a/M. 1065 Hebtn Äomernb Walser 'N'ßtn WirM- yonnernbtß Hoch >egel wackelt. 'N Kameraden. 'reisender tfr, wirb von einer uvfabrif unb Wetn- k's gegen bolie Proberhessen unbJhir f Angabe von Rett an G. L. Daube ^. gesucht mi L ML Mr öttmwe' ungeu i irt§ werben elnge- iiüsse. Honorar ent ;t ertheilt Hen Kauf- e, 9ltutnbäut 17. ncbt! ,8 Uhr Kneive »nq über Adele, hlutz Ball. 8 Tugend-Clubs tn werben in ein bie- iicbt. ■ Kped. d. Vl. AUte den? SPtb^L-J? .hgenleur-Sebil« \ Ur-8fha)fc \ iterrlcbt frei- _ n Zeitun9en iß von (Ur von gBender H*en.__| 19r>w „schlä8= , fctllc8«6/ k tjiihg®16 /r. ftt« 89 Zweites Blatt Sonntag den 15. Februar 185 6 Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. vierteljährlich 2 »art 20 Pf mit vrtngerloch«. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf. erscheint ILglich mtt Ausnahme de« Montag». Gchulstrahe 7. Amtkicher H k ei k. Bekanntmachung. Das Großhcrzoglichc Stcuer-Commissariat Gießen a« die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Bezirks. Die Ihnen dieser Tag- -ugeh-nben Patente wollen Sie gefälligst aussertig-n. mit den b-igeschlossenen Marken bekleben, letztere vorschnftsmatzig entwerthen und die Patente sodann, unterschrieben und nach den Diummetn wieder gehörig geordnet, bis längstens 15. Marz hierher zurück,enden. Die Anwendung von Streusand ist wegen des noch nöthigen Unterdrückens zu vermeiden. Gießen, am 14. Februar 1885. 'er L _________________ Betreffend: Gesetz, die Gesindeordnung vom 28. April 1877. Es ist in der neueren Zeit wiederholt von uns die Wahrnehmung gemacht worden daß sowohl von den Dienstherrschaften, als von den Dienstboten und Gesindeverdingerinnen dahier die Bestimmungen der Gestndeordnung bezüglich der gesetzlichen Dauer der Dientlzett und der gesetzlichen Kündigungsfrist enllveder immer noch nicht gekannt sind, oder mißbräuchlich angewandt werden. Wir sehen uns daher wiederholt veranlaßt, ausdrücklich darauf hmzumeifen, daß in kiesiger Stadt nach Art. 7 und 8 des rubricirten Gesetzes nachfolgende gesetzliche Bestimmungen gelten: Js?über die Dauer der Dienstzeit nichts vereinbart, so wird der Vertrag als am die^auer eines ' €in gesetzliches Vierteljahr beginnt entweder mit dem ersten Werktage nach Weihnachten, oder mit dem ersten E»"ktage nach Ostern, oder mit dein JobanniStage, oder mit dem Michaelistage und schließt an den Tagen des Beginnens des jeweilig na*foI9cnben Vierteljahres. 6m im Laufe des gesetzlichen Vierteljahres abgeschlosiener Dienstvertrag gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist, als bis zu Ende befielen eingegangen. Der Dienstvertrag, welcher bei den auf die Dauer eines gesetzlichen Vierteljahres gemietheten Dienstboten nicht vier Wochen, oder bei uumatSueise |e mietet en Dienstboten nicht 14 Tage vor Ablauf der Dienstzeit gekündigt wird, ist für ein weiteres Vierteljahr, bezw. Monat, als stillschweigend erneuert ,U btUfiT'mirb hierbei ausdrücklich daraus hingewieseu. daß di- Dauer b-,gesetzlichen Di°nstM g-M «nabhängik vo^ seslacsetzl ist das qesctzliche Vierteljahr ;. B. nicht von Weihnachten bis zum 2o. Marz, sondern vom J. ^"bnachtSfeiertag bis juw 3. »ft et f etertafl, von Aftern bi» Johanni -c. läuft, daß also ein längerer oder kürzerer Zwischenraum zwischen d-» beiden gesetzlich bestimmten Dienstwcchselperivden sowohl bei der Dauer de» gesetzlichen