Rr. »3. Dienstag den 24. April 1883. ich euer Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Vureanr Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Momtag-. treiA vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. wdt Bringerlohn. >urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher Hheit. In Gemäßheit des 8 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermit nachstehende Durchschnittsmarktpreise vom Monat März 1883 veröffentlicht: Hafer 14.—, Heu JL 6.—, Stroh «X 3.50 per 100 Kllogramm. Gießen, den 21. April 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I>r. Boekmann. Keutschtand. — Ein kaiserlicher Erlaß vom 12. d. Mts. hat in Bezug auf die Uebun- gen der Erjatzreservisten dahin Anordnung getroffen, daß aus der Ersatzreserve erster Klaffe zu einer ersten, zehnmöchigen, Uebung 16,000 Mann einzuberufen sind, und zwar 13,340 Mann bei der Infanterie, 360 bei den Jägern, 1320 bei der Fußartillerie und 980 bei den Pionieren. Zu einer zweiten, vierwöchigen, Hebung werden zusammen 13,700 Mann einberufen, welche im vorigen Etatsjahre zum ersten Male geübt haben. — Der Chef der Admiralität, v. Caprivi, hat unterm 13. d. Mts. neue Anordnungen über den Schwimmunterricht an Bord und bei den Marinetheilen getroffen, nachdem er aus den Berichten ersehen, daß „dieser Dienstzweig" verschieden gehandhabt worden ist. Zur Leitung des Schwimm-Unterrichts ist daher „ein sich qualificirender Officier" zu commandiren, welchem ein ausreichendes Lazareth-Gehülfen-Personal zur Aufsicht, bezw. Hülseleistung beizugeben ist. Die als Schwimmlehrer comman- dirten Unterofficiere sind zuvor einer Prüfung zu unterwerfen, welche sich auf Fertigkeit im Schwimmen, Tauchen und Abspringen von hochgelegener Stelle zu erstrecken hat. Ferner ist denselben über die Methode des Unterrichts selbst, sowie über die zur Verhütung von Unglücksfällen erforderlichen Vorsichtsmaß- regeln und anzuwendenden Rettungsmittel, in letzterer Beziehung durch einen Arzt, Anweisung zu ertheilen, auch ein Wechsel des Unterrichts-Personals während der Ausbildungszeit thunlichst zu vermeiden. Die von den Schülern nach beendeter Ausbildung abzulegenden Proben bestehen im Freischwimmen und Fahrtenschwimmen. Als Freischwimmer gelten die, welche in 15 Minuten eine Strecke von 7 800 Fuß auf der Brust schwimmen können, für Fahrtenschwimmer gilt, daß diese mindestens 30 Minuten auf der Brust zu schwimmen un Stande sind. Berlin, 22. April. Der Reichskanzler hat beim Bundesrathe beantragt, 3 M'll. Zwanzigpfenntgstückc emzuztehen und je zur Hälfte In Em- und Zwet-Mark- stücke umzuvrägen. In der Begründung heißt cö, datz die fett der letzten Umprägung von 3 Millionen (1879) gemachten Wahrnehmungen bestätigt haben, daß die Zwanzig- pfenvigslücke tm Verkehr nicht beliebt feien und der Bestand der Reichsbank an diesen Münzt n steigt beständig bis Ende März 1883 aus 9,104,000 außerdem seien l12 Mill, in den preußischen Kassen, ohne Bedarf dafür; den Bedürfnissen des kleinen Verkehrs könne durch die Zehnpfennigstücke ausreichend entsprochen werden. Die Re- servebestände des Reichs an letzteren feien feit dem Monat Oktober des Jahres 1879 von 5,374,730 auf 4,637,734 herabgegangen. D'e Ueberleitung der Nickelmünzen in den Verkehr habe den Vorthetl der Zinfenersparniß für die Retchskuffe, welche als Deckung der Uwprägungskoften der Zwanzigpfenntgslücke gerechnet werden könne. (F. Z.) Berlin, 22. April. Das Madrider Telegramm über die spanische Antwort auf die deutsche Aprilnote ist in auswärtigen Blättern in etwas anderer Faffung als in den hiesigen erschienen. Danach wäre die Antwort ent- geginkommend und ließe eine rasche Lösung erwarten. Man kann nur wünschen, daß das schließliche Ergebniß diesen in Madrid gehegten