Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Mx. 2K9. Drittes Blatt. Sonntag den 18. November e & Schulstraße 7. Erscheint täzzlich mit Abnahme des Montags. treis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringer!ohn^ mrch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher Hyeil. B e k a k n t m a ch u n g. Betreff: Die Bezeichnung d.S RaumgehalteS der Schankgefäße. Mit dem 1. Januar 1884 tritt das Reichsgesetz, die Bezeichnung des Raumgehalts der Schankgefäße betr., vom 20. Juli 1881, in Kraft. Mit: Rücksicht hierauf inachen wir durch nachstehende wiederholte Veröffentlichung der Vorschriften die Gast- und Schankwirthe darauf aufmerksam, daß ste recyt- reitta sich bis zu dem gedachten Zeitpunkt in ihren Gast- bezw. Schankwirthschaften mit vorschriftsmäßigen Schankgefäßen für die Verabreichung, von Wein, Obstwein, Most oder Bier (§ 1—3), sowie mit gestempelten Flüssigkeitsmaaßen, zur Prüfung ihrer Schankgefaste 4) versehen. Für die säuinigen Gewerbtreiöenden werden vom 1. Januar nächsten Jahres an die empfindlichsten Nachtheile eintreten, da von diesem Zeitpunkte .an sämmtliche in Gast- oder Schankmirthsckaften zur Verabreichung der genannten Getränke dimenden Schankgefäße, welche die voroezeichnete Juhalts- aMabe nicht tragen, oder sonst den Anforderungen des Gesetzes nicht genügen, ausnahmslos der Einziehung unterliegen, außerdem aber diejenigen Schankoder Gastwirthe, ivelche solche verwenden, in die im § 5 des Gesetzes angedrohte Strafe (Geldbuße bis zu 100 Mark oder Haft bis zu vier Wochen) versauen. In dem Gesetz ist nicht ausgesprochen, daß die Bezeichnung der Schankgefäße den Character einer aintlichen Feststellung und Beglaubigung trägt _ve-> ist daher den Gast- und Schankwirthen überlasten, sich auf beliebige Weise die Bezeichnung der in Rede stehenden Gefäße mit dem Sollinhalt zu befchaffen, loobci es selbstverständlich ist daß sie für die Richtigkeit der Bezeichnung haften. Wir bemerken noch, daß die nach dem 1. Januar 1884 eintretende strenge Controls über die Ausführung des Gesetzes stch mcht nur darauf erstrecken wird, ob die Schankgefäße die im § 1 des Gesetzes vorgeschriebene Bezeichnung des Sollinhaltes tragen, sondern auch darauf, ob die .Bezeichnung des SollinhaltS innerhalb der im § 3 des Gesetzes angegebenen Fehlergrenzen dem wirklichen Inhalte entspricht. Gießen, den 13. November 1883. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. v. Boetkicher. Verwaltungsbehörde hinsichtlich solcher Schankgefäße, in welchen eine ihrer Natur nach stark schäumende Flüssigkeit verabreicht wird, über die vorstehend bezeichneten Grenzen hinaus festgestellt werden. § 3. Der durch den Füllstrich begrenzte Naumgehalt eines Schankgefäßes darf a) bei Gefäßen mit verengtem Halse höchstens '/so, b) bei anderen Gefäßen höchstens Vao geringer sein als der Sollinhalt. § 4. Gast- und Schankwirthe haben gehörig gestempelte Flüssigkeitsmaaße von einem zur Prüfung ihrer Schankgefäße geeigneten Einzel- oder Gefammt- inhalt bereit zu halten. m rr § 5. Gast- und Schankwirthe, welche den vorstehenden Vorschriften zuwidcr- handeln, werden mit Geldstrafe bis zu einhundert Mark oder mit Haft bis zu vier Wochen bestraft. Gleichzeitig ist auf Einziehung der vorschriftswidrig befundenen Schankgefäße zu erkennen, auch kann die Vernichtung derselben ausgesprochen werden. „ , „ „ § 6. Die vorstehenden Bestimmungen finden auf festverschlossene (versiegelte, verkapselte, festverkorkte u. s. w.) Flaschen und Krüge, sowie auf. Schankgefäße von Van Liter oder weniger nicht Anwendung. § 7. