» D?"2 Bimnurn krmikthen und cni auf ek *4 M ShMl h. Sf --HL«»- 8 miüff. hbS Bc «ch dir Ä PL L November fenbtn ail ■SWfiBs 46. S Sjmmern, ,Q3 lln^ Wckchen berJu Dermietden, :ytji(bbar. •©runberQeritra^. Wirte? Zimmer tat igteinftrgge_J7. ’W mit aaöffi ‘rt> RuMad 41. ? 1 yiorb'^nlaftt) in d äimmmi nebst cm te Zimmer zn ver- Ottanlage!?. möblirte Zimmer zu rterftr. 40, in. A. wn Krau Staats» bewohnte dritte -S, Lüdantage 15, kmiethen und pr, wn. A. Hau, Bohnung, gr- o.tl, Wettergaffe ö II. ichteter eu :ustadt 18 zu ver- fahnhofstraßr 18. Sabine! in bester rmiethen. ed. d- Bl- ogis zu oemW !, Seltersweg M Anzeigen. solle WH on • Kerb®de 5SEH c|ist dem hrcöZ'- i Photographien und Grösse. w > S i r s rltr gifWli— finde empWft M d-°> H""5 l4f »jitucmwo L. bei Ipw^ rth'z* 4(1 (tu (fl6 @i*"' khen Md nd'-Lerik- Nr. 178. Dienstag den 4. August 188S icßcncr Jnzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. B«es«U t Schakftraße 7. Erscheint imt LEohme M Mont«-». «reif vierleljährttch 2 Kart 20 Pf. mit »rtn-ertichn. Durch die Post bezogen vierteljShrNch 2 War! 50 Pf. Fevlschland. Berlin i August. Die von dem Minister bei Innern unterzeichnete Amveisuna betreffs der Volkszählung am 1. December ist erschienen. Der erste Theil enthält die Anweisung für die Zähler und bestimält zunächst deren Amt unv Aufgabe („bas Amt der Zähler» ist ein Ehrenamt, welches den zu dem- leiben aurersthenen Personen in dem Vertrauen übertragen wird, daß sie mit Umsicht und Eifer die Zwecke der Volkszählung zu fördern bereit seien"). Er feinen bie besonderen Obliegenheiten der Zählerr. Der zweite Therl ist den Behörden bestimmt. „Mit der Volkszählung ist eine Aufnahme der bewohnten und unbewohnten Wohnhäuser, sowie der sonstigen bewohnten Baultchketten verbunden" Die einzelnen Abschnitte der besonderen Bestimmungen lauten: Wer und was ist zu zählen? Wie ist zu zählen? Mitwirkung der zu Zäh- lenden, Obliegenheiten der Gemeinde-, (Orts-)Behörden, worunter ine den städtischen oder ländlichen Gemeinden, sowie den GutSbezirken vorstehenden Ver- wallungr-Organe zu verstehen sind, Bildung von Zähl-Commissionen, Erntherlung der Gemeindebezirks in Zählbezirke, Annahme un.h Anwetsung der Zähler, Schlußarbeilen der Zähl-Commffsionen, Obliegenheiten der Kreisbehörden („den Kreisbehörden — Landräthen, Oberawtmännern — und den Vorständen der- j nigen Städte, welche die Zählung selbstständig ausführen, liegt die unmittelbare Fürsorge für die sachgemäße Anweisung der Ortöbehörden, bezw. Zähl- Commissionen und Zähler, für die Vertheilung der Zählpapiere und die vorschriftsmäßige Durchführung der Zählung ob"). Den Obliegenheiten der Kreisbehörden schließen sich die der Regierungs-Präsidenten und Regierungen an. L-tztere sollen „thunlichst darauf Bedacht nehmen, daß Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung vorübergehend wesentlich verändern können, wie öffentliche Versammlungen und Feste, Jahrmärkte, Trnppenmärsche, Gerichtssitzungen u. s. w. zur Zeit der Zählung nicht stattfinden." Das statistische Bureau m Berlin ist für den preuß. Staat „letzte Revisions-Instanz. — Der Reichstags-Abgeordnete Sabor hat. wie die „Frankfurter Zeitung" mittheilt,-an den Magistrat und die Stadtverordneten - Bersantmlung Frankfurts folgende Beschwerde gerichtet: ^Frankfurt, 25. Juli 1885. Dem löblichen Magistrat (bezw. Stadtver- ordneten-Versammlung) theile ich hierdurch mit, daß bei dem Begräbniß des Herrn Hiller am 22. Juli, bei welcher Polizeibeamte in bekannter provociren- der Weise vorgingen, auch Friedhofsbeamte, also städtische Angestellte, sich Bru- talitäten in Wort und That zu Schulden kommen ließen. Ich ersuche zu veranlassen, daß gegen die Betreffenden, deren Namen durch die vorgesetzte Behörde leicht zu ermitteln sind, strengstens eingeschritten werde. Die Bürgerschaft ist berechtigt, dies zu fordern. Zugleich bitte ich feststellen zu lasten, durch westen Schuld nur das eine Portal des Friedhofs geöffnet war." Die Namen der zwei in Betracht kommenden Personen sind später durch Herrn Sabor noch festgestellt und dem Magistrat wie den Stadtverordneten mitgetheilt worden. Dem Vernehmen nach wird auch von Stadtverordneten der Magistrat in der nächsten Sitzung interpellirt werden, warum einer der Friedhofs-Aufseher, nachdem er zwei Thüren des Portals geschloffen, den glücklicherweise verhinderten Versuch gemacht hat, auch das dritte Thor zu schließen; aus welchen Beweggründen von denselben Beamten die berittenen Schutzleute, als die flüchtende Menge sich dem Thore näherte, herbeigerufen wurden und mit welchem Rechte der Friedhosswärter N. eine Frau mit Faustschlägen tractirt habe. Herr Sabor hat ferner in derselben Angelegenheit' unterm 22. v. Mts. eine schriftliche Beschwerde beim königlichen Polizei-Präsidium eingereicht, in der besonders darauf hingewiesen wird, daß Polizei-Commiffar Meyer dreimal hintereinander ausfallend rasch den Befehl zum Auseinandergehen gegeben, beim dritten Male aber schon seinen Untergebenen „Draus" zugerusen habe. Nachdem in der Beschwerde