Str. 2SS Drittes Blatt. Sonntag den 14. October isss. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Bureau r Schul st raße 7. e Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. ________________ Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Betreffend: Die Ausführung der Bestimmungen der internationalen Reblaus-Convention vom 3. November 1881 (Reichsgesetzblattv. 18tz2,S. 125). Bekanntmachung. Der § 4 der Kaiserlichen Verordnung vom 4. Juli l. I. (Reichsgesetzblatt S. 154) bestimmt Folgendes: § 4. Die Einfuhr aller zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien, welche aus Pflanzschulen, Gärten oder Gewachshaulern stammen, über die Grenzen des Reichs und die Ausfuhr der genannten Gegenstände aus dem Reichsgebiet in die Gebiete der bei der internationalen Reblaus-Konvention betheiligten Staaten (dermalen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Frankreich, Portugal, Schweiz, Luxemburg, Belgien) ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen gestattet: 1. die Einfuhr hat ausschließlich über die hierfür vom Reichskanzler zu bezeichnenden Zollämter stattzufinden °(s. B. v. 12. Juli 1883, Reichsg. Bl. S. 242); 2. die Ausfuhr hat ausschließlich über die zu diesem Behuf von einem jeden der betheiligten Staaten für sein Gebiet zu bezeichnenden Zollämter stattzufinden; 3. die in Rede stehenden Gegenstände müssen fest, jedoch dergestalt, daß sie die nöthigen Untersuchungen gestatten, .verpackt, sowie mit einer Erklärung des Absenders und mit einer auf der Erklärung eines amtlichen Sachverständigen beruhenden Bescheinigung der zuständigen Behörde versehen sein, aus welcher hervorgehl: a) daß die Gegenstände von einer Bodenfläche (einer offenen oder umfriedigten Pflanzung) stammen, die von jedem Weinstock durch einen Zwischenraum von wenigstens zwanzig Meter oder durch ein anderes Hinderniß getrennt ist, welches nach dem Urtheil der zuständigen Behörde ein Zusammentreffen der Wurzeln ausschließt; b) daß jene Bodenfläche selbst keinen Weinstock enthält; o) daß auf derselben keine Niederlage von Reben sich befindet; 6) daß, wenn auf derselben von der Reblaus befallene Weinstöcke sich befunden haben, eine gänzliche Ausrottung der letzteren, "ferner wiederholte Desinfektionen und drei Jahre lang Untersuchungen erfolgt sind, welche die vollständige Vernichtung des Insekts und der Wurzeln verbürgen. Die obengedachte Erklärung des Absenders muß I. bescheinigen, daß der Inhalt der Sendung vollständig aus seiner eigenen Gartenanlage stammt; H. den letzten Bestimmungsort und die Adresse des Empfängers angeben; HI. ausdrücklich bestätigen, daß die Sendung Reben nicht enthält; IV. angeben, ob die Sendung Pflanzen mit Erdbällen enthält; V. die Unterschrift des Absenders tragen. Bezüglich des Begriffs „sonstige Vegetabilien" kom^ jedoch der nachstehende Artikel 2 der Konvention in Betracht: Artikel 2. Wein, Trauben, Trestern, TraubeEne, abgeschniltene Blumen und Erzeugnisse des Gemüsebaus, Samen und Früchte jeder Art weiden zum freien Verkehr zugelasseu. Tafeltrauben dürfen nur in wohlverwahrten und dennoch leicht zu durchsuchenden Schachteln, Kisten oder Körben zum Verkehr zugelassen werden pp. Hiernach ist die Ausfuhr der zur Kategorie der Reben nicht gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien, welche aus Pflanzschulen, Gärten oder Gewächshäusern stammen, mit Ausnahme der in vorstehendem Artikel 2 