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1884 in Kraft. Urkundlich unter unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Bad Gastein, den 20. Juli 1881. (Nr. 1442.) Gesetz, betreffend die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schankgefäße. Vom 20. Juli 1881. Wir Wilhelm, von Gotttes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: § 1. Schankgefäße (Gläser, Krüge, Flaschen rc.), welche zur Verabreichung von Wein, Obstwein, Most oder Bier in Gast- und Schankwirth- schasten dienen, müssen mit einein bei der Aufstellung des Gefäßes auf einer -horizontalen Ebene den Sollinhalt begrenzenden Strich (Füllstrich) und in der Mhe des Strichs mit der Bezeichnung des Sollinhalts nach Litermaaß ver« .sehen sein. Der Bezeichnung des SollinhaltS bedarf eS nicht, wenn derselbe ein Liter oder ein halbes Liter beträgt. Der Strich und die Bezeichnung müffen durch Schnitt, Schliff, Brand -oder Aetzung äußerlich und in leicht erkennbarer Weise angebracht sein. Zugelassen sind nur Schankgefäße, deren Sollinhalt einem Liter oder einer Maaßgröße entspricht, welche vom Liter aufwärts durch Stufen von ’/i Liker, vom Liter abwärts durch Stufen von Zehntheilen des Liters gebildet wird. Außerdem sind zugelassen Gefäße, deren Sollinhalt Vi Liter beträgt. § 2. Der Abstand des Füllstrichs von dem oberen Rande der Schank- Gfüße muß f a) bei Gefäßen mit verengtem Halse, auf dem letzteren angebracht, zwischen 2 und 6 Zentimeter, b) bei anderen Gefäßen zwischen 1 und 3 Zentimeter betragen. Der Maximalbetrag dieses Abstands kann durch die zuständige höhere (L. S.) Wil h el m. Fort mit dem Doppeljoch. Wie viel ist über diese Frage schon geschrieben und gesprochen worden und immer noch sieht man dieses Martcr-Ji struwent, das längst all« vernünftigen Land- »tt:be, die ihr Vieh schonen, die Kräfte desfilbm auSnutzen und nicht zu srüh oer- drauchen wollen, längst abgeschasst haben, aus allen Straßen. Gegen Unvernunft hilft «den nur Gewalt und eS ist mit Freuden zu begrüßen, daß nun wieder eine Behörde, das Großh. KreiSamt Laut-rbach, eine Pol zeiverordnung erlassen hat, die daS Doppel- toch verbietet. Möge doch dieses Beispiel tn allen Kreisen der Provinz und deS Landes Nachahmung finden, mögen alle Thierfreunde und alle Mitglieder oes Thierschutz- veretns in ihren Kreisen willen, daß endlich das liebe Vieh von dieser Marter erlöst wird. Der Gießener Thierschutz-Verein macht auf den Artikel des Herrn Dr. Schäfer in der .Allgemeinen Tvierfchutz-Z-itfchrist« Nr. 9 d- I- aufmerksam und ihcilt tn der Hoffnung, der guten Sache zu nützen, nachstehendes Referat des Herrn Profifi or Pflug über daS Doppelzoch in. das Widerrist- oder Stockjoch, welches vorzugsweise als Doppeljoch tn Ungarn rc-, dann aber auch in Mecklenburg im Gebrauch sein soll. In Belgien hat man ein zweckmäßigeres, ein gepolstertes einfaches Widerristjoch- Unter die Kategorie deS Kopfjochs gehören auck die Stirnbänder, b. s- gut gepolsterte halbmondförmige, kaum handbreite, mit hölzerner oder eiserner Grundlage Ders.hcne, außen mit Metall beschlagene und nicht selten anderweitig verzierte Geschirr- i Mcke, welche mit Riemen an den Hörnern beseitigt werden und auf einer gepolsterten Unte-laae, einem Kissen, unter den Hörnern auf dem oberen Tbeil der Stirne des Rindvi-hstücks liegen. An den beiden Enden dec Stirnbänder sind die Zugstränge L-festigt. r t Die beste Anspannungsmethode ist unzweifelhaft die mittelste der eben beschriebenen Stirnbänder. Denn hier kann das Thier ohne l-gliche unnöthige Quälerei seine volle Zugkraft entwickeln und ermüdet sich nicht so leicht, wie beim Doppeliock, da das schwächere Thier von dem stärkeren nicht so sehr unterdrückt werden kann. Mittelst Stirnbänder angespannte Thiere können gegenüber den tm Dopp ljoch gehenden Thieren größere Märsche über Berg und Thal machen und auch größere Lasten ziehen. Jedes Thter kann sich frei bewegen und die Kraft der einzelnen Thiere kommt m^r ^Da^Anlerncn der Thiere im Stirnjoch und auch in den Stirnbändern ist allerdings mühevoller als beim Doppeljoch. Da