weiter constatirt wird, daß „die Schutzleute, trotzdem Alle schnell davonellten, mit den Säbeln geschlagen, ja vor dem Portale aus die Ankommenden oder dort stehenden Unbeteiligten, Frauen und Kinder, von den reitenden Schutzleuten mit der Waffe gehauen worden", schließt die Beschwerde: „Die etwaigen Folgen eines so überflüssigen und erbitternden Einschreitens sind einstweilen noch nicht zu ermessen, fallen jedoch lediglich denen zur Last, die ohne Noth zu Gewalt- maßregeln greifen." Am 26. Juli hat der Beschwerdeführer vom Polizei- Präsidium eine Antwort erhalten, in der erklärt wird, daß die eingeleitete Untersuchung den Sachverhalt feststellen und namentlich ergeben werde, ob der von dem Polizei-Commiffar Meyer befohlene Waffengebrauch nothwendig, resp, gerechtfertigt war." Die focialdemokratifche Partei hat Rechtsanwalt Dr. Eppstein beauftragt, die Rechte der auf dem Friedhöfe Verwundeten und Mißhandelten zu wahren. — Die Beschwerde scheint Erfolg gehabt zu haben, denn es wird aus Frankfurt geschrieben: „Der Polizei-Commiffar Meyer, der bekanntlich bei der Frankfurter Friedhofs-Affaire den Befehl zum Einhauen an die Schutzmannschaft ertheilte, ist durch Verfügung des Polizei-Präsidenten vom 26. Juli auf Grund des § 54 des Disciplinargesetzes vorläufig seiner Dienstverrichtungen enthoben worden. Gleichzeitig ist Seitens des königlichen Polizei-Präsidiums das Material der polizeilichen Erhebungen der königlichen Staatsanwaltschaft zur weiteren Veranlaffung vorgelegt worden und hat der Untersuchungsrichter die Voruntersuchung eröffnet. Herr Polizei-Präsident von Herchenhahn hat einen Urlaub angetreten. Die Zahl der Verletzten und Verwundeten ist nunmehr auf ca. 50 festgestellt worden. Hesterreich. Brünn, 1. August. Zwischen Arbeitern und Arbeitgebern in Lomnitz ist unter Mitwirkung des Bezirkshauptmanns ein Uebereinkommen erzielt, wonach die Arbeiter eine Lohnerhöhung erhalten und in der kommenden Woche die Arbeit wieder aufnehmcn. Dänemark. Kopenhagen, 1. August. Bei einer vor Kurzem in Holstebro (Jütland) abgehaltenen politischen Versammlung wurde der anwesende Polizeimeister von einigen, an der Versammlung theilnehmenden Mitgliedern der Linken des Folkething mit Gewalt von der Rednertribüne entfernt; deshalb ist heute die strafrechtliche Verfolgung gegen den Präsidenten des Folkething, sowie gegen zwei andere Mitglieder Deffelben 'angeordnet worden. Ilrankreich. Paris, 1. August. Eine Depesche des Generals Courcy meldet, daß zwei frühere, an dem Aufstande beteiligte anamitifche Minister gefangen genommen seien und das Land sich mehr und mehr beruhige. — Dem „Temps" zufolge sind die Truppen in Tongking von der Dysenterie und bösartigen Fiebern stark heimgesucht. Im Monat Mai starben 161 x gegen 46 im Mai des Vorjahres; während der ersten Junihälfte kamen täglich 12 Todesfälle vor. Der „Temps" hält es für unumgänglich nothwendig, die Truppen, welche feit 18 Monaten in Tongking stünden, zurückzurufen. — Meldungen aus Spanien melden von heftigen Gewittern mit Hagelschlag, welche namentlich im Norden Andalusien« große Verheerungen anrichteten. — Nachdem gestern der portugiesische Consul in Marseille, sowie der Polizei-Jnspector Charrivre her Cholera erlegen sind, wird zugegeben, daß dieselbe feit dem 11. Juli dort herrscht- Am 29. Juli starben 6 und am 30. 13 Personen an der Cholera. Auch in Lyon kamen zwei Todesfälle vor. — Die in Lyon erscheinende Zeitschrift „Les missions catholiques“ ver- öffentlicht ein Schreiben des Bischofs von Kuang-Tong, das einige Tage vor Abschluß des Friedens von Tientsin abgesandt worden ist. Es enthält das 23er* zeichniß der Verluste, von denen diese Provinz betroffen worden ist; danach sind io« 0 Familien, bestehend aus etwa 14,000 Seelen, geplündert worden; 7- bis 8000 Christen sind aus ihren Dörfern verjagt, HO Kapellen, Schulen und öffentliche Gebäude sind zerstört worden. Obschon, fügt der Bischof bei, man auf den bevorstehenden Frieden rechnet, find die Gotteshäuser noch nicht wieder eröffnet worden. Retzien. Brüssel, 31. Juli. Die „Jndöpendance beige" veröffentlicht den Wortlaut der Protestnote, welche von dem Präsidenten der neuen Republik der Boer«, Weyer an Die europäischen Mächte und die Vereinigten Staaten von Nord- Amerika gegen die Ansprüche Englands auf Die St. Lucia-Bai gerichtet ist. Der Präsident Weyer erklärt, daß die Bai der neuen Republik abgetreten worden fei, welche sie in Besitz genommen und als einen allen Nationen geöffneten Freihafen eingerichtet habe. Rußland. Petersburg, 1. August. Die deutsche Brigg „Attie", Kapitän Parlow, wurde in der Nordsee von dem schwedischen Schooner „Emma", Kapitän Jo- hannffon, sinkend angetroffen. Kapitän Parlow und die Mannschaft wuroen gerettet. Amerika. Ottawa, 1. August. Die Jury von Regina hat gegen Den Führer der kanadischen Aufständischen Louis Riel das Schuldig ausgesprochen, denselben aber gleichzeitig der richterlichen Milde empfohlen. Der Gerichtshof verurteilte denselben zum Tode durch den Strang. Riel hat die Appellation