i, Gim Hiib Krris. Gn. Vbenbg 8 Uhr: lung e Güte 3' ‘V Auz^h, 8^=. Phi vull§ bei Iphr H,XÜ- * emSem6> M *ZÄ.\ "M° billigst'" B Geisel, cialität MWW "< Kragen. Maw «msttt», Taschen, dewE.nsatze.sowi! idieder: nnd Bup bube, ftetä baä Steuefte i ■ «blipf. n empfiehlt “f® <269 Bübsamen, ?er Vorstand. "ii-Bonbote i Stuttgart ihohestaurateur, fr. £ M 1 el-Transport von wig Gleis«*»’ •IwW**1 *Ä.*’ ..»iS" üewe» niie fil9 x 2SS Freitag den 6. November 188S Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Vrrreaur Schul st raße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags. PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pt. Gießen, am 31. October 1885. Betreffend: Das Unfallversicherungsgesetz, hier die Führung der Unfallverzeichnisse Seitens der Ortspolizeibehörden. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an Großherzogliches Polizeiamt Gießen und an die Grvßherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreise«. Indem wir das nachstehende von dem Reichsversicherungsamte festgestellte Formular für das von den Ortspolizeibehörden nach § 52 des Unfallversicherungsgesetzes zu führende Unfallverzeichniß samint einleitenden Benierkungen zu Ihrer Kenntniß bringen, empfehlen wir Ihnen die genaue Beachtung dieser Bemerkungen und die sorgfältige Führung des fraglichen Verzeichnisses nach dem vorgeschriebenen Muster. . Bei diesem Anlässe verweisen wir Sie auf die Ihnen nach § 51 ff. des Unfallversicherungsgesetzes zukommenden Verpflichtungen unter dem Ansugen, datz die zur Anzeige gekommenen Unfälle sobald wie möglich, also falls die Bedeutung des Unfalls sofort seststeht, alsbald nach der Anzeige — falls aber die längere Dauer der Erwerbsunfähigkeit (über 13 Wochen) erst später wahrscheinlich wird, spätestens alsdann, wenn die Ueberzeugung von dieser Bedeutung gewonnen worden ist, einer Untersuchung zu unterziehen sind. Ur. Boekmann. Unfullverzeichnift. (§ 52 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.). Zur Beachtung. ß In das Unfallverzeichniß sind alle Unfälle einzutragen, welche auf Grund des § 51 des Unfallversicherungsgesetzes zur Anzeige gelangen. 2) Die Eintragung ist in der Reihenfolge zu bewirten, in welcher die Anzeigen eingehen. Die letzteren sind mit fortlaufender Nummer zu versehen und in einem Beilageheft zum Unfallverzeichniß zu sammeln. ' . . 3) In Spalte 2 ist der Betrieb, in welchem sich der Unfall ereignet hat, genau zu bezeichnen. Soweit zur Feststellung der Identität eme Ortseingabe (Gemeindebezirk, Straße, Hausnummer) erforderlich erscheint, ist dieselbe beizusügen. 4) Sind mehrere Personen durch einen Unfall verletzt oder getödtet, so bedarf es einer Ausfüllung aller Spalten für zede Person nicht. Es genügt, in Spalte 5 die Namen der Personen, in Spalte 6—7 die Verletzungen, welche dieselben erlitten haben, aufzuführen, im Uebrigen aber nur eme einmalige Angabe hinsichtlich des Betriebs u. s. w. zu machen. 5) Ist ein Unfall zur Anzeige gelangt, welcher eine Untersuchung (§ 53 a. a. O.) zwar Nicht erforderlich erscheinen ließ, mdeß auch nicht als em ganz unerheblicher anzusehen ist, so wird die Ortspolizeibebörde wohl daran thun, denselben im Auge zu behalten, um^eventuell bei emtretender Verschlimmerung der Folgen des Unfalls die Untersuchung rechtzeitig bewirken zu können. In diesem Falle wird in Spalte 10 anzugeben fein, warum die nachträglich erforderlich gewordene Untersuchung erst nach einiger Zeit vorgenommen worden ist- , 6) Mit Rücksicht auf § 5, Absatz 9 a. a. O. empfiehlt sich eine kurze Mittheilung über das Ergebniß der Unfalluntersuchung an die m der Unfallanzeige bezeichnete Krankenkasse, welcher der Verletzte angehört, und ifi hierüber in Spalte 10 ein entsprechender Vermerk einzutragen. 