Nr 23. Zweites Blatt. Sonntag ben 29. Januar 18S2. Amts- und Anzeigkblatt für den Kreis Gießen. Suren« : Schul st raße B. 18. ■wwn Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Prei- vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher HH«ik. Local - Reglement. Betreffend: Die Beaufsichtigung der Hunde in der Provinzial-Hauptstadt Gießen. Zur Verhütung von Beschädigungen und Belästigungen durch Hunde, welche frei und ohne genügende Beaufsichtigung ihrer Besitzer herumlaufen, wird — abgesehen von den bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften in Art. 257 des Polizeistrafgesetzes, sowie in § 367, pos. 11 des Strafgesetzbuchs, auf Grund des Art. 56 der Städteordnung — nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 3. Januar 1882 zu Nr. M. I. 27202 für die Provinzial-Hauptstadt Gießen verordnet wie folgt: § 1. Es ist untersagt, Hunde in dem Botanischen Garten, in den städtischen Anlagen, sowie in den Anlagen vor den Bahnhöfen unbeauffichtigt umheriaufen, oder die Gebüsche, Grasplatze und Beete in denselben betreten zu lassen. k § 2. DaS Mitnehmen von Hunden aus den Friedhof, in öffentliche Dienstgebäude, in Wirthschaftslocale innerhalb der bewohnten Theile der Stadt, auf den Wochenmarkt, den Jahrmarkt und zu öffentlichen Festlichkeiten ist verboten. § 3. Es ist verboten, Hunde zur Nachtzeit auf der Straße frei umherlausen zu lassen. Für jeden .n Homberg bleiben; daß er früher schon oft gefngl habe, er wolle nichts mehr von ihr wissen, sie könne sich zu ihrem Vater packen; und daß er sie früher schon aus dem Hause ge- rooj*n habe. Diese Aussage wird unterstützt durch die Angabe des Wilhelm Röhrig^ II, daß der Ehemann vor feinem Abzüge nach Ober Ofleiden ihm gegenüber erklärt habe, er könne keine Frau und keine Kinder ernähren, sie möge sehen, wie sie zurecht komme, sowie durch die Angabe des Polizeidiiners Kraus, welcher bestätigt, daß Georg Reis seine Ehefrau ans dem Hause gtrnorfen habe. Gegenüber diesen übereinstimmenden Aussag'N kann die in dem Protocolle vom 9. Mai 1881 nebergekgie Angabe des Georg Rers, seine Ehefrau habe sich geweigert, ihn nach Ober-Ofle'ben zu begleiten, nickt in Betracht kommen In Bezug auf die Annahme der böslicken Verlassung von Herbst 1877 an kommt zunächst in Betracht b'e Angabe der Ehefrau Re's, vom Herbst 18"/7 an habe sie ihren Mann nicht mehr gesehen, er habe niemals an sie geschrieben und trotz ihrer Bitte um Unterstützung sich nicht mehr um sie gekümmert. Ferner gibt Heinrich Nau IV. an, Reis hrbe ferne Frau böslich verlassen unb ihm gegenüber geäußert, er wolle von rbr nichts mehr wissen, sie könne auch w'-ber h iratben, er habe nichts dagegen. Hiermit stimmt denn auch noch die Aussoge des Prarrers Münch überein, welcher angiebt, er habe sich dem Georg Reitz gegenüber zur Vermittlung einer Verständigung nut dessen Ehefrau erboten, dieser habe es aber aus nichtigen Vorwänden abgelehnt. Daß die Annahme em-r a nfänglich en ausdrücklichen Einwilligung des Ehemannes in das getrennte Leben der Ehefrau die Unterstellung emer späteren böslichen Vevlassung nicht anssckließt, ergibt sich aus der Erwägung, daß sich das ansängl'che Verhältniß von dem Zeitpunkt^ an nmgestalten mußte, als die Ehe« freu nicht mehr ihre Ernährung ohne Beihülfe des Ehemannes finden konnte und ihre Bitten um Bell)ülfe von deins.lben nicht beantwortet wurden. Nach Vorstehendem mußte die Bestimmung des § 17 des Unterstützungswohnsitz Gesetzes Anw.ndun.! finbrn und die Ehefrau Reis vom Frühjahr und jedenfalls vom Herbste 1877 an als selbstständ g in Bezug auf den Erwerb des Unterstützungs- wobnsitzes gelten. Sie hatte demnach jedenfalls zur Zeit der von dem Kläger gewährten Unterstützung, im April 1881, den Unterstützungswohnsitz zu Homberg durch zweijährigen ?kufetithalt wieder erwoiben Bei dieser Sachlage kann b;e Frage der Hülssbedürftigkeit der Ehefrau Reis n cht w-iter in betracht kommen Die weiter auf der Tagetzo'dnung steh nden sechs Klagen kamen in Folge Ver- z'chtes der klagenden Armenverbände nickt zur Verhandlung. Der einzig eG e g enft anb der Tagesordnit g vom lt. November, die Neclamatioa des Wilhelm Stoff.