genannten, zum freien Verkehr zugelassenen Gegenstände, aus dem Reichsgebiete m die Gebiete der bei der internationalen Reblaus-Convention betheiligten Staaten nur dann gestattet, wenn die betreffende Sendung mit der an dem angegebenen Ort vorgeschriebenen Erklärung des Absenders und der daselbst verlangten auf der Erklärung eines amtlichen Sachverständigen beruhenden Bescheinigung der zuständigen Behörde versehen ist. Da es nun zur Erleichterung des Verkehrs dienen wird, wenn für diese Erklärung und beziehungsweise Bescheinigung innerhalb des Reichsgebiets ein einheitliches Schema zur Anwendung kommt, hat Gr. Ministerium des Innern und der Justiz das nachstehende Schema in llebereinstimmung mit dein von dem Reichskanzler deshalb geäußerten Wunsche vorgeschrieben, welches in den Fällen, in denen Gegenstände der oben bezeichneten Kategorie in die Gebiete der bei der internationalen Reblaus-Convention betheiligten Staaten ausgeführt werden, zur Anwendung gebracht werden soll. Als^zur Ertheilung der erforderlichen Bescheinigung zuständige Behörde hat Gr. Ministerium allgemein die Localpolizeibehörde der Gemarkung bestimmt, aus der die betreffenden Gegenstände stammen, und hat diese Behörde in den Fällen des § 4, 3a, b und c der erwähnten Verordnung die Erklärung eines ^geschworenen als amtlichen Sachverständigen, in dem Fall des § 4, 3d aber des als Aufsichtscommissär für die Rebpflanzungen der betreffenden Gemarkung bestellten Sachverständigen ihrer Bescheinigung zu Grunde zu legen. Gießen, den 10. October 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann. Sche I. Erklärung des Absenders. Der Unterzeichnete^) erklärt hiermit, a. daß der ganze Inhalt der beifolgenden Sendung?) bezeichnet mit3) enthaltend^) . aus seiner eigenen Gartenanlage in5) stammt; b. daß die Sendung für5) in7) bestimmt ist; c. daß die Sendung Reben nicht enthält; d. daß die Sendung Pflanzen mit Erdbällen ejlWt. mcht enthält. A. . , den ten . . . ( Unterschrift.) L,{t k 1) Name (Firma), Stand oder Gewerbe, Wohnort. 2) Anzahl und Beschaffen- h U der Kollrs (Kisten, Körbe). 3) Markirung und Nummer. 4) Angabe des Inhalts SF Endung (Gattung der Sträucher, Blumen u. s. tu.) 5) Angabe des Ortes, wo ?te Gartenanlage befindet. 6 u. 7) Name und Wohnort Desjenigen , für den die Endung bestimmt ist. Betreffend: Wie oben. ~ " m a: II . Behördliche Bescheinigung. Es wird hiermit bescheinigt: a) daß die vorstehend näher bezeichnete Pflanzensendung von einer Bodenfläche des Herrn in stammt, welche von jedem Weinstock durch einen Zwischenraum von wenigstens 20 Meter getrennt ist, (oder) welche von jedem Weinstock durch ein Hinderniß getrennt ist, das nach dem Urtheil der unterzeichneten Behörde ein Zusammentreffen der Wurzeln ausschließt; b) daß jene Bodenfläche selbst keinen Weinstock enthält; c) daß auf derselben keine Niederlage von Reben sich befindet; d) daß auf dieser Bodenfläche niemals von der Reblaus befallene Weinstöcke stch befunden haben, (oder) daß von der Reblaus befallene Weinstöcke auf der gedachten Bodenfläche zwar sich befunden haben, aber gänzlich ausgerottet worden sind, daß ferner wiederholte Desinfectionen und drei Jahre hindurch Untersuchungen stattgefunden haben, welche die vollständige Vernichtung des Insekts und der Wurzeln verbürgen. A. . . den ten ____ (Siegel) und Firma der Behörde._______________ Gießen, den 10. October 1883. