Nr. 76. Zweites Blatt. Donnerstag den 30. März 1882. iehener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Erscheint täglich mit Ausnahme des M»«tags. »MTMU « Schulstraße L. 18. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringeilohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps. Masten Zollerhöhungen und Reichssteuern, welche dem Reiche sogar die lieber» Weisung von Summen in Höhe eines Sechstheils bis zu einem Dritttheile der direkten Steuern der Bundesstaaten an die letztern ermöglichen. Reue kostspielige Einrichtungen wünschen wir bis zur endgiltigen Feststellung des Ertrags der neu bewilligten Zölle und Steuern vertagt und auch nach diesem Zeitpunkt nur unter voller Wahrung der Gewerbefreiheit und des Budgetrechts künftiger Reichstage eingeführt zu sehen." . Die Unannehmbarkeit des Monopols für bte Landnnrthschast ward ausführlich nachgewiesen, insbesondere die Zusammensetzung der einzelnen Comnnssio- nen die Art der Festsetzung der Preise, der Mangel näherer Vorschriften für Bildung der Commissionsbezirke und Vertheilung des Bedarfs in den Gemeinden, die Bestimmungen über die Haftmengen und die Ablieferungspflicht rc. bemängelt Die Gestattung des Tabakbaues zur Ausfuhr wurde als wesenlos bezeichnet und dargethan, daß die Vorschriften über die Entfchädigungspfllcht des Staats nach den Verhältnissen in dem hessischen Anbaubezirke ebenfalls gegenstandlos seien. Ein nationaler Zug ging bei aller Kritik durch die große Versammlung und als sich schließlich die anwesenden mehr als dreihundert Manner erhoben, um in das Hoch auf Kaiser Wilhelm mit urwüchsiger stürmischer Begeisterung einzustimmen, war der Beweis geführt, daß die Tabakpflanzer von Lampertheim und Umgegend mit dem demokratischen Adg. Schneider von Mann- heiin zwar in der Sache, aber nicht in allen Motiven übereinstimmten. Eine Commission von 9 Landwirthen ward unter Vorsitz des Bürgermeisters Klinger erwählt um die Unannehmbarkeit des Monopols für die Landnnrthschast an der Hand des Entwurfs ausführlich zu begründen und diese Begründung sowohl dem Reichstage wie der hessischen Regierung zu unterbreiten. Berlin, 27. März. Der Volkswirtschaftsrath hat feine Arbeiten am Sonnabend beendet und ist dann heimgegangen. Die letzte Vorlage, welche zu berathen war, ,var die über die Unfallversicherung, deren am meisten bestnttene Bestimmung/der Staatszuschuß von ein Drittel, mit, großer Majorität ange- - nommen wurde. Ferner wurden, und das i)t sehr beifällig zu begrüßen, auch die Arbeiter der land- und sorstwirthschastlichen Betriebe unter diejenigen aus- genommen, welche die Wohlthaten des Gesetzes genießen Herr v. Bötticher hielt als Vertreter des Reichskanzlers den scheidenden Volkswirthschastsrathen die am Abend zur Soiree noch bei ihm versammelt waren, die Abschiedsrede,' die etwa wie folgt, lautet: , Nahmen Sie den wärmsten Dank der königlichen Staatsregierung für die treue und eifrige Hingebung, mit welcher Sie die Berathungen m einer bei Weitem längeren Periode, als im vorigen Jahre und bei einer Menge von Material dessen Wichtigkeit in hohem Maße dargethan ist obgelegen haben. Die Tbatsache daß Sie unbeirrt lediglich nach Ihrer freien Ueberzeugung, Ihre