-! unb Eonsorten zu Oder-Florstadt wegen Zusammenlegung der Grundstücke, veranlaßte eme lange unb theilweise höchst interessante Verhandlung, rn der eine große Anzahl von Zeugen vernommen wurde. Der Provinzial-Ausschug entschied bah n, daß das ganze von der Abstimmung an ftattgefunbeu • Verfahren als nichtig aufzuhebcn fei und die Kosten des Verfahrens den Consolidai.onskostcn zuzurechnen seien. Dre Entscheidungsgründe constatlren bas Vorhandensein einer Anzahl von formellen Anständen; ihr Umfang läßt sie aber zur Veröffentlichung an diesem Orte nicht geeignet erscheinen. B-tv Mischtet — Der König aller Könige, Schah Nassr-Edbin von Persien, scheint an Europa Wohlgefallen gefunden zu haben. Für bas Frühjahr hat der Schah wieder eine Rundreise durch Europa m Aussicht genommen unb auch fein n Besuch am Kaiserhofe in Berlin nngefünbigt Am Berliner Hofe sieht man dieser Ehre mit gemischten Empfindungen entgegen, weil die Lebtnsgewohnheiten Seiner Majestät bekanntl-ch etwas von denen der Eulturvolker ad.veichend-' sind. Muß es sich doch in den Tagen der Anwesenheit des Schah das Königsschloß gefallen lassen, daß m demselben ein Schlachthaus etablut wird. Selbstverständlich wird man für den hohen Besuch dieselben Zimmer bereit halten, die er schon zweimal bewohnt hat und dem Schah auch denselben Wagen zur Disposition stellen, dessen er sich bei seinen Ausfahrten früher schon bedient hat. Die Polster dessilben hoben aus gewissen Gründ.n — Seine Majestät essen häufig mehr, als sie vertragen können — neu überzogen werden müssen, unb so wird man wohl auch diesmal nicht um diese Ausgabe herumkommen. — sTrost für Verkannte.) ^Narrenhände beschmieren Tisch und Wände" — faat ein deutsches Sprüchwort — nur b.sweilen schreiben diese Narrenhände auch ganz verständige Sprüchlein an die Wände, zumal, wie es scheint, wenn diese Hände die Hand- schuhnnmmer zwischen 51/2 und 6'/- zu benützen pflegen. Ist doch - offenbar von weiblicher Hand angeschrieben - in der Damen-Babeanstalt auf Norbernen folgender Vers an ber Wand zu lesen: - ivrgenver Unb bleibst Du sitzen, 0 Mägdelein. Denk' n cht, baß verfehlt Dein Leben. Es geben nicht alle Trauben Wein — Es muß auch Rosinen geben. Dies eine ist sicher unb ganz gewiß — Wie sollt' es auch anbers fein? — Es schmecken alle Rosinen süß, Doch sauer ist mancher Wein. rauen Welches Mädchen wünsclitc nicht, einst eine tüchtig« Hausfrau 311 werden, welche Frau nicht eine fnfrfii. f Was eigene Erfahrung nicht bietet, ersetzt oft ein Rath Anderer, und wenn sich eine Reihe von bewahrten Hausfrauen, Müttern, Erziehern, Menten je vereint nm ihre Erfahrungen und Rathschläge den Strebsamen unserer Frauenwelt wit-n- theilen, so verdient em solches Unternehmen wohl Unterstützung seitens der T; 5 und Manner Dorner's „Sausfrauen-Zeitung" ist ein solcher Ratbaeber sür Frauen und Mädchen, sie lehrt, unter besonderer Berücksichtiguna der für unsere Seit fo nottaentngen Sparsamkeit, alle Zweige des Hauswesens, indem sie Anleituna gibt tut' Wege Gefunder wie Erkrankter, für Erzichung je. Außerdem bietet sic gediegenen Unterhaltungsstofi in Romanen, Novellen, Erzählungen je und das Alles für den Preis von V>4 für die Wochennummer. Abonnement ( u JT1 30 viertel- lahrlich) nehmen alle Buchhandlungen und Postämter an, letzteren ist die Nr 2»^ der Zeit.mgs-Pre sliste, myngeben. Probenummern sind' nnd' B"ni 'SnS F. Dörner in Berlin W., Landgrasenstraße 2, gratis zu beziehen. " " Allgemeiner Anzeiger. Kenntliche Zustellung. Der evangelische Pfarrer 9t<*bel in Groß-Gerau, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Muht, klagt gegen denSchuhmacherWilhelmMoxter und dessen Ehefrau, vormals in Gießen, der Ehemann jetzt unbekannt wo abwesend, aus Darlehn mit dem Antrag auf Verurtheilnng der Beklagten tut Zahlung von 250 «X nebft 5 pCt. Zinsen seit 11. Oktober 1878 undvorläufigeVollstreckbarkeitöerklärung und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großh. Amtsgericht zu Gießen auf Dienstag den L4 März 1883, Vormittags 9 Uhr. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gießen, den 16. Januar 1882. Neidhart, 455 Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts. DirnKag den 31. Januar, Nachmittags 2 Uhr, soll auf hiesigem Ortsgericht auf freiwilliges Ansinnen des Hrn. Jakob Martin in Boppard das frühere Besitzthum des Jakob Wagner dahier: Flur 25 Nr. 7653/iOo, 144 Mtr. Hofraithe auf der Warthe und Chaussee, „ 25 Nr. 7657/wö, 881 Mtr. Grabgarten daselbst unter sehr günstigen Bedingungen nochmals versteigert werden. Nähere Auskunft ertheilt Herr Masse- verwaltcr Pilger. Gießen, den 23. Januar 1882. Großh. Ortsgericht Gießen. 555 ________ Mütter. Mubiliar-Wrsteigkrung. Montag den 30 dS. Mts.. Nachmittags Uhr, werden im KarlKäm mere r'schen Hause, Löwengasse 153, schöne, noch saft neue Möbel, Spiegel rc. versteigert. 603 Hoffmann, Ortsgerichtsman«. Ieisgeöotenes. 318 Einige sehr gut gelegene Bau- Platze zu verkaufen. Näh, bei der Exped. ds. Bl.___ Extras. Neapel. 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