Mr. L2. Dienstag den 20. Februar 1883. (Nehmer Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Bureau: Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. kreis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlshn. ^urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Deutschland. m. Darmstadt, 16. Februar, lieber den von der Regierung bereits unterm 17. Oktober 1881 der zweiten Kammer vorgelegten Gesetzesentwurf, die Enteignung von Grundetgenthum betreffend, welcher nach dem Muster der preußischen Gesetz- gebung In gleichem Betreff ausgearbeitet ist. hat nach langen Vorberathungen des OesetzgebungsausschuffeS genannter Kammer unter sich und m't Vertretern der Großh. Staatsregterung der Abg. Arnold Namens dieses Ausschusses einen äußerst eingehenden Bericht erstattet. Zunächst wird eine Uebersicht der hauptsächlichsten in Deullchland bestehenden Gesetze über die Expropriation ober Enteignung des Grund- eigenthums, sowie den Stand der Großh. Hessischen Gesetzgebung über diesen Gegenstand gegeben, sodann wird die hauptsächlichile Verschiedenheit erstens zwischen dem vorliegenden Gesetzesentwurf und unserem Gesetz vom 27. Mat 1821 und zweitens zwischen jenem Entwurf und seinem Vorbild, dem preußischen Enteignungsgesetz her- vorgehoben: weiter wird der Entwurf einer allgemeinen Erörterung unterzogen und es werden hierbei die wesentlichen Abweichungen der Beschlüsse des Ausschusses von demselben erwähnt und endlich wird der Entwurf in seinen einzelnen Bestimmungen begutachtet. Bereits Eingangs wird hervorgehoben, daß der Ausschuß trotz seiner mannigfachen Abweichungen feiner Ansichten von denjenigen der Regierung das Eintreten in die Specialberathung empfehlen wird. Was die Begutachtung des Entwurfs im Allgemeinen betrifft, so wird heroor- gehoben, daß Regierung und Stände der Ansicht seien, daß die bestehende Gesetzgebung in Betreff des Enteignungsrechts den dermaligen Wirtbschafts- und Verkebrsverhält- nissen nicht mehr entspräche und daß die Regierung beabsichtige, den Bedürfnissen anstatt durch Erlaß von weiteren Spectalgesetzen (Berggesetz, Bauordnung) durch ein allgemeines Gesetz gerecht zu werden, was der Ausschuß bill'gt. Der Entwurf glaube die in der Wiffenschaft und in unserm seitherigen Rechtszustand als die richtigen anerkannten großen Prinkipien des Enteignungsrechtes beibehalten zu haben, die sich kurz dahin fixiren lassen: 1. Wenn die Rechte Aller mit denen des Einzelnen in Collision gerathen, müssen die letzteren unbedingt und unter allen Umständen zurückweichen, m. a. W. das Privat- wtereffe muß gegen das öffmtlicbe Interesse zurücktreten. 2. Jeder muß also zu einem wohlthätigen Zw-cke sein Eigenthum abtreten. 