Anschauungen ausgesprochen und die Arbeiten im Geiste des Friedens gefördert haben mebt der Staatsregierung die Gewähr dafür, daß Sie auch ferner in ber Lage sein wird, das Urtheil des Volkswirthschaftsrathes entgegennehmen ;u können Darin liegt die Kraft und das Wesen dieser Institution, daß sie, ich wiederhole es noch einmal, frei, unbeirrt und aus eigener Ueberzeugung ihre Anschauungen offenkundig dargelegt hat. Die königliche Staatsregierung wird daher auch ferner gern die Gelegenheit ergreifen, den Volkswirthfchaftsrath zusammenzuberufen und seine Ansichten zu vernehmen. Indem ich Ihnen glückliche Heimreise ivünsche, bitte ich Sie, an dieser Stelle meinen besten Dank entgegen zu nehmen." Das Resultat der Session laßt sich kurz dahm znsammen- fassen daß mit Ausnahme des Tabakmonopols, die Körperschaft den regte« rungsfeitlichen Vorlagen im Princip zugestimmt hat. Die Abänderungen ünd fast ausschließlich nur redaktioneller Natur. — Durch die Rede des Ministers erledigt sich übrigens wohl auch, wie wir gleich hier erwähnen wollen das Gerücht über eine nochmalige Einberufung des Volksnnrthschaftsraths. Fürst Bismarck hält zunächst am Monopol fest, und hat auch bereits an die Bundesregierungen die Aufforderung zur Einsendung ihrer Gutachten ergehen lassen. 9A Marr sLandsländisches.1 In brr am 11- b. M. abgehaltenen Sitzung ber 2. Hess, chen Kammer hatte Abgeordneter Haustein über den bekannten Antrag des Abgeordneten Böhm bezüglich des Tabakmonopols mündig-n Bericht erstattet worüber f. Z. in diesen Blättern schon kurz reserirt wurde. Wegen bevor, stehender Vertagung der Kammer hatte über diesen Gegenstand nur eine kurze Aus- chutzsitzuna und zwar am Tag- vor der Vertagung stattgeiund-n. Schristliche Berichterstattung war wegen der Kürz- der Zeit Nicht mehr möglich gewesen und auch der mündliche Bericht konnte wegen mangelnder Vorbereitung in Folge ber fnaypen Krist nicht ehr ausführlich ausfall-n. Dieser mündliche Bericht, der vielleicht:sür Manchen doch einiges Interesse haben dürste, lautet nach den stenographischen Auf- z-ichnu^gen W'S'nd-rmatzem^ $e(d)Iu6fQ(fung biefe§ Antrages nicht beabsichtigt, eine lang- Diskussion über das Tabakmonopol herbeizusühren; er wollte nur e,ne Resolution der Hessischen Kammer veranlassen, gerade wie dies geschehen ist in der Bayerischen Kammer wo,in ein ähnlicher Antrag mit 98 gegen 43 Stimmen angenommen worden ist Ebenso ist in der Sächsischen Kammer — ich weiß nicht mehr, m't welcher Majorität, aber so viel ich mich entsinnen kann, boch m>t großer Maioritat en äbnl'cker Antrag durchgegangen. In der Badischen Kammer liegt ein Antrag in gleichem Betreff^von 27 Abgeordneten der verschiedensten Parteien zur Berathung vor; eine Beschlußfassung hat darüber noch nicht stattgefunden, aber die Annahme des Antrags wird sicherlich mit großer Mehrheit erfolgen. Wir haben in der Einleitung und zur Begründung unseres Antrages behauptet, daß durch Einführung des Tabakmonopo s eine schwere Schädigung der Tabakfabrikation, des Tabakhandels und des Tabakbaues herbeigeführt werde. Gestatten Sie mir vorerst aus der vom deutschen Handelstag, rcjp. der Tabak-Enqu-te-Commission über Tabaksindustrie angesertigtcn Statistik nur ein