Erwartungen entspreche und Spanien nicht nur in officiösen Telegrammen, sondern auch durch die That entgegenkomme. Die deutschen Zugeständnisse sind ja kem Geheimniß, sondern in der veröffentlichten diesseitigen Note vom 2. April so deutlich wie möglich enthalten. Aus der Note war auch ersichtlich, daß die spanische Forderung wegen des Salzzolles damals, d. h. Anfangs April, zum wenigsten die haupt- lächlrche Schwierigkeit bildete. Läßt Spanien die Verhandlungen scheitern, so weiß jetzt alle Welt, daß es die Verantwortlichkeit dafür übernehmen muß. Damit eine günstige Wendung eintrete, müßte Spanien einerseits den preußischen Zugeständnissen,^ wie sie amtlich und öffentlich kundgegeben sind, gerecht werden und andererseits keine neuen Forderungen aufstellen. Man wird ja sehen, ob die spanische Regierung sich dazu entschlossen und dadurch auch die wohlverstandenen Interessen chres eigenen Landes wahrgenommen hat. Man wollte in der letztern Zeit vorhersehen, Spanien werde wohl in der Frage des Salzzolles entgegenkommen, aber dafür irgend einen andern Ersatz voraussetzen. Die Antwort auf die deutsche Aprilnote, über welche wohl bald Näheres bekannt werden dürfte, muß darüber ausklären. Berlin. Von hervorragender Bedeutung für das höhere Schulwesen in Preußen sind, rote wir der „Franks Ztg" entnehmen, zwei in letzterer Zeil vom Unterrichts- mlntfiei ium erlassenen Circularverfügungen. In der ersten wurden tm Anschluß an die neuen Lehrpläne vom 31. März 1882 die Lehrpensa für Gymnasium und Realgymnasium und für deren einzelne Klassen in verschiedenen Fächern, namentlich im Griechischen, Lateinischen, Französischen und in der Mathematik, genau abgegrenzt. Her- vorzuheben ist aus dieser Verfügung namentlich die Bestimmung, daß in den drei oberen Klassen des Gymnasiums von den sechs für daS Griechische bestimmten Wochen- stunden nur zwei der Grammatik und Anfertigung resp. Correctur von schriftlichen Hebungen, die übrigen vier aber unverkürzt der Lectüre zu widmen sind. Die Verordnung bezweckt augenscheinlich, hierdurch dem Einpauken von grammatischen Spitzfindigkeiten und Quisquilien und dem Herandrillen der Schüler zu den mit solchen Finessen gesp ckten schriftlichen Arbeiten ein Ende zu machen; es fragt sich nur, ob seitens der Provinzial-Schulräthe durch öfteres und eingehendes Jnspiciren der Lehr- anstalten auch über die wirkliche Durchführung der Vorschrift gemacht werden wird. — Viel wichtiger aber noch ist eine m'nist' rielle Circularoerfüguug vom 15. März d. I. Nach dieser „berechtigt bis zur Versetzung noch Untertertia einschließlich das von einem Realgymnasium ausgestellte Zeugniß zur Aufnahme in die entsprechende Flosse eines Gymnasiums, sofern in dem Urtheile über die Kenntnisse und Leistungen im Lateinischen das Prädikat genügend ohne irgend welche Beschränkung gegeben ist. Andererseits berechtigt bis zur Versetzung nach Untertertia einschließlich das von einem Gymnasium ausgestellte Adgongszeugniß zur Aufnahme in die entsprechende Classe emes Realgymnasiums. sofern in den Hrtheilen über die Kenntnisse und Leistungen im Franzo- sisären und tm Rechnen (bezw. in der Mathematik) das Prädikat genügend ohne irgend welche Einschränkung gegeben ist. Die hiermit bezüglich der Uebergangszeugnisse des Gymnasiums und Realgymnasiums geholfenen Bestimmungen finden auch auf die Abgangszeugnisse der Progymnasien und Realgymnasien unveränderte Anwendung." — Dmch die vorstehende Verfügung wird also die völlige rechtliche Gleichstellung der Abgangszeugnisse bis zum E-Niritt in Untertenia inclusive für die Gymnasien und Realgymnasien und in Folge dessen der ungehinderte Hebertritt aus der einen Anstatt in die andere auf Grund eines genügenden Zeugnisses ohne jede Aufnahmeprüfung ausgesprochen. Wiesbaden, 