angemeldet. Telegraphische Depeschen. Wolsf's telegr. Eorresvondenz - Bureau. Bad Gastein, 2. August. Die für gestern Abend beabsichtigte Spazierfahrt des Kaisers mußte des eingetretenen Regenwetters wegen unterbleiben, yeute machte derselbe in Begleitung des Oberstlieutenanten v. Wien eine $ro©1”®^ später an dem in der evangelischen Kirche von dem Oberhosprediger Kogel ^^e^altenei Gottesdienste Th-il. Nach dem Gottesdienst wird d-r Kms-r zum Vortrag- d-n gestern hier eingetroffenen Kriegsminister Generallieutenant Bronsart rOchellendorf - pfangen. Zum Diner haben der Kriegsminister mit fernem Adjutanten Fruherrn von und zu Egloffstein und der Oberhofpredrger Kogel Emlaomrgen erhalten^ — Se. Majestät der Kriser hat in Anerkennung der Verdienste des Hostchau. spielers Bernadel um die königlichen Schauspiele die Ueberfuhrung der Lerche beweiben nad> f2i,au?uftS0fmitDSöd,fter Genehmigung wird die Eröstnungs- sitzung des internationalen Telegraphen - Congresses Montag den 10. August, Mittags 12 Uhr, im großen Hörsaal der Reichspost-Verwaltung (Artrllerresttaße. tr. 4a) stattstn^n , ~ b gestrigen Sitzung der Münz-Conserenz wurde von den Dcicattten der Schwei, Italiens und Frankreichs di- belgischerseits beantragte weitere Verlängerung der Münzconvention vom Jahre 1876 abgelehnt; ebenso wurde ^n Anttaa de? belgischen Delegirtcn abgelehnt, der darauf abzielte, bei eintretenbev Aufhebung der Münzunion die Liquidation zu erlerchtern. Die belgischen Delegrrteu. erklärten daraus, das; Belgien durch diese Entscheidung der Eonserenz wahrscheinlich genöthigt sein werde, aus der Münzunion auszutrclen. Petersburg, 2. August. Das „Journal de St. Peterübourg" bemerkt über die Rede Vorb Salisbmy'ü im Monsionhouse: Salisbury habe nicht immer eine solche Sprache geführt. Es geschehe dies erst, seitdem er sich über die Stimmung Europas über die russische Politik, über die Interessen des eigenen Landes und über die geeignetsten Mittel, dieselben zu schützen, unterrichten konnte. Der 'Wunsch, England in den Kreis der mit Rußland geschlossenen Allianzen ausgenommen zu sehen, scheine zu bezeugen, das; wenn man jemals die Absicht in London gehabt habe, diese konlincutale Gemeinschaft zum Nutzen Englands zu brechen, man jetzt darauf verzichte und es für praktischer gehalten habe, sich dieser Gemeinschaft anzuschließen, indem man sich ihrem FriedcnSprogramme und ihrer Uebereinstimnulng anpatzt. Etmla, 2. August, sTelegramm dcS Reuter'schen Bureaus.s Gutem Ver nehmen nach ist der Plan, ein verschanztes Lager im Vischin-Thale zu errichten, nicht einer plötzlich eingetretenen Veränderung in dem Stande der englisch.russischen Unter Handlungen zuzuschretben; derselbe bildet vielmehr einen Theil des allgemeinen Planes zum Schutze der Grenze. ______________________________________ Lokale-. Wietzen, 3. August. jSitzung der Großh. Handelskammer vom 5. Juni.! Gegenwärtig waren die Herren Silbereisen, Heichelheim, Klingspor, Kraatz, Katz, Scheel, Zinßer. Der Kammer werden Beschwerden darüber mitgetheilt, da« an den ersten Morgenzug Gießen-Nidda die Postverbindung Nidda-Schotten nicht anschließe, ein Mangel, der sich sowohl für den Personenverkehr, als auch insbesondere für denBrtef- verkehr sehr fühlbar mache. Es wurde beschlofsen, bei Großh. Ministerium des Innern und der Justiz wegen dieses Mißstandes vorstellig zu werden. Die „Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin" richten an die Kammer daS Ersuchen, ihnen Auskunft über die Stimmung der hiesigen Geschäftskreise über eine im 'fahre 1888 in Berlin zu veranstaltende „Allgemeine deutsche GewerbeauSstellung" zu Theil werde»! zu lassen. Mit der Anstellung der erforderlichen Ermittelungen wurde eine Eommission betraut. ■ Da die Amtszeit der im Jahre 1881 gewählten Mitglieder des Eisenbahnbeiraths zu Darmstadt abgelanfcn war, so wurde zur Neuwahl je eines Vertreters und Stellvertreters der Handelskammer für den Eisenbahnbcirath geschritten und die Herren Silbereisen und Ztntzer, welche bisher die Kammer vertreten hatten, von Neuem mit der Vertretung betraut. Eine an den Stadtvorstand gerichtete Eingabe, den Entwurf eines Oetroi reglementü für die Provinztalhauptstadt Gießen betreffend, wurde der Kammer zur Unterstützung unterbreitet. In der Eingabe wird unter Bezugnahme auf S 13 des Entwurfs zum neuen Oetrotreglement von einer Anzahl Interessenten um Beseitigung der Verwaltungsgebühren für Spirituosen, welche von Großhändlern in die Stadt eingeführt werden, gebeten. t „ „ , . Es wurde eine Eommission gebildet, welche über den gesummten Entwurf zum neuen Octrotreglement in der nächsten Sitzung Bericht erstatten sott. DaS Präsidium des deutschen HandelStagü läßt der Kammer die Nachricht zugehen, das; der bleibende Ausschuß sich eingehend mit einer Reform des deutschen Handelütags beschäftigt und die Berufung einer Plenarversammlung zu dem Zwecke in Aussicht genommen habe, um die nothwcndig erscheinende Aenderung der Statuten vorzunehmen. Zugleich wird mitgetheilt, daß die Frage erörtert worden sei, inwieweit