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzogiliehen Bürgermeistereien, beziehungsweise Lokalpolizeibeamten. Sie wollen sich nach den vorstehend angegebenen Vorschriften bemessen. Darmstadt, 9. October. Aus den Verhandlungen der Großh. Han- delskammer Darmstadt in der gestrigen Sitzung ist zunächst hervorzuheben, daß dem Anträge der Offenbacher Handelskammer um Einführung einer „zweiten ermäßigten Stückgutklaffe" allseitig zugestimmt wurde. Sodann reserirte Herr Amtsanwalt Dr. Meisel, Secretär der Handelskammer, über die Führung der Handelsregister, die durch Fortführung der sog. „tobten Firmen" vielfach in Unordnung gerathen seien, so daß oie Bildung einer Commission von Mitgliedern der Kammer behufs Revision der Register wünschenswerth sei. Ein Memorandum der Sonnenberger Handelskammer zur Erstrebung einheitlicher Bestimmungen über die Verwendung arsenikhaltiger Farbstoffe bei der Spielwaaren-Fabrikation wurde sammt einem beigegebenen Gutachten des Herrn Dr. Kaffer dem Herrn Dr. Schäfer zur Begutachtung überwiesen. Berlin, 11. October. Die „Bert. Polit. Nachr." schreiben: Wenngleich es außer Zweifel steht, daß die Retchsregterung nach rote vor eine erhebliche Vermehlung der Retchseinnahmen anstrebt, so sind doch die jetzt wieder auftauchenden Nachrichten Über bestimmte große Steuervorlagen, die den Reichstag in feiner nächsten Session beschäftigen sollen, mit großer Vorsicht aufzunehmen. Wir glauben versichern zu können, daß in diesem Augenblick keinerlei größere Vorlagen dieser Art fertiggestellt, vielmehr nach rote vsr daran festgehalten wird, erst die Bedürfnisse der Einzelstaaten. voran Preußen, genau feststellen zu lassen. Daß die preußische Regierung für die bevorstehende Session des Landtags eine Reihe von Vorlagen vorbereitet, welche bestimmt ist, dringenden Bedürfn ssen und Uebelftänden abzuhelfen, ist bekannt. Aus seinen dtrecten Steuern kann Preußen jedoch die Mittel hierfür nicht gewinnen — die in Vorbereitung befindliche Reform der Einkommensteuer strebt ja weniger eine Vermehrung des Ertrags als vielmehr eine gerechtere Vertheilung dieser Steuer an — es ist daher gezwungen, auf die gewissermaßen dem Reiche in Verwahrung gegebenen indirecten Steuern zurückzugreifen. Insofern ist cS ja klar, daß es schließlich in der Hand des Reichstags liegen wird, dem preußischen Staate die Mittel zur Deckung seiner Bedürfnisse zu gewähren. Es wird jedenfalls der Abschluß der Verhandlungen und d'c endgültige Feststellung des Umfangs der Bedürfnisse tm preußischen Abgeordnetenhause abzuwarten sein, ehe die Reichsregierung mit einem diesbezüglichen Retchs- steuerproject wird hervortreten können. Dagegen verlautet, daß dem Reichstage Vorlagen zugehen dürften, welche eine Verbesserung, resp. Erhöhung einzelner Positionen des Zolltarifs bezwecken. Insbesondere soll der Versuch gemacht werden, den kunstgewerblichen Erzeugnissen vermehrten Schutz angedeihen zu lossm, vorausgesetzt, daß cs gelingt, die großen praktischen Schwierigkeiten, die dem entgegenstehen, zu überwinden. Die Wicdeieinbringung der in der letzten Reichstagssession abgelehnten Vorlage, die Abänderungen des Zolltarifs betreffend, scheint jedoch für jetzt nicht in's Auge gefaßt zu sein. Vermischtes. — In Wien hat ein Mann Namens I. Sofer ganz erstaunliche Proben seiner graphischen Kunst abgelegt. Auf einem Weizenkorn war der ganze Psalm 45 (zusammen 394 Buchstaben) und auf den v er kaum messerrück