Dienstzeit, al» auch btt der Zahlung d«S Lohne» m keiner $S,tfC W-i"'uür'd^wi/s'""ftüher, wiederholt bemerkt, daß die dahier so häufig beliebte Aaskündigung von 14 Tagen bei den ohne weitere Vereinbarung abgeschlossenen Dienstverträgen jeder gesetzlichen Berechtigung entbehrt. Wir v-nnuth-n, daß die Berdinaerinnen bie krige Auffassung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen entweder veranlassen, oder unterhalten und können nicht umhin, die dringende Aufforderung ergeben zu lassen, wegen etwaiger Auskunft über die Bestimmungen der Dienstbotenordnung sich direct an die unterzeichnete Behörde zu wenden Weite, erinnern wir daran, daß die nach § 38 der Gestndeordnung von uns geführten Gestndereglster sammlliche derzurZeitoder J*h'er «ebknitcten ausgestellten Dienst,eugnisse, sowie die seit Erlaß der Gestndeordnung gegen Dienstboten ergangenen Strasurtheile enthalten und tn dem Pokrer- bureau m den üblichen Bureaustunden von Dienstherrschaften eingesehen werden können. Aus Verlangen werden Auszüge aus den Registern ertheilt. m ._ ... Es liegt umsomehr im Interesse der Dienstboten suchenden Herrschaften, vor «.agaag eines Vert^gsverhaltmss-s »uverläsfige Quelle für eine fichere Nachricht über Gigenschaften unb Verhalten eine» Dienstboten nuht unbenutzt zu assen crfabrunqsq-maß bie von der Dienstherrschaft bei der Entlassung in die Dienstbücher eingetragenen Atteste rn leider allzuhäufigen Fallen der Wircklichk-tt nicht entsprechen und sich in einem auffallenden Widerspruch zu den bei eintretenden Bedürfnissen von der Poltzerbehorde direct erhobenen, tn bte G-finb- Teaiftet aufgenoinmenen wahrheitsgemäßen Zeugnisse, bezw. Erläuterungen ertheilter Zeugnisse befinden. Gießen, den 13. Februar 1885. Großherzogliches Pol,ze>amt Gießen. Fresenius. _______________________ Edietalladung. Nachdem wider den Rekruten Georg Kaspar des 1. Bataillons (Mainz) 4. Großherzoglich P-sstschen Landwehr.RegimentS Nr. 118, geboren am 4 Januar 1864 zu Saasen, Kreis Gießen, der förmliche DesertionSproceß eröffnet worden ist, wird derselbe hiermit aufgefordert, sich sofort be 1 Trupv-ntheil zu g-st-llen, spätestens aber in dem auf ..... Montag den 13. Juni d. I., Vormittags 10 Uhr, . amberaumten Termin vor dem unterzeichneten Gericht zu erscheinen, widrigenfalls die wider ihn eingeleitete Untersuchung geschlopen und er in eine B von 150 bis 3000 Mark verurtheilt werden wird. Darmstadt, den 12. Februar 1885. Grobherzogliches Gericht der Großherzoglich Hessischen (25.) Division. Wochen - Uebersicht. Gießen, 14. Februar. Eine für die künftige Gestaltung und Entwickelung der wirth- schastlichen VerhLltniffe Deutschlands hochbedeutsame Frage bildete in dieser Woche den Hauptgegenstand der ReichstagSoerhanolungen: Die von der Reichsregierung in der Zolltarif-Novelle beantragte Erhöhung der Korn- und Getreidezölle und weiter der Jndustriezölle. Nachdem dieses Thema bereits wochenlang Gegenstand der öffentlichen Discussion gewesen, wobei sehr entgegenstehende Ansichten über die in Rede stehende Maßregel zu Tage gefördert wurden, gelangte sie am Dienstag auch im Parlamente zur Berachung und Besprechung, welches durch die Generaldiscussion über die Zolltarif-Novelle drei volle Tage in Anspruch genommen wurde. Schon der erste Verhandlungstag ergab, daß bie Vorlage im Reichstage auf eine Mehrheit