paar -zahlen mitjuiheilen, woraus die eminente Bedeutung frag! Industrie hervor- g7bt Der deutsch- Handelstag hat zum letzienmal vom 9. bis l2. D-cember p. J.m Berlin getagt; es haben an dem -Iben 88 Handelskammern Th-il genommen. Die Monopoljrage wurde einer sehr ausführlichen Dechatte unterzogen. Nach den von beid n Referenten gemachien statistischen Miltheilungen sind IN Deutschland 'Nkb.voo Fqbnken 120 000 Arbeiter und 20,000 Angestellte in der Tabaksindustrie beschäftigt. Die Fabrikation trägt bei uns th-ilweise den Charocter des Kleingewerbes und werden darin 20 000 Hausarbeiter beschäftigt. Der Handel mit Rohtabak beschäftigt 12,000 Personen in 1000 Geschäften. Im Großhandel mit Tabaktavrikaten sind 17,000 Personen in 8000 Handluiigen beschäftigt. Den Verkauf im Klemverkehr betreiben SbO,000 Personen 'darunter 113,000 Materialwaarenhändler. Es sind dies IM Ganzen 800,000 B-rsonen, die ihren Erwerb in der Tabaksbranche suchen und falben. Wird bas Monopol eing-führt, so werben zwar nicht sämmtliche Arbeiter unbKaufleute erwerbslos, ober — um nur eins anzusühren — nach bem Entwurf, ben der Neichskanzler dem Volkswirthfchaftsrath zur B-rathung und Beschlußfassung vorgelegt Hai, sollen in der Ciaarrensabilkation doch nur 80,000 Arbeiter beschäftigt werden. Es würden also in der einen Branche schon 40,000 Arbeiter brodlos werden und ich meine, bei der traurigen wirthschastlichcn Lage, in der wir uns schon lange befinden und die von allen Setten tief beklagt wird, wäre dies in volkswirthschastlicher Beziehung ein ganz bedeutender Schaden, wenn 40,000 Arbeiter gewissermaßen dem Proletariat zugesuhrt würden. Man kann annehmen, daß von den bisher in der Tabaksbranche beschäftigt gewesenen 600,000 mindestens ‘/3 derselben theilwe>se ganz, theilweise zur Hälfte erwerbslos würden, lieber die Mouopolfrage haben sich seit einer Reihe von Jahren die competentesten Körperschaften ausgesprochen und zwar die meisten dagegen. So haben sich von der Enquete-Commission, die der Reichskanzler im Jahre 1879 berufen hatte und die aus 2 Mitgliedern des Reichskanzleramtes, aus 5 Beamten größerer Bundesstaaten, aus je einem Vertreter der Tabaksfabrikation, des Taboksbaues und des Tabakshandels nnb enblich aus einem Vertreter der Hansastäbte bestanb — von biefen 11 Herren haben sich 8 gegen das Tabaksmonopol ausgesprochen und nur drei, nämlich die 2 Vertreter des Reichskanzleramts und der Abgeordnete für Württemberg, Herr Obersteuerrath von Moser, haben sich dafür erklärt Weiter hat sich gegen das Tabaksmonopol erklärt der Reichstag im Jahre 1879 und zwar mit 183 gegen 69 Stimmen, ebenso der Handelstag in seiner Generalversammlung im Jahre 1878 sowohl, wie in der schon oben erwähnten Generalversammlung im Deccmber v. I. und zwar mit 80 gegen 8 Stimmen. Die Handelskammern unseres engeren Vaterlandes haben sich sämmtlich dagegen erklärt. Es würde mit Etnsührung des Monopols nach dem Urtheil dieser in ihrer Kompetenz gewiß von keiner Seite anzuzw-iselnden Körp-r- schasten eine ber blühendsten Industrien Deutschlands geradezu vernichtet werden. Nun komme ich aus den Punkt, inwiefern unser engeres Vaterland geschädigt werden würde, falls das Monopol zur Ausführung