz biefelben Gnmbfätze sprechen aber für bie Annahme, baß pos. 3 des Art 4 i I dem Bürgermeister kein neues Beanstanbungsrecht zuweitt,^sondern daffelbe nur t • I soweit anerkennt, als es bereits burch Art. 49 poe- 2 ber ^taDteorbnung emflerau I ist, daß also bie poe. 3 gerabe so wie nach obigen Ausführungen poe. 4 nur eine 0 I petenzbestimmung enthält. Rachbem beide Kammern sick in -er oben allegirttti Handlung mit Entschiedenheit gegen die Regierungsvorlage, nach welcher der Burger^ meister auch mit Rücksicht auf das Staatswohl oder das jntereffe ber Gemeinde nneu Beschluß des GemeinderatbeS beanstanden sollte, arisgesprochen batten, wäre es imvei I finnig, anjuntijmen, dah bem Mrgrrmeiftrr durch po.. 3 du« eic( tieitn gfbfnbf Mi«, eg^nft fid) Ä,< * J«r? ? kitlriltt Sft"» !*te to £®"lunis: cip der Sklbs!- »uschranken und ntjcheidung des h der Chmcikl jaupt nicht nr. !, bei deneM rathes aW . des Wüte er nach U 8^ kann chi ^v- gemach! linden, nbere auch dir werben roirö. baä Sntercflt werden könnte, W drn Wb ung eulnöK'/i Mendig gchA m Rrei* e oder eine t; finlid) nur als öla richtig an: ■ erforderlichkn Echans irrigen n, es vertrage ^kschlüfle aus: ’• 2 der Land: des Gemeinde: kann es aber gereiztes Ehl: n er nicht ein: e Verpflichtung Mmuthet, ak der dem Wsj: Md Ä weid),, ^^QugUub alle Beschlüsjr v.nbtm es Ekzcug und rber entgegen: i Starkenburg Md Gemeinde- ungsgefetze ^reichend fltlttn na den erforbn: Bm Instanz Kreisordnnng!' lürömi*w die bellen ■ unterlaßen w Zlarkenburg w eiben Worten K er entgegen vom 9. Juni Lilbel gegen eg, MainzerF ÄfJjj -d-r ? A.L- • LH 1873 -n-F^ 5?*" «fteN"1* 'N W: "Erathe ** 111 )er D *5>" 'ü«Ä S-x lcher tin'11 Gemeinde in bereu Interesse den fraglichen Gemeinderathsbeschluß bcanftanbet hat, so sind auch die Kosten des Verfahrens und der Aversionalbetrag von der Gemeinde zu tragen." In Sachen des Ortsarmenverbandes Frankfurt a. M. gegen den Ortsarmenverband Niedererlenbach wegen Unterstützung des Josef Abel erkannte der Provinzialausschuß nach Vernehmung einer Anzahl von Zeugen, daß die Klage als unbegründet abzuweisen sei, und verurtheilte den Kläger in die Kosten des Verfahrens und zur Zahlung eines Averfionalbetrages von 20 .X in die Provinzialkasse. Die Entscheidungsgründe lauten: „Rach dem Ergebnisse der mündlichen Verhandlung ist weder nachgewiesen, daß Josef Abel überhaupt hülfsbedürftig gewesen, noch daß dessen Hülfsbedürftigkeit dem Beklagten gegenüber in rechtlich relevanter Weise hervorgetreten ist. In ersterer Beziehung ist zu erwähnen, oaß Abel nach dem Zeugnisie feines Dienstherrn Möser II. bei seinem Dienstaustritte den Betrag von 18 bis 19 X baar ausbezahlt erhalten hat. Ein solcher Betrag mußte aber ausreichen, die Verpflegung des Abel auf seine eigne Kosten für kurze Zeit in einem Spital zu ermöglichen. Erft an dem Tage, an dem dieser Betrag verausgabt war, trat die Hülfsbedürftigkeit des Abel ein, und zwar voraussichtlich in dem Spitale zu Frankfurt, in keinem Falle aber zu Niederer!enbach. Für die Annahme des Hervortretens der Hülfsbedürftigkeit in Niedererlenbach spricht lediglich die protokollarische Angabe des Abel. Derselben stehen aber entgegen die bestimmten Aussagen des Möser II. und des Jacob Schüler. Nach des Ersteren Angabe sagte Abel bei seinem Dienstaustritte, er wolle nach Frankfurt in das Spital des Dr. Bockenheimer gehen, nach Angabe des Letzteren sagte Abel, er wolle zu seiner Alten gehen, in ein paar Tagen sei es wieder gut. Stimmen auch beide Aussagen in Bezug auf den Ort nicht überein, wohin Abel gehen wollte, so bezeugen doch Beide, daß