nbretten Kanten einer Visitenkarte das Übliche Synagogengebet für das Wohl des kaiserlichen Hauses (360 Buchstaben) so zierlich und deutlich geschrieben, daß man Vieles ohne sonderliche Anstrengung mit freiem Auge lesen konnte. — Das wahrhaft entsetzliche Eisenbahnunglück in Steglitz hat eine allgemeine und berechtigte Aufregung bewirkt. Die furchtbare Thatsache, daß ein Courierzug mitten in eine fröhliche Menschenmenge hineinfährt und während eines Augenblicks Cd. 40 Menschen zu blutigm Cadaoern zermalmt und andere verstümmelt, liegt wie ein Alp auf allen Gemüthern. Der Fall ist um fo trauriger, da die M'ßstände, welchen seine Veranlassung in erster Linie zugeschrieben werden muß, die höchst mangelhaften örtlichen Verhältnisse und Einrichtungen des Bahnhofs Steglitz, durch die Verhandlungen in der Frühjahrs-Session des preußischen Landtags roeith'n offenkundig geworden sind. Die preußische Regierung hatte eindringlich auf die Gefahren aufmerksam gemacht, welche aus diesen Mißständen für Leib und Leben des Publikums entstehen könnten, aber sie fand bei der Majorität des Landtags kein Gehör. DsS blut'ge Opfer von 40 blühenden Menschenleben mußte erst die Argumente der Regierung ergänzen. Und nun erst die wirthschaftlichen Folgen dieses Dramas. Wer entschädigt die W-Itroen und Waisen, die ihrer Ernährer, ro^r die auf ihre Arbeitskraft angewiesenen Verstümmelten, die ihre Glieder verloren haben, für diese traurigen Verluste und ihre harten Consequenzen? Die Bahnv'rwaltung trägt Mnc Schuld; es bleibt in solchen Fällen nur das öffentliche Mitleid als Hilfe in der Roth übrig, wenn die Opfer nicht die Vorsicht hatten, sich und die Ihrigen rechtzeitig durch eine Lebens- oder Unfall- Versicherung zu schützen. Wie wenige aber diese Vo sicht üben, das beweist der Wiener Theaterbrand, das wird auch dieser entsetzliche Unglücksfall wieder beweisen. — Vier besonders kräftige Vertreter der Sackträger-Jnnung m Berlin haben vor ein paar Tagen ein Kunststück im Essen vollführt, welches einzig in seiner Art dastehen dürfte. Als sie gegen Abend nach einer ebenso anstrengenden ro.e lohnenden Arbeit in ein Local der Mühlstraße einkehrten, wetteten sie mit dem ihnen bekannten Geschäftsinhaber, daß sie binnen einer Stunde sein Büffet leer essen würden. Auf d esem standen eine Schüssel mit 26 Eisbeinen, ein halbes Faß Rollmöpse, fünf ein halbes Pfund Leberwurst, si'ben Paar Knackwürste, ein Schtnkenknochen m t ca 3 Pfund Fleisch, eine Assiette mit 3 Dutzend Sechserkäsen (sogenannte Goldigsten), 11 sauere Gurken, ein Stück Schweinchratm, etwa 2 Pfund schwer, ein Fünfgroschenbrod, ein Pfund Schmalz und eine Büchse Mostrich. In 45 Minuten war die Wette gewonnen, die Wette um eine — Weiße, die der Wirth schmunzelnd eingoß, nachdem er den Preis für seine Waare, in Summa 20 Mark, eingestrichen hatte. Die vier Collegen befanden Allgemeine sich in der behaglichsten Stimmung und versicherten, daß sie nun, nachdem sie sich leidlich satt gegessen Hütten, voraussichtlich recht angenehm schlafen würden. — (Die bösen Folgen einer Katzenhetze.) In Lausanne ist ein interessanter Proceß entstanden- Ein Hund, der einem Engländer gehört, verfolgt eine Katze; diese flüchtet in einen Keller, der Hund stürzt ibr nach und -erbricht in seinem Falle den Hahn eines Weinfasses, welches 2800 Liter Yvorne enthält. Der Wein fließt infolgedessen aus und der Besitzer des Weines erh.'bt Klage