9tr. 288 Dienstag den 11. Decembcr 1888. Amts- und Anzeigeblati für den Kreis Gießen. 'S K I V V $ Dttreaur Schulstraße 7. Erscheint tLslich mit Ausnahme des M-tttoKö. Durcn derlei i^ürl^h Amtlicher Hheil. Gießen, den 5. December 1883. Betreffend: Die Bestellung von Experten in Brandversicherungs - und Brandentschädigungsangelegenheiten. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen BürgermeiAereien Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen. Rodheim, Röthges, Steiuheim, TraiS-Horloff, Utphe und Villingen. Zum Experten in Brandverstcherungs- und BrandentschädigungS-Angelegenheiten ist der Fürstliche Bau-Jnspector Schön in Lich und zum Fcuer- msitator der Bezirksbauausseher Heineck in Hungen ernannt worden, nachdem der seitherige Inhaber dieser Stellen, D. Roth, dieselben niedergelegt hat. ________________________________________________Dr. Boekmanir. ___________________________________________________ Betreffend: Die Verminderung der Sperlinge. Gießen, den 3. December 1883. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzherzoglicherr Bürgermeistereien des Kreises. Aus landwirthschastlichen Kreisen ist wegen des großen Schadens, welchen die Sperlinge in Folge ihrer allzugroßen Vermehrung im verflossenen Sommer angerichtet haben, bei uns Antrag auf Anordnung von Maßregeln zur Verminderung dieser Vögel gestellt worden, da die zur Verscheuchung derselben angewandten Mittel erfolglos geblieben sind. , . r m p. . r . Die Verordnung vom 7. April 1837 (Regier.-Bl. S. 243), nach welcher jeder Eigenthümer ooer rmtzmeßlrche Besitzer eines bewohnten Hames verbunden sein soll, jährlich vor Ablauf des Monats März 6 Sperlinge zu liefern oder 6 Kreuzer für das Stück zu zahlen, erscheint nach Art. 81 der Landgemeinde-Ordnung und Art. 93 der Städte-Ordnung nicht mehr anwendbar. Vielmehr müßte, da kein Gesetz vorliegt, ein Zwang zu einer solchen persönlichen Leistung durch ein besonders zu erlassendes Gemeinde-Statut vorgeschrieben werden (s. Art. 8 der Landg.-Ordn., Art. 9 der St.-O.). Wir müssen Ihnen anheimstellen, in dieser Hinsicht das Erforderliche vorzukehren; jedenfalls halten, wir es aber für zweckmäßig, in den Gemeinde-Voranschlagen bestimmte Summen zur Verminderung der Sperlinge vorzusehen. Diese Ausgaben sind, wenn nicht die Uebernahme auf die Gemeindekaffe beschlossen wird, auf das Grundsteuer- .capital zur Wiedererhebung auszuschlagen (s. Art. 5 des Gesetzes vom 22. November 1872, Reg.-Bl. S. 414). Um einen Anhaltspunkt über die Größe der erforderlichen Summe zu gewinnen, empfehlen wir Ihnen, Mindestens gleich früher 6 Sperlinge auf jedes bewohnte Haus und als Preis 3 Pf. für das Stück anzunehmen. Es bleibt den Gemeinden anheimgestellt, zu beschließen, wie dre vorgesehenen Mittel zu verwenden stnd, insbesondere ob die Lieferung der Sperlinge an bestimmte Personen veraccordirt oder ob im Allgemeinen für jeden gelieferttn Sperling der zu bestimmende Preis gezahlt werben soll. Letzteren Falles wäre nur darauf zu achten, Laß die abgelieferten Sperlinge nicht aus anderen Gemarkungen ein* gebracht worden sind und daß keine anderen Vogelarten e/ngefangen werden. Weiter ist es früher angemessen befunden worden, daß nicht blos bie Köpfe der Sperlinge, sondern diese ganz und frisch geliefert, daß abn nur bie Köpfe zurückbehakren'Werdern Diese sind unter Ansicht zu wernichten. Nachdem uns Großh. Ministerium des Innern und der Justiz ermächtigt hat, für diejenigen Gemarkungen, für welche sich dies als wunschenswerth Herausstellen sollte, die zur Vertilgung schädlicher Vögel zulässigen Maßregeln zum Zweck der Verminderung der Sperlinge in Kraft zu setzen, werden Sie daher beauftragt, wegen Bereitstellung der zur Verminderung der Sperlinge erforderlichen