Mr. 70. Drittes Blatt. Sonntag den 25. März 1888 Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Bureau r Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags. rarast P"iS vierteljährlich 2 Mark 20 PH mit »ringettobn. Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Bekanntmachung. Die Musterung und Looszrehung der MUitärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1883 findet an den nachgenannten Tagen statt und zwar 1. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen. Montag den 9. April, Vormittags von 8 Uhr au: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Gellshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda und Odenhausen; Dienstag den 10. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Queckborn, Reinhardshain, Mddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain. II. Zu Gießen im Saale des alten Rathhauses. Mittwoch den 11. April, Vormittags von 73/4 Uhr au: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Mendorf a. d. Lda., Alt-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern Burkhardsfelden und Daubringen; Donnerstag den 12. April, Vormittags von 73/, Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1881 und 1882); Freitag den 13. April, Vormittags von 73/, Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1883) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Groß-Buseck, Hattenrod, Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen; Samstag den 14. April, Vormittags von 73/4 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis, a d. Lda., Trohe und Wicseck. Montag dm 16. April, Vormittags von 73/t Uhr an: Loosziehuug (auch der in Grünberg Gemusterten). III. Zu Lich im Rathhaussaale. Dienstag den 17. April, Vormittags von 9 Uhr an: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Mendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich Groß-Linden, Grüningen und Hausen; Mittwoch den 18. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns, Langsdorf, Leihgestern und Muschenheim; Donnerstag den 19. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lich, Münster, Nieder-Bessingen, Ronnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim und Röthges; Freitag den 20. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Willingen und Watzenborn mit Steinberg. Samstag den 21. April, Vormittag von 9 Uhr an: Loosziehuug. Besondere Bestimmungen. 1) Zur Musterung haben stch bei Meldung der gesetzlichen Strafen, zu stellen: Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpfticktigen, welche a) iu einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heiinath oder ihren ständigen Wohnsitz — 'haben und sich nicht in einem anderen Theile des Großherzogthums Hessen oder einem anderen Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten' d) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschastsbeamlen, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen; e) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen noch in einem andern deutschen Staate Domicil besitzen oder sich aufhalten; und im Jahre 1863 geboren sind; ferner Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1882, bezw. 1881 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind. Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist. 2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche §11111 zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungs sch eine mitzubringen. , 3) Wenn von einem Militarpflichügeu, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter, Zurückstellung in Anspruch genommen wird, ft ist für Vorlage der zur Veurknnduiig der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung anberauniten Termine zu ftrgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich sebst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission einzufinden. Noch nicht eingereichte Zuruckstellungsaolpruche sind bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringen und die Verhandlungen baldigst — unter allen Umständen vor Beginn des ErsatzgeschäfrcH — an die Ersatz-Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. 4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche ro_v so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. DaS Vorhandensein von Epiiepste ist durch die eidliche (frrf la» itna von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten. 5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz-Commission das L00S. 6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige — bie voE ergeh end auswärts sich aufhaltenden schrifilich — auf Grund der ihnen bereits zugegangenen Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. . . . 0 ^oßherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, cx-u ^^eren V4 stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle find, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungs- geschaftes em anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. . . ,r ?