gegen den Besitzer des Hundes von welchem er 2500 Francs Schadenersatz verlangt. — (Wer hat die Postkarten erfunden?) Diese Frage mag wohl schon Manchen beschäftigt haben, der die bequeme Einrichtung schätzen gelernt hat, feine Gedanken ohne Feder und Tinte, ohne Briefbogen und Umschlag sofort aufzeichnen zu können. Heute erscheint es fast unbegreiflich, daß man nicht schon vor Jahrhunderten die glückliche Erfindung gemacht hat, und doch besteht sie erst seit 14 Jahren. Es ist eben die alte Geschichte wie mit dem Ei des Columbus. Doch wer ist der Erfinder? Derselbe ist kern Postbeamter, sondern war seiner Zeit Profissor der Nationalökonomie an dec Militärakademie zu Wiener-Neustadt. Sem Name ist Dr. Emanuel Herrmann und sein Geburtsort Klagenfurt in Kärnthen. Die Postkarten wurden in Oesterreich-Ungarn am 1 October 1869 eingeführt und bald fanden sie auch im Gebiet des norddeutschen Bundes, in Bayern und Württemberg, in Belgien und Nordamerika Eingang. — (Von Haifischen verschlungen.) Die mit dem Dampfer „Galizia" kürzlich von Pocifico kömmenden Passagiere waren, wie die in S. Paulo in Brasil.en erscheinende deutsche Zeitung „Germania" mittheilt, in der Nähe der Küste von Mal- donade Zeuge eines entsetzlichen Vorfalls. Ein junger Spanier fiel in's Meer, ein Matrose stürzte sich demselben nach, um ihn zu retten, als sich im gleichen Moment zwei der an dieser Küste so zahlreichen Haifische präsentirten und die beiden jungen Männer verschlangen. — Unter die Opfer, welche sich auf >,er untergegangenen „Cimbria" befanden, wurde auch eine Frau Alma Kaiser aus Eisenach, welche kurz vorher wegen Kuppelei zu 9 Monaten Gefängniß verurtheilt war und sich der Strafe durch die Flucht entzogen batte, gezählt. Sie hatte jedoch seiner Zeit das Unglücksschiff nicht mehr erreichen können und lebte seither verborgen in Hamburg, von wo dann die längst tobt- geglaubte Verbrecherin durch einen Polizeisergeanten in das Gefängniß zu Eisenach überbracht wurde. — (Mysteriöse Manövervorfälle in Frankreich.) Während der diesjährigen Manöver in Frankreich hat sich der bedauerliche Fall ereignet, daß ein Stabsoffizier während des Gefechtes gelobtet, ein anderer angeschossen wurde und begegnet man diesbezüglich eigenthümlichen Commentaren in französischen Blättern. So meldet der ,/Moniteur Universel": „Vor einiger Zeit wurde zu Beginn der Manöver der Major S^naux bet einer Tiralleurübung getödtet und wurde gleich anfangs die Frage laut, ob dieser Todesfall nicht etwa einem Verbrechen zuzuschreiben sei." Eines der Lyoner anarchischen Journale „Drapeau Noir" beschäftigte sich nut diesem unglücklichen Ereignisse in einer Weise, welche cm sicheres Dcmrnti jenes Gerüchtes nicht gestattet, indem das Blatt den Soldaten des 134. Regiments beglückwünschte, welcher den unglücklichen Offizier getödtet habe und seinen abscheulichen Artikel mit der Aufforderung zur Nachahmung an alle jungen Leute schloß, um so die Aufhebung der permanenten Armeen zu erreichen. Absichtlich oder nicht, der Fall sollte nicht vereinzelt bleiben. Einige Tage waren verstrichen, als der Oberst Grisot zum Object eines versuchten Mordes wurde. Während der großen Manöver sauste eine Kugel und zwar nicht etwa eine verirrte, an den Obren des Stabsoffiziers vorbei und ergab die Untersuchung, daß ein junger Soldat sich auf diese Art an seinem Obersten wegen dessen kräftiger Disciplin rächen wollte. Auch hier konnte