eine Abänderung ber gegenwärtig im Seesrachtvcrkchre üblichen Conossemente anzustreben, und ob der Beitritt Deutschlands zu einer Union, welche mehrere Staaten zum Schutze des gewerblichen EtgenthumS abgeschlossen hätten, wünschenSwerth sei. Sitzung der Großh. Handelskammer vom 7. Juli, welche wegen Mangel an Zeit abgebrochen und am 9. Juli beendet wurde. Gegenwärtig waren die Herren Silbereisen, Heichelheim, Klingspor, Scheel, Schirmer, Zinßer. Der Secretär referirte über die Beratbungen der Eomrnisfion, welcher der Entwurf eines neuen OctroireglementS der Stadt Gießen znm Bericht überwiesen worden war. Im Anschluß an die Vorberathungen der Eommission erachtete die Kammer den Entwurf iu verschiedenen Punkten einer Abänderung für bedürftig und beschloß, einen wohlloblichen Stadtvorstand unter eingehender Mottvirung der Desiderien um geneigte Berücksichtigung der vorgetragenen Wünsche zu bitten. - Die Punkte, in welchen man auf eine Abänderung deS Entwurfs hinwirken zu müssen glaubte, sind In Kürze folgende: «... ,, r , Zu S 2 deS Entwurfs: Die Bestimmung, daß eine bloße Anzeige oetroi pflichtiger Gegenstände am Thore ohne Octroizahlung abgesehen von der Ausnahme des S 12 ebenso als Defraudation betrachtet und bestraft werden soll, wie die unterlassene Anzeige selbst, erscheint zu rigoros und um deswillen nicht billig, well die Absicht zu desraudtren ausgeschlossen ist und die Unterlassung der Zahlung in einem solchen ifafle häufig nur auf einem Versehen beruhen dürfte. b. Zu S 1 und S 5 des Entwmfs: Die Berechtigung auf ociroisreie Lager darf nicht nur einzelnen Geschäftszweigen zu Gute kommen, sondern muß unter sonst gleichen Voraussetzungen jedem Handeltrelbenden zugänglich sein. o. Zu S 13 deS Entwurfs: Die Erhebung von Verwaltungsgebühren, welche nicht wieder zurückerstattet werden können, steht nach Ansicht der Kammer im Wider sprach mit dem Zollvereinsgesetz vorn 8. Juli 1867 (vergl. $ 3 und S 7 deS Art. 5 des citirten Gesetzes). Außerdem lucrbcii durch die Erhebung der Gebühr die Geschäfts- Unternehmungen ber hiesigen Großhändler, gegenüber der auswärtigen Eoncurrenz, hart geschädigt werden, wie dies in der früher enoähnten Eingabe verschiedener Interessenten für fpecielle Fälle deS Näheren dargelegt ist. d. Zu S 28 des Entwurfs: DaS Durchsuchungsrecht, wie eS der S 28 des Entwurfs ftatulrt, hält die Kammer für zu weitgehend. Es wird darauf hingewiesen, daß die Vorschriften der Strafproeeßordnung (vergl. S 105 ff. der St.-P.-O.) zum Zwecke der Ermittelung etwaiger Defraudationen ausreichen dürsten, abgesehen davon, das; es zweifelhaft erscheinen mochte, ob durch reglementäre Bestimmungen eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschristen in Bezug aus daü Durchsuchungsrecht geschaffen luerbcn kann. e. Zu S 32 des Entwurfs: Die Bestimmung der Tages und Nachtzeit erscheint unvortheilhast. ES wäre wünschenSwerth, ivemt die diesbezüglichen Festsetzungen der Str'asproeeßordnuna beibehalten würden (vergl. $ 104, Abs. 3 der St.P.O.). f. Zu S 34 des Entwurfs: Die Vorschrift bezüglich der Haftung des Geschäfts Herrn, welcher bei einer Eontraventlon oder Defraudation eines llutergebenen selbst zur Strafe gezoaen werden soll, enthält eine zu große Härte mrd verletzt das allge meine Rechtsgefühl. Eine 'Milderung dieser Bestimmung etwa im Sinne des Bundes gesetzes vom 8. Juli 1868, betreffend die subsidiäre Haftung des Brennereiunternehmers für Zuwiderhanvlungen gegen die Branntweinstcuergesetze durch Verwalter, Gewerbs gebülfen und Hausgenossen re. wäre erwünscht. g. Was die Bestimmungen über die Rückvergütung von bezahltem Oetroi, sowie die Oetroisätze selbst anlangt, so siebt die Kammer vorerst davon ab, in dieser Richtung Wünsche laut werden zu lassen, da dem Vernehmen nach die betreffenden Vorschriften des Entwurfs nochmal« einer eingehenden Revision unterworfen ivcrden sollen. Das Ersuchen der „Aeltesten der Kaufmannschaft In Berlin" eine „Allgemeine Deutsche GewerbeauSstellung im Jahre 1888 betr." soll auf Grund eingezogener Erkundigungen dahin beantwortet iverden, daß die in Betracht kommenden Gewerbe treibenden unseres Bezirks dem Project kein Interesse entgegenbringen. Die zahlreichen Eireulare betreffend den Erlas; strafrechtlicher Bestimmungen zum Schutze des Fabrik und Geschäftsgeheimnisses, welche an hiesige Gewerbetreibende verschickt worden waren, wurden in nur 2 Fällen mit thatsächUchen Angaben und '.Wit thcilung von Ansichten beantwortet. Danach wird zwar der gesetzltche^SchuN des Ge werbegeheimnisseS als notbwendig hingestellt, zugleich aber auf die Schwierigkeit der gesetzgeberischen Ausgabe hingewiesen. Nach einem Referat des Secretärs über den bestehenden gesetzlichen Schutz der Individualrechte im Allgemeinen, über die früher in Deutschland geltenden particularen Strafgesetze, welche den Schutz des Gewerbegeheimnisses bezweckten, und über die ein schlägigen Bestimmurrgen des code p*nd sowie über die diS jetzt in der juristischen Literatur in der angeregten Frage ausgestellten Ansichten beschließt