Her. 188g 8 tert ’S'ifffnen ftaped.- 1113 Hagmliu im rmes gu st N. suppe. rann L dem uns fo k. . angefertigt, rpes und ve., Fkifeur^Geschäst sweg 43. ‘plan. gitjtu ich: ) 5'6« 6S, 818*/11<0' ? jia„ 8«, 9’“, 11“' g'jj1’, 9*** gi» 12*, 12«, W M Dich ', «"(öb 9”, 12‘, W g , stis Betzdorf J i, 730- 4'°- KU). gäl. 11", l1^" ' «W 11», i«, G24,d ' ». ,VA 131, ß’4' 8«*, 11 ' 7.1 fuoii w. 10 >■ »>»** M- > dkr. 176 Samstag den 1. August Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. ÄfranhMMi: SHul«ra-je 7. I«st*ö5 Erscheint --glich mit Stemme deS qOMCT| YreiO vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit »ringerl^n Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. BWHHpi»asr»:i#jyao Die Biehpreisvertheilung des landw. Vereins von Oberheisen in 18§ä betr. Die diesjährige Viehpreisverttieilung des landm. Vereins von Oberheffen soll am Mittwoch den 26. August l. I. zu Hungen abgehalten werben. Mit derselben ist eine Ausstellung von Producten landw. Thätigkeit, sowie von Maschinen und Geräthen verbunden. Prämiirt werden: 1. Pferde, und zwar: 1. Zuchtstuten mit Fohlen; 2. Zuchtfluten, bezüglich derer diesjähriger Deckschein vorliegt; 3. Fohlen, die nicht mehr saugen. LI. Rindvieh, und zwar: 1. die einheimische Vogelsberger Gebirgsrace; 2. die Simmenthaler Race und andere fremde Racen; 3. die Kreuzung der vorhergenannten Racen; Im Einzelnen: a. Bullen von Privaten, Gemeinden und Gemeindebullenhaltern, im Alter von 1—2 Jahren; b. Rinder, die sichtbar trächtig sind, von 2—3 Jahren; c. Zuchtkühe; d. Ganze Zuchten von Rindvieh. III* Schweine, und zwar: 1. Mutterschweine, trächtig oder mit Ferkeln; 2. Eber; 3. Zuchtschweine im Alter von wenigstens 1/2 Jahr. IF. Schafe, und zwar: 1. Zuchtschafe in Loosen von wenigstens 3 Stück; 2. Böcke. V. Ziegen. Vom Aussteller selbst gezüchtete Thiere werden höher prämiirt, als gelauste. Letztere müssen, insofern sie im Besitze von Privaten sind, eine bestimmte Zeit lang angekauft sein, und zwar Stuten mit Fohlen mindestens 1 Jahr; Bullen, Rinder, Zuchtkühe und Zuchtschweine V2 Jahr. Fohlen, welche bis zum Alter von 21/2 Jahren noch nicht eingespannt worden sind, sollen vor anderen den Vorzug haben. Die Bewerber haben amtliche Bescheinigungen über die bezüglich der Thiere geforderten Voraussetzungen beizubringen. Unrichtige Angaben des Ausstellers in Bezug auf die bestimmten Anforderungen an die concurrirenden Thiere haben zur Folge, daß etwa zuerkannte Prämien wieder zurückgezahlt werden müssen und daß der Aussteller in solchem Falle durch 5 Jahre von der Zulasiung zu Prämiirungen ausge- schloflen ist. Es kann nur wirklich preiswürdiges, den verlangten Leistungen entsprechendes Vieh prämiirt werden. Eigenthümer solchen Viehes, welche wegen zu starker Concurrenz keine Prämien erlangen konnten, deren Vieh aber von den Preisrichtern besonders ausgeschieden wurde, erhalten aus Verlangen eine durch die Preisrichter festzusetzende Wegentschädigung, wenn sie über 10 Kilometer weit hergekommen sind, und zwar IO H für den Kilometer. Die Musterung des Viehes durch die Preisrichter beginnt Vormittags 8 Uhr und ist thunlichst mit Ausschluß des Publikums in abgegrenzten Räumen vorzunehmen. Das Vieh muß aber um 7 Uhr schon zur Stelle sein- , Die Namen der Aussteller dürfen den Preisrichtern vor der Prämiiruna nicht mitgetheilt werden. Die Thiere sind nach Nummern vorzuführen. / Zur Preisbewerbung sind alle Angehörigen der Provinz zn- gelaffen. Viehhändler als solche sind von der Bewerbung ausgeschloffen. Thiere, welche bereits bei einer Preisvertheilung eines Provinzialvereins, oder des ganzen Landes prämiirt worden sind, können in derselben Categorie nicht wiederholt einen Breis bei der bevorstehenden Preisvertheilung erhalten. Ein Aussteller kann auf der bevorstehenden Ausstellung in einer Categorie nur einen der bewilligten Geldpreise erhalten. Mit der Ausstellung ist eine Verloosung von Vieh, landwirthschaftlichen und sonst nützlichen Geräthen, sowie Maschinen verbunden. Jeder Aussteller hat die Ausstellungszeit bei Meldung des Verlustes der zuerkannten Prämie oder Wegentschädigung auszuhalten. Bezüglich der Erhebung eines Standgeldes bleibt Bestimmung vorbehalten. Den auszustellenden Maschinen, Geräthen, Werkzeugen rc. sind die Verkaufspreise anzuheften. Die Größe der einzelnen Preise wird von den Preisrichtern bestimmt. Bei den aus dem Staatsfond fließenden 1000 fteS ein Tri‘«Ung a(» .^iniligen *nbe6 gebl)t ,'tyh Angebote: '"°d-r "Droben re* Proben .ln offenbarem töjoroeruHQ ent» le Wze A«,. ” km letztem Ä unb oZübe bes ans» ^en bngebraiht Sufilag dem» nter BerWch, r^e zu erachten Angeboten die Hmweise den Mffabm 'ei Zuschlag auf l als das geeig» -N Umstände als acht kommenden ebote abzulehnen. Preisstellung die )en Geverbetrei» hm M'ttvn Abend MtzüabMmtm, VW. Am Tatet Badearzt, Bawn et, würbe in dem i Köln präfonifirt. r wurden folgende Zuweisung einet Umwandlung der Vorsitzenden M iitet wird. Den iitabt zu ernennen, AöhmenS unb dem iener Hauptanstatt iei allen böbinischcn rthangabe aus den Intrige bezieht sich wurden mit allen Banden der Aus- en Vater Thuyets rannten Cardinalm mH zum Crzbllchoi eine Slrtilel her M Armenpflege ärztlich i hundert Ausdehnung der L Üt über jenen iifeitänmitendi" SÄ?“ '11internationale Rothlchil« Schriswe. Wunderlich, prämiirt Nürnberg 18ft2. ä 50 bei H ch. 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Bis dahin nicht zurückgegebene Bücher werden durch den Diener gegen eine Gebühr von 25 eingefordert werden- Bon Montag den 27. Juli bis Donnerstag den 6. August werden keine Bücher ausgeliehen. Dom 6 August bis zum 13« September wird die Bibliothek nur Donnerstags, von da an auch wieder Montags und Samstags geöffnet fein [5395[ Der Borstand. Kaufmännischer Verein, Giessen. Aufterordentl. Generalversammlung Dienstag den 4. August, Abends 8