7) Es ist zulässig, getrennte Unfallverzeichnisse für örtlich abgegrenzte Theile des Bezirks der Ortspolizeibehörde (Polizeirevier u. A.) oder für eme oder mehrere Berufsgenossenschaften (vergl. den Kopf der Unfallanzeigen) oder für einzelne Gewerbezweige oder einzelne größere Etablissements zu führen. ]. 2. 3. 4. 5. 6. 7. ! 8- 9. 10. Lautende Nr. Betrieb, in welchem sich der Unfall ereignet hat. Name (Firma) des Betriebsunternehmers. Datum des Unfalls. Nr. der Unfallanzeige. Vor- und Zuname der Verletzten (Getödteten). Art der Verletzung Wird die Verletzung voraussichtlich den Tod oder eine Erwerbsunfähigkeit von mehr als 13 Wochen zur Folge haben r Veranlassung des Unfalls. Ist der Unfall untersucht? (Wenn ja, an welchem Tage?) Vergl. 53 fg. des Unfallversicherungsgesetzes. Bemerkungen. 1. (Beispielsweise ausge- fiiUt.) Maschinenfabrik von Erh. Keller, Teichstraße 11. 2. Okti- ber 1885. 1 Robert Müller. Leichte Fingerquetschung. Nein. (ca 1 Woche Erwerbsunfähigkeit). Gerieth in das Zahnradgetriebe einer Handbohrmaschine. Nein. 2. (Beispielsweise ailsge- FiiUt.) Wollspinnerei von Christoph, Reuter & Co. 5. Oktober 1885. 2 bis 5 1. Peter Wirtz. 2. Maria Nickel. 3. Joseph Werner. 4. Carl Weise. 1. Leichte Kopfverletzung. 2. Armbr.u.Verbrühung 3. Schwere Verbrühung 4. Brustquetschung, t 1. Nein- (2 Wochen Erwerbsunfähigk.) 2. Ja. 3. Ja. 4. Ist bereits gestorben. Dampfkessel- Explosion- Ja Am 7. Oktober 1885. In Betreff der Verletzten 2 und 3 Mittheilung an die zuständige Krankenkaffe am 10. Oktober 1885. 3. (Beispielsweise! ausge- süllt.) Kalksteinbruch der Wintersberger Stein- bruchs-Aktien-Gesell- schaft. Gemeindebezirk: Rehm- hausen im „Hölzchen-. 10. Oktober 1885. 6 Friedrich Schönberg. Fußquetschung Nein (ca. 3 Wochen Erwerbsunfähigkeit). Fall von überhängendem Gestein. Ja. Am 15. November 1885. Untersuchung nachträgl. vorgenommen, da nach angestellter Ermittelung die Herstellung des Verletzten sich hinzieht. Der zuständigen Krankenkasse am 15. Novemb. Mittheilung gemacht. Betreffend Wir erinnern Sie, 8 Taaen. : Den im Monat October vorzunehmenden Wiefingang. Gießen, am 4. November 1885. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreisel. soweit Sie noch im Rückstände sind, an Erledigung der Verfügung vom 1. October 1885 - Gießener Anzeiger Nr. 231 - binnen Dr. Boekmann. ______ Betreffend : Die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr. Gieß en, am 4. November 1885. Das Großhcrzogliche Kreisamt Gießen au di- Großherzostlichen! Bürgermeistereien des Kreises. Wir erinnern Sie, soweit Sie noch im Rückstände sind, an Erledigung der Verfügung vom 1. October 1885 - Gießener Anzeiger Nr. 231 - binnen ? Tagen. vr. Boekmann. Mei'- Pesth, 4. November. Der feierliche Schluß der Ausstellung fand Vormittags durch den Protector, Kronprinz Rudolf, im Beisein sämmtlicher Minister und Würdenträger und eines sehr zahlreichen Publikums statt. Die Begrüßungsrede des Handelsministers erwidernd, betonte der Kronprinz die hohe Bedeutung der Ausstellung, welche Zeugniß ablege von dem Aufschwung Ungarns aus allen Gebieten der Cultur. Alle, welche an diesem Werke theilnahmen, haben dem Vaterlande gedient, an welches die Bewohner durch die stärksten Bande treuer