kommen sollte. Unser Land bepflanzt 950Hectar mit Tabak, wovon der Hectar 28,9Str. ausbringt. Es ist dies */25 der Fläche, bie in ganz Deutschland mit Tabak bepflanzt wird. Der in Hessen probucirte Tabak — etwas über 27,000 Str- — beträgt mehr als Vio von bem in ganz Deutschlanb gebauten, ca. 1000000 Str. betragenden Tabak. In Bezug auf die Verhältnisse Gießens und Umgegend erlaube ich mir, einige wenige Mittheilungen zu machen, die klarlegen werden, in welch bedeutender Weise Gießen mit Umgebung geschädigt werde, falls das Monopol eing-führt würde. Herr Böhm wird Ihnen über die Tabaksindustrie in den übrigen Th-ilen des Großherzog- thums den wünsch-nswerthen Ausschluß geben. In Gießen bestehen 19 Cigarren- und Rauchtabakssabrikm und 27 Filialen in den umliegenden Dörfern, also im Ganzen 46 Arbeitsstellen. Es werden dort fabrictrt 100,000 Mille 61 girren, der sünfzigste xhejs ber G-sammtproduction Deutschlands. An Löhnen wurden verausgabt circa 1 Million JL. Es sind etwa 2500 Arbeiter in dieser Branche beschäftigt, wovon 3/, berselben in den umliegenden Ortschaften wohnen. Em großer Theil der Bewohner dieser Orte war früher, d. h. vor Einführung der Tabak- m b Cigarrenfabrikation in Gießen und Umgegend arm, ja, viele davon g-ngen betteln. Jetzt sind diese Leute durch jahrelangen reichlichen Verdienst, welcher fragt Fabrikationen ihnen bieten, wohlhabend geworden Die Leute würden aber wieder verarmen, sobald das Monopol eingeführt wird, da die Monopolverwaltung nur in größeren Städten Fabriken eiabliren will. Die Beschäftigung der Dorfbewohner in ihren Dörfern, resp. Häusern, würde also aushören und damit würde die hauptsächlichste Erwerbsquelle dieser Leute versiegen. Ich kann Ihnen aus den angesührten Gründen nur dringend empfehlen, den Antrag des Ausschusses anzunehmen Lampertheim, 26. März. Heute fand dahier eine überaus zahlreich besuchte Versammlung von Landwirthen in der Tabakmonopol-Frage statt. Einstimmig verwarf die Versammlung nach vorheriger Begründung durch Landtags- Abgeordneten Metz das Tabakmonopol in folgender Resolution: „Wir verwerfen das Tabakmonopol aus politischen, wirthschastlichen und finanziellen Gründen. Ueberzeugt von der Nothwendigkeit der finanziellen Selbstständigkeit ves deutschen Reichs betrachten wir dieselbe als vollkommen gesichert in Folge der Das neue Hilsskassengesetz. Eine für Arb-iterkreise besonders wichtige Gesetzesvorlage Hfaskosten- gesetz, das voraussichtlich schon im Monat Mm zusammen mit^dem Ufaallveistch rungs gesetz tm Reichstage zur B-rathunq gelangen wird. Bei "a""'?L^enCr B-stimm- welche auch auf diesem Gebiete herrschen und eine a*?®n^raUnRn,ereS für bie Vorlage ung-n im höchsten Grabe wünschevswerth machen, -st das IM resse für die -ös i j felbstverstänblich ein bebrütendes und geben wir deßhalb eine augememer 'td) Di- Grundbestimmungen des ®efefce§laffen tun in ^'"^“„läben’un» fassen: Statt des bisher Mastigen, aus.Titel 8 der ®*”,errhe£noreomä1Unal=$erbon6e§ mittelbaren, durch Ortsstatut oder Beschluß eines ter n ^^bingter gesetzlicher bedingten Zwanges zur Bildung von Kra"kenkasftn wfo( be arbBejtet. Für Zwang zur Krankenversicherung etngeführt und zwar >ur^ g Gruben, auf alle in