Mittel den Gemeinderath resp. bie Stadtverordnetenversammlung zu vernehmen und nach dessen Beschluß im Voranschläge für 1884/85 das Nöthige zu wahren. Soweit uns die Voranschläge bereits vorliegen, werden wir dieselben mit einer Bemerkung dazu an Sie zurückgehen lasten. , c ,, f t f ~ Wenn die nöthigen Summen bewEgt und vorhanden stnd, wollen Sie wegen Verminderung der Sperlinge alsbald, namentlich bei Frost und odjnee, jedoch nicht über den 1. März k. I. hinaus, um welche Zeit der Sperling durch Verzehrung schädlicher Jnsecten nützlich wird, das Erforderliche anordnen. Dr. Boekmann. _____ enthalt: Bekanntmachung, Iculschlünd. Darmstadt, 8. Decbr. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 27 die Ausführung der Uebeccinkunft zwischen Deutschland und Frankreich über den Schutz an Werken der Literatur und Kunst betreffend. Zur Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich, betr. den Schutz an Werken der Literatur und Kunst, vom 19. April 1883 — publicirt in Nr. 20 des Reichsgesetzblattes für 1883 — hat der Herr Reichskanzler in Nr. 45 des Centrulblattes für das Deutsche Reich voin laufenden Jahre die in Abdruck nachstehende Bekanntmachung erlassen, welche unter dem Ansügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die OrtSpolyeibehörden des Großherzogthums mit entsprechender Anweisung versehen worden sind. Darmstadt, den 1. December 1883 Grobherzogliches Ministerium des JnnM und der Justiz. v. Starck. Rautenbusch. Bekanntmachung, betr die Aussührung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich über den Schutz an Werken der Literatur unü Kunst. Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich, betr. den Schutz an Werken. Der Literatur und Kunst, vom 19. April 1883, hat der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmungen über die Eintragung und Stempelung der Eremplare von Schriftwerken rc., sowie der zur Herstellung jener bestimmten Vorrichtungen trIa^e&' i Gemäß den Bestimmungen des zu der deutsch-französischen Uebereinkunft vom 19. April 1883 gehörigen Protokolls dürfen diejenigen beim In- krafttrelen dieser Uebereinkunft, den b November 1883, erlaubter Weise bereits hergestellten Exemplare von Werken der Literatur und Kunst Schrsttwer e Abbildungen, musikalische Composttionen Werke der bildenden Künste) , der n Herstellung nach den Vorschriften der Ueberemkunft nicht mehr gestattet fein würde, auch ferner verbreitet und verkauft werden, vorausge etzt, daß ste inner- halb dreier Monate, vom Inkrafttreten der Uebereinkunft ab gerechnet, amtlich abgestempelt werben. Unter der gleichen Voraussetzung darf der Druck solcher Exemplare, wenn deren Herstellung beim Inkrafttreten der Uebereinkunft erlaubter Weise im Gange ist, vollendet werben. Wer sich daher im Besitz von Exemplaren der im Absatz 1,2 erwähnten Art befindet, hat dieselben bis zum 6. Februar 1884 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohnortes zur Abstempelung vorzulegen. Sortimentsbuchhändler, Commisnonäre rc., welche solche Exemplare besitzen, können dieselben Namens der Verleger ober ihrer Auftraggeber zur Abstempelung vorlegen, ohne daß es einer besonderen Vollmacht bedarf. §. 2. Die Polizeibehörde stellt ein genaues Verzeichniß ber_ ihr vorgelegten Exemplare nach dem Muster A auf und bedruckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienststempel. § 3. Gemäß den im Eingänge des § 1. erwähnten Bestimmungen dürfen ferner diejenigen beim Inkrafttreten der Uebereinkunft vorhandenen, bisher erlaubter Weise angefertigten Vorrichtungen — wie Stereotypen, Holzstöcke, gestochene Platten aller Art, sowie lithographische Steine —deren Benutzung nach der Uebereinkunft untersagt sein würde, während eine^ Zeitraumes von 4 Jahren