Liebe geknüpft sind. (Stürmische Eljenrufe) Reichenberg, 4. November. Im Proceß gegen Fabrikarbeiter Huebel und Genoffen in Langenbruck wegen der am 31. August gegen mehrere Personen aus czechischen Ortschaften begangenen Thätlichketten, wurden sämmtliche Ange- klagte der öffentlichen Gewaltthätigkeit für schuldig erkannt und Huebel zu stebenmonatlicher, die Uebrigen zu je viermonatlicher schwerer Kerkerstrafe verurtheilt. Telegraphische Depeschen. Wolff'S telegr. Korrespondenz - Burean. Berlin, 4. November. Die „Nordd. Allg. Ztg." veröffentlicht die Tagesordnung des am 9. November zusammentretenden Landesöconomie-Collegiums und fügt hinzu, dem Collegium werde außerdem eine Vorlage über den Verkauf von Domänengrundstücken gegen eine unablösbare Rente zugehen, welche die Erleichterung der Colonisation zunächst ausgedehnter Hochmoore, an zweiter Stelle aber auch großer landwirthschastlich benutzter Flächen bezwecke. — Der „9tationalzeitung"_zufolge werden in der Nordostseecanalvorlage 156 Mill, für den Bau gefordert, wovon Preußen 50 Mill, vorweg beisteuert. Die Bauausführung soll Preußen übertragen werden. Berlin, 4. November. Die „Germania" veröffentlicht ein von dem Stellvertreter des Reichskanzlers, Herrn v. Bötticher, ihr am 3. dss. Mts. auf Grund des Preßgesetzes zugefertigtes Schreiben, welches die Ausführungen der „Germania" vom 21. v. Mts. über Religionsfreiheit in den Colonien berichtigt: Gegenüber der Behauptung, daß in Angra Pequena und Kamerun die Katholiken ausgeschlossen werden, «rrd erklärt seitens des Deutschen Reichs sei keinerlei dahingehende Anordnung getroffen und den Parifer Missionären der Congregation du Saint Esprit sei eröffnet worden, daß die Congregation nach Bundesrathsbeschluß als mit dem Jesuitenorden verwandt anzusehen sei und folgeweise ihre Niederlassungen weder in den Schutzgebieten noch in Deutschland selbst zugelassen werden dürfen. Gegenüber der Behauptung der vorerwähnten Missionäre: es sei auf dem auswärtigen Amt mitgetheilt worden, die Niederlassungen katholischer Missionäre in Kamerun seien nicht gestattet weck seitens der Reichsregierung mit der Baseler Missions - Gesellschaft ein diesbezüg- Wr Vertrag abgeschlossen sei, erklärt das Schreiben, es sei mit keiner protestantischen Missions-Gesellschaft irgend welche Vereinbarung getroffen, insbesondere sei seitens des Reichskanzlers niemals ein angeblich von Lüderitz mit der protestantischen Missions- Gesellschaft abgeschlossener Vertrag, durch welchen den katholischen Missionären der Aufenthalt und die Wirksamkeit in Angra Pequena untersagt sei, anerkannt öder abgelehnt worden. Das Vorhandensein dieses angeblichen Vertrages sei nicht einmal zu Kenntlich der Reichsbehörde gelangt. Endlich seien die Verhältnisse in Natal und den Südsee-Jnseln bei jener Gelegenheit mit keinem Worte berührt worden. Düsseldorf, 4. November? Der Vorstand des deutschen Colonialvereins genehmigte in seiner heutigen Sitzung die Entsenduna einer Commission nach den süd- brasilramschen Provinzen, um geeignete Plätze für deutsche Ansiedelungen zu ermitteln und zu sichern. Der brasilianifche Generaldirector der Telegraphen, Capanema, begrüßte das Vorgehen des Colonialvereins im wohlverstandenen Interesse beider Länder Dr. Hammacher berichtete über die Schritte, die geschehen seien, um für coloniale Unternehmungen geeignete neue Formen des Gesellschaftsrechts zu schaffen. Braunschweig, 4. November. In dem heute veröffentlichten Dankschreiben des Regenten