3. Diese Abtretung kann aber die (Yesammtheit nicht unentgeltlich verlangen, sie muß volle und ausreichende Entschädigung gewähren. Der Bericht führt aus, dies sei jedoch nach Ansicht des Ausschusses nicht so. Wohl stelle der Artikel 1 d s Entwurfs an die Spitze, daß vollständige Entschädigung geleistet werde; dieser Satz sei aber in Artikel 6 des Entwurfs nach Ansicht des Ausschusses wieder verlassen, denn der Ausspruch, daß für den ntgehenden Gewinn Ersatz nicht geleistet werde, stehe nut dem Grundsätze vollständiger Entschädigung tn direktem Widerspruch. Der Entwurf gehe hiermit gegen unfern seitherigen Rechtszustand einen ödjritt zurück. Was der Entwurf tn Betreff der materiell rechtlichen Bestimmungen nicht durchweg seinem Zwecke entspreche, so stehe nach Ansicht des Ausschusses derselbe auch bezüglich des Verfahrens nicht ganz auf der Höhe feiner Aufgabe. Der Einwand, den der Ausschuß gegen den Entwurf in Betreff des Verfahrens hauptsächlich hat, besteht barm daß derselbe in dringenden Fällen keine Besitzeinweisung vorsteht. Der Entwurf geht' davon aus, daß sie mit Rücksicht darauf, daß schon die Abtretung des Eigcnlhums vor definitiver Feststellung der Entschädigungssumme durch das Gericht erwirkt werden £nne, überflüssig fei. Der Ausschuß theilt diese Ansicht nicht; er ist vielmehr der Memung, daß unter Umständen das Verfahren vor dem Provinztalausschuß, namentlich wegen Verwtckelthett der auf die Entschädigung sich beziehenden Verbältnisse, in die iiange gezogen und hierdurch das Interesse der Allgemeinheit, welches das schleunigste Äegmnen eines Unternehmens erfordere, sehr geschädigt werde. Hiervon ausgehend ichlagt der Ausschuß eine Bestimmung vor, nach welcher der Provinzialausschuß in dringenden Fällen das Recht haben soll, über die Frage bezüglich des öffentlichen Zweckes und der Nothwendigkeit der Abtretung vorab zu entscheiddz und auszusprechen L der Unternehmer gegen Cautionsletstung tn den Besitz des zu enteignenden Grundstücks zu setzen fei. Im Allgemeinen erkennt der Ausschuß an, daß der Entwurf eine wesentliche ^erdesierung des seitherigen Zustandes enthalte und bezeichnet auch feine Anlage als ,ne glückliche. Er behandelt nämlich tn Titel 1 (Art. 1 bis 4) die Fälle der Ent- «ignung Titel 2 (Art. 5-13) die Entschädigung, Titel 3 (Art. 14-17) die Ausdehnung fit.F?te!§Tn?nSn f 18 unb 19) die rechtlichen Folgen der Enteignung, Litel 5 (Art. 20-61) das Enteignungsvcrfahren, Titel 6 (Art. 62) die besonderen Stimmungen über die Enteignung unterirdischer Naturprodukte, Titel 7 (Art- 63) das Gufeerorbentlldje Entetgnungsrecht unb Titel 8 (Art. 64-67) bte Schluß- unb Heben gangsbestimmungen. Sebruor. Wie f. Z. miffldMt, hat ble Wtttwe beB Gch fleflterun05ratb5 Ko hl ermann zu Darmstadt in ihrem unterm 23. September 1873 m^^bnl Se. König! Hoheit den Großherzog zum Erben ihres gesammten ! ^ngcsetzt, denselben zur Errichtung und Unterhaltung eines es Einer der Städte Darmstadt, Mainz ober Gießen, unb zwar derjenigen pinp?bfnr*Jn uC die ausgiebigsten Mittel zur vollständigen Erreichung des Zweckes einer^foldjen Slnftalt gewähren und innerhalb zweier Jahre die Ausführung bIC ®ojftdnbe bcr genannten Städte indessen die Errichtung ^I'^lhauses al gelehnt haben, hat der Großherzog, dem für diesen Fall weiter DSgesprochenen Ersuchen der Erblasserin gemäß, bestimmt, daß beten Nachlaß zu einer inmerwahrenben Stiftung für vermögenslose Töchter Großherzoglich Hessischer Staats- unter bem ^amen „Kohlermann'sche Stiftung" verwenbct wird. Der für btefe u L * gehende Nachlaß beläuft sich im Ganzen auf runb 400,000 JL, LbQf?ni,C Jn ^erJ,punrten Höbe von 514 