rechnen kann, die sich aus dem Zentrum — ober wenigstens dem überwiegenden Theile beleihen — ben beiben conferoatioen Fraktionen unb der einen Halste der Nationalliberalen zusammen- setzt, auch die Eljäffer sind der Vorlage günstig gestimmt, da Abg. Grad (Colmar) in der Mittwochssitzung erklärte, daß das Elsaß, als industrielles Land, lieber bie Nachtheile des Getteidezolles tragen, als auf die Vortheile des Zolltarifs verzichten wolle- Auf bie Details der lang ausgedehnten Verhandlungen einzugehen, ist an dieser Stelle unmöglich, zumal letztere, wie es bei der Erörterung eines so erschöpften Themas kaum anders fein kann, von ben Gegnern wie den Freunben der beantragten Zollerhöhungen nur die bekannten Argu- mente brachten. Den rochen gaben, der sich durch die ganzen Debatten zog, bildete bie Behauptung, baß die Vorlage nur dem Großgrundbesitze zu Gute komme, welche Behauptung von den Gegnern der Vorlage ebenso eifrig ver- tbeibigt, als von den Freunden der letzteren angegriffen wurde. Am 1. u. 3. VerhandlungStage griff auch der Reichskanzler in die Discussion ein um ebenfalls die Vorlage gegen den ihr von der Linken gemachten Vorwurf, datz sie nur das Interesse der Großgrundbesitzer fördere, in Schutz zu nehmen Generaldiscussion schloß am Donnerstag mit der Annahme des von freicon- feroatioer Seite gestellten Antrages, die zweite Lesung ber ©etreib^bUe o^ne vorherige Commissions-Berathung gleich im Plenum vorzunehmen, Dagegen oie Holzzölle wie bie übrigen Zölle an besondere Commissionen zu oerroenerL Der Budget-Commission des Reichstages em Schreiben des Reichskanzlers zugegangen, in welchem es derselbe ablehnt, bie ijon bra abgg. Richter und o. Strombeck gestellten Fragen über die der Colonialgebiete zu beantworten. Fürst Bismarck motlmrt d^ damit, daß er zur Beantwortung der meisten uno wichtigsten dieler Fragen nuht competent sei und daß sich im Uebrigen auch Bundesrach m der Lage befinde, zu ben in ihnen angeregten Punkten schon Stellung zu nchmen. Die Commission hat aus Antrag des Abg. Winbthorst beschlosst, dar Schrei ben bes Reichskanzlers vrucken zu lassen. Auf kirS-nvolitifchem Gebiete wirb ein neuer F-lbzuq v-s Centrums ang-künbigt. Dasselbe will bei ber b-vorfiehenb-n Berathung bes Cultusbubgets im preußischen Abg-arbnetenhause feine alten Anträge aus Etrafiosigkeit bes Messelesens unb Sakramente-Spenbens. sowie aus AushebunL Letz Sperrgesetzes wiederum einbriuge«. Es wird also wohl wieder einmal |U einer „frischen fröhlichen" Culturkampf-Debatte kommen, welche sich um so interessanter gestalten dürste, als das Centrum hierbei natürlich al» OppositionS- partei austritt, während e» bei den Zolltarif-Debatten im Reichstage der Regierung feine — man kann nicht anders sagen als sachliche — Unterstützung lieh. Herr Windthorst ist eben ein geborener Taktiker und weiß die eigenthümliche Stellung, welche das Centrum nun einmal im parlamentarische»; Leben einnimmt, in trefflichster Weise auszunützen. Das österreichische Abgeordnetenhaus ist in dieser Woche in die Berathung einer wichtigen Gesetzes-Vorlage, der Gebühren-Rovelle, einge- Lreten. Letztere bezweckt die Reform des Stempelwesens in Oesterreich, durch welche zunächst die Stempelsteuer für den Staat einträglicher gemacht werden soll und ist hauptsächlich eine höhere Besteuerung der Börsengeschäfte vorgeschlagen. In