vom 3. November spricht derselbe Allen, welche sich an dem ihm und der Prinzessin - Gemahlin bereiteten herrlichen Empfang beteiligte«, seinen wärmsten und aufrichtigsten Dank aus. Ferner wird eine Bekanntmachung des Staatsministers Görtz-Wnsberg vom 2. November veröffentlicht, worin dieser im Auftrage des Regenten für die vielen, dem Prinzen brieflich und telegraphisch zugegangenen Glück- wunsche anläßlich feiner Wahl zum Regenten seinen tiefgefühlten Dank öffentlich ausjpricht. _ — Bei dem gestrigen Galadiner toastete Görtz-Wrisberg auf das Regentenpaar Der Prinz erwiderte mit einem Toast auf das Wohl des Braunschweiger Landes, dessen Wohlfahrt sein einziges Ziel sei. ' Wien, 4. November. Die „Polit. Corresp." meldet aus Konstantinopel: Die Pforte ernannte Server Pascha zum zweiten Conferenzbevollmächtigteil. Im gestrigen Mimsterrathe wurden die Instructionen festgestellt, die Eröffnung der Conferenz wird morgen erwartet. 0 Paris, 4. November. Die Münz-Conferenz beendete heute ihre Arbeiten. Das Einvernehmen über die bisher unerledigten Punkte ist hergestellt. Die neue Convention wird Freitag unterzeichnet; dabei wird das Protokoll für den eoent Beitritt Belgiens offengehalten. — Der bulgarische Delegirte Gueschoff ist hier eingetroffen. s m klerikalenBlätter mißbilligen alle conservatioen Journale den Vorschlag Mun s, die katholischen Forderungen an die Spitze des Programms der Rechten zu stellen. London, 4 November. Während ein Telegramm des „Standard" aus Nisch Astern behauptet, König Milan sei nach Pirot abgereift und die serbischen Di- DTim^^SnarC Befehl erhalten, die Offensive zu ergreifen, meldet die lPej -Unfalls von Astern aus Nisch: „Heute ist nichts Neues vorgekommen, der ^O1lT0-^,tr\ r^Vtiemücf) moröcn oder übermorgen nach Pirot begeben." Die Nachrichten des „Standard" finden auch sonst nirgends Bestätigung. « 7" lNeuter's Bureau.) Aus bester Quelle verlautet, daß die serbischen Truppen Resultates der Conferenz nicht betreten werden. Der harsche Gesandte in London hat noch keine Bestätigung der Nachricht, daß den serbischen Truppen Befehl zum Einmarsch m Bulgarien zugegangen sei. Rom, 4 November. In der Provinz Palermo kamen gestern 19 Cholera- UfRrnf™nrm unb I? R6TCsna?'0terbet sind die betreffenden Unternehmer zweifellos berechtigt, an das ^°nwnn!n dw Bedingung zu knüpfen, daß der Abonnent nur für feine Person von d^". Billeten Gebrauch machen, sie an dritte Personen nicht überlasten dürfe Bei Saisonkarten für Ausstellungen ist es z. B. gebräuchlich, daß zur Verhütung von Mißbrauch den Salsonkarten die Photographie des Abonnenten beigefügt werden muj. Niemand ratrb eine solche Saisonkarte für ein Jnhaberpapier erklären. Aber auch wenn derartige Vorsichtsmaßregeln unterlassen werden und die Einhaltung der Abonnementsbcdingungen mehr dem guten Willen des Abonnenten anheimgestellt wird, ändert dies am Character des Vertrages nichts. 01 ' r-j ?Ä,?bi den Eisenbahnretourbillets handelt es sich um ein ganz bestimmtes persönliches Abkommen zwischen den Reisenden und der Transportgesellschaft. Letztere gewahrt dem Ersteren dafür, daß er innerhalb einer gewissen Frist die 2ran5poft: e‘nri<$!jlJl9e" her Gesellschaft auch zur Rückreise benutzen will, einen gewissen Rabatt- e3 wird ein Aocord abgeschlossen, der dadurch, daß er etwa durch öffentliche ^efannh ""Allgemeinen angeboten wird, seinen persönlichen Character m r n5 a- spielt darum nicht, weil der eine Theil ausdrücklich art,H?lUV? clnc bestimmte