von dem Inkrafttreten der Uebereinkunft ab Mr Anfertigung von Exemplaren benutzt werden, vorausgesetzt, daß diese Vorrichtungen amtlich mit einem Stempel versehen werben. Wer sich daher im Besitze von Vorrichtungen der bezeichneten Art befindet und dieselben noch ferner zur Herstellung von Exemplaren benutzen will, hat die Vorrichtungen bis zum 6. Februar 1884 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohnorts vorzulegen. Die Exemplare selbst, welche mit Hülfe der gestempelten Vorrichtungen und innerhalb des vereinbarten Zeitraums hergestellt worden sind, bedürfen eines Stempels nicht. Auf Verlangen sollen sie indeffen ebenfalls amüich abgestempelt werden. Wer Exemplare der bezeichneten Art abgestempelt zu haben wünscht, hat dieselben bis zum 6. Februar 1884 einschließlich der gedachten Behörde vorzutegen. § 4. Die Polizeibehörde stellt ein genaues Verzeichniß der ihr vorgelegten Vorrichtungen nach dem Muster B auf und bedruckt die Vorrichtungen demnächst, unter thunlichster Schonung derselben, mit ihrem Dienststempel, und zwar in einer Weise, welches die Erhaltung des Stempelzeichens möglichst sicherstellt. Sie stellt ebenfalls ein genaues Verzeichniß der mit jenen Vorrichtungen hergestellten, ihr vorgelegten Exemplare nach dem im § 2 erwähnten Muster A auf und bedruckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienststempel. § 5. Ob die Herstellung der Exemplare oder Vorrichtungen nach dem ! isherrgen Vertragsrechte erlaubt war, hat die Polizeibehörde nicht zu prüfen; dagegen hat dieselbe die Stempelung zu verweigern, wenn sie ermittelt, daß die im $ 1 bezeichneten Exemplare oder die im § 3 bezeichneten Vorrichtungen erst nach dem 6. November 1883 oder die im § 3 bezeichneten Exemplare mit Hülfe ungestempelter Vorrichtungen oder erst nach dem 6. November 1887 hergestellt worden sind. § 6. Die Verzeichnisse (§§ 2, 4) werden binnen 6 Wochen nach ihrem Abschluß von der Polizeibehörde an die zuständige Centralbehörde im Geschästswege eingereicht und von der letzteren aufbewahrt. Einer Anzeige, daß bei der Polizeibehörde Exemplare oder Vorrichtungen zur Abstempelung überhaupt nicht vorgelegt worden sind, bedarf es nicht. § 7. Für die Eintragung und Abstempelung der Exemplare und Vorrichtungen werden Kosten nicht erhoben. Berlin, den 3. November 1883. Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Bötticher. Darmstadt, 8. December. Se. Königs. Hoheit der Großherzog haben Mergnädigst geruht: , Arn 29. Novbr. dem Fabrikanten Friedrich Schön in Worms die goldene Verdienst-Mevaille für Wissenschaft und Kunst zu verleihen. — Se. König!. Hoheit der Großherzog sind gestern Abend 10 Uhr 20 Mn. von Wernigerode hierher zurückgekehrt. — Heute Nachmittag 3 Uhr fand in Gegenwart der Mitglieder der Großh. Familie die feierliche Einweihung des dem Andenken der Großherzogin Alice gewidmeten Alice-Hospitals statt, das aus freiwilligen Gaben aus England und von hier gegründet worden ist. Berlin, 8. December. Die „Nordd. Allg. Ztg." bezeichnet die Nachricht, daß der deutsche Kronprinz beabstchtige, sich nach Nom zu begeben, um dem Papst einen Besuch abzustatten, als ans der Luft gegriffen; bei der etwaigen Reise des Kronprinzen könnte es sich selbstverständlich in erster Linie nur um einen Besuch bei dem Könige von Italien handeln. Spanien. Madrid, 8. December. Bei der Abreise deS deutschen Kronprinzen nach Sevilla waren auch die Minister, daö diplomatische Corps und der Hofstaat des Königs auf dem Bahnhof anwesend. Der König war in Civiikleidung erschienen und umarmte den Kronprinzen dreimal aus das Herzlichste. Bei seiner Weiterreise nach Sev'lla Wird sich der Kronprinz auf einem zu seiner Verfügung gestellten Kanonenboote nach San Lucar an der Mündung des