21. April. Se. Majestät der Kaiser und Ihre Königl. Hoheit die Großherzogin von Baden statteten gestern einige Besuche ab und machten dann eine gemeinschaftliche Spazierfahrt. Abends nahm Se. Majestät bei Ihrer Königl. Hoheit den Thee ein. Heute arbeitete der Kaiser mit dem Chef des Militär-CabinetS, Generallieutenant v. Älbedyll. Wegen der Bei- setzungs-Feierlichkeiten in Schwerin sind heute keine Einladungen zum Diner ergangen. Der Statthalter von Elsaß-Lothringen, General-Feldmarschall Frhr. v. Manteuffel und General v. Bychelberg, Jnspecteur der dritten Feldartillerie- Jnspection, sind hier eingetroffen. Morgen wird der Oberpräsident von Hefsen- Nasfau, Graf zu Eulenburg, hier erwartet, um Sr. Maj. dem Kaiser über das Denkmal auf dem Niederwald Vortrag zu halten. München, 21. April. Der Reichsrath hat die Nothstands-Vorlage in der Fassung der Regierung abgelehnt und statt dieser einen von dem Prinzen Ludwig gestellten Antrag angenommen, wonach auf die Einzelbeschädigten 1,075,000 M. und auf Districte und Gemeinden 50,000 JL entfallen. Zur Herstellung der Rheindämme sollen 110,000 M. verwendet und die Einzelunterstützungen nicht rückzahlbar sein. Der Minister Frhr. v. Feilitzsch hatte auf den nachahmenswerthen Vorgang von Preußen, Hessen und den Reichslanden gegenüber den durch die Ueberschwemmung geschädigten Personen und Gemeinden hingewiesen. „ _ r Stuttgart, 21. April. Wie der „Staats-Anz. für Württemberg" mitheilt, ist die Besserung in dem Befinden des Königs eine constante, obgleich dieselbe langsam fortschreitet. Das Allgemeinbefinden ist zufriedenstellend, indessen war die katarrhalische Affection sehr ausgedehnt und ist jetzt noch em Gefühl großer Mattigkeit und Angegriffenheit vorhanden. Normaler Appetit und Schlaf sind noch nicht zurückgekehrt; demgemäß ist für längere Zeit große Schonung geboten und wird Sr. Majestät die Wiederaufnahme der gewohnten Lebensweise nicht so bald möglich sein. Der König hütete bisher das Bett und wird daher dem heute Abend anläßlich des 200jährigen Jubiläums des Ulanen- Regiments stattfindenden Reiterfestspiel nicht beiwohnen. Schwerin, 21. April. Unter hem Geläute aller Glocken und dem Donner der Geschütze erfolgte um 4 Ubr Nachmittags die Beisetzung der Leiche des Großherzogs Friedrich Franz II. In der BlutSkapelle des Domes. Derselben war ein feierlicher Trauergotiesdtenst in der Schloßkirche vorausgegangen. Dem Sarge folgten di- drei Sohne des GroßherzogS Paul Friedrich, Fredrich Wilhelm und Adoi^ Friedrich, ihnen zur Rechien der Kronprinz des deutschen Reichs mit dem ^eldmarschallsstabm der Rechten, zur Linken Großfürst Wladimir, dann der Großherzog von Mecklenburg- Strelitz mit dem Prinzen Wilhelm von Preußen, ferner der Grobherzog von Hcsfen, der Herzog von Sachsen-Altenburg, Prinz Albrecht von Preußen, drei Prinzen von Reuß, de-Prinzen Heinrich und Wilhelm von Hessen, die Erbgroßherzoge von Oldenburg und von Sachsen-Weimar, Prinz Windischgratz, sprinj Mgericht zu Gi Lmstag den Vomittc Zum Zweck der wirb dieser tey gemacht. Gießen, den 2 Ne Gerichtsschreider Jischrrki- in i Dienstag icu 1 P Uhr, wirb im @i iiiWendiedemPr Staat gemeinidiQTtli ’di Koppelsischcrei^ i'öii ben Lanbesgren Müs bis gu bem b l'UM Insel gegen MWeine (Läufer) dauer bis Enb-W Mborf, bcn 21. '■-01 Der Kgl. r Berste m ilhaush Donnerstag b< . Mittags tm G-sch m k Sttase Sie» t^nberb,, ■ÄÄ ^urtätag^: rLtL ' rc|riftbtfönnen re0 A und bafe f|leMtUun$ f 6t Hoheit her ’Wj« Snuofa .^usttellung wirb rabnt: und Gioß. ntr^ Handwerker : -Gewerbevereins Hieben werden. ' Bmdtt-.Gewerbc- ; M solide Arbeit ' 'Umerangemeldet ! Wellung und das Termin des I 1 bekannt werben, fehlen, sie \\\ ®ir uns ein recht 11. 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