Bergwerken, Salmen, Aufber-i ungsanstaüen, AimMmnistschiffahrts- 2Belften, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Est-nb h SJjr r fa(Ien. betriebe, sowie bei Bauten beschäftigten Arbeit^r. ) a(le jn anderen den, gegen Lohn beschäftigten Hanbw-rksgesell n dL^ g ybrüber- steheuden Gewerbebetrieben gegen Lohn und nuSt ( untcr bje gehenden Dienstleistungen beschäftigten G-h n und^ Ottgf)atut ober An- nachstehend aufgeführt-n 4 b'er ßiaang angeorbnet werben kann. Es vrdnuiig einer höheren Verwaltungsbeho^b^b ^s^olx^j.fhschaftsrath als fünfte die besi-hi also für duse vier Katego , zunächst die facultatioe freiwillige Hilss- landwirthschaftlichen Arbeiter himug s igt h t. feftgeiegten obligatorischen, kassenverstcherung im Gegensatz zu °er Die Handlungsgehilfen USÄÄW uÄ Lehrlinge in Apotheken. 2) Die in Transportgewerben beschäftigten Arbeiter, welche nicht unter die Zwangsversicherung fallen. 3) Die von Gewerbetreibenden außerhalb ihrer Betricbsstätten beschäftigten Personen. 4) Selbstständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschästigt sind (Hausindustrie). Die Versicherung selbst kann dem Gesetzentwürfe gemäß erfolgen: 1) durch Gemeindekrankenoersicherung, 2) durch Ortskrankenkassen, welche von den Gemeinden für sämmtlube innerhalb des Gemeindebezirks in einem oder mehreren Gewerben beschäftigten Arbeitern zu errichten sind, 3) durch Jnnungskussen, 4) durch Fabrikkrankenkassen, 5) durch eingeschriebene Hilfskassen. Der Gemeindekrankenversicherung unterliegen alle Versicherungspflichtig-n, welche nicht den Ortskrankenkassen oder Fabrik- krankenkassen angehören. Wer eine Woche beschäfiigt ist, hat schon im Falle der durch Krankheit eingetreteiien Arbeitsunfähigkeit auf Krankenunterstützung Ansprüche. Ueber- steigt die Zahl der Veisicherungspflichtigen 50, so muß die Gemeinde eine Ortskrankenkasse errichten. Die Klassen der Arbeiter, für w lche eine Ortskrankenkaffe errichtet wird, find in dem für die Kasse zu errichtenden Statut zu bezeichnen. Befreit von der Beitrittspflicht sind nur die Arbeiter, welcher einer Junungskraiikenkaffe, einer Fabnk- krankenkafse oder emer eingeschriebenen HilsSkasse angehören Was die Jnnungskranken- faffen anbetrifft, so bleiben für sie die Vorschriften der Gewerbeordnung zu Kraft bestehen, mit der Maßgabe, daß bei den Kafsenle-stungen und Kassenbeiträgen die für die Ortskrankenkassen geltenden Vorschriften Anwendung finden. W-chtig sind noch vor Allem die Bestimmungen über die Fabrikkassen. Es,heißt da: „Die Unternehmer von Betrieben, tn welchen durchschnittlich fünfzig oder mehr Arbeiter beschäftigt werden, sind berechtigt und auf Anforderung der Behörde verpfl chtct, eine Fabrikkrankenkaffe zu errichten Unternehmer, deren Betriebe für die darin beschäftigten Arbeiter mit besonderer Krankheitsgefahr verbunden sind, können auch dann, wenn sie durchschnittlich weniger als fünfzig Arbeiter beschäftig n, zur Errichtung einer Fabrikkrankenkasfe angehalten werden. Unternehmer, welche her Verpflichtung, eine Krankenkasse zu errichten, nickt nachkommen, sind verpflichtet, für jede beschäftigte versicherungspflichtige Person ihres Betriebes Beiträge bis zu 3 pCt. des verdienten Lohnes aus eigenen