er sich damals noch nicht als hülfsbedürftig ausgab. Hat Abel, wie Zeuge Möser II. angibt, von demselben 18 bis 19 X baar erhalten, und war er, wie Zeuge Schüler angibt, der Ansicht, daß es in ein paar Tagen wieder gut sei, so war er für diese kurze Zeit genügend mit baaren Mitteln versehen und hatte keine Veranlassung, öffentliche Unterstützung zu beanspruchen. Wenn in Folge des Umstandes, daß die Ladung des Abel keinen Erfolg hatte, der Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt werden konnte, so kann dieser Mangel nur dem Kläger zur Last fallen, der ja nachzuweisen hatte, daß die Hülfsbedürftigkeit des Abel schon in Niedererlenbach hervorgetreten sei. Wenn übrigens auch die Klage als begründet erkannt worden wäre, so wäre doch der Ansatz von 2 X per Verpflegungstag auf die Hälfte herabzusetzen gewesen. Als ein angemessener Verpflegungssatz ist derjenige von einer Mark anzusehen. Für eine Ueberschreitung dieses Satzes müssen besondere Gründe nachgewiesen werden, was in dem vorliegenden Falle nicht geschehen ist." In Sachen des Ortsarmenoerbandes Darmstadt gegen den Ortsarmenverband Ilbeshausen wegen Unterstützung der Marie Döll war als Vertreter des Klägers Rechtsanwalt Dr. Dittmar erschienen. Die Vernehrnuag der Marie Döll constatirte, daß dieselbe nicht zwei Jahre von Ilbeshausen abwesend und noch weniger in Darmstadt anwesend war. Der Provinzialausschuß gab demzufolge der Klage statt und verurtheilte den Beklagten in die Kosten des Verfahrens, sowie zur Zahlung eines Averfionalbetrages von 10 X HZtte zugeftanden werden sollen, jeden Beschluß zu beanstanden, mit dem er nicht eim rer'tail£Cr 2iu3brud „Meinungsverschiedenheit" ist entweder der Kürze halber gewählt worden, um nicht die drei Gründe der Beanstandung aufzuführen, oder er ist einem Preußischen Gesetze entnommen, in welchem er einen Sinn haben kann, der durch das Votum unserer Landftände unbedingt ausgeschlossen ist." Die vorstehende Erklärung kann jetzt nach den zwei Richtungen hin verstärkt werden. Erstens nämlich sieht auch Art. 51 Absatz 2 der Städteordnung einen Fall vor, in dem bei Meinungsverschiedenheit zwischen Bürgermeister und Stadtverordnetenversammlung der Kreisausschuß zu entscheiden hat, und deßhalb mußte es recht zweckmäßig erscheinen, die vier Fälle in dem Ausdruck „Meinungsverschiedenheiten" zusammen zu fassen, anstatt dieselben einzeln aufzuführen. Zweitens hat auch die Annahme, daß dieser Ausdruck einem preußischen Gesetze entnommen sei, in welchem er einen Sinn haben könne, der durch das Votum unserer Landstände ausgeschlossen sei, dadurch an Wahrscheinlichkeit gewonnen, daß in dem Preußischen Zuständigkeitsgesetze > 33 sub poB. 1 ebenfalls ganz wie in Art. 48 III. 3 der Kreisordnung angeordnet wird, daß im Falle der Meinungsverschiedenheit zwischen Gemeindevorstand und Gemeindevertretung der Kreisausschuß zu entscheiden habe, daß aber im Eingänge dieses S 33 die Eompeteuz des Kreisausschusses ausdrücklich davon abhängig gemacht wird, daß die Beschlußfassung nach den Gemeindeverfassungsgesetzen der Aufsichtsbehörde zu- steht. Letztere Anordnung kommt, wie bereits oben erwähnt, im Bereiche der Preußischen Meisordnung nicht vor. t ™ , 2. Weiter steht bei erwähnten Autorität entgegen die Enftchewung des Provmzial- ausschusses der Provinz Rheinhessen, Jahrgang II. pag. 29 der Mainzer Zeitschrift. In derselben beißt es auf pag. 38: „Die nach Art. 48, Absatz 2 und Art. 96 der Landgernemdeordnung dem Bugermeister bezw. dem Kreisrath ertheilte Befugniß und auferlegte Pflicht der Beanstandung von Gemeinderathsbeschlüssen ist auf die Fälle beschränkt, wenn der Beschluß die Befugnisse des Gemeinderathes überschreitet, gesetz- oder rechtswidrig ist." 3. Die eben erwähnte Entscheidung wurde durch höchstes Erkenntniß vom l>. Mai 1877 bestätigt. Mainzer Zeitschrift II. 38. 