die Kammer, die eingezogenen thatsachlichen Mitthcilungen zur Kcnntniß deS Herrn Ersten Staatsanwalts bei Großh. Landgerichte dahier zu bringen mit dem Anfügen, daß auch nach Ansicht der Kammer ein gesetzlicher Schutz des Gemerbegeheimnisses wünschenSwerth sei, das; man aber davon absche, sich der auf das bezeichnete Ziel hinstrebenden Bewegung anzuschließen, zumal da bei dem äußerst geringen Interesse, welches die große Ättehrzahl ber in Betracht kommenden Gewerbetreibenden, insbesondere auch in dem Bezirk ber Hanbelskammcr, für bie Sache an den Tag gelegt hätten, zur Zeit selbst blc Bebürfnißsrage zu Zweifel Anlaß geben könne, da man ferner auch bei ber Schwieriakeit ber Ausführung mit Rücksicht auf baS nur spärlich vorliegende Material nicht in ber Lage sei, mit positiven Vorschlägen hervorzutreten. Herr F. E. B. Koch machte bie Kammer in einer schriftlichen Eingabe unter Vorbehalt munblicher Motivirung barauf aufmerksam, daß die Höhe der Gebühren bei Postnachnahmesendungen, welche mit 2 H pro Mark — 2 pEt. vom gesammten Betrag bemesse,i seien, sich nicht wohl rechtfertigen ließen, und daß es im Interesse des handeltreibenden Publikums wie der Reichspost liege, wenn man in dieser Hinsicht auf eine Abänderung hinwirke. Wegen Fehlens des Herrn Referenten wurde die Beschlußfassung in dieser Angelegenheit auf die nächste Sitzung vertagt. Nach einer ber Karniner geworbenen Mittbeilung besteht zu Konstantinopel eine Schwinbelfirma, welche unter Berufung auf günstige Referenzen ihre Kunbschaft mehr unb mehr auSzubrelten sucht. Besondere Anfragen darüber, ob sich gegen die Geschäftsverbindung mit einer bestimmten Firma Bedenken ergäben, sollen zunächst an bie Kammer gerichtet werben. Da sich wieberholt der Mißstand bemerklich gemacht hat, daß im Handelsregister vielfach erloschene Firmen fortgeführt werben, weil baS Erlöschen bcrfclbcn den mit ber Führung bcS HanbclSrcaisterS betrauten Richtern unbekannt bleibt ober in solchen Fällen nicht eingetragen wird, indem ber Inhaber ohne Hinterlassung bekannter Erben gestorben ober verschollen ist unb eü deßhalb an einem zur Anmelbung bcS Erlöschens Verpflichteten, welcher von bem Richter bazu angehalten werben könnte (A. 25, 2S H. G. B.) fehlt, so empfiehlt Großh. Ministerium beS Innern unb ber Justiz in einem Rescript vom 23. Juni 1885 eine bnuernbe Mitwirkung ber Handelskammern bei der Führung der Handelsregister. Auch wird in dem Rescripte Großh. Ministeriums darauf hingewiesen, daß die Handelskammern selbst ein erhebliches Interesse an der Vollständigkeit und Richtigkeit dcS Handelsregisters haben müssen, da daS Recht, an den Wahlen für die Handelskammern Theil zu nehmen, unb die Pflicht, zu ben Kosten blcfcr Institute beizutragen, burch bie Eintragung in die Hanbclsrcglster bedingt sind. Itu Interesse der Geschäftsvereinfachung wird eü für zweckmäßig erachtet, daß die Prüfung der Handelsregister auf Vollständigkeit und Richtigkeit bei Gelegenheit der Aufstellung der Wählerliste, welche am Schlüsse jeden IahreS zum Zwecke der Neuwahl von HandelSkammermitgliedern zusammengestellt wird, vorgenommen werde. — Wie uns mitgetheilt wird, findet Montag ben 10. August, Vormittags 10V, Uhr, im EasS Kopf zu Freiburg i. B. die erste SectionSvcrsammlung ber Sübbcutschcn Textil Berufsaenosscnschast für bie Section Baben, Pfalz unb Hessen statt. Wir wollen nicht verfehlen unsere Textil-Inbustriellen, soweit sie obiger Genossenschaft angehören, aus bie Wichtigkeit dieser Versammlung aufmerksam zu machen. Ein recht zahlreicher Besuch derselben liegt jedenfalls in berem Interesse. IM.*. ■’___!__t2_JLLTJ_. 1 >. . 1 —2 - ' ■ !'l--ml"' Vermischtes. Cassel, 31. Juli. Auf gräßliche Weise endete gestern der Schutzmann G. dahier sein Leben. Schon längst hatte man bei G. Symptome von Geistesschwäche bemerkt und war deßhalb auch seinem Gesuch um einen längeren Urlaub stattgegeben worden. Er verlebte einen größeren Theil desselben in Hildburghausen unb hier bekam er bie fixe Ibee, er habe einen Hauptgewinn in ber Berliner Pserbemarktlotterie gewonnen und ferner von einem verstorbenen Onkel 40,000 JL geerbt. Er beglückte in Folge besten bie verschiebe,lsten hiesigen Personen mit Postkarten ohne Unterschrift, in welchen er ben betreffenben Abressaten sein Glück mittheilte unb nun bie sonber- barsten Orbres für Einkäufe und Bestellungen auf seine Rechnung gab. Gestern aber erschien er mit großen Sporen, um ben HalS ein rothes Tuch, überhaupt sehr pban tastlsch flcflcibct auf bem Polizeibureau, erzählte bort, baß er nicht mehr nöthig habe, Schutzmann zu spielen unb suchte um seine Pensionirung nach. Man erkannte als- balb, baß man eS mit einem Geisteskranken zu thun hatte. ES war auch schon von Hilbburghauscn, wo er sich für einen Polizeiwachtmeister auSgegeben unb auf großem Fuße gelebt hatte, bezügliche ^Nachricht eingelausen. llttan beschloß, ihn zur Untersuchung seines GeisteSzustanbeS in Die Irrenanstalt Marburg zu bringen. Bitz bahin sollte er hier in ber städtischen Kaserne bleiben. Vergangene Nacht