Guadalguivir begeben. Der Aufenthalt m San Lucar soll einen Tag währen. — Außer den Verhandlungen über einen Handelsvertrag mit England sind auch Verhandlungen über einen solchen Vertrag mit Italien, Holland, Portugal, den Vereinigten Staaten von Nordamerika und Ceutralamerika und mrt Brasilien in Aussicht genommen. — Ein Empfang des deutschen Kronprinzen auf der Reise durch den Süden Spaniens von Seiten der Präfekten wird nicht ftattsinden, da der Kronprinz sein In- cognito streng gewahrt zu sehen wünsche. — Der König hat an die zum Gefolge des K.onprinzen gehörigen Personen zahlreiche Ordensdekorationen verliehen. — Die „Agence Fabra" vernimmt, daß Spanien pst Rücksicht.auf M^großen Interessen, die es in den chinksischen Gewässern zu vertreten hat, von den Mächten aufgefordert werden dürfte, zum Schutze der europäischen Staatsangehörigen daselbst mitzuwirken im Falle, daß Feindseligkeiten zwischen Frankreich und China aus- ürechen sollten. Barcelona, 8. December. DaS deutsche Grschwader ist heute hier angekommen. Cordova, 8. December. Der deutsche Kro p inz ist heute früh 6 Uhr hier eingetroffen und von de« Behörden am Bahnhof empfangen worden. Auf dem Perron bildete das Militär Spät er; di- daselbst ausgestellte Kapelle spielte die preußische Hymne. Das Souper wurde gestern Abend 10 Uhr in Alcazar, hier in Cordova der Kaffee eingenommen. Der Kronprinz setzte sodann die Reise fort. DaS Wetter wirb prachtvoll. Sevilla, 8. December. Der deutsche Kronprinz ist heute Vormittag kurz vor 10 Uhr hier eingetroffen und im Hotel de Madrid abgestiegen. Der Herzog von Montpensier erwartete den Kronprinzen am Bahnhof, um denselben zu begrüßen; die ihm vom Herzog von Montpensier in dem Palais von St. Eleve angebotene Wohnung hat der Kronprinz seines Jncognitos wegen abgelehnt. Telegraphische Depeschen. Wolff'- telegr. Corresps«de«z-Wttreatt. Sevilla, 9. December. Heute Vormittag empfing der deutsche Kronprinz eine Deputation der hier wohnenden Deutschen und Oesterreicher, die durch das Töchterchen eines aus Anhalt gebürtigen Kaufmanns eine Adresse und ein Blumenbouquet überreichen ließ. Der Kronprinz dankte für den ihm bereiteten herzlichen Empfang und sprach seine Freude aus, so viele Landsleute um sich zu sehen. Die Audienz schloß unter enthusiastischen Hochrufen der Deputation aus den Kronprinzen. Um 10 Uhr Vormittags begab sich der Kronprinz, in Begleitung des Herzogs von Montpensier, mit seinem Gefolge per Dampfschiff aus dem Guadalquivir nach dem Schlosse von San Lucar, um der Herzogin von Montpensier einen Besuch abzustatten. Von dort erfolgt morgen die Weiterreise per Eisenbahn nach Granada. — Gestern Abend hatten sich die hier wohnenden Deutschen zu Ehren des deutschen Kronprinzen mit ihren Frauen und ihren Familien-Angehörigen zu einer Festlichkeit vereint, an welcher auch mehrere Herren aus dem Gefolge des Kronprinzen und die Vertreter der deutschen Presse theilnahmen. Sevilla, 8. December. Bet dem Besuche ber Sehenswürdigkeiten der Stadt wurde der deutsche Kronprinz von dem Herzoge von Montpensier begleitet. U'berall begegnete die Bevölkerung dem deutschen Kronprinzen mit lebhaften Kundgebungen der Sympathie. Das Wetter ist angenehm bet 10 Grad Wärme. Der Herzog von Montpensier hat den Kronprinzen und das Gefolge zu einem großen-Diner tn San Elene eingeladen. Paris, 9. December. Ein dem Marineminister zugegangenes Telegramm meldet, daß das Transportschiff „Correze" mit der für Tongking be- stlmmten Artillerie bereits am 29. November in der Bai von Aton anae- komrnen ist. London, 9. Decbr. Der „Observer" schreibt, die japanesische Regierung habe den ihr von China gemachten Eröffnungen betreffs Abschlusses einer Offensiv- und Defensiv-Allianz für die Eventualität eines französisch-chinesischen Krieges keine Folge gegeben, wohl aber versprochen, daß sie französischen Kriegsschiffen die Einnahme von Proviant und Kohlen in japanesischen Häsen nicht gestatten werde. 