4. Am meisten aber spricht gegen die von der ersten Instanz angerufene Entscheidung des Provinzialausschusses der Provinz Starkenburg der Umstand, daß letzterer durch seine Entscheidung vom 8. November 1884, Mainzer Zeitschrift IX. 164, die bisher von ihm eingehaltene Rechtsprechung in Betteff der Interpretation der poe. 3 und 4 des Art. 48 III. der Kreisordnung aufgegeben hat. In dieser Entscheidung heißt es: „Die in Bezug genommenen Art. 48 III. 4 der Kreisordnung und Art. 9a der Landgemeindeordnung bestimmen lediglich die zur Entscheidung von Beschwerden gegen Gemeinderathsbeschlüsse eompcteiiten Behörden, lassen aber die Frage unberührt, wem ein Beschwerderecht gegen solche Beschlüsse und in welchen Fällen es zusteht." Ist in diesem Entscheidungsgrunde auch nur die pos. 4 des Art. 48 III. ermähnt, so unterliegt es doch nicht dem geringsten Zweifel, daß der ausgesprochene Grundsatz mit demselben Rechte auf pos. 3 des Art. 48 III. Anwendung finden muß, luie dies in der zuerst erwähnten Entscheidung des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen eingehend dargelegt ist. Auch dem Recurse, der sich gegen die Unterlassung einer Verurtheilung in die Kosten des Verfahrens und zu einem Aversionalbetrag richtet, mußte ftattgegeben merden. An und für sich erweist es sich als selbstverständlich, daß, wenn ein öffentliches Verfahren angeordnet worden ist, dem unterliegenden Theile die Kosten des Verfahrens zugewiesen werden müssen, da dem Kreise irgend welche Verpflichtung zur Uebernahme von Kosten durch die Kreisordnung nicht auferlegt ist. Hat der Kreis- Lusschuß einmal durch Anordnung des öffentlichen Verfahrens in einem Falle, für welchen dasselbe nicht obligatorisch ist, die Zulässigkeit dieses Verfahrens ttotz ausdrücklicher Bestimmung der Kreisordnung anerkannt, so muß er auch die Consequenzen dieser Anordnung anerkennen und den unterliegenden Theil in die Kosten des Verehrens verurtheilen. Diese Befugniß hat auch die erste Instanz, wie die anderen Kreisausschüsse, bisher in allen ähnlichen Fällen und zuletzt in derselben Sitzung in Betreff der Reclamation gegen die Bürgenneisterwahl zu Lumda für sich beansprucht und ausaeübt. Wenn audi zuzuaestehen ist, daß die Kreisordnung keine Bestimmung enthält, die dem Kreisausschusse Die Befugniß gewährt, das für die öffentliche Verhandlung vorgeschriebene Verfahren auch auf Fälle anzuwenden, die im Art. 55 nicht Lusgesührt sind, so muß doch heroorgehoben werden, daß in dieser Beziehung das Regulativ ergänzend eintritt. Auf pag. 225 desselben ist sub § 3 ausdrücklich bemerkt: „B. Das in den Artikeln 55 bis 65 und 68 bis 71 des Gesetzes vom 12. Juni 1874 vorgezeichneie Verfahren findet nicht nothwendig Anwendung in den übrigen der Zuständigkeit des Kreisausschusses zugewiesenen Angelegenheiten." Außerdem ist auf pag. 230 am Schlüsse dieses $ 3 noch beigefügt: „Dem Kreisausschusse bleibt es jedoch unbenommen, auch in den vorstehend unter B. a. bis c. aufgeführten dazu geeigneten Fällen die Bethei- ligten bezw. deren Stellvertreter zum persönlichen Erscheinen in seine öffentliche Sitzung vorzuladen." In der zuerst angeführten Stelle ist ausdrücklich auch auf Art. 70 der Kreis- ordnung verwiesen, und in diesem ist angeordnet, daß wenn eine mündliche Verhandlung ftattgefunden habe, ein Aversionalbetrag erhoben