aber zerbrach er mit übermenschlicher Krastaufwenbung zwei Eisenstäbe vor seinem Fenster unb stürzte sich hinab auf bas Pflaster. In Folge der erhaltenen schweren Verletzungen gab der llnglückliche alsbald seinen Geist auf. — Professor Dr. Schwenninger weilt seit einigen Tagen in Heidelberg und hat daselbst ein neben dem Schloßhotel belcaeneü Grundstück angerauft, auf bem er eine Heilanstalt zu errichten gcbenkt. Selbstverstänblich bilbet bieseS Ereigniß in Heibel- berg daS allgemeine Tagesgespräch. Die Eigenschaften ber Kaffeebohne in ihrer Wirkung auf ben menschlichen Körper finb, so sehr auch die erfahrensten Kaffeeschwestern dagegen protestiren mögen, bei Weitem noch nicht genug erkannt und gewürdigt worden. Man kennt zwar die wohlthuende 'Wirkung eines Schälchen Viokka auf den.Magen und Körper und singt daher, fiel nach Wilhelm Busch: „Der Kaffee ist, wie ich denke, Ein gar liebliches Getränke" ... Er stärket und wärmet mit großer Kraft. Man weiß ferner, baß kalter Kaffee bas beste Mittel ist, um in heißer Jahreszeit ben brennenden Durst zu löschen, ohne ben Magen allzu sehr zu beschweren. Allein neu dürfte eü sicherlich sein, daß der Kaffee auch eine antiseptische, säulnißhernmende Wirkung übt und daher ein vorzügliches Wundverbandmittel ist. Diese ohne Zweifel epochemachende Entdeckunz. hat der Oberstabsarzt Dr. Oppler in Straßburg (Elsaßl gemacht. Derselbe glaubt, in dein gemahlenen, resp. pulverisirten Kaffee ein ausgezeichnetes Verbandmaterial entdeckt zu haben, welches allen Ansprüchen ber mobernen Ehirurgie genügen bürfte. Die bisher bamit angestellten Versuche finb zwar noch nicht vollstänbig abgeschlossen, doch geht so viel schon hervor, daß ber gebrannte unD gemahlene Kaffee, mit organischen Substanzen in Verbinbung gebracht, ben Eintritt rascher Zersetzung thierischer Gewebe unb Flüssigkeiten zu verhüten, Blut re. vor Fäulniß zu bewahren vermag. Diese antiseptischen Eigenschaften verbankt ber gebrannte Kaffee einmal ber vegetabilischen Kohle, in welcher Form er thellweise erscheint — unb bie fäulnißhemmende Eigenschaft ber Kohle ist ja längst bekannt — fobann den beim Rösten entstehenden aromatisch riechenden brenttichen Producten. Die chirurgische Verwendung dcS Kaffee erfolgt einfach in der Weise, daß daS Kaffeepulver messerrückendick auf die Wunde gestreut unb mit etwas Mull bcbeckt wirb: eü bilbet mit bem Wundsecret bann eine feste Schorfbecke, bie ber Wunbe vollstänbigen Schutz geqen Verunreinigungen gewährt unb keine schädlichen Stoffe von außen elnbringen laßt. Die schwierige kriegtz- chirurgischc Frage beS Mitnebrnens eines Mittels in'S Felb zur ersten antiseptischen Bedeckung der Wunden, die Benutzung eines Materials, welches in jedem Augenblick zu Gebote steht, dessen sofortige Beschaffung keine Schwierigkeit haben kann, scheint durch die Verwendbarkeit deS Kaffeepulvers der Lösung näher gerückt. Der Kaffee als Bestandtheil der täglichen VerpflegungSration deS Soldaten steht immer zu Gebote; daü 'Mahlen, resp. Pnlverisiren beS Kaffee geschieht außerordentlich rasch, kann außerdem in Wegfall kommen, wenn man die als Eonserven schon bekannten Kaffeetafeln anwendet, welche ben gemahlenen Kaffee in gepreßtem Znstanbe enthalten. Dr. Oppler hält eü nach ben bisher von ihm gemachten Erfahrungen ber Mühe wohl roertb, auch anberwärtü Versuche mit bem gemahlenen Kaffee als Verbanbrnaterial anzustellen, bas namentlich für bie Aerzte auf dem Lande, wo die Apotheken oft meilenweit entfernt finb, von großer Bebeutung werben dürfte. Eine erhebliche Verletzung, die leicht ben Verlust eineS Auges zur Folge hätte haben können, würbe burch bie Hutnabel einer Dame am Sonntag Aberrd in Berlin verursacht. Um biese Zeit staub in ber Hasenhaide vor bem RcstaurationS- gebäube „Zum Spreewalb" in bem dichten Menschengewühl eine Dame, die, nach ber leidigen Gewohnheit vieler Mädchen unb Frauen, ihren Hut mit einer langen, an beiben Seiten weit beiDorftebenben Nabel am Hinterkopf befestigt hatte. Bei einer plötzlichen Drehung betz Kopses drang die spitze Nadel einem hinter ihr stehenden Manne so heftig in'S Gesicht, daß er einen leisen Schrei auSstieß. Bei bem schnellen Zurückweichen wurde ihm außerdem noch die linke Backe tief aufgerissen. Bei näherer 5 u)ünfZU^ nQd) ? ®«e«bt unt(I V" T-bL i5**taw5 „‘VkH" 111 dlrskr Hi»- ^0 hi dieser An- Ntantinopei e;n. 1 Kundschaft mehr flen Geschäfts 1 wachst an die Ä dm mit ? w “ 1” >*> 8 Wannttr (ftben J« 6 Mold* onnte (?(. 