der am Dienstag eröffneten Generaldiscusston sprachen zwei Redner gegen, einer für die Gebühren-Rovelle, für welche Seitens der Regierung Hos- rath Chiari eintrat. — Die dem Abgeordnetenhause zugegangene Vorlage über die Krankenversicherung der Arbeiter ist ein Beweis, daß auch die österreichische Regierung beginnt, der Fürsorge für die arbeitenden Klaffen ihre Aufmerksamkeit in erhöhtem Maße zuzumenden, Hat sich doch gerade in dem „gemüthlichen" Oesterreich ein Hauptheerd anarchistisch - socialistischer Agitation gebildet und eine wirksame Bekämpfung derselben läßt sich nur auf dem durch jene Vorlage betretenen Wege gesetzgeberischer Fürsorge ermöglichen. Die politischen und socialen Gegensätze in der französischen Hauptstadt treiben immer mehr der Verschärfung zu. Dafür sind auch die am Montag stattgesundenen Demonstrationen der Pariser Anarchisten ein neues Anzeichen, wenngleich diese Kundgebungen in Folge des energischen Eingreifens der Regierung ziemlich harmlos verlaufen sind. Paris birgt eben zahlreiche gefährliche Elemente in sich, die zwar für gewöhnlich nur tief unter der Oberfläche des Pariser Lebens ihr Wesen treiben, die sich aber zu Zeiten doch in bedenkliche Erinnerung bringen und ein solcher Versuch war auch der allerdings verunglückte anarchistische Putsch vom vorigen Montag. Auch muß man bedenken, daß sich gegenwärtig die Arbeitermaffen ui den größeren Städten Frankreichs, und namentlich in der Hauptstadt selber, in einer schwer bedrängten wirthschast- lichen Lage befinden und die anarchistischen Aufreizungen können dann unter Umständen in den französischen Arbeitermaffen ein gefährliches Echo finden. — Die französische Deputirtenkammer debattirt zur Zeit über die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung des Zolltarifs, wobei der Ackerbauminister am Dienstag ausführte, daß gegenwärtig alle Großmächte, mit Ausnahme Englands, Anhänger des Schutzzoll-Systems feien. — Die Siegesnachricht von der Einnahme des chinesischen Lagers von Dongsong durch die Franzosen beweist, daß die Operationen derselben in Tongking jetzt einen guten Fortgang nehmen; die nächsten entscheidenden Kämpfe werden nunmehr vor der Festung Langson stattfinden. Mitten in die umfassenden militärischen Vorkehrungen hinein, welche England in aller Hast trifft, um sein durch den Fall von Khartum tief erschüttertes Prestige im Sudan wieder herzustellen, fällt die Kunde von dem Tode des Generals Gordon. Einem verrätherischen Dolchstoße ist der heroische Vertheidiger Khartums zum Opfer gefallen, nachdem bereits treulose Paschas die Garnison aus der Stadt fortgeführt und die Thore derselben den Schaaren des Mahdi geöffnet hatten. Das tragische Geschick dieses Mannes bildet die furchtbarste Anklage für die klägliche egyptische Politik Gladstone's, die den tapferen Gordon monatelang sich selbst überließ, von fanatischen Feinden umringt und von alle^ Hülfsmitteln abgeschnitten und als sich endlich die englische Regierung in zwölfter Stunde entschloß, Gordon und Khartum zu retten, da war es zu spät; den Engländern erübrigt demnach nur noch die Aufgabe, den Tod Gordon's zu rächen. — Eine neuerliche Depesche Wolseley's meldet: „Die Engländer-unter General Carle nahmen nach fünfstündigem Kampfe sämmtliche Positionen des Feindes und erbeuteten 10 Standarten. General Earle und