werden solle. Da der Bürgermeister, zumal in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Gemeinderaths, nicht als öffentliche Behörde im Sinne des Art. 71 der Kreisorduung zu betrachten ist, so konnte vom Ansätze eines Averfionalbetrages nicht abgesehen werden. Weil er aber nicht in seinem eignen Interesse, sondern als Vertreter Der Schiffs nachrichten. Bremen, 11. April. [Per transatlantischen Telegraph.] Der Postdampser Neckar, Eapt. N. Bussins, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 29. März von Bremen und am 31. März von Southampton abgegangen war, ist heute 6 Uhr Morgens wohlbehalten in Newyork angekommen. Bremen, 13. April. [Per transatlantischen Telegraph.] Der Postdampfer Fulda, Eapt. O. Heimbruch, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 1. April von Bremen und am 2. April von Southampton abgegangen war, ist gestern 2 Uhr Morgens wohlbehalten in Newyork angekommen. Handel und Verkehr. Gießen, den 14. April. Auf dem heutigen Markt fo.'iet» Butter per Pfund X 0.91—0 95, Hühnereier 2 St- 9—11 H, Enteneier St- 5—6 Ganseeier 10—12 Käse pr. Stuck 4—9 Käsematte 2—3 H, Erbsen pr. Liter 22 Linsen 32 4, Tauben per Paar 0,80—0,90 H, Hühner per Stück X 1.50—0.00, Hahnen pr. Stück X 1.50—2.00, Enten per Stück X 2.00—2.50, Ochsenfleisch per Pfund 68—00 Kuh- und Rindfleisch 56—60 Schweinefleisch 50—60 H, Hammelfleisch 64—70 Kalbfleisch 48—50 H, Kartoffeln per 100 Kilo X 4.50-0-00, Milch per Liter 12—16 H, Zwiebeln per Centner X 5.00—0.00, Frankfurt, 13. April. (Getreide-Preise.) Weizen eff.hiesiger n. Wetterauer X 19,00—19,25, fremder X 19,00—19,75, Roggen eff. hies. X 17,00—15,50, fremder X 16,25-17,50, Gerste effectio hiesige und Wetterauer X 18,00—19,00, fremde X 19,00—20,00, Hafer eff. hies. X 15,75—16,25 fremder X 15,75—16,50. — Nüböl, eff. ohne Faß hies. in Parthien von 50 Ctr. X 29,50. Branntwein eff. ohne Faß X 39. Frankfurt, 13. April. Der heutige Viehmarkt war stark befahren. Ange- trieben waren 420 Ochsen, ca. 7 Bullen, ca. 343 Kühe und Rinder, ca. 259 Kälber. Die Preise stellten sich: Ochsen 1. Qual. X 65—67, 2. Qual, X 62—64, Kühe und Rinder 1. Qual. X 57-58, 2. Qual. X 40—50, Kälber 1. Qual. X 65—70, 2. Qual. X 55—60 per 100 Pfund Schlachtgewicht. Herborn (an der Köln-Gießener Eisenbahn), 13. April. Auf den heutigen hiesigen Markt wurden gebracht: 274 Stück Rindvieh und 700 Stück Schweine. Der nächste Markt ist am Montag den 11. Mai d. I. Allgemeiner Anzeiger. Eingesandt. Gießen, den 13. April 1885. Mit welcher Frivolität oft die Frucht jahrelanger mühevoller Arbeit treuer Eltern, Lehrer und Seelsorger zu zerstören versucht wird, möge ein am letzten Samstag vorgekommener Fall beweisen. Ein hiesiger Schlosser gab feinem voriges Jahr consirmirten Lehrling, welcher ihn um Erlaubniß gebeten, am Jahrestage seiner Confirmation zum heiligen Abendmahl gehen und Tags zuvor die Beichte besuchen zu dürfen, die Antwort: „Das sind Faullenzerstreiche, ich -gehe das ganze Jahr nicht in die Kirche und zum Abendmahl und so lange Du bei mir bist, brauchst Du daran nicht zu denken!" Um diese durch den dabei stehenden Gesellen mit den Worten: „Ich bin 29 Jahre alt uub seit meiner Confirmation noch nicht wieder zum Abendmahl gegangen !" — bestätigte Rohheit vollständig zu machen, verabfolgte der Meister dem Lehrling noch einige Pfüffe mit dem Hammer! Wenn ein solcher armer Lehrling zudem allsonntäglich bis und über Mittag 3um Aufräumen der Werkftätte benutzt wird, ist-es da nicht eine die persönliche Freiheit in den heiligsten Dingen schwer verletzende Handlung ihm mit gemeinen