25,26 d-r JO; i, Handelskammern H. Mtnlstmumö Interesse an der da das Recht, an l9r > den Kosten Mr bedingt sind er°Aei, dch die bei Gelegenheit der m Zwecke der Neu- wmmen werbe. lugust, Vormittags isversammlung der Pfalz und Hessen ^ste obiger Genossenem zu machen, bin -chutzmann A. ha; Geistesschwäche be; lilaub stattgegedm usen und hin be; Psndemarltlotteiie ndt. Gr beglückte n ohne llnterschrist, >nb nun die sonder; , gab. Gestern aber überhaupt sehr M- t mchr nöthig iaht, Man erfannu sfe war auch schon m en und aus großem oß, ihn zur Unter; .ringen. Lis dabm id)t aber zerbrach er Fenster und stürzte Verletzungen gab der in Heidelberg und gekauft, auf dem er s Ereigniß m Hovel- aus dm menschlichen en protestircn mögen, Man kennt zwar die id Körper und M Ein gar UtW in weiß fcmer. d z irtimtnb« M “ 6 si-d-rlich I" '< t üb' imb d-h-r -'N muchaidl 6ntb«M itrbanbniateml «f- L mit orgainM »“•iS“ ir ersten ^ygenbl^ t h°7 geruckt- m At“ rorbtf1 Junten W chon bek-»7^h°l^ n E BS- »s »jssfi ***’■ *■«*'*’äS /«'KS fgerin01. Besichtigung ergab sich, daß die Wunde sich so dicht unter dem linken Auge befand, dast eine gefährliche Verletzung desselben wahrscheinlich ist. Der junge Mann begab sich sogleich in die Stadt, um ärztliche Hülfe in Anspruch zu nehmen. Da nicht anzunehmen ist, daß die Damenwelt endlich dieser gefährlichen Mode entsagt, so wäre wenigstens zu wünschen, daß man diesen Haarpfeilen eine minder gefährliche Form gäbe. — sVacante stellen für Militäranwärter im Bezirke des 11. Armee-Corps.) Allendorf a. d. W., Postamt, Landbriefträger, 450 X Gehalt und 72 X Wohnungsgeldzuschuß. — Arnsberg, König!. Steuer- und Forstkasse, Vollziehungsbeamter, jährlich 900 X Besoldung, Wohnungsgeldzuschuß für Arnsberg und 396 x Pausch- oergutung für Zehrnngs-, Uebernachtungs- und Fuhrkosten. — Fulda, Bürgermeisteramt, Aufseher im katholischen Heiliggeist-Hospital, Bewerber muß katholisch sein, 550 X und freie Station, jedoch keine Familienwohnung. — Laasphe, König!. Steuerkasse Berleburg, Vollziehungsbeamter ?c. (wie oorft. bei Nr. 2) 264 x Pauschoergütung für re. Neukirchen (Kreis Hünfeld), Postamt, Landbriefträger, 450 X Gehalt und 60 X Wohnungsgeldzuschuß. — Offenbach a. M., Postamt, Telegraphenassistent, Tagegeld 2 JL 50 bei Anstellung 1340 Gehalt nebst Wohnungsgcldzuschuß. — Wiesbaden, Bürgermeisterei, mehrere 9kachtwächter, 504 Jt Gehalt. — Bezirk der Großh. Hess. (25.) Division. Zm Hess. Bezirk der Main-Neckar-Bahn, Direction der Main-Neckar-Bahn zu Darmstadt, 2 Telegraphisten, je 1500 X Gehalt jährlich, Vorrucken zum Expedienten zweiter, be;w. erster Classe mit 1950, bezw. 2100 X Gehalt. — Gefängniß in Mainz, Erster Staatsanwalt in Mainz, Krankenwärter, 1000 X jährlich. Schiffsnachrichten. Bremen, 1. August. sPer transatlantischen Telegraph.^ Der Postdampfer Werra, Capt. I. Barre, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 22. Juli von Bremen und am 23. Juli von Southampton abgegangen war, ist gestern 2 Uhr Nachmittags wohlbehalten in Newyork angekommen. Handel und Verkehr — (Zum Postverkchr.j Von der Postverwaltung wird die im Interesse der schnellen und pünktlichen Aushändigung von Briefen an Handelsfirmen liegende Neuerung angestrebt, daß die Aufschrift statt der sonst üblichen Bezeichnung „An Herrn" oder „Herren" die Eingangsworte „An die Firma" tragen möchten, wenn nicht eine nähere Angabe in Bezug auf Geschäft, Wohnung u. s. w. darin enthalten ist. Wenn Privatpersonen mit der Firma einen und denselben Namen tragen, so können schließlich die Sendungen als unbestellbar zurückgehen, wenn der Empfänger aus der Aufschrift nicht eben zweifellos zu erkennen ist. — Vom 1. August d. I. ab fönnen im Verkehr zwischen Deutschland einerseits und Gibraltar und Malta anderseits durch Vermittlung der britischen Post- verwaltung Postanweisungen ausgetauscht werden. Aus den Postanweisungs- Austausch mit Gibraltar finden die gleichen Bedingungen wie für den Verkehr mit Großbritannien und Irland, für den Postanweisungs - Austausch mit Malta dagegen bie für ben Verkehr mit den britischen Colonien allgemein festgesetzten Bebingungcn Anwendung. Die Postanstalten ertheilen nähere Auskunft. Grünberg, 1. August. (Fruchtpresse.) Weizen X 17.30, Korn X 15.00, Gerste X 14.60, Hafer X 14.40, Erbsen X 16.40, Linsen X 00.00, Lein X 00.00, Samen X 21.20, Kartoffeln X 0.00, Wicken 00.00. Kepcrtoir der vereinigten Atadttheater zu Frankfurt a. M. Opernhaus. Dienstag den 4. August: Der fliegende Holländer. Mittwoch den 5. August: Zum ersten Male wiederholt: Gasparone. Außer Abonnement. Donnerstag den 6. August: Die Hugenotten. Freitag den 7. August: Der Trompeter von Säkkingen. Außer Abonnement. Samstag den 8. August: Violetta (La Traviata). Sonntag den 9. August: Margarethe. Schauspielhaus. Dienstag den 4. August: Don Juans Ende. Mittwoch den 5. August: Fedora. Donnerstag den 6. August geschlossen. Freitag den 7. August: Die relegirten Studenten. Samstag den 8. August: Der Hüttenbesitzer. Sonntag den 9. August: Zum ersten Male: Die Schulreiterin. Lustspiel in 1 Akt von Emil Pohl. Vorher: Die Widerspänstige. Temperatur in Gießen. Juli 1885. Niederste.......+ 57 or. Mittlere.......+ 13,97 „ Mittel früherer Jahre.....4- 14,46 „ Höchste........+ 24,0 „ Niederschlag an 10 Tagen .... 