Oberstlieutenant Eyre fielen bei Erstürmung der Positionen." — Dem „Popolo Romano" zufolge hat England die Mitwirkung Italiens im Sudan dankend abgelehnt und würden demnach die italienischen Streitkräfte am Rothen Meere dreitausend Mann nicht übersteigen. Berlin.', Bericht aus dem zur Ausgabe gelangten Weißbuch: „Deutsche Interessen in der Südsee n." (Schluß.) AIS Anlage dazu befindet sich ein ortentireuder ActenauSzug, betreffend die Verhandlungen mit England über Neu-Guinea, lieber die wettere Gestaltung der Verhand- lsugen gibt folgende Note des Reichskanzlers genügende Auskunft: Berlin', den 10. Januar 1885. Mit Bezug auf dm gefälligen Bericht vom 5. d. MtS., die Südseefeage betr., ersuche ich Eure Excellmz ergebmst, sich gegen Lord Granville in folgendem Sinne auszusprechen: DaS Bedauern, welches Lord Granville Eurer Excellmz darüber za erkmnm gegebm hat, daß mir die Vorschläge des Mr. Meade unannehmbar erschienm feien, betrachte ich alS eine Höflichkeitswendung, da ich nicht glauben könnte, daß jene Vorschläge in den Augen des englischen Herrn StaatSsecretärs der auSwärttgm Angelegen- heitm für unS annehmbar seien. Was die Note des Mr. Scott vom 9. October v. I. anlangt, so wäre aus der nicht prägnanten Fassung derselben der ihr von Lord Granville oder Lord Derby freie gelegter Sinn nicht zu entnehmen. Ich hätte beim Durchlesen dieser Note vielmehr dev Eindruck gehabt, daß die großbritannische Regierung mit Rücksicht auf den seit Anfang August stattgehabten Meinungsaustausch unS durch diese Note mtttheile, daß sie, abweichend von dem kurz zuvor durch die Note deS Mr. Scott vom 19. September zu erkennen gegebenen Vorhaben, gegen das unsererseits Einspruch erhoben worden war, ihr beabsichtigtes Protectorat auf die südliche Küste von Neu-Guinea beschränk' und daß sie hiermit auSsprechen wollte, daß die Besitzergreifung der Nordküste seitens deS deutschen Reiches mit keinen engltschm Interessen collidirm würde. Ich sei hiervon so überzeugt gewesen, daß ich s. Z. zur Beruhigung der durch die ungemeffenen australtschm Ansprüche beunruhigten Jnteressenlenkretse in Deutschland eine jener Auf- faffung entsprechende Mittheilung in den öffentlichen Blättern veranlaßt hätte. Wen« daS englische Eablnet aus Gründe« der hi«ere« Politik jetzt Iortz Derby ermächtigt habe, Anfragen, die ihm von Australien aus gestellt würden, dahin zu beantworte«, daß die deutsche Besitzergreifung ohne vorherige Mittheilung von unserer Sette erfolgt sei, so könnten wir nicht zugeben, daß hierdurch an den Thatsachen etwas zu unserem Nachthetl geändert werde. Die Mitthettungev, welche von Eurer Excellmz in Folge des Erlasses vom 2. Angust v. I. der englischen Regierung gemacht worden seien, hätten deutlich unsere Absicht zu erkennen gegeben, den nicht unter niederländischer Hoheit stehenden Thetl der Nordküste von Neu-Guinea unter deutschen Schutz zu stellen. Wir hätten schon damals ausdrücklich erklärt, daß wir die Berechtigung der austrolifchen Ansprüche auf diese Küste nicht zugäben, diese» Gebiet vielmehr al» ein berechtigtes ColonisattouSgebtet für Deutsche und Andere onsähen. Wir hätten schon damals kein Hehl daraus gemacht, daß die Expeditionen dorthin unterwegs seien. Eure Excellevz ermächtige ich, Lord Granville ein der Anlage meines Erlöstes vom 29. December v. I. entsprechendes xid-memoire zu