Person gebunden sein zu wollen. Es ist schon fraglich, ob das einfache Eisenbahnbillet unter die Jnhaberpapiere Vassa?i^"nn^^Elger wäre vielleicht sie als Quittungen über den von dem L'lenbahnkass«: gezahlten Fahrpreis als Bestätigungen über den ab; IÖCld)t zugleich als Ausweis gegenüber dem Eisenbahn- unh Sollen, und welche nur der Einfachheit halber nicht geschrieben h??snirL? " ornlf9cft•at/ gedruckt werden, zu betrachten. Aber wenn auch J s 2mS;n;.cinFn 3n^t)erPapiere sind, so verlieren sie diesen Character rin ber Passagier in die Ausnahmestellung des Abonnenten sich begibt, eingeht °C wcnifler persönliches Vertragsverhältniß mit der Transport - Anstalt Aufschwung nehmen. Münstereifel, Woche ein Arbeiter, der Wir glauben daher, daß den Eisenbahnverwaltungen, welche Netourbillete mit 'dem Verbot der Uebertragbarkeit ausgeben, der rechtliche Schutz gegen Uebertretungen dieses Verbots nicht versagt werden sollte. Eine andere Frage ist, ob es praktisch und rathsam erscheint, eine Transportbedingung , wie die der Unübertragbarkeit der Netourbillete, aufrecht zu erhalten, deren Nichtbefolgung nur in den allerseltensten Fällen wird nachgewiesen werden können. ' Mnbuiio _ 9 öon War,, — (Zum Submissionswesen.j Vor Kurzem wurde in Marburg die Einrichtung für die Wasserleitung eines dortigen Hospitals öffentlich in Submission aus- BermifchteS. Darmstadt, 27. October. Ein Jahreseinkommen von 100,000 «X und darüber haben 19 Steuerpflichtige, davon 5 in Mainz, 6 in Darmstadt, 4 in Offenbach, 3 in Worms und 1 in Gießen. Das höchste Einkommen, nämlich 2,658,000 .x befindet sich hi Mainz (es ist dies wohl die Hessische Ludwigsbahn), dann kommen zwei Einkommen in Darmstadt von 843,000 und 769,000 - )cs Eisenbahnfisürs, nrie. . im EisenbahnsMs das k Mn, letzteres, well dem iMtz rn Wahrheit nicht n hat der Strafsenat des gehoben, den Mauser von rosten des Berschens der rg mit der einem srühmr i l zu Grunde gelegten, d?: 1 r Dogmatik des römische । Znhaberpapieres. Diese ! n die Eisenbahnverwaltvr : t tzs hatte demnach ® icn nach Geestemündes g T volle «M. * » brr Eisenbahnfiscus, da a ; iriördmi, eine Vermög»- | SSVS:- ■ MM M Einander geml veifellos ü;; ^nenten-? aben>apicr yi»— oisien i9rl|tL]ien II itit 6fT veranschlagten Arbeiten für 8,700 «X anzufertigcn, diese Summe entspricht einem Ab- geoor von — 54 pCt. ^.^ewyork. fDie Sprengung des Höllenthores.j Am 10. October, um 11 Uhr hat, rvie s. Z. telegraphisch gemeldet wurde, die Sprengung des \ ^.nme" Rock" bekannten Felsens, des sogenannten Höllenthores" (Hell Gate) un East River stattgefunden. Dieses Experiment, durch welches eine ^eisenmasse von 6 Millionen Cubikfuß mit dem Aufwande von 280,000 Pfund Dyna- uiy. at4j gesprengt wurde, hat seinesgleichen in den Vereinigten Staaten und wahrscheinlich auch in der ganzen Welt bisher kaum gefunden. Bei der Sprengung des Hallet Point Riff am 24. September 1876 wurden nur 52,000 Pfund Sprcng- Itone, meistens Dynamit, verwendet, und in ganz ähnlicher Weise wie bei den Arbeiten unrer Dem Flood Rock, wurden auch hier sich rechtwinkelig schneidende Tunnelgänge angelegt, welche zusammen 7415 Fuß lang waren. Das allgemeine Interesse war um io ^ger als die heutige Sprengung fast unmittelbar in der Stadt Newyork stattfand, da das Flood Rock im East River nur durch die halbe Flußbreite einerseits von New- york und andererseits von Long Island City und Astoria getrennt ist und hart vor Blackwells Island gelegen war, auf welchem Inselchen (120 Acres) sich viele große öffentliche Anstalten (Irrenhaus, Penitentary, Arbeitshaus, Blindeninstitute und ver- sthleDene Hospitäler) befinden. Um irgend einem Unglück vorzubeugen, hatte der Chef- Jngemer General Newton weitgehende Vorsichtsmaßregeln getroffen. Auf seinen Befehl wurden sammtliche Pumpen entfernt und seither hat das Wasser in tausend Stellen seinen Weg in die mit Dynamit gefüllten Gallerten gefunden, wo es dieselbe Wirkung ausubt, wie der Lehm, dessen man sich bei Sprengung kleiner Stcinmassen zum Zustopfen der Schießlöcher zu bedienen pflegt, nämlich die Kraft der Explosion ganz und gar auf ihren Zielpunkt zu beschränken und weitere Kreise von einer bedrohlichen Erschütterung zu wahren. Schon in den frühen Morgenstunden zeigte sich reges Leben an den Piers der Straßen des East River, wo die Dampfer angelegt hatten, in welchen Bundes- und Stadtbeamte, Osficiere der Bundesmarine und Armee, sowie andere hervorragende Persönlichkeiten, nach dem Punkte zu fahren gedachten, an welchem in kurzer Zeit die General Newions Arbeiten krönende Sprengung stattfinden sollte. Zu gleicher ßeit begannen sich p.lle Punkte auf der Manhattan-Insel, auf Long Island und den kleinen Inseln des East River, von welchen man eine Aussicht auf das Hell Gate erlangen konnte,^ mit Menschen zu füllen, welche die dort noch kahlen Felsen und auch Bäume und Hausdacher dicht besetzten. __ Ein ähnliches Schauspiel bot auch Astoria und der ganze Küstenstrich Longs Islands von welchem aus man das Hell Gale übersehen konnte. Auf Blackwells Island hatte man im Arbeitshause die Arbeit eingestellt und die Insassen desselben, ebenso wie die des Irrenhauses unter Aufsicht der Wärter und der Polizei in aufgeschlagenen Zelten untergebracht. Im Penitentary wurden die Thüren der einzelnen Zellen geöffnet, um den Gefangenen im Falle einer wirklichen Gefahr die Rettung zu ermöglichen. Während die Menschen an allen nur möglichen Stellen des zu erwartenden Schauspiels harrten, tummelten sich im East River zahllose Fahrzeuge, Ruderbooke, Segelschiffe aller Art und Größe, Schleppdampfer rc., und fuhren ruhig über die Stelle hinweg, an welcher in Bälde der zündende Funke eine riesige Eruption an- nchten sollte. Ungefähr nach 10 Uhr faßten die Regierungsbarcassen Posto, nachdem sie alle Fahrzeuge, welche sich zu nahe an dem Flood Rock befanden, veranlaßt hatten, sich in eme sichere Distanz zurückzuziehen. General Newton hatte sich mittlerweile, von seiner Gattin und seinem Töchterchen begleitet, in das Fährhaus von Astoria begeben, wo die elektrische Kabeloerbindung zwischen dem Flood Nock und dem Punkte, von welchem aus die Mine entzündet werden sollte, sich befand und sich an einem offenen Fenster bei einem Tischchen aufgestellt, auf welchem der bedeutungsvolle Knopf angebracht war, dessen Druck den zündenden Funken entfesseln sollte, der gleichzeitig auch die sensitiven Platten der mit der Batterie im Fährhause durch clectrische Drähte verbundenen photographischen Apparate dem Lichte aussetzen mußte. Lieutenant Derby, der treue Mitarbeiter des Generals Newton an dem großen Werke, hatte es sich nicht nehmen lassen, selbst das Uhrwerk zu stellen und die Lunte zu entzünden, welche die Mine nach Ablauf von 15 Minuten entzünden sollte, falls der clectrische Funke den Dienst versagen würde. Kaum war diese Arbeit geschehen, als der Lieutenant rasch in den auf ihn wartenden Dampfer sprang und mit demselben nach Astoria fuhr — einige Minuten darauf, um 