0- December. (Telegramm des „Reuter'schen Bureaus.") Aus Aden emgegangene Nachrichten melden, daß am 5. d. Mts. 5 Compagnien egyptischer Truppen bei einer nach Suakim hin ausgesührten Recognoscirung von den Aufständischen angegriffen und nach heftigem Kampfe vollständig vernichtet worden. Das Geschütz, welches die egyptischen Truppen mit sich führten, fiel in die Hände der Aufständischen. — Neber das Projekt der Steuererhebung von dem Eigenthum der in Egypten wohnenden Ausländer soll, wie verlautet, eine Verständigung zwischen England und Frankreich zu Stande gekommen sein. New-Kork, 8. December. In Folge von Stürmen an den Küsten aon Neu-England, NemSchotlland und Neu-Fundland sind im Monat Novem- ber zahlreiche Schiffbrüche von Fischerei-Fahrzeugen vorgekommen. Man schützt die Zahl der umgekommenen Personen auf 180. Sidney, 8. December. Die int-rkolovtale Coufrrenz hat ihre Albelten heute beendigt unvsick^suf unbestimmte Zett vertagt. 9 Lokales. Ob-rhMr'das Sitzungen d-S Schwurgericht. der Pronin, 11 Donnerstag den 13. Dec-mbcr, Vormittags 9 Uhr, gegen Philipp Lang von Schlitz wegen Brandstiftung. Staatsanwalt: Dr. Lahr. Verth-udlger Rechtsanwalt Batst. 2. Freitag den 14. December, Vormittags 9 Uhr, gegen Catharine Möller von wesen KtndSmords. Staatsanwalt: Zimmermann. Verthetdiger: Rechtsanwalt Wetdig. 3. Samstag den 15. December, Vormittags 9 Uhr, gegen Julius Rotte von Schotten wegen Meineids. Staatsanwalt: Zimmermann. Vertheidiaer: Rechtsanwalt vr. Schwarz. Gießen, 10. December. Wir entnehmen der „Franks. Ztg." nachstehendes Re- ferat über einen zweiten Vortragsabend Professors Alexander Strakosch'S, des hewahrten früheren VortrogmeisterS vom Dtadttheater tu Wien: Strakosch'S Künstler- '««ft beruht m der Lbat zunächst auf einer virtuosen Beherrschung und Vervollkomm- lyrischen Technik, aber ihr innerster Wesen besteht doch darin, daß diese Technik sich in weiser und echt künstlerischer Beschränkung daran genügen läßt, die treue Vermittlerin bei geistigen und poetischen Inhalts der Dichterworte zu sein. An- fanßs, beim Beginn des einzelnen Vortrags, macht sogar das vorsichtige Adwägen und Zuwägen pbe8 einzelne» Wortes, jeder einzelnen Silbe, den Eindruck einer allzu pedantischen Strenge, di- der scistigrn Bedeutung des Wortes eine zu selbstständige Rolle ttnräumt im Verhältniß zu der ästhetischen Bedeutung des geschlossen etnherrauschenden Redestroms. Aber das Ohr muß sich nur erst gewöhnt haben — und dies geht rvusderbar schnell — an diese dis in's Kletaste ausgearbettete Redeführuug uad es nimmt w»hr, wxe biffe Proportionalität der Theile zur schönsten Harmonie führt, wie der Zusamm^nhaLß der feiociselirtcn Glieder sich zu einem tadellosen Kunstwerk zu- sammenfügt, welchem eS ebenso wenig an realistischer Lchendigkeit, wie an Farbe und Wärme, wie schließlich a» idealem Schwung fehlt und dffsin kstnsende Seele cin Wohl, laut M. der weder ia der Tiefe noch in der Höhe an Kraft, Reinheit und Deutlichkeit einbüßt. Was eine so geschulte und künstlerisch beseelte Stimme vermag, davon gab der Vortrag der gewsttigen ReichStagsscenen aus Sckiller'S großartigem Demetrius- Fragment einen Beweis, der wohl daS Menschenmögliche erschöpfte. Die Menge von verschiedenen Personen, die in diesen Scenen in charakteristischer, echt dramatischer Wn fw« ®Ä: .reifen»«! Mr- '»•;S »SÄ fiSfl* »'«AS ft faiwft ab bt81 Li» stebt - <&;- Ägffü SKS KP-»«"'' j» do«?;S» l>lk v h( M (1IM " y$i« «ich, ?*’) >« OlnpagÄii AoscirW ■ i'ch führten, :fwm her j„ R zwischen ? bt” Suiten Ronin, ' ®