Schimpfworten das zu verwehren, was auch dem Allergeringsten gestattet werden muß?! — Die Eltern, welche in dieser Zeit ihre consirmirten Kinder in die Lehre geben, sollten auch darüber wachen, daß denselben ihr unveräußerliches Recht zur Sonntagsfeier und Religionsübung möglichst unbeschränkt erhalten bleibe, damit nicht durch die Gewissenlosigkeit eines Lehrherrn aus einem christlich erzogenen Menschen schließlich ein Religion und Kirche verspottendes Jndividiurn werde- [2747] E 8 Graue Korbweiden auch zu Stecklingen tauglich, werden Lillig abgegeben. 2741 Fürstliche Oberförsterei Lich. . „ . , Frische Schellfische in femftcr Helgoländer Angelwaare treffen heute, Dienstag, in doppelter Eispackung ein bei [2758] C. G. Kleinhenn. Bäcker-Lehrlinge werden gesucht durch 2742 I. Klingelhässer, Kirchenplatz. Gewerbverein. Donnerstag den 16. April findet eine Generalversammlung des Gewerbvereins im Cafs Schwinn, Abends 7* 1/2 Uhr, statt. Tagesordnung: Abhör der Rechnung. Neuwahl des Vorstandes. Um zahlreiche Betheiligung wird gebeten. 2762 Der Vorstand. Zum Genuß nach Tisch, nach in rkafler, IS ein, üiqueurä, Coffee n. i. w. 23 I r f en erfrischend, belebend, anregend, befördern die Ber- beuung, verhüten Echleimbtldung, Magensaure, Magenbeschwerden, Digestiv - Bonbons schädlichen F.lgen reichlichen «Isen« unb trlnten« und bewirken ruhige» gesunden kchiaf. Preis per Packet 60 Pfg. -E. Furthmann Elberfeld. Zu haben bei: G. Lind, Kirchenplatz, Heinr. Lind, Schulstraße, Heinr. Kinkel, Marktftraße. 2765 5 • Bekanntmachung. Saw-tag den 18. April d I., Bormittag- 11V2 Uhr sollen int Saare des alten Rath- hauses folgende Waldwegbauarbeiten vergeben werden: 1) Anfertigung von Heg- und Entwässerungsgraben , veranschlagt zu 90 2) Das Ueberdecken der neu chaus- ftrten 2. Schneise im District Nnterhag, veranschl. zu 133.05 Gießen, den 14 April 1885. Großh- Bürgermeisterei Gießen- 2770 A. Bramm. Holzverfteigerung im Wiesecker Gemeindewald Freitag den 17. April, von Vormittags 9 Uhr an, soll im Wies eck er Gemeindewald, Distrikt Heide, nachverzeichnetes Holz versteigert werden: A. Brennholz. Scheith. Prügelh. Stockh- ReiSh. Rmtr. Rmtr. Rmtr. Wellen Eichen — — — 50 Nadel 583 182 - 4875 B- Bau-, Werk- und Nutzholz 104 Nadelstämme mit 24,22 Festm., 200 Nadelreisstangen m. 3,22 Festm. Die Zusammenkunft ist im genannten Distrikt an der Straße von Gießen nach Lollar. Bemerkt wird, daß das Stammholz zuerst zur Versteigerung kommt. Wieseck, am 9. April 1885. Großh. Bürgermeisterei Wieseck. _______Sommerlad. 2646 Mittwoch den 15. April, Nachmittag? 2 Ubr, werden in derFlett'schenHofraithe dahier Sopha'6, Tische, Stühle, Kommode, Glaß-, Küchen- und Kleiderschränke, Spiegel, Uhren, 1 Waschschrank mit Marmorplatte, 1 Nähmaschine, ferner 2 Zirgen und 1 Handwagen öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert. Bühner, 2767 Gerichtsvollzieher. Keraccordirung von Pflasterarbeiten. Die Ausführung der zu 32V Mk. veranschlagten Gossenpflasterungen im Orte Heuchelheim wird kommenden Montag den 20. April, Nachmittags 1 Uhr, aus der Gr. Bürgermeisterei Heuchelheim öffentlich versteigert. Gießen, den 13. April 1885. I. A.: H. Rohrer, 2750 Bezirkü-Bauaufseher. Iieilgcvotenes. Buchene Holzkohlen zu haben bei 2768 Carl Hoffmann. Zu verkaufen sind preiswürdig wegen Veränderung: l Kleiderschrank, 1 Kommode, 1 Tisch, 1 vollständige- Bett und 1 Bettstelle mir Strokmatrnzze. Sämmtlichev ist gut erhalten. Näh, durch die Exp. d. Bl. 2744 Weilchen-Seife Rosen-Seife 2751 in vorzüglicher Qualität empf.: h Packet (3 Stücki 4i> H _ Gustav Gerhardt- Nornmt-Hcmätn und Hosrn (nach System Prof. Dr. Jäger) für Damen und Herren empfiehlt 2029 H. Rubfamen Durch Uebernahme eine» großen Postens sehlsarbiger, sogenannter Ausschuss-Cigarren bin ich in Stand gesetzt, Kistchen von 100 Ttuck wovon die reinen Farben 5 H per Stuck kästen, zu Jt 3,50—3,80, ........ 