^bnn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er stch in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen. . ^eTI . ohherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Muitar- ßrmstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. .Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet Dienstag den 10. April im Gasthaus zum Rappen in Grünberg, Samstag den 14. April im Saale des alten Rathhauseö zu Gießen und Areitag beii 20 Avril im 9tatbbauS sa ale xu &Ucb b«e rUasststcirung btt Mannschaften der Reserve der Landwehr und der Ersatz-Reserve 1. Klaffe rücksichtlich ihrer häuslichen mb gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehnnänuer sowie die Ersatz-Reservisten 1. Klasse, welche im Falle einer Einberufung auf Zurück- jinüung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen ui können glauben, an den bezeichneten Tagen, Atorgens 11 Uhr ;u erscheinen und ihre Gesuche ;u. begründen. Gießen, den 11. Mürz 1883. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Gießen. Dr. H, ffmann, Regierungsrath. Hermann Katz | Herren- t Knaben - Confeclion e :>i •>e ' ,! -,l\- WWW 1*1 < M-M? ; — Forster Kirchenstück Champagner 250 Ausbruch 600 11 Tokayer 300 » Täglich gebrannte Mocea-MeBaitge-KaflTee’N vorzüglich im Geschmack, zu 90 H, JL 1, 'M. 1,20, 'M. 1,40 und JL 1,60 per Pfund, sowie mein reichhaltiges Lager in rohen Kaffee's zu 65, 70, 80 und 92 H, 'M. 1, 'M. 1,10, 1,20, 'M. jl,30, 'M. 1,40 und 'M. 1,50 per Pfund, empfiehlt 1229 M. Ets&fFer. Meine gebrannten Kaffee's find nicht nach besonderer Methode aeröstet, auch nicht caramelirt, weil meinen Abnehmern keinen Zucker für Kaffee verkaufen mag; besteht doch das wohlklingende Cararneliren und Candiren nur darin, dem Kaffee beim Rösten Zucker zuzusetzen, wodurch der Kaffee bedeutend an Gewicht, aber nicht an Qualität gewinnt; daher kommt es auch, daß die Hausfrauen von meinem auf natürlichem Wege gerösteten Mocca-Melange- Kaffee mit ein Pfund ca. 1—2 Tage länger ausreichen, als mit jenem. 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März L I : 425 Eichcnstämme von 15—48 cm Durchm., 10 m Länge ----- 101,16 fm, 63 Fichtenstämme „ 13—29 „ „ 18 „ n •= 29,25 „ 59 Hainbuchenstämme „ 16—33 „ n 6 „ „ 7,58 „ 5 Buchenstämme „ 28—40 „ „ 10 „ „ = 3,14 „ 90 Birkenstämme „ 13—34 „ „ 10 „ „ — 13,63 „ 5 Lindenstämme „ 26—29 „ 8 „ „ = 1,49 „ 42 Eichenstangen „ 12—14 „ „ 10 „ n = 4,34 „ 14 Fichtenstangen bis 12 „ „ 16 „ „ — 1,28 „ 85 Birkenstangen „ 8—13 „ „ 13 „ „ — 5,83 „ 40 rm Eichenrundscheitholz in 10 Schichten von 2,5 m Länge, 12 rm Hainbuchenrundscheitholz. 2) Freitag den 30. März l I. : 82 rm Buchenscheiter, 285 „ Buchenknüppel, 303 „ Eichenknüppel, 2700 Buchenwellen und 4878 Eichenwellen, 280 Birken- und Nadelwellen, 128 rm Buchenstöcke, 139 „ Eichen „ 15 „ Nadel „ Die Zusammenkunft ist jedeömal Morgens 9 Uhr am Burkhardsfelder- wca am Floß. Lich, am 20. März 1883. Großherzogliche Bürgermeisterei Lich. 1980 ‘ Walz. Holz-Versteigerung. Donnerstag den 29. März ds. Js., von Morgens 9 Uhr an, soll im Anneröder Gemeindewald, in den Districten Haarkopf, Wolfskaut und Tempel nachverzeichnetes Holz versteigert werden: 18 Rmtr. Eichen-Knüppelholz, 68 „ Nadel- „ 320 Wellen Eichen-Reisholz, 5770 „ Nadel- „ 14 Rmtr. „ Stockholz, 21 Eichen-Stämme mit 2,90 Ebm., 86 Nadel- „ „ 16,83 „ 20 Eichen-Derbstang. „ 1,52 „ 144 Nadel- „ n 8,39 „ 2300 „ Reisstangen „ 14,24 „ Qu Spalier- und Bohnenstangen geeignet). Die Zusammenkunft ist aus der Grünbergerstraße, am Müllerweg. Annerod, den 21. März 1883. Großh. Bürgermeisterei Annerod. 1962 Engelhardt. Gierfarben in verschiedenen Nüancen empfiehlt 1946 C. Fr. Semmler. Holz - Versteigerung. Dienstag den 27 März d I, Vormittags von 10 Uhr an, werden in dem Freiherr!, v Milch- ling'schen Walde Oberseilbach versteigert: a) Werkholz: 5 Eichen - Stämme, für Wagner geeignet. b) Brennholz: 87 Rmtr. Buchen-Scheitholz, 40 „ „ Stammprügel, 8 „ „ Astprügel, 4 „ Eichen- 52 „ Buchen-Erdstöcke, 595 „ „ Zopfreis, 160 „ Aspen-Stammreis. Zusammenkunft vor den: Walde am Weg nach Alt-Buseck. Treis a. Lda., den 16. März 1883. Freih. v. Milchling'sche Administration: 1907 Kebr. Feilgeboteneö. Kern-Elfenbein-Billardbällen sowie verschiedene Sorten Olieu* stets »orräthig. Das Abdrehen und Färben gespielter Ballen wird prompt ausgesührt. Ehr. Hermes, Drechslcrmeister, 782 _ Kaplansgasse 3. 430 Ein Geschäftshaus in Mitte der Stadt ist preiswürdig zu verkaufen. dtäheresin der Erp d. ds. Bl. ♦-- Mainzer Kirchenbau-Loose Lotterie in 4 Klassen. Die Gewinne bestehen in: ungeprägtem Golde u. Silber, Brillanten, Kunst- und Industriegegenständen. 2V" Haupttreffer: iooooo Mr. 25 000 „ 20000 „ 15000 „ 12000 „ 10 000 „ Viele ä 5000.4000, 3000,2500, 2000, 1500, 1000 600, 500, 400, 300 Mk. u. f. f Zusammen6000Gewinnei.Betrag von 3379*0 Mark. Loose zur nächsten Ziehung zwei Mart. 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