JL 29 (300 fl.) an nterstützungsbebürstige Töchter Großherzoglich Hessischer Staatsbiener ausgesetzt werden konnten, wenn nickt Seitens des Staates die Eollateralsteuer von der Stiftung mit runb 20,000 Ji. ober dem ungefähren Kapitalstock für zwei Pensionen in Anspruch «mommen worden wäre. Der Abg. Heinz er liug hat deßhalb vor einiger Zeit in ^nlten ^meycrUnter ^ uug auf einen Präcedenzfall - die Freiherrlich s sche Eleonoren-Stistung — den Antrag eingebracht, die Kammer wolle L damit einverstanden erklären daß die Kohlermann'sche Stiftung von der Eolla- c Professur war ihm verleidet und er nahm eine Stelle als Hofprediger und Schul- insp>ctor in Braubach an. — Es ist nicht möglich, hier in kurzen Zügen ein Bild zv geben von der großen Menge interessanten Materials, das Redner zu S chu ppS Lebe« und zur Zeitgeschichte mkttheilte. Manches davo r beruhte auf quellenmäßigen Studien, doch sind gerade aus dieser schweren Zeit diese Quellen höchst dürftig. Um so erfreulicher ist, einzelnes gerettet zu sehen. Möchte dasselbe doch veröffentlicht werben Hoffentlich wird Herr Dr. Binbewald auch den Rest feiner fleißigen Studien über Schupp uns noch mitthetlen. Giesten, 19. F-.bruar. Im Volksbildungsverein hält morgen (Dienstag) Aden» Herr Realjchuldtrector Soldan einen Vortrog „über das eleclr tsche Licht' Bet der eminenten Bedeutung diests Themas bedarf es wohl keiner weiteren Äer» j sicherung, daß der tn Aussicht gestellte Vortrag ein sehr instructiv^r und belehrcndet ! sein wird. — Bei einer tn der Nacht vom Samstag auf Sonntag am Riegelpfad zwischen I Arbeitern stattgefundenen Schlägerei erhielt ein LOjähriger Arbeiter einen lebensaefähn । lichen Messerstich in den Rücken. Er wurde in die Klinik verbracht. Der Thäter in | verhaftet- I Vermischtes. Darmstadt, 17. F bruar. sMttitärdienstnachrichten.j v. Scherff, Oberst und : Chef des Generalslabes des XI. Armeecorps, der Rang eines Brtgade-Commandeurs : verlieh m; Machenhauer, Bayer, Port.-Fähnrichs vom 1 Großh. Inf - (Leibgarde^ i Regt- Nr. 115, Hoos, Port..Fähnrich vom 2 Großh. Inf.-Regt (Großherzog) Nr. Uv' zu Secoildlieutenants befördert; Schmitt, Pr.-Lt. vom 4. Großh. Inf. Regt (Print i Karl) Nr. 118, von dem Commondo bet der Unteroffiziers-Schule tn Ettlingen tn I ult März er. entbunden; Frhr. v. Rotsmann, Petersen, Port-FähnrichS vom Grotzv- 1 Feld-Artillerie-Regt Nr. 25 (Großh. Artillerie-Corps) zu außeretatsmäßigen Seconv' Sn* At!-d W® _ 8« M"! *! s W-n oöi 6 joü Dorog^^ ßfklßsj Xitnadnl'^' jetten anf dem oer-r l Leiirillm 3) harpn't. 5) 8> folg, Cutmirt Hdingungen n Alm trnnt ? Cnmnt nr.fi Äujschnn ,v Minalin;' » konnitta-4 tO iiilmhen. GirM, der. Tie Hros 1152 holM in der ftr Montag von T m Diftrict NbfmÖart bay: 10 ffcnti Neu K. ^01 bSs ttiji o irtl Fiih 17 Su, ■223* ^0 Mit n, Mil , .M bt s* I U83hnt iWZN, fern 62 (hdh 5 M , mir s Mte 202 •il ,nchtei Mali von $ Ult Urict; Mft Quj ® $mir. i s Ayik dtp v WfoM* . ,;j; bfnitfli j a 5rai* 1 * ,^Mnen i» ’ mch! Mia 7 JWfet: «We roerim 1 ‘Vn -ch»« n di". »elfe <- n5 I »Oll Ott f “*■ Alil i ;;V. a «leine, $ ■^.Wnl «jta be.1 des Lul't b« Aichr Sijart v f üiflcmetfttr •••äi&e gtand vu Sd-fftt ur.b jom» i:bt av- 21 iliani fHirttr dis König!, L-ettvficv die Hch-. ^rvr ^lü.Hv)Ä ui-Ol, LlAgiMW । cbm üvs 8ür|btit| \ labmben jutianx * gra ßchodev unbp 'Ni in zolgr ^nuiigrubt em, ev ,'.