Mitteln zur Gemeinde-Krankenversicherung zu leisten. Jede versicheruneispfl'chttge Person wird bei Eintritt in die Beschäftigung M tglied der Kasse". Bezüglich der eingeschriebenen H-lss- kassen findet aber das Gesetz vom 7. April 1876 auf die Ortskrankenkassen, Jnnungs- f aff en und Fabrikkrankenkaffen keine Anwendung mehr. Die Mitglieder eingeschriebener Hilfskassen bleiben jedoch vom Beitritt zu einer andern Kasse befreit, wenn die, welcher sie angehören, den neuen gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die eingeschriebenen HilfS- kassen werden sich also, besonders mit Rücksicht auf die Versicherung und die Versicherungsbeiträge theilweise großen Umänderungen unterziehen müssen. Wir kommen nun zum Gegenstand der Versicherung und den Versicherungsbeiträgen In dieser Hinsicht wird bestimmt: Die Gemeindekrankenkassen haben für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 13 Wochen zu gewähren: Entweder die Hälfte des ortsüblichen Tagelohns neben freier ärztlicher Behandlung und zwei Drittel der Arzneikosten oder zwei Drittel des ortsüblichen Tagelohnes An Stelle dieser Leistungen kann freie Kur und Verpflegung in einem öffentlichen Kiankenbause gewährt werden. Die Festsetzung des ortsüblichen Tagelohns geschieht nach Anhörung der Gemeinde durch die höhere Verwaltungsbehörde und zwar für männliche und weibliche, für jugendliche und erwachsene Arbeiter und kann von fünf zu fünf Jahren erneuert werden. Die Versicherungsbeiträge sind auf P/2 Procent des ortsüblichen Arbeitslohnes angenommen. Reicht dieser Satz nickt aus, so kann ein höherer normirt werden, bei dauernden Uebeischüssen kann er ermäßigt werden. Für die Ortskrankenkassen >st die Krankenunterstützung dieselbe wie oben; bei Todesfall tritt ein Sterbegeld im zwanzigsachen Betrage des Krankengeldes ein. Des Weiteren ist eine Erhöhung und Erweiterung der Leistungen dieser Kassen (also freiwillige Versiweruiig) in Aussicht genommen, baß sie Krankeriunterstützungen bis zu zwei Jahren zahlen, Arznei ganz frei gewähren. Krankengeld bis zum vollen Tagelohn, Sterbegeld bis zum hundertfachen Krankengeld zahlen, ferner für Angehörige der Kafsenmitglieder freie ärztliche Hilfe und Mediein und Sterbegelder gewähren. Dagegen ist eine Ausdehnung auf Gewährung von Invaliden-, Witwen- und Waisen-Unterstützung ausgeschlossen, in welcher Beziehung eben die Unfallversicherung eintritt. Für Fabnkkrankenkasfen greifen die Bestimmungen Platz, daß statt des durchschnittlichen Tagelohns der Durchschnitt des wirklichen Arbeitsverdienstes, soweit derselbe 3 M. pro Tag nicht übersteigt, zu Grunde gelegt wird. Die ferneren Abschnitte des Gesetzes handeln bann von den Pflichten der Arbeitgeber, der An- und Abmeldung, der Organisation der Kassen, die zunächst jedoch hier weniger in Betracht kommen Hervorheben wollen wir nur, daß die Arbeitgeber die Beiträge, welche die Arbeiter zu zahlen haben, diesen vom Lohn abziehen können, -in Drittel der Beitrage müssen die Arbeitgeber ans eigenen Mitteln leisten, ausgenommen sind die Betriebe, in denen weder Dampfkessel noch durch elementare Kraft bewegte -rneowerke verwendet werden. Der Gesetzentwurf hat in den E nzelbestimmungen noch Manches, was