11 Uhr 14 Minuten, wandte sich General Abott zu der neben ihm stehenden Marie Newton und sagte: „Jetzt, Marie, ist es Zeit!" Das Kind faßte den Knopf, drückte denselben nieder, und — der Flood Rock war gewefen. Ein dumpfes Nollen, gleich dem eines fernen Donners, eine wellenartige Bewegung des Erdbodens war das Erste, was man von der Explosion wahrnahm. Fast gleichzeitig schoß aber eine mächtige Wassergarbe, an einen Eisberg erinnernd, etwa 300 Fuß in die Höhe und schien ungefähr 2—3 Secunden stille zu stehen, um dann langsam wieder zu sinken. Abermals schoß ein Wasserstrahl, aber viel dunkler gefärbt als der erste, hoch empor, Felsstücke flogen auf, und zwei oder drei kleine Wasserstrahlen folgten. Das ziemlich bewegte Wasser, welches eine braungelbe Farbe zeigte, wurde ruhiger und mitten in demselben schlugen Flammen «uf, verloschen aber rasch wieder, und eine schmale Rauchwolke lagerte für kurze Zeit über der Stelle, an welcher sich früher der Flood Rock befunden hatte. Da, wo früher der Flood Rock zu sehen gewesen, sah man jetzt nur einen ruhigen Wasserspiegel, auf dem Holztrümmer und zahllose tobte Fische schwammen. Genie- und Marine - Officiere fuhren in Booten nach der Sprengstelle und stellte» Messung an, wonach an Stellen, wo die Tiefe bisher nur 3—4 Fuß betrug, dieselbe jetzt 3—4 Faden beträgt. Die durch die Explosion verursachte Erschütterung machte sich auf weite Entfernung hin fühlbar, und zwar in größeren Entfernungen stärker als auf den nabe gelegenen Punkten. Ein leichtes, rollendes Getöse und eine leichte Erschütterung waren in der unteren Stadt bemerkbar, am stärksten aber in den obersten Stockwerken der hohen Gebäude. Auf Blackwells Island bemerkte man von derselben fast gar nichts. In Brooklyn war die Erschütterung zumeist stark fühlbar und auch in South Brooklyn war der Stoß ziemlich stark wahrzunehmen, während man in den anderen Theilen der Stadt nur wenig davon verspürte. Auf Staaten Island hörte man die Explosion wie einen in großer Entfernung abgefeuerten Kanonenschuß an. In Jersey City und Hoboken hingegen war die Erschütterung ziemlich stark zu bemerken. Ebenso wurde dieselbe auf den astronomischen Observatorien des Princeton und des Rulgers College in New-Brunswick ziemlich stark wahrgenommen. Die Sprengung des Risses von Halletts Point gab dem Hellgate - Canal eine Ebbe-Tiefe von 26 Fuß und eine Weite von 600 Fuß, die heutige Sprengung wird demselben bei der genannten Tiefe eine Weite von 1200 Fuß geben, und jene Stelle, welche selbst die erfahrensten Lootsen nur mit einer gewissen Bangigkeit befahren, wird kaum mehr irgend welche bedeutende Schwierigkeiten bieten und, wenn einmal die Trümmer der heutigen Sprengung aus dem Flußbette beseitigt sind (was ungefähr drei Jahre beanspruchen soll), den East River auch den größten Seeschiffen zugänglich machen. Schiffs nachrichten. Bremen, 4. 9tovember. (Per transatlantischen Telegraph.j Der Postdampfev" Fulda, Capt. R. Ringt, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 25. October von Bremen und am 26. October von Southampton abgegangen war, ist gestern 7 Uhr Abends wohlbehalten in Newyork angekommen. Handel und Verkedr. Limburg, 4. November. Rother Weizen «X 14.25, weißer Weizen jfL 00.00, Korn «X 11.00, Gerste Ji. 9.50, Hafer JL 6.40, Kartoffeln ä 100 Pfund 0.00. Erbsen k 100 Pfund JL 00.00. Frankfurt. 4. November. Auf dem heutigen Markt kosten: Kartoffeln per Malter 2ag,n DZ ihU dK des Ärd es ene Site?'?'" 3 von ireiiön e‘nen