>^ ,10 'S in Löd-- und ■••f Illi q ■ K _.,,f uflb v? "eS'",S J| ® ,n Z*8i’; 4 urtl'^ % - •ft.fll<>< V« ; . ^S»u ‘ rdjp % 9Hm^a Mde«VM«S j-ijt und W 1 unier dm h ; ^nporfeäuwj > oernns^ urj die $nn$ Srai : Abends dÄS i-utenantS befördert; Schneegans, Vicefeldwebel vom 1. Bat. (Marburg) 1. Hess. Landwchr-Regts. Nr. 81. zum Second-Lt. der Res. des 2. Großh. Inf -Rgts. (Grotz- ßeriofl) Nr. 116, Sommeriad. Vlcefeldwebel vom 1. Bat- (Gießen) 2. Großh. Landw.- ^eats. Nr. 116, zum Sec-Lt. der Reserve des 4. Großh. Jnf.-Regls. (Prinz Karl) Nr 118, Weinsheimer, Vicefeldwebel vom 2 Bat (Erbach t O.) 3 Großh. Landw.- Negis. Nr. 117, zu Sec.-Lts. der Reserve des 1. Großh. Inf.- (Leibgarde-) Negts. Nr 115, Köhler, Vicefeldwebel vom 2. Bat. (Worms) 4. Großh. Landw -Regis- Nr-118, rum Sec.-Lt- der Res. des 4. Großh. Jnf.-Regts. (Prinz Karl) Nr. 118, Baur, Vice- Feldwebel von demselben Bataillon, zum Sec.-Lt. der Res. des 1. Großh. Ins.- (Leibgarde-) Regts. Nr. 115, Boller, Vicrwacbtmetster von demselben Bataillon, zum Sec. Lt. der Res. der Großh- Train-Compagnie — befördert; Walter, Sec -Lt. von derLandw.- ^r.f. des 1. Bats. (Darmstadt I.) 1. Großh. Landw.-Regts. Nr. 115, als Pr-Lt. der Abschied bewilligt; Gallus, Sec.-Lt. von der Landwehr-Infanterie desselben Bataillons, der Abschied bewilligt. — Bei denjenigen Armeecorps, welche große Herbftübungen abhalten, dem 4. und 11. und bezw. der Großh. Hess 25. Division, findet eine Einziehung von Mann- ichaftm des Beurlaubtenstandes der Infanterie, Jäger, Feld-Arttüene und Pioniere nur insoweit statt, als diese die betr. Truppentheile nöthig haben, um in der etats- mäßigen Stärke zu den Herbftübungen abrücken zu können. Uebungen der genannten Waffen aus der Landwehr finden dagegen nicht statt. Von der Rhön. Ein Arbeiter in Otzbach bei Geisa hatte sich beim Abhauen von Dorngefträuch eine Stachel in den Finger gestoßen, wodurch eine Art Blase ent- ftand, die beim Arbeiten hinderlich wurde. Die Blase schnell zum Heilen zu bringen, wendete der Mann das hier beliebte Volksmittel an, einen wollenen Faden durch die Blase zu ziehen Unglücklicherweise wurde hierzu ein rother, vermutlich mit Anilin gefärbter Faden angewandt, wodurch bald nicht nur der Finger, sondern auch Hand und Arm bedrohlich anschwollen. Der herbeigerufene Arzt constattrte eine Blutvergiftung, konnte aber, da eine Zersetzung des Blutes in großem Maße schon eingetreten war, keine Rettung mehr bringen, der Arbeiter erlag der Blutvergiftung.__________ Handel und Verkehr. Limburg, 15. Februar. Rother Weizen «X 17.15, Weißer Weizen Jt —, Korn 1 .April von einem Herrn z. miethen o O gesucht. Offerten unt. Rr. 865 bitte! o V man i. d. Exped. d. Bl. abzug. 1093 O $0000000000000000000088 Verantwortliche Redaction: A. Scheyda. — Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen. 1001 Ein Schüler oder Schülerin findet gute Pension. 'Näheres bei der Exped. ds. Bl. Die Firma Ed. 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