correctrirfähig ist, er hat jedoch ein großes Verdienst, nämlich das, eine einheitliche Regelung des Hilfskaffenwefcns herbeizuführen, dieverhütet, daß ein Arbeiter wie es bis jetzt möglich war, plötzlich ohne jed- Unterstütziiiig dasteht. Wie schon' Eingangs dieses Artikels mitgetheilt, wird bas Gesetz voraussichtlich m ganz kurzer Zeit bei athen werden. ° Vermischtes, Frankfurt. Mit gegenwärtigen Zeilen wollen wir die Aufmerksamkeit unserer Leserinnen auf ein sehr nutzbringendes Institut für die weibliche Jugend lenken. . Es ist dies der seit dem Jahre 1876 bestehende Frauenbildungs-Verein zu Frankfurt a. M., der sich der regen Theilnahrne des Publikums aus der Stadt selbst sowohl als auch der Umgegenb erfreut. Aber auch in weiteren Kreisen verdient die rührige ^.hatigkeit des Vo standes Anerkennung und Unterstützung, da feit zwei Jahren die Einrichtung getroffen ist, daß junge Mädchen als Pensionärinnen aufgenommen werden, welche fick an den einzelnen, w,e auch an den gesammten Unterrichtsgegenständen be- theiligen können. Der Unterrichtsplan umfaßt für die Fortbildungsschule deutsche, sl"?.sösische und englische Sprache, kaufmännisches Rechnen, Buchführung, Zeichnen' Schönschreiben und Stenographie. In der Gewerbeschule wird Unterricht ertheilt in edmeibern, Putzmachen, Nähen, Maschinennäheti, Wäschezuschneiben, Bügeln, Frisiren und Kochen. Es ist somit den jungen Mädchen Gelegenheit geboten, sich sowohl tn nUcn 3metoen des Haushaltungswesens, als auch für einen gewerblichen Beruf heran- znbilden Der Unterricht wird von sehr guten Lehrkräften ertheilt. Mit der feit drei Jahren bestehenden Kochfchule ist eine Speiseanstalt für Damen verbunden, die den ganzen Tag geöffnet ist und in welcher die wohlschmeckend zube- reiteten Speisen und Gettänke zu sehr mäßigen Preisen verabreicht werden. Dieses Lokal, Töngesgasse 40 ober auch Holzgraben 11 (Eingang auch Zeil, ys-ä-™ dem Russischen Hofs ist namentlich allein reisenden Damen, Passanten und cmpfchlen" 'd) etnCr »rschästlichen Tätigkeit halber in Frankfurt aufholtcn, sehr zu ,D>e Directrice der Anstalt, Fräulein Herbst, welche im Vereinshause, Tonges- gape 40, wohnt und der auch die Ueberwachung der Pensionärinnen artoeitraut ist, ist zu schriftlicher und mündlicher Auskunft gerne bereit. Weimar, 22. März. Die Gebächtnißseier zur 50. Wiederkehr von Göthe's Todestag ist heute in einfacher, aber würdiger Weise begangen worden. Nachdem sich gegen 10 Uhr de Vertreter der einzelnen Korporationen auf dem Friedhöfe versammelt, begaben sich dieselben, vom Hoftheater-Sängerchor mit dem Weber'schen Chorgesange „Der Du von dem H mmel bist" in dem oberen Raume der Fürstengruft empfangen, unter den feierlich verhallenden Klängen IN die Gruft selbst und nahmen am Sarge des Dichterfürsten Aufstellung, um die demselben gewidmeten Lorbeerkränze niederzulegen. Zunächst ergriff Herr Oberbürgermeister Pabst das Wort im Namen der Stadt Weimar, ihm folgte als Repräsentant des Hoftheaters Herr Generalintendant Baron von Loen. Herr Geh. Regierungsralh Genast für die Schillerstiftung und die Cottast'che Buchhandlung IN Stuttgart, Herr Rechtsanwalt Dr. Keil im Namen des Wiener Schriftstellervereins „Concordia", Herr Dr. Julius