übergeben. (gez.) von BiSmarck. An ben Kaiserlichen Botschafter Herrn Grafen zu Münster, Excellmz, Loudon. Am 17. Januarr 1885 erfolgte die Antwort durch den hiesigen englischen Botschafter, in welcher dieser erklärte, er sei ermächtigt, ihm zu sagen, daß England in die commiffarischen Verhandlungen wegen Erwägung der deutschen und britischen In- tereffen im Stillen Ocean etnzutreten gedenke, falls die deutsche Regierung dies noch wünsche. Ferner wird htnzugefügt, daß die britische Regierung Berichte über die Uater- zctchnung eines Vertrags zwischen den Vertretern Deutschlands und dem Könige vo« Samoa erhalten habe, und daß sie hoffe, daß die Uuabhängigkelt von ©atnoajunb-Ionga aufrecht erhalten bleiben würde. Am selben Tage (17. Januar) frug Herr Malet in Berlin auch an, welche Nusdehnung und Grenzen das von Deutschland in Besitz genommene Küstengebiet von Neu,Guinea Hobe. Am 20. Januar 1885 ging folgendes Telegramm an den kaiserliche« Botschafter nach London: „Einer Mittheilung des hiesigen königlich großbritannischen Botschafters zufolge beabsichtigt England, die Nordküste Nm - Guineas von der Huon-Bai bis zum Ostkap in Besitz zu nehmen. Die engltschm und deutschen Ansprüche würden kolltdtren, wenn die ange- küudigte Maßregel auSgeführt wird. Durch dieselbe würde sich die großbritannische Regierung mit der von Lord Granville Ew. Excellenz im Augutt v. I. gegebenen und durch Note deS hiesigen englischen! Geschäftsträgers vom 9. Octobrr v. I. wiederholten Zusage, wonach daS englische Protektorat auf die Südküste Neu-GuineaS und die vorliegenden Inseln beschränkt sein sollte, in Widerspruch setzen. (gez.) von BiSmarck" Die englische Regierung antwortete hierauf, eS sei bedenklich gewesen, daS von Holland, Deutschland und England nicht besetzte Gebiet freizulaffen, weil sich Freibeuter auf demselben hätten ntederlaffen können. Uaterm 26. Januar erhielt der kaiserl. Botschafter in London Auftrag, Lord Granville mündlich zu erklären: „Wenn es der großbritannischen Regierung nicht bekannt gewesen sein sollte, daß Deutschland auch östlich uon der Huon-Bai weitere Annexionen machen wollte, so könnte dies nur darauf zurückgeführt werden, daß unsere Mtttheilungen in diesen Angelegenheiten seitens der großbritannischen Regierung nicht den Grad von Beachtung gefunden haben, welchen wir bei der* freundschaftlichen Beziehungen beider Länder erwarteten. Nach der Note Str Eward Malet's vom 17. Januar nahm dte großbrttannischr Regierung ben Standpunkt ein, daß dte Regelung der Brsitzoerhältntffe zwischen Deutschland und England, besonders auf dem östlichen Thetle der Insel, den Gegenstand einer noch auSstehendm diplomatischen Verhandlung zwischen ben beiden Rcc> gierungen bilden solle. Diesem Standpunkte würde c8 entsprochen haben, wenn die englische Regierung vor Ertheilung der Befehle zur Besitzergreifung des angeblich den Unternehmungen von gretfrentern ausgesetzten Küstenstrichs sich hierüber zunächst mit der Regierung Sr. Majestät des Kaisers in's Einvernehmen gesetzt hätte. Da die behauptete Ungewißheit Ober die Absichten Deutschlands nunmehr aufgeklärt ist, so hoffen wir, daß die englische Regierung nach Prüfung unserer Antwort auf die Note Sw Edward Malct's vom 17. d. M. geneigt sein werde, jener Maßregel keine weitere Folge zu geben. (gez.) von Bismarck. Unter Nr. 46 wird der Entwurf