6 . „ „ „ „ 4,00-4.50, ..... ,, 7u. 8^ „ „ „ „ 4,80-5,50 abzugeben und garantire für guten Zug und Brand. Geneigten Aufträgen sehe ich entgegen- Daniel Heil 2453 Rr. 3 Livdeuplatz Rr. 3. Arbeiter- Hosen, Röcke, Blousen, Westen, Hemden und Schürzen empfiehlt in großer Auswahl zu billigsten Preisen 2053 Robert Stuhl, Neustadt 23^ Gesundheit ist Reichlhum. In allen Buchhandlungen und von der unterzeichneten Verlagshandlung ist zu haben: Des Menschen Leben und Gesundheit Ein Haus- und Familienbuch von A. Schroot. Vollständig in 10 Lieserungen ä 50 H. 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DU P1' punft dir « in S»«* Sorfoge not ’ ft”6 io gerW" 3,1 öitfein oder V de rfeistence Tage in 2nsp' Die lagnorbni da die Steuer! )UI parlamenla ifint Arbeiten langer dürfte der Zolllang machen wird/ n hmdeutende Der fta Mwunich'D Lchreiden bea DrMlchwG Die ’ 9. Ipnl an öißmarck anl gangenen Ad: 100 Wahlber richtet: Im Württemberg Provinzen wc ichDächsten in bit(en Zahlen nilmui, welch ttmbtrg unb DoilfUnbig Pl jäten der Be einen Spult g in Itintr M üuMlung i M hätte mal W erwähnte te wir die si «ade in Süd-! bMdlichkeiten decheiligung an Wache aus c ^welchen der Millich ein cor «le VevuM erjrnlliche DieWe wichen den ri vieder ein ernfi * "Ache die Position wnen hatten^ wg oder 9 in allen " Vfan 160 t y in Ä iMdßh. :n LtT> vn lertraa' Eau gr^ isenliaieri LtzL N;i». ."S1* *>r; ö franco ö?flen 2746 neu «. Mn um n„P^Ulil4i «“ä btn fceften aWährigkr emvsehlen menhandluno. ger Str. 70. und franco. 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Im Reichstage wird der Schwerpunkt der Verhandlungen in diesem letzten Abschnitte seiner Session bei der Zolltaris-Novelle liegen, deren wichtigster Theil die Getreidezölle, allerdings schon in zweiter Lesung erledigt ist; immerhin ist auch der noch restirende Theil der Vorlage noch wichtig genug, um dar allgemeine Jnterefle zu erregen und über- die, sind auch die Beschlüffe hinsichtlich der Getreidezölle fast durchgängig mit so geringen Majoritäten gefaßt, daß die dritte Lesung leicht eine Aenderung in diesem oder jenem Punkte bringen tarnt War dar preußische Abgeordneten- haur anbelangt, so wird bei ihm der bekannte Antrag tzuene, die „piece 41c rdsistance“ bilden und dürsten die Debatten hierüber dar Haur mehrere Tage in Anspruch nehmen. Rach Erledigung dieser Gegenständer bietet indessen die Tagerordnung der Abgeordnetenhäuser nicht« Wesentlicher mehr dar, zumal da die Steuerreform-Vorlagen in der gegenwärtigen Session keinenfall« mehr zur parlamentarischen Erörterung gelangen werden und so wird beim dar Haur seine Arbeiten wahrscheinlich noch in diesem Monate beenden können. Etwa« länger dürste der Reichrtag zusammenbleiben, doch auch er wird nicht über Pfingsten hinan« tagen und ist überhaupt zu fürchten, daß sich nach Erledigung der Zolllaris-Vorlage die Befchlußunfähigkeit der Hauser hin und wieder geltend machen wird, wenigsten» sind schon in dem Sessionsabschnitte vor Ostern hieraus hindeutende Symptome zu Tage getreten. Der Kaiser hat die an ihn anläßlich seine» Geburtstage» gerichtete Glückwunsch-Adresse de» Bürgerverein» zu Braunschweig in einem huldvollen Schreiben beantwortet, in welchem er die Erhaltung der Selbstständigkeit Braunschweigs zusichert. Die „Rordd. Allg. Zeitung" giebt in ihrer Abend.Nurgabe vom 9. April an leitender Stelle eine statistische Uebersicht über die dem Fürsten Bitmarck anläßlich de» Reichrtagr-Beschlusie» vom 15. December v. I». zuge- gangenen Adreffen, der wir folgende interessante Daten entnehmen: Unter 100 Wahlberechtigten haben an den Reichskanzler eine Zustimmungs-Adresse ge- richtet: Im Königreich Sachsen 12,6, in Thüringen 12,2, in Baden 10,4, in Württemberg 9,9, in Hessen 9,0, in der Rheinpfalz 8,0. In den preußischen Provinzen war die Betheiligung am stärksten in Sachsen und Westfalen, am schwächsten in Ost- und Westpreußen. Da» osficiöse Blatt bemerkt hierzu: „Aus diesen Zahlen läßt sich jedenfalls der erfreuliche Schluß ziehen, daß der Antago- nismu», welcher 1866 zwischen Preußen einerseits und Sachsen, Bayern, Württemberg und Baden anderseits bestand, dem Gefühl engster Zusammengehörigkeit vollständig Platz gemacht hat. Rach dem Krieg von 1866 hörte man nicht selten der Besorgniß Ausdruck geben, daß Süd- und Rord-Deutschland durch einen Spalt getrennt bleiben würden, der sich wohl äußerlich verdecken, aber in keiner Zukunft aussüllen lassen werde. Hätten wir eine minder geschickte Staatrleitung gehabt, so wäre diese Befürchtung gerechtfertigt gewesen; der Spalt hätte wahrscheinlich an Breite und Tiefe stetig zugenommen. Die Eingangs erwähnte Zusammenstellung giebt unr einen statistischen Nachweis, aus dem wir die sichere Ueberzeugung gewinnen, daß der nationale Gedanke heute gerade in Süd-Deutschland am festesten wurzelt, daß die alten Rankünen und Empfindlichkeiten geschwunden sind. — Wenn in einigen Theilen Bayern» die Bethelligung an den Adressen eine schwache gewesen ist, so erklärt sich diese Thatsache aus consessionellen Gründen. E» sind dies gerade Diejenigen Kreise, in welchen der politische Antagonismus jedenfalls geschwunden, und wo nicht künMich ein konfessioneller Gegensatz hervorgerufen worden ist, hat da« nationale Bewußtsein die Probe bestanden. Wir dürfen auf Grund jener Statistik einen erfreulichen Fortschritt in der deutschen Einheit constatiren." DieWeltlage hat, seitdem in Central-Asien die ersten Schüsse zwischen den russischen Vortruppen und den Afghanen gefallen sind, plötzlich wieder ein ernstes Aussehen bekommen. Von der englischen Regierung ist an die russische die Aufforderung gerichtet worden, ihre Truppen unverzüglich wieder in die Positionen zurückzuziehen, die sie vor dem Kampfe am Kuschkfluffe eingenommen hatten, ja, dieselben bi« Saraps zurückzubeordern und von der Er- süllung oder Nichterfüllung dieser Forderung Seitens Rußland« dürste e« Allgemeine in allen Preislagen empfiehlt abhängen, ob der englisch - russische Conflict sich zum Guten wenden oder aber -um Kriege führen wird. Was den Zusammenstoß zwischen den Ruffen und den Afghanen anbelangt, so hat derselbe mit der entschiedenen Niederlage der Afghanen geendet, welche selbst die Stadt Pendjeh räumen mußten, welche alsdann von den Ruffen besetzt wurde. Darüber, wer der provocirende Theil gewesen ist, gehen die Meinungen auseinander; die Ruffen legen dies den Afghanen zur Last, während man englischerseits behauptet, die Ruffen hätten ohne Veranlaffung angegriffen; dem Anschein nach sind aber die letzteren allerdings erst durch einen Vorstoß der afghanischen Truppen zu ihrem Angriff gereizt worden. In Petersburg selbst waltet eine friedlichere Stimmung ob, als in London, wo sich die gesammte Preffe kriegerischer als je geberdet. Wenigstens schreibt das „Journal de St. Pötersbourg", daß man die Hoffnun- hegen könne, der Kamps am Kuschkfluffe