2,17 Par. Zoll. „ im Mittel früherer Jahre an l4 Tagen 2,81 „ „ Temperatur der Lahn und der Luft nach Reaumur gemessen am 3. August, -wischen 11 und 12 Uhr Mittags. Wasser leVgO, Luft im Schatten 18°. L. Ehr. Rübsamen, Turn- und Schwimmlehrer. Altkatholischer Gottesdienst. Sonntag den 9. Auaust findet um 11 Uhr Vormittags in der Stadtkirche altkatholischer Gottesdienst statt. Versteigerung des Wcidenschnitts an der Mn. Die Weidennutzungen an der Lahn in den Gemarkungen Gießen und Heuchelheim sollen Samstag den 8. d. M. an Ort und Stelle versteigert werden. Die Versteigerung beginnt Vormittags 9 Uhr unterhalb des Bahnhofs, am rechten Lahnufer, und wird loosweife auf die ganze Strecke fortgesetzt. Gießen, den 3. August 1885. Großh. Kreisbauamt Gießen. I. V.: Kranz, 5615 Großh. Baumeister. Keilgeöotenes. Das dem Bäcker Steitz gehörige Wohnhaus nebst Garten zu Ebsdorf, an der Straße gelegen, soll am S. August, 10 Uhr, an Ort und Stelle verkauft werden. Das Haus eignet sich zu jedem Geschäfte und kann die Hälfte des Kaufgeldes stehen bleiben. Zeiß, Administrator, 5597 Marburg. Prima neue Ijoll. Dollhäringe ä 6 Pfg. offerirt 5612 S. Elsoffer. Die Haferernte von einem Morgen Land neben dem Schießplätze ist zu verkaufen. Näheres zu erfragen bei Herrn C. Brück am Kreuz. 5602 Berliner Weissbier. 5617 Stadt Mainz. Patent - Piouleaux-Stangen, Kisten und Koffer empfiehlt JLouis jLony, 6204 Marktstraße 23. Allgemeiner Anzeiger. Haus - Verkauf. Das deut Großherzogthurn — Landeseigenthurn — gehörige alte Haftlokal zu Gießen, bestehend aus: 1) Flur I, Nr. 1202 It. Grundbuch, Arresthaus in der Neustadt — 150 qm. Massiver Steinbau mit Einfriedigungsmauer und angren- dem Gelände nach Maßgabe der Abpstöckung des vorliegenden Thei- lungsplanes lt. Meffung — 409 qm. Nebenlieger: Nördlich Philipp Euler II., östlich der Stadtbach, südlich die Sandgasse und westlich Landeseigenthurn; 2) Flur I, Nr. 1202a It. Grundbuch, Hofraithe die Verwalterswohnung daselbst — 88 qm Fachwerk, zweistöckig mit Mansardenstock, Waschküche, Stall und Brunnen mit Einfriedigungsmauer und angrenzendem Gelände nach Maßgabe der Abpstöckung des vorliegenden Thei- lungsplanes lt. Meffung — 276 qm. Nebenlieger: Nördlich Philipp Euler II., östlich Landeseigenthurn, südlich und westlich Sandgaffe, soll nach den Formen des Domänenveräußerungsgesetzes vom 2. Juni 1821 im Einzelnen und im Ganzen Montag den 21. September 1888, Morgens 10 Uhr, im alten Rathhaussaale zu Gießen öffentlich meistbietend verkauft werden. — Wegen Einsichtsnahme der Verkaufsobjecte ist sich an Großh. Kreisbauamt Gießen zu wenden. Gießen, den 1. August 1885. Grobherzogliche Oberförstern Gießen. Block. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Artikel 34 und 35 des Berggesetzes vom 28. Januar 1876 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Thomas Sprengel in Reichelsheim, Kreises Friedberg, unterrn heutigen Tage mit den Eisen- und Manganerz-Bergwerken Milan, Unfehlbar und Marie in den Gemarkungen Rodheim, Groß-Linden und Steinheim, Kreises Gießen, beliehen worden ist. Etwaige Einwendungen gegen diese Verleihungen müssen bei Vermeidung des Verlustes des Vorzugsrechtes binnen drei Monaten durch gerichtliche Klage gegen den Bergwerkseigenthümer geltend gemacht werden. Während dieser Frist ist die Einsicht der Situationsriffe bei der Bergmeisterei Gießen Jedem gestattet. Darmstadt, den 20. Juli 1885. Großherzogliche Obere Bergbehörde. In Vertretung Pfannwüller. 5596 Tecklenburg. Bekanntmachung. Das 1. u 2. Ziel der Communalsteuer pro 1885/86 kann innerhalb 8 Tagen an den Zahltagen Dienstag, Donnerstag und Samstag noch ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden. Gießen, den 1. August 1885. Der Stadtreutmeister: I. V.: H. Enders. 5581 5598 Ein Dienstmädchen auf sofort I 5604 Ein zuverlässiger Pferdeknecht gesucht. Neustadt 31. 1 gesucht- Näheres in der Expeb- b- Bl- Neue Hellerlinsen offerirt 5613 _______________S. Elsoffer. Für Schmiede. Eine größere Parthie handliches Schmiedetseu, 1-Qualität, zu verkaufen bei LouiS Rothenberger, 5539________Neuenweg 22._______ Seesalz, Mutterlauge, Moorlauge, Moorsal?, Mchtennadel-Srtraltt ic. empfiehlt 5349 Heinrich Wallach. Die Dampf - Kaffee - Brennerei von A. Zuntz sel.Wwe., Bonn Berlin, Gtgr. 1831. tegr. 1831. Bflöf- lieferen!, bringt ihre Spezialitäten Gebr. Java-Kaffee’« in empfehlende Erinnerung. 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Bekat 11. 8. eine Zusaii ÄM ßat|finbe drin erhalt sich d bie Nachrichten i einer gewißen 6 macht sich zum S wenn auch der [ läge für die u piichen Oesterre Sltife des uffifd ■einer Zuiammn Wiener Wer Kur in Marie dem Grafen Kc Staatsmann de sind diese Mittk vorlüusig ohne t Die Ern Paris, -es ft; Hi n. 21. auch bi 'wichtigen wie sc W isi nicht lei ht ßaWchenf fr die obwalten! angehender Kennt und Beilin erfoi lür den Pariser wuhte, wch t Chancen hätte; London, Grafen Zehnen sollte1 folget be6 '^leiär im qU5 J“r3. ii6erneb Zl’ud<4(iiitbä an ^,/4et gilt, «ta notime; dipl-matischi „„Di-Ank ü ?°‘"tr Bisch M bii Ml *Ä'; htBft et da afü lomwenh ; bie 'fä9 d« 31 •Mr?"11 '"S s5»: HÄ Mab«*; S.“n| w.* Sni Zu erfrischenden Speisen und prachlvoUen Gebäkken. Mondamin. S Hergestellt aus entöltem Mais. Schnelle und einfache Sereitang der köstlichsten Gerichte- Sandtorten. Biscuits. Puddings. 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