aber di- Thiere tm ersteren Falle längere 8ett fort diensttauglich bleiben und der Thierkörper somit weniger abgenutzt wird, so darf man sich beim Etnlernen des Rindviehs im Stirnband eine etwas größere Mühe nicht verdrießen lassen, zudem da diese Mühewaltung doch nur wenig großer ist, als tn den Fällen, wo man die Thiere im Doppeljoch emlernt. , Die Stirnbänder finden stch nunmehr tn allen landwtrthschaftlich gut fitu.rten Gegenden, mögen dieselben gebirgig sein oder nicht, sie verdrängen z-de andere An- spannungSmethode immer mehr, und wer ihre Vorzüge kennen g e lernt h atz gib t gern- eine allerdings nöthige etwas größere Summe für die Anschaffung dieser G-schirrstücke aus. Aus diesen Gründen steht man die Stirnbänder auch schon längst in oltltn ärmeren Gebirgsgegenden, so z. B- im Fichtelgebirge, ganz allgemein- Da meines Dafürhaltens nach die Stirnbänder diejenigen Geschirrstücke sind, welche sich am besten sür Zugvieh eignen, und vom landwtrthschafltzcheli uvd thier- schützenden Standpunkt- aus empfohlen werden müssen, so wünsch- ich, daß dieselben auch bet uns, wo das Genickdoppelioch noch so häufig stch findet, allgemein etn- 8efÜ$rt®“sraß"’berrfß° oder Stockjoch brauche ich hier nicht weiter zu beschreiben, in unserer Gegend ist es ganz unbekannt. Ich möchte nur erwähnen, daß in manchen Gegenden, z. B. tn Schwaden, daS Rindvieh in einem d-m Pserdekummet ähnlichen em- sachen Skockjoch geht- Auch diese Widerrist- oder Stockioche und die Vtehkummete mag i^^nicht doppeljoch allerdings daS älteste A»spanngcschirr sein, denn tn Abbildungen altg-rmanifchcr Zustände begegnen wir ibm stets. In den in der land- wirtbschafilichen Cultur noch wett zurückstchenden Landern ist ausschließliche Spannmetbode. In arm-n Gegenden, und das sind häufig die Gebirgsgegenden, ftnbct man das Doppeljoch gewöhnlich am meisten verbreitet. ES läßt sich nicht leugnen, daß daS Doppeljoch dos einfachste, dauerhafteste und billigste Anspanngeschinstück ist, tw dem daS störrige Vieh leinen muß, ob es will ober nicht; gerade so, wie der Mmsch in den mittelalterlichen Folterkammern zu allen möglichen wahren und unwahren Aus» fasen bat gezwungen werden können. m , , . „ _ , Wie man aus Vorstehendem ersieht, so hat meiner Meinung nach das Doppel- joch gegenüber den Stirnbändern allerdings zwei Vorzüge: e6 ift billiger und das liebe Vieh läßt sich darin leichter anlernen. Alle anderen vow ihm behaupteten guten Eigenschaften sind illusorisch. Daß das Topp-ljoch bie Körpcckraft der Thi-re mehr wie das Stirnband ronsumirt und der ihm lehr leicht die scdwerfim Verletzungen am Thierköip-r Vorkommen können, das hat eine hunderifache Beobachtung g-Uhrt. und welch eine große Threrquälerel das Einspannrn im Doppeljoch für die Thiere ist, das brauche ich nicht auSzufübrm, das sieht man d»m Vi-H schon an, wenn es auch nur #uf ebener Chaussee tm Doppeljoch einen leichten Wagen ziehen muß. Wer sich aber habet von der argen Thiei guöl-ret noch nicht genügend zu überzeug-» glaubt, der br- lrachte im Doppeljoch gehende Viebstücke im Hochsommer, von Mücken geplagt, an einer Holzfuhre auf schlechten Waldwegen! Es ist keine Frage, daß nicht nur die Landwirthe aus ökonomischen G.ünden, sondern auch wir vom thierschützenden Standpunkt aus bemüht sein müssen, dem Doppeljoch ein Ende zu machen und dem Stirnband- mehr und mehr Eingang zu verschafft». Das wirksamst- Mittel hierfür ist der Erlaß eines Polizeireglements, wodurch da? Doppcljoch verboten wird und es ist unzw-ifelhaft, daß ein solches Reglement erlassen werden kann, denn daS Doppeljsch ist eine zum öffentlichen Zlerg-rnrü führende Tbi ergnälerei. WerMifchres. Lang-GönS. Bet der am 15 d. M- stattgehabten Ersatzwahl zum hiesigen «emcinderaih wurde das seitherige Mitglied desselvcu, Rtstauraleur und Postagent Johannes Rompf