werde die zwischen England und Rußland fortdauernden Verhandlungen nicht beeinträchtigen, und übrigens haben ja nach den Mittheilungen Gladstone's im englischen Unterhause sowohl der Minister v. Giers, wie Kaiser Alexander selbst dem englischen Botschafter in Petersburg, Thornton, gegenüber die ernste Hoffnung aus Fortdauer der Verhandlungen ausgedrückt. Außerdem steht zu erwarten, daß die übrigen Großmächte sich in's Mittel legen und einen Krieg zu verhindern suchen werden, der ganz Europa, in Mitleidenschaft ziehen müßte. Vorläufig freilich nimmt sich die Situation ernst genug aus und ist als ein bemerkenswerthes Symptom derselben der Beschluß des englischen Ministeriums zu registriren, die Königin Victoria, welche bekanntlich in Aix-les-bains weilt, um schleunige Rückkehr nach England zu ersuchen. Trotz aller Gunstbezeugungen, die der Emir von Afghanistan in Rawul-Pindi Seitens der anglo-indischen Regierung erfahren, machte der afghanische Herrscher noch allerhand Schwierigkeiten bezüglich eines Zusammengehens mit England. Er wünscht zwar ein Bündniß mit England, fordert aber Waffen, Munition und Erhöhung der jährlichen Subvention, was ihm englischerseits auch zugestanden worden ist. Weiter hat der Emir die Befürchtung ausgesprochen, der Einmarsch eines englischen Corps in Afghanistan könne die alte Animofität der Afghanen gegen die Engländer wachrufen. Lord Dufferin hat diesen sehr deutlichen Wink auch verstanden, indem er versicherte, die Engländer würden nur aus Wunsch der Afghanen die afghanische Grenze überschreiten, jedenfalls seien aber die Engländer entschlossen, die Integrität des afghanischen Reiches zu schützen. Die österreichische Regierung hat in Uebereinstimmung mit der ungarischen beschlossen, die parlamentarische Erledigung der Zollnovelle bis zum Herbst zu vertagen: Hiermit ist auch die vielventilirte Frage, ob der öfter» reichliche Reichsrath noch eine Nachsession halten werde, in verneinendem Sinne entschieden und werden sich die Mitglieder des Abgeordnetenhauses nur noch zur Anhörung der Thronrede in Wien versammeln. Nach Erledigung der Nordbahn-Vorlage durch das Herrenhaus erfolgt der officielle Schluß der Reichs- raths-Sesfion und hiermit zugleich der gegenwärtigen Legislatur-Periode. Wenngleich die Nachricht von dem Friedensabschlufse zwischen Frankreich und China nach den vorliegenden Berichten kaum mehr zu bezweifeln ist, so wird die völlige Wiederherstellung des Friedens auf dem ostasiatischen Kriegsschauplätze doch noch geraume Zeit beanspruchen. Hier stehen den Franzosen nicht nur chinesische Truppen, sondern auch die Schwarzflaggen und ähnliche Banden gegenüber, welche die Pekinger Regierung nicht mit einem Machtwort zur Ruhe verweisen kann und erscheint somit der Gedanke, daß nunmchr allen Unruhen in Tongking und China ein rasches Ende bereitet werde, als verfrüht. Was die Hauptpunkte der Friedenspräliminarien anbelangt, so sollen sofort nach Verkündigung des Kaiserlichen Edictes, welches die Räumung Tongkings seitens der chinesischen Truppen anbefiehlt, alle militärischen Operationen eingestellt und die Blokade von Formosa und Pakkor aufgehoben werden- Der französische Gesandte Patenotre wird in Tientsin oder Peking den definitiven Friedens- und Freundschaftsvertrag mit China abschließen, welcher auch das Datum der Räumung Formosas durch die Franzosen festsetzt. Nach Abschluß des Vertrags ruft Frankreich seine Flotte zurück und China öffnet dem französischen Handel wieder seine Häfen. Die Räumung Tongkings hat am 20. 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