die anar chische Presse nicht schweigen, sondern benützte die Gelegenheit, ihre gehässigen Umsturzideen unter Hinw ts auf diesen Fall zu entwickeln. Der „Moniteur Universel" schließt unter energischer Verdammung solcher feiger Gesellen des Mordes, welche mit ihren Tendenzen nicht nur das Bestehen einer jeden Gattung des Heeres unmöalich machen, sondern auch Frankreich vertheidigungslos der ersten feindlichen Invasion überliefern. Witterungskunde/) 14. October. Sonntag. Morgens wolkcg, Nachmittags aufgebessert bis herbstlich gut, Nachts Bedeckung mit kühlen Niederschlägen, örtlich auch Morgens Niederschläge; zeitweise windig, an den Küsten bis zu Sturm und Windstillen wechselnd. Nach Westen zu entwickeln sich besonders herbstlich gute Nachmittage. 15. October. Montag. Mittags und Nachts zunehmend windig, wenn auch frühmorgens und Abends meist windstill; stellenweise, zumal an den Küster stürmisch; frühmorgens örtlich tiefblau, nachher Nachmittags Schleier bis Ballen, aui Mittag zu wolkig bis bedeckt, Nachmittags bis Abends aufgcheitert, Nachts mäßigt Niederschläge. 16. October. Dienstag. Mittags und Nachts windig, stellenweise, zumal ar den Küsten stürmisch, frühmorgens und Abends windstill; frühmorgens vielfach Hat bis blau, Morgens wolkig, Nachmittags bis zum Abend aufgebessert, Mittags und Nachts Niederschläge. Die Niederschläge dürften namentlich in England, Frankreich und Italien bedeutend fein. Es könnte sogar, wenn ich auf Analogiren gestützt, Ausnahmen wacher darf, wie ich glaube, in Folge der im Westen und Süden stürmischen Witterung fftr Deutschland der 16. oder 17. October mehr trocken bis meist heiter und blau werden Fortgesetzte Studien müssen derartige Unregelmäßigkeiten, wie sie fast jeden Monat ir der Nähe der Sturmtage auftreten, unsachlich ergründen helfen *) Aus Dr. L. Overzier's Wetter-Prognose für den Monat Gelobet, abgeschlossen am 20. September (Verlag der M. Lengfeld'schen Buchhandlung in Köln Preis 1 JC.) — Nachdruck verboten. r Anzeiger. Montag den 15 d. Mts, Vormittags 10 Uhr, werden in der Flett 'schen Hofraithe dahier verschiedene Mobiliargegenstände, als: 2 vollständige Betten, 1 Spiegel, 1 Nachttisch, 1 Waschtisch, 1 ovaler Tisch, 1 Brandkiste, 1 runder Tisch, 3 Kleiderschränke, 1 Sopha, 2 Kommoden, 1 Küchenschrank, 1 Bild, 2 Stühle, 1 Pult rc. öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert: Die Versteigerung stndei bestimmt statt. Gießen, den 10. Oktober 1883. Bühner, 6798 Großh. Gerichtsvollzieher. Mobiliar-Versteigerung. Montag den 15. Oktober und die folgenden Tage, Nachmittags 2 Uhr, sollen in dem Hause des Herrn Fritz Kempff, Marburger-Straße 65, nachbenaitnte Gegenstände, namentlich: Sopha, Tische, Stühle, Kommode, ein- und zweithürige Kleiderschränke, Bettstellen mit Sprungfeder-Einlagen, Roßhaarmatratzen, sehr gute Federbetten, Küchenschrank mit Glasaufsatz, 1 Eisschrank, Küchengeschirr, emaillirt. Kochgeschirr, eine Parthie Waschpfähle, kleingemachtes Holz und sonstige Haus- haltuugsgegenstände gegen Baarzahlung versteigert werden. Im Auftrag: 6604____________I. Rothenberger. Fr» Zittcft | jHtrrenieg 14, empfiehlt zu bevorstehender Saison ihr reichhaltiges Lager in wollenen Strickgarnen in allen Farben, fertigen Strümpfen, Socken und Beinlängen, Unterjacken, Unterhosen, wollenen Damen- Unterröcken, Tüchern, Damenwesten, Caputzen rc. 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