zu einer Note des Kaiserlichen Botschafter- Grafen Münster an Lord Granville mttgetheilt, die sich eingehend über die ganze An, gelegenhett auSläßt und die Einwendungen der englischen Regierung gründlich widerlegt und das Recht Deutschlands auf die von ihm in Anspruch genommenen Punkte Neu-Guineas in entschiedenster Weise darthut. Entschieden abgelehnt wird, in irgend welche Verhandlungen wegen Besitznahme der Insel im neubrttannischen Archipel ein- zutretev, weil „seit langer Zeit ausschließlich deutsche Niederlassungen auf dieser Inselgruppe bestehen und zwar in einem Umfange, dessen zehnter Tyril für die englische Regierung genügt haben würde, um schon längst von diesem Archipel Besitz zu ergreifen." Wen« englischerseits beansprucht werden sollte, daß wir vor dieser Besitzergreifung unS wege« eines möglichen Interesses Englands oder seiner Colonien daran mit der grotzbritaus Nischen Regierung hätten verständigen sollen, so st?ht ein solcher Anspruch nicht im Einklänge mit dem Vorgehen Englands gegenüber Deutschland an den Küsten von Afrika. Denn eS genügte die erste Nachricht über einige dort gemachte deutsche Erwerbungen, um zu bewirken, daß von englischer Seite sofort, und auch nach erfolgter Einladung zur westafrikanischra Conferenz, Maßregeln fretDorgerufengober gebilligt wurden, welche bezweckten, durch Beschlagnahme großer Küstenstrecken, wie derjenigen zwischen Bimbia und Lagos, ben deutschen Erwerbungen selbst die Möglichkeit einer weiteren Ausdehnung im Golf von Guinea abzuschnetden. Nach diesen Erfahrungen würde die Kaiserliche Regierung möglicherweise jetzt auch die Nachsicht von der Auspflanzung der englischen Flagge im neubrttannischea Archipel zu gewärtigen haben, wenn sie nicht rechtzeilig die dortigen Niederlassungen unter ihren Schutz gestellt hätte. Der Unterzeichnete ist beauftragt, gegen die in drr Note Sir Edward Malet'« vom 17. d. M. angekündigte und zufolge einer telegraphischen Meldung au« Melbourne anscheinend bereits erfolgte Proklamtrung deS ProtectoratS Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland über den am Ostkap und der Huon-Bai gelegene« Theil der Nordküste von Neu-Guinea, sowie über dte d'Entrekasteaux-, Woodlark- und andere, vor der Nordküste liegende Inseln, alS im Widersäruch mit der unS in amtlichen Schriftstücken erthetlten Zusage der englischen Regierung stehend, Verwahrung einzulegen. Die Kaiserliche Regierung wüscht jedoch auch ihrerseits zur Verhütung jeden Anlasses von Differenzen zwischen den beiden Regierungen sich über dte inneren Grenze« der beiderseitigen ProtectoratSgebitte auf Neu-Guinea, und zwar namentlich auch in der mehrerwähnten Ostecke der Insel, sowie hinsichtlich der noch unabhängigen Insel« der Südsee, wo die Interessen bald der einen, bald der andern Nation vorwiegen, und über die gegenseitig zur Anwendung zu bringenden Grundsätze mit der großbritannischen Regierung im Wege der lvorgehaltenen commissartschrn Verhandlung zn verständigen." In Bezug auf die vom englischen Botschafter in Berlin angeregte Frage wegen des Verttags mit dem Könige von Samoa erging eine besondere Note nach London und wird der bezügliche Vertrag im Wortlaute mttgetheilt. Jlffgemeiner Anzeiger. Zu verkaufen: 1 gutes vollständiges Bett mit französischer Bettstelle, 3th. 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