XII. dahier mit 81 Stimmen wiederaewühlt. Ein Beweis, daß derselbe sich während seiner seitherigen Amtspertode daS Vertrauen seiner Mitbürger zu erwerben gewußt. — sNeue Sttrprtffion.] Bet dem stetig wachsenden Consum des Bieres, welches in Deutschland mehr und mehr zum Nattonalgetränk und BolkSnahrungsmttt-l gc. worden ist, verlangt daS Interesse deS coniumirenden Publikums, daß der Wirth daS Bier mindestens eben so gut zum Ausschank bringt, wie ihm dasselbe vom Brauer geliefert wird. Bekanntlich ist das Bier bsim Anstich des Fasses wegen seines hohen Kohlensäuregehaltes am wohlschmeckendsten und bekömmlichsten und nimmt beim weiteren Verzapfen an Güte ollmälig derart ab, daß die letzten drei oder vier Gläser als völlig ungenießbar bezeichnet werden müffen. Wie freudig begrüßt daher der Kenner den „Anstich- und wie ungern trinkt er von der Neige deS Fasses, wie verhaßt ist ihm geradezu der sogenannte „Nachtwächter". Die Frage nach einer guten, daS Bier wirklich con- ftrvircnden Art des Ausschanks ist in hohem Maße zu einer brennenden geworden» bedeutungsvoll und wichtig für den Brauer, den Wirth und den Consumeuten. Nord mancherlei vergeblichen Nersuchen ist diese Frage neuerdinqs in vollkommener" i»-« definitiver Weise durch die Bierpression mit stüfsiger Kohlensäure (System Dr. Ravdi- Kunhetm) gelöst worden. Das darnach behandelt- Bier bleibt 1) während der emm » Zeit deS AuSschanks der verunreinigenden und verderblichen Einwirkung der atwo- spärischen Luft entzogen und befindet sich dauernd unter einem mäßigen Drück desjtn 'uo Gases, welches ihm fernen erfrischenden Wohlgeschmack verleiht und seine Bekömmst"- feit bedingt. 2) Ist das Bier zu arm an Kohlensäure, so verdesfcrt es sich während des Ausschanks wesentlich, so daß die letzten Gläser vom Faß die besten und b» Kennern die beliebtesten sind. 3) Der Wirth kann selbst bet geringem Consum blt. größten Fässer auslegen, ohne daß je ein Schalw-rden deS Bieres eistrcten könnle' 4) Der Foßmhalt kann biS zum l-tzteu Tropfen benutzt werden. 5) Infolge des gleichmäßigen Gehalts an Kohlensäure setzt das Bier in den Leitungen re. erheblich weniger ab. 6) Die Handhabung des Apparates ist äußerst bequem, einfach und sicher. 7) Dix Behörden, der Brauer, der Wirth und die Consumentcn erhalten durch den Apparol volle Sicherheit, daß daS Bier mindestens in gleicher Höhe zum Ausschank gelangi wie es vom Brauer geliefert wurde. 8) Durch das E »pumpen der Lust in den Wmd> k-ssel wird Wärme erzeugt, während durch den U-bergang der flüssigen Kohlensäme in die Luftform Wärme gebunden, also Kälte erzeugt und dadurch E.s gespart wsttz Die Kohlensäure nimmt im Gaszustande 450ms( mehr Raum ein als im flüssig^' Zustande, der bei einem Drucke von 35'/, Atmosphären eintritt. Flüssige Kohlensäure wird übrigens bereits sonst vielfach verwendet. Krupp benutzt deren Spannk.ast zum Pressen des flüssigen Stahls, während sie in Berlin bei den Dampfspritzen in der Z-st des AnheizmS, bis der nöthige Dampfdruck erreicht ist, zur Wirkung gelangt. Die flüssige Kohlensäure wird in eisernen Flaschen, welche amtlich auf 250 Atmosphäre» geprüft worden sind, versandt und hat die Firma H. Hammerschmidt in Bannen- Nittershaus-n den Alleinvertrieb der Kohlensäure, sowie die Fabrikation der Apparate übernommen. In Barmen haben solche Apparate bisher bereits in sieben Restaurants Anwendung gefunden und zwar bei den Herren F. Wolf (Prinz Carl), Reinh. Spottet, Fritz Lange (Walhalla), Wilh. Aprath, R. v Scheven, in Elberfeld Rod. Hein und Nordmarer. Herr Franz Kluge in Barmen, Löweustraße und KarlSstraße, besorgt b;e Herstellung her nicht einmal kostspieligen Einrichtung. Allgemeiner Anzeiger. Weihnachts-Verloosung Darmstädter Gewerdchalle-Vereins e. G. 12,000 Lasse ä 1 Mk. 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