Große für den Verein „Berliner Presse", Herr Dr. Friedrich-Friedrich für den „Deutschen Schriftsteller-Verein", Herr Dr. Frankl im Namen des Leipziger Schiiftsteller-Vereins „Sisrnposion", Lorbeeren auf den Sarg Gothe's niederlegend, während Baron v. Loön im Auftrage des GioßherzogS den demselben von den „Deutschen Frauen Prags" übersandten goldenen Lorbeerkranz den übrigen Ehrenzeichen hinzufügte und das an die Geberinnen gerichtete Dankschreiben des Großherzogs verlas. Die weihevolle Feier beschloß der vom Theater-Sängerchor tntontrte Hnmmel'iche Chorgessng: „Laß fahren dahin das Allzuflüchtige." - [8“rbe zum Signtren der Fässer, Kisten, Colis ec.] Die gewöhnlich zu dem genannten Zwecke benutzte Farbe ist eine Mischung von Kienruß und Leinöl, welche manche Uebelftänbe dadurch mit sich bringt, daß sie beim Stehen an der Luft nach und nach dicker wird, schwer trocknet, vor dem Gebrauch erst aufgerührt werben muß und dergleichen. Nach dem polytechn. Notizblalt soll man eine bessere Farbe erhalten, w-nn man Asphalt in einer Flüssigkeit löst, die sehr flüchtig ist, so daß das Geschriebene bald trocknet und dazu ist das Photogen oder gereinigtes Schiefer- ober Mineralöl vorzüglich geeignet. Diese Farbe bient auch sehr gut zum Ueberstreichen von Eisenwerk und Leder, macht es schön schwarz und glänzend und trocknet schnell; ebenso kann man diese Farbe zum Lackiren von Leder gebrauchen, wenn man reinen Leinölfirniß Msetzt, indem dieser die Eigenschaft hat, weich und elastisch zu bleiben und nicht abzu- sckuppen. (Gewerbezeitung.) HolMrftkigrrung im Allendorser Stadtwald. Donnerstag den 3y. Märzl.J., Vormittags 8 Uhr anfangend, soll im Allendorfer Stadtwald in den Distrikten Kinn und Steinwald sowie Vordere und Hintere Mark nachverzeichnetes Holz versteigert werden: Bau-, Werk- und Nutzholz. 4 Eichen-Stämme mit 1,19 Fstm., 210 Nadel- „ „ 64,38 „ 272 „ Derbstngn. „ 16,59 „ 1208 „ Reisstngn. „ 21,10 „ Brennholz. 38 Rmtr. Buchen-Scheitholz, 112 „ Nadel- 3 „ Aspen- 171 „ Buchen-Knüppelholz, 13 „ Eichen- „ 220 „ Nadel- „ 11000 Wellen Buchen-Reisholz, 50 „ Eichen- „ 11060 „ Nadel- „ 450 „ Aspen- 2C. „ 36 Rmtr. Buchen-Stockholz, 3 „ Nadel- „ Der Anfang wird mit dem Bau-, Werk- und Nutzholz gemacht und ist die Zusammenkunft an der fogen. Climbacher Lehmkaute. Mendorf a. Lda., den 27. März 1882. Großh. Bürgermeisterei Mendorf a. Lda. Bieber. 2260 Samstag den 1 April, Vormittags 10 Uhr, sollen in dem Keck'scheu Hof auf dein Neuen-Weg etwa 100 eichene Bohlen gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. 2261 Allgemeiner Anzeiger. Tapeten. Mein Lager tn Tapeten in schöner und reicher Auswahl Halle dem geehrten Publikum bestens empfohlen. 2218 Hochachtungsvoll Iran Eicbetibepg« P. Graef Ixistallation.sg;eschäft, Neue Baue 82, empfiehlt sein Lager von JVetallwaaren aller Arten. Ventile, W asserstandshahnen, Manometer, Kessel-Speisepumpen, Sicherheitsventile Bade-Einrichtungen jeder Art. Closets und Pissoirs nach Auswahl. Waschtische für Wasserleitungen, Email- und Porzellangegenstände für Wasserleitungen. Messing- und Rothguss, sowie Phosphorbronze. •fauchepumpen und Pumpen jeder Art und Grösse. 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